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Wer zahlt Wohungsöffnung ?

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Marco Morasch

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Jul 24, 1998, 3:00:00 AM7/24/98
to
Hallo Freunde,

mal ne Frage in anderer Angelegenheit, ich erinnere mich an einen
Einsatz mit dem RTW 3/83/2 (Info für Lutz) wir waren unterwechs zu einer
Wohnungsöffnung. Eine ältere Frau wurde von einer Freundin zum Kaffee
erwartet. Die Pat. war schon 6 Stunden überfällig, die Freundin machte
sich sorgen, da die Pat. unter hoher Diabetis leidet. Man vermutete,
nachdem die Verkehrsbetriebe niemanden krankes gefunden hatten, daaß die
Pat. noch in ihrer Wohunung liege, eventuell bewustlos oder tod.

Die Polizei entschied daraufhin ein Einsatzfahrzeug von Ettlingen zu
alarmieren und die RLS-Ka zu informieren. Wir waren das Fahrzueg das
ankam. Wir fanden vor, eine geschlossene Tür und die Polizei. Da die
Wohnung im zweiten Stock war, konnte man die Wohnung nicht einsehen. Man
trat also die Tür ein um nachzuschauen. Die Dielentüren waren auch
abgeschlossen !

Hier entschied man sich mit einem Dietrich die normalen Türschlösser zu
öffnen. Nach dem man sehr lange für zwei Türen gebraucht hat, und man
nicht ausschließen konnte daß im lezten abgeschlossenen Raum
(Schlafzimmer) eine Person liegt, trat auch diese die Polizei ein.

Erfolg ????


Ne


RESULTAT NIEMAND ZU HAUSE :-)

Pol. " Die hat glück gehabt die ist sicher irgendwo in Urlaub aber
bestimmt gesund der Frau gehts gut halt nur net zu Hause"
Ich " nun ja noch ist sie gesund, aber spätestens wenn sie die Wohnung
vorfindet trift sie der schalg" :-)

Nun die Polizei hat hier zweit Türen aufgebrochen, Schlüssel gab es
nirgends.... wer zahlt so was ????

Abgesehen davon das die Story ganz witzig ist, nun ersthaft, muß das die
Mieterin aufbringen oder wird das vom Staat getragen ???


Gruß Marco


Alfred Mayer

unread,
Jul 24, 1998, 3:00:00 AM7/24/98
to

| Abgesehen davon das die Story ganz witzig ist, nun ersthaft, muß das die
| Mieterin aufbringen oder wird das vom Staat getragen ???

Grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip - Also der, der die
Wohnungsöffnung angeordnet hat.
Wohl im allgemeinen die Polizei - also die Staatskasse -

Abgesehen davon sind meines Wissens die Feuerwehreinsätze, bei denen es um
(mögliche) Lebensrettung geht - also es um Pflichtaufgaben der FW geht -
kostenfrei.

Kosten tut's nur dann was, wenn anstatt der FW der "Schlüsseldienst" kommt
- nur für den ist der Zieh-Fix auch oft genug ein Fremdwort.


Thomas Hochstein

unread,
Jul 25, 1998, 3:00:00 AM7/25/98
to
"Alfred Mayer" <Al...@plannet.de> schrieb:

> Abgesehen davon sind meines Wissens die Feuerwehreinsätze, bei denen es um
> (mögliche) Lebensrettung geht - also es um Pflichtaufgaben der FW geht -
> kostenfrei.
> Kosten tut's nur dann was, wenn anstatt der FW der "Schlüsseldienst" kommt
> - nur für den ist der Zieh-Fix auch oft genug ein Fremdwort.

Es dürfte wohl weniger um die Kosten für die Türöffnung an sich gehen,
als darum, wer die neuen Türen (!) bezahlt, die hier ja nicht fachkundig
geöffnet, sondern eingetreten wurden (warum eigentlich?).

Gruß
Thomas

--
Thomas Hochstein ---> http://home.pages.de/~ThomasH/ | ICQ: 9166080
JUH RV Weinstraße (DÜW - NW - LD) - LV Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar
Meine Postings geben meine Privatmeinung wieder, nicht die meiner Organisation.
To request PGP-public key, send email with subject "PGPkey".

Marco Morasch

unread,
Jul 26, 1998, 3:00:00 AM7/26/98
to
Hallo Thomas,

Thomas Hochstein schrieb:

> "Alfred Mayer" <Al...@plannet.de> schrieb:
>
> > Abgesehen davon sind meines Wissens die Feuerwehreinsätze, bei denen es um
> > (mögliche) Lebensrettung geht - also es um Pflichtaufgaben der FW geht -
> > kostenfrei.
> > Kosten tut's nur dann was, wenn anstatt der FW der "Schlüsseldienst" kommt
> > - nur für den ist der Zieh-Fix auch oft genug ein Fremdwort.
>
> Es dürfte wohl weniger um die Kosten für die Türöffnung an sich gehen,
> als darum, wer die neuen Türen (!) bezahlt, die hier ja nicht fachkundig
> geöffnet, sondern eingetreten wurden (warum eigentlich?).

Ja genau darum geht es mir, der Einsatz war ohne Feuerwehr die Nachbarn hatten
keinen Schlüssel, und dir Polizei hatte nicht die Möglichkeit in die Wohnung
einzusehen, so daß man die Feuerwehr holen wollte, wenn man die Türe nicht mit
herkömmlichen Mitteln aufbekommen könnte :-) Die Herren in "grün" traten mal kurz
gengen die Haustür, und sie war offen.

Nun kann man die Tür ja nimmer abschließen, also wer kümmt sich darum daß da
niemand dafür sorgt, daß das Inventar des Eigentümers Füße bekommt, und wer bezahlt
die Kosten für den Türersatz ???

Vater Staat ?? Die Polzei hat ja die 2 Türen (Schlafzimmertür war auch
abgeschlossen) zerstört :-)

Der eigentliche Witz war, die Hausbewohnerin war nicht zuhause :-) und die Türen
sind nun hin :-)

Gruß Marco


Dieter Thiesing

unread,
Jul 26, 1998, 3:00:00 AM7/26/98
to
In article <01bdb741$05da6d00$e550a2c2@dialin>,
"Alfred Mayer" <Al...@plannet.de> wrote:

>| Abgesehen davon das die Story ganz witzig ist, nun ersthaft, muß das die
>| Mieterin aufbringen oder wird das vom Staat getragen ???
>
>Grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip - Also der, der die
>Wohnungsöffnung angeordnet hat.
>Wohl im allgemeinen die Polizei - also die Staatskasse -

Nicht unbedingt, da alle Maßnahmen ja eigentlich zu Wohl des
Wohnungsinhaber durchgeführt wurden. Deswegen bleiben diese Kosten hier
(HH) am Eigentümer hängen. Allerdings muß dabei die Verhältnissmäßigkeit
der Mittel gewahrt bleiben. Nur mit dem Zeitfaktor als Argument und ohne
echten Hinweis auf einen Notfall könnte dann evtl. hier die Pol. doch
zahlen müssen.
Da bereits eine lägere Zeit vergangen war und zu keinem Zeitpunkt ein
"röcheln" hinter der Tür zu höhren war, kann man kaum unnötige Schäden
begründen. Ein realer Zeitdruck "zur Lebensrettung" war IMHO nicht
vorhanden.

>Abgesehen davon sind meines Wissens die Feuerwehreinsätze, bei denen es um
>(mögliche) Lebensrettung geht - also es um Pflichtaufgaben der FW geht -
>kostenfrei.

So isses - jedenfalls bei uns.

>Kosten tut's nur dann was, wenn anstatt der FW der "Schlüsseldienst" kommt
>- nur für den ist der Zieh-Fix auch oft genug ein Fremdwort.
>

Zu Recht, da dieses Gerät eigenlich von der Entwicklung bereits ein- und
überholt ist. Häufig werden bereit ZieFix-sichere Schlösser verwendet. Da
hilt dann eher eine Fräse, die wir leider nicht haben. Ebenso haben wir
bisher keine "ElektroPicker".

Dieter

Guido Lobermann

unread,
Jul 26, 1998, 3:00:00 AM7/26/98
to
Bezug: Sun, 26 Jul 1998 15:00:28 +0200
Verfasser/in: Dieter_...@magicvillage.de (Dieter Thiesing)

> >Abgesehen davon sind meines Wissens die Feuerwehreinsätze, bei denen es um
> >(mögliche) Lebensrettung geht - also es um Pflichtaufgaben der FW geht -
> >kostenfrei.
>
> So isses - jedenfalls bei uns.

Allerdings ist nicht jede o.g. Taetigkeit eine Pflichtaufgabe der FW!


