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Strom- und Gaszählerstände

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Willi Marquart

unread,
Aug 29, 2017, 6:03:07 AM8/29/17
to
Hallo Kollegende,

ich habe vor ca. einem Jahr meinen Strom- und Gasanbieter gewechselt
und werde seit dem von den Stadtwerken Herne nur noch mit Wasser
beliefert. Strom und Gas kommt von Vattenfall. Die Stadtwerke wollten
gestern den Stand der Wasseruhr wissen, den ich ihnen am Wochenende
online mitgeteilt habe.

Umso überraschter war ich, als ich gestern abend im Briefkasten eine
Karte der Stadtwerke fand, auf der die Zählerstände von Strom- und
Gaszähler angemahnt wurden und heute morgen stand dann auch ein
Mitarbeiter vor der Hütte und wollte die Zählerstände wissen.
Angeblich brauchen sie das für ihren Netzbetreiber. Ich hab das
abgelehnt, auf mein Angebot, sie sollten mir einen günstigeren Tarif
als Vattenfall anbieten, dann dürften sie Zähler auch gerne wieder
ablesen, ging der Mitarbeiter leider nicht ein.

Frage: Was soll das? Bekomme ich demnächst Anfragen von der Telekom
über mein Telefonieverhalten bei O2, weil die Leitung der letzten
Meile ihnen gehört?

Gruß Willi

DonCaron

unread,
Aug 29, 2017, 6:42:02 AM8/29/17
to
Am 29.08.2017 um 12:03 schrieb Willi Marquart:
> Umso überraschter war ich, als ich gestern abend im Briefkasten eine
> Karte der Stadtwerke fand, auf der die Zählerstände von Strom- und
> Gaszähler angemahnt wurden und heute morgen stand dann auch ein
> Mitarbeiter vor der Hütte und wollte die Zählerstände wissen.

ist so. die sind für die Durchleitung verantwortlich, denen gehören die
Kabel / Rohre. Letzlich sind die in deinem Gebiet auch für die
Einspeisung verantwortlich.

--
DonCaron

Willi Marquart

unread,
Aug 29, 2017, 6:57:52 AM8/29/17
to
DonCaron schrieb:
Das seh ich ja auch ein, nur sollen die Vattenfall fragen, die kennen
meine Zählerstände. Und wenn die denen nicht trauen, bin ich nicht der
Ausführungsgehilfe. Oder haben die irgendwie einen Rechtsanspruch auf
diese Daten, IANAL?

Gruß Willi

Tobias Schuster

unread,
Aug 29, 2017, 7:31:19 AM8/29/17
to

> Das seh ich ja auch ein, nur sollen die Vattenfall fragen, die kennen
> meine Zählerstände. Und wenn die denen nicht trauen, bin ich nicht der
> Ausführungsgehilfe. Oder haben die irgendwie einen Rechtsanspruch auf
> diese Daten, IANAL?

Ja! Den Stadtwerken gehört der Strom/Gas-Anschluß bis/incl. dem Zähler.
Sie sind auch für deren störungsfreien Betrieb und die Eichung der
Zähler zuständig.

Den Ableser kann man ohnehin für nichts verantwortlich machen. Das sind
oft 400-Euro-Kräfte.

2

Martin Klaiber

unread,
Aug 29, 2017, 10:38:24 AM8/29/17
to
Willi Marquart <use...@neppi.net> wrote:

> ich habe vor ca. einem Jahr meinen Strom- und Gasanbieter gewechselt
> und werde seit dem von den Stadtwerken Herne nur noch mit Wasser
> beliefert. Strom und Gas kommt von Vattenfall. Die Stadtwerke wollten
> gestern den Stand der Wasseruhr wissen, den ich ihnen am Wochenende
> online mitgeteilt habe.

Ist bei mir so ähnlich. Gas und Strom von verschiedenen Anbietern, die
Ablesung macht aber die NBB (Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg), die
selbst weder Strom noch Gas liefert. Auch nachdem ich den Stromanbieter
wechselte (von Vattenfall zu Greenpeace) macht die Ablesung immer noch
die NBB.

> Umso überraschter war ich, als ich gestern abend im Briefkasten eine
> Karte der Stadtwerke fand, auf der die Zählerstände von Strom- und
> Gaszähler angemahnt wurden und heute morgen stand dann auch ein
> Mitarbeiter vor der Hütte und wollte die Zählerstände wissen.
> Angeblich brauchen sie das für ihren Netzbetreiber. Ich hab das
> abgelehnt, auf mein Angebot, sie sollten mir einen günstigeren Tarif
> als Vattenfall anbieten, dann dürften sie Zähler auch gerne wieder
> ablesen, ging der Mitarbeiter leider nicht ein.

Die Mitarbeiter (oder Subunternehmer?) der Netzgesellschaft wollen Dir
keine Verträge verkaufen. Sie machen nur im Auftrag der Anbieter die
Ablesung. Ist doch auch sinnvoller, wenn da nur einer für alle vorbei
kommt, anstatt für jeden Anbieter einer.

> Frage: Was soll das? Bekomme ich demnächst Anfragen von der Telekom
> über mein Telefonieverhalten bei O2, weil die Leitung der letzten
> Meile ihnen gehört?

Ich denke, Du machst Dir unnötig Sorgen.

Gruß, Martin

Willi Marquart

unread,
Aug 29, 2017, 11:41:30 AM8/29/17
to
Martin Klaiber schrieb:

>Willi Marquart <use...@neppi.net> wrote:
>
>> ich habe vor ca. einem Jahr meinen Strom- und Gasanbieter gewechselt
>> und werde seit dem von den Stadtwerken Herne nur noch mit Wasser
>> beliefert. Strom und Gas kommt von Vattenfall. Die Stadtwerke wollten
>> gestern den Stand der Wasseruhr wissen, den ich ihnen am Wochenende
>> online mitgeteilt habe.
>
>Ist bei mir so ähnlich. Gas und Strom von verschiedenen Anbietern, die
>Ablesung macht aber die NBB (Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg), die
>selbst weder Strom noch Gas liefert. Auch nachdem ich den Stromanbieter
>wechselte (von Vattenfall zu Greenpeace) macht die Ablesung immer noch
>die NBB.

Das ist hier anders. Früher hab ich auf der Onlineplattform der
Stadtwerke Herne die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser eingeben.
Nach dem Wechsel geht das nur noch für Wasser. Strom und Gas geb ich
jetzt bei Vattenfall ein, online geht das nicht mehr bei den
Stadtwerken. Da kommt jetzt persönlich ein Mitarbeiter der Stadtwerke
vorbei. Mit einer Netzgesellschaft (Westnetz?) hatte ich hier noch nie
was zutun.

>Ich denke, Du machst Dir unnötig Sorgen.

Sorgen mach ich mir eigentlich nicht, ich denke nur, da läuft
irgendwas durcheinander.

Gruß Willi

Horst

unread,
Aug 29, 2017, 12:06:09 PM8/29/17
to
Am 29.08.2017 um 16:28 schrieb Martin Klaiber:
> Willi Marquart <use...@neppi.net> wrote:
>
>> ich habe vor ca. einem Jahr meinen Strom- und Gasanbieter gewechselt
>> und werde seit dem von den Stadtwerken Herne nur noch mit Wasser
>> beliefert. Strom und Gas kommt von Vattenfall. Die Stadtwerke wollten
>> gestern den Stand der Wasseruhr wissen, den ich ihnen am Wochenende
>> online mitgeteilt habe.
>
> Ist bei mir so ähnlich. Gas und Strom von verschiedenen Anbietern, die
> Ablesung macht aber die NBB (Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg), die
> selbst weder Strom noch Gas liefert. Auch nachdem ich den Stromanbieter
> wechselte (von Vattenfall zu Greenpeace) macht die Ablesung immer noch
> die NBB.
>
>> Umso überraschter war ich, als ich gestern abend im Briefkasten eine
>> Karte der Stadtwerke fand, auf der die Zählerstände von Strom- und
>> Gaszähler angemahnt wurden und heute morgen stand dann auch ein
>> Mitarbeiter vor der Hütte und wollte die Zählerstände wissen.
>> Angeblich brauchen sie das für ihren Netzbetreiber. Ich hab das
>> abgelehnt, auf mein Angebot, sie sollten mir einen günstigeren Tarif
>> als Vattenfall anbieten, dann dürften sie Zähler auch gerne wieder
>> ablesen, ging der Mitarbeiter leider nicht ein.
>
> Die Mitarbeiter (oder Subunternehmer?) der Netzgesellschaft wollen Dir
> keine Verträge verkaufen. Sie machen nur im Auftrag der Anbieter die
> Ablesung. Ist doch auch sinnvoller, wenn da nur einer für alle vorbei
> kommt, anstatt für jeden Anbieter einer.



Bei uns (Berlin) kommt überhaupt keiner mehr zum ablesen in die Wohnung.
Warm und Kaltwasser wird wie die Heizung, über Funk abgerufen.
Wir haben an jeden Heizkörper ein Messinstrument.
Der Stohm wird auch über Funk abgerufen, obwohl jetzt der Zähler im
Keller ist.
Ich wohne in einer Mietwohnung, bei einer Baugesellschaft.


Horst

Willi Marquart

unread,
Aug 29, 2017, 12:43:55 PM8/29/17
to
Ludger Averborg schrieb:

>On Tue, 29 Aug 2017 12:42:00 +0200, DonCaron
><d.car...@gmail.com> wrote:
>
>>ist so. die sind für die Durchleitung verantwortlich, denen gehören die
>>Kabel / Rohre.
>
>Und vor allem eben die Zähler.

Und deshalb haben sie das Recht, sich die Zählerstände anzuschauen?
Das kann ich nicht so ganz glauben, aber deshalb frag ich ja hier :-).

Gruß Willi

Willi Marquart

unread,
Aug 29, 2017, 1:25:52 PM8/29/17
to
Ludger Averborg schrieb:

>Ich kenne deinen Netzanschlussvertrag nicht. Aber ich halte
>es für selbstverständlich, dass der Netzbetreiber sich den
>Zugang zu seinem Hausanschluss und seinem/seinen Zählern
>sicherstellt und vermutlich auch mit dir die Pflicht
>vereinbart, dass du ihm auf Anforderung den Zählerstand
>melden musst. Ließ doch einfach mal in deinem
>Stadtwerkevertrag nach, welchen Vereinbarungen du zugestimmt
>hast. Vielleicht verstehst du es ja auch ohne Jurastudium.

Wie ich auf der Onlineplattform der Stadtwerke feststellen kann, hab
ich mit denen keinen Vertrag für Strom- und Gaslieferung, nur für
Wasser. Und ich akzeptiere natürlich, dass sie einmal im Jahr den
Zahlerstand wissen möchten, um aus meinen monatlichen Vorauszahlungen
(26€) ein Rechnung machen können.

Ebenso akzeptiere ich, dass Vattenvall im Septemper meine Zählerstände
für Strom und Gas wissen will, damit aus meinen monatlichen
Vorauszahlungen (116€; 93€) eine jährliche Rechnung erstellt werden
kann. Nur, was geht das die Stadtwerke an?

>IANAL?

I Am Not A Lawyer.

Gruß Willi

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 29, 2017, 1:37:44 PM8/29/17
to
Am 29.08.2017 um 18:51 schrieb Ludger Averborg:
> On Tue, 29 Aug 2017 12:57:49 +0200, Willi Marquart
> <use...@neppi.net> wrote:
>
>> DonCaron schrieb:
>>
>>> Am 29.08.2017 um 12:03 schrieb Willi Marquart:
>>>> Umso überraschter war ich, als ich gestern abend im Briefkasten eine
>>>> Karte der Stadtwerke fand, auf der die Zählerstände von Strom- und
>>>> Gaszähler angemahnt wurden und heute morgen stand dann auch ein
>>>> Mitarbeiter vor der Hütte und wollte die Zählerstände wissen.
>>>
>>> ist so. die sind für die Durchleitung verantwortlich, denen gehören die
>>> Kabel / Rohre. Letzlich sind die in deinem Gebiet auch für die
>>> Einspeisung verantwortlich.
>>
>> Das seh ich ja auch ein, nur sollen die Vattenfall fragen, die kennen
>> meine Zählerstände.
>
> wie sollten sie? Dein Stromhändler hat doch gar keine
> Befugnis, den Stromzähler deines Netzbetreibers abzulesen.
> Das ist Aufgabe des Netzbetreibers, und der lässt sich dafür
> vom Händler entsprechend bezahlen.

<unterschreib>


> Ich kenne deinen Netzanschlussvertrag nicht. Aber ich halte
> es für selbstverständlich, dass der Netzbetreiber sich den
> Zugang zu seinem Hausanschluss und seinem/seinen Zählern
> sicherstellt und vermutlich auch mit dir die Pflicht
> vereinbart, dass du ihm auf Anforderung den Zählerstand
> melden musst.

... und meldet anschl. die Zählerstände an den Händler. Ungeachtet der
Tatsache das man bei vielen "Händlern" den Zählerstand auch Online
nennen kann.

> Ließ doch einfach mal in deinem
> Stadtwerkevertrag nach, welchen Vereinbarungen du zugestimmt
> hast. Vielleicht verstehst du es ja auch ohne Jurastudium.

Weitere Planspiele:
- Händler ist nicht der lokale Grundversorger/Netzbetreiber. Da es
zwischenzeitlich "Vertragsänderungen" gegeben haben könnte liest der
Netzbetreiber/Grundversorger gelegentlich ab um bei einem Rückfall auf
Grundversorgung in etwa faire Werte zu haben

- Netzbetreiber liest nur alle paar jahre ab und vertraut dazuwischen
auf Eigenablesung. Wobei z.B. das RWE mit den Ablesekarten schlechter
Erfahrung gemacht hat.

- in einem Teilstück (Hinter Haustrafo) ist der vebrauch auffällig
gestiegen. Deutlich mehr als nur 2 neue Aquarienbesitzer erwarten
lassen. Gewisse Pflanzenliebhaber will man so auf die Schliche kommen -
insbesondere da die Gefahr besteht das sie auch noch Stromklau betreiben.

Was gibt es noch?

--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 29, 2017, 1:40:09 PM8/29/17
to
Am 29.08.2017 um 19:25 schrieb Willi Marquart:

> Ebenso akzeptiere ich, dass Vattenvall im Septemper meine Zählerstände
> für Strom und Gas wissen will, damit aus meinen monatlichen
> Vorauszahlungen (116€; 93€) eine jährliche Rechnung erstellt werden
> kann. Nur, was geht das die Stadtwerke an?

BTW: http://www.stadtwerke-herne.de/index/netze.html

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 29, 2017, 1:40:46 PM8/29/17
to
Am 29.08.2017 um 19:37 schrieb Bodo Mysliwietz:

> Was gibt es noch?
- Trickbetrüger

Willi Marquart

unread,
Aug 29, 2017, 2:02:55 PM8/29/17
to
Bodo Mysliwietz schrieb:

>Am 29.08.2017 um 19:25 schrieb Willi Marquart:
>
>> Ebenso akzeptiere ich, dass Vattenvall im Septemper meine Zählerstände
>> für Strom und Gas wissen will, damit aus meinen monatlichen
>> Vorauszahlungen (116€; 93€) eine jährliche Rechnung erstellt werden
>> kann. Nur, was geht das die Stadtwerke an?
>
>BTW: http://www.stadtwerke-herne.de/index/netze.html

Das ist ja sehr schön, aber mit denen hab ich ja keinen Vertrag. Ich
kann zwar Vattenvall auch nicht leiden, aber wenn die Stadtwerke
irgendwelche Daten wollen, sollten sie da nachfragen.

