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Ebay: Paket nicht angekommen, wie weiter?

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Martin Klaiber

unread,
Jun 19, 2021, 7:38:08 AM6/19/21
to
Hallo,

folgende Situation:

Ich habe einen Artikel bei Ebay bei einem privaten Verkäufer gekauft
und per PayPal bezahlt. Verschickt wurde der Artikel per DHL-Paket.
Das war vor 10 Tagen. Seither ist nichts passiert. Der letzte Eintrag
in der DHL-Sendungsverfolgung lautet immer noch: "Die Sendung wurde
vom Absender in der Filiale eingeliefert".

Die DHL-Hotline sagt mir per Computerstimme, sie könne zu der Sendung
keine Auskunft geben (und legt auf). Habe den VK kontaktiert, er
sagt, das sei nicht die einzige Sendung von ihm, die nicht angekommen
sei, leider habe er den Einlieferungsbeleg am gleichen Tag schon
weggeworfen. Ich habe inzwischen bei DHL einen Nachforschungsauftrag
gestellt, dessen Bearbeitung laut DHL bis zu drei Wochen dauern kann.

Ich habe dazu folgende Fragen:

Greift der Ebay-Käuferschutz hier noch, obwohl das Paket schon bei DHL
eingeliefert wurde?

Kann ich mich darauf verlassen, dass das Paket wirklich eingeliefert
und verschickt wurde, wenn es in der Sendungsverfolgung auftaucht? In
der DHL-Sendungsverfolgung ist der Verkäufer als Absender und ich als
Empfänger angegeben. Oder könnte der Verkäufer mit Hilfe eines Tricks
den Versand nur vorgetäuscht haben? Dass alle seine Sendungen nicht
ankommen und er keinen Einlieferungsnachweis mehr hat, ist ja schon
merkwürdig. Kann natürlich auch großes Pech und Dusseligkeit sein.

Wer ist überhaupt mein Ansprechpartner? Ebay, DHL, der Verkäufer?

Danke soweit und Grüße
Martin

Frank Möller

unread,
Jun 19, 2021, 8:00:12 AM6/19/21
to
Martin Klaiber:

> folgende Situation:

> Ich habe einen Artikel bei Ebay bei einem privaten Verkäufer gekauft
> und per PayPal bezahlt. Verschickt wurde der Artikel per DHL-Paket.
> Das war vor 10 Tagen. Seither ist nichts passiert. Der letzte Eintrag
> in der DHL-Sendungsverfolgung lautet immer noch: "Die Sendung wurde
> vom Absender in der Filiale eingeliefert".

> Die DHL-Hotline sagt mir per Computerstimme, sie könne zu der Sendung
> keine Auskunft geben (und legt auf).

Muß Dich nicht kümmern. Für Nachforschungsaufträge usw. ist der Absender
zuständig.

> Habe den VK kontaktiert, er sagt, das sei nicht die einzige Sendung von
> ihm, die nicht angekommen sei, leider habe er den Einlieferungsbeleg am
> gleichen Tag schon weggeworfen.

LOL.

> Ich habe inzwischen bei DHL einen Nachforschungsauftrag gestellt, dessen
> Bearbeitung laut DHL bis zu drei Wochen dauern kann.

Seltsam, denn normalerweise ist das Sache des Verkäufers.

> Ich habe dazu folgende Fragen:

> Greift der Ebay-Käuferschutz hier noch, obwohl das Paket schon bei DHL
> eingeliefert wurde?

Freilich.

> Kann ich mich darauf verlassen, dass das Paket wirklich eingeliefert
> und verschickt wurde, wenn es in der Sendungsverfolgung auftaucht?

Das muß Dich nicht weiter kümmern.

> In der DHL-Sendungsverfolgung ist der Verkäufer als Absender und ich als
> Empfänger angegeben. Oder könnte der Verkäufer mit Hilfe eines Tricks
> den Versand nur vorgetäuscht haben?

Das muß Dich nicht weiter kümmern.

> Dass alle seine Sendungen nicht ankommen und er keinen
> Einlieferungsnachweis mehr hat, ist ja schon merkwürdig. Kann natürlich
> auch großes Pech und Dusseligkeit sein.

Es muß Dich überhaupt nicht kümmern, was der Vk so an Geschichten erzählt.

> Wer ist überhaupt mein Ansprechpartner? Ebay, DHL, der Verkäufer?

Ebay.

Die Sache ist für Dich ziemlich easy: Du fragst beim Vk nochmal per Mail
nach, wie der Sachstand bei DHL denn nun ist. Du bittest um sachdienliche
Antwort innerhalb von 3 Tagen und kündigst an, daß Du ansonsten einen
"Fall" bei Ebay eröffnen müßtest, um Dein Geld zurückzubekommen. Das machst
Du dann auch. Letztlich entscheidet Ebay zu Deinen Gunsten und von Paypal
kommt Dein Geld zurück.

--

Thomas Heier

unread,
Jun 19, 2021, 8:10:24 AM6/19/21
to
Frank Möller <butterspiege...@protonmail.com> wrote:

> Du fragst beim Vk nochmal per Mail
> nach,

Und zwar NUR über das ebay-System, nicht direkt von Person zu Person.

--
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Martin Klaiber

unread,
Jun 19, 2021, 10:38:09 AM6/19/21
to
Martin ?rautmann <t-us...@gmx.net> wrote:

> Wie lautet denn genau der Eintrag der Sendungsverfolgung?

Da stehen die folgenden drei Einträge drin:

Mi, 09.06.2021, 10:01
Die Sendung wurde vom Absender in der Filiale eingeliefert.

Mi, 09.06.2021, 09:42
Eine Filiale wurde als neue Lieferadresse gewählt.

Mi, 09.06.2021, 09:33
Die Sendung wurde elektronisch angekündigt. Sobald die Sendung von
uns bearbeitet wurde, erhalten Sie weitere Informationen.

Die Weiterleitung an eine Filiale ist ein fester Auftrag, den ich bei
DHL mal eingerichtet hatte, und der standardmäßig bei jeder Sendung an
mich ausgeführt wird. Das klappt normalerweise problemlos, manche
Zusteller halten sich nicht daran und übergeben das Paket an Nachbarn,
wenn ich nicht da bin. Ok, kommt selten vor, kann ich mit leben.

Einmal gab es den Fall, dass bei der Umleitung an die Filiale eine
neue Sendungsnummer vergeben wurde, das wiederholte sich 9 Mal. Die
neue Nummer wurde aber in der Sendungsverfolgung angezeigt, d.h. da
hatte ich dann 9 Einträge für eine Sendung ;-)

> Sprich: Sobald der Verkäufer das Paket an die Post übergibt ist er raus.

> Dann haftet er nur für andere Mängel - z.B. unzureichende Verpackung,
> defekter Artikel, Backstein statt iPhone usw.

>>> Wer ist überhaupt mein Ansprechpartner? Ebay, DHL, der Verkäufer?

>> Ebay.

> Richtig.

Kannst Du das nochmal erläutern, bitte? Oben schreibst Du, sobald der
VK das Paket an die Post übergibt, sei er raus. Das klingt für mich
so, als sei DHL mein Ansprechpartner. Nun bestätigst Du, dass Ebay
mein Ansprechpartner sei. Wie passt das zusammen?

Danke und Gruß
Martin

Martin Klaiber

unread,
Jun 19, 2021, 10:38:09 AM6/19/21
to
Thomas Heier <Th...@thomas-heier.de> wrote:
> Frank Möller <butterspiege...@protonmail.com> wrote:

>> Du fragst beim Vk nochmal per Mail nach,

> Und zwar NUR über das ebay-System, nicht direkt von Person zu Person.

Ja, das sowieso.

Gruß
Martin

Martin Klaiber

unread,
Jun 19, 2021, 10:38:11 AM6/19/21
to
Frank Möller <butterspiege...@protonmail.com> wrote:

> Die Sache ist für Dich ziemlich easy: Du fragst beim Vk nochmal per Mail
> nach, wie der Sachstand bei DHL denn nun ist. Du bittest um sachdienliche
> Antwort innerhalb von 3 Tagen und kündigst an, daß Du ansonsten einen
> "Fall" bei Ebay eröffnen müßtest, um Dein Geld zurückzubekommen. Das machst
> Du dann auch. Letztlich entscheidet Ebay zu Deinen Gunsten und von Paypal
> kommt Dein Geld zurück.

Ok, danke für die ausführliche Erläuterung!

