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Formulare im Rettungsdienst: Transportverweigerung

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Ulrich Cimolino

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Hallo werte Netzgemeinde,

es häufen sich bei mir in letzter Zeit Anfragen nach Mustern für
Vordrucke, um vom Patienten seine Transportverweigerung nach erfolgter
Belehrung sich bestätigen zu lassen, um damit im evtl. Schadensfall
hinterher abgesichert zu sein.

Wer hat sowas und würde mir Muster zur Verfügung stellen. Ich würde dann
versuchen ein von unserem Rechtsamt abgesegnetes allgemeines Formular
mit allen notwendigen Angaben zu basteln und dies dann u.a. hier rein
stellen.


--
Mit kommunikativen Gruessen

=================================8<=======================================
Dipl.Ing. Ulrich Cimolino, Staedt. Oberbrandrat
Priv.: Pionierstr. 34, 40215 Duesseldorf, Tel.: 0211/3889-587
Buero: Huettenstr. 68, 40215 Duesseldorf, Tel.: 0211/3889-510, Fax: -137
Mobil: 0172/2432894, E-Mail: cimol...@mail.online-club.de
=================================8<=======================================

Erich Kirchmayer

unread,
Dec 29, 1997, 3:00:00 AM12/29/97
to

Hallo,

Ulrich Cimolino <rp1...@mail.online-club.de> schrieb im Beitrag
<34A52A...@mail.online-club.de>...

> es häufen sich bei mir in letzter Zeit Anfragen nach Mustern für
> Vordrucke, um vom Patienten seine Transportverweigerung nach erfolgter

> Wer hat sowas und würde mir Muster zur Verfügung stellen.

Oh je, Scanner defekt ;-) Aber ich kann das Ding ja auswendig....


............................................................................
..........................

Einsatznummer__12345__ Fahrzeug_42/71/1_ [Org-Logo]

Verweigerungserklärung

Hiermit erkläre ich, am [28.12.97 entgegen ausdrücklichem Rat

eine Behandlung durch ( ) den Rettungsdienst (x) den Arzt
einen Transport ins (x)KH ( )zu
einem Arzt
einen liegenden Transport ( )

zu verweigern.

Ich wurde vom (x) Arzt ( ) Sanitäter über die
möglichen Folgen _schwere Herzschäden, Lebensgefahr_ aufgeklärt

Unterschrift Patient__________________


Unterschrift Zeugen____________________

____________________


............................................................................
............................

> Ich würde dann
> versuchen ein von unserem Rechtsamt abgesegnetes allgemeines Formular
> mit allen notwendigen Angaben zu basteln und dies dann u.a. hier rein
> stellen.


Gute Idee! Mir scheint zwar unser o.g. Muster ausreichend (immerhin hat die
Rechtsabteilung noch nicht gemeckert), aber wenn man es besser machen kann,
dann her damit.

--
Gruß
Erich

Stefan Divjak

unread,
Jan 2, 1998, 3:00:00 AM1/2/98
to

>Wer hat sowas und würde mir Muster zur Verfügung stellen.

------------------
Transport-Nr.:......

REVERS

Ich lehne eine Überführung in ein Krankenhaus bei voller
Verantwortlichkeit für meinen Gesundheits- (Krankheits-)
zustand strikte ab, obwohl das Personal des Rotkreuz-Dienstes
mich gutmeinend dazu aufforderte. Ich bin mir bewußt, daß ich
die Folgen dieser Ablehnung selbst zu verantworten und zu
tragen habe.

....., den ........ Uhrzeit: .........

Name und Anschrift des Patienten: .........
Unterschrift des Patienten:.........

Dem Patienten entstehen durch die Unterschriftsleistung keine
Kosten für den RK-Einsatz.
--------------------

lg
Stefan


Dieter Thiesing

unread,
Jan 2, 1998, 3:00:00 AM1/2/98
to

In article <68iv6j$o...@fstgal00.tu-graz.ac.at>,
"Stefan Divjak" <di...@sbox.tu-graz.ac.at> wrote:

>>Wer hat sowas und würde mir Muster zur Verfügung stellen.
>
>------------------
>Transport-Nr.:......
>
>REVERS

>....


>
>....
>Dem Patienten entstehen durch die Unterschriftsleistung keine
>Kosten für den RK-Einsatz.
>--------------------
>
>lg
>Stefan

Ich sehe bei solchen Vordrucken nur immer mal wieder das Problem, daß kein
Patient zu einer Unterschrifft von "normalen" RA/RS gezwungen werden kann,
oder ist jemandem ein entsprechendes Gesetz bekannt?
Dieses Verfahren wird zwar auch im Krankenhaus oft durchgeführt (Entlassung
auf eigenen Wusch) aber erzwingen kann man die Unterschrifft IMO nicht.