Gruß Willi

Martin Klaiber

unread,
Aug 29, 2017, 2:08:25 PM8/29/17
to
Willi Marquart <use...@neppi.net> wrote:

> Wie ich auf der Onlineplattform der Stadtwerke feststellen kann, hab
> ich mit denen keinen Vertrag für Strom- und Gaslieferung,

Habe ich mit der NBB auch nicht, trotzdem sind sie für die Ablesung
der Zähler zuständig.

> Ebenso akzeptiere ich, dass Vattenvall im Septemper meine Zählerstände
> für Strom und Gas wissen will, damit aus meinen monatlichen
> Vorauszahlungen (116EUR; 93EUR) eine jährliche Rechnung erstellt werden
> kann. Nur, was geht das die Stadtwerke an?

Vielleicht sind die Stadtwerke gleichzeitig Netzbetreiber und damit
für das Ablesen der Zähler zuständig? Ich würde da einfach mal anrufen
und das klären.

Siehe auch:

<https://de.wikipedia.org/wiki/Stromnetzbetreiber#Verteilnetzbetreiber_.28VNB.29>

In Deutschland gibt es etwa 900 kleinere Verteilnetzbetreiber, die
Strom zu den Endverbrauchern liefern.

Die Netzbetreiber erhalten Netznutzungsentgelte für die
Dienstleistung "Durchleiten von Strom vom Stromproduzenten zum
Verbraucher". Preise für diese Dienstleistung setzt in
Deutschland die Bundesnetzagentur fest.

Und in:

<https://de.wikipedia.org/wiki/Verteilnetzbetreiber#Endverbraucher>:

Der Verteilnetzbetreiber ist verantwortlich für das Aufnehmen der
Zählerstände z. B. durch einen Messstellendienstleister (MDL), die
er dann an den Vertragspartner des Kunden zur Rechnungsstellung
weiterleitet.

Da steht es noch mal explizit: Der Vertragspartner des Kunden (das ist
in Deinem Fall Vattenfall), erhält die Zählerstände vom Netzbetreiber.
Wer der Verteilnetzbetreiber in Deinem Fall ist, weiß ich nicht, aber
das lässt sich ja klären.

Gruß, Martin

Willi Marquart

unread,
Aug 29, 2017, 2:23:22 PM8/29/17
to
Martin Klaiber schrieb:

>Und in:
>
> <https://de.wikipedia.org/wiki/Verteilnetzbetreiber#Endverbraucher>:
>
> Der Verteilnetzbetreiber ist verantwortlich für das Aufnehmen der
> Zählerstände z. B. durch einen Messstellendienstleister (MDL), die
> er dann an den Vertragspartner des Kunden zur Rechnungsstellung
> weiterleitet.
>
>Da steht es noch mal explizit: Der Vertragspartner des Kunden (das ist
>in Deinem Fall Vattenfall), erhält die Zählerstände vom Netzbetreiber.
>Wer der Verteilnetzbetreiber in Deinem Fall ist, weiß ich nicht, aber
>das lässt sich ja klären.

Das ist hier aber so nicht richtig. Vattenfall erhält die Zählerstände
für Strom und Gas von mir, wer der Verteilnetzbreiber ist, kann ich
nur vermuten und mit dem hab ich keinen Vertrag.

Nochmal, wenn es um Strom und Gas ist, ist für mich der
Ansprechpartner Vattenfall, wenn es um Wasser geht, die Stadtwerke
Herne. Fertig.

Gruß Willi

Tobias Schuster

unread,
Aug 29, 2017, 4:25:26 PM8/29/17
to
>>> kann. Nur, was geht das die Stadtwerke an?
>>
>> BTW: http://www.stadtwerke-herne.de/index/netze.html
>
> Das ist ja sehr schön, aber mit denen hab ich ja keinen Vertrag.

Aber sicher hast du oder dein Vermieter einen Vertrag mit den
Stadtwerken. Nicht für den Bezug aber wohl für die Zurverfügungstellung
der Versorgungseinrichtungen bis/incl. den Zählern.

Vermutlich ist das in Vergessenheit geraten. Ist aber unabdingbar, wenn
der Grundversorger per Antrag Versorgungseinrichtungen im Haus
installiert. Sonst dürfte er das nicht.

2

Tobias Schuster

unread,
Aug 29, 2017, 4:33:36 PM8/29/17
to

>>> ist so. die sind für die Durchleitung verantwortlich, denen gehören die
>>> Kabel / Rohre.
>>
>> Und vor allem eben die Zähler.
>
> Und deshalb haben sie das Recht, sich die Zählerstände anzuschauen?
> Das kann ich nicht so ganz glauben, aber deshalb frag ich ja hier :-).

Irgend ein Eigentümer deines Hauses hat irgendwann die Anschlüsse incl.
Zähler bei den Stadtwerken beantragt (= Vertrag geschlossen) und somit
der Betreuung/Ablesung zugestimmt.

2

Thorsten Böttcher

unread,
Aug 30, 2017, 2:22:35 AM8/30/17
to
Und Du akzeptierst auch keine andere Antwort, als das was Du glauben
möchtest.
Egal wie viele Leute Dir das genaue Gegenteil erzählen.

Vielleicht solltest Du einen Anwalt konsultieren, der kann Dir dann auch
die passenden Paragraphen raussuchen.

Ich bin mal gespannt was Du für einen Zwergenaufstand machst, falls mal
der Zähler getauscht werden soll.
Da kommt dann auch kein Arbeiter von Vattenfall (oder von wo Du dann den
Strom beziehst), sondern vom Netzbetreiber.

Martin Klaiber

unread,
Aug 30, 2017, 2:38:25 AM8/30/17
to
Willi Marquart <use...@neppi.net> wrote:
> Martin Klaiber schrieb:

>> Da steht es noch mal explizit: Der Vertragspartner des Kunden (das ist
>> in Deinem Fall Vattenfall), erhält die Zählerstände vom Netzbetreiber.
>> Wer der Verteilnetzbetreiber in Deinem Fall ist, weiß ich nicht, aber
>> das lässt sich ja klären.

> Das ist hier aber so nicht richtig. Vattenfall erhält die Zählerstände
> für Strom und Gas von mir,

Hat Vattenfall Dich denn dazu aufgefordert? Oder ist das Deine eigene
Entscheidung? Ich kenne es so, dass man die Zählerstände nur beim
Anbieterwechsel direkt an den neuen Anbieter schickt (und dazu von ihm
auch aufgefordert wird).

> wer der Verteilnetzbreiber ist, kann ich nur vermuten

Die Stadtwerke Herne, hatte Bodo ja schon gepostet.

> und mit dem hab ich keinen Vertrag.

Einerseits wird Vattenfall einen Vertrag mit dem Netzbetreiber haben,
sonst könnten sie ihren Strom nicht durch dessen Leitungen leiten.
Siehe z.B. StromGVV:

<https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__6.html>:

(1) Der Grundversorger ist im Interesse des Kunden verpflichtet, die
für die Durchführung der Grundversorgung erforderlichen Verträge mit
Netzbetreibern abzuschließen.

<https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__9.html>:

Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem
Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des
Messstellenbetreibers oder des Grundversorgers den Zutritt zu
seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies
zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung
der Messeinrichtungen nach § 11 erforderlich ist.

<https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__11.html>

(1) Der Grundversorger ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung
die Ablesedaten zu verwenden, die er vom Netzbetreiber oder vom
Messstellenbetreiber oder von dem die Messung durchführenden
Dritten erhalten hat.

Andererseits triffst Du mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung,
sein Netz zu nutzen, indem Du Strom abnimmst, siehe NAV:

<https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__3.html>

(1) Inhalt der Anschlussnutzung ist das Recht zur Nutzung des
Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität. Die Anschlussnutzung
umfasst weder die Belieferung des Anschlussnutzers mit Elektrizität
noch den Zugang zu den Elektrizitätsversorgungsnetzen im Sinne des §
20 des Energiewirtschaftsgesetzes. Das Anschlussnutzungsverhältnis
besteht zwischen dem jeweiligen Anschlussnutzer und dem
Netzbetreiber.

(2) Das Anschlussnutzungsverhältnis kommt dadurch zustande, dass
über den Netzanschluss Elektrizität aus dem Verteilernetz entnommen
wird, wenn

1. der Anschlussnutzer spätestens im Zeitpunkt der erstmaligen
Entnahme einen Vertrag über den Bezug von Elektrizität
abgeschlossen hat oder die Voraussetzungen einer Ersatzversorgung
nach § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes vorliegen und

2. dem Anschlussnutzer oder dessen Lieferanten ein Recht auf
Netzzugang nach § 20 des Energiewirtschaftsgesetzes zusteht.

Siehe auch die Informationen der Bundesnetzagentur:

<https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/Vertragsarten/vertragsarten-node.html>

Durch den Verbrauch von Energie, beispielsweise durch Betätigung
des Lichtschalters (sogenanntes "konkludentes Verhalten"), kommt
automatisch der Energieliefervertrag mit dem Grundversorger
zustande.

Aber: IANAL. Ich habe mir das nur so im web zusammengesucht. Weitere
Details bitte selbst recherchieren.

> Nochmal, wenn es um Strom und Gas ist, ist für mich der
> Ansprechpartner Vattenfall, wenn es um Wasser geht, die Stadtwerke
> Herne. Fertig.

Anstatt hier so ein Fass aufzumachen, würde ich ja einfach mal bei den
Stadtwerken oder Vattenfall nachfragen, was denn nun Sache ist. Aber
jeder wie er will.

Gruß, Martin

G.KOHL

unread,
Aug 30, 2017, 3:24:27 AM8/30/17
to
Willi Marquart schrieb/wrote am/on 29.08.2017 12:03
Ich habe bereits mehrfach den Stronanbieter gewechselt, beim ersten mal
vom "Grundversorger" zu einem preiswerteren Abieter. Danach immer weiter
zu einem jeweils günstigeren.
Ich habe nach dem ersten Wechsel nie mehr etwas vom "Grundversorger"
gehört. ALLES wurde vom aktuellen Anbieter erledigt, ohne mein Zutun.
Nur der war jeweils MEIN Vertragspartner. Über welche Netze der mich
beliefert interessiert mich nicht und auch nicht wem der Zähler gehört.

--
G. KOHL

nulld...@gerko.net

Jede eMail zu dieser Adresse wird sofort geloescht!
All e-mail received will be deleted immediately!

Willi Marquart

unread,
Aug 30, 2017, 3:47:13 AM8/30/17
to
Tobias Schuster schrieb:
Ja, das war ich. Dieser Vertrag ist zum 10.09.2016 gekündigt, seitdem
hab ich einen Vertrag mit Vattenfall Europe Sales GmbH. Und die werden
im September zu Recht meine Zählerstände wissen wollen.

Gruß Willi

Willi Marquart

unread,
Aug 30, 2017, 3:52:18 AM8/30/17
to
G.KOHL schrieb:
Genau so hab ich das auch erwartet und deshalb hat mich die Frage der
Stadtwerke nach den Zählerständen für Strom und Gas ja auch
überrascht. Die Frage, was das soll, scheint allerdings hier bei
einigen Beamtenseelen auf Unverständnis zu stoßen :-).

Gruß Willi

Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Aug 30, 2017, 3:54:32 AM8/30/17
to
Hat er? Oder _hatte_ er? Und wenn er "nur" 'hatte', dann wird wohl auch
eine Kündigung dessen vorhanden sein, und da wäre es interessant zu
wissen, ob da eine Klausel ist, die Einsicht verlangt. Ansonsten...

2c

Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Aug 30, 2017, 3:58:20 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 00:11 schrieb Martin Gerdes:
> Willi Marquart <use...@neppi.net> schrieb:
>
>>> Da steht es noch mal explizit: Der Vertragspartner des Kunden (das ist
>>> in Deinem Fall Vattenfall), erhält die Zählerstände vom Netzbetreiber.
>>> Wer der Verteilnetzbetreiber in Deinem Fall ist, weiß ich nicht, aber
>>> das lässt sich ja klären.
>
>> Das ist hier aber so nicht richtig. Vattenfall erhält die Zählerstände
>> für Strom und Gas von mir, wer der Verteilnetzbreiber ist, kann ich
>> nur vermuten und mit dem hab ich keinen Vertrag.
>
> Es hilft alles Aufstampfen nicht: Du bist verpflichtet, dem
> Netzbetreiber Deine Zählerstände mitzuteilen,


Verbindlich? Und sagt wer?

> der leitet sie dann an den
> jeweiligen Anbieter weiter.

Ähm, Vattenfall ist sein Anbieter, und dem gibt er doch den Zählerstand,
oder sie können es gar selbst ablesen, oder digital abrufen.


>
> Ich wechsele seit vielen Jahren regelmäßig Strom und Gasbetreiber und
> habe bisher kein einziges Mal dem externen Strom- und Gaslieferanten
> meinen Zählerstand mitgeteilt. Das übernimmt stets der Netzbetreiber
> (der auch wissen muß, wer mir aktuell Strom und Gas liefert).
>
>> Nochmal, wenn es um Strom und Gas ist, ist für mich der
>> Ansprechpartner Vattenfall, wenn es um Wasser geht, die Stadtwerke
>> Herne. Fertig.
>
> Damit bist Du schief gewickelt. Fertig.
>

Und wo ist die Richtlinie, gar das Gesetz, daß dich dieses schreiben lässt?

Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Aug 30, 2017, 4:03:06 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 08:35 schrieb Martin Klaiber:
> Willi Marquart <use...@neppi.net> wrote:
>> Martin Klaiber schrieb:
>
>>> Da steht es noch mal explizit: Der Vertragspartner des Kunden (das ist
>>> in Deinem Fall Vattenfall), erhält die Zählerstände vom Netzbetreiber.
>>> Wer der Verteilnetzbetreiber in Deinem Fall ist, weiß ich nicht, aber
>>> das lässt sich ja klären.
>
>> [...]
>
>> und mit dem hab ich keinen Vertrag.
>
> Einerseits wird Vattenfall einen Vertrag mit dem Netzbetreiber haben,
> sonst könnten sie ihren Strom nicht durch dessen Leitungen leiten.
> Siehe z.B. StromGVV:

So ist es wohl...

>
> <https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__6.html>:
> [...]

Ich finde da, bezgl. einer Berechtigung die Zählerstände übergeben zu
müssen, gar nixe...

>> Nochmal, wenn es um Strom und Gas ist, ist für mich der
>> Ansprechpartner Vattenfall, wenn es um Wasser geht, die Stadtwerke
>> Herne. Fertig.
>
> Anstatt hier so ein Fass aufzumachen, würde ich ja einfach mal bei den
> Stadtwerken oder Vattenfall nachfragen, was denn nun Sache ist. Aber
> jeder wie er will.
>

Er versucht doch nur ins Reine zu kommen. Und da hilft mE nicht weiter
im zu raten in die Indoktrination einzutreten...

2c

Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Aug 30, 2017, 4:06:27 AM8/30/17
to
Sehe ich aber eigentlich auch so, ohne jetzt sämtliche Papiere zu
kennen, aber ansonsten, ja doch, Vattenfall haben ja die Stände, dann
kann sich der Netzbetreiber an Vattenfall wenden.

Es sei denn, es besteht eine Verpflichtung, die vertraglich im Vertrag
mit Vattenfall festgelegt ist...

Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Aug 30, 2017, 4:07:58 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 08:22 schrieb Thorsten Böttcher:
> On 29.08.2017 18:43, Willi Marquart wrote:
>> Ludger Averborg schrieb:
>>
>>> On Tue, 29 Aug 2017 12:42:00 +0200, DonCaron
>>> <d.car...@gmail.com> wrote:
>>>
>>>> ist so. die sind für die Durchleitung verantwortlich, denen gehören die
>>>> Kabel / Rohre.
>>>
>>> Und vor allem eben die Zähler.
>>
>> Und deshalb haben sie das Recht, sich die Zählerstände anzuschauen?
>> Das kann ich nicht so ganz glauben, aber deshalb frag ich ja hier :-).
>
> Und Du akzeptierst auch keine andere Antwort, als das was Du glauben
> möchtest.
> Egal wie viele Leute Dir das genaue Gegenteil erzählen.
>

DAs "Millionen-Fliegen-Prinzip ist schon _lange_ überholt!