Martin

Frank Möller

unread,
Jun 19, 2021, 11:22:28 AM6/19/21
to
Martin Τrautmann:
> On Sat, 19 Jun 2021 13:54:29 +0200, Frank Möller wrote:

> Für Verkauf von privat steht ausdrücklich im BGB:

> BGB § 447
> Gefahrübergang beim Versendungskauf

> (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte
> Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr
> auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem
> Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
> Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

> Sprich: Sobald der Verkäufer das Paket an die Post übergibt ist er raus.

Bei Ebay ist es Gott sei Dank so, daß das Paket den Käufer erreicht haben
muß, bevor der Vk "raus ist". Das ist auch so, wenn der Vk nur ohne
Sendungsverfolgung versendet.

Deswegen ist das schon etwas gewagt und kann ins Auge gehen, wenn man als
Privatverkäufer Versandformen ohne Sendungsverfolgung anbietet. Ein
Gewerblicher verbucht das unter normalem Schwund, ein Privater ist
gekniffen.

>> Die Sache ist für Dich ziemlich easy: Du fragst beim Vk nochmal per Mail
>> nach, wie der Sachstand bei DHL denn nun ist. Du bittest um sachdienliche
>> Antwort innerhalb von 3 Tagen und kündigst an, daß Du ansonsten einen
>> "Fall" bei Ebay eröffnen müßtest, um Dein Geld zurückzubekommen. Das machst
>> Du dann auch. Letztlich entscheidet Ebay zu Deinen Gunsten und von Paypal
>> kommt Dein Geld zurück.

> Genau so. Fall öffnen, evtl. Belege beifügen, warten.

In dem Fall dürfte der Käufer außer der Paypal-Zahlung (die Ebay bekannt
ist) keinerlei Belege haben, aber auch keine brauchen. Nicht erhalten ist
nicht erhalten.

--

Frank Möller

unread,
Jun 19, 2021, 11:37:32 AM6/19/21
to
Martin Τrautmann:
> On Sat, 19 Jun 2021 16:30:22 +0200, Martin Klaiber wrote:

>> Kannst Du das nochmal erläutern, bitte? Oben schreibst Du, sobald der
>> VK das Paket an die Post übergibt, sei er raus. Das klingt für mich
>> so, als sei DHL mein Ansprechpartner. Nun bestätigst Du, dass Ebay
>> mein Ansprechpartner sei. Wie passt das zusammen?

> Der private Verkäufer hat mit Abgabe des Pakets bei der Post seinen Teil
> des Vertrags erfüllt. Er muss für dich nichts mehr machen.

Nein, das stimmt so nicht. Kommt die Sendung nicht zu mir als Käufer, läuft
es letztlich darauf hinaus, daß der Vk sich mit DHL abtun darf. Ich als
Käufer bekomme letztlich einfach mein Geld zurück - wenn mit Paypal
gezahlt wurde, denn davon hängt es ab, ob Ebay Käuferschutz bietet oder
nicht. Und der OP hat mit Paypal gezahlt.

Wenn - wie vom OP angegeben - in der Sendungsverfolgung der letzte Eintrag
nur auf "Sendung vom Absender in Filiale eingeliefert" lautet, ist das auch
eindeutig.

Bei Eröffnung eines "Falles" wird Ebay ohnehin noch eine Wartezeit von
einigen Tagen festlegen. Aber danach ist die Sache entschieden, wenn der
Käufer dann noch immer nix bekommen hat. BTDT.

Schwierig wird es nur bei Zahlung ohne Paypal, dann muß man ggf. klagen.
Hab ich auch schon durch.

--

Frank Möller

unread,
Jun 19, 2021, 11:52:55 AM6/19/21
to
Martin Τrautmann:
> On Sat, 19 Jun 2021 13:54:29 +0200, Frank Möller wrote:

> Für Verkauf von privat steht ausdrücklich im BGB:

> BGB § 447
> Gefahrübergang beim Versendungskauf

> (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte
> Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr
> auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem
> Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
> Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

> Sprich: Sobald der Verkäufer das Paket an die Post übergibt ist er raus.

Bei Ebay ist es Gott sei Dank so, daß das Paket den Käufer erreicht haben
muß, bevor der Vk "raus ist", wenn die Zahlung via Paypal erfolgte. Das
ist auch so, wenn der Vk nur ohne Sendungsverfolgung versendet, aber
Zahlung via Paypal angegeben hat. Ohne Paypal gibt's diesen Käuferschuitz
nicht.

Deswegen ist das schon etwas gewagt und kann ins Auge gehen, wenn man als
Privatverkäufer Zahlung via Paypal anbietet, aber Versandformen ohne
Sendungsverfolgung anbietet. Ein Gewerblicher verbucht das bei Problemen
unter normalem Schwund, ein Privater hingegen ist gekniffen.

>> Die Sache ist für Dich ziemlich easy: Du fragst beim Vk nochmal per Mail
>> nach, wie der Sachstand bei DHL denn nun ist. Du bittest um sachdienliche
>> Antwort innerhalb von 3 Tagen und kündigst an, daß Du ansonsten einen
>> "Fall" bei Ebay eröffnen müßtest, um Dein Geld zurückzubekommen. Das machst
>> Du dann auch. Letztlich entscheidet Ebay zu Deinen Gunsten und von Paypal
>> kommt Dein Geld zurück.

Tobias Schuster

unread,
Jun 19, 2021, 11:56:09 AM6/19/21
to
Am 19.06.2021 um 13:35 schrieb Martin Klaiber:
>
> Wer ist überhaupt mein Ansprechpartner? Ebay, DHL, der Verkäufer?

Bei einem ähnlich gelagerten Fall zeigte sich, dass die Reklamation nur
unmittelbar bei Paypal am sinnvollsten ist, da Paypal die Absicherung
für Käufer weitgehender unterstützt als Ebay.

Es scheint zwei getrennte Wege der Reklamation über Ebay oder Paypal zu
geben, die sich gegenseitig ausschließen. Einmal bei Ebay gemeldet, ist
Paypal außen vor.

2

Frank Möller

unread,
Jun 19, 2021, 12:13:42 PM6/19/21
to
Tobias Schuster:
Hm, ich hab das (vor längerer Zeit) mal so machen wollen. Da es sich um
eine Ebay-Transaktion handelte, wurde ich dann von Paypal aber zu Ebay
geschickt, wo es dann entschieden wurde.

--

Gerald E:scher

unread,
Jun 19, 2021, 12:32:29 PM6/19/21
to
Martin Klaiber schrieb am 19/6/2021 16:30:

> Martin ?rautmann <t-us...@gmx.net> wrote:
>
>> Wie lautet denn genau der Eintrag der Sendungsverfolgung?
>
> Da stehen die folgenden drei Einträge drin:
>
> Mi, 09.06.2021, 10:01
> Die Sendung wurde vom Absender in der Filiale eingeliefert.
>
> Mi, 09.06.2021, 09:42
> Eine Filiale wurde als neue Lieferadresse gewählt.
>
> Mi, 09.06.2021, 09:33
> Die Sendung wurde elektronisch angekündigt. Sobald die Sendung von
> uns bearbeitet wurde, erhalten Sie weitere Informationen.
>
> Die Weiterleitung an eine Filiale ist ein fester Auftrag, den ich bei
> DHL mal eingerichtet hatte,

9:33 wurde des Etikett bezahlt, 10:01 in der Filiale gescannt. Heißt
"eingeliefert", dass das Paket am Schalter übergeben und gescannt wurde
oder kann das auch ein Abgabeautomat gewesen sein?
Beim hiesigen Automaten der österr. Post bin ich mir nömlich nicht
sicher, ob der registriert, ob das Paket wirklich nach dem Scannen
eingeworfen wurde. Ich hoffe es...

--
Gerald

Thomas Hochstein

unread,
Jun 19, 2021, 12:45:02 PM6/19/21
to
Frank Möller schrieb:

> Martin ?rautmann:
> > Der private Verkäufer hat mit Abgabe des Pakets bei der Post seinen Teil
> > des Vertrags erfüllt. Er muss für dich nichts mehr machen.
>
> Nein, das stimmt so nicht. Kommt die Sendung nicht zu mir als Käufer, läuft
> es letztlich darauf hinaus, daß der Vk sich mit DHL abtun darf.

Das entspricht - zumindest in Deutschland - nicht der Rechtslage, wie
Martin ja schon dargestellt hatte.

