Willi Marquart <
use...@neppi.net> wrote:
> Martin Klaiber schrieb:
>> Da steht es noch mal explizit: Der Vertragspartner des Kunden (das ist
>> in Deinem Fall Vattenfall), erhält die Zählerstände vom Netzbetreiber.
>> Wer der Verteilnetzbetreiber in Deinem Fall ist, weiß ich nicht, aber
>> das lässt sich ja klären.
> Das ist hier aber so nicht richtig. Vattenfall erhält die Zählerstände
> für Strom und Gas von mir,
Hat Vattenfall Dich denn dazu aufgefordert? Oder ist das Deine eigene
Entscheidung? Ich kenne es so, dass man die Zählerstände nur beim
Anbieterwechsel direkt an den neuen Anbieter schickt (und dazu von ihm
auch aufgefordert wird).
> wer der Verteilnetzbreiber ist, kann ich nur vermuten
Die Stadtwerke Herne, hatte Bodo ja schon gepostet.
> und mit dem hab ich keinen Vertrag.
Einerseits wird Vattenfall einen Vertrag mit dem Netzbetreiber haben,
sonst könnten sie ihren Strom nicht durch dessen Leitungen leiten.
Siehe z.B. StromGVV:
<
https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__6.html>:
(1) Der Grundversorger ist im Interesse des Kunden verpflichtet, die
für die Durchführung der Grundversorgung erforderlichen Verträge mit
Netzbetreibern abzuschließen.
<
https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__9.html>:
Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem
Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des
Messstellenbetreibers oder des Grundversorgers den Zutritt zu
seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies
zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung
der Messeinrichtungen nach § 11 erforderlich ist.
<
https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__11.html>
(1) Der Grundversorger ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung
die Ablesedaten zu verwenden, die er vom Netzbetreiber oder vom
Messstellenbetreiber oder von dem die Messung durchführenden
Dritten erhalten hat.
Andererseits triffst Du mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung,
sein Netz zu nutzen, indem Du Strom abnimmst, siehe NAV:
<
https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__3.html>
(1) Inhalt der Anschlussnutzung ist das Recht zur Nutzung des
Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität. Die Anschlussnutzung
umfasst weder die Belieferung des Anschlussnutzers mit Elektrizität
noch den Zugang zu den Elektrizitätsversorgungsnetzen im Sinne des §
20 des Energiewirtschaftsgesetzes. Das Anschlussnutzungsverhältnis
besteht zwischen dem jeweiligen Anschlussnutzer und dem
Netzbetreiber.
(2) Das Anschlussnutzungsverhältnis kommt dadurch zustande, dass
über den Netzanschluss Elektrizität aus dem Verteilernetz entnommen
wird, wenn
1. der Anschlussnutzer spätestens im Zeitpunkt der erstmaligen
Entnahme einen Vertrag über den Bezug von Elektrizität
abgeschlossen hat oder die Voraussetzungen einer Ersatzversorgung
nach § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes vorliegen und
2. dem Anschlussnutzer oder dessen Lieferanten ein Recht auf
Netzzugang nach § 20 des Energiewirtschaftsgesetzes zusteht.
Siehe auch die Informationen der Bundesnetzagentur:
<
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/Vertragsarten/vertragsarten-node.html>
Durch den Verbrauch von Energie, beispielsweise durch Betätigung
des Lichtschalters (sogenanntes "konkludentes Verhalten"), kommt
automatisch der Energieliefervertrag mit dem Grundversorger
zustande.
Aber: IANAL. Ich habe mir das nur so im web zusammengesucht. Weitere
Details bitte selbst recherchieren.
> Nochmal, wenn es um Strom und Gas ist, ist für mich der
> Ansprechpartner Vattenfall, wenn es um Wasser geht, die Stadtwerke
> Herne. Fertig.
Anstatt hier so ein Fass aufzumachen, würde ich ja einfach mal bei den
Stadtwerken oder Vattenfall nachfragen, was denn nun Sache ist. Aber
jeder wie er will.
Gruß, Martin