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Beleidigungen, Verleumdungen usw. hier in der Newsgroup "de.etc.notfallrettung"

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Jürgen Mayer

unread,
Nov 6, 2007, 5:29:34 AM11/6/07
to
hallo,

Ich poste diese Info nun um die Mitleser die diese Schlammschlacht
mitbekommen haben über den aktuellen Sachstand zu informieren.

Im Zeitraum von 2005 bis 2006 wurde hier in der Newsgroup
"de.etc.notfallrettung" massive Beleidigungen und Verleumdungen
gegenüber mir und meiner Familie gepostet.

Ermittlungen haben ergeben das diese Postings mit wechselnden Namen und
Email-Adresse regelmässig von Internetanschlüsse aus Leipzig gepostet
wurden.

Ein (leider) kleiner Teil dieser Postings hatten jetzt ein juristisches
Nachspiel:

Im Zeitraum vom 17.09. bis zum 26.10.2007 fand an vier Verhandlungstagen
die Strafgerichtsverhandlung am Amtsgericht Leipzig gegen eine schon
einschlägig vorbestrafte Person aus Leipzig statt.

Sieben der elf Klagen umfassten div. gewerbsmässige Betrügereien. Vier
Klagen wurden aufgrund von Strafanzeigen die ich gestellt hatte von
Staatsanwaltschaft angeklagt.

Da ein Teil dieser Vorwürfe diese Newsgroup "de.etc.notfallrettung"
betreffen möchte ich Euch hier mal einige Infos geben:

die vier Klagen der Staatsanwaltschaft die mich "betrafen":

- tel. Beleidigung

- tel. Bedrohungen in drei Fällen mit körperlicher Gewalt und eine
Beleidigung

- vorsätzliche Körperverletzung (Telefonterror)

- beleidigende Einträge (Verleumdungen) in einer Kondolenzliste auf
www.FEUERWEHR.de bzw. Posting in der Newsgroup "de.etc.notfallrettung"

Das Gericht sah es als erwiesen an das der Angeklagte für diese Einträge
bzw. Posting verantwortlich war.

Insgeamt wurde der Angeklagte zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren und
vier Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Darin sind auch die Strafen für
die vielen "gewerbsmässigen" Betrügereien (Scheckbetrug, Mietbetrug
usw.) enthalten.

Inzwischen wurde bekannt das der Straftäter Berufung eingelegt hat.
Leider wird deshalb dieses Urteil nicht rechtskräftig. Die
Freiheitsstrafe muss deshalb jetzt noch nicht angetreten werden. Ich
gehe nun davon aus das im nächsten Jahr dieser Prozess vor dem
Landgericht neu verhandelt werden muss :-(

An diesem Beispiel zeigt sich das auch die vermeintliche Anonymität im
Internet Straftäter nicht schützt. Da ich als Nebenkläger an dieser
Verhandlung teilgenommen habe erhielt ich guten Einblick in die
Ermittlungsarbeiten.

Dank dieses Urteils und einer Einstweiligen Verfügung gegen den
Telefonterror durch diese Person die ich Ende letzten Jahres vor dem
Amtsgericht Waiblingen erwirkt hatte dürfte jetzt der Spuk mit dem
Leipziger soweit mal (vorläufig) abgeschlossen sein.


Zur Erinnerung:

Im September 2004 musste ich aufgrund einer Einstweiligen Verfügung des
Amtsgerichts Leipzig einen Beitrag aus dem Feuerwehr-Forum entfernen.

Nach einer Gerichtsverhandlung im November 2004 konnte ich den Beitrag
wieder einstellen. Da der Antragssteller "pleite" ist bin ich auf den
vierstelligen Kosten dieser Verfahren bisher sitzengeblieben :-(

Der Antragssteller konnte diese Niederlage wohl nicht "verkraften" und
hat ein Rachefeldzug gegen mich unternommen. Ein Teil dieser
Racheaktionen hat er hier in der Newsgroup durchgezogen.

Das oben erwähnte Strafverfahren ist die Quittung für einen, leider
kleinen, Teil der Racheaktionen unter denen ich in den letzten drei
Jahren leiden musste.

Jürgen Mayer

Webmaster http://www.FEUERWEHR.de

meissner...@yahoo.de

unread,
Nov 11, 2007, 1:18:01 PM11/11/07
to
Liebe Leser und Leserinnen der Newsgroup ,,de.etc. Notfallrettung",
als freier Journalist für Print- und Onlinemedien sowie Rundfunk und
Fernsehen mit den Schwerpunkten Justiz, Menschenrechte und Politik,
bin ich in der gesamten Bundesrepublik sowie in Brüssel bei
verschiedenen Medienanstalten tätig. Daneben betreue ich Lektorate
und Publikationen.
Nach intensiver Prozessbeobachtung durch zwei in Leipzig ansässige
Redakteure und weiteren Recherchen durch mich, bin ich auf den obigen
Beitrag des Jürgen Mayer aufmerksam geworden. Nach fundiertem
Hintergrundwissen, Recherchen und den Berichten der Prozessbeobachter,
kann heute vorab eine andere Darstellung zum Prozess abgegeben werden.
Diese Darstellung gibt allerdings nur den Teil des Prozesses in
Leipzig wieder und berührt noch nicht die in Kürze erscheinenden
Berichte in den Medien.
Den schriftlichen Berichten der Prozessbeobachter ist entnehmen, dass
Jürgen Mayer auf dessen Antrag hin, als Nebenkläger zugelassen wurde.
Jürgen Mayer erschien stets mit seinem Rechtsanwalt Knebel aus
Leipzig. Jürgen Mayer wurde im Prozess selbst und in den vielen
Unterbrechungen als eine sehr aufgeregte, nervöse uns polemisierende
Person beschrieben. So war wohl bezeichnend, dass Jürgen Mayer den
Angeklagten Rolf A. während des Prozesses mit Handzeichen oder
infantiler Gestik versuchte zu beleidigen bzw. zu provozieren. Die
Prozessbeobachter registrierten bei dem Jürgen Mayer auch mehreremals
ein flegelhaftes ,,Hinlümmeln" auf dem Stuhl im Saal. Weiter beobachten
die Redakteure, dass Jürgen Mayer mit infantilen Gekriggel versuchte,
den Angeklagten im Prozess zu zeichnen. Hierbei bewegte dieser in
schon beängstigender Art und Weise seine Augen auf und ab in Richtung
des Angeklagten. Der Nebenkläger Jürgen Mayer wurde dann von einem der
Redakteure beobachtet, wie dieser den Schaukasten des Gerichts
fotografierte. In diesem Schaukasten befand sich die öffentliche
Bekanntmachung des Prozesses gegen den Angeklagten.
Der Prozess selbst:
Die Richterin Kniehase musste nun den Prozess gegen den Angeklagten
Rolf A. fortführen, nachdem 2006 ihr Versuch scheiterte, die
Aburteilung des Angeklagten durch ein höheres Gericht zu erreichen.
Die Richterin fühlte sich wohl dazu veranlasst, weil der Angeklagte
sich zu Beginn des ersten Prozesstages auf sein verfassungsrechtlich
garantiertes Aussageverweigerungsrecht berufen hatte. Auf die
Beschwerde der Verteidigung des Angeklagten hin, wurde der Beschluss
zunächst durch das Schöffengericht und späterhin durch das Landgericht
zurückgewiesen. Das Landgericht selbst sprach hier von einem
Willkürakt der Richterin.
Über ein Jahr später fand nun die Neuauflage des Prozesses gegen den
Angeklagten Rolf A. vor dem Amtsgericht Leipzig statt. Und wieder
entschied sich der Angeklagte zu schweigen. Allerdings war der Prozess
von beginn an äußerst gespannt. So stellte die Verteidigung den
Antrag, den Nebenkläger Jürgen Mayer auf seine Prozessfähigkeit hin
untersuchen zu lassen, weil es gravierende Anhaltspunkte für dessen
Prozessunfähigkeit gab. Die Richterin Kniehase, die keine Ärztin,
geschweige denn Psychiaterin war, wischte diesen Antrag in nicht
einmal 1 Minute vom Tisch.


Dann kam es in dem Prozess zu einem heftigen Eklat. Als die
Verteidigung vor Verlesung der Anklageschriften einen Antrag stellen
wollte, weigerte die Richterin sich beharrlich diesen überhaupt
anzuhören. Sie lehnte ab, bevor überhaupt ein Beweisantrag gestellt
wurde. Daraufhin zog der Verteidiger seine Robe aus und verließ unter
heftigem Protest den Gerichtssaal. Staatsanwältin Mencke wollte nun
auf die Schnelle dem Angeklagten Rolf A. einen Pflichtverteidiger
besorgen, woraufhin der Angeklagte protestierte und dies sofort
zurückwies. Die Richterin herrschte diesen an und verbat ihm den Mund.
Der Angeklagte Rolf A. beantragte die Unterbrechung der
Hauptverhandlung, weil er ohne Verteidiger vor Gericht war. Die
Richterin reagierte hierauf nicht und lief dem Verteidiger auf dem
Gerichtsflur nach. Erst als der Verteidiger die Zusicherung hatte,
seinen Antrag stellen zu dürfen, wurde der Prozess fortgeführt. Mit
seinem Antrag wollte die Verteidigung erreichen, dass die Aliasnamen
in verschiedenen Anklageschriften nicht verlesen werden, weil sie den
Angeklagten Rolf A. in aller Öffentlichkeit und sogar vor Gericht
diffamieren würden. Auch diesen Antrag lehnte die Richterin ohne
Begründung ab.
Die Richterin versuchte nun im Eiltempo den Prozess irgendwie zu Ende
zu bringen. Es folgten Befangenheitsanträge gegen die Richterin
Kniehase, die selbstverständlich abgelehnt wurden. Zeugen wurden im
Minutentakt unter Bauchpinselung vernommen. So fühlte sich die
Richterin nicht veranlasst, Zeugen die sich offenkundig in erheblichen
Widersprüchen verwickelt hatten, noch einmal ausführlich zu befragen.
Die Redakteure, die den Prozess nun bis zum Ende beobachtet und
verfolgt hatten, kannten die Akteninhalte und wunderten sich, warum
das Gericht den Widersprüchen überhaupt nicht nachging. Diese
beschrieben die Richterin als eindeutig befangen und mit dem Prozess
wohl offensichtlich überfordert.
So wunderten sich die Redakteure darüber, dass die Richterin einen
Hauptentlastungszeugen überhaupt und bis zum Schluss des Prozesses
nicht laden wollte. Obwohl sie wusste, wo sie ihn laden könne und das
eben dieser Zeuge den Angeklagten in allen Punkten hätte entlasten
können.

Am letzten Prozesstag kam es erneut zu Beginn der Verhandlung zu einem
weiteren Eklat zwischen Richterin und Verteidigung. So befragte der
Verteidiger die Richterin, ob sie, die Richterin, Entlastungszeugen
zwei Tage vor dem Fortsetzungstermin außerhalb der Hauptverhandlung
angerufen und bedroht hätte. Richterin Kniehase erklärte in der
Verhandlung, dass es tatsächlich zwei Telefonate mit Zeugen gegeben,
aber sie diese nicht bedroht hätte. In diesem Fall hat es Recherchen
und Gespräche mit den Zeugen gegeben, die aussagten, dass sie sich
nach Ladung durch das Gericht mit einem Schreiben an die Richterin
wandten. In diesem Schreiben -liegt der federführenden Redaktion vor-
baten die Zeugen eine Vernehmung vor dem für ihren Wohnort zuständigen
Gericht. Sie begründeten ihren Antrag u.a. damit, dass sie nicht auf
den Zeugen und Nebenkläger Jürgen Mayer treffen wollen, weil es der
kranken und alten Mutter des Angeklagten, die gleichzeitig Zeugin ist,
nicht zugemutet werden kann, mit Jürgen Mayer in Kontakt zu kommen.
Hat dieser doch am Telefon -Telefonaufzeichnungen über diese Anrufe
des Jürgen Mayer liegen der Redaktion ebenfalls vor- damit gedroht, in
Richtung Norden fahren zu wollen und die zwei Töchter des Angeklagten
vergewaltigen zu wollen. Aus diesen Telefonauszeichnungen geht auch
hervor, dass Jürgen Mayer von ,,Penis abschneiden" sprach und
feststellte, dass dies eine schöne Schlagzeile wäre.
So schickten die Zeugen diesen Antrag an das Gericht nach Leipzig,
woraufhin sie zunächst von einer Mitarbeiterin der Geschäftsstelle der
Richterin Kniehase angerufen wurden. Am Telefon erklärte die
Mitarbeiterin, dass dies so nicht gehen würde. Sie müssten erscheinen,
man könnte aber davon absehen, wenn die Zeugen erklären würden, dass
sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen würden. Sie
hätten dies alle zu unterschreiben. Als dies aber von den Zeugen nicht
getan wurde, sie aber stattdessen ärztliche Atteste vorlegten, rief
die Richterin Kniehase bei den Zeugen an und erklärte, dass wenn man
nicht erscheinen würde, sie eine Verhaftung auch über die
Ländergrenzen hinaus anordnen könne. Auch die Richterin stellte in
Aussicht, dass sie auf das Erscheinen verzichten würde, wenn ein von
allen Zeugen unterschriebenes Fax über die Inanspruchnahme des
Zeugnisverweigerungsrechts bei Gericht einginge.
Eingeschüchtert schickten die Zeugen des Angeklagten das Fax ans
Gericht.
Die Richterin äußerte dann am letzten Prozesstag, dass die Zeugen ein
Fax geschickt hätten, sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht, nichts
sagen könnten und sie dem Angeklagten eh nur einen Gefallen tun
sollten. Als der Verteidiger das Fax einsehen beziehungsweise
Akteneinsicht wollte, verweigerte die Richterin Kniehase diese mit der
aussage, dass die Verteidigung genug Einsicht in die Akten hatte.
Die Zeugen verwahrten sich auf Nachfrage durch die federführende
Redaktion gegen die Behauptung der Richterin Kniehase. Wir haben nie
behauptet, dass wir dem angeklagten Rolf A. sowieso nur ein gefallen
tun sollten. ,,Das bestreiten wir und das haben wir am Telefon nie
gesagt"; so Uwe A.

Weiter musste die Familie des Angeklagten immer wieder Beleidigungen
des Jürgen Mayer ertragen, die wohl mit einem klaren Menschenverstand
nicht mehr zu erklären sind. So hat der Zeuge und Nebenkläger Jürgen
Mayer nicht nur den Angeklagten, sondern auch die Familie beleidigt,
als er öffentlich äußerte, dass es besser gewesen wäre, wenn der Vater
des Angeklagten ihn in die Nordsee gespritzt hätte, weil dieser dann
wenigstens als Fischfutter taugen würde. Der federführenden Redaktion
liegen hinreichende Beweise für diese und andere Angriffe des Jürgen
Mayer vor.
Nach Ende ,,der Beweisaufnahme" stellte Staatsanwältin Mencke in einem
20-minütigen Monolog ihre Strafanträge und versuchte zu erklären,
warum der Angeklagte und nur der Angeklagte, der Täter sein könne,
deshalb zu bestrafen wäre. Kopfschüttelnd und entsetzt zeigten sich
die Prozessbeobachter sowie Redakteure. So äußerte einer dieser
Redakteure, dass es nicht einen Beweis für die Täterschaft des
Angeklagten gegeben und er dies in seiner ganzen Laufbahn als
Gerichtsreporter noch nie erlebt hätte. ,,Hier ist einiges Oberfaul";
so in einem Telefonat mit der federführenden Redaktion. ,,Nicht einmal
die Zeugen der Staatsanwaltschaft hätten bezeugt, dass der Angeklagte
in Sachen Jürgen Mayer irgendetwas in ihren Räumen getätigt hätte".
,,Diese sagten nur aus, den Angeklagten aus der Szene zu kennen und
nicht mehr".; so ein weiterer Prozessbeobachter und Redakteur."
Die Verteidigung verweigerte ein Plädoyer mit der Begründung, dass er
sich nicht Mitschuldig an der Verurteilung des angeklagten machen
wolle. So griff dieser die Richterin und auch die Staatsanwältin in
ungewöhnlicher Schärfe an.
Nach Auswertung der Einzelstrafen, verhängte das Gericht in den Fällen
die Jürgen Mayer betrafen, 3 Einzelstrafen zwischen 1 und 3 Monate. In
einem Fall wurde die Anklage gegen Rolf A. in Sachen Jürgen Mayer
wegen Prozesshindernis fallengelassen.

Noch am Tag der Urteilsbegründung legte die Verteidigung des
Angeklagten (Sprung) Revision ein. Die Staatsanwaltschaft legte dann -
nur 2 Tage später- am darauffolgenden Montag die Sperrberufung.
Lesen Sie hierzu folgendes:

,,Sperrberufung" der Staatsanwaltschaft
In auffälliger Regelmäßigkeit ist - jedenfalls im
Zuständigkeitsbereich der StA Leipzig - festzustellen, dass nach
amtsgerichtlichen Strafurteilen einer Berufungseinlegung des
Angeklagten postwendend die Berufung der Staatsanwaltschaft folgt. Da
dies sogar dann geschieht, wenn das Urteil dem Antrag des
staatsanwaltschaftlichen Sitzungsvertreters entspricht, ja sogar dann,
wenn das Urteil zudem einem zuvor von der StA beantragten Strafbefehl
entspricht und weiterhin regelmassig die Staatsanwaltschaft Leipzig
einer etwaigen späteren wechselseitigen Berufungsrücknahme zuzustimmen
pflegt, bleibt bei vernünftiger Betrachtungsweise nur der Schluss,
dass die Berufung der StA sichtlich einzig und allein dem Zweck dient,
das Verschlechterungsverbot des § 331 Abs.1 stoppt zu unterlaufen.
Zudem hat die Praxis der StA zur Folge, dass wegen § 335 Abs.3 StPO
amtsgerichtliche Urteile praktisch der Überprüfung durch die
(Sprung)Revision vollständig entzogen werden können.
Indes verstieße derartiges gegen Nr.147 AbS.1 RiStBV:
Hiernach ist die Tatsache allein, dass der Angeklagte Berufung
eingelegt hat kein Grund für die StA ihrerseits Berufung einzulegen.
Zudem ist ein Rechtsmittel zur Nachprüfung des Strafmaßes nur dann
einzulegen, wenn die Strafe in einem offensichtlichen Missverhältnis
zur Schwere der Tat steht.
In dem O.g., sehr eindeutigen Fall, dass die StA trotz einem ihrem
eigenen Antrag voll und ganz entsprechenden Urteil Berufung eingelegt
hat, wäre zu prüfen, ob man Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen hat
und erforderlichenfalls gegen diese Praxis auf ministerialer Ebene
angeht.

So wohl hier geschehen im beschriebenen Fall Rolf A.

In Rahmen meiner Recherchen und einer redaktionellen Aufarbeitung nahm
ich Kontakt mit Jürgen Mayer auf, weil dies selbstverständlich zu
einer seriösen journalistischen Arbeit gehört. Nachdem ich allerdings
mit meiner Arbeit nicht den Vorstellungen des Jürgen Mayer entsprach,
musste ich folgendes erfahren (Auszüge):


1.
hallo,
einfach mal zur Info:
ich habe ne nette vierstellige Summe von der Landesoberkasse Sachsen
bekommen ;-)
die haben wohl Mitleid mit einem Opfer eines Verbrechers gehabt ...
irgendwie schon schön wenn ein Teilnehmer eines Gerichtsprozesses ne
Freiheitsstrafe und der andere Kohle bekommt
*ganz fett grinsend*

2.
hallo Lügenbeutel!
wenn du meinst das du ein Verbrecher bist - tue dir dein Zwang an ;-)
Lügner kann man zwar rechtlich gesehen nicht als Verbrecher bezeichnen
-
aber meiner Meinung nach könnte der Begriff schon passen
Andreas Meissner ist meiner Ansicht nach so einer!
Redakteur, das ich nicht lache!
du bist genauso ein "Redakteur" wie diese Deppen:
Dejan Assmann
(1. Chefredakteur)
Johannes Strus
(2. Chefredakteur)
Kai Rombuleit
(Justiziar)
guck da:
http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=15073&highlight=first+responder+and+abmahnung
Dein Fehler war das du mich angelogen hast!
Schieb dein Schwanz in den Arsch.