> Ich als
> Käufer bekomme letztlich einfach mein Geld zurück - wenn mit Paypal
> gezahlt wurde, denn davon hängt es ab, ob Ebay Käuferschutz bietet oder
> nicht. Und der OP hat mit Paypal gezahlt.

Mag sein, dass Ebay oder Paypal entsprechende Regelungen mit ihren
Kunden treffen (deren Wirksamkeit sich dann im Zweifel noch zeigen
muss).

> Schwierig wird es nur bei Zahlung ohne Paypal, dann muß man ggf. klagen.
> Hab ich auch schon durch.

Solange der Verkäufer den Versand nachweisen kann (was natürlich nicht
geht, wenn man den Einlieferungsbeleg wegwirft ...), eher nicht mit
Erfolg.

-thh

Frank Möller

unread,
Jun 19, 2021, 12:49:53 PM6/19/21
to
Gerald E:scher:
> Martin Klaiber schrieb am 19/6/2021 16:30:
>> Martin ?rautmann <t-us...@gmx.net> wrote:

>>> Wie lautet denn genau der Eintrag der Sendungsverfolgung?

>> Da stehen die folgenden drei Einträge drin:

>> Mi, 09.06.2021, 10:01
>> Die Sendung wurde vom Absender in der Filiale eingeliefert.

>> Mi, 09.06.2021, 09:42
>> Eine Filiale wurde als neue Lieferadresse gewählt.

>> Mi, 09.06.2021, 09:33
>> Die Sendung wurde elektronisch angekündigt. Sobald die Sendung von
>> uns bearbeitet wurde, erhalten Sie weitere Informationen.

>> Die Weiterleitung an eine Filiale ist ein fester Auftrag, den ich bei
>> DHL mal eingerichtet hatte,

> 9:33 wurde des Etikett bezahlt, 10:01 in der Filiale gescannt. Heißt
> "eingeliefert", dass das Paket am Schalter übergeben und gescannt wurde
> oder kann das auch ein Abgabeautomat gewesen sein?

Nein, dann würde z. B. "vom Absender in die Packstation eingelegt"
dastehen. Abgabe in der Filiale ist also "Nummer sicher".

> Beim hiesigen Automaten der österr. Post bin ich mir nömlich nicht
> sicher, ob der registriert, ob das Paket wirklich nach dem Scannen
> eingeworfen wurde. Ich hoffe es...

_Das_ macht ein toitscher Packstationsautomat auch nicht. Der scannt das
Etikett, öffnet ein Fach und dann muß der Absender bestätigen, daß das
Paket eingelegt wurde. Das Fach selber weiß das nicht und eine optische
Überwachung gibt's (meist) auch nicht.

Was passiert, wenn der Absender die Klappe schließt, das Paket jedoch nicht
eingelegt hat, das Einlegen aber am Terminal quittiert - tja, das wäre für
lange Winterabende sicher mal interessant, das ausgiebig durchzukauen...

--

Frank Möller

unread,
Jun 19, 2021, 1:01:57 PM6/19/21
to
sThomas Hochstein:
> Frank Möller schrieb:
>> Martin ?rautmann:

>>> Der private Verkäufer hat mit Abgabe des Pakets bei der Post seinen Teil
>>> des Vertrags erfüllt. Er muss für dich nichts mehr machen.

>> Nein, das stimmt so nicht. Kommt die Sendung nicht zu mir als Käufer, läuft
>> es letztlich darauf hinaus, daß der Vk sich mit DHL abtun darf.

> Das entspricht - zumindest in Deutschland - nicht der Rechtslage, wie
> Martin ja schon dargestellt hatte.

Das mag sein - da aber für Ebay zählt, was den Ebay-Richtlinien entspricht,
ist _*das*_ entscheidend. Und ebenjenen Ebay-Richtlinien hat man sowohl als
Verkäufer als auch als Käufer zugestimmt, _*bevor*_ man überhaupt die erste
Transaktion starten konnte.

Und da _*diese*_ Ebay-Richtlinie zum Käuferschutz bei Paypal-Zahlung noch
nicht vor einem toitschen Gericht weggeklagt wurde, gilt sie eben so wie
bisher auch weiterhin.

>> Ich als
>> Käufer bekomme letztlich einfach mein Geld zurück - wenn mit Paypal
>> gezahlt wurde, denn davon hängt es ab, ob Ebay Käuferschutz bietet oder
>> nicht. Und der OP hat mit Paypal gezahlt.

> Mag sein, dass Ebay oder Paypal entsprechende Regelungen mit ihren
> Kunden treffen (deren Wirksamkeit sich dann im Zweifel noch zeigen
> muss).

Bislang wurde da noch nix weggeklagt. Warum auch? Jeder (private) Vk hat im
Zweifelsfall _*immer*_ die Möglichkeit, Paypal-Zahlungen nicht anzubieten.
Kann jeder (private) Vk machen. Im Zweifelsfall hat er entsprechend weniger
oder gar keine Käufer...

>> Schwierig wird es nur bei Zahlung ohne Paypal, dann muß man ggf. klagen.
>> Hab ich auch schon durch.

> Solange der Verkäufer den Versand nachweisen kann (was natürlich nicht
> geht, wenn man den Einlieferungsbeleg wegwirft ...), eher nicht mit
> Erfolg.

Es würde im Falle des OPs für den Vk vollkommen ausreichen, wenn in der
Online-Sendungsverfolgung drin stünde, daß die Sendung dem Empfänger
zugestellt wurde. Dafür bräuchte es keinen Papierbeleg des Verkäufers.

--

Frank Möller

unread,
Jun 19, 2021, 1:35:31 PM6/19/21
to
Martin Τrautmann:
> On Sat, 19 Jun 2021 18:59:00 +0200, Frank Möller wrote:

>> Bislang wurde da noch nix weggeklagt. Warum auch? Jeder (private) Vk hat im
>> Zweifelsfall _*immer*_ die Möglichkeit, Paypal-Zahlungen nicht anzubieten.
>> Kann jeder (private) Vk machen. Im Zweifelsfall hat er entsprechend weniger
>> oder gar keine Käufer...

> Statt dessen muss er nun aber Zahlung über ebay anbieten. Überweisung
> alleine gibt es nicht mehr.

Ähm, ja, das neue. Damit hab ich noch keine Erfahrung. Meine aktuellen
Artikel wurden trotzdem zu den vorher definierten Bedingungen verkauft
(Zahlung direkt an Paypal wie früher) oder ich habe sie auch ohne
Umstellung auf das neue Prozedere wiedereinstellen können. Mal sehen, wie
das weitergeht.

--

Werner Tann

unread,
Jun 19, 2021, 1:40:26 PM6/19/21
to
Tobias Schuster <7e0f...@gmx.de> schrieb:

>Es scheint zwei getrennte Wege der Reklamation über Ebay oder Paypal zu
>geben, die sich gegenseitig ausschließen. Einmal bei Ebay gemeldet, ist
>Paypal außen vor.

Das ist noch verwickelter, da man ja auch mit Kreditkarte zahlen kann
und damit hat man auch den Käuferschutz. Ich habe keinen
Paypal-Account. Wenn ich mit Karte zahle, wird die Zahlung aber über
Paypal abgewickelt. Ich mag das, denn mit Paypal will ich nicht
kommunizieren, bei denen keinen Account haben und von ihnen nichts
wissen. Mein Ansprechpartner für Käuferschutz ist Ebay, und das ist
gut so.

Sebastian Suchanek

unread,
Jun 19, 2021, 1:56:40 PM6/19/21
to
Am 19.06.2021 um 13:35 schrieb Martin Klaiber:

> [...]
> Greift der Ebay-Käuferschutz hier noch, obwohl das Paket schon bei DHL
> eingeliefert wurde?

Wenn der Verkäufer schon die neue eBay-Zahlungsabwicklung verwendet hat
(zu erkennen üblicherweise daran, dass exotische Zahlweisen wie Klarna,
Apple Pay und Google Pay angeboten werden): wahrscheinlich ja.

> Kann ich mich darauf verlassen, dass das Paket wirklich eingeliefert
> und verschickt wurde, wenn es in der Sendungsverfolgung auftaucht?
> [...]

Wenn der Status des Paketes wirklich "Eingeliefert in der Filiale" ist,
IMO ja. (Es sei denn, der Verkäufer steckt mit einem Mitarbeiter der
Filiale unter einer Decke und sie haben gemeinsam tatsächlich die
Einlieferung nur vorgetäuscht.)


