Gruß Alex
in der Regel hat der Rettungsdienst beides. Aber beides hat seine Vor- und
Nachteile. So kann ein Presshorn als störend empfunden werden wenn Du durch
eine enge Gasse fährst und das Presshorn eingeschaltet hast. Hier wäre es
auch für die Feuerwehr mit Sicherheit ausreichen ein E-Horn zu haben. Ich
habe schon die verschiedensten Male bei Einsatzfahrten den Vogel bzw. den
Effe-Finger gezeigt bekommen.
Viele Grüsse
Thomas Kappes
"Alexander Stöckle" <Alexande...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:b0r9bt$smctc$1...@ID-177370.news.dfncis.de...
Zunächst mal ist es ja nicht naturgegeben, dass Presslufthörner lauter sind
als elektronische Hörner. Alles, was in die Richtung RTK-3 oder WA-3 geht,
ist auch extrem laut und weithin hörbar. Leider gibt es aber eben auch eine
ganze Reihe anderer elektronischer Hörner, die allesamt auf
Behördenfahrzeugen montiert sind, aber extrem schlecht zu hören sind. Als
Beispiel nenne ich die allseits bekannten LF 16 TS von Lentner, die aus
Bundesmitteln über ganz Deutschland verteilt wurden. Genauso schlecht zu
hören sind auch die meisten Polizei-Motorräder. Und am allerschlimmsten ist
es mit ohnehin schlecht sichtbaren zivilen Polizeifahrzeugen, die oftmals so
leise und heisere Signale von sich geben, dass sie plötzlich auf der
Kreuzung auftauchen und man gar nicht weiß, wo die überhaupt so schnell
hergekommen sind.
Einen ganz erheblichen Vorteil haben aber die elektronischen Hörner: Es gibt
zumeist einen "Test"-Taster, der einen leisen Durchlauf startet. Ideal für
Fußgängerzonen und dergleichen.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
> Einen ganz erheblichen Vorteil haben aber die elektronischen Hörner:
Es gibt
> zumeist einen "Test"-Taster, der einen leisen Durchlauf startet.
Ideal für
> Fußgängerzonen und dergleichen.
Ja, da stimme ich 100%ig zu!
Bin selber begeisterter "Testhorn-Fahrer"; ist auch klasse bei
Patienten, die es zu schonen gilt, z.B. beim HI (nach dem Motto: "Wenn
schon Horn, dann aber ganz piano").
Schönes Wochenende allerseits,
Philipp
Nein.
§38(1) StVO: Horn + Blaulicht bedeutet lediglich
"Bitte Weg freimachen!". Wenn der andere Verkehrsteilnehmer das hört,
dann muss er der Bitte nachkommen. Egal wie laut es wirklich ist...
Mit leisem Horn läufst Du halt nur Gefahr, dass es weniger hören.
Gerade im RD kann aber "leise & langsam" (trotz Einforderung von
Wegerecht) bei einigen Krankheitsbildern oft notwendig sein.
Sogar das Blaulicht ist manchmal gar nicht so gesund
(zB. Blitzleuchten gerade in der Nacht als Trigger von
Krampfanfällen).
Servus,
Bernhard
--
Bernhard Nowotny /°\ --- JOIN NOW!!! ---
85625 Glonn, Germany \ / ASCII ribbon campaign
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PGP ok. Certified ID: 0x17B6F58C (DSS/DH) / \ in mail and news
> > Bin selber begeisterter "Testhorn-Fahrer"; ist auch klasse bei
> > Patienten, die es zu schonen gilt, z.B. beim HI (nach dem Motto:
"Wenn
> > schon Horn, dann aber ganz piano").
>
> ..was aber dann dem Sinn des Horns ein wenig entgegensteht, oder?
>
Eine enstprechende Verkehrsdichte (z.B. spät abends) und
Straßeneinsicht (z.B. gut überschaubare Kreuzung) natürlich
vorausgesetzt. Nicht gedacht, um von weit entfernt mein Ankommen zu
signalisieren, sondern eher dem Vordermann an der Ampel mein Anliegen
zu verdeutlichen, für den Fall, dass er mich noch nicht im Rückspiegel
wahrgenommen hat und zur Seite gefahren ist...
Aber da drängt sich mir folgende Frage auf: steht eigentlich irgendwo
(StVO? StVZO? ...?) wie laut ein Horn sein muss, "um als Horn wirksam
zu sein" und als solches zu gelten? Soll heißen: würde das Betätigen
des Testhorns evtl. als Fahren mit Blaulicht aber OHNE Horn gewertet
werden (->bei Unfall)? Wenn ja, WO steht das?
-der Philipp
Nee, also sobald es um andere Fahrzeuge geht, ist der Testlauf nicht
geeignet, weil er dann nicht gehört wird. Das funktioniert wirklich nur bei
Fußgängern, die unmittelbar vor dem Fahrzeug laufen. Beispiel: RTW zwängt
sich durch die Menschenmassen am Brandenburger Tor zu Silvester. Dafür ist
das sicher prima, aber mehr ist schon nicht drin.
Auf einer Kreuzung gilt: Wegerecht nur mit fortissimo!
Ich kann mich vage an irgendwas erinnern, dass ua. die
Tonfolge an sich vorschreibt. Frag mich bloss nicht, wo.
Eventuell war das sogar in der alten DIN 75080 (RTW), da
war ja auch die Fahrzeugfarbe vorgeschrieben... *shrug*
> zu sein" und als solches zu gelten? Soll heißen: würde das Betätigen
> des Testhorns evtl. als Fahren mit Blaulicht aber OHNE Horn gewertet
> werden (->bei Unfall)? Wenn ja, WO steht das?
Bei Unfall hast Du sowieso ein Problem. Wenn das Test-Horn von
Zeugen nicht gehört wurde und nicht auf dem Fahrtenschreiber drauf
ist, dann hast Du eben ein Problem mehr...
MfG,
Bernhard
Das habe ich auch so gehandhab. Bis die neuen RTWs aus dem Hause WAS da
waren. Wenn man bei denen bei laufendem Motor auf den Test-Schalter drückt
pasiert nämlich mal rein gar nix. Also liebe Anwohenr bzw. Fußgänger auf der
Einkaufsstaße: Leider Pech gehabt...
Grüße
Marcel
>Zunächst mal ist es ja nicht naturgegeben, dass Presslufthörner lauter sind
>als elektronische Hörner. Alles, was in die Richtung RTK-3 oder WA-3 geht,
>ist auch extrem laut und weithin hörbar.
Ack.
>Leider gibt es aber eben auch eine
>ganze Reihe anderer elektronischer Hörner, die allesamt auf
>Behördenfahrzeugen montiert sind, aber extrem schlecht zu hören sind. Als
>Beispiel nenne ich die allseits bekannten LF 16 TS von Lentner, die aus
>Bundesmitteln über ganz Deutschland verteilt wurden.
bei denen kommen auch noch zwei weitere Punkte dazu:
die Hoerner sitzen unter der Kabine und sind i.d.R. auch noch mit
Unterbodenschutz zugekleistert.
eine schlecht montierte oder schlecht gewartete Luftanlage klingt ja
auch nicht so wirklich beeindruckend...
ist mir gestern in Köln (Ringe) auch passiert. Selbst als der RTW
knapp hinter mir war, konnte ich ihn trotz Cabrio-Stoffdach kaum
hören. Und meine Musik ist nicht lauter als normale
Gesprächslautstärke.
Es gibt ja z.T. so Umschalter zwischen laut und leise, vielleicht
hatten "unsere" RTW auf leise geschaltet?!? (Vielleicht wars ja auch
derselbe?)
Viele Grüße,
Sascha
>ist mir gestern in Köln (Ringe) auch passiert. Selbst als der RTW
>knapp hinter mir war, konnte ich ihn trotz Cabrio-Stoffdach kaum
>hören. Und meine Musik ist nicht lauter als normale
>Gesprächslautstärke.
>
>Es gibt ja z.T. so Umschalter zwischen laut und leise, vielleicht
>hatten "unsere" RTW auf leise geschaltet?!? (Vielleicht wars ja auch
>derselbe?)
Hallo,
ich denke mal, dass das ein Problem der gesetzlichen Bestimmungen ist
und war. Es gabe doch eine Zeit, bei der z. B. Frontblitzer und auch
Presslufthorn bei RTW´s nicht gestattet waren. Ich denke mal, dass
dies vielleicht deswegen sein könnte das dieser RTW nicht wunschgemäß
ausgestattet war.
Diese Umschalter sollten eigentlich in den meisten RTW´s vorhanden
sein. Umschalten kannst Du dabei zwischen Stadt- und Landhorn. Hat nur
den Effekt, dass die Signale beim einen nach vorne gehen sollen und
beim anderen mehr eine Streuung stattfindet.
Mit der Feuerwehr ist das wieder eine ganz andere Sache! Soviel ich
weiß, haben die Autos grundsätzliche Pressluft. Außerdem schalten die
Feuerwehr nicht wie beim RD das Horn aus. Da laufen die Teile von der
Garage bis zum Einsatzort.
Gruß,
Christian
--
Christian Neusser
http://www.cneusser.de
http://www.b1-erlangen.de
http://www.fermed.de
Gruß Alex
>> Mit der Feuerwehr ist das wieder eine ganz andere Sache! Soviel ich
>> weiß, haben die Autos grundsätzliche Pressluft.
Aha. Wieviele dutzend Gegenbeispiele möchtest Du genannt bekommen?
>> Außerdem schalten die
>> Feuerwehr nicht wie beim RD das Horn aus. Da laufen die Teile von der
>> Garage bis zum Einsatzort.
Interessante Erkenntnisse, die hier verbreitet werden...
> Das Horn sollte (laut Gesetz) beim Rettungsdienst auch eigentlich bis
> zum Zielort eingeschaltet sein, manche machen das auch.
Könntest Du bitte das entsprechende Gesetz einmal zitieren? Würde mich
echt interessieren.
> Das liegt dann
> halt im Ermessen des Fahrers, wie weit er das auf seine Kappe nehmen
> kann ohne Signal zu fahren (nachts, oder Überland...). Sollte nämlich
> was passieren (Unfall oder was auch immer) und du hast das Horn auf
> ner Signalfahrt nich angehabt, dann hast de en echtes Problem...
Was für ein Problem? Und warum genau?
Gruß
Christian
--
Wenn ich groß bin werde ich eine Signatur.
Leute, ihr beide lest als Hausaufgabe bitte den §25 und §38 der
Strassenverkehrsordnung und die über Google leicht zugänglichen
Threads zu ebendiesem Thema.
Wenn ihr dann noch so einen Quatsch ablasst, kann man euch
wenigstens gebührend sozialverhalten. :)
>Das Horn sollte (laut Gesetz) beim Rettungsdienst auch eigentlich bis zum
>Zielort eingeschaltet sein, manche machen das auch. Das liegt dann halt im
>Ermessen des Fahrers, wie weit er das auf seine Kappe nehmen kann ohne
>Signal zu fahren (nachts, oder Überland...). Sollte nämlich was passieren
>(Unfall oder was auch immer) und du hast das Horn auf ner Signalfahrt nich
>angehabt, dann hast de en echtes Problem...
Hallo Alex,
da hast Du vollkommen Recht! Wird meiner Meinung nach aber eigentlich
nirgends eingehalten, oder hat jemand andere Erfahrungen?
