Löscht Ebay Antworten auf Bewertungen, die nachweisslich falsch und
denunzierend sind ?
Ich bewertete einen Käufer mit dem Text "WARNUNG AN VERKÄUFER ! EXTREM
UNGEDULDIG+UNFREUNDLICH, BLEIB BLOSS WEG !"
weil er eine Neutrale Bewertung mit dem Text "katastrophe... nach 2
wochen keine ware !! null antworten !!" gab.
Der K hat den Wareneingang 8 Tage nach Auktionsende bestätigt.
In seiner Bewertung an mich stimmt also weder die Lieferzeit, noch
stimmt seine Antwort auf meine Bewertung "Überweisungs-Gutschrift beim
VK: 05.12.10, bis heute (07.01.2011) KEINE WARE !!".
Es liegen wie gesagt aber E-Mails vom VK vor, in dem er den Eingang der
Ware bestätigt.
Falls Ebay nichts macht, was kostet eine Klage auf Entfernung sowie die
Einreichung einer Strafanzeige wegen Verleumdung ?
"Lothar Klein" <lodda...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:igaiko$gmd$1...@news.mixmin.net...
> >
> Löscht Ebay Antworten auf Bewertungen, die nachweisslich falsch und
> denunzierend sind ?
Ja.
> Ich bewertete einen Käufer mit dem Text "WARNUNG AN VERKÄUFER ! EXTREM
> UNGEDULDIG+UNFREUNDLICH, BLEIB BLOSS WEG !"
> weil er eine Neutrale Bewertung mit dem Text "katastrophe... nach 2 wochen
> keine ware !! null antworten !!" gab.
> Der K hat den Wareneingang 8 Tage nach Auktionsende bestätigt.
Dann hätte ich an Deiner Stelle die Bewertung aber anders formuliert.
> In seiner Bewertung an mich stimmt also weder die Lieferzeit, noch stimmt
> seine Antwort auf meine Bewertung "Überweisungs-Gutschrift beim VK:
> 05.12.10, bis heute (07.01.2011) KEINE WARE !!".
>
> Es liegen wie gesagt aber E-Mails vom VK vor, in dem er den Eingang der
> Ware bestätigt.
>
> Falls Ebay nichts macht, was kostet eine Klage auf Entfernung sowie die
> Einreichung einer Strafanzeige wegen Verleumdung ?
Strafanzeige ist gratis - sieht man mal vom Zeitaufwand ab.
Ich habe für falsche Behauptungen in Bewertungen immer eine "Beweisführung"
auf meiner "Mich"-Seite.
So schön mit Screenshots von meinen Paypal-Zahlungen für Bewerter, die mich
als Spaßbieter
tituliert haben.
Auf meine Mich-Seite weise ich dann auch in Auktionstexten und
Bewertungs-Antworten hin.
Das diskreditiert den Handelspartner weitaus mehr, als "Dieser Text wurde
von Ebay entfernt"
Gruß
Marcel
>Hi,
>
>"Lothar Klein" <lodda...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
>news:igaiko$gmd$1...@news.mixmin.net...
Sollst Du Trolle f�ttern?
>> L�scht Ebay Antworten auf Bewertungen, die nachweisslich falsch und
>> denunzierend sind ?
>
>Ja.
Das ist nicht gesagt. Ebay k�mmerst sich einen Dreck um irgendwas,
wenn Du nicht mit einem Anwalt kommst udn am Besten mit einem
Gerichtsbeschluss...
>> Falls Ebay nichts macht, was kostet eine Klage auf Entfernung sowie die
>> Einreichung einer Strafanzeige wegen Verleumdung ?
>
>Strafanzeige ist gratis - sieht man mal vom Zeitaufwand ab.
Und wird eh eingestellt...
>Ich habe f�r falsche Behauptungen in Bewertungen immer eine "Beweisf�hrung"
>auf meiner "Mich"-Seite.
>So sch�n mit Screenshots von meinen Paypal-Zahlungen f�r Bewerter, die mich
>als Spa�bieter
>tituliert haben.
>Auf meine Mich-Seite weise ich dann auch in Auktionstexten und
>Bewertungs-Antworten hin.
>Das diskreditiert den Handelspartner weitaus mehr, als "Dieser Text wurde
>von Ebay entfernt"
Wenn er denn mal entfernt wird...
>
> Es liegen wie gesagt aber E-Mails vom VK vor, in dem er den Eingang der Ware
> bestätigt.
Was sagt denn die Sendungsverfolgung deines Transportdienstleisters?