3.
he du Lugenbeutel!!
Andreas Meissner ist ein Lügner und ein Depp!
Rechtsabeilung?
das wird wohl:
Kai Rombuleit
(Justiziar)
sein. Also ein Phantom!
deine Drohungen lassen mich kalt!
Dieser "Redakteur" mit dem Namen "Andreas Meissner" ist wohl ein Alki
und hat sich den Verstand weggesoffen!
Schwul muss er wohl auch sein
Leider gibt es den §175 nicht mehr :-(
Obwohl ein Anwalt sich mal in einem Strafprozess vor kurzem darauf
berufen hat [man war das eine Lachplatte ;-)]

4.
Andreas Meissner schrieb:
> Wenn man sich Ihr Verhalten bzw. Ihre Emails anschaut und man bedenkt, dass
> Sie noch nicht einmal vor unbeteiligten Personen halt machen, dann lässt das
> nur zwei Fragen zu:
> Wie krank sind Sie wirklich?
ich bin gesund - im Gegensatz zu andere Leute die z.B. längere Zeit
in
der Psychiatrischen Landesklinik Königslutter "eingesessen" sind ;-)
Alkoholismus ist eine Krankheit!
> Was treibt Sie, Menschen und sogar unbeteiligte Personen derart anzugreifen?
unbeteiligt - das ich nicht lache!
deine Lügenmärchen zeigen deutlich das du "beteiligt" bist!
Ich bleibe dabei "Andreas Meissner" ist meiner Meinung nach ein
Arschloch !!!
Der hat mich deftig angelogen und mir Lügenmärchen aufgetischt
ach noch was: frag mal deine "Kollegin" - Frau Wittig ;-)
ach ja - geht ja gar nicht - die kannst du nicht fragen - ist ja
gerade
nicht deine "Kollegin"
darf ich dir mal was verraten:
der "Informant" der Bildzeitung der den Mietbetrügerartikel
angestossen
hat wohnt in Baden-Württemberg
aber keine Angst ich war es nicht ;-)
aber ich habe ich riesig über den Artikel gefreut. Der hat inzwischen
ein Ehrenplatz bei mir in der Toilette - do wo so ein Gesockse auch
hingehört - in die Gosse!
ach ja - man munkelt das dieser Artikel sogar Einzug in Akten des
Arbeitsamtes bzw. Sozialamts in Leipzig gehalten haben. Die haben den
Artikel wohl auch gelesen ;-)

5.
Andreas Meissner schrieb:
> Ich sage es Ihnen jetzt noch einmal! Sie unterlassen ab sofort Ihre
> unsachlichen Mails an mich. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht
> unverzüglich nach, so werden heute weitere rechtliche Schritte gegen
> Sie eingeleitet.
> Sie sollten sich was schämen Herr Jürgen M.
brüll - ich kugle mich vor Lachen!
ein Lügner droht mir ;-)
komm, nimm einen kräftigen Schluck aus der Pulle !!!
das soll Alkies wieder in den Entzug bringen - habe ich mir sagen
lassen ;-)
Deine "Redaktion" besteht meiner Ansicht nach wohl aus lauter
Saufkumpel!
oder sind das auch noch Kiffer?


6.
hi

Andreas Meissner schrieb:
> Ich sage es Ihnen jetzt noch einmal! Sie unterlassen ab sofort Ihre
> unsachlichen Mails an mich. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht
> unverzüglich nach, so werden heute weitere rechtliche Schritte gegen
> Sie eingeleitet.

grins - "rechtliche Schritte" - so was wurde aus Richtung Leipzig
schon
oft gemacht. Jedes Mal was das ein Schlag ins Wasser ;-)

damit kann man mir nicht drohen - im Gegenteil - ich nehm so was kalt
lächelnd zur Kenntnis und bilde mir meine Meinung über solche Deppen
die
meinen die Justiz für Ihre Stalkereien missbrauchen zu können.

> Sie sollten sich was schämen Herr Jürgen M.

nö - tue ich nicht - im Gegenteil. Ich hab ne weisse Weste - im
Gegensatz zu anderen verbrecherischen Subjekte ;-)

Es soll ja Betrüger gegen die eine ganze Latte an Vorstrafen auf dem
Buckel haben ;-)

Die haben wirklich ein Grund sich zu schämen.

7.
hi
schon mal in die Newsgroup "Notfallrettung" reingeschaut?
wegen einem Beitrag den ein gewisser Herr dort mal gepostet hat wurde
dieses vorbestrafte Betrüger u.A. zu eine recht hohen Freiheitstrafe
verurteilt!
Das Internet ist doch nicht so anonym wie manche DAUs ( = dümmste
anzunehmende User) meinen ;-)
Vor allem wenn Laien meinen sich mit Profis im Internet anzulegen.
Ich
hab hier genugt technische Möglichkeiten und auch genug KnowHow um
solche Dingen auf den Grund zu gehen und auch wasserdicht
nachzuweisen.
Es geht oft recht schnell einen Internetzugang zu lokalisieren ;-)

Diese Emails des Jürgen Mayer sind mir zugegangen und mittlerweile
wurde der federführenden Redaktion eine Vielzahl weiterer Mails des
Jürgen Mayer übersandt. Ich habe einen Auszug hier eingestellt, damit
sie sich selber ein Bild von Jürgen Mayer machen können. Die hier
eingestellten Emails sind 1 zu 1 übernommen und wurden nicht
verändert. Sollten Zweifel an der Echtheit der Emails des Jürgen
Mayer bestehen, so liegen die Originale nebst Header vor.
Die Redaktion hat bereits Strafanzeige gegen Jürgen Mayer erstattet.
Wir werden Sie in den nächsten Tagen über Veröffentlichungen in den
Medien zu diesem Fall u.a. hier bekannt geben.

Andreas Meissner
Journalist

andrea....@yahoo.de

unread,
Nov 12, 2007, 8:17:28 AM11/12/07
to
hi

On 11 Nov., 19:18, meissner.andr...@yahoo.de wrote:
> Liebe Leser und Leserinnen der Newsgroup ,,de.etc. Notfallrettung",
> als freier Journalist für Print- und Onlinemedien sowie Rundfunk und
> Fernsehen mit den Schwerpunkten Justiz, Menschenrechte und Politik,
> bin ich in der gesamten Bundesrepublik sowie in Brüssel bei
> verschiedenen Medienanstalten tätig. Daneben betreue ich Lektorate
> und Publikationen.

Zusammengefasst: ein Troll !!!

siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29


Gerd

unread,
Nov 12, 2007, 11:00:58 AM11/12/07
to
im Gegensatz zu diesem Troll hat ein anderer Redakteur über diesem
Prozess berichtet:

Gefängnis nach bizarrem Privatkrieg

41-jähriger Leipziger verurteilt - Berufung eingelegt

Ein 41-jähriger Leipziger ist jetzt vom Amtsgericht zu drei Jahren und
vier Monaten Haft verurteilt worden. Rolf A. wurden Betrug in
zahlreichen Fällen sowie Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen.

Allein vier Anklageschriften beschäftigten sich mit einem bizarren
Privatkrieg, den Rolf A. über Monate hinweg mit dem drei Jahre älteren
Jürgen M. aus der Nähe von Stuttgart führte. Die beiden Herren hatten
sich über ein Feuerwehr-Forum im Internet kennen gelernt - und waren
alsbald in einen Streit ausgebrochen, der schließlich Polizisten,
Richter und Staatsanwälte in Sachsen und Baden-Württemberg beschäftigt
hatte (die LVZ berichtete).

Vor allem Rolf A. kämpfte dabei nach Erkenntnissen der Leipziger
Anklagebehörde mit unerlaubten Mitteln. So soll er seinen Kontrahenten
in Internetforen und Newsgroups sexuell verunglimpft haben. Außerdem
hat er laut Staatsanwaltschaft den Baden-Württemberger per Telefon
terrorisiert: Allein am Neujahrstag 2006, so heißt es in der
Anklageschrift, klingelte der Angeklagte binnen einer Stunde 16 mal
bei Jürgen M. an und legte sofort auf, als dieser den Hörer abhob.
Jürgen M. habe dadurch unter Schlaflosigkeit und
Konzentrationsschwierigkeiten gelitten.

Bei einigen weiteren Telefonaten hat Rolf A. den Ermittlungen zufolge
seinem Widerpart auch ganz konkret mit verschiedensten körperlichen
Attacken gedroht.

Abgesehen von diesem überaus persönlichen Zwist warf die
Staatsanwaltschaft dem Leipziger auch Betrug in mehreren Fällen vor.
Demnach soll er mit gefälschten Schecks bezahlt und teure Software-
Pakete in Kaufhäusern umgetauscht haben, obwohl er diese gar nicht
dort gekauft hatte. Trotz des Urteils vom Amtsgericht ist der Fall
Rolf A. noch nicht abgeschlossen.

Da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung inzwischen in
Berufung gingen, wird sich in den nächsten Monaten das Landgericht
damit zu beschäftigen haben.

Quelle: Leipziger Volkszeitung

meissner...@yahoo.de

unread,
Nov 12, 2007, 1:45:09 PM11/12/07
to

Dann aber bitte sollten die hiesigen Leser und Leserinnen erfahren,
dass in den Verhandlungstagen 2007 nicht einmal ein Redakteur der LVZ
Leipzig anwesend war und deswegen sich der Deutsche Presserat erneut
mit der Berichterstattung befassen wird. Es war doch so, dass die LVZ
wegen einer ähnlichen Berichterstattung 2006 eine strafbewehrte
Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben hat?

Der jetzige Bericht ist nach den neuerlichen Recherchen auf ganz
andere Weise entstanden, an dem der Zeuge und Nebenkläger Jürgen M.
beteiligt war. Insgesamt ist der Bericht der LVZ mehr als peinlich und
unseriös, was wohl mittlerweile von der LVZ nicht mehr bestritten
wird.

Guten Abend Herr Mayer!


Andrea Meissner / 5patumF...@mid.individual.net

Gerd / 5patumF...@mid.individual.net

Mail vom 12.11.2007 um 12:07 Uhr von Andrea Meissner:

www.stalkeralarm.de

Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an
der Domain materiell Berechtigte.

Domaininhaber: Jurgen Mayer
Adresse: Kleinheppacher Str. 75

PLZ: 71384
Ort: Weinstadt
Land: DE

Inhalt der Email:

Ihr erstes Baby? Holen Sie sich Tipps von anderen Eltern.

Message has been deleted

meissner...@yahoo.de

unread,
Nov 12, 2007, 2:46:40 PM11/12/07
to
On 12 Nov., 17:00, Gerd <redakteur-leip...@gmx.de> wrote:

Nachtrag:

Die Email-Adresse redakteur-leip...@gmx.de ist nach Recherchen bei
GMX
nicht bekannt. Eine Rückverfolgung von Verbindungsdaten führte aber
in
den letzten Stunden nach Weinstadt in BW. GMX und Google
bestätigten fortlaufende Datensicherungen.

andrea....@yahoo.de

unread,
Nov 12, 2007, 5:08:39 PM11/12/07
to
On 12 Nov., 19:45, meissner.andr...@yahoo.de wrote:

> www.stalkeralarm.de
>
> Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an
> der Domain materiell Berechtigte.
>

> Domaininhaber: xxxxxxxx
> Adresse: xxxxxxxxx
>
> PLZ: xxxxxxx
> Ort: xxxxxxx
> Land: DE

als angeblicher Journalist solltest du aber auch die
Nutzungsbedingungen der DENIC, denen zu zugestimmt hast, einhalten!

ich zitiere mal:

"Sie haben folgende Nutzungsbedingungen anerkannt:

Die in der whois-Abfrage ersichtlichen Domaindaten sind rechtlich
geschützt. Sie dürfen nur zum Zwecke der technischen oder
administrativen Notwendigkeiten des Internetbetriebs oder zur
Kontaktaufnahme mit dem Domaininhaber bei rechtlichen Problemen
genutzt und ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der DENIC eG
weder elektronisch noch in anderer Art gespeichert werden.
Insbesondere die Nutzung zu Werbe- oder ähnlichen Zwecken ist
ausdrücklich untersagt.

Sie haben versichert, dass Ihrerseits ein berechtigtes Interesse
vorliegt und Sie die ausgegebenen Daten nur zu diesen Zwecken nutzen
werden. Ihnen ist bekannt, dass sich die DENIC eG vorbehält, bei
Missachtung dieser Versicherung rechtliche Schritte einzuleiten und
Sie von der Nutzung der whois-Abfrage auszuschließen."

Der Name und die Adresse stammen aus der Datenbank der DENIC. Du hast
bei der Abfrage die Nutzungsbedinungen anerkannt.

Warum hast du dann mit der Veröffentlichung dieser geschützen Daten
hier in der NG dagegen verstossen?

Arbeitest du als "Journalist" immer mit solchen sehr fragwürdigen und
illegalen Methoden? Dann können deine Artikel wohl auch nicht
glaubwürdig sein. Deine Redaktion sollte mal prüfen ob du überhaupt
noch in diesem Job tragbar ist ;-)

Andrea

andrea....@yahoo.de

unread,
Nov 12, 2007, 5:43:20 PM11/12/07
to
On 12 Nov., 19:45, meissner.andr...@yahoo.de wrote:

> Guten Abend Herr Mayer!
>
> Andrea Meissner / 5patumFq5dq...@mid.individual.net
>
> Gerd / 5patumFq5dq...@mid.individual.net

was willst du uns damit sagen?

Ich interpretiere dein Posting dahingehend das du keine Ahnung vom
Internet hast und hier in der Newsgroup Nonsens schreibst.

"5patumFq5dq...@mid.individual.net" ist die Message-Id des ersten
Beitrags in diesem Thread:

------------------------------------------------------------------------------------
Message-ID Der erste Server - also der, der die Nachricht vom Client
des Autors erhält - gibt der Nachricht eine eindeutige Kennzeichnung
in der Form <intern eindeutige ID@vollständiger Name des Servers>. Die
"intern eindeutige ID" kann z.B. eine laufende Nummer sein, die der
Server frei generieren kann. Zusammen mit "vollständiger Name des
Servers" ergibt sich eine eindeutige Bezeichnung der Nachricht. Alle
anderen News-Server dürfen diese Kennung nicht verändern, und der
vergebene Server sollte sicherstellen, dass er diese ID aus Gründen
der späteren Nachrichtenverfolgung frühestens zwei Jahre nach Ablauf
der Nachricht erneut vergibt. Die ID dient sowohl den Servern als auch
den Clients, zu erkennen, welche Nachrichten sie bereits haben; dem
Client in Verbindung zum References-Header zusätzlich, zu welchem
Diskussionsfaden die jeweilige Mitteilung gehört, falls er diese
Abhängigkeiten darstellen will.
------------------------------------------------------------------------------------

Du meinst wohl mit dieser Id beweisen zu können das die weiteren
Postings auch von Jürgen stammen?

Da bist du auf dem Holzweg! Schlecht recheriert - das gibt ne sechs -
setzen!

Mach dich hier ruhig weiter lächerlich und vor allem unglaubwürdig :-)

Andrea

meissner...@yahoo.de

unread,
Nov 13, 2007, 1:17:44 PM11/13/07
to

Es lag ein berechtigtes Interesse vor. Genügt Ihnen das als Antwort?

Es ist doch sehr erstaunlich, wie Sie auf Ihre Rechte beharrlich
bestehen, aber selbst die Rechte anderen Personen permanent mit Füssen
treten. Möchten Sie noch mehr peinliche Beispiele oder gegeb Sie sich
mit dieser Aussage zu frieden?

Ingo

unread,
Nov 14, 2007, 3:04:41 AM11/14/07
to
On 12 Nov., 20:46, meissner.andr...@yahoo.de wrote:

> Nachtrag:
>
> Die Email-Adresse redakteur-leip...@gmx.de ist nach Recherchen bei
> GMX
> nicht bekannt. Eine Rückverfolgung von Verbindungsdaten führte aber
> in
> den letzten Stunden nach Weinstadt in BW. GMX und Google
> bestätigten fortlaufende Datensicherungen.

Das ist ja lustig. wenn die Emailadresse bei GMX nicht bekannt sein
soll wie können dann Verbindungsdaten zu dieser Adresse zurück
verfolgt werden?

Du schreibst hier wirklich Unsinn! Wenn man keine Ahnung hast soll man
sein Mund halten!

GMX und Google sichern schon fortlaufend ihre Daten. Das ist bei EDV-
Firmen so üblich. Das nennt man unter Fachleuten dann "Backup" ;-)

Meiner Ansicht nach schreibst du hier nur Unsinn!

Gerd


Christoph Blocher

unread,
Nov 14, 2007, 3:24:57 AM11/14/07
to

àh sehe ich das richtig, dass 2 Namensgleiche Leute sich gegenseitig
fertig machen
Meissner, Andrea oder so

Ralf Jeworowski

unread,
Nov 14, 2007, 5:53:10 AM11/14/07
to
Jürgen Mayer schrieb:

> hallo,
>
> Ich poste diese Info nun um die Mitleser die diese Schlammschlacht
> mitbekommen haben über den aktuellen Sachstand zu informieren.
>
> Im Zeitraum von 2005 bis 2006 wurde hier in der Newsgroup
> "de.etc.notfallrettung" massive Beleidigungen und Verleumdungen
> gegenüber mir und meiner Familie gepostet.
>
[...]

und jetzt soll es hier voellig OffTopic weiter gehen?

-ralf-
--
Im Norden zuhause:54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
Bitte nur in die Newsgroup antworten.Die Mailadressen
sind gültig werden aber selten gelesen!

meissner...@yahoo.de

unread,
Nov 15, 2007, 11:56:05 AM11/15/07
to

> und jetzt soll es hier voellig OffTopic weiter gehen?

Nein sicherlich nicht, aber die sinnlose Diskussion oder der
"krankhafte" erneute Angriff auf Rolf A. wurde durch Jürgen Mayer
losgetreten.

Auch ich blieb von Jürgen Mayer nicht unverschont, so schickte dieser
kürzlich folgende Emails:

1.
herzlichen Dank !!!

hier mal ein Auszug aus meinem Trojaner ;-)

88.134.179.148 - - [13/Nov/2007:19:16:08 +0100] "GET / HTTP/1.1" 200
566
"http://de.f261.mail.yahoo.com/dc/launch?.rand=bvk02uta7s5et"
"Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 7.0; Windows NT 5.1; .NET CLR
1.1.4322)"


Ich gratuliere dir zum erfolgreichen Besuch einer meiner Webseiten.
Dabei konnte ich dir einen Trojaner unterjubeln.

Die Auswertung der Daten die dieser mir während dem du danach weiter
online warst sind sehr aufschlussreich ;-)

Besonders die Daten deines Mailzugangs bei Yahoo haben mich sehr
erfreut ;-)

Du hast heute abend z.B. um 19:16 Uhr eine eMail aus deinem Postfach
abgerufen ...

Es war recht einfach dich aufs Glatteis zu führen. Eine einfach
Webseite
einrichten und mit einem eigens präparieren Trojaner zu bestücken.
Eine
Köder per eMail verschicken und abwarten.

Da war es nur noch eine Frage der Zeit wann der Trojaner dann anfängt
deine Aktivitäten mitzuprotokollieren und mir dieses Protokoll in
Echtzeit auf meinen Schreibtisch übermittelt.

Wenn du ein fähiger Journalist wärst wäre dir das nicht passiert.
Aber
wenn Unfähigkeit auf Dummheit trifft dann kann so was schon mal
passieren.