> Vielleicht solltest Du einen Anwalt konsultieren, der kann Dir dann auch
> die passenden Paragraphen raussuchen.
>
> Ich bin mal gespannt was Du für einen Zwergenaufstand machst, falls mal
> der Zähler getauscht werden soll.
> Da kommt dann auch kein Arbeiter von Vattenfall (oder von wo Du dann den
> Strom beziehst), sondern vom Netzbetreiber.
>

Lasst dem Mann doch seine Überzeugung, so er denn im Recht ist, wo
Problem (für _euch_)?!

Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Aug 30, 2017, 4:11:34 AM8/30/17
to
Wie er wohl merkt sind "Zwergenaufstände" nicht gerne gesehen, sind
mühsam und "stören" den Ablauf, den gerne *andere* für dich bestimmen
wollen...

Schau mal, frag...nach, wenn du im Recht bist, dann lasse es dir nicht
nehmen!

H-MF

Wolfgang Kynast

unread,
Aug 30, 2017, 4:12:18 AM8/30/17
to
On Tue, 29 Aug 2017 20:23:19 +0200, "Willi Marquart" posted:
Ist das so schwer zu kapieren, dass Du da falsch liegst?

--
Schöne Grüße,
Wolfgang

Thorsten Böttcher

unread,
Aug 30, 2017, 4:13:21 AM8/30/17
to
On 30.08.2017 10:07, Heinz-Mario Frühbeis wrote:

>> Und Du akzeptierst auch keine andere Antwort, als das was Du glauben
>> möchtest.
>> Egal wie viele Leute Dir das genaue Gegenteil erzählen.
>>
>
> DAs "Millionen-Fliegen-Prinzip ist schon _lange_ überholt!

Warum stelle ich eine Frage, wenn ich die Antwort nicht akzeptiere?
Wenn ich 10 Leute Frage, und ich bekomme 10mal die selbe Antwort, dann
könnte man doch davon ausgehen dass sie stimmt.

> Lasst dem Mann doch seine Überzeugung, so er denn im Recht ist, wo
> Problem (für _euch_)?!

Ich nix Problem, Du haben Problem?

Ich befürchte er ist nicht im Recht, sondern einfach nur Stur.


Jürgen Exner

unread,
Aug 30, 2017, 4:16:07 AM8/30/17
to
On Wed, 30 Aug 2017 09:47:08 +0200, Willi Marquart <use...@neppi.net>
wrote in de.etc.haushalt:

>Tobias Schuster schrieb:
>
>>
>>>>> ist so. die sind für die Durchleitung verantwortlich, denen gehören die
>>>>> Kabel / Rohre.
>>>>
>>>> Und vor allem eben die Zähler.
>>>
>>> Und deshalb haben sie das Recht, sich die Zählerstände anzuschauen?
>>> Das kann ich nicht so ganz glauben, aber deshalb frag ich ja hier :-).
>>
>>Irgend ein Eigentümer deines Hauses hat irgendwann die Anschlüsse incl.
>>Zähler bei den Stadtwerken beantragt (= Vertrag geschlossen) und somit
>>der Betreuung/Ablesung zugestimmt.
>
>Ja, das war ich. Dieser Vertrag ist zum 10.09.2016 gekündigt, seitdem

Und? Hat dein Vertragspartner nach dieser Kuendigung sein Eigentum
(Zaehler und Anschlussleitung) entfernt? Solange diese noch _mit deinem
Einverstaendnis(!)_ noch vorhanden sind, hat der Eigentuemer natuerlich
das Recht und sogar die Pflicht sein Eigentum zu ueberpruefen und zu
warten.

>hab ich einen Vertrag mit Vattenfall Europe Sales GmbH. Und die werden
>im September zu Recht meine Zählerstände wissen wollen.

Und Vattenfall Europe Sales GmbH hat einen eigenen Zaehler und eine
eigene Anschlussleitung installiert?

jue

Thorsten Böttcher

unread,
Aug 30, 2017, 4:19:15 AM8/30/17
to
On 30.08.2017 09:24, G.KOHL wrote:

> Nur der war jeweils MEIN Vertragspartner. Über welche Netze der mich
> beliefert interessiert mich nicht und auch nicht wem der Zähler gehört.

Das sollte Dich schon interessieren, denn der Besitzer des Zählers ist
auch für diesen Zuständig, und darf bzw. muss den irgenwann mal
auswechseln, z.B. wenn die Eichung abgelaufen ist.

Das ist genauso wie beim Telefon*, egal wer Dir Dein Telefon oder
Internet zur Verfügung stellt, die Leitung ins Haus gehört (meistens)
der Telekom. Und bei einer Störung kommt auch der Techniker von denen,
und nicht von 1und1, oder Vodaphone oder ...

Verweigert man dem dann auch den Zutritt?

*Kabelkunden mal ausgenommen

G.KOHL

unread,
Aug 30, 2017, 4:34:37 AM8/30/17
to

>> Nur der war jeweils MEIN Vertragspartner. Über welche Netze der mich
>> beliefert interessiert mich nicht und auch nicht wem der Zähler gehört.
>
> Das sollte Dich schon interessieren, denn der Besitzer des Zählers ist
> auch für diesen Zuständig, und darf bzw. muss den irgenwann mal
> auswechseln, z.B. wenn die Eichung abgelaufen ist.

Wenn MEIN Vertragspartner mir ankündigt, dass ein Techniker irgendwas in
der Wohnung/ Haus erledigen oder prüfen muss, bekommt der
selbstverständlich Zutritt. Dabei ist mir egal, mit welchem Firmenlogo
der auftritt. Mit irgendwelchen früheren "Lieferanten" pflege ich
keinerlei Korrespondenz. Egal ob Strom, Gas, Telefon oder sonstwas.

Wolfgang Kynast

unread,
Aug 30, 2017, 6:43:05 AM8/30/17
to
On Wed, 30 Aug 2017 09:24:29 +0200, "G.KOHL" posted:

>Willi Marquart schrieb/wrote am/on 29.08.2017 12:03
>
>> ich habe vor ca. einem Jahr meinen Strom- und Gasanbieter gewechselt
>> und werde seit dem von den Stadtwerken Herne nur noch mit Wasser
>> beliefert. Strom und Gas kommt von Vattenfall. Die Stadtwerke wollten
>> gestern den Stand der Wasseruhr wissen, den ich ihnen am Wochenende
>> online mitgeteilt habe.
>>
>> Umso überraschter war ich, als ich gestern abend im Briefkasten eine
>> Karte der Stadtwerke fand, auf der die Zählerstände von Strom- und
>> Gaszähler angemahnt wurden und heute morgen stand dann auch ein
>> Mitarbeiter vor der Hütte und wollte die Zählerstände wissen.
>> Angeblich brauchen sie das für ihren Netzbetreiber. Ich hab das
>> abgelehnt, auf mein Angebot, sie sollten mir einen günstigeren Tarif
>> als Vattenfall anbieten, dann dürften sie Zähler auch gerne wieder
>> ablesen, ging der Mitarbeiter leider nicht ein.
>>
>> Frage: Was soll das? Bekomme ich demnächst Anfragen von der Telekom
>> über mein Telefonieverhalten bei O2, weil die Leitung der letzten
>> Meile ihnen gehört?
>
>Ich habe bereits mehrfach den Stronanbieter gewechselt, beim ersten mal
>vom "Grundversorger" zu einem preiswerteren Abieter. Danach immer weiter
>zu einem jeweils günstigeren.
>Ich habe nach dem ersten Wechsel nie mehr etwas vom "Grundversorger"
>gehört.

Ich rate mal: du wohnst in einem Mehrfamilienhaus und bekommst das
überhaupt nicht mit, wenn die Zähler im Keller abgelesen werden.

--
Schöne Grüße,
Wolfgang

Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Aug 30, 2017, 7:25:22 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 10:13 schrieb Thorsten Böttcher:
> On 30.08.2017 10:07, Heinz-Mario Frühbeis wrote:
>
>>> Und Du akzeptierst auch keine andere Antwort, als das was Du glauben
>>> möchtest.
>>> Egal wie viele Leute Dir das genaue Gegenteil erzählen.
>>>
>>
>> DAs "Millionen-Fliegen-Prinzip ist schon _lange_ überholt!
>
> Warum stelle ich eine Frage, wenn ich die Antwort nicht akzeptiere?
> Wenn ich 10 Leute Frage, und ich bekomme 10mal die selbe Antwort, dann
> könnte man doch davon ausgehen dass sie stimmt.
>

Nö, warum?! Eine solche Auffassung der Meinungsäußerung beinhaltet
lediglich eine Quantität, aber keine Qualität.

>> Lasst dem Mann doch seine Überzeugung, so er denn im Recht ist, wo
>> Problem (für _euch_)?!
>
> Ich nix Problem, Du haben Problem?
>
> Ich befürchte er ist nicht im Recht, sondern einfach nur Stur.
>

Selbst wenn er "nur" stur ist, was soll's. Ich kann seine Logik
nachvollziehen...
Er hat mit Vattenfall einen Vertrag für Strom, nicht mehr mit den
Stadtwerken, also sollen sich die Stadtwerke an Vattenfall wenden, denn
_die_ haben mit _denen_ jetzt den Vertrag.

Wenn in seinem Vertrag (mit Vattenfall), den er unterschrieb, drin
steht, daß die Stadtwerke dieses oder jenes einfordern können, gut, so
ist es dann, steht da aber nichts, können die (die Stadtwerke) sich mit
ihrem Begehr vom Acker machen. No problem. Fertig.

H-MF

Matthias Frank

unread,
Aug 30, 2017, 7:26:10 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 10:12 schrieb Wolfgang Kynast:

> Ist das so schwer zu kapieren, dass Du da falsch liegst?
>


Wahrscheinlich wird er sich jetzt umgehende bei der
Reichsregierung beschweren.

Matthias Frank

unread,
Aug 30, 2017, 7:28:37 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 12:54 schrieb Martin Τrautmann:

> Aber dann lebe damit, dass sie dir einfach Strom, Gas oder Wasser
> abdrehen, weil sie dich ohne Kontrolle nicht mehr versorgen wollen.
>

Nein sie werden schätzen, mit entsprechendem Aufschlag.

Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Aug 30, 2017, 7:31:22 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 10:11 schrieb Ludger Averborg:
> On Tue, 29 Aug 2017 18:43:51 +0200, Willi Marquart
> <use...@neppi.net> wrote:
>
>> Ludger Averborg schrieb:
>>
>>> On Tue, 29 Aug 2017 12:42:00 +0200, DonCaron
>>> <d.car...@gmail.com> wrote:
>>>
>>>> ist so. die sind für die Durchleitung verantwortlich, denen gehören die
>>>> Kabel / Rohre.
>>>
>>> Und vor allem eben die Zähler.
>>
>> Und deshalb haben sie das Recht, sich die Zählerstände anzuschauen?
>> Das kann ich nicht so ganz glauben, aber deshalb frag ich ja hier :-).
>>
> ??? Wozu sollten sie denn sonst einen Zähler einbauen. Die
> Stadtwerke haben deine Wohnung ans Stromnetz angeschlossen
> und leiten Strom in deine Wohnung ein. Da werden sie ja wohl
> auch das Recht/die Pflicht haben, dessen Menge
> festzustellen. Wie sollen sie denn sonst mit deinem
> Stromhändler abrechnen?
>

Haben sie? Und wenn nicht?
Die Stadtwerke haben das Recht ihr Eigentum zu sichern, zu untersuchen,
die Pflicht es intakt und akkurat zu halten (und sonst was), aber haben
sie quasi automatisch das Recht vom Abnehmer Zählerstände einzufordern?

Ich meine, die können eh an ihr Eigentum gelangen, das kann und will
ihnen keiner verwehren, aber wenn es alleine um die Zählerstände geht,
dann würde ich die auch vom Acker jagen, wenn nichts spezifisches in
einem Vertrag dies bezüglich festgelegt wurde, aber sonst aber so was
von, denn alleine nur der Zählerstand um des Zählerstandes willen, so
man verstehen möchte, geht den Eigentümer des Ablesegerätes gar nix an,
so kein Vertrag existiert zur Abnahme mit dem Eigentümer.

H-MF

Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Aug 30, 2017, 7:33:29 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 10:19 schrieb Thorsten Böttcher:
> On 30.08.2017 09:24, G.KOHL wrote:
>
>> Nur der war jeweils MEIN Vertragspartner. Über welche Netze der mich
>> beliefert interessiert mich nicht und auch nicht wem der Zähler gehört.
>
> Das sollte Dich schon interessieren, denn der Besitzer des Zählers ist
> auch für diesen Zuständig, und darf bzw. muss den irgenwann mal
> auswechseln, z.B. wenn die Eichung abgelaufen ist.
>

Der Besitzer, öhm, nein, AFAIK, denn AFAIK nur der Eigentümer... Es sei
denn es sind anderweitige vertragliche Regelungen getroffen worden.

2c

Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Aug 30, 2017, 7:35:14 AM8/30/17
to
Dieses Niveau ist es nämlich, was so'n Quatsch hervorbringt!

Thorsten Böttcher

unread,
Aug 30, 2017, 7:40:20 AM8/30/17
to
On 30.08.2017 13:25, Heinz-Mario Frühbeis wrote:
> Am 30.08.2017 um 10:13 schrieb Thorsten Böttcher:
>> On 30.08.2017 10:07, Heinz-Mario Frühbeis wrote:
>>
>>>> Und Du akzeptierst auch keine andere Antwort, als das was Du glauben
>>>> möchtest.
>>>> Egal wie viele Leute Dir das genaue Gegenteil erzählen.
>>>>
>>>
>>> DAs "Millionen-Fliegen-Prinzip ist schon _lange_ überholt!
>>
>> Warum stelle ich eine Frage, wenn ich die Antwort nicht akzeptiere?
>> Wenn ich 10 Leute Frage, und ich bekomme 10mal die selbe Antwort, dann
>> könnte man doch davon ausgehen dass sie stimmt.
>>
>
> Nö, warum?! Eine solche Auffassung der Meinungsäußerung beinhaltet
> lediglich eine Quantität, aber keine Qualität.

Also sind Fragen hier grundsätzlich unsinnig.

>
>>> Lasst dem Mann doch seine Überzeugung, so er denn im Recht ist, wo
>>> Problem (für _euch_)?!
>>
>> Ich nix Problem, Du haben Problem?
>>
>> Ich befürchte er ist nicht im Recht, sondern einfach nur Stur.
>>
>
> Selbst wenn er "nur" stur ist, was soll's. Ich kann seine Logik
> nachvollziehen...
> Er hat mit Vattenfall einen Vertrag für Strom, nicht mehr mit den
> Stadtwerken, also sollen sich die Stadtwerke an Vattenfall wenden, denn
> _die_ haben mit _denen_ jetzt den Vertrag.

Wahrscheinlich wird eher anders herum ein Schuh draus, Vattenfall hat
sich an die Stadtwerke gewandt, um den Zählerstand ablesen zu lassen.
Dürfte billiger sein als Leute quer durch Deutschland zu schicken.

>
> Wenn in seinem Vertrag (mit Vattenfall), den er unterschrieb, drin
> steht, daß die Stadtwerke dieses oder jenes einfordern können, gut, so
> ist es dann, steht da aber nichts, können die (die Stadtwerke) sich mit
> ihrem Begehr vom Acker machen. No problem. Fertig.