Tschüs,

Sebastian

Tobias Schuster

unread,
Jun 19, 2021, 3:31:41 PM6/19/21
to
Kann ich nicht nachvollziehen. Ich hatte bislang bei Unwägbarkeiten
immer innerhalb weniger Momente den Paypal-Support am Telefon, wo mir
mit Blick auf mein Ebay-Konto sofort eine Lösung angeboten wurde.

Auch bei der Ebay-Hotline ging es immer flott mit Teilnehmern, die
glaubten unlauter agieren zu können.

Mit Blick auf Angeboten mit Paypal-Signet und ich bin bei Geboten ganz
entspannt.

Was ist denn Schlimmes mit Paypal passiert?

2




Werner Tann

unread,
Jun 19, 2021, 4:00:43 PM6/19/21
to
Tobias Schuster <7e0f...@gmx.de> schrieb:

>Mit Blick auf Angeboten mit Paypal-Signet und ich bin bei Geboten ganz
>entspannt.

Wie gesagt, mich entspannt die Kreditkarte. Dafür brauch ich nicht
(direkt) Paypal.

>Was ist denn Schlimmes mit Paypal passiert?

https://de.wikipedia.org/wiki/PayPal#Kritik

Tobias Schuster

unread,
Jun 19, 2021, 4:41:46 PM6/19/21
to
Am 19.06.2021 um 22:00 schrieb Werner Tann:

>> Mit Blick auf Angeboten mit Paypal-Signet und ich bin bei Geboten ganz
>> entspannt.
>
> Wie gesagt, mich entspannt die Kreditkarte. Dafür brauch ich nicht
> (direkt) Paypal.

Wie, man kann Beträge, die mit Kreditkarte bezahlt sind, auf Zuruf
wieder zurückbuchen lassen?

>> Was ist denn Schlimmes mit Paypal passiert?
>
> https://de.wikipedia.org/wiki/PayPal#Kritik

Da bin ich zu unbedeutend, dass ich mir deshalb Sorgen machen müsste.

2




Werner Tann

unread,
Jun 20, 2021, 2:03:00 AM6/20/21
to
Tobias Schuster <7e0f...@gmx.de> schrieb:

>Wie, man kann Beträge, die mit Kreditkarte bezahlt sind, auf Zuruf
>wieder zurückbuchen lassen?

Auf "Zuruf" geht's wohl auch mit Paypal nicht:
https://www.heise.de/tipps-tricks/PayPal-Geld-zurueckfordern-4668299.html

Jedenfalls hat's bei mir nach Falleröffnen etc. mit Ebay zweimal
anstandslos geklappt.

>>> Was ist denn Schlimmes mit Paypal passiert?
>>
>> https://de.wikipedia.org/wiki/PayPal#Kritik
>
>Da bin ich zu unbedeutend, dass ich mir deshalb Sorgen machen müsste.

Hast du bei den Terroristen zu lesen aufgehört? Eine Konto-Sperre kann
- ungerechtfertigterweise - auch unbedeutende Kunden treffen. Von den
Datenschutzverletzungen will ich gar nicht reden.

Martin Klaiber

unread,
Jun 20, 2021, 3:08:09 AM6/20/21
to
Frank Möller <butterspiege...@protonmail.com> wrote:

> Bei Ebay ist es Gott sei Dank so, daß das Paket den Käufer erreicht haben
> muß, bevor der Vk "raus ist", wenn die Zahlung via Paypal erfolgte.

Ok, danke!

Nur interessenhalber: wie sieht das umgekehrt für den VK aus?
Angenommen, die Sendung kommt doch noch irgendwann noch bei mir an.
Ich lasse sie zurückgehen, weil ich zwischenzeitlich das Geld von
PayPal zurückerhalten habe. Dann hat der VK zwar seine Ware wieder,
aber auf den Versandkosten würde er sitzen bleiben? Oder könnte er
sie von DHL mit dem Argument zurückfordern, dass die Sendung (aus
Sicht von Ebay/PayPal) zu lange unterwegs war?

> In dem Fall dürfte der Käufer außer der Paypal-Zahlung (die Ebay bekannt
> ist) keinerlei Belege haben, aber auch keine brauchen. Nicht erhalten ist
> nicht erhalten.

Ab wann gilt eine Sendung denn als nicht erhalten? Es könnte ja sein,
dass sie in ein, zwei oder drei Wochen doch noch ankommt.

Grüße
Martin

Martin Klaiber

unread,
Jun 20, 2021, 3:08:11 AM6/20/21
to
Gerald E:scher <Spa...@fahr-zur-hoelle.org> wrote:

> 9:33 wurde des Etikett bezahlt, 10:01 in der Filiale gescannt. Heißt
> "eingeliefert", dass das Paket am Schalter übergeben und gescannt wurde
> oder kann das auch ein Abgabeautomat gewesen sein?

In meinem Fall berichtete mir der VK, dass das Paket in einer
Postfiliale von einem Mitarbeiter angenommen und gescannt wurde.

Grüße
Martin

Thomas Hochstein

unread,
Jun 20, 2021, 4:00:03 AM6/20/21
to
Gerald E:scher schrieb:

> Heißt
> "eingeliefert", dass das Paket am Schalter übergeben und gescannt wurde
> oder kann das auch ein Abgabeautomat gewesen sein?

Ja/nein.

Werner Tann

unread,
Jun 20, 2021, 5:24:28 AM6/20/21
to
Martin Klaiber <usenet....@gmx.de> schrieb:

>Ab wann gilt eine Sendung denn als nicht erhalten? Es könnte ja sein,
>dass sie in ein, zwei oder drei Wochen doch noch ankommt.

Es gibt in der Regel Lieferfristen. Wenn nicht, dann dem VK eine
solche setzen und ankündigen, bei Verstreichen der Frist vom Vertrag
zurückzutreten. Nicht angekommen heißt also nicht fristgemäß
angekommen.

Blöd ist, wenn Post/Lieferservice nach Wochen doch noch zustellen.
Unbescheinigte Sendungen landen im Briefkasten, da hätte man gar keine
Möglichkeit, sie "zurückgehen" zu lassen, also die Annahme zu
verweigern. Ist der Wert der Ware eher gering - so meine Erfahrung -
verzichtet aus Portogründen der VK auf die Rücksendung, ersucht aber,
eine ggf. negative Bewertung bei Ebay löschen zu lassen (das geht in
dem Fall!).

Frank Möller

unread,
Jun 20, 2021, 11:54:09 AM6/20/21
to
Martin Klaiber:
> Frank Möller <butterspiege...@protonmail.com> wrote:

>> Bei Ebay ist es Gott sei Dank so, daß das Paket den Käufer erreicht haben
>> muß, bevor der Vk "raus ist", wenn die Zahlung via Paypal erfolgte.

> Ok, danke!

> Nur interessenhalber: wie sieht das umgekehrt für den VK aus?
> Angenommen, die Sendung kommt doch noch irgendwann noch bei mir an.
> Ich lasse sie zurückgehen, weil ich zwischenzeitlich das Geld von
> PayPal zurückerhalten habe. Dann hat der VK zwar seine Ware wieder,
> aber auf den Versandkosten würde er sitzen bleiben?

Das wird ohnehin nicht von heute auf morgen durchgeboxt. Ebay verlangt eine
Pufferzeit, bevor ein Fall eröffnet werden kann; dann gibt es auch noch
eine Pufferzeit, bevor Ebay entscheidet.

Selbstverständlich wird der Vk sich zwischenzeitlich mit DHL ins Benehmen
setzen und seinerseits von denen entsprechenden Schadenersatz für den
Artikel und seine Versandkosten einfordern.

Wenn nach der Pufferzeit er von DHL und Du von Paypal Dein Geld
zurückbekommen haben wirst und die Sendung dann dennoch kommt, dann ruf
halt mal bei Ebay an und frag nach, was dann konkret zu tun wäre.

> Oder könnte er sie von DHL mit dem Argument zurückfordern, dass die
> Sendung (aus Sicht von Ebay/PayPal) zu lange unterwegs war?

Er wird sowieso von DHL Schadenersatz einfordern, ist doch klar. Wieso auch
nicht?