Ich habe dich gewarnt indem ich dir ja schon mitgeteilt habe das mit
mir
nicht gut Kirschen essen ist und das in Sachen Internet ich dir um
Welten voraus bin!

2.
ich möchte mich noch für die kostenlose Werbung für meine neue
Webseite
www.stalkeralarm.de bedanken.

Ich konnte schon steigende Zugriffszahlen nach deinem Posting in der
Newsgroup in der Auswertung sehen ;-)

Wenn die Tendenz weiter so anhält wird es sich dann demnächst lohnen
Werbebanner dort einzublenden. Und dann verdiene ich auch mit dieser
Webseite etwas Kleingeld ...

3.
Welche Technische Abteilung? Die in deiner Phantasie? Die wird in
Sachen
genauso EDV genauso inkompetent sein wie du!

Die kann lange suchen. Wenn ein EDV-Profi was macht macht er es
richtig.

Ich finde Trojaner die sich nach getaner Arbeit selbst löschen und
ihre
Spuren auf dem auspionieren Rechner verwischen cool ;-)...


Aufgrund der an mich am 13.11.2007 von Jürgen Mayer versandten Emails,
hat die Redaktionsleitung das Landeskriminalamt Baden-Württemberg
informiert. Die Emails nebst Header sind sichergestellt.

Es sei noch erwähnt, dass vor einiger Zeit schon einmal gegen Jürgen
Mayer wegen Computersabotage ermittelt wurde. Dieses Verfahren verlief
aber im Sande. Was nunmehr rauskommen wird, bleibt abzuwarten, hat
dieser doch sein strafbares Handeln in seinen Emails eingeräumt.

Andreas Meissner

Gerd

unread,
Nov 16, 2007, 10:13:38 AM11/16/07
to
hi

On 15 Nov., 17:56, meissner.andr...@yahoo.de wrote:
> > und jetzt soll es hier voellig OffTopic weiter gehen?
>
> Nein sicherlich nicht, aber die sinnlose Diskussion oder der
> "krankhafte" erneute Angriff auf Rolf A. wurde durch Jürgen Mayer
> losgetreten.

Jürgen hat hier im Thread nirgends etwas von "Rolf A." geschrieben.
Den Namen hast du hier ins Spiel gebracht.

Hast du was gegen den Rolf A.?

> Auch ich blieb von Jürgen Mayer nicht unverschont, so schickte dieser
> kürzlich folgende Emails:
>
> 1.
> herzlichen Dank !!!
>
> hier mal ein Auszug aus meinem Trojaner ;-)
>
> 88.134.179.148 - - [13/Nov/2007:19:16:08 +0100] "GET / HTTP/1.1" 200
> 566
> "http://de.f261.mail.yahoo.com/dc/launch?.rand=bvk02uta7s5et"
> "Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 7.0; Windows NT 5.1; .NET CLR
> 1.1.4322)"
>

ein guter Witz

> Aufgrund der an mich am 13.11.2007 von Jürgen Mayer versandten Emails,
> hat die Redaktionsleitung das Landeskriminalamt Baden-Württemberg
> informiert. Die Emails nebst Header sind sichergestellt.

Sag mal wie dumm bist du?

Jürgen führt dich hier wie ein Tanzbär am Nasenring hier vor und du
merkst das nicht :-)

Wenn du ne Ahnung hättest würdest du bemerkt haben das in dieser Email
nichts anders drinsteht als ein Auszugs aus einem Serverlogfile. Das
hat mit einem Trojaner gar nichts zu tun.

Aber deine Unkenntnis in Sachen Internet usw. hast du ja hier im
Thread nicht zum ersten Mal gezeigt.

> Es sei noch erwähnt, dass vor einiger Zeit schon einmal gegen Jürgen
> Mayer wegen Computersabotage ermittelt wurde. Dieses Verfahren verlief
> aber im Sande. Was nunmehr rauskommen wird, bleibt abzuwarten, hat
> dieser doch sein strafbares Handeln in seinen Emails eingeräumt.

Wie dumm muss man nur sein wenn man diesen Stuss auch noch selber
glaubt.

Jürgen ich gratuliere dir. Gegen solchen Deppen hilft doch nur Ironie
und Humor.

Mach weiter so, nimmt den Typ gehörig auf dem Arm. Dann haben wir was
zu Lachen!

Gerd

Ralf Jeworowski

unread,
Nov 16, 2007, 12:26:31 PM11/16/07
to
Gerd schrieb:
[...]

> Mach weiter so, nimmt den Typ gehörig auf dem Arm. Dann haben wir was
> zu Lachen!
>
Gerd,meinst du nicht das dieser Joke in einer anderen Group passender waer?

meissner...@yahoo.de

unread,
Nov 16, 2007, 1:51:47 PM11/16/07
to

Ach Gerd, Ingo und wie sie nicht alle heissen. Die ganze Welt weiss
doch wer Du (Ihr) seid. Wir wissen, was Du (Ihr) nicht wisst.

Ralf Jeworowski

unread,
Nov 16, 2007, 2:35:12 PM11/16/07
to
meissner...@yahoo.de schrieb:
[...]

>
> Ach Gerd, Ingo und wie sie nicht alle heissen. Die ganze Welt weiss
> doch wer Du (Ihr) seid. Wir wissen, was Du (Ihr) nicht wisst.

So und da wir hier in der Notfallrettung sind bringen wir Dich auf den
schnellsten Weg in Klinik.
Dein Fullquote und Trollen sind unpassend.

-ralf-

xp&fup2Klinik

Andreas Hirschberg

unread,
Nov 16, 2007, 3:07:49 PM11/16/07
to

"Ralf Jeworowski" <ralfeles...@nurfuerspam.de> schrieb:

> So und da wir hier in der Notfallrettung sind bringen wir Dich
> auf den schnellsten Weg in Klinik.

Und nach der Einweisung bitte die Trollfütterung hier in d.e.n.
allseitig und umfassend einstellen!

TIA,
Andi

meissner...@yahoo.de

unread,
Nov 18, 2007, 8:52:29 AM11/18/07
to

Ingo

unread,
Nov 19, 2007, 7:50:48 AM11/19/07
to
Jetzt geht der Scheiss schon wieder los :-(

Ich dachte der Troll sitzt schon im Knast. Oder gibts da jetzt auch
schon Internetanschluss in den Zellen?

On 18 Nov., 16:29, meissner.andr...@yahoo.de wrote:
> On 11 Nov., 19:18, meissner.andr...@yahoo.de wrote:
>
> > Liebe Leser und Leserinnen der Newsgroup ,,de.etc.Notfallrettung",


> > als freier Journalist für Print- und Onlinemedien sowie Rundfunk und
> > Fernsehen mit den Schwerpunkten Justiz, Menschenrechte und Politik,
> > bin ich in der gesamten Bundesrepublik sowie in Brüssel bei
> > verschiedenen Medienanstalten tätig. Daneben betreue ich Lektorate
> > und Publikationen.

und meine Grossmutter war Kaiserin von China!

>
> In Ergänzung:
>
> Dieses Schreiben stammt von den 3 Entlasstungszeugen des Angeklagten
> Rolf A., welches der Richter Kniehase vorlag, aber von ihr in der
> Verhandlung nicht verlesen wurde. Von der Richterin wurde lieber der
> Weg gewählt, die Zeugen außerhalb der Hauptverhandlung anzurufen.
>
> Amtsgericht
> Leipzig
> -Strafabteilung-
> Bernhard-Göring-Str. 64
>
> 04275 Leipzig
>
> 23.10.2007
>
> Geschäftszeichen: 214 DS 812 Js 18535/04
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> in obiger Angelegenheit bestätigen wir Ihnen den Erhalt der
> Zeugenladung zum Verhandlungstag am 26.10.2007 in der Strafsache gegen
> Rolf Assmann vor dem Amtsgericht Leipzig. Gleichzeitig beantragen wir
> eine kommissarische Zeugenvernehmung vor dem für unseren Wohnsitz
> zuständigem Amtsgericht und dies begründen wir wie folgt:
> Der Grund unserer Zeugenvernehmung ist uns bekannt, jedoch stellt die
> Anreise nach Leipzig für Frau Hildegard Assmann, Frau Rita Asssmann und
> mich, eine unzumutbare Härte dar. Weiter kann es uns nicht zugemutet

Wie blöd ist der Depp eigentlich ?

Da wird einer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren
verurteilt und hat dann nichts besseres zu tun als Infos aus dem
Prozess entweder an die Presse zu geben oder sogar selbst hier zu
posten.

Das ist kein Troll mehr sondern ein, meiner Ansicht nach
geisteskranker Alkloholiker der sein Verstand versoffen hat!

Der gehört nicht wegen seiner Straftaten sondern wegen Dummheit
eingesperrt!

Ingo

Ingo

unread,
Nov 19, 2007, 7:54:54 AM11/19/07
to
On 11 Nov., 19:18, meissner.andr...@yahoo.de wrote:

> Wir werden Sie in den nächsten Tagen über Veröffentlichungen in den
> Medien zu diesem Fall u.a. hier bekannt geben.
>
> Andreas Meissner
> Journalist

Die 'nächsten Tagen" sind ja schon rum!

Könnte der "Journalist" Andreas Meissner uns mal mitteilen wo welche
Medien über diesen Fall was veröffentlicht haben?

Ich wette das der Lügner uns mal wieder verkohlt hat.

Ingo

meissner...@yahoo.de

unread,
Nov 20, 2007, 6:31:03 AM11/20/07
to
Warum hat Freund Mayer eigentlich kein Impressum auf seiner
Internetseite www.stalkeralarm.de?

Okay, für die Leser hier in der Newsgroup.


www.stalkeralarm.de (Impressum)

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer
Kleinheppacher Str. 75
71384 Weinstadt

Tel. 07151 90 60 44
Fax 07151 90 60 45 (nicht dauerend besetzt - für zeitkritische Dinge
bitte per eMail kontaktieren)

USt.-IdNr.: DE 147 290 044

eMail: ma...@feuerwehr.de

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Jürgen Mayer (Anschrift siehe oben)

Wo doch Mayer so auf Gesetzestreue besteht.


Gerd

unread,
Nov 20, 2007, 11:28:44 AM11/20/07
to
On 20 Nov., 12:31, meissner.andr...@yahoo.de wrote:
> Warum hat Freund Mayer eigentlich kein Impressum auf seiner
> Internetseite
>
> Okay, für die Leser hier in der Newsgroup.
>
> xxxxxxxxxxxxxxxxx (Impressum)
>
> Dipl.-Ing. (FH) xxxxxx

...

> Wo doch XXXX so auf Gesetzestreue besteht.


Andreas Meissner du bist kein Journalist sondern meiner Meinung nach
ein psychisch krankes Subjekt der in seinem Hass ohne Verstand
agiert.

Diese Strickmuster die man in deinen aktuellen Postings hier erkennen
kann konnten wir hier schon im letzten Jahr in den Hass-Postings gegen
Jürgen hier in der NG lesen.

Interessanterweise hat eines dieser Postings aus Leipzig Jahr dazu
geführt das ein mehrfach vorgestrafter Leipziger Betrüger erneut zu
einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Das legt den Schluss nahe das es den "Andreas Meissner" in
wirklichkeit gar nicht gibt. Das ist sicherlich auch ein Falschname
wie diese hier

* Dejan Assmann
* Johannes Strus
* Kai Rombuleit

Diese Namen standen mal im Impressum auf www.firstresponder.de

Ich glaube da schliesst sich ein Kreis und dem geneigten Mitleser wird
eines klar: hier wird der Rachefeldzug gegen Jürgen unter einem
weiteren Falschnamen fortgesetzt.

Wie krank muss man wirklich sein wenn man wegen genau so Aktionen
schon verurteilt wurde und dann genauso weitermacht?

Rational kann man das nicht mehr erklären. So jemand gehört meiner
Ansicht nach in die Psychatrie. Und das aber für längere Zeit.

Wenn einstweilige Verfügungen mit Strafandrohung von mehrere Monate
Ordnungshaft nichts nützen und ein Stalker trotzdem weitermacht frage
ich mich wo unser Rechtsstaat bleibt.

Leider ist Selbstjustiz strafbar. Schade eigentlich.


Gerd

unread,
Nov 20, 2007, 11:28:56 AM11/20/07
to
On 20 Nov., 12:31, meissner.andr...@yahoo.de wrote:
> Warum hat Freund Mayer eigentlich kein Impressum auf seiner
> Internetseite
>
> Okay, für die Leser hier in der Newsgroup.
>

Sven

unread,
Nov 21, 2007, 5:48:56 AM11/21/07
to
On 11 Nov., 19:18, meissner.andr...@yahoo.de wrote:
> Liebe Leser und Leserinnen der Newsgroup ,,de.etc. Notfallrettung",
> als freier Journalist für Print- und Onlinemedien sowie Rundfunk und
> Fernsehen mit den Schwerpunkten Justiz, Menschenrechte und Politik,
> bin ich in der gesamten Bundesrepublik sowie in Brüssel bei
> verschiedenen Medienanstalten tätig. Daneben betreue ich Lektorate
> und Publikationen.

was ist das für ein lustiger Vogel?

geht es hier in der Google-Group immer so zu?

Gruss
Sven

meissner...@yahoo.de

unread,
Nov 21, 2007, 3:37:06 PM11/21/07
to
Sorry, also ich werd dir nicht bei deiner verquerren Sinnsuche helfen
können, aber vielleicht die Fakten!


> Andreas Meissner du bist kein Journalist sondern meiner Meinung nach
> ein psychisch krankes Subjekt der in seinem Hass ohne Verstand
> agiert.

Ingo (Gelächter auf breiter Front) und hier irren Sie gewaltig. Über
meine beruflichen Reputationen muss ich mit Ihnen nicht diskutieren,
aber wenn Sie schön lesen, dann kann ich Ihnen vielleicht noch etwas
beibringen.

Zum einen bezeichnet man einen Menschen nicht als Subjekt und zum
anderen wäre es schon interessant zu erfahren, wie Sie zu dem Schluss
kommen, dass ich psychisch krank bin. Kennen Sie mich oder meinen Sie
vielleicht einen ganz anderen Menschen? Ich meine einen Verstand zu
haben und Hass habe ich auch gegen niemanden; nicht einmal gegen Sie.
Warum sollte ich auch?


> Diese Strickmuster die man in deinen aktuellen Postings hier erkennen
> kann konnten wir hier schon im letzten Jahr in den Hass-Postings gegen
> Jürgen hier in der NG lesen.

Wie kommen Sie darauf und was habe ich mit Jürgen zu tun?

> Interessanterweise hat eines dieser Postings aus Leipzig Jahr dazu
> geführt das ein mehrfach vorgestrafter Leipziger Betrüger erneut zu
> einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

"Jahr" oder meinten Sie "ja" dazu.......

Richtig, es gab eine Verurteilung, aber dann haben Sie meinen Artikel
hierzu nicht gelesen oder brauchten Sie das nicht, weil Sie vielleicht
anwesend waren?

> Das legt den Schluss nahe das es den "Andreas Meissner" in
> wirklichkeit gar nicht gibt. Das ist sicherlich auch ein Falschname
> wie diese hier


Wie kommen Sie zu der Annahme? Ich kann hier keinen Zusammenhang
erkennen.


> Diese Namen standen mal im Impressum aufwww.firstresponder.de

Mag sein, aber wozu ist das bezogen auf meine Person relevant?


> Ich glaube da schliesst sich ein Kreis und dem geneigten Mitleser wird
> eines klar: hier wird der Rachefeldzug gegen Jürgen unter einem
> weiteren Falschnamen fortgesetzt.

Woher wissen Sie, was "geneigte Mitleser" denken und von welchem
Rachefeldzug sprechen Sie? Aus dem intensiven Aktenstudium ließ sich
kein Rachefeldzug gegen einen Jürgen erkennen. Wen meinen Sie Ingo?
Jürgen von der Lippe, Jürgen Klinsmann? Also, ich führe keinen
Rachefeldzug.

> Wie krank muss man wirklich sein wenn man wegen genau so Aktionen
> schon verurteilt wurde und dann genauso weitermacht?

Ja, aber ich bin wegen noch keiner aktion verurteilt worden und mache
auch nichts weiter. Nicht ganz, ich recherchiere natürlich schon
weiter.

> Rational kann man das nicht mehr erklären. So jemand gehört meiner
> Ansicht nach in die Psychatrie. Und das aber für längere Zeit.

Na ja, ich bin eigentlich recht gesund, aber wer fragt Sie nach Ihrer
Ansicht Ingo? Ist das vielleicht ein grundlegendes problem von Ihnen,
dass man Sie nie nach Ihren ansicht befragt? Geht dies vielleicht
sogar bis in Ihr frühkindliches Leben zurück und sie leiden noch heute
unter dieser Missachtung Ihrer Ansichten?

> Wenn einstweilige Verfügungen mit Strafandrohung von mehrere Monate
> Ordnungshaft nichts nützen und ein Stalker trotzdem weitermacht frage
> ich mich wo unser Rechtsstaat bleibt.

Ja, aber gegen mich wurde doch keine einstweilige Verfügung unter
Strafandrohung verhängt und was sollte ich denn außer recherchieren,
weitermachen?


> Leider ist Selbstjustiz strafbar. Schade eigentlich.

Oh ja, in Ihrer ersten Aussage oder sagen wir wieder einmal einer
Ihrer Ansichten gebe ich Ihnen recht. Wo kämen wir da hin, wenn jeder
Selbstjustiz üben würde? In Ihrer zweiten Ansicht, indem Sie es Schade
finden, spiegelt sich nur ihre wilden Ambivalenzen wieder. Spüren Sie
Ihre Widersprüche?

Sie rufen nach dem Rechtsstaat? Damit können Sie doch gar nichts
anfangen Ingo. Sie beleidigen und verleumden mich und finden es
Schade, dass Sie keine Selbstjustiz üben können. Wissen Sie eigentlich
was Sie wollen Ingo?

Zum Schluss nochmal meine Farge an Sie. Wen meinen Sie mit Jürgen?

Gerd

unread,
Nov 22, 2007, 5:42:51 AM11/22/07
to
hallo "Andreas Meissner"

Du hast dich doch hier selber disqualifiziert. Du bist nach ein
Lügner!

Ich hab mir deine Beiträge hier mal genauer angeschaut:

> Liebe Leser und Leserinnen der Newsgroup ,,de.etc. Notfallrettung",
> als freier Journalist für Print- und Onlinemedien sowie Rundfunk und
> Fernsehen mit den Schwerpunkten Justiz, Menschenrechte und Politik,
> bin ich in der gesamten Bundesrepublik sowie in Brüssel bei
> verschiedenen Medienanstalten tätig. Daneben betreue ich Lektorate
> und Publikationen.

- die 1. Lüge!

Deine Postings hier haben nur einen Zweck: Verleumdung und
Beleidigungen gegen eine bestimme Person zu veröffentlichen!

Ein Journalist würde das in der Form nie machen. Er würde am seinem
eigenen Ast, nämlich seiner beruflichen Existenz sägen.


> Nach fundiertem
> Hintergrundwissen, Recherchen und den Berichten der Prozessbeobachter,
> kann heute vorab eine andere Darstellung zum Prozess abgegeben werden.


- die 2. Lüge!

Ein Journalist würde über eine geplante Reportage, Bereicht, Sendung
usw. an der er arbeitet bzw. seine Kollegen arbeiten keine solche
Details vorab hier im Internet veröffentlichen.

