Am 19.01.2016 um 01:47 schrieb Regina Jahn:
> Am 19.01.2016 00:57, schrieb Regina Jahn:
>> Am 18.01.2016 17:55, schrieb Bodo Mysliwietz:
>
>>>> Ich habe dennoch mal die örtliche Feuerwehr angemailt, aber ob ich da
>>>> eine konkrete Aussage bekomme...?
>>>> Mal abwarten.
>
>>>>> Hast hoffentlich nicht die Freiwillige erwischt ...
> Warum diese möglichst nicht?
Na, ich denke im direktem Anlauf ist die wahrscheinlichkeit hoch das sie
soetwas eh nicht rechtssicher (um nicht zu sagen rechtsverbindlich)
beantworten können. Entweder passiert nichts, oder es wird an die
Bediensteten kollegen weiter geleitet, dann weiter zum Amt für
Brandschutz ect. pp.
>>> Das dürfte mehr Vorsichtsmaßnahe als bei den meisten anderen Menschen
>>> sein. Man könnte ja noch ....
> Was könnte man noch?
Nah, Kiste *komplett* von innen mit Dämwolle auskleiden. Blech rein,
Flaschen rein ... aber wenn's so doll brennt das die Hitze für die Kiste
eine Gefahr ist, ist es eh egal. Haus brennt mit oder ohne 4L Spiritus
ab ;-)
Solange die Flaschen ordnungsgemäß sind, hast Du mit der Kiste schon
viel getan.
Sei ehrlich, das war es was Du gesucht hast ;-)
>>> Bemerkenswert finde ich den Satz "Handwerks- und Bastelarbeiten, bei
>>> denen Lösungsdämpfe freigesetzt werden oder bei denen mit
>>> offener Flamme umgegangen wird, sind in Kellerräumen zu unterlassen."
>
>
> Na gut - das war mir aber eigentlich klar - eben weil in Kellern oftmals
> kontraproduktive Materalien + Dämpfe lagern.
Schlimmer als das Lagern an sich sind oftmals die falsche Vewerwendung.
Da wird schnell mal mit gtoßen Mengen herum gesaut - giftig und/oder
brennbar - und es rumst oder einer fällt um.
Zu große Gebinde für's herumfrickeln ...
An einem offiziellem Arbeitsplatz dürfen übrigens auch keine großen
Mengen gelagert werden. Eigentlich ist auf Gebinde in Verwendungsgemäßer
Größe umzufüllen.
> Ich habe mir das jetzt mal ausgedruck - werde es morgen nochmals exakt
> lesen und hoffe mich dann auf juristisch statthaftem Terrain bewegen zu
> können - denn Straftaten durch verbotene Gefährdungstaten sind nun gar
> nichts für mich.
Du kannst aber beim Amt für Brandschutz (falls es bei Euch wikrlich so
heisst) eine rechtsverbindliche Auskunft einholen. *Rechtsverbindlich*
kostet allerdings bei den meisten Kommunen/Behörden Geld.