wer weiß bescheid über die Thematik Sanitätsdienst in der Feuerwehr?
Wie sicher auch bei anderen Feuerwehren, wurden bei uns
Erste-Hilfe-Maßnahmen oft nur zweitrangig behandelt. Das lag sicherlich
besonders an der schlechten Ausbildung der Einsatzkräfte, die nur aus der
obligatorischen EH-Ausbildung bestand.
Mitte 1993 setzten bei der Freiwilligen Feuerwehr Sand Überlegungen ein, die
bisherige Erste-Hilfe-Ausbildung der Feuerwehrmänner in ein neues Konzept zu
bringen. Ausschlaggebend waren hier die Punkte: Ausbildung von ausgesuchten
Personal (Sanitätsausbildung), ständige Fortbildung der Sanitäter,
Verbesserung des Sanitätsmatrials auf den Löschfahrzeugen. Diese Sanitäter
sollen qualifizierte Erste Hilfe leisten und den anwesenden Rettungsdienst
unterstützen.
Im laufe der Jahre wurde unsere Sanitätsgruppe auf 12 Mann aufgestockt um
mehr Personalspielraum bei Einsätzen zu bekommen, zu dennen gehören auch
einige Rettungssanitäter.
In unserer Gemeinde, gibt es seit einigen Jahren keine funktionierende
Sanitätsgemeinschaft einer Hilfeleistungsorginasitation mehr. In der
Vergangenheit wurden wir nun schon oft gebeten, für diese
Sanitätsgemeinschaft Sanitätsabsicherungen bei Veranstaltungen zu
übernehmen.
Das warf bei uns doch einige rechtliche Fragen auf. In Fällen wo wir auch
Brandabsicherung machen mußten, machten wir die Sanitätsabsicherung im
Grundsatz das wir zur Ersten Hilfe verpflichtet sind und quasi keinen
offiziellen San.-Dienst durchführten. Der Veranstalter wurde darauf
hingewiesen. Wo wir als eigentlich Feuerwehr nicht gefragt waren, lehnten
wir ab.
In der Vergangenheit versuchten wir schon öfters herauszufinden, ob wir als
Bayerische Feuerwehr Sanitätsdienst leisten dürfen - ohne Erfolg. Kann uns
jemand weiterhelfen?
Nur noch zur Anmerkung - wir wollen keiner Sanitätseinheit konkurenz machen.
Die jetzt noch mehr oder weniger bestehende Sanitätsgemeinschaft des BRK in
unserer 3500 Einwohner zählenden Gemeinde, ist an uns mit dem Wunsch
herangetretten, daß wir ihre Aufgaben übernehmen. Wir haben abgelehnt.
Leider können und wollen die umliegenden Sanitätsgemeinschaften nicht alle
Aufgaben in Sand übernehmen, besonders kleinere Veranstaltungen nicht.
- Darf die Feuerwehr laut Ihrer Aufgabenbeschreibung reinen Sanitätsdienst
leisten bzw. spricht ein Gesetz dagegen?
- Wie sind wir rechtlich dabei abgesichert, auch im Bezug auf Folgeschäden?
- Wir sind mit unserer Sanitätsgruppe, besonders beim Rettungsdienst auf
positive Reaktionen gestoßen. Schon einigemale konnte wir den überlaßteten
Rettungsdienst bei Einsätzen unter die Arme greifen, weil die mit zu wenig
Personal (ländlicher Raum) vor Ort waren.
Werden solche Projekte zur Verbesserung der Ersten-Hilfe in der Feuerwehr,
von Feuerwehrseite unterstützt (Fördermittel, Pilotprojekte)?
Rudolf Rippstein,
Sanitätswart
Rudo...@t-online.de
Rudolf Rippstein schrieb:
Wir haben in unserer Stadt ein ähnliches Problem. Einmal im Jahr wird bei uns
das Peter und Paul Fest gefeiert. Bei diesem Fest wird die Innenstadt
abgeriegelt und Eintritt verlangt. Neben den bezahlten Kassierern (25 DM pro
Stunde) dürfen Wir als Feuerwehrmänner (für 10 DM pro Tag) stehen und die
Kassierer nach der Veranstaltung zur Bank begleiten. Sozusagen eine billige
Security. Es gibt keinerlei rechtliche Grundlage dazu. Die Feuerwehr ist laut
Verordnungen nur dazu da den Brandschutz sicherzustellen und Hilfeleistungen in
Notfällen zu leisten. Angenommen uns würde einer abstechen und das Geld klauen
hätten wir noch nichteinmal Anspruch Geld von der Gemeindeversicherung zu
bekommen (Und an der Ausgehuniform hab ich keine Maglight :-))! Von Oben wird
uns auch nicht gesagt was wir dort neben den Kassieren sollen. Brandschutz
sicherstellen ??? Wir haben nur ein Funkgerät - mehr nicht. Besucher
zurückhalten die den Eintritt (welcher vermutlich nicht legal erhoben wird da es
sich um öffentliches Eigentum handelt !!!) nicht zahlen wollen ??? Man muß bevor
man so etwas macht sich erst um das Gesetz kümmern und sich informieren ! Sonst
kann das böse enden.