Da den Stadtwerken immer noch der Zähler und die Leitung gehört, sind
sie auch noch für den Ordnungsgemäßen Betrieb zuständig. Auch wenn sie
die Geräte quasi untervermieten.
Von daher finde ich es nicht so abwegig ab und zu mal zu kontrollieren
ob die Zählerstände noch plausibel sind.

Bei mir hat auch der Grundversorger vor ein paar Jahren den Zähler
gewechselt, obwohl ich den Strom von ganz wo anders beziehe.
Das ging alles ohne Anwalt und aufregen, ganz problemlos.
Dabei wurden natürlich auch die Zählerstände notiert, und meinem
Versorger weiter gebeben.

Thorsten Böttcher

unread,
Aug 30, 2017, 7:51:59 AM8/30/17
to
Da das hier .haushalt, und nicht .recht ist, darfst Du gerne Besitzer
gegen Eigentümer austauschen, oder das juristisch passende einsetzen.
Ich denke Du hast schon verstanden was ich sagen wollte.

Wolfgang May

unread,
Aug 30, 2017, 8:16:03 AM8/30/17
to
Matthias Frank <ciba-fr...@web.de> wrote:
> Am 30.08.2017 um 12:54 schrieb Martin ??rautmann:
>
>> Aber dann lebe damit, dass sie dir einfach Strom, Gas oder Wasser
>> abdrehen, weil sie dich ohne Kontrolle nicht mehr versorgen wollen.
>>
>
> Nein sie werden schätzen, mit entsprechendem Aufschlag.

Ihr habt das OP wohl nicht richtig gelesen:
Er hat die Zaehlerstaende seinem Vertragspartner (Vattenfall), der auch
entsprechend die Rechnung gestellt hat, ja gemeldet.
Zusaetzlich kommen jetzt noch die Stadtwerke um die Ecke, und wollen
auch nochmal ablesen, bzw von ihm die Werte gemeldet haben. Mit denen hat
er aber keinen Vertrag, und bekommt auch keine Rechnung von ihnen. Wo soll
da der Aufschlag hin?

Hier wars umgekehrt: urspruenglich bei EAM, dann zu den Stadtwerken
gewechselt. Auch da wollte EAM weiterhin zusaetzlich den Zaehlerstand
wissen (was per online-Meldung eigentlich nur ein geringer Aufwand ist).
Seitdem allerdings deren Online-Zeug dann irgendwann mal laengere Zeit
abgestuerzt war, habe ich es dann auch ignoriert. Passiert ist
garnichts.


IMHO ist das nur ein Versuch, die ehemaligen Kunden etwas zu schikanieren,
bzw. durch Laestigfallen zur Rueckkehr zu bewegen.

Durch den rumlatschenden Kaertchenverteiler verursachen sie zusaetzlich
Kosten, erhalten allerdings auch niedrigqualifizierte Arbeitsplaetze. Und
manche dieser Gestalten werfen wohl auch gerne einen Blick in die
Wohnungen der Kunden =:((

Wolfgang

Willi Marquart

unread,
Aug 30, 2017, 8:35:13 AM8/30/17
to
Wolfgang May schrieb:
Danke, du sprichst mir aus der Seele! Genau so ist es.

Gruß Willi

Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Aug 30, 2017, 9:07:07 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 13:40 schrieb Thorsten Böttcher:
> On 30.08.2017 13:25, Heinz-Mario Frühbeis wrote:
>> Am 30.08.2017 um 10:13 schrieb Thorsten Böttcher:
>>> On 30.08.2017 10:07, Heinz-Mario Frühbeis wrote:
>>>
>>>>> [...]
>
> Also sind Fragen hier grundsätzlich unsinnig.
>

Nö, warum? ;)

>>
>>>> Lasst dem Mann doch seine Überzeugung, so er denn im Recht ist, wo
>>>> Problem (für _euch_)?!
>>>
>>> Ich nix Problem, Du haben Problem?
>>>
>>> Ich befürchte er ist nicht im Recht, sondern einfach nur Stur.
>>>
>>
>> Selbst wenn er "nur" stur ist, was soll's. Ich kann seine Logik
>> nachvollziehen...
>> Er hat mit Vattenfall einen Vertrag für Strom, nicht mehr mit den
>> Stadtwerken, also sollen sich die Stadtwerke an Vattenfall wenden, denn
>> _die_ haben mit _denen_ jetzt den Vertrag.
>
> Wahrscheinlich wird eher anders herum ein Schuh draus, Vattenfall hat
> sich an die Stadtwerke gewandt, um den Zählerstand ablesen zu lassen.
> Dürfte billiger sein als Leute quer durch Deutschland zu schicken.
>

Wie kommst du darauf?! Du hast noch irgendwas von Pippi Langstrumpf,
kann das sein <mache mir die Welt, wie sie mir gefällt> ?!

>>
>> Wenn in seinem Vertrag (mit Vattenfall), den er unterschrieb, drin
>> steht, daß die Stadtwerke dieses oder jenes einfordern können, gut, so
>> ist es dann, steht da aber nichts, können die (die Stadtwerke) sich mit
>> ihrem Begehr vom Acker machen. No problem. Fertig.
>
> Da den Stadtwerken immer noch der Zähler und die Leitung gehört, sind
> sie auch noch für den Ordnungsgemäßen Betrieb zuständig. Auch wenn sie
> die Geräte quasi untervermieten.
> Von daher finde ich es nicht so abwegig ab und zu mal zu kontrollieren
> ob die Zählerstände noch plausibel sind.
>

Darum geht es aber nicht..., als solches!
Sie wollten "einfach" _nur_ die Zählerstände, und das ist außerhalb der
Sorgfaltspflicht ihres (vermieteten) Eigentums gegenüber.

> Bei mir hat auch der Grundversorger vor ein paar Jahren den Zähler
> gewechselt, obwohl ich den Strom von ganz wo anders beziehe.
> Das ging alles ohne Anwalt und aufregen, ganz problemlos.
> Dabei wurden natürlich auch die Zählerstände notiert, und meinem
> Versorger weiter gebeben.
>

Bei dir, bei mir, wer bist du, bin ich, ich meine, ja, wir wissen, wer
wir sind, also jeder für sich selbst...etc..

H-MF












Martin Klaiber

unread,
Aug 30, 2017, 9:08:24 AM8/30/17
to
Heinz-Mario Frühbeis <D...@earlybite.individcore.de> wrote:
> Am 30.08.2017 um 10:13 schrieb Thorsten Böttcher:

>> Ich befürchte er ist nicht im Recht, sondern einfach nur Stur.

> Selbst wenn er "nur" stur ist, was soll's. Ich kann seine Logik
> nachvollziehen...

Das können vermutlich die meisten hier. Aber sie beruht eben auf ein
paar Fehlannahmen.

> Er hat mit Vattenfall einen Vertrag für Strom, nicht mehr mit den
> Stadtwerken,

So, wie ich das Ganze verstanden habe, muss man unterscheiden zwischen
Stromerzeugung und Stromtransport. Die Stadtwerke machen beides, sie
sind Grundversorger (Stromerzeugung) und Netzbetreiber (Transport).

Willi hat nur den Stromerzeuger gewechselt. Der, der ihm den Strom ins
Haus liefert, ist weiterhin der Netzbetreiber, d.h. die Stadtwerke.

Netzbetreiber ist oft der, der auch die Grundversorgung macht, daher
fällt einem diese Arbeitsteilung (IMHO) normalerweise nicht auf, wenn
man nicht den Stromanbieter (Stromerzeuger) wechselt.

> also sollen sich die Stadtwerke an Vattenfall wenden, denn _die_ haben
> mit _denen_ jetzt den Vertrag.

Und wie soll Vattenfall feststellen, wie viel elektrische Energie
Willi bezogen hat? Das kann nur der Netzbetreiber. Der Stromerzeuger
hat mit der Verteilung der Energie auf die einzelnen Haushalte ja
nichts zu tun.

Sicherlich könnte Vattenfall eigene Ableser schicken und dafür mit dem
Netzbetreiber eine Vereinbarung treffen. Aber wozu, wenn die Ableser
des Netzbetreibers ohnehin durchs Haus gehen?

> Wenn in seinem Vertrag (mit Vattenfall), den er unterschrieb, drin
> steht, daß die Stadtwerke dieses oder jenes einfordern können, gut, so
> ist es dann, steht da aber nichts, können die (die Stadtwerke) sich mit
> ihrem Begehr vom Acker machen. No problem. Fertig.

Vieles davon ist gesetzlich geregelt. Dafür braucht man keinen Vertrag.
Der Rest steht sicherlich im Kleingedruckten.

Gruß, Martin

Martin Klaiber

unread,
Aug 30, 2017, 9:08:24 AM8/30/17
to
Heinz-Mario Frühbeis <D...@earlybite.individcore.de> wrote:
> Am 30.08.2017 um 08:35 schrieb Martin Klaiber:

>> <https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__6.html>:
>> [...]

> Ich finde da, bezgl. einer Berechtigung die Zählerstände übergeben zu
> müssen, gar nixe...

Das stand im darauffolgenden Paragraphen, den ich auch gepostet hatte.
Hier noch mal für Dich:

| <https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__9.html>:
|
| Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem
| Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des
| Messstellenbetreibers oder des Grundversorgers den Zutritt zu
| seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies
| zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung
| der Messeinrichtungen nach § 11 erforderlich ist.

>> Anstatt hier so ein Fass aufzumachen, würde ich ja einfach mal bei den
>> Stadtwerken oder Vattenfall nachfragen, was denn nun Sache ist. Aber
>> jeder wie er will.

> Er versucht doch nur ins Reine zu kommen.

Schon klar. Daher ja mein Vorschlag, mal bei Vattenfall oder den
Stadtwerken anzurufen. Die wissen es besser und genauer als wir alle
hier. Und wenn er vermutet, dass die Ableser der Stadtwerke ihm einen
neuen Vertrag aufschwatzen wollen, dann reicht ja auch ein Anruf bei
Vattenfall.

> Und da hilft mE nicht weiter im zu raten in die Indoktrination
> einzutreten...

Und das meine ich mit "Fass aufmachen": Wer eine Nachfrage bei den
zuständigen Stellen schon als Indoktrination empfindet, kommt wohl
auf solche Konstruktionen.

Gruß, Martin

Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Aug 30, 2017, 9:09:35 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 13:51 schrieb Thorsten Böttcher:
> On 30.08.2017 13:33, Heinz-Mario Frühbeis wrote:
>> Am 30.08.2017 um 10:19 schrieb Thorsten Böttcher:
>>> On 30.08.2017 09:24, G.KOHL wrote:
>>>
>>>> [...]
>>
>> Der Besitzer, öhm, nein, AFAIK, denn AFAIK nur der Eigentümer... Es sei
>> denn es sind anderweitige vertragliche Regelungen getroffen worden.
>
> Da das hier .haushalt, und nicht .recht ist, darfst Du gerne Besitzer
> gegen Eigentümer austauschen, oder das juristisch passende einsetzen.
> Ich denke Du hast schon verstanden was ich sagen wollte.
>

Nein, denn Besitzer zu sein, bedeutet nicht automatisch auch Eigentümer
zu sein. Und es sollte einfacher sein sich darin korrekt auszudrücken,
als eine Interpretation einzufordern.

H-MF

Jürgen Exner

unread,
Aug 30, 2017, 9:17:08 AM8/30/17
to
On Wed, 30 Aug 2017 13:25:21 +0200, Heinz-Mario Frühbeis
<D...@Earlybite.individcore.de> wrote in de.etc.haushalt:
>Wenn in seinem Vertrag (mit Vattenfall), den er unterschrieb, drin
>steht, daß die Stadtwerke dieses oder jenes einfordern können, gut, so
>ist es dann, steht da aber nichts, können die (die Stadtwerke) sich mit
>ihrem Begehr vom Acker machen. No problem. Fertig.

Wenn die Stadtwerke ihr Eigentum (Zaehler und Anschlussleitung) auf
Begehren des Grundstueckeigentuemers enfternt haben, dann hast du Recht.
Ich denke aber, dass er weiterhin deren Eigentum fuer den neuen Vertrag
nutzt.

jue

Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Aug 30, 2017, 9:19:19 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 14:55 schrieb Martin Klaiber:
> Heinz-Mario Frühbeis <D...@earlybite.individcore.de> wrote:
>> Am 30.08.2017 um 10:13 schrieb Thorsten Böttcher:
>
>>> Ich befürchte er ist nicht im Recht, sondern einfach nur Stur.
>
>> Selbst wenn er "nur" stur ist, was soll's. Ich kann seine Logik
>> nachvollziehen...
>
> Das können vermutlich die meisten hier. Aber sie beruht eben auf ein
> paar Fehlannahmen.
>

Dein Wissen beruht worauf? Du kennst doch "auch" nicht die Verträge von
innen... Also, was soll diese Voreingenommenheit?!

>> Er hat mit Vattenfall einen Vertrag für Strom, nicht mehr mit den
>> Stadtwerken,
>
> So, wie ich das Ganze verstanden habe, muss man unterscheiden zwischen
> Stromerzeugung und Stromtransport. Die Stadtwerke machen beides, sie
> sind Grundversorger (Stromerzeugung) und Netzbetreiber (Transport).
>

Nein, man darf sich einfach an Recht und Ordnung halten! Und ja, das
geht sogar mit Anstand und Respekt und Freude am Nachbarn, am Mitmenschen!

Und wenn ich mir an dieser Stelle mal äußern darf:
Es nervt mich ungemein, wie "freud-bückig" die meisten geworden sind.
Da kommt einer von Unternehmen X unb fordert und "alle" bücken" sich,
ohne zu wissen, was eigentlich Ambach ist!
Und die, die sich noch wagen wissen zu wollen, die kommen dann ganz
schnell in die "Ich bleib lieber dumm und blöd und
anpassungsfähig-Hackordnung" ganz nach unten...um eventuell wieder in
den gesellschaftlichen Durchschnitt zu passen.


> Willi hat nur den Stromerzeuger gewechselt. Der, der ihm den Strom ins
> Haus liefert, ist weiterhin der Netzbetreiber, d.h. die Stadtwerke.
>
> Netzbetreiber ist oft der, der auch die Grundversorgung macht, daher
> fällt einem diese Arbeitsteilung (IMHO) normalerweise nicht auf, wenn
> man nicht den Stromanbieter (Stromerzeuger) wechselt.
>
>> also sollen sich die Stadtwerke an Vattenfall wenden, denn _die_ haben
>> mit _denen_ jetzt den Vertrag.
>
> Und wie soll Vattenfall feststellen, [...]

Ist das mein, dein, sein Problem?! Also, mal ernsthaft, _du_ machst dir
Gedanken um sein Recht zu biegen und mit der Zeit gar zu brechen! LAss das!