Guido Lobermann
--
lobe...@gmx.net
2:2443/1111@fidonet
112:113/21@rkl-net

David Domjahn

unread,
Jul 26, 1998, 3:00:00 AM7/26/98
to
On 24 Jul 1998 20:24:08 GMT, "Alfred Mayer" <Al...@plannet.de> wrote:


>Kosten tut's nur dann was, wenn anstatt der FW der "Schlüsseldienst" kommt
>- nur für den ist der Zieh-Fix auch oft genug ein Fremdwort.

Wenn ich es richtig verstanden habe,
lassen sich neuere Schliesszylinder nicht mehr mit dem
Zieh-Fix entfernen. Stimmt das? (Wenn ja, welche Alternativen gaebe
es?)

Gruss,
David Domjahn

--
David Domjahn
EMail: dd @ ubd.de
Web: http://ubd.de

Anton

unread,
Jul 27, 1998, 3:00:00 AM7/27/98
to
> Wenn ich es richtig verstanden habe,
> lassen sich neuere Schliesszylinder nicht mehr mit dem
> Zieh-Fix entfernen. Stimmt das? (Wenn ja, welche Alternativen gaebe
> es?)
>
> Gruss,
> David Domjahn
Das Problem ist wohl nicht, dass es mit dem Ziehfix nicht mehr möglich
ist, den Zylinder auszuziehen. Das Problem ist vielmehr, dass sich in
den gegen Zylinderziehen gesicherten Beschlägen ein Mechanismus
befindet, der sobald der Zylinder entfernt wird, den Riegel auf alle
Zeiten blockiert. -> Öffnung der Tür nur noch durch Zerstörung derselben
möglich. (Bei derartig gesicherten Türen wohl auch kein leichtes
Unterfangen)

Alternative: Elektropicker, picken von Hand (bei einigen Zylindern wohl
eher absoluten Profis vorbehalten...), oder halt Schlüssel auf der Wache
abgeben (Stichwort Hausnotruf...)

MfG Anton

Marco Morasch

unread,
Jul 27, 1998, 3:00:00 AM7/27/98
to
Hallo Dieter,

Dieter Thiesing schrieb:

> Nicht unbedingt, da alle Maßnahmen ja eigentlich zu Wohl des
> Wohnungsinhaber durchgeführt wurden. Deswegen bleiben diese Kosten hier
> (HH) am Eigentümer hängen. Allerdings muß dabei die Verhältnissmäßigkeit
> der Mittel gewahrt bleiben. Nur mit dem Zeitfaktor als Argument und ohne
> echten Hinweis auf einen Notfall könnte dann evtl. hier die Pol. doch
> zahlen müssen.
> Da bereits eine lägere Zeit vergangen war und zu keinem Zeitpunkt ein
> "röcheln" hinter der Tür zu höhren war, kann man kaum unnötige Schäden
> begründen. Ein realer Zeitdruck "zur Lebensrettung" war IMHO nicht
> vorhanden.

Ja aber die Frau war Diabetikerin und wurde 6 Stunden nach einem Termin
vermißt. Man konnte hier doch schon von einer Gefahr für die Patientin
ausgehen. Und wenn man die Zimmer nicht einsehen kann. Dann entscheidet die
Polizei zum Aufbrechen... Lieber einmal zuviel aufgebrochen als einmal zu wenig
:-) Oder ???

> >Kosten tut's nur dann was, wenn anstatt der FW der "Schlüsseldienst" kommt
> >- nur für den ist der Zieh-Fix auch oft genug ein Fremdwort.

He was ist denn ein Ziehfix oder ein Elektro-Picker ????

Klärt mal nen Nichttechniker auf

Gruß Marco

Dieter Thiesing

unread,
Jul 27, 1998, 3:00:00 AM7/27/98
to
In article <6pf3n6$n9f$1...@news02.btx.dtag.de>,
Marco_...@t-online.de (Marco Morasch) wrote:

>Nun kann man die Tür ja nimmer abschließen, also wer kümmt sich darum daß da
>niemand dafür sorgt, daß das Inventar des Eigentümers Füße bekommt, und wer
>bezahlt
>die Kosten für den Türersatz ???

Die Sicherung einer Einsatzstelle ist eine der Pflichten der Polizei, auch
wenn die Tür durch -F- geöffnet wurde. Dieses kann z.B. durch Versiegeln
geschehen.
Die Tür wird nur ersetzt (jedenfalls in HH), wenn die Verhältnismäßigkeit
der Mittel nicht gewahrt wurde. Ob das der Fall war, muß sich jeder
unfreiwillige Kunde selbst überlegen.

Dieter

Dieter Thiesing

unread,
Jul 27, 1998, 3:00:00 AM7/27/98
to
In article <6pic60$5fo$1...@news01.btx.dtag.de>,
Marco_...@t-online.de (Marco Morasch) wrote:

>> Nicht unbedingt, da alle Maßnahmen ja eigentlich zu Wohl des
>> Wohnungsinhaber durchgeführt wurden. Deswegen bleiben diese Kosten hier
>> (HH) am Eigentümer hängen. Allerdings muß dabei die Verhältnissmäßigkeit
>> der Mittel gewahrt bleiben. Nur mit dem Zeitfaktor als Argument und ohne
>> echten Hinweis auf einen Notfall könnte dann evtl. hier die Pol. doch
>> zahlen müssen.
>> Da bereits eine lägere Zeit vergangen war und zu keinem Zeitpunkt ein
>> "röcheln" hinter der Tür zu höhren war, kann man kaum unnötige Schäden
>> begründen. Ein realer Zeitdruck "zur Lebensrettung" war IMHO nicht
>> vorhanden.
>
>Ja aber die Frau war Diabetikerin und wurde 6 Stunden nach einem Termin
>vermißt. Man konnte hier doch schon von einer Gefahr für die Patientin
>ausgehen. Und wenn man die Zimmer nicht einsehen kann. Dann entscheidet die
>Polizei zum Aufbrechen... Lieber einmal zuviel aufgebrochen als einmal zu wenig
>:-) Oder ???

Mir fiel nur in der Darstellung das Mißverhältnis zwischen Zeit vor dem
Verdacht und dem sehr zügigen (positiv ausgedrückt) tätigwerden der Polizei
nach deren Eintreffen auf.
Wenn wirklich jemand schon mehrere Stunden komatös in der Wohnung liegt,
ist die Wahrscheinlichkeit, daß ein paar Minuten für eine schadenarme
Türöffnung für diesen tötlich oder mit zusäzlichen Schäden enden eher
gering. Das in solchen Fällen aber gar kein Patient in der Wohnung ist ist
sehr häufig.

>> >Kosten tut's nur dann was, wenn anstatt der FW der "Schlüsseldienst" kommt
>> >- nur für den ist der Zieh-Fix auch oft genug ein Fremdwort.
>
>He was ist denn ein Ziehfix oder ein Elektro-Picker ????

Der ZiehFix ist ein "Abzieher, mit dem die Schließzylinder aus dem Schloss
herausgezogen werden. Dafür wirde zuerst eine Schraube in die
Schlüsselöffnung gedreht, und an dieser dann der Abzieher angesetzt.
Dummerweise sind viele der modernen Schlösser gegen dieses Verfahren
geschützt.

Der ElektroPicker besteht aus zwei dünnen graden Federn, welche in die
Schlüsselöffnung eingeführt werden. Durch einen Elektromotor werden diese
dann zu vibrieren gebracht und rütteln die Stifte des Zylinders in die
richtige (offene) Stellung. Ist dieses geschehen, kann "aufgeschlossen"
werden.

Dieter

Harry Dutch

unread,
Jul 27, 1998, 3:00:00 AM7/27/98
to
Anton <etk2...@studbox.uni-stuttgart.de> wrote:

>Alternative: Elektropicker, picken von Hand (bei einigen Zylindern wohl
>eher absoluten Profis vorbehalten...)

wenn ueberhaupt, denn es soll ja schon seit einiger zeit pick-sichere
zylinder geben ;-)

>...oder halt Schlüssel auf der Wache abgeben (Stichwort Hausnotruf...)

oder ein qualitativ ordentliches code-schloss (um 900-1200 DM) z.b. das TSM500
von Burgwaechter.

vg, harry

---
PGP Public Key Request simply send mail to
pgp.h...@aussie.ch / e-plus 0177-5792525

Sascha Wostmann

unread,
Jul 27, 1998, 3:00:00 AM7/27/98
to
Marco Morasch wrote on 26 Jul 1998 11:25:26 GMT :

> Die Herren in "grün" traten mal kurz
> gengen die Haustür, und sie war offen.
>

> Nun kann man die Tür ja nimmer abschließen, also wer kümmt sich darum daß da
> niemand dafür sorgt, daß das Inventar des Eigentümers Füße bekommt, und wer bezahlt
> die Kosten für den Türersatz ???

also wenn wir mal Tueren oeffnen (muessen), dann bleibt nach dem
Einsatz immer die Polizei vor Ort und sichert die Wohnung. Ob die
natuerlich auch drei Wochen da bleiben, bis der Bewohner aus dem
Urlaub zurueck ist, weiss ich nicht. Aber ich vermute, am naechsten
Morgen kommt ein Handwerker, der eine neue Tuer einsetzt und darauf
kommt ein Zettel geklebt, dass bei der Polizei der Schluessel
hinterlegt ist.