>Alexander Stöckle schrieb:
>
>>> Mit der Feuerwehr ist das wieder eine ganz andere Sache! Soviel ich
>>> weiß, haben die Autos grundsätzliche Pressluft.
>
>Aha. Wieviele dutzend Gegenbeispiele möchtest Du genannt bekommen?
>
>>> Außerdem schalten die
>>> Feuerwehr nicht wie beim RD das Horn aus. Da laufen die Teile von der
>>> Garage bis zum Einsatzort.
>
Hallo Christian,
wenn Du schon zitierst dann bitte richtig!
>Leute, ihr beide lest als Hausaufgabe bitte den §25 und §38 der
>Strassenverkehrsordnung und die über Google leicht zugänglichen
>Threads zu ebendiesem Thema.
Danke für die Konstruktive Mail! Allerdings solltest auch Du
vielleicht mal den § 25 der StVO lesen.
>Wenn ihr dann noch so einen Quatsch ablasst, kann man euch
>wenigstens gebührend sozialverhalten. :)
Immer eine Frage des Umgangs.
Gruß,
Christian
Na Gottseidank kennt sich hier wirklich noch jemand richtig aus und läßt
nich so unqualifizierte Beiträge ab wie die letzten zwei.
Was für Probleme es geben soll wenn man einen Unfall baut auf einer
Signalfahrt und kein Horn anhatte?? Na, wenn man kein Horn anhatt und
jemandem die Vorfahrt nimmt (Beispiel) dann is das schlichtweg die StvO
missachtet. Mann, das lernt man doch schon auf nem billigen
Rettungshelfer-Lehrgang... § 38 Abs. 1 StvO... Sollte man nur das Signal
(ohne Horn) anhaben is dass schlichtweg einfach nur: 1)- zur Warnung an
einer Unfallstelle/Einsatzstelle oder 2) Fahrten im geschlossenen Verband...
Noch nie ne Kolonie THWler auf der Autobahn mit Blaulicht gesehen?
So, und jetzt noch mal ein Gesetzauszug, das es nicht wieder heißt ich denk
mir das alles nur aus:
"In verschiedenen Einsatzsituationen iste es übliche Praxis nur mit blauem
Blinklicht zu fahren und dabei Sonderrechte in Anspruch zu nehmen...dies
gestattet der Gesetzgeber nur für den Fall, daß andere VErkehrsteilnehmer
weder behindert, gefährdet noch geschädigt werden. WEGERECHT BESTEHT DABEI
NICHT!" Zitat Ende.
Zur Lektüre würde ich mal den Ordner "Handbuch für den Unterricht" vom DRK
zur RH/RS Ausbildung vorschlagen, oder den "Taschenatlas Rettungsdienst".
Danke für die Unterstützung Christian... Eingehalten wird dies jedoch in der
Praxis selten. Höchstens von frischen RAlern die da verständlicherweise noch
ein bißchen vorsichtig sind...
Gruß Alex
> wenn Du schon zitierst dann bitte richtig!
Sorry, war von mir etwas ungeschickt, in einem Posting auf zwei Leute
antworten zu wollen und den zweiten Schreiber nicht extra zu erwähnen.
Sollte aber eigentlich klar sein, daß durch ">>" gekennzeichnete Zitate
auch ihren Ursprung nicht im Vorgängerposting haben, sondern noch eins
weiter.
Hallo Alex,
>
>Na Gottseidank kennt sich hier wirklich noch jemand richtig aus und läßt
>nich so unqualifizierte Beiträge ab wie die letzten zwei.
Ist nicht immer so ganz erquickent! :)
>Was für Probleme es geben soll wenn man einen Unfall baut auf einer
>Signalfahrt und kein Horn anhatte?? Na, wenn man kein Horn anhatt und
>jemandem die Vorfahrt nimmt (Beispiel) dann is das schlichtweg die StvO
>missachtet. Mann, das lernt man doch schon auf nem billigen
>Rettungshelfer-Lehrgang... § 38 Abs. 1 StvO... Sollte man nur das Signal
>(ohne Horn) anhaben is dass schlichtweg einfach nur:
Du bist so oder so der Depp! Bei Fahren mit Sosi hast Du bei einem
Unfall absolut schlechte Karten! Ich fände es eigentlich auch
sinnvoller, dass sämtliche Fahrten ausschließlich mit Sosi und Horn
gefahren werden (Habe ich auch auf RA gelernt).
>Zur Lektüre würde ich mal den Ordner "Handbuch für den Unterricht" vom DRK
>zur RH/RS Ausbildung vorschlagen, oder den "Taschenatlas Rettungsdienst".
>Danke für die Unterstützung Christian... Eingehalten wird dies jedoch in der
>Praxis selten. Höchstens von frischen RAlern die da verständlicherweise noch
>ein bißchen vorsichtig sind...
Keine Ursache.
Ich kann hier auch Recht im Rettungsdienst empfehlen.
> Na Gottseidank kennt sich hier wirklich noch jemand richtig aus und
> läßt nich so unqualifizierte Beiträge ab wie die letzten zwei.
Wer im Glashaus sitzt...
> Was für Probleme es geben soll wenn man einen Unfall baut auf einer
> Signalfahrt und kein Horn anhatte?? Na, wenn man kein Horn anhatt und
> jemandem die Vorfahrt nimmt (Beispiel) dann [...]
Aha, das ist aber schon was ganz anderes, als hier vorher geschrieben
wurde.
"Vorfahrt nehmen" ist nämlich ein tatsächliches Insanspruchnehmen von
Wegerechten, was natürlich durch blaues Blinklich und Horn (gem. §38
StVO) angekündigt werden muß. Wenn es hingegen an einer Stelle zu einem
Unfall kommt, an dem Du sowieso vorfahrtsberechtigt bist, möchte ich
denjenigen sehen, der Dir einen Strick aus fehlendem Horn dreht.
Die pauschale Aussage aus einem früheren Posting von Dir
("Sollte nämlich was passieren (Unfall oder was auch immer) und du hast
das Horn auf ner Signalfahrt nich angehabt, dann hast de en echtes
Problem...") ist dahingehend nämlich nur die halbe Wahrheit.
> So, und jetzt noch mal ein Gesetzauszug, das es
> nicht wieder heißt ich denk mir das alles nur aus:
> "In verschiedenen Einsatzsituationen iste es übliche Praxis nur mit
> blauem Blinklicht zu fahren und dabei Sonderrechte in Anspruch zu
> nehmen...dies gestattet der Gesetzgeber nur für den Fall, daß andere
> VErkehrsteilnehmer weder behindert, gefährdet noch geschädigt werden.
> WEGERECHT BESTEHT DABEI NICHT!" Zitat Ende.
Aus welchem Gesetz ist das?
Gruß
Christian
Gruß Alex
Sinngemäß übernommen, Rettungsdienst Taschenatlas Seite 11 Thema
"Sonderrechte Wegerechte"
> [...] Und bei nem Unfall (ob mit oder ohne Horn) hast du schon
> Recht: Als Fahrer bist du der absolute Neger, dann kommen sofort
> wieder die Gerüchte auf die es sowieso schon gibt wie "Der
> RettungsdiensŽt fährt wie die Sau", und dann ham auch gleich wieder en
> paar Passanten gesehen "wie die vom Rettungsdienst kamikatze-mäßig
> durch die Stadt gefahren sind". Deswegen: Absichern soweit wie s
> geht...
Und was bitte hat das Einsatzhorn mit der Fahrweise und irgendwelchen
Gerüchten zu tun?
Das ist nicht erforderlich. "Sonderrechte" nimmt ein solches Fahrzeug schon
durch die Zugehörigkeit zur Organisation "Feuerwehr", "Polizei" oder was
auch immer wahr. Und "Wegerecht" braucht ein solches Fahrzeug nur dann, wenn
wirklich andere Verkehrsteilnehmer unverzüglich freie Bahn schaffen sollen.
Dann geht es nicht ohne Horn.
Wenn da aber niemand ist, braucht auch das Horn nicht betätigt zu werden.
Nachts um drei in einer Wohnstraße ohne jeden anderen Verkehr darf das Horn
also getrost ausgeschaltet bleiben, dadurch entstehen in diesem Augenblick
keine rechtlichen Nachteile. An Rechts-vor-Links-Kreuzungen muss sowieso
entsprechend vorsichtig gefahren werden, egal ob mit oder ohne Horn. Über
rote Ampeln natürlich nur mit Horn. Und das mit Schrittgeschwindigkeit und
an der Sichtlinie einmal kurz anhalten. Dann hat der Fahrer wirklich alles
getan, was zur Unfallvermeidung in seiner Macht steht.
Einfach so über die Kreuzung brettern, wie es die Berliner Polizei so gerne
tut, das ist jedenfalls absolut indiskutabel - die Unfallzahlen der Polizei
und vor allem die Schwere der Unfälle mit SoSi sind da recht eindeutig.
Christian Neusser schrieb:
> Danke für die Konstruktive Mail! Allerdings solltest auch Du
> vielleicht mal den § 25 der StVO lesen.
§25 StVO:
"(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. [...]"
Der war's dann wohl nicht... ;-)
> Heinrich Brinkmann schrieb:
>> das stimmt schon, aber Sonderrechte kann ich auch ohne Blaulicht und
>> Sondersignal in Anspruch nehmen, Wegerecht jedoch nicht, d.h. ich
>> brauche auf der Einsatzfahrt, wenn ich kein Wegerecht in Anspruch
>> nehmen will/muß auch kein Signalhorn anmachen. Rein rechtlich braucht
>> mir dann natürlich auch keiner auszuweichen oder die Vorfahrt zu
>> gewähren.
> Richtig: § 35 Absatz 5 StvO:
Der handelt von den Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des
Nordatlantikpaktes.
>...Fahrzeuge des Rettungsdienstes von den
> Vorschriften der StvO befreit wenn und solange "höchste Eile geboten
> ist um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden
> abzuwenden...
Das steht in Absatz 5a.
> Sonderrechte dürfen nur unter gebührender
> Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt
> werden Dies bedeitet eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei der
> Inanspruchnahme von Sonderrechten...gibt dem Rettungsdienst kein
> allgemeines Vorfahrtsrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern"
Und das war Absatz 8.
> Zitat Ende...
Wenn schon Gesetze zitieren, dann bitte richtig.
Gruß
Christian
Gern geschehen.
Der Zahlenfehler war natürlich nur ein Trick... :)
Richtig ist selbstverständlich §35 StVO.
(Sorry, ich kann mich da bei "StVO §25 Fußgänger" leider
nicht anders rausreden... :).
> >Wenn ihr dann noch so einen Quatsch ablasst, kann man euch
> >wenigstens gebührend sozialverhalten. :)
> Immer eine Frage des Umgangs.
Hm?
Quatsch ist Quatsch, auch wenn er quietscht.
Manuel
>
>Einfach so über die Kreuzung brettern, wie es die Berliner Polizei so gerne
>tut, das ist jedenfalls absolut indiskutabel - die Unfallzahlen der Polizei
>und vor allem die Schwere der Unfälle mit SoSi sind da recht eindeutig.
Hallo Mattias,
da hast Du recht! Sosi und Horn ersetzen natürlich in keinem Fall die
Fahrweise der Person die die Rechte in Anspruch nimmt! Sicherlich muß
man gerade bei Einsatz von Sonderechten gleich doppelt acht geben!
> [Christian:]
>
>> Du bist so oder so der Depp! Bei Fahren mit Sosi hast Du bei einem
>> Unfall absolut schlechte Karten! Ich fände es eigentlich auch
>> sinnvoller, dass sämtliche Fahrten ausschließlich mit Sosi und Horn
>> gefahren werden (Habe ich auch auf RA gelernt).