--

Gerald E:scher

unread,
Jun 20, 2021, 2:13:59 PM6/20/21
to
Frank Möller schrieb am 19/6/2021 18:47:

> Gerald E:scher:
>
>> Beim hiesigen Automaten der österr. Post bin ich mir nömlich nicht
>> sicher, ob der registriert, ob das Paket wirklich nach dem Scannen
>> eingeworfen wurde. Ich hoffe es...
>
> _Das_ macht ein toitscher Packstationsautomat auch nicht. Der scannt das
> Etikett, öffnet ein Fach und dann muß der Absender bestätigen, daß das
> Paket eingelegt wurde. Das Fach selber weiß das nicht und eine optische
> Überwachung gibt's (meist) auch nicht.

Fach? Bei den österr. Abgabeautomaten muss man nach dem Scannen eine
Rollo öffnen, das Paket einlegen und das rutscht dann auf einen Haufen
Pakete im Nachbarraum. Es kann sein, dass die Rutsche eine Waage oder
Lichtschranke hat. Nach dem Schließen der Rollo kann man einen
Paketschein ausdrucken lassen, muss aber nicht.

> Was passiert, wenn der Absender die Klappe schließt, das Paket jedoch nicht
> eingelegt hat,

D.h. das ist eine Wand mit einzelnen Fächern für die Pakete?

> das Einlegen aber am Terminal quittiert - tja, das wäre für
> lange Winterabende sicher mal interessant, das ausgiebig durchzukauen...

Die-/Derjenige Angestellte die/der die Pakete raus nimmt, wird sie wohl
ebenfalls scannen.

--
Gerald

Frank Möller

unread,
Jun 20, 2021, 2:51:05 PM6/20/21
to
Gerald E:scher:
> Frank Möller schrieb am 19/6/2021 18:47:
>> Gerald E:scher:

>>> Beim hiesigen Automaten der österr. Post bin ich mir nömlich nicht
>>> sicher, ob der registriert, ob das Paket wirklich nach dem Scannen
>>> eingeworfen wurde. Ich hoffe es...

>> _Das_ macht ein toitscher Packstationsautomat auch nicht. Der scannt das
>> Etikett, öffnet ein Fach und dann muß der Absender bestätigen, daß das
>> Paket eingelegt wurde. Das Fach selber weiß das nicht und eine optische
>> Überwachung gibt's (meist) auch nicht.

> Fach? Bei den österr. Abgabeautomaten muss man nach dem Scannen eine
> Rollo öffnen, das Paket einlegen und das rutscht dann auf einen Haufen
> Pakete im Nachbarraum. Es kann sein, dass die Rutsche eine Waage oder
> Lichtschranke hat.

LOL. Nein, das hat auch schon die römischen Legionen überrascht: Bei den
Barbaren haben die Packstationen was mit Technik zu tun. ;-P

> Nach dem Schließen der Rollo kann man einen Paketschein ausdrucken
> lassen, muss aber nicht.

Das ist hier auch so, nach dem Schließen der Klappe des vom Automaten
geöffneten Fachs fragt der Automat brav danach.

>> Was passiert, wenn der Absender die Klappe schließt, das Paket jedoch nicht
>> eingelegt hat,

> D.h. das ist eine Wand mit einzelnen Fächern für die Pakete?

Nein, es ist ein großer Schrank (manchmal mit Vordach), aber
selbstverständlich mit einzelnen Fächern in verschiedenen Größen. Und ja,
am Anfang vor dem Einlegen fragt der Automat, wie groß das Fach denn sein
soll, welches er öffnet.

<https://www.google.de/search?q=dhl+packstation&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwjGiszD7qbxAhW5hv0HHXoCAf4Q_AUoAnoECAEQBA>

>> das Einlegen aber am Terminal quittiert - tja, das wäre für
>> lange Winterabende sicher mal interessant, das ausgiebig durchzukauen...

> Die-/Derjenige Angestellte die/der die Pakete raus nimmt, wird sie wohl
> ebenfalls scannen.

Jep, steht dann auch in der Sendungsverfolgung, daß die Sendung von DHL aus
der Packstation entnommen wurde.

--

Frank Möller

unread,
Jun 20, 2021, 2:59:46 PM6/20/21
to
Gerald E:scher:
> Frank Möller schrieb am 19/6/2021 18:47:
>> Gerald E:scher:

>>> Beim hiesigen Automaten der österr. Post bin ich mir nömlich nicht
>>> sicher, ob der registriert, ob das Paket wirklich nach dem Scannen
>>> eingeworfen wurde. Ich hoffe es...

>> _Das_ macht ein toitscher Packstationsautomat auch nicht. Der scannt das
>> Etikett, öffnet ein Fach und dann muß der Absender bestätigen, daß das
>> Paket eingelegt wurde. Das Fach selber weiß das nicht und eine optische
>> Überwachung gibt's (meist) auch nicht.

> Fach? Bei den österr. Abgabeautomaten muss man nach dem Scannen eine
> Rollo öffnen, das Paket einlegen und das rutscht dann auf einen Haufen
> Pakete im Nachbarraum.

LOL. Nein, das hat auch schon die römischen Legionen überrascht: Bei den
Barbaren haben die Packstationen was mit Technik zu tun. Und vor allem mit
Ordnung! ;-P

> Es kann sein, dass die Rutsche eine Waage oder Lichtschranke hat.

Waagen oder Lichtschranken gibt's hier nicht.

> Nach dem Schließen der Rollo kann man einen Paketschein ausdrucken
> lassen, muss aber nicht.

Das ist hier auch so, nach dem Schließen der Klappe des vom Automaten
geöffneten Fachs fragt der Automat brav danach.

>> Was passiert, wenn der Absender die Klappe schließt, das Paket jedoch nicht
>> eingelegt hat,

> D.h. das ist eine Wand mit einzelnen Fächern für die Pakete?

Nein, es ist ein großer Schrank (manchmal mit Vordach), aber
selbstverständlich mit einzelnen Fächern in verschiedenen Größen und
jeweils mit eigener Klappe. Und ja, am Anfang vor dem Einlegen fragt der
>> das Einlegen aber am Terminal quittiert - tja, das wäre für
>> lange Winterabende sicher mal interessant, das ausgiebig durchzukauen...

> Die-/Derjenige Angestellte die/der die Pakete raus nimmt, wird sie wohl
> ebenfalls scannen.

Martin Klaiber

unread,
Jun 20, 2021, 5:38:08 PM6/20/21
to
Frank Möller <butterspiege...@protonmail.com> wrote:

> Er wird sowieso von DHL Schadenersatz einfordern, ist doch klar. Wieso auch
> nicht?

Schon klar. Meine Überlegung ging in die Richtung, dass DHL
argumentieren könnte, dass die Sendung zugestellt wurde (wenn auch
später als üblich) und daher der VK kein Anrecht auf Erstattung des
Portos hat. Die Entscheidung, dass das Paket als nicht zugestellt
gilt, traf in meinem hypothetischen Szenario ja Ebay und nicht DHL.

Aber vielleicht denke ich zu kompliziert ;-)

Grüße
Martin

Martin Klaiber

unread,
Jun 20, 2021, 5:38:10 PM6/20/21
to
Gerald E:scher <Spa...@fahr-zur-hoelle.org> wrote:

> Fach? Bei den österr. Abgabeautomaten muss man nach dem Scannen eine
> Rollo öffnen, das Paket einlegen und das rutscht dann auf einen Haufen
> Pakete im Nachbarraum. Es kann sein, dass die Rutsche eine Waage oder
> Lichtschranke hat. Nach dem Schließen der Rollo kann man einen
> Paketschein ausdrucken lassen, muss aber nicht.

Solche oder so ähnliche Konstruktionen kenne ich von Bibliotheken.
Da kann man seine Bücher auf die beschriebene Weise zurückgeben und
anschließend druckt das Gerät eine Quittung.

[Paketstationen der DHL]

> D.h. das ist eine Wand mit einzelnen Fächern für die Pakete?

Yep, eine überdimensionale deutsche Schrankwand, zur Tarnung gelb
angestrichen, mit der wir die Welt erobern wollen ;-)

Grüße
Martin

Thomas Hochstein

unread,
Jun 20, 2021, 7:45:02 PM6/20/21
to
Gerald E:scher schrieb:

> D.h. das ist eine Wand mit einzelnen Fächern für die Pakete?

Im Prinzip ja.

Primär dient eine Packstation auch der Paket_zustellung_, nicht der
Paketannahme.

Luigi Rotta

unread,
Jun 21, 2021, 8:01:29 AM6/21/21
to
Am Mon, 21 Jun 2021 01:42:36 +0200 schrieb Thomas Hochstein
<t...@thh.name>:
Hier in .ch können Privatpersonen an der Packstation Pakete aufgeben.
Entweder mit dem Rücksendeetikett des Versenders oder selber am
Mäusekino den Empfänger eingeben, es wird dann eine Versandetikette
gedruckt.