> Die Richterin Kniehase musste nun den Prozess gegen den Angeklagten
> Rolf A. fortführen, nachdem 2006 ihr Versuch scheiterte, die
> Aburteilung des Angeklagten durch ein höheres Gericht zu erreichen.
> Die Richterin fühlte sich wohl dazu veranlasst, weil der Angeklagte
> sich zu Beginn des ersten Prozesstages auf sein verfassungsrechtlich
> garantiertes Aussageverweigerungsrecht berufen hatte. Auf die
> Beschwerde der Verteidigung des Angeklagten hin, wurde der Beschluss
> zunächst durch das Schöffengericht und späterhin durch das Landgericht
> zurückgewiesen. Das Landgericht selbst sprach hier von einem
> Willkürakt der Richterin.


- die 3. Lüge

hier mal ein Zeitungsbericht über die Verhandlung im Jahr 2006:

-------------------------------------------------------------------
Betrüger droht Knast

Leipziger soll über 50 000 Euro Schaden angerichtet haben

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er für längere Zeit hinter
Gitter muss: Rolf A., 39 Jahre, der sich seit gestern vor dem
Amtsgericht verantworten muss, soll zwischen November 2003 und Mai
2005 mit elf Betrügereien einen Schaden von mehr als 50 000 Euro
angerichtet haben.

So habe der gelernte Rettungsassistent etwa im Paunsdorfer Media-Markt
Software im Wert von 1198 Euro umgetauscht, obwohl er diese dort gar
nicht gekauft hat. Eine Masche, die er nach Erkenntnissen der
Ermittler auch in anderen Geschäften probiert hat, teilweise sogar
unter falschem Namen.

Ferner wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, Schecks und
Überweisungsbelege gefälscht zu haben. In mehreren Fällen soll Rolf A.
auch Verrechnungsschecks eingesetzt haben, um größere Summen seinem
Konto gutzuschreiben, Waren zu kaufen oder beispielsweise eine Firma
damit zu beauftragen, für ihn eine Webseite zu programmieren - mangels
Deckung seien diese Schecks jedoch geplatzt.

Zudem habe der gebürtige Cuxhavener, der seit längerem in Leipzig
lebt, im November 2004 eine möblierte Wohnung in der Delitzscher
Straße gemietet, doch nie Miete bezahlt. Den Vermietern seien dadurch
Mietausfälle in Höhe von 1300 Euro entstanden, bis sie Rolf A. Ende
Januar an die Luft setzten.

Zehn Zeugen waren zum gestrigen Prozessauftakt geladen. Richterin Elke
Kniehase musste sie jedoch alle wieder nach Hause schicken, nachdem
Staatsanwalt Jörg Burmeister beantragt hatte, das Verfahren ans
Schöffengericht zu verweisen. Ein Richter kann in Strafsachen nämlich
nur dann allein urteilen, wenn keine härtere Sanktion als eine
Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu erwarten ist. Wie Staatsanwalt
Burmeister erklärte, müsse Rolf A. angesichts der aktuellen Vorwürfe
und seiner massiven Vorstrafen jedoch mit einer Freiheitsstrafe von
„weit mehr als zwei Jahren ohne Bewährung" rechnen.

Zuletzt war Rolf A. in der Öffentlichkeit aufgefallen, als er sich mit
einem 44-Jährigen aus der Nähe von Stuttgart einen monatelangen
Privatkrieg lieferte. Durch den Konflikt waren zeitweise auch
Internetprovider, über deren Server die Auseinandersetzungen tobten,
und mit ihnen auch deren tausende Kunden betroffen (die LVZ
berichtete). Frank Döring

-------------------------------------------------------------------

Den Antrag um das Verfahren an ein Schöffengericht zu verweisen hat
die Staatsanwaltschaft gestellt.

- die 4. Lüge

> Weiter musste die Familie des Angeklagten immer wieder Beleidigungen
> des XXXXXXXXX ertragen, die wohl mit einem klaren Menschenverstand
> nicht mehr zu erklären sind. So hat der Zeuge und Nebenkläger xxxxxx
> nicht nur den Angeklagten, sondern auch die Familie beleidigt,
> als er öffentlich äußerte, dass es besser gewesen wäre, wenn der Vater
> des Angeklagten ihn in die Nordsee gespritzt hätte, weil dieser dann
> wenigstens als Fischfutter taugen würde. Der federführenden Redaktion
> liegen hinreichende Beweise für diese und andere Angriffe des xxxxxxx
> vor.

Diesen Nonsens braucht man nicht kommentieren. Der Angeklagte selbst
hat den Zeugen "angegriffen" indem er massiven Telefonterror gegen
diesen gemacht hatte.

Einer der Anklagepunkte war ja gerade die vorsätzliche
Körperverletzung durch den Telefonterror. Ausserdem hat ein anderes
Amtsgericht gegen den Angeklagten verfügt das dieser nicht mehr bei
dem Zeugen anrufen darf.

Im September 2006 hat dieser Stalker innerhalb von 10 Tagen, teilweise
auch mitten in der Nacht, mehr als 100 Mal (!) bei dem Zeugen
angerufen. Dieser Terror konnte nur mit Hilfe einer einsweiligen
Verfügung gegen den Leipziger beendet werden.


- die 5. Lüge

> Wir werden Sie in den nächsten Tagen über Veröffentlichungen in den
> Medien zu diesem Fall u.a. hier bekannt geben.
>
> Andreas Meissner
> Journalist

Es gibt ausser den Artikeln in der Leipziger Volkszeitung und dem
Artikel "So elegant sehen Mietbetrüger aus" in der Bildzeitung keine
Veröffentlichung von Andreas Meissner oder einer anderen Redaktion
über "diesen Fall".

- die 6. Lüge

> Dann aber bitte sollten die hiesigen Leser und Leserinnen erfahren,
> dass in den Verhandlungstagen 2007 nicht einmal ein Redakteur der LVZ
> Leipzig anwesend war und deswegen sich der Deutsche Presserat erneut
> mit der Berichterstattung befassen wird. Es war doch so, dass die LVZ
> wegen einer ähnlichen Berichterstattung 2006 eine strafbewehrte
> Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben hat?

es gibt in dieser Sache keine strafbewehrte Unterlassungserklärung der
Leipziger Volkszeitung.

Ihr Bericht (siehe oben) ist richtig. Auch die Überschrift stimmt!

Der Angeklagte wurde im Frühjahr 2006 leider wegen seiner Betrügereien
noch nicht verurteilt. Da er aber schon einschlägig u.A. wegen
Betrügereien mehrfach vorbestraft ist kann man ihn öffentlich als
Betrüger bezeichnen. Da hat dieser Straftäter keinen Anspruch auf
Unterlassung ;-)


- die 7. Lüge

> Der jetzige Bericht ist nach den neuerlichen Recherchen auf ganz
> andere Weise entstanden, an dem der Zeuge und Nebenkläger Jürgen M.
> beteiligt war. Insgesamt ist der Bericht der LVZ mehr als peinlich und
> unseriös, was wohl mittlerweile von der LVZ nicht mehr bestritten
> wird.

Der Artikel wurde von einem Redakteur der Leipziger Volkszeitung
geschrieben. Dieser berichtet öfters über Gerichtsverhandlungen am AG
Leipzig.

Meinst du der saugt sich so was aus den Fingern? Auch am Amtsgericht
Leipzig gibt es eine Pressestelle die auf Anfragen der Medien
entsprechend Auskunft erteilen. Da ist man nicht auf Zeugen und
Nebenkläger angewiesen.


- die 8. Lüge

Hier wird wohl behauptet die zwei Postings von der selben Person
geschrieben sein sollen. Als "Beweis" werden Daten aus dem Header der
Newsgroup-Beiträge angeführt.

Wenn man keine Ahnung hat sollte man sein Mund halten! Hier in der
Diskussion wurde das ja schon erklärt. Die hier angeführten ID sind
die Beitrags-ID der ersten Beitrages hier im Thread.

- ein Rechtsverstoss:

> www.stalkeralarm.de
>
> Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an
> der Domain materiell Berechtigte.

> ...

Hier hat der angebliche "Journalist" gegen geltendes Recht und die
Bestimmungen der DENIC verstossen.

Macht das ein seröser Vertreter der Presse?


- die 9. Lüge:

> Die Email-Adresse redakteur-leip...@gmx.de ist nach Recherchen bei
> GMX
> nicht bekannt. Eine Rückverfolgung von Verbindungsdaten führte aber
> in
> den letzten Stunden nach Weinstadt in BW. GMX und Google
> bestätigten fortlaufende Datensicherungen.

die Behauptung ist falsch. Und wenn es wirklich so wäre ist es
rechtlich und auch für dich als "Journalist" technisch nicht möglich
das in so kurzer Zeit festzustellen.

Der Witz mit der Datensicherung ist aber gut!


- die 10. Lüge

> Nein sicherlich nicht, aber die sinnlose Diskussion oder der
> "krankhafte" erneute Angriff auf Rolf A. wurde durch Jürgen Mayer
> losgetreten.

Jürgen hat hier eine neutrale Gegendarstellung in die Newsgroup
eingestellt. Das ist sein gutes Recht und meiner Ansicht nach auch
notwendig gewesen.

Im letzten Jahr wurde hier Beleidigungen und Verleumdungen durch Rolf
A. gepostet. Der wurde ja unter anderem deswegen auch in der 1.
Instanz verurteilt.

Jürgen hat in seiner Erklärung hier im Thread keinen Namen genannt.
Den Namen hast erst du hier wieder ins Spiel gebracht.

Deine Postings muss man als "krankhafter Angriff" bezeichnen. Und zwar
gegen Jürgen!


- noch ein Witz des Tages:

On 18 Nov., 14:52, meissner.andr...@yahoo.de wrote:
> Für alle wirklich Interessierten!
>
> http://groups.google.de/group/ein-stalker-namens-juergen-m

ich zitiere mal aus dieser Gruppe:

"Über diese Gruppe
1 Mitglied, Mitglieder können posten, Leute können eine Einladung zum
Beitritt anfordern, nur Mitglieder können lesen

Beschreibung: Dies e Gruppe ist ein geschlossener Bereich, bietet aber
die Möglichkeit zum Austausch von Erfahrungen mit Stalkern und den
Umgang solcher Menschen. Das Beispiel des hier aufgezeigten perfiden
Stalker Jürgen M. bietet eine gute Diskussionsgrundlage und zeigt
evtl. für Opfer Lösungsansätze."

Der Text erinnert mich stark an den Text der mal auf www.stalkeralarm.de
veröffentlicht wurde. Damals war diese Domain im Besitz von Rolf
Assmann aus Leipzig.


- Dummheit:

On 18 Nov., 16:29, meissner.andr...@yahoo.de wrote:

> On 11 Nov., 19:18, meissner.andr...@yahoo.de wrote:

> In Ergänzung:
>
> Dieses Schreiben stammt von den 3 Entlasstungszeugen des Angeklagten
> Rolf A., welches der Richter Kniehase vorlag, aber von ihr in der
> Verhandlung nicht verlesen wurde. Von der Richterin wurde lieber der
> Weg gewählt, die Zeugen außerhalb der Hauptverhandlung anzurufen.
>
> Amtsgericht
> Leipzig
> -Strafabteilung-
> Bernhard-Göring-Str. 64
>
> 04275 Leipzig
>
> 23.10.2007
>
> Geschäftszeichen: 214 DS 812 Js 18535/04
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> in obiger Angelegenheit bestätigen wir Ihnen den Erhalt der
> Zeugenladung zum Verhandlungstag am 26.10.2007 in der Strafsache gegen

> Rolf Axxxxxx vor dem Amtsgericht Leipzig. Gleichzeitig beantragen wir


> eine kommissarische Zeugenvernehmung vor dem für unseren Wohnsitz
> zuständigem Amtsgericht und dies begründen wir wie folgt:
> Der Grund unserer Zeugenvernehmung ist uns bekannt, jedoch stellt die

> Anreise nach Leipzig für Frau Hildegard Axxxxxx, Frau Rita Axxxxxx und


> mich, eine unzumutbare Härte dar.
>

...
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Uwe Axxxxxx Rita
> Axxxxxx Hildegard Axxxxxx
>
> (Schreiben und Telefonaufzeichnungen liegen der federführenden
> Redaktion vor.)


Der letzte Beweis das "Andreas Meissner" kein Journalist ist! Kein
Journalist würde seine Quellen so preisgeben.

Der Brief kann nur vom Angeklagten selbst stammen. Das Gericht gibt so
was nicht raus.


mein persönliches Fazit:

Den "Andreas Meissner" gibts es gar nicht. Das ist mal wieder ein
Falschname. So wie viele Pseudonyme die hier in der NGs im
Zusammenhang mit den Verleumdungen und Beleidigungen gegen Jürgen
benutzt wurden.

Die Art der Posting von "Andreas Meissner" deuten darauf hin das diese
von der selben Person wie die anderen Verleumdungen stammen.

Gerd

meissner...@yahoo.de

unread,
Nov 22, 2007, 7:18:57 AM11/22/07
to
On 22 Nov., 11:42, Gerd <redakteur-leip...@gmx.de> wrote:
> hallo "Andreas Meissner"

Guten Tag Gerd (und wieder lacht die ganze Welt)!

> Du hast dich doch hier selber disqualifiziert. Du bist nach ein
> Lügner!

Das behaupten Sie wohl gegenüber jeder Person?


> Ich hab mir deine Beiträge hier mal genauer angeschaut:

Aber wohl eben nicht genau!

> > Liebe Leser und Leserinnen der Newsgroup ,,de.etc.Notfallrettung",


> > als freier Journalist für Print- und Onlinemedien sowie Rundfunk und
> > Fernsehen mit den Schwerpunkten Justiz, Menschenrechte und Politik,
> > bin ich in der gesamten Bundesrepublik sowie in Brüssel bei
> > verschiedenen Medienanstalten tätig. Daneben betreue ich Lektorate
> > und Publikationen.
>
> - die 1. Lüge!

Können Sie das auch begründen?

> Deine Postings hier haben nur einen Zweck: Verleumdung und
> Beleidigungen gegen eine bestimme Person zu veröffentlichen!

Falsch, wer soll denn die Person sein, die ich verleumde oder
beleidige?

> Ein Journalist würde das in der Form nie machen. Er würde am seinem
> eigenen Ast, nämlich seiner beruflichen Existenz sägen.


Das zeugt davon, dass Sie eben keine Ahnung haben!

> > Nach fundiertem
> > Hintergrundwissen, Recherchen und den Berichten der Prozessbeobachter,
> > kann heute vorab eine andere Darstellung zum Prozess abgegeben werden.
>
> - die 2. Lüge!

Können Sie das auch begründen?

> Ein Journalist würde über eine geplante Reportage, Bereicht, Sendung
> usw. an der er arbeitet bzw. seine Kollegen arbeiten keine solche
> Details vorab hier im Internet veröffentlichen.

Auch falsch!

> > Die Richterin Kniehase musste nun den Prozess gegen den Angeklagten
> > Rolf A. fortführen, nachdem 2006 ihr Versuch scheiterte, die
> > Aburteilung des Angeklagten durch ein höheres Gericht zu erreichen.
> > Die Richterin fühlte sich wohl dazu veranlasst, weil der Angeklagte
> > sich zu Beginn des ersten Prozesstages auf sein verfassungsrechtlich
> > garantiertes Aussageverweigerungsrecht berufen hatte. Auf die
> > Beschwerde der Verteidigung des Angeklagten hin, wurde der Beschluss
> > zunächst durch das Schöffengericht und späterhin durch das Landgericht
> > zurückgewiesen. Das Landgericht selbst sprach hier von einem
> > Willkürakt der Richterin.
>

Richtig und sauber recherchiert!


>
> hier mal ein Zeitungsbericht über die Verhandlung im Jahr 2006:

Ja, den kennt ja nun auch die ganze Welt, ändert aber nichts an der
Tasache, dass der falsch war!

Nachdem die Richterin der Staatsanwaltschaft das in den Mund gelegt
hat. Waren Sie beim Gespräch im Richterzimmer anwesend?

> - die 4. Lüge

Können Sie das etwas genauer begründen?

> > Weiter musste die Familie des Angeklagten immer wieder Beleidigungen
> > des XXXXXXXXX ertragen, die wohl mit einem klaren Menschenverstand
> > nicht mehr zu erklären sind. So hat der Zeuge und Nebenkläger xxxxxx
> > nicht nur den Angeklagten, sondern auch die Familie beleidigt,
> > als er öffentlich äußerte, dass es besser gewesen wäre, wenn der Vater
> > des Angeklagten ihn in die Nordsee gespritzt hätte, weil dieser dann
> > wenigstens als Fischfutter taugen würde. Der federführenden Redaktion
> > liegen hinreichende Beweise für diese und andere Angriffe des xxxxxxx
> > vor.
>
> Diesen Nonsens braucht man nicht kommentieren. Der Angeklagte selbst
> hat den Zeugen "angegriffen" indem er massiven Telefonterror gegen
> diesen gemacht hatte.

Stellt sich heute aber anders dar!

> Einer der Anklagepunkte war ja gerade die vorsätzliche
> Körperverletzung durch den Telefonterror.

Das ist bis heute nicht bewiesen und da muss man mal abwarten, wie es
das Landgericht sieht. Aus den Akten und auch in der Verhandlung vor
dem Amtsgericht Leipzig waren auch nur ansatzweise Beweise dafür
vorhanden.

Ausserdem hat ein anderes
> Amtsgericht gegen den Angeklagten verfügt das dieser nicht mehr bei
> dem Zeugen anrufen darf.

Die Anrufe waren wohl laut Akte nur Reaktionen auf vorherige Aktionen.
Sie haben aber vergessen zu erwähnen, dass das damalige Gericht in
seinem Urteil auch erwähnt hatte, dass es nicht verkennt, das der
andere Kläger selbst durchaus den Beklagten in unzulässiger Art und
Weise telefonisch belästigt hat. Man dürfe sich halt nur nicht so
wehren, wie es der Beklagte getan hat. So sinngemäß aus der
Urteilsbegründung!

Gerd, entweder Sie haben keine Ahnung und kennen die Fakten nicht oder
Sie kennen sie, aber verschleiern diese bewusst.

> Im September 2006 hat dieser Stalker innerhalb von 10 Tagen, teilweise
> auch mitten in der Nacht, mehr als 100 Mal (!) bei dem Zeugen
> angerufen. Dieser Terror konnte nur mit Hilfe einer einsweiligen
> Verfügung gegen den Leipziger beendet werden.

Zu keiner Zeit hat ein Gericht den Kläger als Stalker benannt und dies
stammt wohl eher aus Ihrer Feder. Im Übrigen ist dies eine
Verleumdung.

Man könnte es auch anders sehen! Erst als das Gericht eine
einstweilige Verfügung erließ, da hatte der Beklagte Ruhe vor dem
Kläger und die Belästigungen ließen zumindest offensichtlich nach.
Wäre ja auch dumm vom Kläger, nach so einer Verfügung selbst mit dem
Terror weiter zu machen. Da ist er schon klug beraten gewesen.

> - die 5. Lüge

> > Wir werden Sie in den nächsten Tagen über Veröffentlichungen in den
> > Medien zu diesem Fall u.a. hier bekannt geben.
> > Andreas Meissner
> > Journalist
> Es gibt ausser den Artikeln in der Leipziger Volkszeitung und dem
> Artikel "So elegant sehen Mietbetrüger aus" in der Bildzeitung keine
> Veröffentlichung von Andreas Meissner oder einer anderen Redaktion
> über "diesen Fall".

Und beide Zeitungen haben eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das
ist Fakt und wenn Sie das leugnen, dann muss man sich fragen, warum
Sie das tun?

> - die 6. Lüge

> > Dann aber bitte sollten die hiesigen Leser und Leserinnen erfahren,
> > dass in den Verhandlungstagen 2007 nicht einmal ein Redakteur der LVZ
> > Leipzig anwesend war und deswegen sich der Deutsche Presserat erneut
> > mit der Berichterstattung befassen wird. Es war doch so, dass die LVZ
> > wegen einer ähnlichen Berichterstattung 2006 eine strafbewehrte
> > Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben hat?
>
> es gibt in dieser Sache keine strafbewehrte Unterlassungserklärung der
> Leipziger Volkszeitung.