>
> Das ist nicht erforderlich. "Sonderrechte" nimmt ein solches Fahrzeug
> schon durch die Zugehörigkeit zur Organisation "Feuerwehr", "Polizei"
> oder was auch immer wahr.
Das ist im geschilderten Zusammenhang nicht ganz richtig. Hier geht es
im Wesentlichen um den Rettungsdienst. Dieser genießt nur bei Vorliegen
der Voraussetzungen des §35 Abs. 5a StVO (Höchste Eile zur Rettung von
Menschenleben und abwenden von schweren gesundheitlichen Schäden)
Sonderrechte.
Für Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, BGS, Zolldienst und
Katastrophenschutz sind dringende hoheitliche Aufgaben (§35 Abs. 1 StVO)
die Voraussetzung und stellen dementsprechend eine weiter gefasste
Grundlage dar, als dies beim RD der Fall ist.
Gruß
Christian
...soll sich im Dunkeln umziehen. :)
Ich halte die beiden oder die, die sich dafür ausgeben
mittlerweile auf meiner Merkbefreiungs-Skala ziemlich oben.
Don't feed the trolls.
> > So, und jetzt noch mal ein Gesetzauszug, das es
> > nicht wieder heißt ich denk mir das alles nur aus:
> > "In verschiedenen Einsatzsituationen iste es übliche Praxis
Das ist kein Gesetzesauszug.
These: "Alexander Stöckle" ist ein Fake und hat sich selbst
ausgedacht? :)
> > nur mit
> > blauem Blinklicht zu fahren und dabei Sonderrechte in Anspruch zu
> > nehmen...dies gestattet der Gesetzgeber nur für den Fall, daß andere
> > VErkehrsteilnehmer weder behindert, gefährdet noch geschädigt werden.
> > WEGERECHT BESTEHT DABEI NICHT!" Zitat Ende.
> Aus welchem Gesetz ist das?
Das ist allerdings richtig, siehe §35/38 StVO. Es ist seltsam
formuliert oder vereinfachend aus dem Zusammenhang gerissen,
aber richtig.
Adios,
"Christian Neusser" <christia...@email.de> schrieb im Newsbeitrag
news:0ms73v8afvla2oced...@4ax.com...
> >Es gibt ja z.T. so Umschalter zwischen laut und leise, vielleicht
> >hatten "unsere" RTW auf leise geschaltet?!? (Vielleicht wars ja auch
> >derselbe?)
> ich denke mal, dass das ein Problem der gesetzlichen Bestimmungen ist
> und war. Es gabe doch eine Zeit, bei der z. B. Frontblitzer und auch
> Presslufthorn bei RTW´s nicht gestattet waren. Ich denke mal, dass
> dies vielleicht deswegen sein könnte das dieser RTW nicht wunschgemäß
> ausgestattet war.
....oder die Kosten. In Bayern gibt´s keine Pressluft-Hörner im RD,
jedenfalls nicht bezahlt. Wer sowas haben will, der muss es selbst
bezahlen und bekommt den Aufwand NICHT ersetzt. Und so fahren RTW´s
doch mit Presslufthorn herum - auch wenn die HO´s/Firmen das bischen
Mehr an Sicherheit für´s Personal und andere Verkehrsteilnehmer selbst
bezahlen müssen.
> Mit der Feuerwehr ist das wieder eine ganz andere Sache! Soviel ich
> weiß, haben die Autos grundsätzliche Pressluft.
Viele haben Pressluthörner - aber längst nicht Alle!
> Außerdem schalten die
> Feuerwehr nicht wie beim RD das Horn aus. Da laufen die Teile von der
> Garage bis zum Einsatzort.
Stimmt so nun auch wieder nicht nicht!
--
Gruß
Erich Kirchmayer
--
Es gibt Mediziner - und Chirurgen.....
Dieses Posting gibt meine persönliche Meinung wieder. Diese entspricht
nicht zwingend der Meinung meines/meiner Arbeitgeber!
FullACK.
EOT
F'up2 poster
>Mit der Feuerwehr ist das wieder eine ganz andere Sache! Soviel ich
>weiß, haben die Autos grundsätzliche Pressluft.
Nein, das ist so pauschal falsch.
>Außerdem schalten die Feuerwehr nicht wie beim RD das Horn aus. Da
>laufen die Teile von der Garage bis zum Einsatzort.
Auch das ist genauso falsch.
Gruß
Bernd
>Rettungshelfer-Lehrgang... § 38 Abs. 1 StvO... Sollte man nur das Signal
>(ohne Horn) anhaben is dass schlichtweg einfach nur: 1)- zur Warnung an
>einer Unfallstelle/Einsatzstelle oder 2) Fahrten im geschlossenen Verband...
Nein. Es dient ebenso der Kennzeichnung von *Sonder*rechten, nicht aber
den Wegerechten.
>So, und jetzt noch mal ein Gesetzauszug, das es nicht wieder heißt ich denk
>mir das alles nur aus:
>"In verschiedenen Einsatzsituationen iste es übliche Praxis nur mit blauem
>Blinklicht zu fahren und dabei Sonderrechte in Anspruch zu nehmen...dies
>gestattet der Gesetzgeber nur für den Fall, daß andere VErkehrsteilnehmer
>weder behindert, gefährdet noch geschädigt werden. WEGERECHT BESTEHT DABEI
>NICHT!" Zitat Ende.
Dann nenne doch bitte den genauen Gesetzestext, auf den du dich
beziehst. Das liest sich eher nach einem Auszug aus irgendeinem Buch und
keinem Gesetz.
Gruß
Bernd
Hallo !
Ich hoffe doch mal das ich hier jetzt alles Richtig mache.
Trotz aller Diskussion sollte man doch die einwandfreie Politische Form
wahren. Die o.g. Aussage ist unter aller Sau!!
Gruss Markus
> Ich hoffe doch mal das ich hier jetzt alles Richtig mache.
> Trotz aller Diskussion sollte man doch die einwandfreie Politische Form
> wahren. Die o.g. Aussage ist unter aller Sau!!
> Gruss Markus
--
Gruss Kai Stollberg
Hallo Christian,
das stimmt zwar so, macht in der Praxis aber keinen Unterschied, da ich
genau diese Vorraussetzung erfüllen muss, wenn ich auf der Fahrt zu oder mit
einem Notfallpat. _Sondersignal_ nutze, egal ob mit oder ohne Horn. Auf der
Anfahrt natürlich nur auf Weisung durch die LSt., mit Pat.
eigenverantwortlich.
Ansonsten sehe ich das auch so, dass so wenig Horn wie möglich, so viel Horn
wie nötig, eine sinnige Lösung ist. Weil, wo kein Verkehr ist, da reichen
die Sonderrecht vollkommen aus, nur dort, wo auch andere Verkehrsteilnehmer
sind, bedarf es überhaupt der Wegerechte. Und nur um diese durch zu setzen,
brauchts das Horn. Ganz davon abgsehen finden evt. mitfahrende Pat. den
Dauerkrach auch nicht immer besonders lustig. Desweitern behaupte ich jetzt
einmal (ohne eine wissentschaftliche Grundlage im Hintergrund zu haben),
dass der RTW-Fahrer durch den Dauerlärm auch massiv gestresst wird und
dadurch u.U. auch zu einer risikofreudigeren bzw. agressiveren Fahrweise
neigt. Das ist zumindest mein persönlicher Eindruck nach längerer Praxis.
Wer in unmittelbarer Nähe zu einer grossen Feuer- u. Rettungswache wohnt,
denkt in dem Zusammenhang bestimmt das eine oder andere mal über die
Verhältnismässigkeit der Mittel bezüglich der Ruhestörung nach. Was ich in
gewisser Weise auch gut verstehen kann, wenn an solchen Stellen immer,
also ohne Rücksicht auf die Verkehrslage (was durchaus direkt mit der
Notwendigkeit in Zusammenhang steht), mit Dauerhorn
gefahren wird.
Aber noch mal ganz am Rande: ich denke immer noch, dass der Zeitvorteil
(ausser im Ballungsraum zur Rushhour oder bei Stau) in den meisten Fällen
drastig überschätzt wird. Gerade im ländlichen Bereich dürfte der
Zeitvorteil unter normalen Bedingungen sehr gering sein, aber auch in der
Stadt ist er (wg. der zumeist kurzen Wege) zu vielen Zeiten nicht wirklich
ausgeprägt.
MfG,
Michael
> ist mir gestern in Köln (Ringe) auch passiert. Selbst als der RTW
> knapp hinter mir war, konnte ich ihn trotz Cabrio-Stoffdach kaum
> hören. Und meine Musik ist nicht lauter als normale
> Gesprächslautstärke.
Genau da (Kölner Ringe) ist mir letzten Sommer bei geöffnetem Cabrioverdeck
ohne Musik aus dem Radio ein Polizeimotorrad knapp vor der Motorhaube
vorbeigefahren (ich hatte grün). Die kümmerliche Sirene (ähnlich wie bei
einer ganz billigen Auto-Alarmanlage von C*nrads) habe ich erst gehört, als
das Ding schon vorbei war. Und der Bursche war verdammt schnell unterwegs.
Gefährlich sowas.
Viele Grüße,
Frank
>Genau da (Kölner Ringe) ist mir letzten Sommer bei geöffnetem Cabrioverdeck
>ohne Musik aus dem Radio ein Polizeimotorrad knapp vor der Motorhaube
>vorbeigefahren (ich hatte grün). Die kümmerliche Sirene (ähnlich wie bei
>einer ganz billigen Auto-Alarmanlage von C*nrads) habe ich erst gehört, als
>das Ding schon vorbei war. Und der Bursche war verdammt schnell unterwegs.
>Gefährlich sowas.
Oder der zivile ZEG-BMW in Plauen, zwei Schallgeber von der Qualität
mieser Autohupen (wahrscheinlich wasr nix Anderes!) im Wechsel, eine
davon defekt. Aus der Ferne ein näherkommendes zartes "mööp mööp
mööp", in direkter Nähe dann etwas lauter "MÖÖP krrks MÖÖP krrks
MÖÖP". Mann, so kann man doch net auf Einsatzfahrt gehen?!
>Viele Grüße,
>
>Frank
>
regards - Ralph
--
Want to get in touch? http://www.radio-link.net/whereisralph.txt
Ähm, ist es nicht in der Praxis eh so, daß von "Sonder- und Wegerechten"
gesprochen wird, die man in Anspruch nimmt? Um gerade dieser leidigen
Diskussion zu entgehen?
Das Fahrzeug fragt bei der Leitstelle: "Sonder- und Wegerechte frei?", diese
antwortet entsprechend und gut ist. Oder gibt es tatsächlich in der Praxis
Anordnungen wie :"Fahren sie mit Sonderrechten, aber ohne Wegerechte"?!
Grüße,
Frank
Hat aber nix damit zu tun, dass Sonder- und Wegerecht zwei
verschiedene paar Schuhe sind :o).
I.d.R. spreche ich auch nur von "dringender Fahrt"... vereinfacht die
Sache *duck*.
MfG Ingo
--
25. - 27-07.2003
Großes Magirus Eckhauber Treffen
50 Jahre Magirus Eckhauber
www.feuerwehr-vockenhausen.de
> Ähm, ist es nicht in der Praxis eh so, daß von "Sonder- und Wegerechten"
> gesprochen wird, die man in Anspruch nimmt? Um gerade dieser leidigen
> Diskussion zu entgehen?