--

Gruss

Luigi

"Dumm geboren, später nichts gelernt und dann alles
wieder vergessen."

Gerald E:scher

unread,
Jun 21, 2021, 10:17:18 AM6/21/21
to
Frank Möller schrieb am 20/6/2021 20:59:

> Gerald E:scher:
>
>> Fach? Bei den österr. Abgabeautomaten muss man nach dem Scannen eine
>> Rollo öffnen, das Paket einlegen und das rutscht dann auf einen Haufen
>> Pakete im Nachbarraum.
>
> LOL. Nein, das hat auch schon die römischen Legionen überrascht: Bei den
> Barbaren haben die Packstationen was mit Technik zu tun. Und vor allem mit
> Ordnung! ;-P

Abgabeautomaten in zivilisierten Ländern haben hingegen den Vorteil,
dass die Anzahl der Pakete kaum beschränkt ist und die/der Postler/in
die Pakete nur einschaufeln muss.

>> D.h. das ist eine Wand mit einzelnen Fächern für die Pakete?
>
> Nein, es ist ein großer Schrank (manchmal mit Vordach),

Das meinte ich.

> aber
> selbstverständlich mit einzelnen Fächern in verschiedenen Größen und
> jeweils mit eigener Klappe. Und ja, am Anfang vor dem Einlegen fragt der
> Automat, wie groß das Fach denn sein soll, welches er öffnet.

Und was sagt der Schrank, wenn kein geeignetes Fach frei ist?

> <https://www.google.de/search?q=dhl+packstation&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwjGiszD7qbxAhW5hv0HHXoCAf4Q_AUoAnoECAEQBA>

<https://www.postbranche.de/2013/09/25/sb-automaten-bei-osterreichischer-post-finden-akzeptanz-kundenorientierung-rund-um-die-uhr/>

Die Schrankwände sind bei der Post auschließlich zum *Empfangen* da,
nicht zum Versenden.
Gibt es in kleinerer Ausführung mittlerweile auch von Amazon, die sind
dann blau statt gelb.

--
Gerald

Marc Haber

unread,
Jun 22, 2021, 7:21:05 AM6/22/21
to
Luigi Rotta <lu...@rotta.ch> wrote:
>Hier in .ch können Privatpersonen an der Packstation Pakete aufgeben.
>Entweder mit dem Rücksendeetikett des Versenders oder selber am
>Mäusekino den Empfänger eingeben, es wird dann eine Versandetikette
>gedruckt.

die neueren Packstationen in deutschland haben keinen drucker mehr.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Harald Klotz

unread,
Jun 23, 2021, 9:21:11 AM6/23/21
to
Am 19.06.2021 um 13:35 schrieb Martin Klaiber:

> Greift der Ebay-Käuferschutz hier noch, obwohl das Paket schon bei DHL
> eingeliefert wurde?

Käuferschutz?
Habe 2 mal Ärger gehabt, Käuferschutz wurde abgelehnt.
Fall 1, unvollständige Lieferung.
nach ca. 3 Monaten gezappel mit dem Vk. lieferte er etwas nach,
gewerblicher Vk. lehnte Wiederuf ab.
Falsche Nachlieferung, Ebay reichte es dass etwas geliefert wurde.

Fall 2
I.norys
War damals der Verkäufername
Festplatte als Neu sonstige angeboten.
Die Platte war 2 1/2 Jahre alt und hatte, davon bei 8 Einschaltungen 2
Jahre Betriebszeit hinter sich. Gewerblicher Vk., Wideruf verweigert.
Das fand Ebay völlig in Ordnung.

Vor einigen Wochen schaute ich, da waren massenweise angeblich neue
Platten, der Marke i.norys im Angebot.
Google brachte mit Ergebnisse, dass die i.norys Platten von
unterschiedlichen Herstellern stammten, vermutlich runterittene
Serverplatten, wie meine, die restettet wurden und nun als neu mit neuem
Label verkauft wurden.

> Kann ich mich darauf verlassen, dass das Paket wirklich eingeliefert
> und verschickt wurde, wenn es in der Sendungsverfolgung auftaucht?

Solang es nicht in der Sendungsverfolgung auftaucht ist es nicht
eingeliefert.

> In
> der DHL-Sendungsverfolgung ist der Verkäufer als Absender und ich als
> Empfänger angegeben. Oder könnte der Verkäufer mit Hilfe eines Tricks
> den Versand nur vorgetäuscht haben?

Was sagt denn DHL?
Wurde angekündigt?
Das bedeutet so gut wie nichts.
Vk, die Pakete abholen lassen, bekommen den Staus, wen sie ein Paket
anmelden.
Der private Vk. muss die Einlieferung nachweisen, mehr nicht. Aber die
Ankündigung ist keine Einlieferungsnachweis.

> Dass alle seine Sendungen nicht
> ankommen und er keinen Einlieferungsnachweis mehr hat, ist ja schon
> merkwürdig. Kann natürlich auch großes Pech und Dusseligkeit sein.

> Wer ist überhaupt mein Ansprechpartner? Ebay, DHL, der Verkäufer?

Vk., dan Ebay. DHL nur, wenn du einen Einlieferungsnachweis hast.


Grüße
Harald

Harald Klotz

unread,
Jun 23, 2021, 9:25:12 AM6/23/21
to
Am 19.06.2021 um 14:10 schrieb Thomas Heier:

>> Du fragst beim Vk nochmal per Mail
>> nach,
>
> Und zwar NUR über das ebay-System, nicht direkt von Person zu Person.

Du bekommst von Ebay doch nichts. Nicht einmal den Namen des
Vertrgspartners. Rechtlich halte ich das, für sehr bedenklich. Wenn Ebay
einen Vertrag vermittelt, dann haben sie Ross und Reiter zu nennen. Es
wird Zeit, dass denen mal jemand auf die Finger klopft.

Grüße
Harald

Harald Klotz

unread,
Jun 23, 2021, 9:30:01 AM6/23/21
to
Am 19.06.2021 um 14:22 schrieb Martin Τrautmann:

> Genau so. Fall öffnen, evtl. Belege beifügen, warten.

Das wollte ich, ein Paket war angeblich in den Shop geliefert.
DPD, wer sonst, hat mich angeblich nicht angetroffen.
Im Shop war nichts.
Also Fall aufmachen wegen nicht gelieferter Ware.
Ebays Automatismus meinte, die Ware wäre geliefert, weil der
Sendungsstatus sagte, die Ware wäre an den Shop geliefert. Fall öffnen
unmöglich.
Wie saublöd sind die?

Grüße
Harald

Martin Klaiber

unread,
Jun 23, 2021, 1:38:10 PM6/23/21
to
Frank Möller <butterspiege...@protonmail.com> wrote:

> Die Sache ist für Dich ziemlich easy: Du fragst beim Vk nochmal per Mail
> nach, wie der Sachstand bei DHL denn nun ist. Du bittest um sachdienliche
> Antwort innerhalb von 3 Tagen und kündigst an, daß Du ansonsten einen
> "Fall" bei Ebay eröffnen müßtest, um Dein Geld zurückzubekommen. Das machst
> Du dann auch. Letztlich entscheidet Ebay zu Deinen Gunsten und von Paypal
> kommt Dein Geld zurück.

Der Vorgang hat inzwischen eine merkwürdige Wendung genommen. Ich hatte
dem VK letztes Wochenende mitgeteilt, dass ich noch bis Mittwoch (also
heute) warte, ob das Paket doch noch zugestellt wird oder DHL sich
meldet und würde ansonsten den Kauf über Ebay rückabwickeln.

Heute schrieb mir der VK, dass er mir ein Ersatzgerät besorgt habe und
fügte eine Art Kaufbeleg von Amazon und einen Abholschein bei, mit dem
ich das Gerät an einem "Amazon Hub Locker" bei mir in der Nähe abholen
kann.

Das Gerät hat ihn etwa doppelt so viel gekostet wie der Preis, den ich
ihm für den Kauf bezahlt habe. Merkwürdig, versteht das jemand? Warum
macht jemand so etwas? Ist es für einen VK so schlimm, wenn ein Käufer
bei Ebay einen Fall aufmacht? Möchte er das verhindern?