Heinz-Mario Frühbeis

Thorsten Böttcher

unread,
Aug 30, 2017, 9:25:23 AM8/30/17
to
On 30.08.2017 15:07, Heinz-Mario Frühbeis wrote:
> Am 30.08.2017 um 13:40 schrieb Thorsten Böttcher:
>> On 30.08.2017 13:25, Heinz-Mario Frühbeis wrote:
>>> Am 30.08.2017 um 10:13 schrieb Thorsten Böttcher:
>>>> On 30.08.2017 10:07, Heinz-Mario Frühbeis wrote:
>>>>
>>>>>> [...]
>>
>> Also sind Fragen hier grundsätzlich unsinnig.
>>
>
> Nö, warum? ;)
>
>>>
>>>>> Lasst dem Mann doch seine Überzeugung, so er denn im Recht ist, wo
>>>>> Problem (für _euch_)?!
>>>>
>>>> Ich nix Problem, Du haben Problem?
>>>>
>>>> Ich befürchte er ist nicht im Recht, sondern einfach nur Stur.
>>>>
>>>
>>> Selbst wenn er "nur" stur ist, was soll's. Ich kann seine Logik
>>> nachvollziehen...
>>> Er hat mit Vattenfall einen Vertrag für Strom, nicht mehr mit den
>>> Stadtwerken, also sollen sich die Stadtwerke an Vattenfall wenden, denn
>>> _die_ haben mit _denen_ jetzt den Vertrag.
>>
>> Wahrscheinlich wird eher anders herum ein Schuh draus, Vattenfall hat
>> sich an die Stadtwerke gewandt, um den Zählerstand ablesen zu lassen.
>> Dürfte billiger sein als Leute quer durch Deutschland zu schicken.
>>
> Wie kommst du darauf?! Du hast noch irgendwas von Pippi Langstrumpf,
> kann das sein <mache mir die Welt, wie sie mir gefällt> ?!

Wie kommst Du auf das Gegenteil?

> Darum geht es aber nicht..., als solches!
> Sie wollten "einfach" _nur_ die Zählerstände, und das ist außerhalb der
> Sorgfaltspflicht ihres (vermieteten) Eigentums gegenüber.

Ich war nicht dabei, Du auch nicht.
Woher weißt Du warum sie den Zählerstand ablesen wollten?
Und selbst der Ableser muss nicht genau wissen warum er jetzt zu dem
Kunden fährt um den Stand abzulesen, der muss nur wissen wohin er fährt.

Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Aug 30, 2017, 9:29:28 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 15:06 schrieb Martin Klaiber:
> Heinz-Mario Frühbeis <D...@earlybite.individcore.de> wrote:
>> Am 30.08.2017 um 08:35 schrieb Martin Klaiber:
>
>>> [...]
> | der Messeinrichtungen nach § 11 erforderlich ist.
>

Und wo ist der § 11? Da steht wohl drin, was sich worauf und in welchem
Bezug zu einander bezieht.

>>> [...]
> Und das meine ich mit "Fass aufmachen": Wer eine Nachfrage bei den
> zuständigen Stellen schon als Indoktrination empfindet, kommt wohl
> auf solche Konstruktionen.
>

Nein, umgekehrt. Einen "Still zu stutzen" führt in Indoktrination...,
denn die meisten "Still-Stutzer" sind eh schon indoktriniert.

Es ist ein hohes Gut sich mit dem befassen zu können, was einen
beschäftigt. Und ich empfinde es als überaus schäbig solchem mit
auswuchernden Tiraden zu entgegnen, wie hier zT geschehen.

H-MF

Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Aug 30, 2017, 9:30:43 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 15:25 schrieb Thorsten Böttcher:
> On 30.08.2017 15:07, Heinz-Mario Frühbeis wrote:
>> Am 30.08.2017 um 13:40 schrieb Thorsten Böttcher:
>>> On 30.08.2017 13:25, Heinz-Mario Frühbeis wrote:
>>>> Am 30.08.2017 um 10:13 schrieb Thorsten Böttcher:
>>>>> On 30.08.2017 10:07, Heinz-Mario Frühbeis wrote:
>>>>>
>>>>>>> [...]
>>>
>>> Also sind Fragen hier grundsätzlich unsinnig.
>>>
>>
>> Nö, warum? ;)
>>
>>>>
>>>>>> [...]

<gähn> Ach darum...

SCNR

H-MF

Martin Klaiber

unread,
Aug 30, 2017, 9:38:25 AM8/30/17
to
Wolfgang May <m...@informatik.uni-goettingen.de> wrote:

> Ihr habt das OP wohl nicht richtig gelesen:
> Er hat die Zaehlerstaende seinem Vertragspartner (Vattenfall), der auch
> entsprechend die Rechnung gestellt hat, ja gemeldet.

Daher meine Nachfrage an Willi (auf die er bisher nicht eingegangen
ist), ob Vattenfall ihn dazu aufgefordert hat, die Zähler selbst
abzulesen und die Zählerstände an Vattenfall zu melden. Normalerweise
macht man das nur beim Anbieterwechsel und wird dazu auch explizit
aufgefordert.

> Zusaetzlich kommen jetzt noch die Stadtwerke um die Ecke, und wollen
> auch nochmal ablesen, bzw von ihm die Werte gemeldet haben.

Wer da um die Ecke kommt ist der Netzbetreiber, das sind im Falle von
Willi ebenfalls die Stadtwerke, das muss aber nicht so sein. Ich nehme
an, ihm war vorher nicht klar, dass sie beide Aufgaben übernehmen und
daher vermutete er, dass sie ihm einen neuen Vertrag aufschwatzen
wollen. Wie er in seinem OP aber schrieb, wollten sie die Daten für
den Netzbetreiber, das ist auch der übliche Weg der Abrechnung.

> Mit denen hat er aber keinen Vertrag, und bekommt auch keine Rechnung
> von ihnen.

Nein, aber der Netzbetreiber macht die Ablesung. Das hatten wir doch
schon.

> Hier wars umgekehrt: urspruenglich bei EAM, dann zu den Stadtwerken
> gewechselt. Auch da wollte EAM weiterhin zusaetzlich den Zaehlerstand
> wissen (was per online-Meldung eigentlich nur ein geringer Aufwand ist).

Über wie viele Jahre? Normalerweise wollen sie nur noch einmal den
Stand für die Endabrechnung.

> Seitdem allerdings deren Online-Zeug dann irgendwann mal laengere Zeit
> abgestuerzt war, habe ich es dann auch ignoriert. Passiert ist
> garnichts.

Warum hast Du die Zählerstände überhaupt gemeldet, wenn Du mit ihnen
gar nichts mehr zu tun hattest? Ich denke ja, das war ein Versehen.

> IMHO ist das nur ein Versuch, die ehemaligen Kunden etwas zu schikanieren,
> bzw. durch Laestigfallen zur Rueckkehr zu bewegen.

Was für ein Interesse sollte der Netzbetreiber daran haben? Dem ist
es doch egal, wessen Energie er durch seine Leitungen transportiert.
Abgesehen davon, dass die Ablesung meist ein Messstellenbetreiber
macht, der wiederum Subunternehmer beauftragt. Sicherlich könnten die
alle unter einer Decke stecken, das wäre dann aber eine sehr große
Decke.

> Durch den rumlatschenden Kaertchenverteiler verursachen sie zusaetzlich
> Kosten, erhalten allerdings auch niedrigqualifizierte Arbeitsplaetze. Und
> manche dieser Gestalten werfen wohl auch gerne einen Blick in die
> Wohnungen der Kunden =:((

Ah ja, und verkaufen einem dann gleich noch ein paar Versicherungen
oder neue Möbel?

Ich hätte da ein paar Aluhüte im Angebot... günstig... nur heute...

Gruß, Martin

Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Aug 30, 2017, 9:38:53 AM8/30/17
to
Ach<langweilig>, das ist auch "wieder" so unterschwellig...

Der Eigentümer hat das Recht an sein Eigentum zu gelangen. Also, Punkt!
Dort wird er wohl auch Zählerstände ablesen können, so er/sie/es nicht
blind<oder so>.
Aber sie (die St.w.) traten ja wohl nicht an den OP heran mit der
Begründung einer Sorgfaltspflicht, sondern wohl *nur* wegen der
Zählerstände. Und die, bei der jetzigen, wie vom OP beschriebenen,
Konstellation, gehen die (die St.w.) alleine gar nichts an.

Und ja, ich halte es für _sehr_ wichtig, daß man sich eine "feine Nase",
einen feinen Sinn, beibehält, und sich _nicht_ der
Interpretationsaufforderung zum Guten des Auffordernden unterwirft!

H-MF

Willi Marquart

unread,
Aug 30, 2017, 9:50:35 AM8/30/17
to
Martin Klaiber schrieb:

>Wolfgang May <m...@informatik.uni-goettingen.de> wrote:
>
>> Ihr habt das OP wohl nicht richtig gelesen:
>> Er hat die Zaehlerstaende seinem Vertragspartner (Vattenfall), der auch
>> entsprechend die Rechnung gestellt hat, ja gemeldet.
>
>Daher meine Nachfrage an Willi (auf die er bisher nicht eingegangen
>ist), ob Vattenfall ihn dazu aufgefordert hat, die Zähler selbst
>abzulesen und die Zählerstände an Vattenfall zu melden. Normalerweise
>macht man das nur beim Anbieterwechsel und wird dazu auch explizit
>aufgefordert.

Ja, beim Anbieterwechsel am 10.9.2016 habe ich die Zählerstände
(Strom/Gas) an Vattenfall gemeldet. An dem Tag kam auch ein
Mitarbeiter der Stadtwerke vorbei únd hat die Zählerstände für deren
Endrechnung notiert. Im September wird Vattenfall die nächsten
Zählerstände von mir wissen wollen.

Gruß Willi

Martin Klaiber

unread,
Aug 30, 2017, 10:38:24 AM8/30/17
to
Willi Marquart <use...@neppi.net> wrote:

> Ja, beim Anbieterwechsel am 10.9.2016 habe ich die Zählerstände
> (Strom/Gas) an Vattenfall gemeldet. An dem Tag kam auch ein
> Mitarbeiter der Stadtwerke vorbei únd hat die Zählerstände für
> deren Endrechnung notiert.

So weit, so üblich.

> Im September wird Vattenfall die nächsten Zählerstände von mir wissen
> wollen.

Das ist aber bisher nur eine Vermutung? Wie gesagt, ich war ja auch
mal bei Vattenfall, und da wurden die Zählerstände vom Netzbetreiber
abgelesen und an Vattenfall gemeldet.

Im web habe ich aber gerade das hier gefunden:

<http://www.erfahrungen.com/mit/Vattenfall/online-zaehlerstand/>

Vattenfall Zählerstand: Kann man den Stand auch online mitteilen?

Der Vattenfall Zählerstand kann dem Unternehmen auf verschiedenen
Wegen mitgeteilt werden. In der Regel ist es so, dass der
Netzbetreiber vor Ort, der ja trotz eines Wechsels zu Vattenfall
Eigentümer des Zählers bleibt, den Zählerstand abliest und an das
Unternehmen übermittelt. Wer Zugang zu seinem Stromzähler besitzt
und dies möchte, kann den Zählerstand auch selbst und ganz bequem
online übermitteln.

Wenn Du die Ablesung selbst machen möchtest, würde ich an Deiner Stelle
dem Netzbetreiber, der ja, wie oben auch beschrieben, normalerweise für
die Ablesung zuständig ist, das mitteilen, dann schicken sie sicherlich
in Zukunft auch niemanden mehr vorbei. Aber sie können ja nicht Deine
Gedanken lesen und gehen erstmal davon aus, dass sie weiterhin für die
Ablesung zuständig sind.

Gruß, Martin

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 10:47:24 AM8/30/17
to
Am 29.08.2017 um 20:02 schrieb Willi Marquart:
> Bodo Mysliwietz schrieb:
>
>> Am 29.08.2017 um 19:25 schrieb Willi Marquart:
>>
>>> Ebenso akzeptiere ich, dass Vattenvall im Septemper meine Zählerstände
>>> für Strom und Gas wissen will, damit aus meinen monatlichen
>>> Vorauszahlungen (116€; 93€) eine jährliche Rechnung erstellt werden
>>> kann. Nur, was geht das die Stadtwerke an?
>>
>> BTW: http://www.stadtwerke-herne.de/index/netze.html
>
> Das ist ja sehr schön, aber mit denen hab ich ja keinen Vertrag.

Hast Du mit Stadt, Land, Regierungsbezirk, Bund jemals einen
Straßennutzungsvertrag unterschrieben?
Hast Du irgendjemanden beauftragt den Strom, den Du bei Vattenfall
kaufst, durch nicht-Vattenfalls Leitungen in Dein Haus zu schicken?

Ich ahbe auch nie einen Gasliefervertrag mit den Essener Stadtwerken
unterschrieben. Ja ich kaufe nichtmal direkt Gas über einen "eigenen"
Zähler, sondern nur die Bereitgestellte Wärme durch den vermieter.
Dennoch bin ich Stadtwerkekunde und bekomme jedes Jahr aufs neue die
Kundenkarte (Schatzkarte) zugesand mir der ich mir hier und da Vorteile
"erschleichen" kann.

> Ich
> kann zwar Vattenvall auch nicht leiden, aber wenn die Stadtwerke
> irgendwelche Daten wollen, sollten sie da nachfragen.

Nein. Da die Stadtwerke allgemein das Netz betreiben und damit auch die
Grundversorgung gibt es keine direkte Durchleitung von Vattenfallstrom
nach Dir nach Hause. Du wirst, wie alle anderen um Dich herum, aus dem
großen Topf versorgt. Da muß der Netzbetreiber/Grundversorger schon
recht genau wissen wer wieviel Strom bezogen hat, denn so ein Stromnetz
ist schon recht dynamisch. Auch wenn Du einen vertrag mit Vattenfall
hast wird Dein (konventioneller) Strom überwiegend aus der Region
kommen. Das nächste Vattenfallkraftwerk ist weit weg.

http://kraftwerke.vattenfall.de/#/view=map/sort=name

I.d.R gleichen Anbieter und Netzbetreiber die Daten ab.

--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 10:56:09 AM8/30/17
to
Am 29.08.2017 um 20:23 schrieb Willi Marquart:
> Martin Klaiber schrieb:
>
>> Und in:
>>
>> <https://de.wikipedia.org/wiki/Verteilnetzbetreiber#Endverbraucher>:
>>
>> Der Verteilnetzbetreiber ist verantwortlich für das Aufnehmen der
>> Zählerstände z. B. durch einen Messstellendienstleister (MDL), die
>> er dann an den Vertragspartner des Kunden zur Rechnungsstellung
>> weiterleitet.
>>
>> Da steht es noch mal explizit: Der Vertragspartner des Kunden (das ist
>> in Deinem Fall Vattenfall), erhält die Zählerstände vom Netzbetreiber.
>> Wer der Verteilnetzbetreiber in Deinem Fall ist, weiß ich nicht, aber
>> das lässt sich ja klären.
>
> Das ist hier aber so nicht richtig. Vattenfall erhält die Zählerstände
> für Strom und Gas von mir, wer der Verteilnetzbreiber ist, kann ich
> nur vermuten und mit dem hab ich keinen Vertrag.

Das brauchst Du nicht vermuten, den Link habe ich Dir gepostet!

> Nochmal, wenn es um Strom und Gas ist, ist für mich der
> Ansprechpartner Vattenfall, wenn es um Wasser geht, die Stadtwerke
> Herne. Fertig.

Vielleicht mal nicht nur Wechselaktionismus an den tag legen sondern
auch das Kleingedruckt lesen.

http://kraftwerke.vattenfall.de/#/view=map/sort=name

... und was da steht wird auch irgendwo auf den Papierblättern oder in
PDF-Dokumenten stehen die Du nach Vertragsabschluß von Vattenfall
bekommen hast. Findest Du es nirgendwo ist es vermutlich eines der
verschollenen Dokumente.