> Vater Staat ?? Die Polzei hat ja die 2 Türen (Schlafzimmertür war auch
> abgeschlossen) zerstört :-)

Gefahr im Verzug, oder aehnliches wird da wohl greifen und die
Stadtkasse zahlt.

> Der eigentliche Witz war, die Hausbewohnerin war nicht zuhause :-) und die Türen
> sind nun hin :-)

Das kommt bestimmt oefter vor, wenn Einsatz PTUER aufgemacht wird und
dann niemand angetroffen wird. Es gibt sicherlich standardisierte
Regelungen fuer den Ersatz.

Sascha

--
s...@gmx.de
Quote of Today :
Schlage zurueck ! Fuelle die Steuererklaerung in roemischen Ziffern aus !

Tobias Wichert

unread,
Jul 27, 1998, 3:00:00 AM7/27/98
to
s...@gmx.de (Sascha Wostmann) wrote:

>Marco Morasch wrote on 26 Jul 1998 11:25:26 GMT :

>also wenn wir mal Tueren oeffnen (muessen), dann bleibt nach dem
>Einsatz immer die Polizei vor Ort und sichert die Wohnung. Ob die
>natuerlich auch drei Wochen da bleiben, bis der Bewohner aus dem
>Urlaub zurueck ist, weiss ich nicht. Aber ich vermute, am naechsten
>Morgen kommt ein Handwerker, der eine neue Tuer einsetzt und darauf
>kommt ein Zettel geklebt, dass bei der Polizei der Schluessel
>hinterlegt ist.

(Fast) genau richtig. Nur das der Handwerker eigentlich immer sofort
geholt wird... Die netten Herren (und Damen) in grün haben nämlich
meistens besseres zu tun, als auf eine Wohnung aufzupassen... ;-)

>> Vater Staat ?? Die Polzei hat ja die 2 Türen (Schlafzimmertür war auch
>> abgeschlossen) zerstört :-)
>Gefahr im Verzug, oder aehnliches wird da wohl greifen und die
>Stadtkasse zahlt.

Jepp. Das zahlt die Staatskasse.


In diesem Sinne,
Tobias "und ein Einsatzflug eines Bundeswehr - SAR - Hubschraubers
wird als 'Ausbildungseinheit' verrechnet, nur mal so am Rande" Wichert


--
Beim E-Mail-Reply bitte ".NoSpam" durch ".net" ersetzen.
PGP - Key is available on request.
ICQ#: 11889060


Tobias Wichert

unread,
Jul 27, 1998, 3:00:00 AM7/27/98
to
Marco_...@t-online.de (Marco Morasch) wrote:

>He was ist denn ein Ziehfix oder ein Elektro-Picker ????

Ein Zieh-Fix ist ein Werkzeug, mit dem der Schließzylinder eines
Schlosses ziemlich schnell herausgezogen werden kann.
Resultat: Tür meistens offen.

Ein Elektro-Pick ist da schon subtieler (sp?). Das Ding sieht aus wie
eine elektrische Zahnbürste ohne Bürste. Also handlich klein. Wenn du
es anschaltest vibriert die Metallspitze. Diese wird nun in das Schloß
geschoben und mit ein bißschen Auf- und Abbewegen werden die kleinen
Metallstifte im Schloß in die Richtige Position gebracht.
Resultat: Schloß ohne Schlüssel aufgeschlossen. Hinterläßt keine
Spuren...
IMHO kann man damit die Tür auch wieder verschließen.

>Klärt mal nen Nichttechniker auf

Ich hoffe ich konnte dir helfen..

In diesem Sinne,
Tobias "ein Elektro-Pick sollte nicht in die falschen Hände
geraten..." Wichert

ASolanka

unread,
Jul 28, 1998, 3:00:00 AM7/28/98
to
Im Artikel <35bceca1...@news.isys.net>, t.wi...@im-inter.NoSpam (Tobias
Wichert) schreibt:

>Jepp. Das zahlt die Staatskasse.

Das denke ich eher nicht.
Da der Schaden bei einer vermuteten Gefahr für den Wohnungsinhaber
stattgefunden hat und somit ein Handeln im vermuteten Interesse des WI
vorgelegen hat, wird die Staatskasse nur bei einer groben Verletzung des
Verhältnismäßigkeitsprinzips eintreten. Und ob das gegeben war? Schließlich
darf diese nachträgliche Beurteilung nicht die Lage mit in betracht ziehen, die
sich nach der Türöffnung ergeben hat, sondern den Kenntnissstand der handlenden
Polizisten. Und da wird diese, nach Schilderung wohl etwas übereilte, Aktion
trotzdem noch nicht den Rahmen der Verhältnismäßigkeit sprengen.
Wenn ich hier Müll schreibe, dann möge man mich berichtigen, vor allem von
Seiten der hier vertretenen Juristen.


Tschökes,
Axel Solanka!

FF Remscheid-Morsbach
GF Versorgungsgruppe 2


Lindi 1

unread,
Jul 28, 1998, 3:00:00 AM7/28/98
to

| Abgesehen davon das die Story ganz witzig ist, nun ersthaft, muß das die
| Mieterin aufbringen oder wird das vom Staat getragen ???

Grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip - Also der, der die
Wohnungsöffnung angeordnet hat.
Wohl im allgemeinen die Polizei - also die Staatskasse -

Abgesehen davon sind meines Wissens die Feuerwehreinsätze, bei denen es um


(mögliche) Lebensrettung geht - also es um Pflichtaufgaben der FW geht -
kostenfrei.

Kosten tut's nur dann was, wenn anstatt der FW der "Schlüsseldienst" kommt


- nur für den ist der Zieh-Fix auch oft genug ein Fremdwort.

Es stimmt zwar, daß das Öffnen der Türe von der Feuerwehr kostenlos ist. Wird
danach aber z.B. ein neuer Schließzylinder eingesetzt, so muß dies vom
Wohnungseigentümer bezahlt werden.

Grüße, Peter BF-Stgt

Guido Gabriel

unread,
Jul 28, 1998, 3:00:00 AM7/28/98
to
Marco_...@t-online.de (Marco Morasch) wrote:

>Ja genau darum geht es mir, der Einsatz war ohne Feuerwehr die Nachbarn hatten
>keinen Schlüssel, und dir Polizei hatte nicht die Möglichkeit in die Wohnung
>einzusehen, so daß man die Feuerwehr holen wollte, wenn man die Türe nicht mit

>herkömmlichen Mitteln aufbekommen könnte :-) Die Herren in "grün" traten mal kurz


>gengen die Haustür, und sie war offen.
>
>Nun kann man die Tür ja nimmer abschließen, also wer kümmt sich darum daß da
>niemand dafür sorgt, daß das Inventar des Eigentümers Füße bekommt, und wer bezahlt
>die Kosten für den Türersatz ???

In Köln arbeitet die Polizei mit einer Sicherheitsfirma zusammen, die
aufgebrochene Gebäude rund um die Uhr wieder notdürftig sichert, egal, ob die
Gebäude durch die Polizei oder durch Verbrecher aufgebrochen wurden.

Wer letztendlich den Schaden zahlt, ist mir hier auch unklar. Die notdürftige
Sicherung dürfte wohl die Polizei zahlen, die endgültige Reparatur vermutlich
der Wohnungsinhaber oder dessen Versicherung.

"Person hinter Tür" ist übrigens eine sehr effektive und hinterhältige
Möglichkeit des Mobbing von Nachbarn ;-)

Guido

Guido Gabriel

unread,
Jul 28, 1998, 3:00:00 AM7/28/98
to
Anton <etk2...@studbox.uni-stuttgart.de> wrote:

>Alternative: Elektropicker, picken von Hand (bei einigen Zylindern wohl

>eher absoluten Profis vorbehalten...), oder halt Schlüssel auf der Wache
>abgeben (Stichwort Hausnotruf...)

Wichtigste Alternative bis zum 8. Obergeschoß: Das Fenster!

Guido

Marco Morasch

unread,
Jul 28, 1998, 3:00:00 AM7/28/98
to
Hallo Dieter,

Dieter Thiesing schrieb:

> Mir fiel nur in der Darstellung das Mißverhältnis zwischen Zeit vor dem


> Verdacht und dem sehr zügigen (positiv ausgedrückt) tätigwerden der Polizei
> nach deren Eintreffen auf.