> In der Vergangenheit versuchten wir schon öfters herauszufinden, ob wir als
> Bayerische Feuerwehr Sanitätsdienst leisten dürfen - ohne Erfolg. Kann uns
> jemand weiterhelfen?
> Nur noch zur Anmerkung - wir wollen keiner Sanitätseinheit konkurenz machen.
> Die jetzt noch mehr oder weniger bestehende Sanitätsgemeinschaft des BRK in
> unserer 3500 Einwohner zählenden Gemeinde, ist an uns mit dem Wunsch
> herangetretten, daß wir ihre Aufgaben übernehmen. Wir haben abgelehnt.
> Leider können und wollen die umliegenden Sanitätsgemeinschaften nicht alle
> Aufgaben in Sand übernehmen, besonders kleinere Veranstaltungen nicht.
>
> - Darf die Feuerwehr laut Ihrer Aufgabenbeschreibung reinen Sanitätsdienst
> leisten bzw. spricht ein Gesetz dagegen?
siehe oben, allerdings sollte ich noch darauf hinweisen das wir für diesen
Dienst von unserem obersten Dienstherren (Oberbürgermeister) dazu verpflichtet
wurden (vermutlich nicht legal).
> - Wie sind wir rechtlich dabei abgesichert, auch im Bezug auf Folgeschäden?
>
>
> - Wir sind mit unserer Sanitätsgruppe, besonders beim Rettungsdienst auf
> positive Reaktionen gestoßen. Schon einigemale konnte wir den überlaßteten
> Rettungsdienst bei Einsätzen unter die Arme greifen, weil die mit zu wenig
> Personal (ländlicher Raum) vor Ort waren.
> Werden solche Projekte zur Verbesserung der Ersten-Hilfe in der Feuerwehr,
> von Feuerwehrseite unterstützt (Fördermittel, Pilotprojekte)?
>
Bei uns ließen sich auch einige FF- Angehörige zum Sanitäter ausbilden. Einer
wurde sogar RSAN und Arbeitet bei jetzt ProMedic. Das DRK war bei uns auch sehr
begeistert und wollte noch nicht einmal Geld für die ganze Sache, da es schon
eng wird wenn zwei Einsätze Parallel laufen. Besonders bei Hilfeleistungen hat
sich das bewährt. Im Gegenzug bekamen Die RSAN´s einen kleinen Crashkurs im
Autos auseinandernehmen, Abseilen u.ä. Da unsere Feuerwache nur einen Steinwurf
vom DRK-Gebäude entfernt ist (der kleine Dienstweg halt) führen wir auch mal
spontan einige Übungen zusammen durch. Der Austausch zwischen den Organisationen
hat sich bei den Einsätzen und Übungen bewährt.
Flördermittel hatten wir nicht nötig. Eine Hand wusch die andere Hand ...
Ralph Leicht GF - FF Bretten ABC-Zug - 3. Dekon - Gruppe des Landes
Rudolf Rippstein schrieb:
> - Darf die Feuerwehr laut Ihrer Aufgabenbeschreibung reinen Sanitätsdienst
> leisten bzw. spricht ein Gesetz dagegen?
>
Also, ich habe mal ein bisschen geforscht ...Ihr dürft nur die Aufgaben erfüllen
die euch laut Satzung übertragen wurden. Bei uns in Baden-Würt. steht da
eindeutig nur der Brandschutz und die Hilfeleistung drin.
> - Wie sind wir rechtlich dabei abgesichert, auch im Bezug auf Folgeschäden?
Versicherungen zahlen nur bei Schäden die entstanden sind bei Einsätzen die
unter der in der Satzung beschriebenen tätigkeiten fallen. Bsp.: Ihr macht bei
einer Veranstaltung einen offiziellen SAN-Dienst und es passiert was. Ihr werdet
von der Versicherung keinen Pfennig bekommen und ihr bekommt ärger mit der
Justiz. Anders ist das wenn ihr zu einer Hilfeleistung gerufen werdet als
Feuerwehr und dort das Wissen eures SANIlehrgangs einsetzt um die Zeit zu
überbrücken bis das DRK eintrudelt.
cu Ralph Leicht FF Bretten ABC-Zug; Dekon-Gruppe