Willi Marquart

unread,
Aug 30, 2017, 11:00:42 AM8/30/17
to
Martin Klaiber schrieb:

>Im web habe ich aber gerade das hier gefunden:
>
> <http://www.erfahrungen.com/mit/Vattenfall/online-zaehlerstand/>
>
> Vattenfall Zählerstand: Kann man den Stand auch online mitteilen?
>
> Der Vattenfall Zählerstand kann dem Unternehmen auf verschiedenen
> Wegen mitgeteilt werden. In der Regel ist es so, dass der
> Netzbetreiber vor Ort, der ja trotz eines Wechsels zu Vattenfall
> Eigentümer des Zählers bleibt, den Zählerstand abliest und an das
> Unternehmen übermittelt. Wer Zugang zu seinem Stromzähler besitzt
> und dies möchte, kann den Zählerstand auch selbst und ganz bequem
> online übermitteln.
>
>Wenn Du die Ablesung selbst machen möchtest, würde ich an Deiner Stelle
>dem Netzbetreiber, der ja, wie oben auch beschrieben, normalerweise für
>die Ablesung zuständig ist, das mitteilen, dann schicken sie sicherlich
>in Zukunft auch niemanden mehr vorbei. Aber sie können ja nicht Deine
>Gedanken lesen und gehen erstmal davon aus, dass sie weiterhin für die
>Ablesung zuständig sind.

Als ich die Aufforderungskarte zur Zählerablesen gefunden habe, rief
ich die Hotline der Stadtwerke an. Wenn die mir erzählt hätte, sie
bräuchten den Zählerstand im Auftrag von Vattenfall, wäre ja alles OK
gewesen. Die erzählte mir aber was von ihrem Verteilnetzbetreiber
Westnetz, für den sie den Zählerstand benötigen. Die Aussagen von
ihrem Mitarbeiter am nächsten Morgen waren auch nicht erhellender.
Ich hab jetzt die aktuellen Zählerstände online bei Vattenfall
eingegen, mal sehen wie das weitergeht.

Gruß Willi

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 11:02:02 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 00:11 schrieb Martin Gerdes:
> Willi Marquart <use...@neppi.net> schrieb:

> Ich wechsele seit vielen Jahren regelmäßig Strom und Gasbetreiber und
> habe bisher kein einziges Mal dem externen Strom- und Gaslieferanten
> meinen Zählerstand mitgeteilt. Das übernimmt stets der Netzbetreiber
> (der auch wissen muß, wer mir aktuell Strom und Gas liefert).

Das ist aber nicht generell so. Bei meinem aktuellen Netzbetreiber
bekomme ich alljährlich eine Email mit der Aufforderung den Zählerstand
abzulesen und Online zu melden. Da kann ich auch, unjährig, mehrere
Zwischenablesungen einpflegen.

Dennoch kommt ab und an der "lokale" Vorbei.

>> Nochmal, wenn es um Strom und Gas ist, ist für mich der
>> Ansprechpartner Vattenfall, wenn es um Wasser geht, die Stadtwerke
>> Herne. Fertig.
>
> Damit bist Du schief gewickelt. Fertig.
Ich habe auch noch nie einen Vertrag mit dem Renten- oder
Pflegeversicherungsträger unterschrieben. Auch habe ich meine
Lohnbuchhaltungen nie angewiesen Steuern an das Finanzamt zu zahlen.

Martin Klaiber

unread,
Aug 30, 2017, 11:08:24 AM8/30/17
to
Heinz-Mario Frühbeis <D...@earlybite.individcore.de> wrote:

> Und wo ist der § 11? Da steht wohl drin, was sich worauf und in welchem
> Bezug zu einander bezieht.

Den hatte ich ebenfalls gepostet. Warum diskutierst Du überhaupt mit
mir, wenn Du meine Beiträge gar nicht liest?

Abgesehen davon, kann man den Paragraphen auch im web nachlesen. Da
habe ich ihn schließlich auch her. Den URL hatte ich gepostet.

> Es ist ein hohes Gut sich mit dem befassen zu können, was einen
> beschäftigt.

Richtig. Und ein noch höheres Gut ist es, sich mit dem befassen zu
können, was andere bewegt. Das hatten die Diskutanden hier getan. Sie
hatten sich mit dem befasst, was Willi bewegt und ihm ihre Sicht der
Situation dargelegt.

Einige hatten sich sogar die Mühe gemacht, im web nach Belegen und
Gesetzen zu suchen, obwohl sie von Willis Fall persönlich gar nicht
betroffen sind. Etwas, das Du auch hättest machen können, aber Du
pöbelst lieber nur rum.

> Und ich empfinde es als überaus schäbig solchem mit auswuchernden
> Tiraden zu entgegnen, wie hier zT geschehen.

Der einzige, der hier durch "auswuchernde Tiraden" auffällt, bist m.E.
Du.

Für mich EOD mit Dir
Martin

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 11:24:58 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 09:58 schrieb Heinz-Mario Frühbeis:

>> Es hilft alles Aufstampfen nicht: Du bist verpflichtet, dem
>> Netzbetreiber Deine Zählerstände mitzuteilen,
>
>
> Verbindlich? Und sagt wer?

Ich empfehle einfach mal die AGB KOMPLETT zu lesen und zu verstehen.

>> der leitet sie dann an den
>> jeweiligen Anbieter weiter.
>
> Ähm, Vattenfall ist sein Anbieter, und dem gibt er doch den Zählerstand,
> oder sie können es gar selbst ablesen, oder digital abrufen.

Das ist nur Datenabgleichskontrolle. Rechtlich Verbindlich ist am Ende
nur das was auf dem Zähler steht und vom Netzbetreiber abgelesen wird.
Und wenn mal nur alle paar jahre abgelesen wird ist das
Kosten-nutzen(Risiko)abwägung mit einem Vertrauensvorschuß.

>> Damit bist Du schief gewickelt. Fertig.
>>
>
> Und wo ist die Richtlinie, gar das Gesetz, daß dich dieses schreiben lässt?

AGB lesen. Da steht klar drin das die anfallenden kosten auch die Umlage
für den netzbetreiber enthält, der dafür den Netz- und
Messstellenbetrieb sowie MESSUNG zu leisten hat. Die Endkundenablesung
ist nicht wirklich Teil der Messung.

Martin Klaiber

unread,
Aug 30, 2017, 11:39:41 AM8/30/17
to
Willi Marquart <use...@neppi.net> wrote:
> Martin Klaiber schrieb:

>> Wenn Du die Ablesung selbst machen möchtest, würde ich an Deiner Stelle
>> dem Netzbetreiber, der ja, wie oben auch beschrieben, normalerweise für
>> die Ablesung zuständig ist, das mitteilen, dann schicken sie sicherlich
>> in Zukunft auch niemanden mehr vorbei. Aber sie können ja nicht Deine
>> Gedanken lesen und gehen erstmal davon aus, dass sie weiterhin für die
>> Ablesung zuständig sind.

> Als ich die Aufforderungskarte zur Zählerablesen gefunden habe, rief
> ich die Hotline der Stadtwerke an.

Ok, diese Info ist mir neu.

> Wenn die mir erzählt hätte, sie bräuchten den Zählerstand im Auftrag
> von Vattenfall, wäre ja alles OK gewesen. Die erzählte mir aber was
> von ihrem Verteilnetzbetreiber Westnetz, für den sie den Zählerstand
> benötigen. Die Aussagen von ihrem Mitarbeiter am nächsten Morgen waren
> auch nicht erhellender.

Ich vermute, das war einfach Betriebsblindheit. Oft scheint es so zu
sein, dass die Zähler gar nicht direkt von den Verteilnetzbetreibern
betrieben werden, sondern von sog. Messstellenbetreibern, die die
Daten an den Netzbetreiber weiter reichen. Genaueres weiß ich auch
nicht, habe es nur beiläufig im web gelesen, aber es gibt sogar ein
Gesetz dazu, das Messstellenbetriebsgesetz ;-)

Also alles ziemlich komplex IMHO. Ich vermute daher, dass weder die
Dame am Telefon, noch die Ableser vor Ort wussten, von wem Du Deinen
Strom beziehst und einfach nur ihren Job machen wollten, nämlich die
Zähler abzulesen. Deine Beschreibung klingt für mich so, als seien
sie gar nicht beim Netzbetreiber beschäftigt.

Es gibt doch den schönen Satz: "Warum böse Absicht annehmen, wenn
Dummheit (hier besser: mangelndes Wissen) als Erklärung ausreicht?"

Siehe: <https://de.wikipedia.org/wiki/Hanlon%E2%80%99s_Razor>.

> Ich hab jetzt die aktuellen Zählerstände online bei Vattenfall
> eingegen, mal sehen wie das weitergeht.

Ack. Interessant wäre gewesen, ob von Vattenfall noch etwas gekommen
wäre, wenn Du den Ablesern den Zählerstand mitgeteilt hättest. Ich
vermute nicht.

Gruß, Martin

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 11:40:09 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 08:35 schrieb Martin Klaiber:
> Willi Marquart <use...@neppi.net> wrote:

> Hat Vattenfall Dich denn dazu aufgefordert? Oder ist das Deine eigene
> Entscheidung?

Könnte man als Aufforderung ansehen:
https://www.vattenfall.de/service/zaehlerstand

... ist aber imho keine. Und selbst wenn der Anbieter dazu auffordert,
hat der Netz- und Messtellenbetreiber immer noch das recht, ja sogar die
Pflicht, selbst abzulesen d.h. die eigentliche Messung zu vollziehen. Er
sieht dann gegebenenfalls auch ob manipuliert wurde.


>> Nochmal, wenn es um Strom und Gas ist, ist für mich der
>> Ansprechpartner Vattenfall, wenn es um Wasser geht, die Stadtwerke
>> Herne. Fertig.
>
> Anstatt hier so ein Fass aufzumachen, würde ich ja einfach mal bei den
> Stadtwerken oder Vattenfall nachfragen, was denn nun Sache ist. Aber
> jeder wie er will.

Oder AGb bzw. Website studieren.

Solche Fässer gibt es doch viele.

Wenn ich Probleme mit den Produkten meines Kabelnetzbetreibers habe soll
ich dann darauf bestehen das nur ein Techniker ins Haus kommt der mir
einen Arbeitsvertrag vom Anbieter zeigt? Sprich den "Gesandten" von
Elektro-Mayer oder Netzebene4-Betreiber weise ich ab weil ich mit denen
keinen Vertrag unterzeichnet habe?

Wenn die Telekom bimmelt und nach terrestrischen Stören sucht oder der
Empfang ausbleibtignoriere ich die auch. Schliesslich habe ich nur einen
Zwangsvertrag mit der "GEZ". Sollen doch ARD oder ZDF jemanden
vorbeischicken.

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 11:42:25 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 13:35 schrieb Heinz-Mario Frühbeis:
> Am 30.08.2017 um 13:26 schrieb Matthias Frank:
>> Am 30.08.2017 um 10:12 schrieb Wolfgang Kynast:
>>
>>> Ist das so schwer zu kapieren, dass Du da falsch liegst?
>>>
>>
>>
>> Wahrscheinlich wird er sich jetzt umgehende bei der
>> Reichsregierung beschweren.
>
> Dieses Niveau ist es nämlich, was so'n Quatsch hervorbringt!

Erstaunlicherweise hatte ich ähnliche Assoziationen. Warum wohl?

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 11:43:49 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 10:22 schrieb Ludger Averborg:

> Richtig. Aber selbstverständlich hast du einen Vertrag über
> den Anschluss deiner Wohnung an das Netz der Stadtwerke.
>
> Ebenso, wie du einen Vertrag für den Anschluss an das Netz
> der Telekom hast, auch wenn du Tarife von 1&1 nutzt.

<stampf> "nein, nein, nein. Denen habe ich nichts unterschrieben".

Willi Marquart

unread,
Aug 30, 2017, 11:47:21 AM8/30/17
to
Bodo Mysliwietz schrieb:

>AGB lesen. Da steht klar drin das die anfallenden kosten auch die Umlage
>für den netzbetreiber enthält, der dafür den Netz- und
>Messstellenbetrieb sowie MESSUNG zu leisten hat. Die Endkundenablesung
>ist nicht wirklich Teil der Messung.

AGB hab ich auf der Vattenfall-Seite zwar nicht gefunden, aber bei der
Hilfe wurde ich fündig.
https://www.vattenfall.de/de/hilfe-index-privatkunden.htm

Unter Abschlag und Zahlungsplan:

>Wann und wie häufig muss ich meinen Zählerstand ablesen?
Wir benötigen Ihren Zählerstand in der Regel einmal jährlich zur
Erstellung der Jahresverbrauchsrechnung. Über den Zeitpunkt der
Ablesung werden Sie mittels einer Ablese-Karte informiert. Am
einfachsten und schnellsten teilen Sie uns den Zählerstand direkt über
den unten stehenden Link mit. Selbstverständlich können Sie auch die
Ablesekarte ausgefüllt zurückschicken oder den Zählerstand telefonisch
durchgeben.

Und dann noch etwas versteckt unter Mein Vertrag/Zählerstand:

>Wer liest meinen Zählerstand ab?
In der Regel liest Ihr Netzbetreiber als Eigentümer des Zählers Ihren
Zählerstand ab oder schickt Ihnen rechtzeitig eine Ablese-Karte zu.
Sie müssen zum Ablesetermin nur dann vor Ort sein, wenn der Ableser
alleine nicht an den Zähler herankommt.

Wenn Sie Zugang zu Ihrem Stromzähler haben, können Sie auch selbst den
Zählerstand ablesen und direkt an uns übermitteln.

Gruß Willi

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 11:56:30 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 08:22 schrieb Thorsten Böttcher:

> Ich bin mal gespannt was Du für einen Zwergenaufstand machst, falls mal
> der Zähler getauscht werden soll.
> Da kommt dann auch kein Arbeiter von Vattenfall (oder von wo Du dann den
> Strom beziehst), sondern vom Netzbetreiber.

Schlimmer noch. Zweifelt man die Messung an
- und liegt richtig, liegen die Prüfkoosten beim Eigentümer - also den
Messtellenbetriber.
- liegt man falsch, trägt man selbst die Kosten für die Prüfung. Das
dürfte bei einem über 100km anreisenden Techniker wesentlich teurer
sein als beim lokalen.

Würde auch die Messtelle auf den Stromanbieter übergehen, könnte das
sogar zu teuren Problemen bei der Eichgiltikeitsdauer führen. Die über
Stichproben in einem begrenztem Geiebt durchgeführt
Eichgültikeitsverlängerung würde dann u.U. hinfällig da evtl. die
Datenbasis fehlt.

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 11:58:03 AM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 10:13 schrieb Thorsten Böttcher:
> On 30.08.2017 10:07, Heinz-Mario Frühbeis wrote:
>
>>> Und Du akzeptierst auch keine andere Antwort, als das was Du glauben
>>> möchtest.
>>> Egal wie viele Leute Dir das genaue Gegenteil erzählen.
>>>
>>
>> DAs "Millionen-Fliegen-Prinzip ist schon _lange_ überholt!
>
> Warum stelle ich eine Frage, wenn ich die Antwort nicht akzeptiere?
> Wenn ich 10 Leute Frage, und ich bekomme 10mal die selbe Antwort, dann
> könnte man doch davon ausgehen dass sie stimmt.

Das ist die Zuschauerfrage bei WWM :D

Wie oft hat da eigentlich eine klare Zuschauermehrheit daneben gelegen?

> Ich befürchte er ist nicht im Recht, sondern einfach nur Stur.

<räusper>

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 12:07:38 PM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 14:55 schrieb Martin Klaiber:

> Sicherlich könnte Vattenfall eigene Ableser schicken und dafür mit dem
> Netzbetreiber eine Vereinbarung treffen. Aber wozu, wenn die Ableser
> des Netzbetreibers ohnehin durchs Haus gehen?

https://www.derwesten.de/staedte/essen/warum-rwe-und-stadtwerke-lieber-ohne-termin-an-der-haustuer-klingeln-id8064870.html

Bodo Mysliwietz

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Aug 30, 2017, 12:10:43 PM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 10:13 schrieb Ludger Averborg:
> On Wed, 30 Aug 2017 08:22:34 +0200, Thorsten Böttcher
> <thorste...@gmx.net> wrote:
>
>> Vielleicht solltest Du einen Anwalt konsultieren, der kann Dir dann auch
>> die passenden Paragraphen raussuchen.
>
> Das hat doch Zeit, bis die Stadtwerke auf Zugang zum Zähler
> klagen.