> Das Fahrzeug fragt bei der Leitstelle: "Sonder- und Wegerechte frei?", diese
> antwortet entsprechend und gut ist. Oder gibt es tatsächlich in der Praxis
> Anordnungen wie :"Fahren sie mit Sonderrechten, aber ohne Wegerechte"?!
Irgendwelche Aussagen irgendwelcher Leitstellen zur Inanspruchnahme
irgendwelcher Soderrechte und/oder Wegerechte bzw. derern Untersagung
durch Ebendiese sind derart irrelevant, dass es irrelevanter schon gar
nicht mehr geht. Aber das hatten wir IMHO auch schon mehrfach hier
duchgekaut.
Uli
--
Ulrich Meier * Bernauer Straße 62 * D-83209 Prien/Chiemsee
Fon +49 8051 968765 * GSM +49 172 5109109
mail -s "get pgp key"
Der war vermutlich verdeckt unterwegs und wollte nicht
auffallen? :)
Das erinnert mich doch grad an die uralten Rotkreuz-Deckenleger (das is
jetzt nich irgendwie diskriminierend gemeint) Bomber von Mercedes, die nur
eine riiiiiiesen große Rundumleuchte in der Mitte auf dem Dach haben, die
hören sich auch mehr nach "Möööööp-krrrks" als nach Signal an :-)
Gruß Alex
> Sinngemäß übernommen, Rettungsdienst Taschenatlas Seite 11 Thema
> "Sonderrechte Wegerechte"
Ja, der Taschenatlas Rettungsdienst ... zumindest die erste Auflage
hatte da einige lustige Stellen. Diese gehört sicherlich dazu. :-)
Und ein "Gesetz" ist das natürlich nicht, sondern eine Ansicht, und
noch dazu vermutlich die eines juristischen Laien.
-thh
>>> blauem Blinklicht zu fahren und dabei Sonderrechte in Anspruch zu
>>> nehmen...dies gestattet der Gesetzgeber nur für den Fall, daß andere
>>> VErkehrsteilnehmer weder behindert, gefährdet noch geschädigt werden.
[...]
> Das ist allerdings richtig, siehe §35/38 StVO. Es ist seltsam
> formuliert oder vereinfachend aus dem Zusammenhang gerissen,
> aber richtig.
Du darfst bei Inanspruchnahme von Sonderrechten niemanden _behindern_?
*g* Na, dann hoffe ich mal, daß Du den RTW bei der nächsten
Reanimation nicht in zweiter Reihe oder auf dem Bürgersteig abstellst,
sondern ins nächste Parkhaus fährst oder das Horn am stehenden
Fahrzeug laufen läßt. ;-)
-thh
>> Dies bedeitet eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei der
>> Inanspruchnahme von Sonderrechten...gibt dem Rettungsdienst kein
>> allgemeines Vorfahrtsrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern"
>
> Und das war Absatz 8.
Der letzte Teil, den ich oben nochmal zitieren, war darüber hinaus
frei erfunden (wenn auch sachlich richtig).
-thh
> Du bist so oder so der Depp!
Ich verkneife mir dazu nur mit Mühe eine Bemerkung. *g*
> Bei Fahren mit Sosi hast Du bei einem
> Unfall absolut schlechte Karten!
Wieso?
> Ich fände es eigentlich auch
> sinnvoller, dass sämtliche Fahrten ausschließlich mit Sosi und Horn
> gefahren werden (Habe ich auch auf RA gelernt).
Warum sollte das sinnvoll sein? Und wer bildet sowas aus?
> Ich kann hier auch Recht im Rettungsdienst empfehlen.
Von welchem Autor?
-thh
> Na Gottseidank kennt sich hier wirklich noch jemand richtig aus und läßt
> nich so unqualifizierte Beiträge ab wie die letzten zwei.
Das verspricht viel.
> Was für Probleme es geben soll wenn man einen Unfall baut auf einer
> Signalfahrt und kein Horn anhatte?? Na, wenn man kein Horn anhatt und
> jemandem die Vorfahrt nimmt (Beispiel) dann is das schlichtweg die StvO
> missachtet.
*lach* Eine wahre Erkenntnis. Und wenn man kein Horn anhat und
niemandem die Vorfahrt nimmt, dann passiert genau gar nichts. Weshalb
man das Horn immer dann abschalten kann, wenn niemand da ist, dem man
die Vorfahrt nehmen könnte (selbstverständlich muß man es rechtzeitig
wieder einschalten, wenn man in eine solche Situation kommt). Und da
man ja ohnehin an Kreuzungen und Einmündungen anhaltebereit fährt (für
den Fall, daß jemand das Horn nicht wahrgenommen hat), sehe ich das
Problem schon gar nicht.
> Mann, das lernt man doch schon auf nem billigen
> Rettungshelfer-Lehrgang... § 38 Abs. 1 StvO... Sollte man nur das Signal
> (ohne Horn) anhaben is dass schlichtweg einfach nur: 1)- zur Warnung an
> einer Unfallstelle/Einsatzstelle oder 2) Fahrten im geschlossenen Verband...
Oder auf Einsatzfahrten. Extra dort eingefügt, um das Fahren mit
Blaulicht, aber ohne Horn zu ermöglichen. - Und nun?
> So, und jetzt noch mal ein Gesetzauszug, das es nicht wieder heißt ich denk
> mir das alles nur aus:
Aus welchem Gesetz stammt denn dieser Auszug? Klingt so gar nicht
StVO...
> "In verschiedenen Einsatzsituationen iste es übliche Praxis nur mit blauem
> Blinklicht zu fahren und dabei Sonderrechte in Anspruch zu nehmen...dies
> gestattet der Gesetzgeber nur für den Fall, daß andere VErkehrsteilnehmer
> weder behindert, gefährdet noch geschädigt werden.
Das ist sogar doppelt unrichtig. Selbstverständlich darf man auch
_mit_ Horn niemand schädigen oder - jedenfalls mehr als erforderlich -
gefährden. Genauso natürlich ist behinderndes Verhalten aber durch die
Inanspruchnahme von Sonderrechten legitimiert.
> WEGERECHT BESTEHT DABEI NICHT!" Zitat Ende.
Das ist klar - das sollte ja jeder, der ein Einsatzfahrzeug lenkt, mal
gelernt haben. Anderes wurde hier aber auch nie behauptet.
> Zur Lektüre würde ich mal den Ordner "Handbuch für den Unterricht" vom DRK
> zur RH/RS Ausbildung vorschlagen, oder den "Taschenatlas Rettungsdienst".
Ich schlage ersatzweise einen Kommentar zur StVO vor ...
> Danke für die Unterstützung Christian... Eingehalten wird dies jedoch in der
> Praxis selten.
In der Praxis handelt man vernünftigerweise anders, ja, und fährt mit
Horn nur da, wo nötig. Genau das ermöglicht das Gesetz, und alles
andere ist eine unnötige Belästigung der Anwohner, die man vermeiden
sollte.
> Höchstens von frischen RAlern die da verständlicherweise noch
> ein bißchen vorsichtig sind...
Unsicher, meintest Du? ;-)
-thh
--
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>> Du bist so oder so der Depp! Bei Fahren mit Sosi hast Du bei einem
>> Unfall absolut schlechte Karten! Ich fände es eigentlich auch
>> sinnvoller, dass sämtliche Fahrten ausschließlich mit Sosi und Horn
>> gefahren werden (Habe ich auch auf RA gelernt).
>
> ...klar, eigentlich sollte das fest im Gesetztext stehen.
Den hat man entsprechend geändert, um das Gegenteil zu ermöglichen.
> Warum soll ich auch das Horn ausmachen?
Solltest Du mal Frau und Kind haben, ziehe neben eine Rettungswache
oder an eine Ausfallstraße, auf der Einsatzfahrzeuge regelmäßig
ausrücken. Du wirst diese Frage nicht mehr stellen.
> Das einzigste Argument wäre dann noch "Nachts",
> wobei da die Leutz dann eh nur auf der Leitstelle anrufen un dann gibts halt
> mal en Anmotzer weil ma nachts um 1 am Haus vom Bürgermeister
> vorbeigedonnert is. Aber tagsüber seh ich das absolut nich ein.
Da macht das idR tatsächlich keinen Sinn, weil der Verkehr zu dicht
ist. Ausnahmen vielleicht noch am Wochenende morgens, oder so - aber
in der Regel wird man da ohne Horn nicht auskommen.
> Ich hau das
> Horn rein un gut is, dann bin ich schon nich abgelenkt und häng nich
> andauernd am "an/aus" Schalter mit den Fingern.
Das ist sicher wahr; Schema F ist immer einfacher als
situationsangepaßtes Handeln. :-) Das macht es zwar einfacher, aber
deshalb nicht richtiger.
> Und bei nem Unfall (ob mit oder ohne Horn) hast du schon Recht: Als Fahrer
> bist du der absolute Neger,
Das wäre mir neu.
> dann kommen sofort wieder die Gerüchte auf die
> es sowieso schon gibt wie "Der Rettungsdiens´t fährt wie die Sau",
Die natürlich völlig unbegründet sind. *husthust*
Abgesehen davon erschließt sich mir die Relevanz von Gerüchten für die
Entscheidung des Falles noch nicht?
> und dann
> ham auch gleich wieder en paar Passanten gesehen "wie die vom Rettungsdienst
> kamikatze-mäßig durch die Stadt gefahren sind".
Ich habe arge Zweifel, daß das Einschalten des Hornes eine
kamikazemäßige Fahrweise besser macht, oder dass solche Behauptungen
nicht kommen, wenn man den Leuten zugleich noch die Ohren wegtrötet.
Im Gegenteil, das Fahrzeug wird im Zweifel deutlich bedrohlicher
empfunden.
> Deswegen: Absichern soweit wie s geht...
Ja. Durch die Fahrweise. Nicht durchs nächtliche Herumtröten. :-)
> Das Horn sollte (laut Gesetz) beim Rettungsdienst auch eigentlich bis zum
> Zielort eingeschaltet sein, manche machen das auch.
Du kannst sicherlich das Gesetz, aus dem sich das ergibt, benennen.
> Das liegt dann halt im
> Ermessen des Fahrers, wie weit er das auf seine Kappe nehmen kann ohne
> Signal zu fahren (nachts, oder Überland...).
Es gibt keinen Grund, das Horn einzuschalten, soweit man kein
Wegerecht wahrnehmen will. Und wenn niemand da ist, der "freie Bahn"
schaffen müßte, gibt es keinen Grund, das zu verlangen.
> Sollte nämlich was passieren
> (Unfall oder was auch immer) und du hast das Horn auf ner Signalfahrt nich
> angehabt, dann hast de en echtes Problem...
Woraus sollte dieses Problem resultieren?
-thh
> Mit der Feuerwehr ist das wieder eine ganz andere Sache! Soviel ich
> weiß, haben die Autos grundsätzliche Pressluft.
nee. siehe z.B. diverse LF16-TS vom Bund.
> Außerdem schalten die
> Feuerwehr nicht wie beim RD das Horn aus. Da laufen die Teile von der
> Garage bis zum Einsatzort.
nee. Kommt auf den Fahrer an.
Viele Grüße,
Sascha
"Michael Lammers" <Micheal...@ePost.de> schrieb im Newsbeitrag
news:b11lf4$7aj$04$1...@news.t-online.com...