Dieter


Thilo BERGER

unread,
Jan 3, 1998, 3:00:00 AM1/3/98
to

Erich Kirchmayer wrote:

> Gute Idee! Mir scheint zwar unser o.g. Muster ausreichend (immerhin
> hat die
> Rechtsabteilung noch nicht gemeckert), aber wenn man es besser machen
> kann,
> dann her damit.


Erich, was mir immer fehlt, ist der Nachweis, daß die RTW-Besatzung auch
wirklich "was getan" hat. Das heißt, neben der Verweigerungserklärung
muß noch irgendeine Art von Einsatzprotokoll oder Bericht geschrieben
werden (daß man das nicht als selbstverständlich voraussetzen kann sehe
ich hier im Kreis -> Bericht nur bei NAW-Einsatz). Wichtig für mich ist
immer der Nachweis, daß mir der Patient zum einen voll geschäftsfähig
erscheint und zum anderen im Moment -soweit wir erkennen können- keine
lebensbedrohliche Lage vorliegt. Sollte eine dieser Lagen vorliegen, ist
das eh kein Fall mehr für "den RTW-Retter", sondern bedarf meiner
Meinung nach die Hinzuziehung eines Medizinmannes. Das Blatt soll ja
nicht nur irgendwo abgeheftet werden, sondern uns, den
Rettungssanitätern Berger und Kirchmeyer, im Falle eines Rechtsstreits
den Rücken freihalten. Da der Patient hinterher womöglich nicht mehr da
ist, sollten wir uns vorher keine groben Fehler erlauben....
[Literaturempfehlung: Lechleuthner/Funk: Notkompetenzsystem, Kapitel
"Dokumentation im RettD". Lang, lang ist's her..... ]

Allerdings finde ich auch, daß sich die Dienstherren um eine rechtlich
ausreichend abgesicherte Dokumentation kümmern sollten. Ist zumindest
hier nicht der Fall.

--
----------------------------------------------------
Thilo Berger
D-42929 Wermelskirchen tbe...@mail.dotcom.fr
http://www.koeln.netsurf.de/~Thilo.Berger
----------------------------------------------------

Guido Gabriel

unread,
Jan 3, 1998, 3:00:00 AM1/3/98
to

Thilo BERGER <Thilo....@pironet.de> wrote:

>Erich, was mir immer fehlt, ist der Nachweis, daß die RTW-Besatzung auch
>wirklich "was getan" hat.

Muß die RTW-Besatzung denn etwas getan haben? Oftmals sieht ein Einsatz ja so
aus: Jemand meint, daß jemand anders Hilfe durch den Rettungsdienst benötige.
Der vermeintliche Patient lehnt aber nicht nur den Transport, sondern auch
schon die Untersuchung und Behandlung durch die RTW-Besatzung ab, und die
Auskunft über seinen Namen und seine Personalien sowieso.

Ich sehe das mal aus der Sicht des Patienten: Wieso sollte ich als Patient so
ein Formular unterschreiben? Es gereicht mir nur zu eigenen Rechtsnachteilen,
meine Chancen, die RTW-Besatzung zu verklagen, sinken, Vorteile habe ich von
der Unterschrift nicht.

Wenn der Patient nicht mehr rechtsfähig ist, dann kann man die Unterschrift
ohnehin vergessen, das Formular ist dann völlig wertlos.

Mein Vorschlag: Möglichst genau die Situation dokumentieren, in die
Dokumentation hineinschreiben, aufgrund welcher Beobachtungen die
RTW-Besatzung den Patienten noch für rechtsfähig hält, wenn möglich noch
Zeugen benennen und dann die Dokumentation unterschrieben (beide
Besatzungsmitglieder). In dieser Dokumentation sollte auch stehen, daß man den
Patienten auf mögliche Folgen hingewiesen hat.

Guido

Guido Gabriel

unread,
Jan 3, 1998, 3:00:00 AM1/3/98
to

Dieter_...@magicvillage.de (Dieter Thiesing) wrote:

>Ich sehe bei solchen Vordrucken nur immer mal wieder das Problem, daß kein
>Patient zu einer Unterschrifft von "normalen" RA/RS gezwungen werden kann,
>oder ist jemandem ein entsprechendes Gesetz bekannt?
>Dieses Verfahren wird zwar auch im Krankenhaus oft durchgeführt (Entlassung
>auf eigenen Wusch) aber erzwingen kann man die Unterschrifft IMO nicht.