Fakt ist und bleibt, dass in den Verhandlungstagen im Jahr 2007 die
LVZ nicht anwesend war. Die Unterlassungserklärung der LVZ stammt aus
der 1. Verhandlung 2006. Sie vermischen hier etwas lieber Gerd (über
den die ganze Welt lacht)!


> Der Angeklagte wurde im Frühjahr 2006 leider wegen seiner Betrügereien
> noch nicht verurteilt. Da er aber schon einschlägig u.A. wegen
> Betrügereien mehrfach vorbestraft ist kann man ihn öffentlich als
> Betrüger bezeichnen. Da hat dieser Straftäter keinen Anspruch auf
> Unterlassung ;-)

Ja, sowas soll es geben und stellen Sie sich vor, es gebe nur "einen
Vorbestraften". Ich glaube, die Gerichte in Deutschland haben recht
gut zu tun in Deutschland.

> - die 7. Lüge
>
> > Der jetzige Bericht ist nach den neuerlichen Recherchen auf ganz
> > andere Weise entstanden, an dem der Zeuge und Nebenkläger Jürgen M.
> > beteiligt war. Insgesamt ist der Bericht der LVZ mehr als peinlich und
> > unseriös, was wohl mittlerweile von der LVZ nicht mehr bestritten
> > wird.

Da liegen aber andere Informationen vor und die sind schon recht
sicher!

> Der Artikel wurde von einem Redakteur der Leipziger Volkszeitung
> geschrieben. Dieser berichtet öfters über Gerichtsverhandlungen am AG
> Leipzig.

Nur über den aus dem Jahr 2007 nicht, der wäre dann sicherlich anders
ausgefallen!

> Meinst du der saugt sich so was aus den Fingern? Auch am Amtsgericht
> Leipzig gibt es eine Pressestelle die auf Anfragen der Medien
> entsprechend Auskunft erteilen. Da ist man nicht auf Zeugen und
> Nebenkläger angewiesen.

Nur blöd, dass der Redakteur der LVZ gar nicht mit der Pressestelle
des Amtsgerichts Leipzig gesprochen hat. Und wieder sind Sie auf dem
Holzweg!

> - die 8. Lüge

> Hier wird wohl behauptet die zwei Postings von der selben Person
> geschrieben sein sollen. Als "Beweis" werden Daten aus dem Header der
> Newsgroup-Beiträge angeführt.

Na, funktioniert doch!

> Wenn man keine Ahnung hat sollte man sein Mund halten! Hier in der
> Diskussion wurde das ja schon erklärt. Die hier angeführten ID sind
> die Beitrags-ID der ersten Beitrages hier im Thread.

Stimmt und da fragt man sich, warum Sie ihn aufmachen?

> - ein Rechtsverstoss:
> >www.stalkeralarm.de

Richtig, ist es, wenn man kein Impressum führt.


> > Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an
> > der Domain materiell Berechtigte.

Macht auch niemand streitig!

> Hier hat der angebliche "Journalist" gegen geltendes Recht und die
> Bestimmungen der DENIC verstossen.

Woher wissen Sie das?


> Macht das ein seröser Vertreter der Presse?

Woher wissen Sie das?

> - die 9. Lüge:


> > Die Email-Adresse redakteur-leip...@gmx.de ist nach Recherchen bei
> > GMX
> > nicht bekannt. Eine Rückverfolgung von Verbindungsdaten führte aber
> > in
> > den letzten Stunden nach Weinstadt in BW. GMX und Google
> > bestätigten fortlaufende Datensicherungen.
> die Behauptung ist falsch. Und wenn es wirklich so wäre ist es
> rechtlich und auch für dich als "Journalist" technisch nicht möglich
> das in so kurzer Zeit festzustellen.

Woher wissen Sie das?

> Der Witz mit der Datensicherung ist aber gut!

Freut mich, Sie erheitert zu haben, aber nicht das Sie mal
Bauchschmerzen bekommen.

> - die 10. Lüge

> > Nein sicherlich nicht, aber die sinnlose Diskussion oder der
> > "krankhafte" erneute Angriff auf Rolf A. wurde durch Jürgen Mayer
> > losgetreten.

Woher wissen Sie das?

> Jürgen hat hier eine neutrale Gegendarstellung in die Newsgroup
> eingestellt. Das ist sein gutes Recht und meiner Ansicht nach auch
> notwendig gewesen.

Woher wissen Sie das? War es nicht eher eine Fortsetzung, den Rolf A.
weiter öffentlich an den Pranger zu stellen? Oder stecken da
vielleicht frühkindliche-psychologisch begründbare Störungen dahinter,
die solches nicht rationales Verhalten begründen?

> Im letzten Jahr wurde hier Beleidigungen und Verleumdungen durch Rolf
> A. gepostet. Der wurde ja unter anderem deswegen auch in der 1.
> Instanz verurteilt.

Ja, aber das Urteil ist ja nicht rechtskräftig und es ist durchaus
möglich, dass andere Richter es anders sehen.

> Jürgen hat in seiner Erklärung hier im Thread keinen Namen genannt.
> Den Namen hast erst du hier wieder ins Spiel gebracht.

Das gehört zu meinem Job, die Dinge beim Namen zu nennen. Ihnen
gelingt das ja nicht!

> Deine Postings muss man als "krankhafter Angriff" bezeichnen. Und zwar
> gegen Jürgen!

Welchen Jürgen meinen Sie? Ich weiß nicht, was Sie von mir wollen?

> - noch ein Witz des Tages:


> On 18 Nov., 14:52, meissner.andr...@yahoo.de wrote:

> > Für alle wirklich Interessierten!

> >http://groups.google.de/group/ein-stalker-namens-juergen-m

> ich zitiere mal aus dieser Gruppe:
> "Über diese Gruppe
> 1 Mitglied, Mitglieder können posten, Leute können eine Einladung zum
> Beitritt anfordern, nur Mitglieder können lesen
> Beschreibung: Dies e Gruppe ist ein geschlossener Bereich, bietet aber
> die Möglichkeit zum Austausch von Erfahrungen mit Stalkern und den
> Umgang solcher Menschen. Das Beispiel des hier aufgezeigten perfiden
> Stalker Jürgen M. bietet eine gute Diskussionsgrundlage und zeigt
> evtl. für Opfer Lösungsansätze."

Na ja, lesen können Sie schonmal, aber den Text habe ich mir nicht
ausgedacht!

> Der Text erinnert mich stark an den Text der mal aufwww.stalkeralarm.de
> veröffentlicht wurde. Damals war diese Domain im Besitz von Rolf
> Assmann aus Leipzig.

Ja und ich konnte die Texte der damaligen Homepage lesen. War gar
nicht so schlecht, aber auf jeden Fall einwandfrei. Nur der jetzige
Besitzer verstieß in den letzten Tagen massiv gegen geltendes Recht.
Aber er sah seine Handlungen ein und korrigierte mit Hilfe anderer
sein fehlerhaftes Verhalten.

> - Dummheit:

Ne, finde ich gar nicht. War klug von ihm.

> On 18 Nov., 16:29, meissner.andr...@yahoo.de wrote:
> > On 11 Nov., 19:18, meissner.andr...@yahoo.de wrote:
> > In Ergänzung:

> > Dieses Schreiben stammt von den 3 Entlasstungszeugen des Angeklagten
> > Rolf A., welches der Richter Kniehase vorlag, aber von ihr in der
> > Verhandlung nicht verlesen wurde. Von der Richterin wurde lieber der
> > Weg gewählt, die Zeugen außerhalb der Hauptverhandlung anzurufen.

Richtige Feststellung!

> > Amtsgericht
> > Leipzig
> > -Strafabteilung-
> > Bernhard-Göring-Str. 64
>
> > 04275 Leipzig
>
> > 23.10.2007
>
> > Geschäftszeichen: 214 DS 812 Js 18535/04
>
> > Sehr geehrte Damen und Herren,
> > in obiger Angelegenheit bestätigen wir Ihnen den Erhalt der
> > Zeugenladung zum Verhandlungstag am 26.10.2007 in der Strafsache gegen
> > Rolf Axxxxxx vor dem Amtsgericht Leipzig. Gleichzeitig beantragen wir
> > eine kommissarische Zeugenvernehmung vor dem für unseren Wohnsitz
> > zuständigem Amtsgericht und dies begründen wir wie folgt:
> > Der Grund unserer Zeugenvernehmung ist uns bekannt, jedoch stellt die
> > Anreise nach Leipzig für Frau Hildegard Axxxxxx, Frau Rita Axxxxxx und
> > mich, eine unzumutbare Härte dar.

> > Mit freundlichen Grüßen


>
> > Uwe Axxxxxx Rita
> > Axxxxxx Hildegard Axxxxxx

> > (Schreiben und Telefonaufzeichnungen liegen der federführenden
> > Redaktion vor.)

Stimmt auch!

> Der letzte Beweis das "Andreas Meissner" kein Journalist ist! Kein
> Journalist würde seine Quellen so preisgeben.

Falsch! Woher wissen sie das? aus dem Fernsehen?

> Der Brief kann nur vom Angeklagten selbst stammen. Das Gericht gibt so
> was nicht raus.

Warum sollte das gericht dies auch tun? Ein Journalist hat viele
Quellen!

> mein persönliches Fazit:

Ist das denn wichtig und interessiert das die Leser denn überhaupt?

> Den "Andreas Meissner" gibts es gar nicht. Das ist mal wieder ein
> Falschname. So wie viele Pseudonyme die hier in der NGs im
> Zusammenhang mit den Verleumdungen und Beleidigungen gegen Jürgen
> benutzt wurden.

Doch, so wie Gott mich schuf! Sie verleumden mich gerade Gerd! Merken
Sie, was Sie hier machen?

> Die Art der Posting von "Andreas Meissner" deuten darauf hin das diese
> von der selben Person wie die anderen Verleumdungen stammen.

Welche Person meinen sie denn nur bloß?


> Gerd

Andreas

meissner...@yahoo.de

unread,
Nov 22, 2007, 7:39:33 AM11/22/07
to
Ist das nicht komisch?


***********

ArschlochStandard-Header| Ansicht vollständige Mail
"jmaye...@googlemail.com"
<jmaye...@googlemail.com>NeuDonnerstag, den 22. November 2007,
11:36:28 UhrAn:ein-stalker-namen...@googlegroups.com

Arschloch

**********

noch ein Dankeschön ;-)Kurz-Header| Ansicht vollständige MailJürgen
Mayer <webm...@feuerwehr.de>

ich möchte mich noch für die kostenlose Werbung für meine neue
Webseite
www.stalkeralarm.de bedanken.

Ich konnte schon steigende Zugriffszahlen nach deinem Posting in der
Newsgroup in der Auswertung sehen ;-)

Wenn die Tendenz weiter so anhält wird es sich dann demnächst lohnen
Werbebanner dort einzublenden. Und dann verdiene ich auch mit dieser
Webseite etwas Kleingeld ...

**********

herzlichen Dank!Kurz-Header|Ansicht vollständige MailJürgen Mayer
<webm...@feuerwehr.de>

herzlichen Dank !!!

hier mal ein Auszug aus meinem Trojaner ;-)

88.134.179.148 - - [13/Nov/2007:19:16:08 +0100] "GET / HTTP/1.1" 200
566
"http://de.f261.mail.yahoo.com/dc/launch?.rand=bvk02uta7s5et"
"Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 7.0; Windows NT 5.1; .NET CLR
1.1.4322)"

Ich gratuliere dir zum erfolgreichen Besuch einer meiner Webseiten.
Dabei konnte ich dir einen Trojaner unterjubeln.

Die Auswertung der Daten die dieser mir während dem du danach weiter
online warst sind sehr aufschlussreich ;-)

Besonders die Daten deines Mailzugangs bei Yahoo haben mich sehr
erfreut ;-)

Du hast heute abend z.B. um 19:16 Uhr eine eMail aus deinem Postfach
abgerufen ...

Es war recht einfach dich aufs Glatteis zu führen. Eine einfach
Webseite
einrichten und mit einem eigens präparieren Trojaner zu bestücken.
Eine
Köder per eMail verschicken und abwarten.

Da war es nur noch eine Frage der Zeit wann der Trojaner dann anfängt
deine Aktivitäten mitzuprotokollieren und mir dieses Protokoll in
Echtzeit auf meinen Schreibtisch übermittelt.

Wenn du ein fähiger Journalist wärst wäre dir das nicht passiert.
Aber
wenn Unfähigkeit auf Dummheit trifft dann kann so was schon mal
passieren.

Ich habe dich gewarnt indem ich dir ja schon mitgeteilt habe das mit
mir
nicht gut Kirschen essen ist und das in Sachen Internet ich dir um
Welten voraus bin!

**********

Werde ich jetzt auch bestalkt?


meissner...@yahoo.de

unread,
Nov 22, 2007, 7:57:29 AM11/22/07
to
On 22 Nov., 13:39, meissner.andr...@yahoo.de wrote:
> Ist das nicht komisch?
>
> ***********
>
> ArschlochStandard-Header| Ansicht vollständige Mail
> "jmayer71...@googlemail.com"
> <jmayer71...@googlemail.com>NeuDonnerstag, den 22. November 2007,

> 11:36:28 UhrAn:ein-stalker-namen...@googlegroups.com
>
> Arschloch
>
> **********
>
> noch ein Dankeschön ;-)Kurz-Header| Ansicht vollständige MailJürgen
> Mayer <webmas...@feuerwehr.de>

>
> ich möchte mich noch für die kostenlose Werbung für meine neue
> Webseitewww.stalkeralarm.debedanken.
>
> Ich konnte schon steigende Zugriffszahlen nach deinem Posting in der
> Newsgroup in der Auswertung sehen ;-)
>
> Wenn die Tendenz weiter so anhält wird es sich dann demnächst lohnen
> Werbebanner dort einzublenden. Und dann verdiene ich auch mit dieser
> Webseite etwas Kleingeld ...
>
> **********
>
> herzlichen Dank!Kurz-Header|Ansicht vollständige MailJürgen Mayer
> <webmas...@feuerwehr.de>

Oder ist das ein generalisiertes Problem des Jürgen M.? Mit wem liegt
dieser denn noch alles im Klinsch?

**********

Autor Jürgen M@yer, Weinstadt / Baden-Württemberg 441949
Datum 22.11.2007 13:36 MSG-Nr: [ 441949 ] 201 x gelesen

hallo,

Am Sonntag, den 18.11.2007 - 20:23 Uhr habe ich folgende eMail
erhalten:


Sehr geehrter herr Mayer !

Sie lassen zu, dass in Ihrem Forum Unwahrheiten bzw. Lügen über
XXXXXXX verbreitet werden.

Sollte Sie diese Behauptung morgen früh um 7.00 noch aufrechterhalten
werden Sie sofort eine E.V.

Bzw. eine Schadensersatzklage von mindestens 1.000.000 Euro erhalten.

XXXXXXX
[Der Name der Firma wurde aus rechtlichen Gründen unkenntlich
gemacht]

Diese Mail wurde von einem eMail-Account einer deutschen Firma die
Feuerwehrartikel herstellt und vertreibt abgeschickt.

Die Bewertung dieser Mail überlasse ich nun Euch ...

MkG
Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

PS: ich habe aufgrund dieser Mail bisher noch keinen Beitrag hier im
Forum gelöscht.

**********

Quelle: www.feuerwehr.de [http://www.feuerwehr-forum.de/index.php?
n=441949]


Ingo

unread,
Nov 22, 2007, 9:45:58 AM11/22/07
to
On 22 Nov., 13:39, meissner.andr...@yahoo.de wrote:

> Werde ich jetzt auch bestalkt?

Nein! Rolf Assmann, DU bist ein Stalker!!!

Deine Postings hier dienen nur dem Zweck eine andere Person öffentlich
zu beleidigen und zu verleumden. So was wird auch als Stalking
bezeichnet!

Ich empfehle Jürgen das er Strafanzeige erstattet. Es wäre nicht das
erste Mal das du wegen einem solchen Postings hier in der NG überführt
und verurteilt wirst.

Deine Postings, deine detailiertes Wissen um Prozessdetails und deine
Angriffe gegen Jürgen zeigen deutlich das "Andreas Meissner" ein
geafakter Name ist. Dein richtiger Name ist Rolf Assmann. Du wohnst in
Leipzig und bist mehrfach vorbetraft. Auch wegen Verleumdungen und
Beleidigungen.

Gib endlich Ruhe!

Ingo

meissner...@yahoo.de

unread,
Nov 22, 2007, 3:06:23 PM11/22/07
to
On 22 Nov., 15:45, Ingo <a34g...@hotmail.de> wrote:
> On 22 Nov., 13:39, meissner.andr...@yahoo.de wrote:
>
> > Werde ich jetzt auch bestalkt?
>
> Nein! Rolf Assmann, DU bist ein Stalker!!!
>
> Deine Postings hier dienen nur dem Zweck eine andere Person öffentlich
> zu beleidigen und zu verleumden. So was wird auch als Stalking
> bezeichnet!
>
> Ich empfehle Jürgen das er Strafanzeige erstattet. Es wäre nicht das

Falls Sie einen Herrn Assmann meinen; der wurde in dem Prozess eben
nicht überführt. Hatten Sie nicht zugehört oder waren Sie gar nicht im
Prozess?

> erste Mal das du wegen einem solchen Postings hier in der NG überführt
> und verurteilt wirst.

Meinen Sie mich oder einen Herrn Rolf Assmann? Meinen Namen konnten
Sie aber schon lesen?

> Deine Postings, deine detailiertes Wissen um Prozessdetails und deine
> Angriffe gegen Jürgen zeigen deutlich das "Andreas Meissner" ein
> geafakter Name ist. Dein richtiger Name ist Rolf Assmann. Du wohnst in
> Leipzig und bist mehrfach vorbetraft. Auch wegen Verleumdungen und
> Beleidigungen.

Es ist mein Job, über Prozesse zu berichten und dazu gehört ein
fundiertes Wissen über den Inhalt der Verhandlung.

> Gib endlich Ruhe!
Haben Sie schonmal gehört, dass ein Journalist sich den Mund verbieten
lässt?

> Ingo


Sie sind doch nicht Jürgen M.? Oder was mischen Sie sich ein und
ereifern sich so sehr. Geben Sie sich doch zu erkennen, so wie ich es
getan habe.

Andreas Meissner

P.S. Wo beleidige oder verleumde ich?

Ingo

unread,
Nov 22, 2007, 7:52:18 PM11/22/07
to
On 22 Nov., 21:06, meissner.andr...@yahoo.de wrote:
>
> Falls Sie einen Herrn Assmann meinen; der wurde in dem Prozess eben
> nicht überführt. Hatten Sie nicht zugehört oder waren Sie gar nicht im
> Prozess?

ich meine Rolf Assmann, den schwulen Sozialhilfeempfänger, den
mehrfach vorbestraften Betrüger und Verleumder!

> > erste Mal das du wegen einem solchen Postings hier in der NG überführt
> > und verurteilt wirst.
>
> Meinen Sie mich oder einen Herrn Rolf Assmann? Meinen Namen konnten
> Sie aber schon lesen?

DU bist Rolf Assmann!!!

Den "Andreas Meissner" gibt es nicht! Das ist ein gefakter Name.
Genauso wie Strus, Rombuleit usw.

>
> > Deine Postings, deine detailiertes Wissen um Prozessdetails und deine
> > Angriffe gegen Jürgen zeigen deutlich das "Andreas Meissner" ein
> > geafakter Name ist. Dein richtiger Name ist Rolf Assmann. Du wohnst in
> > Leipzig und bist mehrfach vorbetraft. Auch wegen Verleumdungen und
> > Beleidigungen.
>
> Es ist mein Job, über Prozesse zu berichten und dazu gehört ein
> fundiertes Wissen über den Inhalt der Verhandlung.

richtig, das "fundierte Wissen" hast du dir von Anfang an bei deinen
Straftaten angeeignet. Als arbeitsloser Sozialschmarozer hast du ja
viel Zeit gehabt die Akten deines Strafgerichtsprozesses zu studieren

> > Gib endlich Ruhe!
>
> Haben Sie schonmal gehört, dass ein Journalist sich den Mund verbieten
> lässt?