Jo als der Polizei durch nen Nachbar gesagt wurde, daß die gute Frau 3 in Worten
DREI Schlösser an der Tür hätte, wollte man ja doch noch die Feuerwehr nachfordern,
aber ein kurzentschlossener Tritt gegen die Tür reichte :-)

> Wenn wirklich jemand schon mehrere Stunden komatös in der Wohnung liegt,
> ist die Wahrscheinlichkeit, daß ein paar Minuten für eine schadenarme
> Türöffnung für diesen tötlich oder mit zusäzlichen Schäden enden eher
> gering. Das in solchen Fällen aber gar kein Patient in der Wohnung ist ist
> sehr häufig.

Jo ich bin aber doch ganz froh, daß wir niemanden gefunden haben :-) Ist mir lieber
einmal zu viel wegen nichts zu kommen, als ne Tote finden zu müssen :-(

Wenn die Kosten nach dem Erzeugerprinzip verteilt werden, so bin sich froh, daß ich
das Angebot des Herrn von der Polzei nicht angenommen habe " Junge willste auch mal
.... " buff das war dann die zweite Tür und die hat auch er eingetreten, nach dem
ich meinte "ne danke ist doch ehr Ihre Job, ich verletze mich vielleicht noch dabe
:-)"

Gruß Marco

Richard Spitz

unread,
Jul 29, 1998, 3:00:00 AM7/29/98
to
Guido Gabriel wrote:
> "Person hinter Tür" ist übrigens eine sehr effektive und hinterhältige
> Möglichkeit des Mobbing von Nachbarn ;-)

Allerdings!

Hier in Muenchen passiert: Naechtlicher Einsatz zur Wohnungsoeffnung,
da angeblich bewusstlose Person in der Whg. Auf Klingeln und Klopfen
keine Reaktion, also wurde die Tuere aufgebrochen. Ergebnis: Ein
in ziemlich eindeutiger Situation aufgeschrecktes Paar, und kurz darauf
stellt sich raus, dass die betrogene Ehefrau den Alarm ausgeloest hat.

Kein Witz!

Um zum eigentlichen Thema zurueckzukommen: Die ebenfalls anwesende
Pol. war ziemlich sauer und hatte mit der Dame ein ernstes Woertchen
zu reden. Wird wohl ziemlich teuer gewesen sein.

Gruss, Richard
--
+--------------------------+------------------------------------------+
| Dr. Richard Spitz | INTERNET: sp...@ana.med.uni-muenchen.de |
| EDV-Gruppe Anaesthesie | Tel : +49-89-7095-3413 |
| Klinikum Grosshadern | FAX : +49-89-7095-8886 |
| 81366 Munich, Germany | GSM : +49-172-8933578 |
+--------------------------+------------------------------------------+

Marco Morasch

unread,
Jul 29, 1998, 3:00:00 AM7/29/98
to
Hallo Guido,

Guido Gabriel schrieb:

Hmmm das war im Zweiten OG :-) hätte man da ne Leiter anstellen könne ??? Hm
ich erinner mich der Hausmeister meinte er hätte sowas ne...aber die FFW oder
die BF doch oder ??? Ich denke doch :-) Und ich denke die habe was was über
das 8 OG geht sind die Leitern ernsthaft nicht höher ???

Gruß Marco

P.S: Ich kenne mich bei der FFW BF nicht so aus.. also bitte um Aufklärung


Marco Morasch

unread,
Jul 29, 1998, 3:00:00 AM7/29/98
to
Hallo Guido,


> "Person hinter Tür" ist übrigens eine sehr effektive und hinterhältige
> Möglichkeit des Mobbing von Nachbarn ;-)
>

Sorry da stehe ich nun auf der Leitung... wie meinst du das ??? :-)

Gruß Marco


ASolanka

unread,
Jul 29, 1998, 3:00:00 AM7/29/98
to
Im Artikel <6pnda4$bn3$2...@news00.btx.dtag.de>, Marco_...@t-online.de (Marco
Morasch) schreibt:

>Und ich denke die habe was was über
>das 8 OG geht sind die Leitern ernsthaft nicht höher ???

Die in Deutschland größte genormte DL ist de DLK 23-12. Die hat eine
Rettungshöhe von ca. 23 m.
Und das sind so ungefähr 7-8 Etagen.

Guido Gabriel

unread,
Jul 29, 1998, 3:00:00 AM7/29/98
to
Dieter_...@magicvillage.de (Dieter Thiesing) wrote:

>Der ElektroPicker besteht aus zwei dünnen graden Federn, welche in die
>Schlüsselöffnung eingeführt werden. Durch einen Elektromotor werden diese
>dann zu vibrieren gebracht und rütteln die Stifte des Zylinders in die
>richtige (offene) Stellung. Ist dieses geschehen, kann "aufgeschlossen"
>werden.

Das dürfte aber auch nur bei solchen Schlössern funktionieren, die keien
zusätzlichen seitlichen Zuhaltungen oder magnetische Zuhaltungen haben.

Guido

Dethlev Schampera

unread,
Jul 30, 1998, 3:00:00 AM7/30/98
to
hi folks,

die Kostenfrage ist in der Tat bereits mehrfach durch den BGH und das
BVerwG entschieden worden. Den Schaden trägt der
Haus-/Wohnungseigentümer sofern folgende Punkte erfüllt sind:

1) tatsächliche Notlage hat vorgelegen
2) die Verhältnismäßigkeit der Mittel wurde gewahrt

zu 1) die Notlage hat dann vorgelegen, wenn sich aus dem Notruf für den
Aufnehmenden die Notlage so dargestellt hat. Ob sie dann tatsächlich
vorhanden (die Frau war ja garnicht zu hause) ist nicht erheblich. Der
Meldende haftet allerdings (sofern feststellbar) bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Die Ehefrau im Beispiel von Richard Spitz wird zahlen
müßen wegen Vorsatz.

zu 2) Wenn der/die Öffnende sich vorher vergewissert hat, daß
- die Tür tatsächlich verschossen ist
- kein Nachbar einen Wohnungsschlüssel hat
- die Wohnung nicht auf andere Weise (Keller/Fenster) zu begehen ist
und der Schaden so gering wie möglich ist (kaputtes Schloß vs. aus der
Wand gerissene Türzarge) sind die eingesetzten Mittel i.d.R.
verhältnismäßig.

Die Schäden müßen im übrigen von einer ggf. vorhandenen
Hausratversicherung getragen werden.

man liest sich

Dethlev


--
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advertising purposes. Any sender of unsolicited advertisement e-mail to
this address implicitly agrees to pay a DM 500 fee to the recipient for
proofreading services.

Henning Koch

unread,
Jul 30, 1998, 3:00:00 AM7/30/98
to
ASolanka wrote:
>
> Im Artikel <6pnda4$bn3$2...@news00.btx.dtag.de>, Marco_...@t-online.de (Marco
> Morasch) schreibt:
>
> >Und ich denke die habe was was über
> >das 8 OG geht sind die Leitern ernsthaft nicht höher ???
>
> Die in Deutschland größte genormte DL ist de DLK 23-12. Die hat eine
> Rettungshöhe von ca. 23 m.
> Und das sind so ungefähr 7-8 Etagen.

Im Prinzip kommt man mit der Hakenleiter noch hoeher, aber in der Hoehe
wuerde ich mich nicht ganz so wohl fuehlen dadrauf.

Jedenfalls gibt's bei grossen Feuerwehren dann oft noch die
Hoehenrettungsgruppen, SEH's, SRD's oder wie die immer so heissen.
Wenn die oberhalb der betreffenden Wohnung aussteigen koennen, spielt
die Hoehe keine Rolle.

--
mfg Henning
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Henning Koch
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Tobias Wichert

unread,
Jul 30, 1998, 3:00:00 AM7/30/98
to
g...@pironet.de (Guido Gabriel) wrote:

>Dieter_...@magicvillage.de (Dieter Thiesing) wrote:

Richtig. Das sind aber die meisten hierzulande verwendeten, die
sogenannten 'sicherheits' - Schlösser.

In diesem Sinne,
Tobias "größter Vorteil: kein Sachschaden an der Tür" Wichert

--

Thomas Miehling

unread,
Jul 30, 1998, 3:00:00 AM7/30/98
to
Hi Axel!

> Im Prinzip kommt man mit der Hakenleiter noch hoeher, aber in der Hoehe
> wuerde ich mich nicht ganz so wohl fuehlen dadrauf.