Da hast Du völlig recht, siehe auch mein vorheriges Posting. Wenn die Leute
unterschreiben, dann ist es nur um des Friedens willen und damit wir sie in
Ruhe lassen.

Guido

Stefan Divjak

unread,
Jan 4, 1998, 3:00:00 AM1/4/98
to

>Ich sehe bei solchen Vordrucken nur immer mal wieder das Problem, daß kein
>Patient zu einer Unterschrifft von "normalen" RA/RS gezwungen werden kann,
>oder ist jemandem ein entsprechendes Gesetz bekannt?
>Dieses Verfahren wird zwar auch im Krankenhaus oft durchgeführt (Entlassung
>auf eigenen Wusch) aber erzwingen kann man die Unterschrift IMO nicht.

Nein, erzwingen kann und darf man gar nichts. Wir handhaben das so:

* Pat. offenbar ok, will nicht mitfahren und keinen Revers unterschreiben:
Überreden - funktioniert in 99% der Fälle. Ansonsten Anwesende (Angehörige)
als Zeugen unterschreiben lassen, wenn auch das nicht funktioniert:
Mannschaft
schreibt Bericht, unterzeichnet, macht Meldung an LS, die das auch noch 'mal
dokumentiert.

* Pat. "nur" alkoholisiert, will nicht mitfahren
Von Alkoholisierten akzeptieren wir grundsätzlich keinen Revers, in solchen
Fällen (wenn alles Überreden nix nutzt) ziehen wir immer die Pol. zu Rate,
um
das Ganze zu protokollieren.

* Pat. benötigt ärztliche Behandlung, will nicht mitfahren
Wie immer: Überreden.... Ansonsten bleibt nichts anderes, als Pol. und
Amtsarzt
anzufordern, der den Pat. wegen Selbstgefährdung zwangseinweist.
Mein "Langstreckenrekord" war übrigens eine ca. 20-minütige Diskussion mit
einer netten, alten Dame, die sich schlußendlich doch in unsere Obhut
begeben hat
:-)

lg
Stefan


DV3VD5L7

unread,
Jan 4, 1998, 3:00:00 AM1/4/98
to

Hallo!

Stefan Divjak schieb:

>Dem Patienten entstehen durch die Unterschriftsleistung keine
>Kosten für den RK-Einsatz.

Was? Bei uns müssen die Patienten den Einsatz bezahlen! (über 200 DM) Nicht
bar, aber per Rechnung!
Wir schicken die Rechnung nicht an die Krankenkasse sondern direkt zum
Patienten! Egal, wer den RD verständigt hat.
Es gibt da nur wenige Ausnahmen. (Unfall ohne Verletzte, Kein Patient
auffindbar.)

Dirk Rausch

unread,
Jan 6, 1998, 3:00:00 AM1/6/98
to

>
> Ich sehe bei solchen Vordrucken nur immer mal wieder das Problem, daß kein
> Patient zu einer Unterschrifft von "normalen" RA/RS gezwungen werden kann,
> oder ist jemandem ein entsprechendes Gesetz bekannt?
> Dieses Verfahren wird zwar auch im Krankenhaus oft durchgeführt (Entlassung

> auf eigenen Wusch) aber erzwingen kann man die Unterschrifft IMO nicht.
>
> Dieter
>
>

Natürlich ist es einem RA/RS nicht möglich diese Unterschrift zu
erzwingen. Er hat allerdings die Möglichkeit sich die
Transportverweigerung von Zeugen durch Unterschrift bestätigen zu lassen.
Da meiner Erfahrung nach eine Transportverweigerung meißt nur bei
Verkehrsunfällen vorkommt, können diese Zeugen (wie bei uns in Giessen
üblich) die Beamten der Polizei sein, denn diese stehen bei VU´s zur
Verfügung und sind auch hinterher sehr leicht zu kontaktieren.

Gruß, Dirk Rausch
Dirk....@erziehung.uni-giessen.de


Erich Kirchmayer

unread,
Jan 6, 1998, 3:00:00 AM1/6/98
to

Hi,

Dirk Rausch <s7...@mailserv.uni-giessen.de> schrieb im Beitrag
<Pine.A32.3.96.980106...@s1.hrz.uni-giessen.de>...