> > im Wesentlichen um den Rettungsdienst. Dieser genießt nur bei
Vorliegen
> > der Voraussetzungen des §35 Abs. 5a StVO (Höchste Eile zur Rettung
von
> > Menschenleben und abwenden von schweren gesundheitlichen Schäden)
> > Sonderrechte.
> das stimmt zwar so, macht in der Praxis aber keinen Unterschied, da
ich
> genau diese Vorraussetzung erfüllen muss, wenn ich auf der Fahrt zu
oder mit
> einem Notfallpat. _Sondersignal_ nutze, egal ob mit oder ohne Horn.
Auf der
> Anfahrt natürlich nur auf Weisung durch die LSt.,
Wo steht das, dass eine Leistelle dir eine Fahrt mit Sondersignal
_anweisen_ kann? Sie kann Sondersignal allenfalls "empfehlen" oder
"freigeben", die letztendliche Verantwortung liegt beim Fahrer. DER
muss aber ggf. verantworten können, wenn er auf ein Meldebild
"Reanimation" 30 Minuten im Stau stand statt mit SoSi und Wegerechten
in 10 Minuten dorthin zu fahren.
> Aber noch mal ganz am Rande: ich denke immer noch, dass der
Zeitvorteil
> (ausser im Ballungsraum zur Rushhour oder bei Stau) in den meisten
Fällen
> drastig überschätzt wird. Gerade im ländlichen Bereich dürfte der
> Zeitvorteil unter normalen Bedingungen sehr gering sein, aber auch in
der
> Stadt ist er (wg. der zumeist kurzen Wege) zu vielen Zeiten nicht
wirklich
> ausgeprägt.
Alleine die Wartezeit an Ampeln summiert sich schon nach kurzer Strecke
auf mehrere Minuten. Vorallem dann, wenn gemäss der lokalen Politik
Strassenbahn/Busse bevorzugt werden und der Individualverkehr bewusst
ausgebremst wird. (Letzteres sah man vor Kurzem beim Streik im öff.
Dienst. Das erwartete Verkehrschaos blieb weitgehend aus, da die
Kreuzungen nicht durch Vorrangschaltungen für den ÖPNV blockiert
wurden.)
--
Gruß
Erich Kirchmayer
--
Schlaganfall - ein NOTFALL!!
Ja, klar... "immer dann an wenn niemand da is". Und das sieht man ja auf ner
Signalfahrt immer, ob "jemand da is". Mann, man fährt bei ner Signalfahrt
manchmal mit deutlich höherer Geschwindigkeit als laut StvO an der
bestimmten Stelle vorgeschrieben. Das heißt wenn ich normalerweise mit 50
durch die Innenstadt fahr, hat das so seinen Sinn, weil so ne Innenstadt
halt nich ganz so übersichtlich is. Und wenn ich dann mit Signal durchfahr
und der Meinung bin "das niemand da is" dann seh ich ja auch immer um alle
Ecken, Einfahrten...un riech alle Verkehrsteilnehmer kommen. Dein "wenn
niemand da is" is ziemlich oberflächlich, und wenn dann doch jemand da war
sagst du bei der Unfallaufnahme auch "Da war niemand da,... den der aus der
Hofeinfahrt rauskam hab ich nich gesehen!" Siehst de, er hätte dich
möglicherweise gehört wenn du dein Horn angehabt hättest...
Gruß Alex
Nu ma Butter bei de Fische, also, welche LSt. schickt dich auf _das_
Meldebild ohne SoSi? (Geht der Sozialneid der LST.-Disponenten in einer
unbedeutenden süddeutschen Gross?stadt so weit, dass sie auf diesem Weg dem
"sozial verträglichen Ableben" Vorschub leisten? doch wohl nicht wirklich,
oder?)
Weisen kan die LSt. das im Zweifelsfall nicht, aber die Rückversicherung
hole ich mir schon von dort. Wenn ich der Meinung war mit SoSi fahren zu
wollen, hat die LSt. eigentlich nur wiedersprochen, wenn sie weitergehende
Kenntnisse hatte, als das (ggf. dramatische) Einsatzstichwort auf Anhieb
hergegeben hat. Oder kurz gesagt, wenn sie gute Gründe dafür hatte, eine
Alarmfahrt zu _nicht_ empfehlen/anzuordnen.
> > Aber noch mal ganz am Rande: ich denke immer noch, dass der
> Zeitvorteil
> > (ausser im Ballungsraum zur Rushhour oder bei Stau) in den meisten
> Fällen
> > drastig überschätzt wird. Gerade im ländlichen Bereich dürfte der
> > Zeitvorteil unter normalen Bedingungen sehr gering sein, aber auch in
> der
> > Stadt ist er (wg. der zumeist kurzen Wege) zu vielen Zeiten nicht
> wirklich
> > ausgeprägt.
>
> Alleine die Wartezeit an Ampeln summiert sich schon nach kurzer Strecke
> auf mehrere Minuten. Vorallem dann, wenn gemäss der lokalen Politik
> Strassenbahn/Busse bevorzugt werden und der Individualverkehr bewusst
> ausgebremst wird. (Letzteres sah man vor Kurzem beim Streik im öff.
> Dienst. Das erwartete Verkehrschaos blieb weitgehend aus, da die
> Kreuzungen nicht durch Vorrangschaltungen für den ÖPNV blockiert
> wurden.)
Na ja, nach dem ich schon seit einigen Wochen wieder regelmässig, und das
auch zur RushHour, in einem noch viel unbedeutenderen rheinischen Grossdorf
am Vekehr teilnehme, staune ich immer noch, wie wenig schneller so ein RTW
mit SoSi ist, als wenn ich versuche möglichst in der grünen Welle mit zu
schwimmen. Als alter Landretter lassen mich die durchschnittlichen
Eintreffzeiten in der Grossstadt auf jeden Fall immer noch vor Neid
erblassen.
Und für SoS-Fahrten mit Pat. gibt m.M.n. nur wenige Indikationen, und die
häufigste ist fachliche Unsicherheit.
MfG
Michael
gesiggt
Gruß
--
Marcus Michel
www.Kraftfahrer-Unfallhilfe.de www.StreSi.de
www.Sonnenblende.info
www.Feuerwehr-Heddesheim.de www.juh.de
> t
Endlich mal jemand, der dieses Thema präzise auf den Punkt bringt...
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Ich gebe zu, dass ich da wenig Ahnung habe!
>
>nee. Kommt auf den Fahrer an.
>
Wundert mich! Ich wohne hier im Ballungsraum in der Nähe einer
Feuerwache. Zu jeder Tages- und Nachtzeit Rücken die hier mit Horn
aus.
Gruß,
Christian
--
Christian Neusser
http://www.cneusser.de
http://www.b1-erlangen.de
http://www.fermed.de
Aber ich kann jawohl genauso erwarten als wenn ich mit meinem
Privatfahrzeug unterwegs bin, das derjenige, der aus einer Hofeinfahrt
oder einer untergeordneten Straße kommt, zuerst einmal schaut ob die
Strasse auch frei ist und dann losfährt.
> .. und es gibt dennoch mehr als genug Situationen in denen man das
ganze
> durchaus überblicken kann. Und wenn ich in einer Großstadt auf einer
> vierspurigen Strasse die linke Spur nehme bin ich zielich sicher vor
> Leuten die aus einer Ausfahrt kommen.. abgesehen davon nützt Dir
auch das
> Horn nicht viel wenn Du so schnell fährst dass Du auf Hof-Einfahrten
nicht
> mehr reagieren kannst.. nach meiner Erfahrung hört man in den
Einfahrten
> sehr schlecht.. und wenn es soviele Einfahrten gibt dann fährt man
auch
> mit Sonderrechten nicht 100..
>
> Svennie
>
und wer in der Innenstadt (nicht auf dem Zubringer o.Ä.) 100 km/h
fährt, bekommt bei uns eine Audienz beim Chef und fährt vorläufig
nicht mehr.
Gruß
Heinrich
>> muss aber ggf. verantworten können, wenn er auf ein Meldebild
>> "Reanimation" 30 Minuten im Stau stand statt mit SoSi und Wegerechten
>> in 10 Minuten dorthin zu fahren.
>
> Nu ma Butter bei de Fische, also, welche LSt. schickt dich auf _das_
> Meldebild ohne SoSi?
Es gibt beeindruckende Mengen an Inkompetenz, auch auf einer
Leitstelle. _So_ schlimm wird es vermutlich nicht sein, aber als
Beispiel ist's vermutlich tauglich.
> Weisen kan die LSt. das im Zweifelsfall nicht, aber die Rückversicherung
> hole ich mir schon von dort. Wenn ich der Meinung war mit SoSi fahren zu
> wollen, hat die LSt. eigentlich nur wiedersprochen, wenn sie weitergehende
> Kenntnisse hatte, als das (ggf. dramatische) Einsatzstichwort auf Anhieb
> hergegeben hat. Oder kurz gesagt, wenn sie gute Gründe dafür hatte, eine
> Alarmfahrt zu _nicht_ empfehlen/anzuordnen.
Ist ja auch richtig, daß in der Praxis die Leitstelle im Prinzip immer
die Entscheidung trifft, weil sie nicht die ganze Notrufabfrage über
Funk durchgibt, sondern Einsatzstichwort und "mit oder ohne" - da hat
der Fahrer normalerweise gar keine Grundlage für eine eigene
Entscheidung.
Dennoch sollte man nicht vergessen, daß es sich rechtlich immer um
eine Entscheidung des Fahrers, nicht der Leitstelle handelt. Das ist
vielen Kollegen nicht klar, was bspw. dann deutlich wird, wenn das
Fzg. mit Patient (!) im Stau steht und bei der Leitstelle nachgefragt
wird, ob man mit Sondersignal weiterfahren dürfe. Das ist unsinnig,
weil die Leitstelle das nicht erlauben oder verbieten kann, sie kennt
nämlich den Zustand des Patienten nicht - und dem Fahrer hilft ein
"die RLS hat es aber erlaubt" auch nichts, wenn die Voraussetzungen
für die Signalfahrt schlicht nicht vorliegen, weil es seinem Patienten
gar nicht schlecht geht.
> Na ja, nach dem ich schon seit einigen Wochen wieder regelmässig, und das
> auch zur RushHour, in einem noch viel unbedeutenderen rheinischen Grossdorf
> am Vekehr teilnehme, staune ich immer noch, wie wenig schneller so ein RTW
> mit SoSi ist, als wenn ich versuche möglichst in der grünen Welle mit zu
> schwimmen.
Er wird aber deutlich schneller sein als Du, wenn Du keine nicht in
der grünen Welle mitschwimmen kannst, sondern an der roten Ampel
wartest. :-)
-thh
> Das Fahrzeug fragt bei der Leitstelle: "Sonder- und Wegerechte frei?", diese
> antwortet entsprechend und gut ist.
Dir ist aber schon klar, daß nicht die Leiststelle, sondern der Fahrer
darüber entscheidet?
> Oder gibt es tatsächlich in der Praxis
> Anordnungen wie :"Fahren sie mit Sonderrechten, aber ohne Wegerechte"?!
Das wäre unsinnig - die Leitstelle kann nur weitergeben, ob ein
Einsatz dringlich ist oder nicht, also die Voraussetzungen der §§ 35
Abs. 5a, 38 StVO vorliegen. Was der Fahrer dann daraus macht, ist
seine Sache und seine Verantwortung.