Das Raufsteigen ist nicht so schlimm. Wichtig ist nur, daß Du beim Heruntersteigen
drauf achtest, daß die letzte Sprosse die allerletzte sein könnte... ;-)

Thomas


Marco Morasch

unread,
Jul 30, 1998, 3:00:00 AM7/30/98
to
Hallo Richard,

Richard Spitz schrieb:

> Hier in Muenchen passiert: Naechtlicher Einsatz zur Wohnungsoeffnung,
> da angeblich bewusstlose Person in der Whg. Auf Klingeln und Klopfen
> keine Reaktion, also wurde die Tuere aufgebrochen. Ergebnis: Ein

ja und warum macht man sich denn dann nicht bemerkbar... ich habe ja schon
gehört, daß Liebe blind macht.. aber das Sex taub macht das ist mir neu....
oder hatten die bei voll aufgedrehter Soundanlage ... nun ja lassen wir
diese Überlegungen =;-)

> in ziemlich eindeutiger Situation aufgeschrecktes Paar, und kurz darauf
> stellt sich raus, dass die betrogene Ehefrau den Alarm ausgeloest hat.

Jo das kann dann schon mal vorkommen....

> Um zum eigentlichen Thema zurueckzukommen: Die ebenfalls anwesende
> Pol. war ziemlich sauer und hatte mit der Dame ein ernstes Woertchen
> zu reden. Wird wohl ziemlich teuer gewesen sein.

doch das kann ich mir denken, wer den Schaden in dem Fall zahlt ist doch
wohl klar oder ???

Gruß Marco

Marco Morasch

unread,
Jul 30, 1998, 3:00:00 AM7/30/98
to
Hallo Heiko,


> >Jepp. Das zahlt die Staatskasse.
>

> Insofern ist - zumindest bei uns in Bayern - die Polizei und auch
> sonst keine staatliche Stelle schadenersatzpflichtig (siehe Art. 70 ff
> Bayerisches Polizeiaufgabengesetz).
> In dem geschilderten Fall sehe ich keine Möglichkeit für den
> "Geschädigten", Ersatz seines Schadens zu erlangen.
>
> Anders wäre die Lage freilich, wenn es sich um eine widerrechtliche
> Maßnahme gehandelt hätte.
>
> Weitere Erläuterungen kann ich auf Wunsch gerne liefern.

Kurz um, es wird für die Patientin (oder Hauseigentümer) doch recht teuer :-(

Bis denn

Marco

Guido Gabriel

unread,
Jul 30, 1998, 3:00:00 AM7/30/98
to
Richard Spitz <richar...@ana.med.uni-muenchen.de> wrote:

>Hier in Muenchen passiert: Naechtlicher Einsatz zur Wohnungsoeffnung,
>da angeblich bewusstlose Person in der Whg. Auf Klingeln und Klopfen
>keine Reaktion, also wurde die Tuere aufgebrochen. Ergebnis: Ein

>in ziemlich eindeutiger Situation aufgeschrecktes Paar, und kurz darauf
>stellt sich raus, dass die betrogene Ehefrau den Alarm ausgeloest hat.
>

>Kein Witz!


>
>Um zum eigentlichen Thema zurueckzukommen: Die ebenfalls anwesende
>Pol. war ziemlich sauer und hatte mit der Dame ein ernstes Woertchen
>zu reden. Wird wohl ziemlich teuer gewesen sein.

Wenn sich der Verursacher so einfach finden lنكt, dann ist das kein Problem,
auch zivilrechtlich.

Meistens ist das schon etwas diffiziler und die Absicht ist nicht
nachzuweisen.

Guido

Guido Gabriel

unread,
Jul 30, 1998, 3:00:00 AM7/30/98
to
Marco_...@t-online.de (Marco Morasch) wrote:

>> "Person hinter Tür" ist übrigens eine sehr effektive und hinterhältige
>> Möglichkeit des Mobbing von Nachbarn ;-)
>>
>
>Sorry da stehe ich nun auf der Leitung... wie meinst du das ??? :-)

Ich rufe die Feuerwehr an und sage: "Ich habe meinen Nachbarn schon seit einer
Woche nicht mehr gesehen, und sonst sehe ich den jeden Tag zum Einkaufen
gehen", während ich genau weiß, daß er gerade auf einem Spaziergang ist.

Guido

Guido Gabriel

unread,
Jul 30, 1998, 3:00:00 AM7/30/98
to
Marco_...@t-online.de (Marco Morasch) wrote:

>Hmmm das war im Zweiten OG :-) hätte man da ne Leiter anstellen könne ??? Hm
>ich erinner mich der Hausmeister meinte er hätte sowas ne...aber die FFW oder

>die BF doch oder ??? Ich denke doch :-) Und ich denke die habe was was über


>das 8 OG geht sind die Leitern ernsthaft nicht höher ???

Bei uns kommt zu jeder Wohnungsöffnung die Feuerwehr und die nimmt _immer_
auch die Drehleiter dazu mit. Die Polizei ist nur wegen der rechtlichen
Problematik da, und sorgt dafür, daß die Wohnung nachher wieder gesichert
wird. Die eigentliche Öffnung organisiert die Feuerwehr.

Vor allem kann man mit Drehleiter und Handscheinwerfer auch schon viele
Wohnungen soweit ausleuchten, daß man auch ohne einzudringen sicher sein kein,
daß keiner da ist.

Guido

Thomas Hochstein

unread,
Jul 30, 1998, 3:00:00 AM7/30/98
to
g...@pironet.de (Guido Gabriel) schrieb:

> Bei uns kommt zu jeder Wohnungsöffnung die Feuerwehr

Das kenne ich aus LU genauso ...

> und die nimmt _immer_ auch die Drehleiter dazu mit.

... das allerdings nicht. Gibt es da tiefere Gründe?

Gruß
Thomas

--
Thomas Hochstein ---> http://home.pages.de/~ThomasH/ | ICQ: 9166080
JUH RV Weinstraße (DÜW - NW - LD) - LV Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar
To request PGP-public key, send email with subject "PGPkey".

Guido Gabriel

unread,
Jul 31, 1998, 3:00:00 AM7/31/98
to
Hallo Heiko,

> Bei uns (ländliche Gegend) kommt zu *keiner* Wohnungsöffnung die
> Feuerwehr. Je nach Dringlichkeit kommt dann der Schlüsseldienst oder
> der Halbschuh, schwer, zum Einsatz. Wobei ich eher für den Halbschuh
> bin, da der Schaden auch nicht höher ist als beim Schlüsseldienst
> (mit Schloß nachts ca. 200 DM) und es wesentlich schneller geht.

Und was macht Ihr, wenn's eilig ist (Hilferufe aus der Wohnung,
Röcheln am Telefon oder Hausnotruf)? Wartet Ihr dann auf den
Schlüsseldienst?

Ich kenne hier in Köln kaum Türen, die man mit "Halbschuh, schwer"
geöffnet bekommt.

> >Vor allem kann man mit Drehleiter und Handscheinwerfer auch schon viele
> >Wohnungen soweit ausleuchten, daß man auch ohne einzudringen sicher sein kein,
> >daß keiner da ist.
> >
>

> Stimmt aber auch!

> (posted & mailed)

Oh, bitte keine Postings mailen.

Danke,

Guido

Guido Gabriel

unread,
Jul 31, 1998, 3:00:00 AM7/31/98
to
THoch...@gmx.net (Thomas Hochstein) wrote:

>> Bei uns kommt zu jeder Wohnungsöffnung die Feuerwehr
>
>Das kenne ich aus LU genauso ...
>
>> und die nimmt _immer_ auch die Drehleiter dazu mit.
>
>... das allerdings nicht. Gibt es da tiefere Gründe?

Ja, um in die Wohnung hineinzukommen. Die Drehleiter ist vom 1. bis zum 8.
Stock in vielen Fällen die sauberste Lösung, die den geringsten Schaden
anrichtet.

Manchmal kann man ein gekipptes Fenster einfach so öffnen (da fallen
vielleicht zwei Blumentöpfe runter), oder es wird ein Fenster oder eine
Balkontür eingeschlagen (kostet bei Einfachverglasung unter 100,- DM und es
ist keine Sicherung der Wohnung notwendig).

Ist der Wohnungsinhaber zu Hause (tot oder verletzt), dann ist auch ein
Schlüssel da. Ist niemand in der Wohnung, so wird diese auf demselben Weg
verlassen, wie sie betreten wurde und die Tür bleibt ganz.

Guido

Marco Morasch

unread,
Jul 31, 1998, 3:00:00 AM7/31/98
to
Hallo Axel,

ASolanka schrieb:

> Die in Deutschland größte genormte DL ist de DLK 23-12. Die hat eine
> Rettungshöhe von ca. 23 m.
> Und das sind so ungefähr 7-8 Etagen.

Und warum werden dann Wohnhäuser gebaut, die diese Rettungshöhe übersteigen ?????

Gruß Marco

Marco Morasch

unread,
Jul 31, 1998, 3:00:00 AM7/31/98
to
Hallo Guido,

Guido Gabriel schrieb:

> Dieter_...@magicvillage.de (Dieter Thiesing) wrote:


>
> >Der ElektroPicker besteht aus zwei dünnen graden Federn, welche in die
> >Schlüsselöffnung eingeführt werden. Durch einen Elektromotor werden diese
> >dann zu vibrieren gebracht und rütteln die Stifte des Zylinders in die
> >richtige (offene) Stellung. Ist dieses geschehen, kann "aufgeschlossen"
> >werden.
>
> Das dürfte aber auch nur bei solchen Schlössern funktionieren, die keien
> zusätzlichen seitlichen Zuhaltungen oder magnetische Zuhaltungen haben.