Nö. Aber vorbestrafte Subjekte müssen damit rechnen das ihnen recht
schnell indirekt der Mund verboten wird. In einer Zelle im Knast
kannst du rumschreien so viel du willst. Das interessiert dann die
unbescholtenen Mitbürgern wie uns hier drausen nicht mehr.

Wie war das mit der noch offenen Bewährungstrafe?

Und Tschüss sagte der Polizist als er den Straftäter am Tor der
Haftanstalt den Justizvollzugsbeamten übergab ;-)

>
> > Ingo
>
> Sie sind doch nicht Jürgen M.? Oder was mischen Sie sich ein und
> ereifern sich so sehr. Geben Sie sich doch zu erkennen, so wie ich es
> getan habe.

du hast dich selbst zu erkennen gegeben. Deine Hass-Postings sind
eindeutig. So krank kann nur ein Alkoholiker sein dem sein Verstand
vor lauter Hass immer mal wieder aussetzt. Oder plagt dich deine
Harnröhre?

>
> Andreas Meissner
>
> P.S. Wo beleidige oder verleumde ich?

hier in der NG. In einem Teil deiner Postings.

ein kleines Beispiel:

>Herr XXXXXXXX veröffentlichte
>dann im Internet am 09.10.2005 um 17:37 folgende an Herrn Rolf Axxxxxx
>gerichtete Aussage:
>„Hätte dich dein Vater damals in die Nordsee gespritzt wär wenigstens
>ordentliches Fischfutter aus dir geworden."

das ist Verleumdung!

obwohl, wenn ich mir es so richtig überlege - dran könnte doch etwas
dran sein ;-)

zumindest wäre uns dann die von dir angezettelte Schlammschlacht dann
verhindert worden.

Was meint eigentlich deine Familie dazu das du hier intime Details
z.b. über die Gesundheitszustände usw. veröffentlicht hast?

Ich glaube deine Mutter wird das nicht erfreuen. Dein Bruder Uwe
Assman dürfte jetzt auch leicht angesäuert sein. Ist ja aber egal. Bei
einer so zerstrittenen Sippschaft kommt es auf das auch nicht mehr
an.

Ingo

Ingo

unread,
Nov 22, 2007, 7:58:03 PM11/22/07
to

assel...@yahoo.de

unread,
Nov 23, 2007, 2:10:41 AM11/23/07
to
On 22 Nov., 21:06, meissner.andr...@yahoo.de alias Rolf wrote:
>
> Meinen Sie mich oder einen Herrn Rolf Assmann? Meinen Namen konnten
> Sie aber schon lesen?
>

Der ist hier gemeint:

http://img223.imageshack.us/img223/2091/betruegerausleipzigeg3.png

meissner...@yahoo.de

unread,
Nov 23, 2007, 6:31:14 AM11/23/07
to

oh, oh! Tick, Tack, Tick, Tack es rinnt die Zeit ...

Udo Burkhard

unread,
Nov 23, 2007, 10:22:49 AM11/23/07
to
Man sollte nicht für mögich halten, das man es hier mit Erwachsenen zu
tun hat.
Gibt es eingentlich eine Möglichkeit (egal welche), diese
Kindergartenstreitereien hier ein für alle mal zu beenden?
So langsam nervt der Schwachsinn, der hier verzapft wird.
Message has been deleted

Ingo

unread,
Nov 23, 2007, 11:12:03 AM11/23/07
to

Es gibt da leider nur eine Möglichkeit: Erst wenn die noch offene
Bewährungstrafe und oder die neue Freiheitsstrafe vollstreckt wird
gibt dieser Stalker ruhe.

Der ist nicht mal mit einstweiligen Verfügungen zu beeindrucken. Der
muss endlich mal weggeschlossen werden. Erst im Gefängnis hat der
keine Chance mehr das Internet für seinen Rachefeldzug zu nutzen.

Monatelang wurde im letzten Jahr diese NG durch den Leipziger für
einen Rachefeldzug missbraucht. Die Ermittlungen der Polizei ergaben
das diese Beleidigungen und Verleumdungen von Internetcafes in Leipzig
gepostet wurde. Dort ist dieser Stalker auch den Betreibern bzw.
Mitarbeitern bekannt. Er wird dann u.A. wegen Postings hier in der NG
zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nur seine Berufung hat den
Antritt dieser Freiheitstrafe jetzt hinausgeschoben.

Dann fängt der Typ hier in der Newsgroup wieder mit der selben Masche
an. Er veröffentlicht sogar noch Details aus seinem Strafprozess und
Schriftstücke mit privaten Details seiner Familie.

Da gibt es nur eine Erklärung: Der Stalker ist geisteskrank. Der
gehört wirklich hinter Gitter. Dann gibts endlich auch hier Ruhe.

Sorry, aber ich kann hier nicht tatenlos zusehen wie ein Freund von
mir so verleumdet und beleidigt wird.

Ingo

cl...@web.de

unread,
Nov 23, 2007, 1:22:47 PM11/23/07
to

Höre mal zu du Spinner. Nerve uns mit deinem dämlichen Gequatsche
nicht mehr länger oder glaubst du wirklich, wir wissen nicht wer du
bist? Ein und dieselbe Person aus dem Stuttgarter Raum. Du hast doch
keine Freunde und lasse den Leipziger in Ruhe und begib dich endlich
in ärztliche Behandlung. Du nervst Alter!!!!!!!!

cl...@web.de

unread,
Nov 23, 2007, 1:55:53 PM11/23/07
to
On 23 Nov., 16:22, Udo Burkhard <u.burkh...@gmx.de> wrote:

Losgetreten von einem Jürgen Mayer www.feuerwehr.de! Der Typ, der uns
hier seit vielen Monaten mit seinen texten nervt. Ein Stalker vor dem
Herrn!!!!!

Ingo

unread,
Nov 25, 2007, 4:25:17 AM11/25/07
to
On 23 Nov., 19:55, cl...@web.de wrote:

> Losgetreten von einem Jürgen xxxxxxxx! Der Typ, der uns


> hier seit vielen Monaten mit seinen texten nervt. Ein Stalker vor dem
> Herrn!!!!!

Falsch!!! Jürgen ist das Opfer des Stalkers Rolf Assmann aus Leipzig!

Rolf Assmann ist ein Stalker!

Rolf Assmann ist mehrfach u.A. wegen Verleumdung und Beleidigung
vorbestraft
Rolf Assmann hat schon Entziehungskuren in der Psychiatrie mehr oder
weniger erfolgreich hinter sich gebracht
Rolf Assmann wurde wegen Körperverletzung verurteilt
Rolf Assmann hat schon eine Verfügung vom Amtsgericht bekommen. Er
musste seinem Telefonterror gegen Jürgen einstellen
Rolf Assmann darf bei Jürgen nicht mehr anrufen. Sonst riskiert er ein
deftiges Ordnungsgeld oder er marschiert wieder in den Knast
Rolf Assmann benutzt oft falsche Name
Rolf Assmann lebt von Sozialleistungen
Rolf Assmann hat hohe Schulden
Rolf Assmann hat schon öfters eine eidestattliche Versicherung über
seine Vermögensverhältnisse abgegeben
Rolf Assmann hat seine Anwaltsrechnung nicht bezahlt

Wer ist jetzt der Stalker?

Gerd

unread,
Nov 25, 2007, 5:01:59 AM11/25/07
to
On 11 Nov., 19:18, meissner.andr...@yahoo.de wrote:

> Wir werden Sie in den nächsten Tagen über Veröffentlichungen in den
> Medien zu diesem Fall u.a. hier bekannt geben.
>
> Andreas Meissner
> Journalist

Und wo gibts die "Veröffentlichungen in den den Medien"?

Die "nächsten Tagen" sind schon lange rum!

Mal wieder eine Lüge aus Leipzig.

Gerd

J.K...@gmx.net

unread,
Nov 25, 2007, 8:49:52 AM11/25/07
to


Offener Brief an Ingo, Gerd und Jürgen!

Wen, um alles in der Welt wollen Sie geistige Tiefflieger hier
eigentlich verarschen? Meinen Sie, dass die hiesige Community genauso
mit dem Klammerbeutel gepudert ist wie Sie? Schaut man Ihre bisherigen
Beiträge an, man bekommt das kalte Kotzen. Über Ihre Identitäten mag
sich jeder Einzelne seine Meinung bilden. Für mich stehen sie
inzwischen fest. Mit unsäglicher Mühe versuchen Sie hier einen
Menschen in widerwärtiger Impertinenz, anonym in aller Öffentlichkeit
zu diffamieren. Sie erzählen nur die Hälfte, verschleiern bewusst die
Fakten, tun etwas hinzu oder lassen wesentliche Details aus. Das ist
schäbig, unseriös und über alle Grenzen hinaus eine riesengroße
Schweinerei. Was wollen Sie damit erreichen oder vielmehr gefragt,
was bewegt Sie dazu? Sie werden das den Lesern nicht erklären können,
weil Ihr Handeln aus tiefer Kränkung oder Rachegelüsten heraus
geschieht. Aber ist Rolf A. tatsächlich die Ursache? Welche Macht hat
Rolf A. über Sie, dass Sie immer und immer wieder die Gelegenheit
nutzen, Ihren „ungeheuren Frust" an die Öffentlichkeit zu zerren? Wo
kommt dieser Frust her? Was ist Ihnen in Gottes Namen im Leben
schlimmes passiert, dass Sie keine andere Möglichkeit haben, Ihre
durchaus bestehenden Störungen anders zu kompensieren, als über Rolf
A.? Es geht Ihnen doch gar nicht um Rolf A. und der könnte Ihnen doch
egal sein. Nach Ihren Aussagen, haben Sie ja erreicht was Sie wollten.
Sie glauben, Rolf A. hat Ihnen schreckliche Dinge angetan und dafür
musste dieser bestraft werden. Ist er doch, auch wenn das Urteil gegen
Rolf A. nicht rechtskräftig wurde und er somit als unschuldig zu
gelten hat. Oder sind Ihnen die, in denen vermeintlich Sie
betreffenden Sachen ausgeurteilten Strafen von 1-3 Monaten zu wenig?
Können Sie überhaupt zufrieden sein? Wussten Sie, was ein Urteil für
die Justiz bedeutet? Ein Urteil bedeutet auch immer „Frieden
schließen" zwischen Justiz und Täter. Sie werden nie Frieden schließen
können, weil es Ihnen nicht um Frieden , sondern um eigene tiefe
Befriedung geht, die Sie in Ihrem Leben wohl nie erhalten haben und
heute wohl auch nicht bekommen. Man weiß es nicht, aber Sie werden es
uns Lesern wohl auch nie beantworten. Warum müssen andere Menschen
darunter leiden. Was passiert mit Ihnen, wenn die Sache Rolf A. einmal
zum Abschluss kommt? Werden Sie dann aufhören und wie gehen Sie dann
mit Ihrer tiefen inneren Leere um? Suchen Sie sich dann ein neues
Opfer?

Nun gut, zum Schluss noch eine eigene Einschätzung zum Fall Rolf A.
und dem Gerichtsprozess über deren Inhalt ich aufschlussreiche
Stellungnahmen in Foren lesen konnte. Es handelt sich hier
ausschließlich um meine persönliche Meinung zur Richterin bzw.
Staatsanwaltschaft und hierbei lasse ich mich nur von gelesenen Fakten
leiten. Und bitte gestatten Sie mir eine eigene Meinung ohne dass Sie
nun auch mich angreifen oder beleidigen. Ich pflege auf derartiges
Verhalten grundsätzlich nicht zu reagieren.
Aus meiner Sicht ist das Verfahren gegen Rolf A. ein typisches
Beispiel für Mauscheleien zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft.
Hier wurde wohl die Faulheit einer Richterin evident durch die
Staatsanwaltschaft unterstützt. Im Hauptverhandlungstermin vom
29.05.2006 beschloss das Amtsgericht durch die Richterin -auf Antrag
der Staatsanwaltschaft- das Verfahren an das Schöffengericht
abzugeben. Mit Beschluss vom 20.06.2006 hat der Vorsitzende des
zuständigen Schöffengerichts am Amtsgericht W. die Sache an die
Strafrichterin K. zurückverwiesen. Hierbei hat er darauf hingewiesen,
dass es sich bei der Entscheidung der Strafrichterin um einen
Willkürakt handelt. Gegen diesen Beschluss des Schöffengerichts hat
die Staatsanwaltschaft Leipzig mit Verfügung vom 04.07.2006 Beschwerde
eingelegt mit dem Ziel, dass die Angelegenheit beim Schöffengericht
verbleibt.
Diese Beschwerde wurde durch die 1. Strafkammer des Landgerichts
Leipzig mit Beschluss vom 24.07.2006 verworfen. Das Landgericht
bestätigte die Auffassung des Schöffengerichts, dass es sich bei dem
Verweisungsbeschluss der Strafrichterin um einen Willkürakt handelte.
Für mich zeigt dieser Fall, wie Unfähigkeit oder -wie hier- Faulheit
mit Unterstützung der jeweils anderen Seite unter den Teppich gekehrt
wird. Meiner Meinung nach, wäre es die Aufgabe einer korrekt
arbeitenden Staatsanwaltschaft gewesen, einem Willkürakt eines
Richters, der im Übrigen zur Entziehung des gesetzlichen Richters
führt, entschieden entgegenzutreten. Stattdessen findet die Richterin
auch noch die Unterstützung bis hin zur Beschwerdeeinlegung durch die
Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist nicht mehr Garantin
eines rechtsstaatlichen Verfahrens, sondern macht sich zum Büttel
einer offensichtlich demotivierten Richterin.

Andere Merkwürdigkeiten aus dem Prozess gegen Rolf A. zu analysieren,
würde hier in der Community sicherlich zu weit führen, aber bei den
weiteren gelesenen Fakten wundert es mich nicht, dass Rolf A. in denen
des Jürgen M. betreffenden Fällen verurteilt wurde. Auch wenn die
Einzelstrafen sehr gering ausfiehlen, so finde ich es schon eine
riesengroße Sauerei, zumal es bei Betrachtung der Fakten tatsächlich
keinen vernünftigen Beweis gibt, dass Rolf A. tatsächlich der Täter
ist oder war. So lass ich von Zeugen, die zwar aussagten Rolf A. zu
kennen, aber nicht bestätigten, dass dieser die angeklagten Taten
gemacht hat. Lustig auch eine Zeugin, die im Prozess zu einer Anklage
eine Aussage machen sollte, die weder den Angeklagten kannte noch eine
Lokalität besitzt, in der angeblich eine Tat gegen Jürgen M. verübt
worden sein soll. Auch lustig, eine Zeugin, die in einer ganz anderen
Sache von der Polizei befragt wurde, aber im Prozess zu einer Tat
aussagen sollte, von der sie nichts wusste. Besonders witzig die
Bemerkung der Staatsanwaltschaft im Prozess: „Wer soll es denn sonst
gewesen sein". Und das nachdem die Richterin selbst wohl äußerte, dass
dem Gericht schon klar ist, dass Jürgen M. mehr Feinde hat als nur den
Rolf A.
Im Wesentlichen ist es schon richtig, was ein Andreas Meissner hier in
der Community berichtet hat, aber wie gesagt, dass hier geschriebene
ist meine persönliche Meinung bzw. Bewertung. Bin gespannt, wie der
neu aufgerollte Prozess gegen Rolf A. ausgehen wird.

J.K...@gmx.net

unread,
Nov 26, 2007, 5:01:20 AM11/26/07
to

Im Nachgang zum meinem gestriegen Offenen Brief an Ingo, Gerd und

Es verwundert nicht, dass der Verteidiger zu Beginn der
Hauptverhandlung beantragte, Jürgen M. auf seine Prozessfähigkeit hin
zu untersuchen.

Der Antrag auf Verweisung an ein höheres Gericht wurde seinerzeit von
dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft gestellt, nachdem Rolf
A. bei Beginn des Prozesses am 29.05.2006 auf Befragen der Richterin,
von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machte.

Anmerkung:

§ 243 StPO

(4)
Sodann wird der Angeklagte darauf hingewiesen, dass es ihm freistehe,
sich zu der Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Ist der
Angeklagte zur Äußerung bereit, so wird er nach Maßgabe des § 136 Abs.
2 zur Sache vernommen.

Die Richterin K. zeigte sich wohl erbost, unterbrach die
Hauptverhandlung und zitierte Verteidigung sowie Staatsanwaltschaft in
ihr Richterzimmer. Im Richterzimmer muss es hoch her gegangen sein.
Richterin K. bot bei einem Geständnis 2 Jahre Freiheitsstrafe und
Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens wegen
Computersabotage an. Verteidigung erläuterte die Anklagen und bestand
auf Freispruch in allen Anklagepunkten.

Anmerkung zur Computersabotage:

Jürgen M., der seinerzeit im Prozess gegen Rolf A. noch keine Rolle
spielte, behauptete, dass Rolf A. seinen Server bzw. Computer gehackt
und Festplatten gelöscht hätte. Die Staatsanwaltschaft Leipzig nahm
die Ermittlungen auf und beschlagnahmte sämtliche Computer des Rolf A.
in dessen Wohnung. Später stellten sich die Behauptungen des Jürgen M.
als haltlos heraus, da die Untersuchungen der Rechner des Rolf A.
durch das Sächsische Landeskriminalamt keinerlei Anhaltspunkte für
eine Computersabotage ergaben. Trotz dieser Feststellung durch die
Ermittlungsbehörden, beabsichtigte der damalige Staatsanwalt die
Rechner dennoch einzubehalten. Erst auf drängen des Verteidigers und
einem Hinweis durch das Landgericht Leipzig, wurden die Rechner wieder
an Rolf A. heraus gegeben.

Merkwürdig, dass ein Staatsanwalt, der vom Ermittlungsergebnis wusste
und das Verfahren nach § 170 II StPO hätte einstellen müssen, dann im
Richterzimmer eine Einstellung nach § 154 StPO anbietet.

Als man sich im Richterzimmer wohl offensichtlich nicht einig wurde,
stellte der Staatsanwalt den Antrag, die Sache an ein höheres Gericht
abzugeben. Die Begründung hierfür war die Feststellung, dass der
Angeklagte Rolf A. mit einer höheren Strafe zu rechnen hätte und das
Amtsgericht bzw. der Strafrichter für ein höheres Strafmaß nicht mehr
zuständig sei.

Dieser Rechtsauffassung vermochte der Verteidiger nicht
nachzuvollziehen. Hatte Richterin K. sich doch vorher durch die
Eröffnungsbeschlüsse für zuständig erklärt und die Staatsanwaltschaft
doch selbst vor dem Strafrichter angeklagt. Richterin K. gab dem
Antrag der Staatsanwaltschaft statt, verwies den Angeklagten Rolf A.
an ein höheres Gericht. Die weitangereisten Zeugen schickte Richterin
K. dann wieder nach Hause.

Merkwürdig nur, wie Richterin K. nach dem Gespräch in ihrem Büro auf
die Idee gekommen ist, dass der Angeklagte Rolf A. höhere Strafen
erhalten müsse. Weil der Angeklagte sich zur Sache nicht geäußert hat
und das Gericht noch gar nicht in die Beweisaufnahme eingetreten war?

Als Steuerzahler frage ich mich natürlich, wer diese Spielchen der
Richterin K. bezahlt? Noch viel schlimmer wäre aber der Gedanke, dass
der Angeklagte Rolf A. bei einer rechtskräftigen Verurteilung die
Kosten des Willküraktes der Richterin K. hätte tragen müssen.