Im Prinzip kann sich die Leitstelle einen Hinweis auf "mit Alarm oder
ohne" auch sparen, wenn das Einsatzstichwort eindeutig ist. Da die
Entscheidung der Fahrer trifft, braucht man ihm bei "Reanimation" oder
"Infarkt" wirklich nichts dazuzusagen - es sei denn, es liegen
besondere Umstände (Hausarzt bereits vor Ort oder so [1]) vor.
-thh
[1] Naja, das könnte auch um so mehr die Notwendigkeit höchster Eile
betonen, damit der RD da ist, bevor der HA etwas unwiderrufliches
getan hat. *g*
> Oder der zivile ZEG-BMW in Plauen, zwei Schallgeber von der Qualität
> mieser Autohupen (wahrscheinlich wasr nix Anderes!) im Wechsel, eine
> davon defekt. Aus der Ferne ein näherkommendes zartes "mööp mööp
> mööp", in direkter Nähe dann etwas lauter "MÖÖP krrks MÖÖP krrks
> MÖÖP". Mann, so kann man doch net auf Einsatzfahrt gehen?!
an unserem LF16TS war (IIRC zu Silvester) auch mal das Horn defekt. Da
hörte sich unsere Einsatzfahrt auch ähnlich an, weil mit der normalen
Hupe das Horn "simuliert" werden musste. Wir wollten schon eine
Cassette mit Martinshorn bespielen und über den Außenlautsprecher
abspielen :)
Viele Grüße,
Sascha
Wie's dann auf der restlichen Strecke aussieht,...
Manuel
> Es gibt beeindruckende Mengen an Inkompetenz, auch auf einer
> Leitstelle. _So_ schlimm wird es vermutlich nicht sein, aber als
> Beispiel ist's vermutlich tauglich.
Das ist mir nicht verborgen geblieben. Und da ich bei besonders krassen
Fällen an entsprechender Stelle meinem Unmut offiziell kundgetan habe,
munkelte man bisweilen, dass ein Steckbrief von mir in der LSt. hing.
> Ist ja auch richtig, daß in der Praxis die Leitstelle im Prinzip immer
> die Entscheidung trifft, weil sie nicht die ganze Notrufabfrage über
> Funk durchgibt, sondern Einsatzstichwort und "mit oder ohne" - da hat
> der Fahrer normalerweise gar keine Grundlage für eine eigene
> Entscheidung.
>
> Dennoch sollte man nicht vergessen, daß es sich rechtlich immer um
> eine Entscheidung des Fahrers, nicht der Leitstelle handelt. Das ist
> vielen Kollegen nicht klar, was bspw. dann deutlich wird, wenn das
> Fzg. mit Patient (!) im Stau steht und bei der Leitstelle nachgefragt
> wird, ob man mit Sondersignal weiterfahren dürfe. Das ist unsinnig,
> weil die Leitstelle das nicht erlauben oder verbieten kann, sie kennt
> nämlich den Zustand des Patienten nicht - und dem Fahrer hilft ein
> "die RLS hat es aber erlaubt" auch nichts, wenn die Voraussetzungen
> für die Signalfahrt schlicht nicht vorliegen, weil es seinem Patienten
> gar nicht schlecht geht.
Klar, es empfiehlt sich allerdings, die LSt. darüber in Kenntnis zu setzen.
> > Na ja, nach dem ich schon seit einigen Wochen wieder regelmässig, und
das
> > auch zur RushHour, in einem noch viel unbedeutenderen rheinischen
Grossdorf
> > am Vekehr teilnehme, staune ich immer noch, wie wenig schneller so ein
RTW
> > mit SoSi ist, als wenn ich versuche möglichst in der grünen Welle mit zu
> > schwimmen.
>
> Er wird aber deutlich schneller sein als Du, wenn Du keine nicht in
> der grünen Welle mitschwimmen kannst, sondern an der roten Ampel
> wartest. :-)
Gerade im Berufsverkehr ist der Vorteil gar nicht so wirklich gross. Denn
auch der RTW muss sich dann durch den Stau vor der Ampel kämpfen (durch
Vekehrsinseln und baulich abgetrennte Gleisbereiche etc. ist vielerorts
weder für den RTW noch die anderen Fzg. Platz zum Ausweichen), und irgend
ein Autofahrer findet sich ausserdem ja immer, der vollkommen unadäquat
reagiert... Hinzu kommt, dass zumindest hier die grüne Welle selbst im
Berufsverkehr noch erstaunlich gut funktioniert. Als ich hier vor knapp 20
Jahren hier weg bin, war das noch ganz anders, ich bin nach wie vor sehr
positiv überrascht, damals hätte ich für den gleichen Weg bestimmt doppelt
so lange gebraucht.
Aber klar, mit SoSi ist man natürlich schneller als ohne, aber so drastisch
ist der Vorteil meist nicht. Ich denke nach wie vor, dass der Zeitvorteil
durch SoSi von den meisten vollkommen überschätzt wird.
MfG
Michael
>nunja,...
>Wenn ich aus einem Hof auf eine Vielbefahrene Straße Einbiege, ist das Horn
>durchaus sinnvoll und zur Inanspruchnahme des Wegerechtes auch notwendig.
>
>Wie's dann auf der restlichen Strecke aussieht,...
Das kann ich Dir nicht sagen! Allerdings ich habe hier nichts von
Sinnvoll und nicht gesagt! Ich sag nur wie es ist! Jedenfalls ist die
FW erst am Sonntag morgen gegen 3 Uhr mit Tatütta wieder mal zum VU
ausgerückt.
Apropos, die rücken ihr zum Teil auch zum Katzenretten mit SoSi aus?
Ich Frage mich ob das zu den hoheitlichen Aufgaben gehört?
Gruß,
Christian
Selbstverständlich wird bei uns ordentlich eingeparkt!
Die meiste Zeit verbringen wir mit der Parkplatzsuche, das
sparen wir aber wieder bei der Reanimation ein, weil der
Patient meist sicher hinüber ist, bis wir ankommen. Die RD-
Besatzung regt sich dann immer so auf, weil wir mit dem
First Responder ihnen schon den besten Parkplatz weggeschnappt
haben...
Ich habe leider den ersten Satz etwas vom Rest entfernt.
Zusammen hiess es ja:
> > "In verschiedenen Einsatzsituationen iste es übliche Praxis
> > nur mit
> > blauem Blinklicht zu fahren und dabei Sonderrechte in Anspruch zu
> > nehmen...dies gestattet der Gesetzgeber nur für den Fall, daß andere
> > VErkehrsteilnehmer weder behindert, gefährdet noch geschädigt werden.
> > WEGERECHT BESTEHT DABEI NICHT!"
Es ist "übliche Praxis", "der Gesetzgeber gestattet es" und vor
allem das durch ShiftLock besonders betonte "Wegerecht besteht
dabei nicht" stimmt, ganz nach StVO. Dabei nimmt man auch
"Sonderrechte wahr". Über das "nur" stolpert natürlich nur
der Jurist, nicht der übermüdete Informatiker. Mea Culpa... :)
Adios,
Bernhard
BTW: Ansonsten versuche ich diesen Thread mittlerweile zu
ignorieren, aber wenn THH auf meine Postings antwortet,
bekomme ich immer Bammel... ;)
--
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>> Dennoch sollte man nicht vergessen, daß es sich rechtlich immer um
>> eine Entscheidung des Fahrers, nicht der Leitstelle handelt. Das ist
>> vielen Kollegen nicht klar, was bspw. dann deutlich wird, wenn das
>> Fzg. mit Patient (!) im Stau steht und bei der Leitstelle nachgefragt
>> wird, ob man mit Sondersignal weiterfahren dürfe. Das ist unsinnig,
>> weil die Leitstelle das nicht erlauben oder verbieten kann, sie kennt
>> nämlich den Zustand des Patienten nicht - und dem Fahrer hilft ein
>> "die RLS hat es aber erlaubt" auch nichts, wenn die Voraussetzungen
>> für die Signalfahrt schlicht nicht vorliegen, weil es seinem Patienten
>> gar nicht schlecht geht.
> Klar, es empfiehlt sich allerdings, die LSt. darüber in Kenntnis zu setzen.
Klar. Wobei es hier unerheblich ist, ob die LSt eine "Genehmigung"
erteilt oder nicht. Wichtig ist, dass die Tatsache der SoSi-Benutzung
mit einer kurzen Begründung auf dem Voice-Recorder der LSt dokumentiert
wird. _Das_ kann im Fall der Fälle ein nicht zu unterschätzender
Vorteil sein. Anhand des Zeitstempels und des entsprechenden Datensatzes
im ELR sollte einem dann die Begründung für die Notwendigkeit einer
SoSI-Fahrt, sollte es denn geknirscht haben, leicht fallen.
Uli
--
Ulrich Meier * Bernauer Straße 62 * D-83209 Prien/Chiemsee
Fon +49 8051 968765 * GSM +49 172 5109109
mail -s "get pgp key"
"Thomas Hochstein" <t...@inter.net> schrieb im Newsbeitrag
news:den.2003012...@dragonfly.akallabeth.de...
> >> muss aber ggf. verantworten können, wenn er auf ein Meldebild
> >> "Reanimation" 30 Minuten im Stau stand statt mit SoSi und
Wegerechten
> >> in 10 Minuten dorthin zu fahren.
> >
> > Nu ma Butter bei de Fische, also, welche LSt. schickt dich auf
_das_
> > Meldebild ohne SoSi?
>
> Es gibt beeindruckende Mengen an Inkompetenz, auch auf einer
> Leitstelle. _So_ schlimm wird es vermutlich nicht sein,
war ja auch eher umgekehrt gemeint: RLSt sagt "mit Sonder", Fahrer
entscheidet anders (z.B. er vermutet/weis, dass der NAW schneller sein
wird und sieht deshalb keinen Grund, selbst mit SoSi zu fahren.
Entsprechende Entscheidungen werden hier in München von der RLSt. oft
getroffen - z.B. immer dann, wenn alleine von der Wegstrecke (Standort
der Fahrzeuge dem Disponentenund dem ELR bekannt, z.B. alle auf Status
2) ein tonnenschwerer LKW als "First Responder" einfach nicht "First"
sein KANN. (aber dennoch mit Getöse anfährt - selbst dann noch, wenn
RTW oder/und NAW schon am Einsatzort die "4" gedrückt oder gar schon
eine mündliche Rückmeldung gegeben haben. Selbst beim Stichwort
"Reanimation" gibt es keinen Grund mehr, mit SoSi weiter anzufahren,
obwohl schon besser geeignete Kräfte vor Ort sind)
Dito bei den hier üblichen "30-Minuten-Vorgaben" (=eilige KTP´s). Hört
man immer wieder mal "die 30 Minuten sind jetzt gerade vorbei, fahren
sie mit Sondersignal" Vor 5 Minuten wär´s noch "ohne" gewesen, jetzt
"mit"??? Wo ist da irgendeine vertretbare Begründung für Wegerechte?
(wenn nicht z.B. sich der Zustand des Pat. bekannterweise
verschlechtert hat - aber dann wird´s wohl kaum noch ein normaler KTP
bleiben!)
> > Weisen kan die LSt. das im Zweifelsfall nicht, aber die
Rückversicherung
> > hole ich mir schon von dort. Wenn ich der Meinung war mit SoSi
fahren zu
> > wollen, hat die LSt. eigentlich nur wiedersprochen, wenn sie
weitergehende
> > Kenntnisse hatte, als das (ggf. dramatische) Einsatzstichwort auf
Anhieb
> > hergegeben hat.