Mal was anderes, ich hoffe man kann sowas nicht gerade so mal kaufen oder ???
Mein Schloß welches an der Haustüre prangt ist auch schon ca. 30 Jahre alt :-)

Gruß Marco

Marco Morasch

unread,
Jul 31, 1998, 3:00:00 AM7/31/98
to
Hallo Dethlev,

Dethlev Schampera schrieb:

> hi folks,
>
> die Kostenfrage ist in der Tat bereits mehrfach durch den BGH und das
> BVerwG entschieden worden. Den Schaden trägt der
> Haus-/Wohnungseigentümer sofern folgende Punkte erfüllt sind:

Nun ich wußte das ich es nicht mit einem leichten Problem zu tun haben, daß
aber der BGH in KA sich schon damit befaßt hat, wußte ich nicht :-)

(Ausführungen gelöscht)

Danke das ist nun doch sehr sachdienlich gewesen.. vielen dank... das mit
der Hausrat, sofern man eine hat ist auch wichtig...

Gruß Marco


Dieter Thiesing

unread,
Aug 1, 1998, 3:00:00 AM8/1/98
to
In article <35be40d2...@news.piro.net>,
g...@pironet.de (Guido Gabriel) wrote:

>>Der ElektroPicker besteht aus zwei dünnen graden Federn, welche in die
>>Schlüsselöffnung eingeführt werden. Durch einen Elektromotor werden diese
>>dann zu vibrieren gebracht und rütteln die Stifte des Zylinders in die
>>richtige (offene) Stellung. Ist dieses geschehen, kann "aufgeschlossen"
>>werden.
>
>Das dürfte aber auch nur bei solchen Schlössern funktionieren, die keien
>zusätzlichen seitlichen Zuhaltungen oder magnetische Zuhaltungen haben.

Vermitlich wird es so sein, aber eigene Erfahrungen habe ich mit dem Gerät
nicht.
Ber der ganzen "Verrammelungssucht", die von Händlern teilweise extrem
ausgenutzt wird, wird der evtl. Schaden der evtl. fällig wird vergessen.
Vor eiiger Zeit haben wir mal eine Tür aus diesem Grund mit der Kettensäge
"aufgeschlossen". Allerdings war in diesem Fall auch ein Notfallgeschehen
sicher vorhanden.

Dieter

Tobias Wichert

unread,
Aug 1, 1998, 3:00:00 AM8/1/98
to
Marco_...@t-online.de (Marco Morasch) wrote:

>Hallo Guido,
>
>Guido Gabriel schrieb:
>

>> Dieter_...@magicvillage.de (Dieter Thiesing) wrote:
>>
>> >Der ElektroPicker besteht aus zwei dünnen graden Federn, welche in die
>> >Schlüsselöffnung eingeführt werden. Durch einen Elektromotor werden diese
>> >dann zu vibrieren gebracht und rütteln die Stifte des Zylinders in die
>> >richtige (offene) Stellung. Ist dieses geschehen, kann "aufgeschlossen"
>> >werden.

>Mal was anderes, ich hoffe man kann sowas nicht gerade so mal kaufen oder ???


>Mein Schloß welches an der Haustüre prangt ist auch schon ca. 30 Jahre alt :-)

Äääh, meines Wissen (ca. 1 - 2 Jahre alt) schon. Den gibt's bei so nem
Typen (ok, seiner Firma) in Süddeutschland. Mußt nur genug Geld
(damals 1.500 DM) und nen Gewerbeschein für nen Schlüsseldienst haben.
Dann kriegste sogar noch ne klasse einführung in das Thema "Wie öffne
ich möglichst schnell auch komplizierte Schlösser".
Oder dasselbe bei Autos. Und er hat auch alle passenden Werkzeuge im
Angebot. So ein Seminar kostet allerdings auch einige Tausender....


In diesem Sinne,
Tobias "die Lehrgangsteilnehmer kommen fast ausschließlich in 7ern und
S-Klasser" Wichert

ASolanka

unread,
Aug 1, 1998, 3:00:00 AM8/1/98
to
Im Artikel <6psmkl$kl0$1...@news01.btx.dtag.de>, Marco_...@t-online.de (Marco
Morasch) schreibt:

>> Die in Deutschland größte genormte DL ist de DLK 23-12. Die hat eine


>> Rettungshöhe von ca. 23 m.
>> Und das sind so ungefähr 7-8 Etagen.
>
>Und warum werden dann Wohnhäuser gebaut, die diese Rettungshöhe übersteigen
>?????

Das sind dann eben Hochhäuser, und da wird ein zweiter Rettungsweg durch
bauliche Maßnahmen hergestellt und gesichert. Diesen zweiten Rettungsweg stellt
sonst die Feuerwehr mit ihren Leitern sicher (nein, die Hakenleiter zählt da
nicht).

Harry Dutch

unread,
Aug 1, 1998, 3:00:00 AM8/1/98
to
t.wi...@im-inter.NoSpam (Tobias Wichert) wrote:

hi tobias,

>Äääh, meines Wissen (ca. 1 - 2 Jahre alt) schon. Den gibt's bei so nem
>Typen (ok, seiner Firma) in Süddeutschland. Mußt nur genug Geld

in NW ist die firma von Adalbert Wendt (Bergheim bei koeln) auf diesem gebiet
taetig. wendt hatte 1987 den zie-fix (auch korkenzieher genannt) entwickelt.

1988 wurden in NW 413 zieh-fix einbrueche registriert, wie man sieht arbeiten
nicht nur behoerden mit dem geraet ;-)

zu kaufen ist das zeug im prinzip von jederman, so er denn einen entsprechenden
gewerbeschein vorweisen kann.

vg, harry

---
PGP Public Key Request simply send mail to
pgp.h...@aussie.ch / e-plus 0177-5792525

Sascha Wostmann

unread,
Aug 1, 1998, 3:00:00 AM8/1/98
to
Marco Morasch wrote on 31 Jul 1998 15:08:15 GMT :

> > >Der ElektroPicker ...


>
> Mal was anderes, ich hoffe man kann sowas nicht gerade so mal kaufen oder ???
> Mein Schloß welches an der Haustüre prangt ist auch schon ca. 30 Jahre alt :-)

ich befuerchte, alles was Du brauchts ist ein Gewerbeschein auf einen
Schluesseldienst oder Detektei :(


Sascha

--
s...@gmx.de
Quote of Today :
Entdeckungen werden gemacht, wenn man die Anleitung nicht befolgt.

Marco Morasch

unread,
Aug 1, 1998, 3:00:00 AM8/1/98
to
Hallo Guido,


> Ich kenne hier in Köln kaum Türen, die man mit "Halbschuh, schwer"
> geöffnet bekommt.
>

He was ist denn für nen "Nichtfeuerwehrler" erklärt ein Halbschuh ???

Gruß Marco


Marco Morasch

unread,
Aug 1, 1998, 3:00:00 AM8/1/98
to
Hallo Guido,

Guido Gabriel schrieb:

> Ich rufe die Feuerwehr an und sage: "Ich habe meinen Nachbarn schon seit einer


> Woche nicht mehr gesehen, und sonst sehe ich den jeden Tag zum Einkaufen
> gehen", während ich genau weiß, daß er gerade auf einem Spaziergang ist.

He das ist ja die übelste Art von Mobbing :-( Uhaa der kann sich ja bedanken, wenn
die Türe hin ist :-)

Gruß Marco

Marco Morasch

unread,
Aug 1, 1998, 3:00:00 AM8/1/98
to
Hallo Heiko,

Heiko Rittelmeier schrieb:

> >Vor allem kann man mit Drehleiter und Handscheinwerfer auch schon viele
> >Wohnungen soweit ausleuchten, daß man auch ohne einzudringen sicher sein kein,
> >daß keiner da ist.
> >
>
> Stimmt aber auch!

Ne stimmt nicht, die Verantwortung würde ich nicht übernehmen :-( Ich kann von
ausen _nicht_ jede Ecke der Wohung einsehen, zb. Badewanne ect... Das ist doch
wirklich heiß oder ??? Muß man halt rein, was solls :-)

Gruß Marco

Torsten Jerzembeck

unread,
Aug 1, 1998, 3:00:00 AM8/1/98
to
Marco Morasch wrote:
>ASolanka schrieb:

>> Die in Deutschland größte genormte DL ist de DLK 23-12. Die hat eine
>> Rettungshöhe von ca. 23 m.
>> Und das sind so ungefähr 7-8 Etagen.
>Und warum werden dann Wohnhäuser gebaut, die diese Rettungshöhe übersteigen ?????