Da meiner Erfahrung nach eine Transportverweigerung meißt nur bei
Verkehrsunfällen vorkommt, können diese Zeugen

Es sind keineswegs nur Verkehrsunfälle! Wesentlich häufiger sind es
Patienten, die den RD rufen in der Hoffnung, dieser würde ihnen nun eine
wirkunsvolle "Spritze" gegen ihre Beschwerden verabreichen und sich dann
wieder verzieht. Typisch sind oftmals hier z.B. asthmakranke Personen, die
ihre beschwerden sehr gut kennen und genau wissen, dass ihnen mit einer
Ampulle Theophyllin und etwas Kortikoiden geholfen ist. Diese leute wollen
so gut wie nie ins KH. Dito auch z.B. Drogenabhängige oder obdachlose
Alkoholiker, die in ihrem (normalen!) Rauschzustand sind und von dem von
besorgten Passanten gerufenen RD überhaupt nichts wollen. Bei diesen
Gruppen wird es aber schon schwierig, eine rechtsgültige Unterschrift zu
erhalten.......

--
Gruß
Erich

Dieser Beitrag gibt ausschliesslich meine persönliche Meinung zum Thema
wieder.


Thomas Hochstein

unread,
Jan 7, 1998, 3:00:00 AM1/7/98
to

mic...@swamp.franken.de (Michael Zink) schrieb:

> Wenn ich volljaehrig und geistig OK bin und trotz einer schweren
> Verletzung/Krankheit nicht ins Krankenhaus will, kann ich zwangsweise
> eingewiesen werden?

Wenn Du volljährig und geistig OK bist - nein.

Gruß
Thomas

--
Thomas Hochstein ---> http://home.pages.de/~ThomasH/
JUH RV Weinstraße (DÜW - NW - LD)
* Hier äußere ich allein meine private Meinung. *

Guido Gabriel

unread,
Jan 7, 1998, 3:00:00 AM1/7/98
to

mic...@swamp.franken.de (Michael Zink) wrote:

>>* Pat. benötigt ärztliche Behandlung, will nicht mitfahren
>>Wie immer: Überreden.... Ansonsten bleibt nichts anderes, als Pol. und
>>Amtsarzt
>>anzufordern, der den Pat. wegen Selbstgefährdung zwangseinweist.
>

>Geht das wirklich so einfach?


>
>Wenn ich volljaehrig und geistig OK bin und trotz einer schweren
>Verletzung/Krankheit nicht ins Krankenhaus will, kann ich zwangsweise
>eingewiesen werden?

Selbstverständlich nicht.

Guido

Vision.de

unread,
Jan 8, 1998, 3:00:00 AM1/8/98
to

> Wenn ich volljaehrig und geistig OK bin und trotz einer schweren
> Verletzung/Krankheit nicht ins Krankenhaus will, kann ich zwangsweise
> eingewiesen werden?

Entweder bist Du objektiv schwer verletzt und geistig klar, dann willst Du
auch ins Krankenhaus.

Oder Dir fehlt (aufgrund Schock oder anderer Umstde) die Einsicht in die
Schwere Deiner Erkrankung. Dann erfolgt eine Zwangseinweisung. Und das
geht recht schnell.

Ein Beispiel: alterer Mann bricht im Treppenhaus mit der kanne zusammen.
Mitbewohner des Blocks finden ihn und schleppen ihn in seine Wohnung. Dort
hat es knapp 10 Grad plus (es ist Winter). Der E-Herd glt, weil der Mann
einheizen wollte (die Sache mit dem war ihm wohl schon vorher klar, da
er es nicht unbedigt schaffen wird). Die Mitbewohner fchten um Ihr
eigenes Heil und arlamieren eine RTW, weil der Patient offensichtlich
nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.

RTW kommt, Patient will nicht mit. NA (NEF) arlamiert. Da der Patient auch
vom NA nicht zu erzeugen war, holt der die Polizei. Mit
Polizeibegleitung aber ohne NA wurde der Patient ins Krankenhaus gebracht.

BTW, er hatte Unterzucker, extrem niedrigen Blutdruck.

Ciao Max

Thomas Hochstein

unread,
Jan 8, 1998, 3:00:00 AM1/8/98
to

max@One Vision.de schrieb:

> Entweder bist Du objektiv schwer verletzt und geistig klar, dann willst Du
> auch ins Krankenhaus.

> Oder Dir fehlt (aufgrund Schock oder anderer Umstde) die Einsicht in die
> Schwere Deiner Erkrankung. Dann erfolgt eine Zwangseinweisung. Und das
> geht recht schnell.

... oder Du bist schwer verletzt / erkrankt und geistig klar und
willst *trotzdem* (obwohl Du die Schwere Deiner Erkrankung bewußt und
die Folgen einsichtig sind) nicht ins KH sowie Dich nicht behandeln
lassen. Diese Entscheidung ist zu respektieren.