> Ist ja auch richtig, daß in der Praxis die Leitstelle im Prinzip
immer
> die Entscheidung trifft, weil sie nicht die ganze Notrufabfrage über
> Funk durchgibt, sondern Einsatzstichwort und "mit oder ohne" - da hat
> der Fahrer normalerweise gar keine Grundlage für eine eigene
> Entscheidung.
Alles Relativ (s.o. - "30-Minutenvorgabe"). Es werden auch viel zu
viele Einsätze mit SoSi gefahren, obwohl das auch absehbar nicht
notwendig ist. z.B. Sturz im AH, vom AH-Arzt gesichtet und "nur" zur
Röntgenkontrolle zu fahren. Auch KoPlaWu´s oder nur stark betrunkene
Personen etc. sind in den wenigsten Fällen "echte" SoSi-Indikationen.
Natürlich bedeutet "mit Sonder" NICHT, mit besonders schneller bzw.
riskanter Fahrweise zu fahren (obwohl das manche Leute leider anders
sehen ;-(( ). Man kann auch trotz Blaulicht und Horn mit
vorgeschrieben 50km/h durch die Stadt fahren und brav an jeder roten
Ampel anhalten und warten - vorallem Letzteres ist nur nicht "so ganz
"sinnvoll......
> Dennoch sollte man nicht vergessen, daß es sich rechtlich immer um
> eine Entscheidung des Fahrers, nicht der Leitstelle handelt. Das ist
> vielen Kollegen nicht klar, was bspw. dann deutlich wird, wenn das
> Fzg. mit Patient (!) im Stau steht und bei der Leitstelle nachgefragt
> wird, ob man mit Sondersignal weiterfahren dürfe. Das ist unsinnig,
> weil die Leitstelle das nicht erlauben oder verbieten kann, sie kennt
> nämlich den Zustand des Patienten nicht.
Wir haben früher bei unserer EZ lediglich Bescheid gesagt, dass die
Fahrt (ins KH) mit SoSi durchgeführt. Daraufhin wurde ein Vermerk
(=blauer Leucht-Marker) in der Funkliste gemacht um z.B. bei Rückfragen
durch die Pol. (Radar, Blitzampel etc.) sofort zu wissen "ja, das Auto
fuhr mit Blaulicht". Mehr war jedoch nicht - schon garnicht wurde von
der EZ versucht, die SoSi-Fahrt zu untersagen oder ausdrücklich zu
erlauben. Der ILSt. München ist es sowieso egal ob die Fahrt ins KH mit
oder ohne SoSi erfolgt (s.o. - kann das ja eh nicht erlauben bzw.
verbieten) EINZIGER Grund für ein Eingreifen der Leitstelle wäre bei
KTW´s, die mit SoSi ins KH fahren. Hier handelt es sich (je nach
Landesgesetz) dann möglicherweise um einen Notfallpatienten für den
ggf. ausschliesslich ein RTW/NAW zuständig ist.
--
Gruß
Erich Kirchmayer
--
Es gibt Mediziner - und Chirurgen.....
"Uli Meier" <u...@meier.camelot.de> schrieb im Newsbeitrag
news:b16t1o$q5l$1...@supra.meier.camelot.de...
> > Klar, es empfiehlt sich allerdings, die LSt. darüber in Kenntnis zu
setzen.
>
> Klar. Wobei es hier unerheblich ist, ob die LSt eine "Genehmigung"
> erteilt oder nicht. Wichtig ist, dass die Tatsache der SoSi-Benutzung
> mit einer kurzen Begründung auf dem Voice-Recorder der LSt
dokumentiert
> wird. _Das_ kann im Fall der Fälle ein nicht zu unterschätzender
> Vorteil sein. Anhand des Zeitstempels und des entsprechenden
Datensatzes
> im ELR sollte einem dann die Begründung für die Notwendigkeit einer
> SoSI-Fahrt, sollte es denn geknirscht haben, leicht fallen.
Dazu reicht der Fahrtenschreiber und die Einsatzdaten (einen
Patientennamen etc. wird´s ja wohl geben - spätestens, wenn der Patient
durch ein anderes Auto übernommen werden muss) Die genaue
Einsatzuhrzeit weis der ELR anhand des Pat.-Namens in Verbindung mit
der Fahrzeugkennung, ob Licht&Horn an oder nicht sagt der
Fahrtenschreiber zuverlässiger als ein Tonband in der Lst......
>> Klar. Wobei es hier unerheblich ist, ob die LSt eine "Genehmigung"
>> erteilt oder nicht. Wichtig ist, dass die Tatsache der SoSi-Benutzung
>> mit einer kurzen Begründung auf dem Voice-Recorder der LSt
>> dokumentiert
>> wird. _Das_ kann im Fall der Fälle ein nicht zu unterschätzender
>> Vorteil sein. Anhand des Zeitstempels und des entsprechenden
>> Datensatzes im ELR sollte einem dann die Begründung für die
>> Notwendigkeit einer SoSI-Fahrt, sollte es denn geknirscht haben,
>> leicht fallen.
> Dazu reicht der Fahrtenschreiber und die Einsatzdaten (einen
> Patientennamen etc. wird´s ja wohl geben - spätestens, wenn der Patient
> durch ein anderes Auto übernommen werden muss) Die genaue
> Einsatzuhrzeit weis der ELR anhand des Pat.-Namens in Verbindung mit
> der Fahrzeugkennung, ob Licht&Horn an oder nicht sagt der
> Fahrtenschreiber zuverlässiger als ein Tonband in der Lst......
ACK. Und dennoch ist der Fahrtenschreiber nicht sicher, was
Manipulationen und Fehlbedienungen eingeht. (Wer ist noch nie mit
verkehrt herum eingelegter Scheibe, oder ganz ohne, gefahren?)
Die Kombination aus allen verfügbaren Dokumentationsmöglichkeiten
macht's aus. ELR und Sprachdoku sind (BRK) Funkuhr-gesynct.
>Dennoch sollte man nicht vergessen, daß es sich rechtlich immer um
>eine Entscheidung des Fahrers, nicht der Leitstelle handelt. Das ist
>vielen Kollegen nicht klar, was bspw. dann deutlich wird, wenn das
>Fzg. mit Patient (!) im Stau steht und bei der Leitstelle nachgefragt
>wird, ob man mit Sondersignal weiterfahren dürfe. Das ist unsinnig,
>weil die Leitstelle das nicht erlauben oder verbieten kann, sie kennt
>nämlich den Zustand des Patienten nicht - und dem Fahrer hilft ein
>"die RLS hat es aber erlaubt" auch nichts, wenn die Voraussetzungen
>für die Signalfahrt schlicht nicht vorliegen, weil es seinem Patienten
>gar nicht schlecht geht.
Ein kurzes "setzen Fahrt _mit_ fort, wegen Verkehrslage und
Dringlichkeit" an die Lst. hilft aber, den Nasen vorzubeugen, die
regelmäßig Beschwerde führen, daß da wieder nur mal eben mit "Musik"
dem Stau entgehen will...
>-thh
regards - Ralph
--
Want to get in touch? http://www.radio-link.net/whereisralph.txt
puh, was für ein langer Thread wieder mal.
Alexander Stöckle wrote:
[...]
> Was für Probleme es geben soll wenn man einen Unfall baut auf einer
> Signalfahrt und kein Horn anhatte?? Na, wenn man kein Horn anhatt und
> jemandem die Vorfahrt nimmt (Beispiel) dann is das schlichtweg die StvO
> missachtet.
Seit wann darf man auch mit angezeigter Inanspruchnahme von Wegerechten
jemandem anders die Vorfahrt _nehmen_?
Klar, andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen. Sie
müssen also die Vorfahrt _geben_. Tun sich das nicht und es kommt zu
einem Unfall, hat der Wegerechtsfahrer doch wohl auch ein Problem.
(Teilschuld?)
Im übrign befreit die Wegerechtsfahrt doch wohl auch nicht davor, sein
Fahrzeug _jederzeit_ unter Kontrolle zu haben und bei einer unklaren
Verkehrslage seine Geschwindigkeit und Fahrweise entsprechend anzupassen.
Die Einfahrt in eine Kreuzung bei Rot/Vorfahrt gewähren stellt doch eine
solche Situation (mit oder ohne Horn) dar.
Sehe ich, dass der andere Verkehrsteilnehmer mein angezeigtes Wegerecht
erkannt hat und mir freie Bahn schafft, bzw. von seinem Vorfahrtsrecht
zurücktritt und dies durch seine Fahrweise auch erkennen läßt, kann ich
meine Fahrt fortsetzen. Wenn nicht, ist die Verkehrslage eine unklare
und ich muß mich entsprechend so verhalten, dass es nicht zu einem
Unfall kommen _kann_. Das funktioniert (nicht nur nachts) sogar ohne Horn.
CMIIR, IANAL
Jeder Unfall, der auf einer Wegerechtsfahrt passier ist IMHO ein
überflüssiger. Der ware Profi erkennt, dass es die paar Sekunden durch
riskante Fahrweise nicht bringen und fährt gelassen.
Im meiner Rettungsdienstzeit war einer, der dermaßen langsam, ruhig und
gelassen gefahren ist, dass man selber schon nervös wurde. Angekommen
sind wir aber immer und bestimmt nicht unverantwortlich später (wenn
überhaupt) als bei einer riskanteren fahrweise.
[subject angepasst]
grüssend
Thorsten, ankommen ist alles
> ACK. Und dennoch ist der Fahrtenschreiber nicht sicher, was
> Manipulationen und Fehlbedienungen eingeht. (Wer ist noch nie mit
> verkehrt herum eingelegter Scheibe, oder ganz ohne, gefahren?)
Oder in einem Rettungsmittel ohne Fahrtenschreiber?
-thh
--
Thomas Hochstein * t...@mail.th-h.de * http://www.th-h.de/
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. - RV Weinstraße * http://www.juh-nw.de/
JUHMAIL: Infos für und rund um die Johanniter * http://www.juhmail.de/
> Ein kurzes "setzen Fahrt _mit_ fort, wegen Verkehrslage und
> Dringlichkeit" an die Lst. hilft aber, den Nasen vorzubeugen, die
> regelmäßig Beschwerde führen, daß da wieder nur mal eben mit "Musik"
> dem Stau entgehen will...
Ganz klar, eine Verständigung der Leitstelle darüber ist auf jeden
Fall geboten. Man kann eben nur die Verantwortung dafür nicht nach
dort abdrücken.
-thh
> BTW: Ansonsten versuche ich diesen Thread mittlerweile zu
> ignorieren,
Stimmt, das ist wohl das klügste. Oder ich suche mal für die Zukunft
den Link auf die FAQ raus ...
> aber wenn THH auf meine Postings antwortet,
> bekomme ich immer Bammel... ;)
Ach Du lieber Himmel, was habe ich denn angestellt? ;-)
-thh
> Uli Meier <u...@meier.camelot.de> scripsit/wrote:
>
>> ACK. Und dennoch ist der Fahrtenschreiber nicht sicher, was
>> Manipulationen und Fehlbedienungen eingeht. (Wer ist noch nie mit
>> verkehrt herum eingelegter Scheibe, oder ganz ohne, gefahren?)
>
> Oder in einem Rettungsmittel ohne Fahrtenschreiber?
Ich schreibe meine Fahrten immer auf :)
Hauke
--
"Die Nummer, die Sie gewählt haben, ist imaginär.