Vielleicht hat er auch nur ein schlechtes Gewissen, weil ich so lange
auf mein Paket warten muss und meint es nur nett. Aber mich stresst das
total. Erstens möchte ich keine Almosen von ihm, zweitens fühle ich
mich wie ein Kleinkind behandelt (er hätte ja vorher mit mir über seine
Pläne sprechen können), und drittens möchte ich dieses Gerät, das er da
ausgesucht hat, überhaupt nicht, auch wenn es funktional ähnlich zu dem
ist, was ich bei ihm gekauft habe, sonst hätte ich ja jenes gekauft und
nicht das, das ich von ihm gekauft habe (es geht um ein Audiogerät, der
Preis bewegt sich im unteren zweistelligen Bereich).

Frage an euch: Muss ich dieses Angebot von ihm annehmen?

Vielen Dank
Martin

Werner Tann

unread,
Jun 23, 2021, 3:42:19 PM6/23/21
to
Martin Klaiber <usenet....@gmx.de> schrieb:

>Frage an euch: Muss ich dieses Angebot von ihm annehmen?

Natürlich nicht, weil's nicht das ist, was du gekauft hast. Du hast
ihm Frist bis heute gesetzt, und er konnte *das* nicht liefern, was du
bestellt hast.

Andererseits, er gibt sich Mühe. Warum er tut, was er tut, darüber
würde ich mir nicht den Kopf zerbrechen. Man muss die Welt nicht
verstehen, nur mit ihr zurechtkommen. Nimm das Teil, verkauf es
weiter. Da sollte ein kleiner Gewinn herausspringen, und du kannst dir
dein ursprüngliches Ding vermutlich leicht woanders besorgen, wenn es
sogar ein bisschen teurer sein darf.

Thomas Hochstein

unread,
Jun 23, 2021, 4:15:02 PM6/23/21
to
Martin Klaiber schrieb:

> Das Gerät hat ihn etwa doppelt so viel gekostet wie der Preis, den ich
> ihm für den Kauf bezahlt habe.

Nur wenn er es bezahlt hat. Man kann online auch unter Verwendung
fremder Kreditkarten bestellen ...

> und drittens möchte ich dieses Gerät, das er da
> ausgesucht hat, überhaupt nicht, auch wenn es funktional ähnlich zu dem
> ist, was ich bei ihm gekauft habe, sonst hätte ich ja jenes gekauft und
> nicht das, das ich von ihm gekauft habe (es geht um ein Audiogerät, der
> Preis bewegt sich im unteren zweistelligen Bereich).
>
> Frage an euch: Muss ich dieses Angebot von ihm annehmen?

Das einzige, was Du von ihm ggf. annehmen musst, ist die Lieferung der
bestellten Ware - nicht irgendeines Ersatzgeräts, dass der Verkäufer
auch nett findet und für Dich ausgesucht hat.

-thh

Gerald E:scher

unread,
Jun 23, 2021, 5:15:09 PM6/23/21
to
Martin Klaiber schrieb am 23/6/2021 19:19:

> Heute schrieb mir der VK, dass er mir ein Ersatzgerät besorgt habe und
> fügte eine Art Kaufbeleg von Amazon und einen Abholschein bei, mit dem
> ich das Gerät an einem "Amazon Hub Locker" bei mir in der Nähe abholen
> kann.

Ohne Rücksprache bei dir sehr eigenwillig, denn die Abholfristen bei
einer Amazon Abholstation sind sehr kurz. Sofern du sein Angebot nicht
annehmen möchtest, einfach nicht abholen, das Paket geht an Amazon
retour, und er kriegt eine Gutschrift.

--
Gerald

Martin Klaiber

unread,
Jun 25, 2021, 2:38:10 AM6/25/21
to
Thomas Hochstein <t...@thh.name> wrote:
> Martin Klaiber schrieb:

>> Frage an euch: Muss ich dieses Angebot von ihm annehmen?

> Das einzige, was Du von ihm ggf. annehmen musst, ist die Lieferung der
> bestellten Ware - nicht irgendeines Ersatzgeräts, dass der Verkäufer
> auch nett findet und für Dich ausgesucht hat.

Ok, danke!

DHL hat sich gestern auch gemeldet, für den Nachforschungsauftrag
fordern sie einen Kaufbeleg, aus dem Name und Anschrift von Käufer
und Verkäufer hervorgehen. Da meine PayPal-Zahlung an Ebay ging,
taucht da als Zahlungsempfänger nur Ebay auf. Dieser Weg scheidet
also auch aus.

Ich habe daher gestern bei Ebay gemeldet, dass das Gerät nicht ankam.

Danke an alle für die vielen Tipps
Martin

Sebastian Suchanek

unread,
Jun 26, 2021, 11:49:17 AM6/26/21
to
Thus spoke Thomas Hochstein:
> Gerald E:scher schrieb:
>
>> D.h. das ist eine Wand mit einzelnen Fächern für die
>> Pakete?
>
> Im Prinzip ja.

https://www.google.com/search?q=packstation&tbm=isch

> Primär dient eine Packstation auch der Paket_zustellung_,
> nicht der Paketannahme.

Das würde ich so pauschal nicht unterschreiben. Immerhin bekommt
man als DHL-Kunde 5 Bonuspunkte, wenn man ein Paket aus einer
Packstation abholt, aber 10 Bonuspunkte, wenn man ein Paket über
eine Packstation verschickt.
Ergibt auch Sinn, bei einer Packstation spart sich DHL die
Personalkosten einer Filiale.


Tschüs,

Sebastian

Sebastian Suchanek

unread,
Jun 26, 2021, 11:49:17 AM6/26/21
to
Thus spoke Martin Klaiber:

> [...]
> Das Gerät hat ihn etwa doppelt so viel gekostet wie der
> Preis, den ich ihm für den Kauf bezahlt habe. Merkwürdig,
> versteht das jemand? Warum macht jemand so etwas?

Es gibt durchaus jede Menge merkwürdige Menschen Da Draußen[tm].

> Ist es
> für einen VK so schlimm, wenn ein Käufer bei Ebay einen
> Fall aufmacht? Möchte er das verhindern?

Wenn der Verkäufer die neue eBay-Zahlungsabwicklung nutzt, muss
er eine Strafgebühr von ca. 19 zahlen, wenn ein Streitfall
gegen ihn entschieden wird.


Tschüs,

Sebastian

Harald Klotz

unread,
Jun 28, 2021, 11:53:48 AM6/28/21
to
Am 19.06.2021 um 17:36 schrieb Frank Möller:

>> Der private Verkäufer hat mit Abgabe des Pakets bei der Post seinen Teil
>> des Vertrags erfüllt. Er muss für dich nichts mehr machen.
>
> Nein, das stimmt so nicht.

Richtig, es gibt Nebenpflichten.

> Kommt die Sendung nicht zu mir als Käufer, läuft
> es letztlich darauf hinaus, daß der Vk sich mit DHL abtun darf. Ich als
> Käufer bekomme letztlich einfach mein Geld zurück - wenn mit Paypal
> gezahlt wurde, denn davon hängt es ab, ob Ebay Käuferschutz bietet oder
> nicht. Und der OP hat mit Paypal gezahlt.

Ebay nimmt keine Reklamation an, wenn der Lieferdienst behauptet es
irgendwo abgeliefert zu haben.
Konkreter Fall, DPD hat engeblich in den Shop geliefert, im Shop ist nichts.
Reklamation nicht möglich, weil Ware angeblich geliefert.


Grüße
Harald

Harald Klotz

unread,
Jun 28, 2021, 11:56:13 AM6/28/21
to
Am 19.06.2021 um 18:31 schrieb Thomas Hochstein:

> Das entspricht - zumindest in Deutschland - nicht der Rechtslage, wie
> Martin ja schon dargestellt hatte.

Wie Martin falsch dargestellt hat.
Stichwort Nebenpflichten.

Grüße
Harald

Harald Klotz

unread,
Jun 28, 2021, 11:59:44 AM6/28/21
to
Am 19.06.2021 um 17:52 schrieb Frank Möller:

> Bei Ebay ist es Gott sei Dank so, daß das Paket den Käufer erreicht haben
> muß,

Schön wär's.
Ebay reicht es, wenn der Versender behauptet es irgendwo abgeliefert zu
haben.