Bist du gewerblicher Verkäufer?
>
> Falls Ebay nichts macht, was kostet eine Klage auf Entfernung sowie die
> Einreichung einer Strafanzeige wegen Verleumdung ?
Nerven.
Zumal deine Käuferbewertung auch nicht durch Sachlichkeit hervorsticht
und somit durchaus nach deinen eigenen Kriterien ebenfalls als
Verleumdung gesehen werden könnte..
hth
Frank
"Gerrit Brodmann" <gerrit....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:pa8ji6t2f9ee75udk...@4ax.com...
> "Marcel Schneider" <AZJEWL...@spammotel.com> wrote:
>
>>> Löscht Ebay Antworten auf Bewertungen, die nachweisslich falsch und
>>> denunzierend sind ?
>>
>>Ja.
>
> Das ist nicht gesagt. Ebay kümmerst sich einen Dreck um irgendwas,
> wenn Du nicht mit einem Anwalt kommst udn am Besten mit einem
> Gerichtsbeschluss...
ich kann nur aus eigener letztjähriger Erfahrung sprechen- ging innerhalb
von 3 Tagen
ganz ohne Anwalt/Gericht.
>>> Falls Ebay nichts macht, was kostet eine Klage auf Entfernung sowie die
>>> Einreichung einer Strafanzeige wegen Verleumdung ?
>>
>>Strafanzeige ist gratis - sieht man mal vom Zeitaufwand ab.
>
> Und wird eh eingestellt...
Das steht auf einem anderen Blatt.
Gruß
Marcel
Dann kann Dein Käufer Deine Bewertung zum Glück ganz problemlos löschen
lassen weil es sich um eine positive Bewertung mit negativem Inhalt handelt.
> Falls Ebay nichts macht, was kostet eine Klage auf Entfernung sowie die
> Einreichung einer Strafanzeige wegen Verleumdung ?
Gar nix. Von geistig Benachteiligten nehmen sie nämlich keine Klagen
entgegen, ganz abgesehen davon, dass das Strafrecht nicht greift weil
keine Straftat vorliegt. Es bliebe höchstens das Zivilrecht. In Deiner
Einfältigkeit hast Du selber aber gegen die ebay-AGB verstoßen und damit
einen Vertragsbruch begangen. Wenn jemanden was passiert, dann Dir.
Bye
Sven
>Hi,
>
>
>"Gerrit Brodmann" <gerrit....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
>news:pa8ji6t2f9ee75udk...@4ax.com...
>> "Marcel Schneider" <AZJEWL...@spammotel.com> wrote:
>>
>>>> Löscht Ebay Antworten auf Bewertungen, die nachweisslich falsch und
>>>> denunzierend sind ?
>>>
>>>Ja.
>>
>> Das ist nicht gesagt. Ebay kümmerst sich einen Dreck um irgendwas,
>> wenn Du nicht mit einem Anwalt kommst udn am Besten mit einem
>> Gerichtsbeschluss...
>
>ich kann nur aus eigener letztjähriger Erfahrung sprechen- ging innerhalb
>von 3 Tagen
>ganz ohne Anwalt/Gericht.
Erstaunlich. Ich wurde erpresst von einer Nichtkäuferin (sie weigerte
sich dei Ware zu nehmen, nachdem sie hinterher merkte, daß sie vorher
lieber etwas hätte klären sollen) und habe diese Erpressung an Ebay
weitergeleitet.
Die hat es aber nicht sonderlich gekümmert, auch nicht, daß die
negative Bewertung kam, als ich nicht auf die Erpressung einging.
Wie hast Du das wegbekommen?
Gemeldet mit Schilderung - und auf die Standardtext-Mail von Ebay
dieses geantwortet:
#####################################
> Wenn Sie meinen, dass eine der unter "Bewertungsentfernung durch eBay"
> aufgeführten Ausnahmen vorliegt, antworten Sie bitte auf diese E-Mail
> und senden uns die im Grundsatz aufgeführten notwendigen Angaben.
Negative Bewertung durch einen Verkäufer mit unwahren Behauptungen,
#####################################
Den Rest der Standardmail mit der Schilderung als ToFu drangelassen.
Mehr nicht- 3 Tage später kam dann:
"vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben sich mit der Bitte um Löschung
einer Bewertung an uns gewandt, da diese des Verkäufers als Racheakt
interpretieren.
Aufgrund Ihrer Beschwerde haben wir uns die Bewertung genau angesehen
und daraufhin den Bewertungskommentar entfernt, da er den
eBay-Grundsätzen nicht entsprach.....