Bitte drehen Sie Ihr Telefon um 90 Grad und probieren Sie es erneut!"
Du hast die besseren Argumente als ich. Sehr ungewohnt für mich.
B)
Adios,
B.
> Sascha Wostmann
> > > Außerdem schalten die
> > > Feuerwehr nicht wie beim RD das Horn aus. Da laufen die Teile von der
> > > Garage bis zum Einsatzort.
> >
> >nee. Kommt auf den Fahrer an.
> >
> Wundert mich! Ich wohne hier im Ballungsraum in der Nähe einer
> Feuerwache. Zu jeder Tages- und Nachtzeit Rücken die hier mit Horn
> aus.
wenn Du in der Nähe der Wache wohnst, bekommst Du ja auch nur einen
relativ kurzen Zeitraum der Einsatzfahrt mit. Noch dazu einen ziemlich
kritischen, denn die Fahrzeuge müssen aus der Halle in den fließenden
Verkehr einfädeln. Dass sie dort meistens Wegerechte durchsetzen
müssen, ist verständlich.
PS: habe auch mal in der Nähe einer Feuerwache gewohnt, ich kenne das.
Ich kenne aber auch Einsatzfahrten auf der ganzen Länge (wie die
meisten hier).
Viele Grüße,
Sascha
> Wobei es hier unerheblich ist, ob die LSt eine "Genehmigung"
>erteilt oder nicht.
Genau, die Entscheidung trifft der Fahrer nach pflichtgemäßem Ermessen; er
kann dabei lediglich Äußerungen der Leitstelle als Grundlage seiner
Entscheidung heranziehen, sich aber nie auf eine Erlaubnis oder
Nicht-Erlaubnis der Leitstelle berufen.
Ein guter Leitstellendisponent wird seine Fahrer eigentlich auch nie auf
dieses dünne Eis schicken und ihnen die Entscheidung zwar erleichtern, aber
nie abnehmen.
> Wichtig ist, dass die Tatsache der SoSi-Benutzung
>mit einer kurzen Begründung auf dem Voice-Recorder der LSt dokumentiert
>wird. _Das_ kann im Fall der Fälle ein nicht zu unterschätzender
>Vorteil sein.
Bei Fahrzeugen mit Fahrtschreiber/EG-Kontrollgerät sollte dies auch auf der
Tachoscheibe dokumerntiert sein.
>Anhand des Zeitstempels und des entsprechenden Datensatzes
>im ELR sollte einem dann die Begründung für die Notwendigkeit einer
>SoSI-Fahrt, sollte es denn geknirscht haben, leicht fallen.
sso isses ...
mfg Christoph Brodesser
--
Christoph Brodesser * Merschkamp 13 * 48356 Nordwalde
e-Mail: christoph...@onlinehome.de
Telefon/Telefax: 01212 6 BRODESSER
Hi Uli,
genau das meinte ich, und auch, wenn Anfragen von der Pol. oder sonst wem
kommen.
MfG
Michael
>Apropos, die rücken ihr zum Teil auch zum Katzenretten mit SoSi aus?
>Ich Frage mich ob das zu den hoheitlichen Aufgaben gehört?
Wenn es Rettung eines Tieres aus einer *Not*lage IMHO ja.
Aber der Standard-Einsatz "Katze auf Baum" ist in nahezu allen Fällen
*keine* Notlage - IMHO kommt (fast) jede Katze spätestens wenn sie
ordentlich Hunger hat von alleine wieder runter. In meinen Augen ist
dies einer der wenigen Tierrettungseinsätze die wirklich nur für den
Show-Effekt gut sind. Leider lässt sich mit solchen Einsätzen gut PR
machen. Nicht zu vergessen, die manchmal etwas sehr übereifrigen
Tierschützer deren Dauer-Gequengel auch nicht unbedingt positive
PR-Arbeit ist.
Wenn es sich wirklich um "Katze auf Baum" handelt, halte ich Sonder-
Signal-Fahrten zu solchen Einsatzstellen für gefährlichen Leichtsinn.
Die Katze wird nicht tot runter fallen, wenn ich zwei Minuten später
dort ankomme - das erhöhte Unfall-Risiko einer SoSi-Fahrt steht in
keinem vernünftigem Verhältnis zum Zeitgewinn.
Gruß
Bernd
>>Apropos, die rücken ihr zum Teil auch zum Katzenretten mit SoSi aus?
>>Ich Frage mich ob das zu den hoheitlichen Aufgaben gehört?
>
>Wenn es Rettung eines Tieres aus einer *Not*lage IMHO ja.
das war vermutlich die Antwort auf die zweite Frage?
wie wuerdest Du die erste Frage beantworten?
>> ACK. Und dennoch ist der Fahrtenschreiber nicht sicher, was
>> Manipulationen und Fehlbedienungen eingeht. (Wer ist noch nie mit
>> verkehrt herum eingelegter Scheibe, oder ganz ohne, gefahren?)
> Oder in einem Rettungsmittel ohne Fahrtenschreiber?
Mir sind in BY nur RTW/KTW/NEF _mit_ Fahrtenschreiber bekannt.
(KatS-Gurken mal aussen vor, aber die spielen im Regelrettungsdienst eh
nicht mit.)
>Wenn es sich wirklich um "Katze auf Baum" handelt, halte ich Sonder-
>Signal-Fahrten zu solchen Einsatzstellen für gefährlichen Leichtsinn.
>Die Katze wird nicht tot runter fallen, wenn ich zwei Minuten später
>dort ankomme - das erhöhte Unfall-Risiko einer SoSi-Fahrt steht in
>keinem vernünftigem Verhältnis zum Zeitgewinn.
Aber vielleicht erschrickt sich das Vieh durch den Lärm und flüchtet
freiwillig, um damit dem sicheren Hungertod auf dem Baum zu entgehen?
SCNR :)
>Gruß
>Bernd
>wenn Du in der Nähe der Wache wohnst, bekommst Du ja auch nur einen
>relativ kurzen Zeitraum der Einsatzfahrt mit. Noch dazu einen ziemlich
>kritischen, denn die Fahrzeuge müssen aus der Halle in den fließenden
>Verkehr einfädeln. Dass sie dort meistens Wegerechte durchsetzen
>müssen, ist verständlich.
Ich fahre im Rettungsdienst und wir müssen im normalfall nicht nachts
um Drei auf die viel befahrene Straße mit Sonderrechten fahren. Sie
mir nicht böse, aber ich bin noch nie in der Nacht mit Horn auf die
Straße gefahren, da um solche Zeiten sehr wenige Leute auf der Strasse
sind.
>
>PS: habe auch mal in der Nähe einer Feuerwache gewohnt, ich kenne das.
>Ich kenne aber auch Einsatzfahrten auf der ganzen Länge (wie die
>meisten hier).
Auch ich habe schon so einige Einsatzfahrten mit gemacht (immerhin
mittlerweile 9 Jahre Erfahrung). Allerdings kann ich schlecht für die
Feuerwehr sprechen da gebe ich Dir recht.
Gruß,
Christian
>>> ACK. Und dennoch ist der Fahrtenschreiber nicht sicher, was
>>> Manipulationen und Fehlbedienungen eingeht. (Wer ist noch nie mit
>>> verkehrt herum eingelegter Scheibe, oder ganz ohne, gefahren?)
>
>> Oder in einem Rettungsmittel ohne Fahrtenschreiber?
>
>Mir sind in BY nur RTW/KTW/NEF _mit_ Fahrtenschreiber bekannt.
bei uns haben AFAIK alle neueren Fahrzeuge UDS.
Sicherlich ein Vorteil im taeglichen Betrieb und bei Unfaellen, aber
voellig nutzlos wenn eine Beschwerde ueber eine zurueckliegende (und
nicht als problematisch erkannte) Situation kommt....
>>>Apropos, die rücken ihr zum Teil auch zum Katzenretten mit SoSi aus?
>>>Ich Frage mich ob das zu den hoheitlichen Aufgaben gehört?
>>
>>Wenn es Rettung eines Tieres aus einer *Not*lage IMHO ja.
>
>das war vermutlich die Antwort auf die zweite Frage?
Naja, durch meine weitere Ausführungen ergab sich eigentlich auch die
Antwort auf die erste Frage. Aber jetzt nochmal deutlich für dich. ;-)
>wie wuerdest Du die erste Frage beantworten?
Wir fahren bei "Katze auf Baum" (hatten wir durchaus schon) *ohne*
Sondersignal, da es sich zwar (IMHO angeblich) um eine für das Tier
missliche Lage handelt, aber das Tier nicht unmittelbar bedroht ist.
Der letzte Tierrettungseinsatz den wir mit SoSi gefahren haben, muss
schon ewig her sein. Ich kann mich jetzt spontan an keinen bestimmten
Erinnern, meine aber irgendwann hatten wir das auch schon.
BTW: Einen der kuriosesten Einsätze "Tierrettung" hatte wohl eine Wehr
in unserem Kreis letztes Jahr. Eine in eine Güllegrube gerutschte Kuh
(keine wirkliche Gefahr, aber sie stand halt mitten im Becken bis zur
Schulter in der Gülle und kam da nicht wieder raus) wurde unter CSA über
eine Treppe aus Strohballen dort hinausbugsiert. Ob man dafür unbedingt
teure CSA riskieren muss und es nicht auch *vielleicht* (ich war nicht
vor Ort) anders gegangen wäre, steht auf einem anderen Blatt aber das
Foto in der Zeitung sah ziemlich witzig aus. :-))
Gruß
Bernd
>Ich fahre im Rettungsdienst und wir müssen im normalfall nicht nachts
>um Drei auf die viel befahrene Straße mit Sonderrechten fahren. Sie
>mir nicht böse, aber ich bin noch nie in der Nacht mit Horn auf die
>Straße gefahren, da um solche Zeiten sehr wenige Leute auf der Strasse
>sind.
Das dürfte aber auch von den örtlichen Gegebenheiten (Lage der Wache)
abhängen. Am alten Standort wäre Ausfahrt ohne Horn äußerst leichtsinnig
gewesen, am neuen ist es bei uns schon deutlich besser - wenn auch nicht
perfekt - zu überblicken.
Gruß
Bernd
Was ist daran leichtsinnig aus einer Ausfahrt herauszufahren?
Wie kommt man denn *sonst* heraus (ohne Alarmfahrt)?
Zum TÜV, Tanken,...
Grüsse
Thorsten
>>>>Apropos, die rücken ihr zum Teil auch zum Katzenretten mit SoSi aus?
>>>>Ich Frage mich ob das zu den hoheitlichen Aufgaben gehört?
>>>
>>>Wenn es Rettung eines Tieres aus einer *Not*lage IMHO ja.
>>
>>das war vermutlich die Antwort auf die zweite Frage?
>
>Naja, durch meine weitere Ausführungen ergab sich eigentlich auch die
>Antwort auf die erste Frage. Aber jetzt nochmal deutlich für dich. ;-)
so direkt hab ichs immer noch nicht verstanden ;-)
>>wie wuerdest Du die erste Frage beantworten?
>
>Wir fahren bei "Katze auf Baum" (hatten wir durchaus schon) *ohne*
>Sondersignal, da es sich zwar (IMHO angeblich) um eine für das Tier
>missliche Lage handelt, aber das Tier nicht unmittelbar bedroht ist.
also wuerdest Du zu einem unmittelbar bedrohten Tier mit SoSi fahren.
mit welcher Begruendung?