Keine Ahnung. Allerdings ist aus genau diesem Grund ein Haus, bei dem
"der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22m über der
Geländeoberfläche liegt" (Zitat aus § 2 Abs. 3 Bauordnung NW), ein Hoch-
haus im Sinne des Baurechts, und an diese Gebäude werden i.d.R. deutlich
höhere Sicherheitsanforderungen gestellt als an niedrigere Bauten. Wobei
es auch da nochmals eine Unterscheidung gibt: Alles, bei dem der
Fußboden eines Geschosses mit Aufenthaltsräumen weniger als 7 m über der
Geländeoberfläche liegt, ist ein "Gebäude geringer Höhe", an das weniger
strenge Vorschriften gestellt werden, was z.B. die Feuerwiderstands-
fähigkeit von Wänden angeht.

Übrigens ist auch eine Stelle aus § 17 BauO NW, nämlich Satz 4,
in diesem Zusammenhang ganz interessant: "Gebäude, deren zweiter
Rettungsweg¹ über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die
Oberkante der Brüstungen notwendiger Fenster² oder sonstiger zum
Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche
liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die erforderlichen
Rettungsgeräte von der Feuerwehr vorgehalten werden."

Grüße aus Münster,

=ToJe=

------
¹ In Satz 1 wird festgelegt, daß jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen
in jedem Geschoß zwei voneinander unabhängige Rettungswege haben muß;
dabei kann der zweite auch eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr
erreichbare Stelle, z.B. ein Fenster oder Balkon, sein.
² "Notwendige Fenster" sind die Fenster, die nach § 48 Abs. 2 unbedingt
vorhanden sein müssen; im Regelfall beträgt die Fläche der Fensteröffnung-
en im Rohbaumaß ein Achtel der Grundfläche des Raumes.

--
Torsten Jerzembeck * Steinfurter Str. 79, Zi. 509 * D-48149 Münster
* PGP public key ID: B74DB58D * MIME welcome *
Fachbegriffe der Informatik einfach erklaert, Teil 44:
"Verdeckter Fehler" == "Siemens hat mitentwickelt." (Joerg Pechau)

MarcLaudi

unread,
Aug 2, 1998, 3:00:00 AM8/2/98
to
Tag auch! Bei der BF Muenchen faehrt auf das Stichwort "kranke Person in Whg"
auch ELW, DL und RTW. Der ELW hat das Sperrzeug, die DL das Personal zur
Tueroeffnung und bietet ggf. die Moeglichkeit ueber sie in die betreffende Whg.
einzusteigen. Den RTW erklaer ich jetzt nicht extra. Gruesse Markus

ASolanka

unread,
Aug 2, 1998, 3:00:00 AM8/2/98
to
Im Artikel <199808021504...@ladder01.news.aol.com>, marc...@aol.com
(MarcLaudi) schreibt:

Remscheid machts da, wie üblich, was aufwendiger.
Da fahren neben dem RD (RTW + NEF) dann meistens:
ELW (hat Ziehfix an Bord), LF24 (hat Leute und Leitern und.....) und DLK 23-12
(hat große Leiter).
Und sollte dann doch die Tür, oder ein Fenster zerstört worden sein, kommt auch
noch der GW-T(echnik) zur Fenster- oder Türsicherung.
Wenn's nur der Schließzylinder hin ist, dann wird direkt ein neues Schloß
eingesetzt.

Guido Gabriel

unread,
Aug 2, 1998, 3:00:00 AM8/2/98
to
Marco_...@t-online.de (Marco Morasch) wrote:

>> Die in Deutschland größte genormte DL ist de DLK 23-12. Die hat eine
>> Rettungshöhe von ca. 23 m.
>> Und das sind so ungefähr 7-8 Etagen.
>
>Und warum werden dann Wohnhäuser gebaut, die diese Rettungshöhe übersteigen ?????

Die haben einen integrierten zweiten Fluchtweg, ein zweites Treppenhaus, ein
Nottreppenhaus etc.

Guido

Henning Koch

unread,
Aug 3, 1998, 3:00:00 AM8/3/98
to
Marco Morasch wrote:
> > Die in Deutschland größte genormte DL ist de DLK 23-12. Die hat eine
> > Rettungshöhe von ca. 23 m.
> > Und das sind so ungefähr 7-8 Etagen.
>
> Und warum werden dann Wohnhäuser gebaut, die diese Rettungshöhe übersteigen ?????

Das betrifft nicht nur Wohnhaeuser.
Die Bauordnungen (jedenfalls die von NRW) verlangen fuer jeden Raum, der
zum Aufenthalt von Personen dient (oder so aehnlich) zwei unabhaengige
Rettungswege. Einer davon muss ueber eine sog. notwendige Treppe
fuehren, an die auch bestimmte Anforderungen gestellt werden, z.B.
Ausgang i.d.R. direkt ins Freie u.s.w.; als zweiter Rettungsweg zaehlt
auch ein Fenster, wenn es mit Leitern der Feuerwehr erreicht werden
kann. Massgeblich sind nur solche Leitern, die bei der oertlichen
Feuerwehr auch vorhanden sind! Dies ist ein Grund, warum bei vielen
hoeheren Haeusern (da, wo die Leiter eine DL sein muss) spezielle An-
bzw. Umfahrtsmoeglichkeiten vorhanden sind, z.B. Rasengittersteine in
der Wiese.
Wenn ein Haus nun eine gewisse Hoehe ueberschreite, bezeichnet man es
als Hochhaus. IMO ist dies der Fall, wenn der Fussboden de obersten
Stockwerks mehr als 21 (?) m ueber dem umgebenen Gelaendeniveau liegt.
Fuer diese Haeuser gelten besonders strenge Anforderungen, da hier ja
zumindest nicht alle Stockwerke mit der DL erreicht werden koennen. Z.B.
wird der zweite Rettungsweg durch ein zweites Sicherheitstreppenhaus
sichergestellt werden muessen.
Das ist auch der Grund, warum bei oeffentlichen Feuerwehren in
Deutschland i.d.R. keine Drehleitern mit mehr als 30m Laenge vorhanden
sind: man braucht sie einfach i.d.R. nicht (Ausnahmen bestaetigen die
Regel - klar).

Solche umfangreichen Festlegungen sind es u.A., die das Bauen in
Deutschland teurer machen als in anderen Laendern der Welt. Gleichzeitig
machen sie aber auch das Leben in Deutschland sicherer als dort, man
bedenke nur die immer mal wieder vorkommenden Hochhausbraende v.a. in
den Metropolen aermerer Laender, oder die oft verheerenden Folgen von
Wohnhausbraenden in den USA.
Dieser Punkt wird IMO leider oft uebersehen, wenn von der Politik eine
Vereinfachung des Baurechts gefordert wird.

--
mfg Henning
-----------------------------------------------------------
Henning Koch
mailto:su0...@studserver.uni-dortmund.de
HTTP://StudServer.Uni-Dortmund.DE/~su0698/
-----------------------------------------------------------
Diese Mail wurde nach den neuen Rechtschreibregeln erstellt
-----------------------------------------------------------

Henning Koch

unread,
Aug 3, 1998, 3:00:00 AM8/3/98
to
Marco Morasch wrote:

[ZiehFix, ElektroPicker und Co.]

> Mal was anderes, ich hoffe man kann sowas nicht gerade so mal kaufen
> oder ???

im Prinzip schon, vor allem wenn man sich als Vertreter einer Feuerwehr
ausgibt.
Von einem Bekannten habe ich erfahren, dass angeblich zumindest ein
Hersteller solcher Geraete alle Kaeufer ans BKA weitermeldet.
Ob das allerdings wahr ist oder nur zur Abschreckung dienen soll??

> Mein Schloß welches an der Haustüre prangt ist auch schon ca. 30 Jahre > alt :-)

Neues Schloss an alter Tuer bringt ja auch nicht unbedingt viel..

Henning Koch

unread,
Aug 3, 1998, 3:00:00 AM8/3/98
to
Heiko Rittelmeier wrote:

> Wie gesagt, ich lebe in einer ländlichen Gegend - da haben die Türen
> nicht unbedingt die Schutzstufe von Fort Knox.

.. und die Fw vermutlich nicht die Verfuegbarkeit wie in der Grossstadt.
Da leiht man sich vermutlich eher vom Nachbarn 'nen dicken Hammer, als
dafuer mal eben so die FF zu alarmieren.

> Bitte bei Antworten cc an meine e-mail-Adresse!

is nich.

Harry Dutch

unread,
Aug 3, 1998, 3:00:00 AM8/3/98
to
Marco_...@t-online.de (Marco Morasch) wrote:

hi marco,

>Mal was anderes, ich hoffe man kann sowas nicht gerade so mal kaufen oder ???