Am 17.09.2007, also über 1 Jahr später, machte Richterin K. weiter und
nun sollte es wohl den Angeklagten Rolf A. an den Kragen gehen.
(Siehe man hierzu den Bericht des meissner.andreas)

Merkwürdig, dass die Staatsanwaltschaft, hatte sie doch regelmäßig
Anzeigen des Jürgen M. gegen Rolf A. eingestellt, nun Anklagen
gefertigt und dem Prozess nachgereicht hat. Richterin K. ließ die
Anklagen zu und eröffnete. Bei genauer Betrachtung der Anklagen, hätte
Richterin K. erkennen müssen, dass es gar keine vernünftigen Beweise
für die Vorwürfe gegen Rolf A. gibt, aber sie entschied anders und nun
tauchte Jürgen M. als Nebenkläger auf.

> neu aufgerollte Prozess gegen Rolf A. ausgehen wird.- Zitierten Text ausblenden -
>
> - Zitierten Text anzeigen -

Hoffen wir mal, dass der Angeklagte Rolf A. nun mehr Gerechtigkeit
erfährt und man sich nun die Anklagen etwas genauer anschaut.


Ingo

unread,
Nov 26, 2007, 10:53:46 AM11/26/07
to
On 25 Nov., 14:49, J.Ko...@gmx.net wrote:

>
> Mit unsäglicher Mühe versuchen Sie hier einen
> Menschen in widerwärtiger Impertinenz, anonym in aller Öffentlichkeit
> zu diffamieren.

Wer wurde wegen einem diffamierenden, beleidigendem und
verleumderischen Posting hin in der Newsgroup zu einer Freiheitsstrafe
verurteilt?

> Sie erzählen nur die Hälfte, verschleiern bewusst die
> Fakten, tun etwas hinzu oder lassen wesentliche Details aus.

Sei doch froh das hier nur angeblich die Hälfte deiner Straftaten
aufgeführt wurde ;-)

> Das ist
> schäbig, unseriös und über alle Grenzen hinaus eine riesengroße
> Schweinerei.

Telefonterror ist schäbig

> Nun gut, zum Schluss noch eine eigene Einschätzung zum Fall Rolf A.
> und dem Gerichtsprozess

Wie dumm bist du eigentlich? Ein normal denkender Mensch würde doch
keine Details aus den eigenen Strafgerichtsprozessen hier
breitzutreten und veröffentlichen. So ein Blödsinn kann nur einem
einfallen der nicht mehr voll zurechnungsfähig ist.

> über deren Inhalt ich aufschlussreiche
> Stellungnahmen in Foren lesen konnte.

Welche Foren. Die gibts doch nur in deiner Phantasie!

> Es handelt sich hier
> ausschließlich um meine persönliche Meinung zur Richterin bzw.
> Staatsanwaltschaft und hierbei lasse ich mich nur von gelesenen Fakten
> leiten.

Was meinst du wie erfreut die sind deine Angriffe gegen die Richterin
und die Staatsanwältin zu lesen?

Mich würde es nicht wundern wenn deine geistigen Ergüsse hier aus der
Newsgroup nicht schon in Leipzig beim Gericht liegen.

Meinst du das dies bei den nächsten Verhandlungen dein Strafmass
positiv beeinflusst?. Ich glaubs nicht. Eher im Gegenteil.

Auch am Landgericht kann man Newsgroups lesen :-)

> Aus meiner Sicht ist das Verfahren gegen Rolf A. ein typisches
> Beispiel für Mauscheleien zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft.

Aus meiner Sicht sind die Straftaten die Rolf A. begangen hat ein
typisches Beispiel für kriminelle Handlungen die von Gerichten
bestraft werden.

> Hier wurde wohl die Faulheit einer Richterin evident durch die
> Staatsanwaltschaft unterstützt.

Wenn das Ergebnis von über drei Jahren Freiheitstrafe auf der
"Faulheit" der Richterin beruht kann die Gerechtigkeit gut damit
leben.

> Im Wesentlichen ist es schon richtig, was ein Andreas Meissner hier in
> der Community berichtet hat, aber wie gesagt, dass hier geschriebene
> ist meine persönliche Meinung bzw. Bewertung.

Andreas Meissner ist ein Lügner.

> Bin gespannt, wie der
> neu aufgerollte Prozess gegen Rolf A. ausgehen wird.

Ist doch klar: 3 Jahre plus / minus

Auch wenn du etwas Rabatt bekommst. In den Knast wanderst du auf jeden
Fall. Ich kenn mich dort ja nicht aus. Aber ich kann mir schon
vorstellen das ein schwuler Knastbruder höchst willkommen ist.

J.K...@gmx.net

unread,
Nov 27, 2007, 9:37:47 AM11/27/07
to
On 26 Nov., 16:53, Ingo <a34g...@hotmail.de> wrote:
> On 25 Nov., 14:49, J.Ko...@gmx.net wrote:

> Wer wurde wegen einem diffamierenden, beleidigendem und
> verleumderischen Posting hin in der Newsgroup zu einer Freiheitsstrafe
> verurteilt?

Ich kann das nicht beantworten, da ich nichts von Verleumdungen oder
dergleichen weiß. In der hiesigen Neuwsgroup kann ich keine Postings
des Rolf A. entdecken.
Natürlich würde ich mich aber hütten dies zu behaupten, denn das
Urteil gegen Rolf A. ist nicht rechtskräftig und somit gilt dieser
nach dem Gesetz als unschludig. Können Sie das nachvollziehen "Herr
Ingo"!


> Sei doch froh das hier nur angeblich die Hälfte deiner Straftaten
>aufgeführt wurde ;-)

Nun müssen Sie mir aber wirklich mal weiterhelfen. Wer ist denn nun
gemeint? Rolf A. oder ich? Vertauschen sie etwa jetzt auch die Fakten?


> Telefonterror ist schäbig

Sehe ich genauso, aber was ist Telefonterror?

> Wie dumm bist du eigentlich? Ein normal denkender Mensch würde doch
> keine Details aus den eigenen Strafgerichtsprozessen hier
> breitzutreten und veröffentlichen. So ein Blödsinn kann nur einem
> einfallen der nicht mehr voll zurechnungsfähig ist.

Auch hier müssen Sie mir weiterhelfen. Wen meinen Sie?

> Welche Foren. Die gibts doch nur in deiner Phantasie!

Hier sind Sie aber wirklich auf dem Holzweg!


> Was meinst du wie erfreut die sind deine Angriffe gegen die Richterin
> und die Staatsanwältin zu lesen?

Ingo, "meinst" kommt von Meinung! Es ist kein Angriff, sondern meine
Meinung und die vertrete ich.

> Mich würde es nicht wundern wenn deine geistigen Ergüsse hier aus der
> Newsgroup nicht schon in Leipzig beim Gericht liegen.

Ach Ingo, dafür sorgen sie doch oder haben Sie es vielleicht nicht
schon getan?

> Meinst du das dies bei den nächsten Verhandlungen dein Strafmass
> positiv beeinflusst?. Ich glaubs nicht. Eher im Gegenteil.

Und wieder benötige ich Ihre Hilfe Ingo. Wen meinen Sie?

> Auch am Landgericht kann man Newsgroups lesen :-)

Ja und auch Juristenzeitung,Gesetze und Akten.


> Aus meiner Sicht sind die Straftaten die Rolf A. begangen hat ein
> typisches Beispiel für kriminelle Handlungen die von Gerichten
> bestraft werden.

Ist das so?


> Wenn das Ergebnis von über drei Jahren Freiheitstrafe auf der
> "Faulheit" der Richterin beruht kann die Gerechtigkeit gut damit
> leben.

Ist das so?

> Andreas Meissner ist ein Lügner.

Können Sie das beurteilen? waren Sie im Prozess dabei?

> Ist doch klar: 3 Jahre plus / minus

Oh, Richter Ingo! Sind sie nun auch schon bei der Strafkammer am
Landgericht in Leipzig tätig? Na, dann sieht es ja ganz anders aus.

> Auch wenn du etwas Rabatt bekommst. In den Knast wanderst du auf jeden
> Fall. Ich kenn mich dort ja nicht aus. Aber ich kann mir schon
> vorstellen das ein schwuler Knastbruder höchst willkommen ist.

Ach Ingo, und wieder versteht dich hier keiner. Was machen wir bloß?
Wen meinen Sie jetzt?

Wäre schön gewesen, wenn Sie sich hier in der Community mal sachlich
geäußert hätten, aber das liegt Ihnen wohl gar nicht. Können Sie ja
auch gar nicht, weil Sie nicht im Prozess waren und daher den Fall gar
nicht kennen. Oder doch?

Ich hingegen habe mich sehr genau informiert und dazu viele Fakten
gelesen.

Und bitte Ingo, wenn sie wieder was zu meinen Beiträgen schreiben
wollen, dann sortieren sie erstmal. Fangen Sie mit der
Personentrennung oder Unterscheidung von Personen bzw.
Prozessbeteiligten an. Das hilft erstmal einen Schritt weiter zur
sauberen und sachlichen Diskussion hier in der Community.

"schwuler Knastbruder" (Ihre Worte)! Haben Sie was gegen Schwule?

Gerd

unread,
Dec 2, 2007, 5:37:23 PM12/2/07
to
On 18 Nov., 16:29, meissner.andr...@yahoo.de wrote:
>
> In Ergänzung:
>
> Dieses Schreiben stammt von den 3 Entlasstungszeugen des Angeklagten
> Rolf A., welches der Richter Kniehase vorlag, aber von ihr in der
> Verhandlung nicht verlesen wurde. Von der Richterin wurde lieber der
> Weg gewählt, die Zeugen außerhalb der Hauptverhandlung anzurufen.
>
> Amtsgericht
> Leipzig
> -Strafabteilung-
> Bernhard-Göring-Str. 64
>
> 04275 Leipzig
>
> 23.10.2007
>
> Geschäftszeichen: 214 DS 812 Js 18535/04
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> in obiger Angelegenheit bestätigen wir Ihnen den Erhalt der
> Zeugenladung zum Verhandlungstag am 26.10.2007 in der Strafsache gegen
> Rolf Axxxxxx vor dem Amtsgericht Leipzig. Gleichzeitig beantragen wir
> eine kommissarische Zeugenvernehmung vor dem für unseren Wohnsitz
> zuständigem Amtsgericht und dies begründen wir wie folgt:

...

>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Uwe Axxxxxx Rita
> Axxxxxx Hildegard Axxxxxx
>
> (Schreiben und Telefonaufzeichnungen liegen der federführenden
> Redaktion vor.)

he du Möchtegern-Journalist!

Die Veröffentlichung von Akten aus einen noch nicht abgeschlossenen
Strafverfahren ist strafbar!

guck mal:

§ 353d StGB
Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
Dreißigster Abschnitt (Besonderer Teil)

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer
1. entgegen einem gesetzlichen Verbot über eine Gerichtsverhandlung,
bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder über den Inhalt
eines die Sache betreffenden amtlichen Schriftstücks öffentlich eine
Mitteilung macht,

2. entgegen einer vom Gericht auf Grund eines Gesetzes auferlegten
Schweigepflicht Tatsachen unbefugt offenbart, die durch eine
nichtöffentliche Gerichtsverhandlung oder durch ein die Sache
betreffendes amtliches Schriftstück zu seiner Kenntnis gelangt sind,
oder
3. die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines
Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines
Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut
öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert
worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.

aber bei deinem Vorstrafenregister kommt es wohl darauf auch nicht
mehr an.

J.K...@gmx.net

unread,
Dec 3, 2007, 5:12:39 AM12/3/07
to
> mehr an.- Zitierten Text ausblenden -
>

Insgesamt unterliegt Gerd [es liegt ein Lächeln in der Luft] hier
einem Rechtsirrtum, aber das mag man ihm bei seinem laienhaften
Rechtsverständnis zu gute halten.
Gerd, es reicht also nicht aus, hier irgendetwas aus dem Internet zu
kopieren und dann sich in krankhafter Großmannssucht profilieren zu
wollen.


Ingo

unread,
Dec 5, 2007, 6:21:21 AM12/5/07
to
On 3 Dez., 11:12, J.Ko...@gmx.net wrote:

> > guck mal:

> > § 353d StGB
> > Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
> > Dreißigster Abschnitt (Besonderer Teil)

> Insgesamt unterliegt Gerd [es liegt ein Lächeln in der Luft] hier
> einem Rechtsirrtum, aber das mag man ihm bei seinem laienhaften
> Rechtsverständnis zu gute halten.
> Gerd, es reicht also nicht aus, hier irgendetwas aus dem Internet zu
> kopieren und dann sich in krankhafter Großmannssucht profilieren zu
> wollen.

Falls es dir noch nicht aufgefallen ist. Gerd hat einen § aus dem
Strafgesetzbuch kopiert.

Das mit der "krankhaften Großmannssucht" trifft wohl eher auf Rolf
Assmann zu. Wurde der nicht schon wegen Titelmissbrauch rechtskräftig
verurteilt?

Ingo

meissner...@yahoo.de

unread,
Dec 17, 2007, 4:03:49 AM12/17/07
to

Immer wieder durch Jürgen M. angestoßen, entbrannten in verschiedenen
Google-Newsgroups Hetzkampagnen gegen R.A. der zusehen musste, wie
seine Persönlichkeitsrechte in wohl unbeschreiblicher sowie nie dar
gewesener Art und Weise verletzt wurden und laut eines Ermittlers war
es wohl auch nicht einfach, die Herkunft der Beiträge zu ermitteln.
Nur durch akribisches Zuarbeiten der Email-Dienstanbieter und
verschiedene Serverbetreiber war es möglich, die Spuren an den
Ursprungsort zurückzuverfolgen. So waren wohl auch ausländische
Serverbetreiber oder Dienstanbieter in die Ermittlungsarbeiten
involviert und so konnte man sich schließlich nur freuen, als den
Ermittlern die Ergebnisse u.a. aus den USA per Fax zugingen.

Es ist immer schwierig, Straftaten im Internet zu ermitteln oder
aufzudecken, aber niemand sollte sich zu sicher fühlen und glauben,
man könne ihm nicht auf die Spur kommen; man ist nie anonym, so die
Aussage eines Ermittlers. Auf weitere Nachfrage teilten die Ermittler
mit, dass nunmehr die Ergebnisse weiter auszuwerten sind und diese
dann zur Verfahrenseinleitung übergeben werden.

Auch R.A. zeigte sich spürbar erleichtert und gleichzeitig teilte sein
Vertreter telefonisch mit, dass es nun darum ginge, dem Urheber mit
aller Härte und rechtsstaatlichen Mitteln das Handwerk zu legen. Hier
wurde systematisch versucht einen Menschen gesellschaftlich an den
Rand der Isolation zu treiben und dies ist mit normalem
Menschenverstand nicht mehr erklärbar, aber der Kreis hat sich nun
"Gott sei Dank!" geschlossen.

meissner...@yahoo.de

unread,
Dec 17, 2007, 4:04:24 AM12/17/07
to
On 23 Nov., 17:12, Ingo <a34g...@hotmail.de> wrote:

meissner...@yahoo.de

unread,
Feb 3, 2008, 5:39:50 AM2/3/08
to

Nach intensiver Prozessbeobachtung durch zwei in Leipzig ansässige
Redakteure und weiteren Recherchen durch mich, bin ich auf den obigen
Beitrag des Jürgen Mayer aufmerksam geworden. Nach fundiertem

Hintergrundwissen, Recherchen und den Berichten der
Prozessbeobachter,
kann heute vorab eine andere Darstellung zum Prozess abgegeben
werden.
Diese Darstellung gibt allerdings nur den Teil des Prozesses in
Leipzig wieder und berührt noch nicht die in Kürze erscheinenden
Berichte in den Medien.
Den schriftlichen Berichten der Prozessbeobachter ist entnehmen, dass
Jürgen Mayer auf dessen Antrag hin, als Nebenkläger zugelassen wurde.
Jürgen Mayer erschien stets mit seinem Rechtsanwalt Knebel aus
Leipzig. Jürgen Mayer wurde im Prozess selbst und in den vielen
Unterbrechungen als eine sehr aufgeregte, nervöse uns polemisierende
Person beschrieben. So war wohl bezeichnend, dass Jürgen Mayer den
Angeklagten Rolf A. während des Prozesses mit Handzeichen oder
infantiler Gestik versuchte zu beleidigen bzw. zu provozieren. Die
Prozessbeobachter registrierten bei dem Jürgen Mayer auch mehreremals
ein flegelhaftes ,,Hinlümmeln" auf dem Stuhl im Saal. Weiter
beobachten
die Redakteure, dass Jürgen Mayer mit infantilen Gekriggel versuchte,
den Angeklagten im Prozess zu zeichnen. Hierbei bewegte dieser in
schon beängstigender Art und Weise seine Augen auf und ab in Richtung
des Angeklagten. Der Nebenkläger Jürgen Mayer wurde dann von einem
der
Redakteure beobachtet, wie dieser den Schaukasten des Gerichts
fotografierte. In diesem Schaukasten befand sich die öffentliche
Bekanntmachung des Prozesses gegen den Angeklagten.
Der Prozess selbst:

Die Richterin Kniehase musste nun den Prozess gegen den Angeklagten
Rolf A. fortführen, nachdem 2006 ihr Versuch scheiterte, die
Aburteilung des Angeklagten durch ein höheres Gericht zu erreichen.
Die Richterin fühlte sich wohl dazu veranlasst, weil der Angeklagte
sich zu Beginn des ersten Prozesstages auf sein verfassungsrechtlich
garantiertes Aussageverweigerungsrecht berufen hatte. Auf die
Beschwerde der Verteidigung des Angeklagten hin, wurde der Beschluss
zunächst durch das Schöffengericht und späterhin durch das
Landgericht
zurückgewiesen. Das Landgericht selbst sprach hier von einem
Willkürakt der Richterin.
Über ein Jahr später fand nun die Neuauflage des Prozesses gegen den
Angeklagten Rolf A. vor dem Amtsgericht Leipzig statt. Und wieder
entschied sich der Angeklagte zu schweigen. Allerdings war der
Prozess
von Beginn an äußerst gespannt. So stellte die Verteidigung den
Antrag, den Nebenkläger Jürgen Mayer auf seine Prozessfähigkeit hin
untersuchen zu lassen, weil es gravierende Anhaltspunkte für dessen
Prozessunfähigkeit gab. Die Richterin Kniehase, die keine Ärztin,
geschweige denn Psychiaterin war, wischte diesen Antrag in nicht
einmal 1 Minute vom Tisch.
Dann kam es in dem Prozess zu einem heftigen Eklat. Als die
Verteidigung vor Verlesung der Anklageschriften einen Antrag stellen
wollte, weigerte die Richterin sich beharrlich diesen überhaupt
anzuhören. Sie lehnte ab, bevor überhaupt ein Beweisantrag gestellt
wurde. Daraufhin zog der Verteidiger seine Robe aus und verließ unter
heftigem Protest den Gerichtssaal. Staatsanwältin Mencke wollte nun
auf die Schnelle dem Angeklagten Rolf A. einen Pflichtverteidiger
besorgen, woraufhin der Angeklagte protestierte und dies sofort
zurückwies. Die Richterin herrschte diesen an und verbat ihm den
Mund.
Der Angeklagte Rolf A. beantragte die Unterbrechung der
Hauptverhandlung, weil er ohne Verteidiger vor Gericht war. Die
Richterin reagierte hierauf nicht und lief dem Verteidiger auf dem
Gerichtsflur nach. Erst als der Verteidiger die Zusicherung hatte,
seinen Antrag stellen zu dürfen, wurde der Prozess fortgeführt. Mit
seinem Antrag wollte die Verteidigung erreichen, dass die Aliasnamen
in verschiedenen Anklageschriften nicht verlesen werden, weil sie den
Angeklagten Rolf A. in aller Öffentlichkeit und sogar vor Gericht
diffamieren würden. Auch diesen Antrag lehnte die Richterin ohne
Begründung ab.
Die Richterin versuchte nun im Eiltempo den Prozess irgendwie zu Ende
zu bringen. Es folgten Befangenheitsanträge gegen die Richterin
Kniehase, die selbstverständlich abgelehnt wurden. Zeugen wurden im
Minutentakt unter Bauchpinselung vernommen. So fühlte sich die
Richterin nicht veranlasst, Zeugen die sich offenkundig in
erheblichen
Widersprüchen verwickelt hatten, noch einmal ausführlich zu befragen.
Die Redakteure, die den Prozess nun bis zum Ende beobachtet und
verfolgt hatten, kannten die Akteninhalte und wunderten sich, warum
das Gericht den Widersprüchen überhaupt nicht nachging. Diese
beschrieben die Richterin als eindeutig befangen und mit dem Prozess
wohl offensichtlich überfordert.
So wunderten sich die Redakteure darüber, dass die Richterin einen
Hauptentlastungszeugen überhaupt und bis zum Schluss des Prozesses
nicht laden wollte. Obwohl sie wusste, wo sie ihn laden könne und das
eben dieser Zeuge den Angeklagten in allen Punkten hätte entlasten
können.
Am letzten Prozesstag kam es erneut zu Beginn der Verhandlung zu
einem
weiteren Eklat zwischen Richterin und Verteidigung. So befragte der
Verteidiger die Richterin, ob sie, die Richterin, Entlastungszeugen
zwei Tage vor dem Fortsetzungstermin außerhalb der Hauptverhandlung
angerufen und bedroht hätte. Richterin Kniehase erklärte in der
Verhandlung, dass es tatsächlich zwei Telefonate mit Zeugen gegeben,
aber sie diese nicht bedroht hätte. In diesem Fall hat es Recherchen
und Gespräche mit den Zeugen gegeben, die aussagten, dass sie sich
nach Ladung durch das Gericht mit einem Schreiben an die Richterin
wandten. In diesem Schreiben -liegt der federführenden Redaktion vor-
baten die Zeugen eine Vernehmung vor dem für ihren Wohnort
zuständigen
Gericht. Sie begründeten ihren Antrag u.a. damit, dass sie nicht auf
den Zeugen und Nebenkläger Jürgen Mayer treffen wollen, weil es der
kranken und alten Mutter des Angeklagten, die gleichzeitig Zeugin
ist,
nicht zugemutet werden kann, mit Jürgen Mayer in Kontakt zu kommen.
Hat dieser doch am Telefon -Telefonaufzeichnungen über diese Anrufe
des Jürgen Mayer liegen der Redaktion ebenfalls vor- damit gedroht,
in
Richtung Norden fahren zu wollen und die zwei Töchter des Angeklagten
vergewaltigen zu wollen. Aus diesen Telefonauszeichnungen geht auch
hervor, dass Jürgen Mayer von ,,Penis abschneiden" sprach und
feststellte, dass dies eine schöne Schlagzeile wäre.
So schickten die Zeugen diesen Antrag an das Gericht nach Leipzig,
woraufhin sie zunächst von einer Mitarbeiterin der Geschäftsstelle
der
Richterin Kniehase angerufen wurden. Am Telefon erklärte die
Mitarbeiterin, dass dies so nicht gehen würde. Sie müssten
erscheinen,
man könnte aber davon absehen, wenn die Zeugen erklären würden, dass
sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen würden. Sie
hätten dies alle zu unterschreiben. Als dies aber von den Zeugen
nicht
getan wurde, sie aber stattdessen ärztliche Atteste vorlegten, rief
die Richterin Kniehase bei den Zeugen an und erklärte, dass wenn man
nicht erscheinen würde, sie eine Verhaftung auch über die
Ländergrenzen hinaus anordnen könne. Auch die Richterin stellte in
Aussicht, dass sie auf das Erscheinen verzichten würde, wenn ein von
allen Zeugen unterschriebenes Fax über die Inanspruchnahme des
Zeugnisverweigerungsrechts bei Gericht einginge.
Eingeschüchtert schickten die Zeugen des Angeklagten das Fax ans
Gericht.
Die Richterin äußerte dann am letzten Prozesstag, dass die Zeugen ein
Fax geschickt hätten, sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht, nichts
sagen könnten und sie dem Angeklagten eh nur einen Gefallen tun
sollten. Als der Verteidiger das Fax einsehen beziehungsweise
Akteneinsicht wollte, verweigerte die Richterin Kniehase diese mit
der
Aussage, dass die Verteidigung genug Einsicht in die Akten hatte.
Die Zeugen verwahrten sich auf Nachfrage durch die federführende
Redaktion gegen die Behauptung der Richterin Kniehase. Wir haben nie
behauptet, dass wir dem angeklagten Rolf A. sowieso nur ein Gefallen
tun sollten. ,,Das bestreiten wir und das haben wir am Telefon nie
gesagt"; so Uwe A.

Weiter musste die Familie des Angeklagten immer wieder Beleidigungen
des Jürgen Mayer ertragen, die wohl mit einem klaren Menschenverstand
nicht mehr zu erklären sind. So hat der Zeuge und Nebenkläger Jürgen
Mayer nicht nur den Angeklagten, sondern auch die Familie beleidigt,

als er öffentlich äußerte, dass es besser gewesen wäre, wenn der
Vater
des Angeklagten ihn in die Nordsee gespritzt hätte, weil dieser dann
wenigstens als Fischfutter taugen würde. Der federführenden Redaktion
liegen hinreichende Beweise für diese und andere Angriffe des Jürgen
Mayer vor.
Nach Ende ,,der Beweisaufnahme" stellte Staatsanwältin Mencke in
einem
20-minütigen Monolog ihre Strafanträge und versuchte zu erklären,
warum der Angeklagte und nur der Angeklagte, der Täter sein könne,
deshalb zu bestrafen wäre. Kopfschüttelnd und entsetzt zeigten sich
die Prozessbeobachter sowie Redakteure. So äußerte einer dieser
Redakteure, dass es nicht einen Beweis für die Täterschaft des
Angeklagten gegeben und er dies in seiner ganzen Laufbahn als
Gerichtsreporter noch nie erlebt hätte. ,,Hier ist einiges Oberfaul";
so in einem Telefonat mit der federführenden Redaktion. ,,Nicht
einmal
die Zeugen der Staatsanwaltschaft hätten bezeugt, dass der Angeklagte
in Sachen Jürgen Mayer irgendetwas in ihren Räumen getätigt hätte".
,,Diese sagten nur aus, den Angeklagten aus der Szene zu kennen und
nicht mehr".; so ein weiterer Prozessbeobachter und Redakteur."
Die Verteidigung verweigerte ein Plädoyer mit der Begründung, dass er
sich nicht Mitschuldig an der Verurteilung des Angeklagten machen
wolle. So griff dieser die Richterin und auch die Staatsanwältin in
ungewöhnlicher Schärfe an.
Nach Auswertung der Einzelstrafen, verhängte das Gericht in den
Fällen
die Jürgen Mayer betrafen, 3 Einzelstrafen zwischen 1 und 3 Monate.
In
einem Fall wurde die Anklage gegen Rolf A. in Sachen Jürgen Mayer
wegen Prozesshindernis fallengelassen.
Noch am Tag der Urteilsbegründung legte die Verteidigung des
Angeklagten (Sprung) Revision ein. Die Staatsanwaltschaft legte dann
-
nur 2 Tage später- am darauffolgenden Montag die Sperrberufung.
Lesen Sie hierzu folgendes:
,,Sperrberufung" der Staatsanwaltschaft
In auffälliger Regelmäßigkeit ist - jedenfalls im
Zuständigkeitsbereich der StA Leipzig - festzustellen, dass nach
amtsgerichtlichen Strafurteilen einer Berufungseinlegung des
Angeklagten postwendend die Berufung der Staatsanwaltschaft folgt. Da
dies sogar dann geschieht, wenn das Urteil dem Antrag des
staatsanwaltschaftlichen Sitzungsvertreters entspricht, ja sogar
dann,
wenn das Urteil zudem einem zuvor von der StA beantragten Strafbefehl
entspricht und weiterhin regelmassig die Staatsanwaltschaft Leipzig
einer etwaigen späteren wechselseitigen Berufungsrücknahme
zuzustimmen
pflegt, bleibt bei vernünftiger Betrachtungsweise nur der Schluss,
dass die Berufung der StA sichtlich einzig und allein dem Zweck
dient,
das Verschlechterungsverbot des § 331 Abs.1 stoppt zu unterlaufen.
Zudem hat die Praxis der StA zur Folge, dass wegen § 335 Abs.3 StPO
amtsgerichtliche Urteile praktisch der Überprüfung durch die
(Sprung)Revision vollständig entzogen werden können.
Indes verstieße derartiges gegen Nr.147 AbS.1 RiStBV:
Hiernach ist die Tatsache allein, dass der Angeklagte Berufung
eingelegt hat kein Grund für die StA ihrerseits Berufung einzulegen.
Zudem ist ein Rechtsmittel zur Nachprüfung des Strafmaßes nur dann
einzulegen, wenn die Strafe in einem offensichtlichen Missverhältnis
zur Schwere der Tat steht.
In dem O.g., sehr eindeutigen Fall, dass die StA trotz einem ihrem
eigenen Antrag voll und ganz entsprechenden Urteil Berufung eingelegt
hat, wäre zu prüfen, ob man Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen hat
und erforderlichenfalls gegen diese Praxis auf ministerialer Ebene
angeht.
So wohl hier geschehen im beschriebenen Fall Rolf A.

Aus meiner Sicht ist das Verfahren gegen Rolf A. ein typisches
Beispiel für Mauscheleien zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft.
Hier wurde wohl die Faulheit einer Richterin evident durch die
Staatsanwaltschaft unterstützt. Im Hauptverhandlungstermin vom
29.05.2006 beschloss das Amtsgericht durch die Richterin -auf Antrag
der Staatsanwaltschaft- das Verfahren an das Schöffengericht
abzugeben. Mit Beschluss vom 20.06.2006 hat der Vorsitzende des
zuständigen Schöffengerichts am Amtsgericht W. die Sache an die
Strafrichterin K. zurückverwiesen. Hierbei hat er darauf hingewiesen,
dass es sich bei der Entscheidung der Strafrichterin um einen
Willkürakt handelt. Gegen diesen Beschluss des Schöffengerichts hat
die Staatsanwaltschaft Leipzig mit Verfügung vom 04.07.2006
Beschwerde
eingelegt mit dem Ziel, dass die Angelegenheit beim Schöffengericht
verbleibt.
Diese Beschwerde wurde durch die 1. Strafkammer des Landgerichts
Leipzig mit Beschluss vom 24.07.2006 verworfen. Das Landgericht
bestätigte die Auffassung des Schöffengerichts, dass es sich bei dem
Verweisungsbeschluss der Strafrichterin um einen Willkürakt handelte.
Für mich zeigt dieser Fall, wie Unfähigkeit oder -wie hier- Faulheit
mit Unterstützung der jeweils anderen Seite unter den Teppich gekehrt
wird. Meiner Meinung nach, wäre es die Aufgabe einer korrekt
arbeitenden Staatsanwaltschaft gewesen, einem Willkürakt eines
Richters, der im Übrigen zur Entziehung des gesetzlichen Richters
führt, entschieden entgegenzutreten. Stattdessen findet die Richterin
auch noch die Unterstützung bis hin zur Beschwerdeeinlegung durch die
Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist nicht mehr Garantin
eines rechtsstaatlichen Verfahrens, sondern macht sich zum Büttel
einer offensichtlich demotivierten Richterin.
Andere Merkwürdigkeiten aus dem Prozess gegen Rolf A. zu analysieren,
würde hier in der Community sicherlich zu weit führen, aber bei den
weiteren gelesenen Fakten wundert es mich nicht, dass Rolf A. in
denen
des Jürgen M. betreffenden Fällen verurteilt wurde. Auch wenn die
Einzelstrafen sehr gering ausfielen, so finde ich es schon eine

riesengroße Sauerei, zumal es bei Betrachtung der Fakten tatsächlich
keinen vernünftigen Beweis gibt, dass Rolf A. tatsächlich der Täter
ist oder war. So lass ich von Zeugen, die zwar aussagten Rolf A. zu
kennen, aber nicht bestätigten, dass dieser die angeklagten Taten
gemacht hat. Lustig auch eine Zeugin, die im Prozess zu einer Anklage
eine Aussage machen sollte, die weder den Angeklagten kannte noch
eine
Lokalität besitzt, in der angeblich eine Tat gegen Jürgen M. verübt
worden sein soll. Auch lustig, eine Zeugin, die in einer ganz anderen
Sache von der Polizei befragt wurde, aber im Prozess zu einer Tat
aussagen sollte, von der sie nichts wusste. Besonders witzig die
Bemerkung der Staatsanwaltschaft im Prozess: "Wer soll es denn sonst
gewesen sein". Und das nachdem die Richterin selbst wohl äußerte,
dass
dem Gericht schon klar ist, dass Jürgen M. mehr Feinde hat als nur
den
Rolf A.
Im Wesentlichen ist es schon richtig, was ein Andreas Meissner hier
in
der Community berichtet hat, aber wie gesagt, dass hier geschriebene
ist meine persönliche Meinung bzw. Bewertung. Bin gespannt, wie der

neu aufgerollte Prozess gegen Rolf A. ausgehen wird.

Neues zum Fall R.A. aus Leipzig:

Die hier immer wieder in der Newsgroup aufgestellte Behauptung, der
Angeklagte hätte gegen das gegen ihn ergangene Urteil Berufung
eingelegt, ist falsch. Der Verteidiger legte noch am Tag des
Urteilsspruchs die "Sprungrevision" ein.
Siehe hierzu auch: http://www.justiz.niedersachsen.de/master/C6516071_N5642693_L20_D0_I3749483
Nur 3 Tage später legte sodann die Staatsanwaltschaft Berufung ein,
welche ganz klar als "Sperrberufung" zu bezeichnet werden darf.

Aktuell im Fall R.A.

Die Richterin Kniehase hatte eine "gesetzlich vorgeschriebene Frist
zur Urteilsabfassung" und dieses hätte schriftlich am 14.12.2007 beim
Verteidiger sowie Angeklagten sein müssen. Nach neusten Erkenntnissen
erhielten der Verteidiger und auch der Angeklagte nach Anbringung
einer Rüge (08.01.2008) bei der Richterin und dem Präsidenten des
Amtsgerichts Leipzig, am 10.01.2008 das schriftliche Urteil.

Siehe hierzu auch:

http://books.google.com/books?id=mEt3SrrtEOwC&pg=RA3-PA317&lpg=RA3-PA317&dq=frist+f%C3%BCr+urteilsabfassung&source=web&ots=ibPzQ6aUZL&sig=7wOJZ2SubFl1rRh5J7C0YE5Dg6w

Und hier wurde wohl wieder ein absoluter Revisionsgrund geschaffen,
aber Dank der Sperrberufung durch die Staatsanwaltschaft, wurde dieses
Rechtsmittel dem Angeklagten erneut abgeschnitten.

Der Leser muss sich hier erneut fragen, was da in Leipzig los ist.
Soll hier was permanent vertuscht werden?

www....@hotmail.de

unread,
Feb 4, 2008, 6:23:30 AM2/4/08
to
Und ich habe auch was auf dem Datenserver über diesen Jürgen Mayer
gefunden. Natürlich hier nur auszugsweise und wer mehr lesen will,
der
muss sich einen FTP-Zugang bei J.Kolla anfordern.

Aussage eines Rechtsanwaltes:


..... am 13.10.2006 wiederum rief (hier ist J.M. aus Weinstadt
gemeint) mehrfach und wiederholt in der Kanzlei an, um die
Prozessbevollmächtigten des R.A. aus Leipzig, zu sprechen. Nachdem
ihm sowohl durch Frau ..... als auch durch die weitere Auszubildende,
Frau ....., mitgeteilt wurde, dass keiner der Anwälte mit ihm (also
mit dem J.M. aus Weinstadt) sprechen wolle, fing er an zu diskutieren
und über Minuten hinweg die Auszubildenden mit diverseren
Vorhaltungen
zu konfrontieren. Er scheute sich in diesem Zusammenhang auch nicht
davor, Herrn Rechtsanwalt ..... z.B. als "dummen Anwalt" zu
benennen......


..... Sowohl Frau ..... als auch Frau ..... mussten die Telefonate
irgendwann durch Abbruch beenden, um überhaupt ihrer normalen Arbeit
nachgehen zu können. Auf diese Verbindungsabbrüche reagierte (hier
ist
J.M. aus Weinstadt gemeint) regelmäßig durch einen erneuten Anruf und
unter Beschimpfungen.....


Also wie gesagt, wer noch mehr Schreiben von anderen Rechtsanwälten,
die J.M. aus Weinstadt ebenfalls belegt hat, lesen möchte, der sollte
sich unbedingt den Zugang holen. Aber es ist noch vieles mehr über
diesen J.M. aus Winstadt zu lesen und zu hören (Emails,
Tonbandaufzeichnungen, seine Anzeigen, Ermittlungsverfahren über ihn
u.v.m.). Dann natürlich Gerichtsakten. Leute das Ganze ist echt
heftig
und muss man gelesen haben.


J.Ko...@gmx.net

unread,
Feb 4, 2008, 7:27:02 AM2/4/08
to
On 4 Feb., 12:23, www.al...@hotmail.de wrote:

> Und ich habe auch was auf dem Datenserver über diesen Jürgen Myer


> gefunden. Natürlich hier nur auszugsweise und wer mehr lesen will,
> der
> muss sich einen FTP-Zugang bei J.Kolla anfordern.

Was erzählst du hier für Blödsinn

Ich habe keinen Datenserver! Bei mir gibts keinen FTP-Zugang!

Ich widerspreche deinen Ausführungen energisch und verwehre mich gegen
die Behauptung das ich illegales Material auf einem Datenserver
anbiete.

Wenn du nochmal eine solche falsche Behauptung aufstellst werde ich
dich verklagen!

J. Kolla

www....@hotmail.de

unread,
Feb 18, 2008, 8:16:51 AM2/18/08
to
Nun werde ich von Jürgen Mayer aus Weinstadt auch bestalkt. Ja so ist
das wohl, aber mich regt das nicht so auf, weil er krank ist. Das der
bei seiner Stalkerei noch Zeit für seine Internetseite www.feuerwehr.de
hat.

Das hat er geschrieben:

Von: Jürgen Mayer (ma...@feuerwehr.de)
Gesendet: Sonntag, 17. Februar 2008 19:53:09
An: Joachim Looft (www....@hotmail.de)


na du Stalker?
was macht deine Kräze?
wie gehts der Harnröhre? grins


Oliver Schenk

unread,
Feb 18, 2008, 3:44:35 PM2/18/08
to
On 18 Feb., 14:16, www.al...@hotmail.de wrote:
> Nun werde ich von Jür gen Mayer aus W einstadt auch bestalkt. Ja so ist

> das wohl, aber mich regt das nicht so auf, weil er krank ist. Das der
> bei seiner Stalkerei noch Zeit für seine Internetseitewww.feuerwe hr. de
> hat.

an deiner Stelle wäre ich da schön ruhig!

DU hast doch schon im vorletzten Jahr die hier in der Newsgroup als
Stalker aufgeführt!

hier ein Beispiel:

http://groups.google.de/group/de.etc.notfallrettung/msg/88f9c6fde9973a70

Wenn man dein Profil anschaut sieht man deutlich das dieser Account
nur für Verleumdungen gegen Jürgen benutzt wurde. Un das schon seit
2006!

http://groups.google.de/groups/profile?enc_user=xPFz5RQAAADFepKSik7_Fo3-y-0vl4lrMGU8b6pdEto0vGv3QO7lyg

Oliver

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