Oder Zur Not das Kabel unter der Straße ablegen.

Bodo Mysliwietz

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Aug 30, 2017, 12:52:07 PM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 13:31 schrieb Heinz-Mario Frühbeis:

> Ich meine, die können eh an ihr Eigentum gelangen, das kann und will
> ihnen keiner verwehren, aber wenn es alleine um die Zählerstände geht,
> dann würde ich die auch vom Acker jagen, wenn nichts spezifisches in
> einem Vertrag dies bezüglich festgelegt wurde, aber sonst aber so was
> von, denn alleine nur der Zählerstand um des Zählerstandes willen, so
> man verstehen möchte, geht den Eigentümer des Ablesegerätes gar nix an,
> so kein Vertrag existiert zur Abnahme mit dem Eigentümer.

Natürlich, Du hast recht. Stattdessen stimmst Du lieber einen
Besuchstermin mit dem Gebietsreisenden von V. ab der dann zu horend
höheren Kosten angereist kommt. Und natürlich stimmst Du zu das ein
separates Vattenfallkabel für echten Vattenfallstrom in Dein Haus gelegt
wird.
--> Vattenfall produziert den Strom nicht der explizit in Herne
verbraucht wird. Genausowenig ist sichergestellt das bei einem
Wasserkrafttarif nur mit Wasserkraft produzierter Strom ins Haus
gelangt. Das ist nichtmal zu 100% in den kleinen Orten neben einen
großen Wasserkraftwerk sichergestellt. Es sei denn sie sind nicht im
Netzverbund und das Licht geht nie aus.

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 1:02:03 PM8/30/17
to
Am 29.08.2017 um 17:41 schrieb Willi Marquart:
> Martin Klaiber schrieb:
>> Ich denke, Du machst Dir unnötig Sorgen.
>
> Sorgen mach ich mir eigentlich nicht, ich denke nur, da läuft
> irgendwas durcheinander.

Nein. Selbst wenn Du Dich bei einem spontanbesuch verweigerst ziehst du
rel. Mittelfristig den kürzeren. Das Zutrittsrecht ist mit §9 GVV Strom
sichergestellt.

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 1:12:04 PM8/30/17
to
Am 29.08.2017 um 18:06 schrieb Horst:

> Bei uns (Berlin) kommt überhaupt keiner mehr zum ablesen in die Wohnung.
> Warm und Kaltwasser wird wie die Heizung, über Funk abgerufen.
> Wir haben an jeden Heizkörper ein Messinstrument.
> Der Stohm wird auch über Funk abgerufen, obwohl jetzt der Zähler im
> Keller ist.

Gerade deshalb. Ich bezweifele aber das dies flächendeckend für ganz
Berlin und alle Produkte so gemacht wird! Meist kommt es im zuge eines
anstehenden Austausch (oder Neuinstallation) zur Umrüstung der Technik.

> Ich wohne in einer Mietwohnung, bei einer Baugesellschaft.

Hat damit aber wenig zu tun. Un auch für Berlin gilt "Ablesung" 1x im
Jahr. Unabhängig vom Ambieter.

Horst

unread,
Aug 30, 2017, 1:18:23 PM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 19:11 schrieb Bodo Mysliwietz:
> Am 29.08.2017 um 18:06 schrieb Horst:
>
>> Bei uns (Berlin) kommt überhaupt keiner mehr zum ablesen in die Wohnung.
>> Warm und Kaltwasser wird wie die Heizung, über Funk abgerufen.
>> Wir haben an jeden Heizkörper ein Messinstrument.
>> Der Stohm wird auch über Funk abgerufen, obwohl jetzt der Zähler im
>> Keller ist.
>
> Gerade deshalb. Ich bezweifele aber das dies flächendeckend für ganz
> Berlin und alle Produkte so gemacht wird! Meist kommt es im zuge eines
> anstehenden Austausch (oder Neuinstallation) zur Umrüstung der Technik.
>
>> Ich wohne in einer Mietwohnung, bei einer Baugesellschaft.
>
> Hat damit aber wenig zu tun. Un auch für Berlin gilt "Ablesung" 1x im
> Jahr. Unabhängig vom Ambieter.
>
>

Das stimmt nicht, der Ableser kommt nicht mehr in die Wohnung.
Was soll er auch in der Wohnung, die Daten kann er doch jederzeit abrufen.
Mir scheint es so, das du noch in einem kleinem Ort wohnst und dein
Wissen hast du aus dem Internet.

Horst

P.S. Unser Wohnblock wurde Modernisiert

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 1:19:41 PM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 09:24 schrieb G.KOHL:

> Ich habe bereits mehrfach den Stronanbieter gewechselt, beim ersten mal
> vom "Grundversorger" zu einem preiswerteren Abieter. Danach immer weiter
> zu einem jeweils günstigeren.

Du bist nicht allein. Ja, ich bin sogar ein Verräter. Zwischenzeitlich
mal beim hiesigen Stadtwerkeprovider gewesen und dann zu den Stadtwerken
der *verbotenen Stadt* - 40km weiter.

Ich pflege meine Ablesungen auch immer Online beim Anbieter ein. Werde
daran auch nach knapp einem Vertragsjahr erinnert. Auch die
Zwischenablesungen die ich übermittle sind sauebr drin. Dennoch habe ich
über Nachbarn erfahren das hier mittlerweile wieder Regelmässig das
"RWE" (jetzt Innogy) ablesen kommt.

> Ich habe nach dem ersten Wechsel nie mehr etwas vom "Grundversorger"
> gehört.

Wirst Du auch nciht solange die Ablesungen von Dir und dem
Metssstellenanbieter plausibel sind. Selbst wenn deutlich asynchron.

> ALLES wurde vom aktuellen Anbieter erledigt, ohne mein Zutun.

Der bekommt definitiv eine Zählerzahl vom Netzbetrieber auf den tisch
gelegt. Danach rechnen die beiden (bzw. der Produzent) auch miteinander
ab. Die Rechnung kommt allerdings vom vertragöichen Anbieter.

> Nur der war jeweils MEIN Vertragspartner. Über welche Netze der mich
> beliefert interessiert mich nicht und auch nicht wem der Zähler gehört.

Mich auch nur sekundär. Wenn es eine Störung gibt muß ich aber wissen
wer mein "technischer Vertragspartner" ist. Auch wenn ich nicht direkt
bei dem Unterzeichnet habe.

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 1:22:10 PM8/30/17
to
Wem Antwortest Du da auch was?

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 1:27:00 PM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 09:52 schrieb Willi Marquart:

> Genau so hab ich das auch erwartet und deshalb hat mich die Frage der
> Stadtwerke nach den Zählerständen für Strom und Gas ja auch
> überrascht. Die Frage, was das soll, scheint allerdings hier bei
> einigen Beamtenseelen auf Unverständnis zu stoßen :-).

Ich sehe eher eine Pesudobeamtenseele auf Deiner Seite.

Hier shceinen her Realisten - aka "Sachkundige - das überwiegende Wort
zu schreiben. Aber wenn man merkt das man etwas nicht "Blickt" und an
der Wand steht, sind die anderen eben Beamte, Spießer, Paragraphenreiter.
ja, dann musst Du es in zuklunft anders machen. Nicht fragen, sondern
den harten Weg Deiner überzeugung gehen und einfach jedem die Zutritt
verwehren. Deine Rechtsposition wird dann über einen längeren,
anstrengenderen und vermutlich teureren Weg geklärt.

Wenn Du dann nach der Urteilverkündung mit "Sprach die Beamtenseele"
konterst könnte das der ein oder andere Richter noch als Beleidigung
auffassen.

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 1:30:10 PM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 15:09 schrieb Heinz-Mario Frühbeis:
> Am 30.08.2017 um 13:51 schrieb Thorsten Böttcher:
>> Da das hier .haushalt, und nicht .recht ist, darfst Du gerne Besitzer
>> gegen Eigentümer austauschen, oder das juristisch passende einsetzen.
>> Ich denke Du hast schon verstanden was ich sagen wollte.
>>
>
> Nein, denn Besitzer zu sein, bedeutet nicht automatisch auch Eigentümer
> zu sein. Und es sollte einfacher sein sich darin korrekt auszudrücken,
> als eine Interpretation einzufordern.

Hmm, zum Glück stammt *Beamtenseele* nicht von Dir. Und das wo Du doch
schon so nah bei Willi warst ;-)

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 1:40:44 PM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 12:54 schrieb Martin Τrautmann:
> On Tue, 29 Aug 2017 12:03:04 +0200, Willi Marquart wrote:
>> Umso überraschter war ich, als ich gestern abend im Briefkasten eine
>> Karte der Stadtwerke fand, auf der die Zählerstände von Strom- und
>> Gaszähler angemahnt wurden und heute morgen stand dann auch ein
>> Mitarbeiter vor der Hütte und wollte die Zählerstände wissen.
>> Angeblich brauchen sie das für ihren Netzbetreiber. Ich hab das
>> abgelehnt, auf mein Angebot, sie sollten mir einen günstigeren Tarif
>> als Vattenfall anbieten, dann dürften sie Zähler auch gerne wieder
>> ablesen, ging der Mitarbeiter leider nicht ein.
>>
>> Frage: Was soll das? Bekomme ich demnächst Anfragen von der Telekom
>> über mein Telefonieverhalten bei O2, weil die Leitung der letzten
>> Meile ihnen gehört?
>
> Die Zähler sind meines Wissens Eigentum des Versorgers.
> Dem gegenüber steht dein Hausrecht, dass du niemanden in dein Haus
> lassen musst.
>
> Aber dann lebe damit, dass sie dir einfach Strom, Gas oder Wasser
> abdrehen, weil sie dich ohne Kontrolle nicht mehr versorgen wollen.

Wie schon erwähnt: §9 GVV Strom - "Zutrittsrecht".

> Zu DEM Zweck musst du sie vermutlich schon in dein Haus lassen - ist ja
> nicht so wie in anderen Ländern, dass das Abstellen von der Straße aus
> ginge.

Jo, da wundert man sich wenn plötzlich das TV ausgeht. Wenn man dann
stutzig wird und am Fenster schaut fährt der Elektroinstallateur auch
schon wieder weg ... und hatte noch ncihtmal das Grundstück betrten müssen.
> Aber bei den Wasseruhren und Gaszählern tut sich erstaunlich wenig.

Hier dürfte die masse auch an Gemeinschaftszählern liegen und somit mit
weniger individuellen Schmuh zu rechnen sein. Einzelzähler sind ja in
älteren Bestandswohnungen nicht die überwiegende Regel.

Jürgen Exner

unread,
Aug 30, 2017, 1:43:24 PM8/30/17
to
On Wed, 30 Aug 2017 13:51:58 +0200, Thorsten Böttcher
<thorste...@gmx.net> wrote in de.etc.haushalt:

>Da das hier .haushalt, und nicht .recht ist,

Dort waere die Ursprungsfrage aber offensichtlich sehr viel passender.

>darfst Du gerne Besitzer
>gegen Eigentümer austauschen, oder das juristisch passende einsetzen.

Es sind nun mal zwei verschiedene Schuhe und Kommunikation wird nicht
einfacher, wenn der Lesende erst noch erraten muss, was der Schrreibende
eigentlich vielleicht gemeint haben koennte.

>Ich denke Du hast schon verstanden was ich sagen wollte.

Vielleicht, vielleicht auch nicht.

jue

Horst

unread,
Aug 30, 2017, 2:05:52 PM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 19:22 schrieb Bodo Mysliwietz:

>> Das stimmt nicht, der Ableser kommt nicht mehr in die Wohnung.
>> Was soll er auch in der Wohnung, die Daten kann er doch jederzeit
>> abrufen.
>> Mir scheint es so, das du noch in einem kleinem Ort wohnst und dein
>> Wissen hast du aus dem Internet.
>>
>> Horst
>>
>> P.S. Unser Wohnblock wurde Modernisiert
>
> Wem Antwortest Du da auch was?
>

Ich verstehe deinen Satz nicht, was soll das bedeuten?

Horst

Horst

unread,
Aug 30, 2017, 2:07:05 PM8/30/17
to
Ist manchmal auch schwer zu lesen.

Horst

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 2:07:29 PM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 15:35 schrieb Martin Klaiber:

> Was für ein Interesse sollte der Netzbetreiber daran haben? Dem ist
> es doch egal, wessen Energie er durch seine Leitungen transportiert.

ist es nicht. Die wahrscheinlichkeit das sich im Herner Netz Strom von
Vattenfall befindet geht gegen Null. Genauso wie bei anderen Herner
Verbrauchern - die Anbieter haben - die nichtmal ein Kraftwerk irgendwo
unterhalten.

Was denkst Du nun wie das gesamte System läuft? Das vermutlich nur 4,5km
von Willi entfernt liegende Kraftwerk produziert ca. das 4 bis 8fache
dessen was Herne selbst verbraucht. Es produziert also nun in die Region
hinein - und damit wird Vattenfallstrom überwiegend "Herner
Steinkohlestrom" sein. Je nach Netzlast und Wetterlage wird auch auch
mal was ins Herner Netz hineinfliessen. Und nun gehen die großen
Rechenspielchen los. Und da werden sich herne, die wiederrum
(wahrscheinlich) den Strom von der STEAG zukaufen wohl kaum auf die
zahlen verlassen die ihnen der "Abnehmer" liefert.

Ich stelle mir das an der Tanke lustig vor ... "Was haben wir den
getankt?" ... "10L Diesel" ... "Dann machts 10,80€"
....<zwitscherndinsautosteigend>

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 2:16:34 PM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 17:37 schrieb Martin Klaiber:

> Ich vermute, das war einfach Betriebsblindheit. Oft scheint es so zu
> sein, dass die Zähler gar nicht direkt von den Verteilnetzbetreibern
> betrieben werden, sondern von sog. Messstellenbetreibern, die die
> Daten an den Netzbetreiber weiter reichen. Genaueres weiß ich auch
> nicht, habe es nur beiläufig im web gelesen, aber es gibt sogar ein
> Gesetz dazu, das Messstellenbetriebsgesetz ;-)

Egal wer abliest. Wann ungefähr abgelesen wird kann Willi ...
http://www.stadtwerke-herne.de/index/privatkunden/rollierende_abrechnung.html

... herausfinden. Nach treffer kann er gleich die Emailbenachrichtigung
aktivieren. Dann weiß er nächstes jahr wann er urlaub nimmt oder sich
versteckt.

> Ack. Interessant wäre gewesen, ob von Vattenfall noch etwas gekommen
> wäre, wenn Du den Ablesern den Zählerstand mitgeteilt hättest. Ich
> vermute nicht.

Die machen je nach Abweichung vom Zyklus eine Schätzung auf basis der
Vorjahresdaten (ja, auch die vom vorherigen Anbieter!) und korrigieren
dann die Abrechnung wenn die Realdaten vom Messtellenbetreiber
vorliegen. bei eienr Schätzung darf man davon ausgehen das die eine
Puffer nach oben bekommt.

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 2:26:23 PM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 17:47 schrieb Willi Marquart:
> Bodo Mysliwietz schrieb:
>
>> AGB lesen. Da steht klar drin das die anfallenden kosten auch die Umlage
>> für den netzbetreiber enthält, der dafür den Netz- und
>> Messstellenbetrieb sowie MESSUNG zu leisten hat. Die Endkundenablesung
>> ist nicht wirklich Teil der Messung.
>
> AGB hab ich auf der Vattenfall-Seite zwar nicht gefunden, aber bei der
> Hilfe wurde ich fündig.

https://tinyurl.com/ycehxt7x

Sollte Dir auch mit dem Vertrag zugegangen sein. Vermutlich unter Ablage
P zu finden.