Stefan Divjak

unread,
Jan 8, 1998, 3:00:00 AM1/8/98
to

>Was? Bei uns müssen die Patienten den Einsatz bezahlen! (über 200 DM) Nicht
>bar, aber per Rechnung!


Wenn wir (RK Graz, Ö.), aus welchen Gründen auch immer, keinen Transport
durchgeführt haben, wird auch nichts verrechnet.

Ein Primärtransport wird dem Pat. nie verweigert.

Ansonsten wird bei der zuständigen Krankenkasse um Begleichung angesucht,
ist
der Patient nicht versichert bzw. lehnt die Krankenkasse das ab, wird dem
Pat.
eine Rechnung nach Hause geschickt.

Ortspauschale dzt. um die öS 600.- = ca. DM 90.-, egal ob Kranken- oder
Rettungstransport.

lg
Stefan

Vision.de

unread,
Jan 8, 1998, 3:00:00 AM1/8/98
to

> Wenn ich volljaehrig und geistig OK bin und trotz einer schweren
> Verletzung/Krankheit nicht ins Krankenhaus will, kann ich zwangsweise
> eingewiesen werden?

Entweder bist Du objektiv schwer verletzt und geistig klar, dann willst Du
auch ins Krankenhaus.

Oder Dir fehlt (aufgrund Schock oder anderer Umstaende) die Einsicht in

die Schwere Deiner Erkrankung. Dann erfolgt eine Zwangseinweisung. Und das
geht recht schnell.

Ein Beispiel: aelterer Mann bricht im Treppenhaus mit der Oelkanne

zusammen. Mitbewohner des Blocks finden ihn und schleppen ihn in seine
Wohnung. Dort hat es knapp 10 Grad plus (es ist Winter). Der E-Herd

glueht, weil der Mann einheizen wollte (die Sache mit dem war ihm wohl

schon vorher klar, da er es nicht unbedigt schaffen wird). Die Mitbewohner

fchten um Ihr eigenes Heil und arlarmieren eine RTW, weil der Patient

nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.

RTW kommt, Patient will nicht mit. NA (NEF) arlamiert. Da der Patient auch
vom NA nicht zu erzeugen war, holt der die Polizei. Mit Polizeibegleitung
aber ohne NA wurde der Patient ins Krankenhaus gebracht.

BTW, er hatte Unterzucker, extrem niedrigen Blutdruck.

Ciao Max

PS: Sorry, aber diesmal ohne Umlaute

Vision.de

unread,
Jan 9, 1998, 3:00:00 AM1/9/98
to

> ... oder Du bist schwer verletzt / erkrankt und geistig klar und

> willst *trotzdem* (obwohl Du die Schwere Deiner Erkrankung bewu und


> die Folgen einsichtig sind) nicht ins KH sowie Dich nicht behandeln
> lassen. Diese Entscheidung ist zu respektieren.

Hallo Thomas,

dann musst Du mir Deine Entscheidung schon begruenden. Sonst lasse ich
Dich nicht untransportiert liegen. Schon allein deshalb, weil ich nicht
Lust habe eine Stunde spaeter (und das Mitten in der Nacht) nochmals zu
kommen und dann doch zu helfen (und transportieren). Ohne einleuchtende
Begruendung wuerde ich den NA nachfordern.

Ciao Max

Thomas Hochstein

unread,
Jan 13, 1998, 3:00:00 AM1/13/98
to

max@One Vision.de schrieb:

> dann musst Du mir Deine Entscheidung schon begruenden. Sonst lasse ich
> Dich nicht untransportiert liegen.

Ich muß gar nichts begründen. Wenn ich nicht ins KG will, dann will
ich da nicht hin. Die Gründe dafür gehen Dich nichts an. :-)

> Schon allein deshalb, weil ich nicht
> Lust habe eine Stunde spaeter (und das Mitten in der Nacht) nochmals zu
> kommen und dann doch zu helfen (und transportieren).

Ja, das ist echt nervig.

> Ohne einleuchtende
> Begruendung wuerde ich den NA nachfordern.

Das sollte man in entsprechend kritischen Fällen (d.h. wo ein
entsprechend schwerwiegender Verlauf der Erkrankung nicht
auszuschließen ist) sowieso tun, damit der Patient *ärztlich* über
seine Erkrankung und deren mögliche Folgen bis hin zum Tod aufgeklärt
worden ist.

Wenn der Pat. dann aber immer noch nicht will (und geschäftsfähig
ist), wird auch der NA unverrichteter Dinge wieder abziehen müssen.

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