Grüße
Harald

Michael Kreienberg

unread,
Jul 11, 2021, 7:25:05 AM7/11/21
to
Am 19.06.2021 um 18:59 schrieb Frank Möller:
> Das mag sein - da aber für Ebay zählt, was den Ebay-Richtlinien entspricht,
> ist _*das*_ entscheidend. Und ebenjenen Ebay-Richtlinien hat man sowohl als
> Verkäufer als auch als Käufer zugestimmt, _*bevor*_ man überhaupt die erste
> Transaktion starten konnte.
>
> Und da _*diese*_ Ebay-Richtlinie zum Käuferschutz bei Paypal-Zahlung noch
> nicht vor einem toitschen Gericht weggeklagt wurde, gilt sie eben so wie
> bisher auch weiterhin.

Doch in gewisser Weise wurde sie schon weggeklagt oder besser gesagt
juristisch überprüfbar gemacht, und zwar mit den BGH-Urteilen vom 22.
November 2017 - VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16. Das letzte Wort haben
ordentliche Gerichte - Käuferschutz hin oder her, der ist im Zweifel
nicht abschließend.

Es gibt in diesem Sinne keine eBay- oder PayPal-Gerichtsbarkeit, Geld
aus dem Käuferschutz kann auch weiterhin auf dem Klageweg
zurückgefordert werden, siehe auch
https://www.wbs-law.de/it-und-internet-recht/bgh-zu-paypal-kaeuferschutz-schuetzt-kaeufer-nicht-vor-dem-verkaeufer-23362/

Michael Kreienberg

unread,
Jul 11, 2021, 7:34:43 AM7/11/21
to
Am 19.06.2021 um 16:30 schrieb Martin Klaiber:
> Die Weiterleitung an eine Filiale ist ein fester Auftrag, den ich bei
> DHL mal eingerichtet hatte, und der standardmäßig bei jeder Sendung an
> mich ausgeführt wird.

Bei diesen Weiterleitungsgeschichten und Abstellgenehmigungen ist der
Privatkunde (Empfänger) alleiniger Vertragspartner bezüglich
vorgenannter Features mit dem Paketdienst, da ist der Absender (selbst
bei B2C, was beim Threadersteller nicht der Fall ist) außen vor.

Inwiefern sowas die Nachforschungszuständigkeiten bzw. irgendwelche
Neben-/Mitwirkungspflichten des Absenders überlagert, wäre in der Tat
eine interessante Fragestellung.

Mezei Miklós

unread,
Jul 12, 2021, 2:11:56 AM7/12/21
to
On Saturday, June 19, 2021 at 6:56:09 PM UTC+3, Tobias Schuster wrote:

> Bei einem ähnlich gelagerten Fall zeigte sich, dass die Reklamation nur
> unmittelbar bei Paypal am sinnvollsten ist, da Paypal die Absicherung
> für Käufer weitgehender unterstützt als Ebay.
>
> Es scheint zwei getrennte Wege der Reklamation über Ebay oder Paypal zu
> geben, die sich gegenseitig ausschließen. Einmal bei Ebay gemeldet, ist
> Paypal außen vor.

Es ist richtig, daß es beide Wege gibt. Allerdings sieht man bei PP nur den Link, der zu Ebay verweist. Will man direkt bei PP den Fall eröffnen, muß man etwas tiefer graben.
Nicht richtig ist, daß sich die beiden ausschließen würden.
Bei einem Objekt, daß Schäden hatte, die der Verkäufer nicht erwähnte, wollte ich die Sache über PP erledigen. Da aber nur der Link zu eBay angezeigt wurde, ging ich den Weg. Nur erlaubte eBay keine Reklamation wegen Schäden, sondern nur auf Nichterhalt. (Ist wohl neu.) Natürlich bekam der Verkäufer recht, er zeigte ja den Versandschein. Den vorangehenden Nachrichtenwechsel mit dem VK darüber, daß es eigentlich um den Schaden und nicht den Versand geht, ignorierte eBay. Paar Tage später sah ich mich bei PP besser um und gut vergraben findet sich tatsächlich die Möglichkeit einen Fall direkt in PP zu eröffnen. Tat ich auch, forderte eine Teilerstattung wegen der Beschädigung. Gewährte mir PP dnn auch. (Als der (Privat)verkäufer sah, daß ich den Fall auch über PP eröffnet habe, zeigte er mich bei der Polizei an. Die müssen gut gelacht haben. Verstehe allerdings nicht, wieso sie die Klage überhaupt aufgenommen haben.)

Mezei Miklós

unread,
Jul 12, 2021, 2:22:46 AM7/12/21
to
On Saturday, June 19, 2021 at 8:01:57 PM UTC+3, Frank Möller wrote:

> Jeder (private) Vk hat im
> Zweifelsfall _*immer*_ die Möglichkeit, Paypal-Zahlungen nicht anzubieten.
> Kann jeder (private) Vk machen. Im Zweifelsfall hat er entsprechend weniger
> oder gar keine Käufer...

Jeden Verkäufer, den ich fragte, warum er kein PP anbietet, antwortete mir bis jetzt, daß PP kosten würde, Überweisung hingegen gratis sei. Sind immer deutsche Verkäufer, aber ich kaufe meistens eben auf dem "deutschen" eBay ein. Das war früher für mich ein Problem, da Auslandsüberweisungen teuer waren, PP hingegen für mich kostenlos. (Bank sah PP als eine Zahlung über Karte an einen Händler.) Wundert mich aber weiterhin, wieso Leute nicht verstehen, daß sie 3 Euro PP-kosten sparen, dafür aber 40-50 € verlieren (das waren so die Größen bei den Sachen die ich kaufe), weil schon mal das ganze Ausland und vermutlich auch viele aus Deutschland nicht mitbieten und der Preis niedrig bleibt. Nicht das ich davon schlaflose Nächte bekomme, freut mich sogar, aber verstehen tue ich es doch nicht.

Mezei Miklós

unread,
Jul 12, 2021, 2:27:52 AM7/12/21
to
On Saturday, June 19, 2021 at 8:40:26 PM UTC+3, Werner Tann wrote:
> Wenn ich mit Karte zahle, wird die Zahlung aber über
> Paypal abgewickelt. Ich mag das, denn mit Paypal will ich nicht
> kommunizieren, bei denen keinen Account haben und von ihnen nichts
> wissen. Mein Ansprechpartner für Käuferschutz ist Ebay, und das ist
> gut so.

Könntest du für mich, einfach um meine Neugierde zu befriedigen, erklären, was denn so schlimm dran sein soll mit PP Kontakt zu haben? Zumal PP für Käufer viel zuverlässiger ist als die launenhaften Entscheidungen von eBay. (So zumindest meine Erfahrung.)
Diese PP-Phobie scheint mir für deutsche Verkäufer - siehe mein Posting weiter oben - typisch zu sein. Bei Käufern habe ich sie noch nicht angetroffen, aber ich verkaufe auch nichts. Scheint also noch allgemeiner deutsch zu sein. Deshalb auch meine Neugierde, ich versuche das Phänomen zu verstehen.

Mezei Miklós

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Jul 12, 2021, 2:35:19 AM7/12/21
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On Sunday, June 20, 2021 at 6:54:09 PM UTC+3, Frank Möller wrote:
> Er wird sowieso von DHL Schadenersatz einfordern, ist doch klar. Wieso auch
> nicht?

Weil er nur ein Leben hat und er dieses sinnvoll verbringen möchte, nicht mit Vergeudung seiner Zeit für Sachen die eh keine Aussicht auf Erfolg haben.

Werner Tann

unread,
Jul 12, 2021, 5:34:10 AM7/12/21
to
Mezei Miklós <eugen.nic...@student.kv.sapientia.ro> schrieb:

>Könntest du für mich, einfach um meine Neugierde zu befriedigen, erklären,
>was denn so schlimm dran sein soll mit PP Kontakt zu haben?

https://de.wikipedia.org/wiki/PayPal#Kritik

Karl-Josef Ziegler

unread,
Jul 12, 2021, 11:59:33 AM7/12/21
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Am 12.07.2021 um 08:27 schrieb Mezei Miklós:

> Diese PP-Phobie scheint mir für deutsche Verkäufer - siehe mein
> Posting weiter oben - typisch zu sein. Bei Käufern habe ich sie noch
> nicht angetroffen, aber ich verkaufe auch nichts. Scheint also noch
> allgemeiner deutsch zu sein. Deshalb auch meine Neugierde, ich
> versuche das Phänomen zu verstehen.

Meine Erfahrung: bei Streitigkeiten entscheidet PP oft zugunsten der
Käufer und gegen die Verkäufer. Deshalb ist es bei Käufern beliebt, bei
Verkäufern eher weniger.

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