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 30, 2017, 2:28:05 PM8/30/17
to
beruht auf Gegenseitigkeit.

> was soll das bedeuten?

ersetze "auch" durch "auf".

Horst

unread,
Aug 30, 2017, 3:31:58 PM8/30/17
to
Am 30.08.2017 um 20:27 schrieb Bodo Mysliwietz:
> Am 30.08.2017 um 20:03 schrieb Horst:
>> Am 30.08.2017 um 19:22 schrieb Bodo Mysliwietz:
>>
>>>> Das stimmt nicht, der Ableser kommt nicht mehr in die Wohnung.
>>>> Was soll er auch in der Wohnung, die Daten kann er doch jederzeit
>>>> abrufen.
>>>> Mir scheint es so, das du noch in einem kleinem Ort wohnst und dein
>>>> Wissen hast du aus dem Internet.
>>>>
>>>> Horst
>>>>
>>>> P.S. Unser Wohnblock wurde Modernisiert
>>>
>>> Wem Antwortest Du da auch was?
>>>
>>
>> Ich verstehe deinen Satz nicht,
>
> beruht auf Gegenseitigkeit.
>
>> was soll das bedeuten?
>
> ersetze "auch" durch "auf".
>

Also müssen deine Sätze immer durch irgendwas ersetzt werden?

Horst

Thorsten Böttcher

unread,
Aug 31, 2017, 2:04:12 AM8/31/17
to
On 30.08.2017 20:16, Bodo Mysliwietz wrote:

> Die machen je nach Abweichung vom Zyklus eine Schätzung auf basis der
> Vorjahresdaten (ja, auch die vom vorherigen Anbieter!) und korrigieren
> dann die Abrechnung wenn die Realdaten vom Messtellenbetreiber
> vorliegen. bei eienr Schätzung darf man davon ausgehen das die eine
> Puffer nach oben bekommt.

Mein Verbrauch wurde ein paar mal geschätzt, weil ich wohl zu spät
übermittelt hatte, obwohl ich noch im Zeitfenster war.
Die Abweichung war so gering, dass ich mir nichtmal die Mühe gemacht
habe es zu korrigieren.

Mein jetziger Versorger zeigt auf der Webseite auch geschätzte
Zwischenstände an, auch die sind relativ genau.


Wolfgang May

unread,
Aug 31, 2017, 5:24:00 AM8/31/17
to
Bodo Mysliwietz <druidef...@gmx.de> wrote:
> Am 30.08.2017 um 14:55 schrieb Martin Klaiber:
>
>> Sicherlich könnte Vattenfall eigene Ableser schicken und dafür mit dem
>> Netzbetreiber eine Vereinbarung treffen. Aber wozu, wenn die Ableser
>> des Netzbetreibers ohnehin durchs Haus gehen?
>
> https://www.derwesten.de/staedte/essen/warum-rwe-und-stadtwerke-lieber-ohne-termin-an-der-haustuer-klingeln-id8064870.html

Nun ja, das ist wohl die schoene neue Welt, in der niemand mehr
berufstaetig ist.

"Die Stadtwerke-Ableser wiederum kommen immer im Zeitraum des
Vorjahres, daran können Kunden sich orientieren, sagt eine
Sprecherin. Trifft er niemanden an, kündigt er sich per Karte für den
nächsten Tag an."

Das ist reine Schikane, um Leute, die ihre Zeit nicht gestohlen haben,
an das Unternehmen zu binden.

Wolfgang

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 31, 2017, 11:55:44 AM8/31/17
to
Am 31.08.2017 um 11:23 schrieb Wolfgang May:
> Bodo Mysliwietz <druidef...@gmx.de> wrote:
>> https://www.derwesten.de/staedte/essen/warum-rwe-und-stadtwerke-lieber-ohne-termin-an-der-haustuer-klingeln-id8064870.html
>
> Nun ja, das ist wohl die schoene neue Welt, in der niemand mehr
> berufstaetig ist.
>
> "Die Stadtwerke-Ableser wiederum kommen immer im Zeitraum des
> Vorjahres, daran können Kunden sich orientieren, sagt eine
> Sprecherin. Trifft er niemanden an, kündigt er sich per Karte für den
> nächsten Tag an."
>
> Das ist reine Schikane, um Leute, die ihre Zeit nicht gestohlen haben,
> an das Unternehmen zu binden.

Was daran Kundenbindung ist erschliesst sich mir nicht. Es ist eher
Kundenvergraulen. Und ja, was sollen sie machen? Die einen gehen von
6-14 arbeiten. Andere von 9-17, 14-22, 22-6 .... Wenn sich Ableser mit
allen Kunden abstimmen sollten wann sie denn könnten dann haben sie eine
Großstadt auch in 10 Jahren nicht abgelesen. Es war in diesem Thread ja
auch angeklungen das oft auch nur eine Karte zugesandt oder bei
nichtantreffen in den Briefkasten geworfen wird. Oder man kann - auf
Treu&Glauben - auch Online seine Zählerstände einpflegen.

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 31, 2017, 11:58:34 AM8/31/17
to
Horst, was soll das Theater nun. Du wirst verstanden haben was ich
geschrieben und gefragt habe.

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 31, 2017, 12:05:45 PM8/31/17
to
Am 31.08.2017 um 08:04 schrieb Thorsten Böttcher:
> On 30.08.2017 20:16, Bodo Mysliwietz wrote:
>
>> Die machen je nach Abweichung vom Zyklus eine Schätzung auf basis der
>> Vorjahresdaten (ja, auch die vom vorherigen Anbieter!) und korrigieren
>> dann die Abrechnung wenn die Realdaten vom Messtellenbetreiber
>> vorliegen. bei eienr Schätzung darf man davon ausgehen das die eine
>> Puffer nach oben bekommt.
>
> Mein Verbrauch wurde ein paar mal geschätzt, weil ich wohl zu spät
> übermittelt hatte, obwohl ich noch im Zeitfenster war.
> Die Abweichung war so gering, dass ich mir nichtmal die Mühe gemacht
> habe es zu korrigieren.

Ist bei einem Fortbestand des Vertrages auch egal weil sich die
Abweichung dann bei der nächsten regulären Ablesung umgekehrt äussert.

> Mein jetziger Versorger zeigt auf der Webseite auch geschätzte
> Zwischenstände an, auch die sind relativ genau.

Was heisst rel. genau? Je nach Jahreszeit auch schonmal >10%
Unterschied. Ich hatte es vor Jahren mal das unterjährig der Preis
anstieg und nicht nach Zwischenablesung gefragt wurde. Der Anbieter
hatte dann quasi irgendwie interpoliert. Wir lagen da um irgendwie
wenige 10€ zu unserem Ungunsten daneben. Allerdings reichte mein
telefonischer Einwand mit dem Hinweis das ich wöchentlich ablese und
quasi einen tagesstand auf <10kWh genau sagen kann. Die von mir genannte
Zahl wurde problemlos akzeptiert.

Wolfgang May

unread,
Aug 31, 2017, 12:56:34 PM8/31/17
to
Bodo Mysliwietz <druidef...@gmx.de> wrote:
> Am 31.08.2017 um 11:23 schrieb Wolfgang May:
>> Bodo Mysliwietz <druidef...@gmx.de> wrote:
>>> https://www.derwesten.de/staedte/essen/warum-rwe-und-stadtwerke-lieber-ohne-termin-an-der-haustuer-klingeln-id8064870.html
>>
>> Nun ja, das ist wohl die schoene neue Welt, in der niemand mehr
>> berufstaetig ist.
>>
>> "Die Stadtwerke-Ableser wiederum kommen immer im Zeitraum des
>> Vorjahres, daran können Kunden sich orientieren, sagt eine
>> Sprecherin. Trifft er niemanden an, kündigt er sich per Karte für den
>> nächsten Tag an."
>>
>> Das ist reine Schikane, um Leute, die ihre Zeit nicht gestohlen haben,
>> an das Unternehmen zu binden.
>
> Was daran Kundenbindung ist erschliesst sich mir nicht.

Indem sie Abweichler schikanieren.

> Es ist eher
> Kundenvergraulen. Und ja, was sollen sie machen? Die einen gehen von
> 6-14 arbeiten. Andere von 9-17, 14-22, 22-6 .... Wenn sich Ableser mit
> allen Kunden abstimmen sollten wann sie denn könnten dann haben sie eine
> Großstadt auch in 10 Jahren nicht abgelesen. Es war in diesem Thread ja
> auch angeklungen das oft auch nur eine Karte zugesandt oder bei
> nichtantreffen in den Briefkasten geworfen wird. Oder man kann - auf
> Treu&Glauben - auch Online seine Zählerstände einpflegen.

Eben. Zusatzaufwand. Den Zaehlerstand hat ja der echte
Vertragspartner, mit dem sie wiederum auch abrechnen bereits.

Wolfgang

Bodo Mysliwietz

unread,
Aug 31, 2017, 3:01:50 PM8/31/17
to
Am 31.08.2017 um 18:56 schrieb Wolfgang May:
> Bodo Mysliwietz <druidef...@gmx.de> wrote:
>> Am 31.08.2017 um 11:23 schrieb Wolfgang May:
>>> Bodo Mysliwietz <druidef...@gmx.de> wrote:
>>>> https://www.derwesten.de/staedte/essen/warum-rwe-und-stadtwerke-lieber-ohne-termin-an-der-haustuer-klingeln-id8064870.html
>>>
>>> Nun ja, das ist wohl die schoene neue Welt, in der niemand mehr
>>> berufstaetig ist.
>>>
>>> "Die Stadtwerke-Ableser wiederum kommen immer im Zeitraum des
>>> Vorjahres, daran können Kunden sich orientieren, sagt eine
>>> Sprecherin. Trifft er niemanden an, kündigt er sich per Karte für den
>>> nächsten Tag an."
>>>
>>> Das ist reine Schikane, um Leute, die ihre Zeit nicht gestohlen haben,
>>> an das Unternehmen zu binden.
>>
>> Was daran Kundenbindung ist erschliesst sich mir nicht.
>
> Indem sie Abweichler schikanieren.

Früher, als man nicht abweichen konnte, habe ich Ableser öfters gesehen.

> Eben. Zusatzaufwand. Den Zaehlerstand hat ja der echte
> Vertragspartner,

Mit dem Bezug der Mietwohnung, oder dem Hausanschluß, hast Du - ob Du
willst oder nicht - ein Vertrag auf lebenszeit mit dem
Netz-/Messstellenbetreiber abgeschlossen.

> mit dem sie wiederum auch abrechnen bereits.

Wenn der neu gewählte Lieferant nicht regelmässig solche Daten bekommen
würde, könnte und würde der auch keinem Kunden vertrauen. Folge wäre auf
Dauer eine vermutlich noch teurere Mess- und Ableseleistung.

Aber man kann sich drhen und wenden wie man will. Mit der unterzeichnung
des vetrages beim neuen Anbieter ist dieser verpflichtet dem alten
Anbieter bzw. Netz-/Messstellenbetreiber wer wo Kunde geworden ist.
Ablesedaten die man dem neuen Anbiter übermittelt werden zur
Widerspruchsprüfung übermittelt.

Man kann ja mal versuchen einen Anbiter zu finden der es akzeptiert das
man *keine* Daten an Dritte - also auch nicht an den alten
Anbieter-Betreiber.

Die gesamte GVV ist auf dieses Wechselspiel ausgelegt. Sie regelt nur
nicht klar den Turnus.

Thorsten Böttcher

unread,
Sep 1, 2017, 3:18:45 AM9/1/17
to
On 31.08.2017 18:05, Bodo Mysliwietz wrote:

>> Mein Verbrauch wurde ein paar mal geschätzt, weil ich wohl zu spät
>> übermittelt hatte, obwohl ich noch im Zeitfenster war.
>> Die Abweichung war so gering, dass ich mir nichtmal die Mühe gemacht
>> habe es zu korrigieren.
>
> Ist bei einem Fortbestand des Vertrages auch egal weil sich die
> Abweichung dann bei der nächsten regulären Ablesung umgekehrt äussert.

Eben, es sei denn der Preis ändert sich stark.
>
>> Mein jetziger Versorger zeigt auf der Webseite auch geschätzte
>> Zwischenstände an, auch die sind relativ genau.
>
> Was heisst rel. genau? Je nach Jahreszeit auch schonmal >10%

Müsste ich nochmal prüfen, aber es waren deutlich unter 10%.



Bodo Mysliwietz

unread,
Sep 1, 2017, 11:35:09 AM9/1/17
to
Am 01.09.2017 um 09:18 schrieb Thorsten Böttcher:
> On 31.08.2017 18:05, Bodo Mysliwietz wrote:
>
>>> Mein Verbrauch wurde ein paar mal geschätzt, weil ich wohl zu spät
>>> übermittelt hatte, obwohl ich noch im Zeitfenster war.
>>> Die Abweichung war so gering, dass ich mir nichtmal die Mühe gemacht
>>> habe es zu korrigieren.
>>
>> Ist bei einem Fortbestand des Vertrages auch egal weil sich die
>> Abweichung dann bei der nächsten regulären Ablesung umgekehrt äussert.
>
> Eben, es sei denn der Preis ändert sich stark.

Hängt von der Änderungsrichtung ab. Setzen wir einen Preisanstieg voraus
und ein Schätzung die zuvor zu niedrig war - dann wird es
überproportional teuer.

Der gleiche Fisch beisst einem quasi wenn man viele Jahre lügt weil der
Anbieter keine Zwischenablesungen verlangt und dann auszieht oder der
Ableser dann doch - nach Jahren - kommt. Strompreis nun 3x gestiegen,
aber 5x nach unten gelogen.

>>> Mein jetziger Versorger zeigt auf der Webseite auch geschätzte
>>> Zwischenstände an, auch die sind relativ genau.
>>
>> Was heisst rel. genau? Je nach Jahreszeit auch schonmal >10%
>
> Müsste ich nochmal prüfen, aber es waren deutlich unter 10%.

Die genauigkeit dürfte gleich von mehreren individuelen Parametern
abhängen. Warmwasserbereitung, großes Aquarium z.B. ...

Lennart Blume

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Sep 3, 2017, 5:48:56 AM9/3/17
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Am Thu, 31 Aug 2017 21:01:42 +0200 schrieb Bodo Mysliwietz:

>Mit dem Bezug der Mietwohnung, oder dem Hausanschluß, hast Du - ob Du
>willst oder nicht - ein Vertrag auf lebenszeit mit dem
>Netz-/Messstellenbetreiber abgeschlossen.

Mit dem Netzbetreiber hast Du recht. Den kann man sich nicht
aussuchen, es sei denn man macht komplett auf Eigenversorgung und
verzichtet auf den Netzanschluß.

Den Meßstellenbetreiber kann man allerdings selbst wählen. Das ist
aber nur etwas etwas für Fortgeschrittene und führt dann bei der
Abrechnung zu noch mehr Verwirrung, weil man es dann mit 3
Vertragspartnern zu tun hat.

Gruß
Lennart

Lennart Blume

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Sep 3, 2017, 5:48:56 AM9/3/17
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Am Thu, 31 Aug 2017 21:01:42 +0200 schrieb Bodo Mysliwietz:

>Man kann ja mal versuchen einen Anbiter zu finden der es akzeptiert das
>man *keine* Daten an Dritte - also auch nicht an den alten
>Anbieter-Betreiber.

Man wird keinen finden.
Der Lieferant muß immer auch einen Vertrag mit dem Netzbetreiber
schließen, sonst kann er keinen Strom liefern. Und der Netzbetreiber
braucht die Daten für seine Abrechnung gegenüber dem Stromlieferanten.

Gruß
Lennart
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