"
Die Verkäuferin hat dann in neu eingestellten Auktion meine negative
Bewertung
in der Beschreibung als:
""PS DIE SCHLECHTE BEWERTUNG DIE ICH ERHALTEN HABE IST UNBERECHTIGT DAS WAR
GENAUSO EIN KANDIDAT DER SPASSBIETER!!!!" kommentiert.
Unnötig zu sagen, das die Auktionen aufgrund dieser Verleumdung nicht bis
zum Ende gelaufen
sind und spätere Auktionen diesen Text nicht mehr enthielten.
Manche wollen halt die harte Tour zum Lernerfolg. ;-)
Gruß
Marcel
>"Gerrit Brodmann" <gerrit....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
>news:rd3mi6dhhqhbfopfm...@4ax.com...
>> "Marcel Schneider" <AZJEWL...@spammotel.com> wrote:
>>>
>>>ich kann nur aus eigener letztjähriger Erfahrung sprechen- ging innerhalb
>>>von 3 Tagen
>>>ganz ohne Anwalt/Gericht.
>>
>> Erstaunlich. Ich wurde erpresst von einer Nichtkäuferin (sie weigerte
>> sich dei Ware zu nehmen, nachdem sie hinterher merkte, daß sie vorher
>> lieber etwas hätte klären sollen) und habe diese Erpressung an Ebay
>> weitergeleitet.
>>
>> Die hat es aber nicht sonderlich gekümmert, auch nicht, daß die
>> negative Bewertung kam, als ich nicht auf die Erpressung einging.
>>
>> Wie hast Du das wegbekommen?
>>
>Über den ganz normalen Weg.
>
>Gemeldet mit Schilderung - und auf die Standardtext-Mail von Ebay
>dieses geantwortet:
>#####################################
>> Wenn Sie meinen, dass eine der unter "Bewertungsentfernung durch eBay"
>> aufgeführten Ausnahmen vorliegt, antworten Sie bitte auf diese E-Mail
>> und senden uns die im Grundsatz aufgeführten notwendigen Angaben.
>
>Negative Bewertung durch einen Verkäufer mit unwahren Behauptungen,
>#####################################
Häh?
Es gibt doch gar keine Bewertungen durch Verkäufer mehr, nur noch
positive sind möglich.
Da ist ja das Problem, daß einem jetzt solche Spassbieter das Profil
versauen können.
Entweder Du schluckst als VK die Unverschämtheiten und verkneifst Dir
bei "Spassbietern" die Eröffnung eines Streitfalles bei ebay oder Du
bekommst vom Käufer eine Rachebewertung reingedrückt.
Tolle neue Welt, in der nun der VK für die Doofheit und
Unverschämtheiten von Leseunwilligen und Trollen einstehen muß :-(
Die einzige Möglichkeit ist das juristische Vorgehen gegen solche
Spaßbieter, wo Du dann mit etwas Glück noch auf den Kosten hängen
bleibst, weil bei dort nix zu holen ist...
> Die Verkäuferin hat dann in neu eingestellten Auktion meine negative
> Bewertung
Wann soll das denn gewesen sein? Entweder erzählst Du hier Märchen oder
Schwänke aus Deiner Jugend.
Bye
Sven
Es gab eine positive Bewertung mit negativem Kommentar.
Gru�
Marcel
Gruß
Marcel
>"Gerrit Brodmann" <gerrit....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
>news:8q8mi61ejkpbusudc...@4ax.com...
>> "Marcel Schneider" <AZJEWL...@spammotel.com> wrote:
>>
>>>"Gerrit Brodmann" <gerrit....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
>>>news:rd3mi6dhhqhbfopfm...@4ax.com...
>>>> "Marcel Schneider" <AZJEWL...@spammotel.com> wrote:
>>>>>
>>>>>ich kann nur aus eigener letztjähriger Erfahrung sprechen- ging
>>>>>innerhalb
>>>>>von 3 Tagen
>>>>>ganz ohne Anwalt/Gericht.
>>>
>>
>> Häh?
>>
>> Es gibt doch gar keine Bewertungen durch Verkäufer mehr, nur noch
>> positive sind möglich.
>
>Es gab eine positive Bewertung mit negativem Kommentar.
Ja, die löschen sie auf Beschwerde, auch wenn sie berechtigt sind.
Unberechtigte Rote beim VK entfernen sie aber nicht so schnell, selbst
wenn es eindeutig ist. :-(
Ich sehe da keine negative Bewertung, die durch einen Verkäufer
abgegeben wurde.
Bye
Sven