>Mein Schloß welches an der Haustüre prangt ist auch schon ca. 30 Jahre alt :-)

je aelter desto besser, probiere mal die schatztruhe von karl dem grossem mit
einem ziehfix zu oeffenen :-))

Erich Kirchmayer

unread,
Aug 3, 1998, 3:00:00 AM8/3/98
to
Hi,

MarcLaudi schrieb in Nachricht
<199808021504...@ladder01.news.aol.com>...


>Tag auch! Bei der BF Muenchen faehrt auf das Stichwort "kranke Person in
Whg"
>auch ELW, DL und RTW. Der ELW hat das Sperrzeug, die DL das Personal zur
>Tueroeffnung und bietet ggf. die Moeglichkeit ueber sie in die betreffende
Whg.
>einzusteigen.

Tja, und es ist nicht ganz einfach, als RTW vor Ort bei der Nachalarmierung
der FW zu erklären, daß sie ihre DL zuhause lassen soll da keine
Anfahrtsmöglichkeit dafür besteht und stattdessen besser ein Fahrzeug mit
einer Schiebeleiter schicken soll.... ;-)

Die DL dürfte aber tatsächlich das am Besten geeignete Fahrzeug für eine
Wohnungsöffnung sein (es sei denn, man braucht noch mehr Kram, dann noch ein
HLF dazu....)

Gruß

Erich Kirchmayer

Dieser Beitrag gibt ausschliesslich meine persönliche Meinung zum Thema
wieder


--- Müllerstr. 48 --- 80469 München --- Tel. 089/231182-0, Fax:
089/231182-22

Heiko Rittelmeier

unread,
Aug 4, 1998, 3:00:00 AM8/4/98
to
On 1 Aug 1998 20:51:31 GMT, Marco_...@t-online.de (Marco Morasch)
wrote:

>
>He was ist denn für nen "Nichtfeuerwehrler" erklärt ein Halbschuh ???
>
>Gruß Marco
>
>

Hat eigentlich nichts mit der Feuerwehr zu tun.
Ist bei uns in Bayern Standardbestandteil einer Polizeiuniform
(schwarz, Leder)


Tschüß,

Heiko

Guido Lobermann

unread,
Aug 4, 1998, 3:00:00 AM8/4/98
to
Bezug: 01 Aug 1998 03:25:13 +0200
Verfasser/in: to...@nightingale.ms.sub.org (Torsten Jerzembeck)

> Übrigens ist auch eine Stelle aus § 17 BauO NW, nämlich Satz 4,
> in diesem Zusammenhang ganz interessant: "Gebäude, deren zweiter
> Rettungsweg¹ über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die
> Oberkante der Brüstungen notwendiger Fenster² oder sonstiger zum
> Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche
> liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die erforderlichen
> Rettungsgeräte von der Feuerwehr vorgehalten werden."

So sind einige Feuerwehren dann auch zu ihren Drehleitern gekommen.


Guido Lobermann
--
lobe...@gmx.net
2:2443/1111@fidonet
112:113/21@rkl-net

Guido Lobermann

unread,
Aug 4, 1998, 3:00:00 AM8/4/98
to
Bezug: Mon, 03 Aug 1998 12:44:09 +0200
Verfasser/in: Henning Koch <su0...@studserver.uni-dortmund.de>

> > > Die in Deutschland größte genormte DL ist de DLK 23-12. Die hat eine
> > > Rettungshöhe von ca. 23 m.
> > > Und das sind so ungefähr 7-8 Etagen.
> >
> > Und warum werden dann Wohnhäuser gebaut, die diese Rettungshöhe übersteigen ?????

> Fuer diese Haeuser gelten besonders strenge Anforderungen, da hier ja


> zumindest nicht alle Stockwerke mit der DL erreicht werden koennen. Z.B.
> wird der zweite Rettungsweg durch ein zweites Sicherheitstreppenhaus
> sichergestellt werden muessen.

Der Sicherheitstreppenraum ersetzt (!) den zweiten Rettungsweg!

Thomas Hochstein

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Aug 4, 1998, 3:00:00 AM8/4/98
to
Marco_...@t-online.de (Marco Morasch) schrub/wrote:

> He was ist denn für nen "Nichtfeuerwehrler" erklärt ein Halbschuh ???

Das hat eigentlich nichts mit "Feuerwehr" zu tun. Ein Halbschuh ist
sozusagen ein "normaler" Schuh - nicht knöchelhoch und kein Stiefel,
aber auch keine Sandale. :-)

Gruß
Thomas

--
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Marco Morasch

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Aug 4, 1998, 3:00:00 AM8/4/98
to
Hallo Harry

Harry Dutch schrieb:

> >Mal was anderes, ich hoffe man kann sowas nicht gerade so mal kaufen oder ???
> >Mein Schloß welches an der Haustüre prangt ist auch schon ca. 30 Jahre alt :-)
>
> je aelter desto besser, probiere mal die schatztruhe von karl dem grossem mit
> einem ziehfix zu oeffenen :-))

Ne so ein altes Schloß is es dann doch net :-) Aber ich geb zu der war gut :-)

Gruß Marco


Guido Gabriel

unread,
Aug 4, 1998, 3:00:00 AM8/4/98
to
Marco_...@t-online.de (Marco Morasch) wrote:

>Hallo Guido,
>
>
>> Ich kenne hier in Köln kaum Türen, die man mit "Halbschuh, schwer"
>> geöffnet bekommt.
>>
>

>He was ist denn für nen "Nichtfeuerwehrler" erklärt ein Halbschuh ???

Ein Halbschuh ist halt ein Halbschuh.

Sorry für die dumme Antwort... aber da steckt nichts dahinter.

Guido

Guido Gabriel

unread,
Aug 4, 1998, 3:00:00 AM8/4/98
to
Henning Koch <su0...@studserver.uni-dortmund.de> wrote:

>Solche umfangreichen Festlegungen sind es u.A., die das Bauen in
>Deutschland teurer machen als in anderen Laendern der Welt. Gleichzeitig
>machen sie aber auch das Leben in Deutschland sicherer als dort, man
>bedenke nur die immer mal wieder vorkommenden Hochhausbraende v.a. in
>den Metropolen aermerer Laender, oder die oft verheerenden Folgen von
>Wohnhausbraenden in den USA.
>Dieser Punkt wird IMO leider oft uebersehen, wenn von der Politik eine
>Vereinfachung des Baurechts gefordert wird.

Teuer macht das Bauen nicht unbedingt der zweite Fluchtweg - das geht auch mit
einer billigen, außenliegenden Stahltreppe - sondern die Gesamtheit der
Auflagen (Wärmedämmung etc.).

Guido

Markus Machner

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Aug 4, 1998, 3:00:00 AM8/4/98
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Henning Koch schrieb:

> Wenn ein Haus nun eine gewisse Hoehe ueberschreite, bezeichnet man es
> als Hochhaus. IMO ist dies der Fall, wenn der Fussboden de obersten
> Stockwerks mehr als 21 (?) m ueber dem umgebenen Gelaendeniveau liegt.

> Fuer diese Haeuser gelten besonders strenge Anforderungen, da hier ja
> zumindest nicht alle Stockwerke mit der DL erreicht werden koennen. Z.B.
> wird der zweite Rettungsweg durch ein zweites Sicherheitstreppenhaus
> sichergestellt werden muessen.

Wie sieht ein solcher zweite Rettungsweg eigentlich in "echten"
Hochhäusern aus? zB. die an die 300m hohen Bürotürme hier in FfM.
Ich war noch nie in so einem, stelle mir es aber ziemlich schwierig vor,
jemanden aus dem 60. Stockwerk zu Fuß nach unten bringen zu müssen.

Viele Grüße,
Markus Machner

Harry Dutch

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Aug 5, 1998, 3:00:00 AM8/5/98
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g...@pironet.de (Guido Gabriel) wrote:

>Ein Halbschuh ist halt ein Halbschuh.

wenn es den halbschuh betrieft der zur dienstbekleidung gehoert, dann ist der
i.d.r. wesentlich stabieler ausgefuehrt wie ein "normaler" halbschuh.
halt eben ein sicherheitschuh...

vgl. docmartens sandaletten ;-)

Marco Morasch

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Aug 5, 1998, 3:00:00 AM8/5/98
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Hallo Thomas,

Thomas Hochstein schrieb:

> > He was ist denn für nen "Nichtfeuerwehrler" erklärt ein Halbschuh ???
>

> Das hat eigentlich nichts mit "Feuerwehr" zu tun. Ein Halbschuh ist
> sozusagen ein "normaler" Schuh - nicht knöchelhoch und kein Stiefel,
> aber auch keine Sandale. :-)

Jo klar, das hatte ich mir fast gedacht, aber im Zusammenhang mit der Mail,
glaubte ich es handle sich hierbei um ein Gerät sorry :-) war wohl nix ;-)

Gruß Marco


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