ich habe vor kurzem bei einem gewerblichen Verkäufer einen Artikel
ersteigert und erhalten. Da dieser nicht der Beschreibung entsprach,
habe ich den Kauf fristgerecht widerrufen und den Artikel
zurückgeschickt. Der Verkäufer bittet mich nun, einem Abbruch der
Transaktion zuzustimmen, konkrete Gründe wurden nicht angegeben. Ich
hatte bis dahin noch nie von dieser Möglichkeit gehört und den Verkäufer
gefragt, was es damit auf sich habe. Die Antwort lautet wie folgt:
"Die Transaktion wird abgebrochen, weil Sie den Kauf widerrufen möchten.
Nach Ihrer Bestätigung bei ebay erstatten wir Ihnen umgehend Ihr Geld."
Ich habe nun gelesen, dass der Verkäufer damit seine Gebühr erstattet
bekommen kann. Soll er von mir aus gerne, mir ist das egal, aber ich
fühle mich aufgrund der Antwort regelrecht erpresst. Seit wann muss ich
denn eine Transaktion abbrechen, wenn ich von meinem Widerrufsrecht
Gebrauch mache?
Ich möchte den Verkäufer auf jeden Fall negativ bewerten und frage mich
(und euch), ob ich das nach Abbruch der Transaktion überhaupt noch kann.
Würdet ihr dem Abbruch zustimmen oder ihn ablehnen?
Liebe Grüße und vielen Dank für eure Antworten!
Peter
> Seit wann muss ich
> denn eine Transaktion abbrechen, wenn ich von meinem Widerrufsrecht
> Gebrauch mache?
Weil dann keine Transaktion zustande kommt und Ebay keine
Verkaufsgebühren zustehen. Was ist daran merkwürdig?
> Ich möchte den Verkäufer auf jeden Fall negativ bewerten
Das IST merkwürdig. Was soll das?
Tschüß
Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
> "Die Transaktion wird abgebrochen, weil Sie den Kauf widerrufen möchten.
> Nach Ihrer Bestätigung bei ebay erstatten wir Ihnen umgehend Ihr Geld."
Ein unglücklich gewählter Standardtext, keine Erpressung. Sie wollen
sich auf diesem Weg deine offizielle Bestätigung holen, dass du den Kauf
wirklich rückabwickeln möchtest. Keine Reparatur, Umtausch oder
sonstwas. Sondern Geld zurück.
Das mit den Gebühren hat Dietmar ja schon beantwortet. Der bestätigende
Klick des Käufers ist dafür Bedingung.
Ok, es geht auch durch vieltägige Nichtreaktion des Käufers, wenn der VK
die sich dann bietende Möglichkeit nutzt, den als abzubrechen
eingereichten Kauf selbst abzubrechen.
-Andreas
--
Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
exit X Q ^C ^c ^? :quitbye CtrlAltDel ~~q :~q logout save/quit :!QUIT
^[zz ^[ZZZZZZ ^H man vi ^@ ^L ^[c ^# ^E ^X ^I ^T ? help helpquit ^D ^d
man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
>Peter Schissler wrote:
>
>> "Die Transaktion wird abgebrochen, weil Sie den Kauf widerrufen möchten.
>> Nach Ihrer Bestätigung bei ebay erstatten wir Ihnen umgehend Ihr Geld."
>
>Ein unglücklich gewählter Standardtext, keine Erpressung. Sie wollen
>sich auf diesem Weg deine offizielle Bestätigung holen, dass du den Kauf
>wirklich rückabwickeln möchtest. Keine Reparatur, Umtausch oder
>sonstwas. Sondern Geld zurück.
>Das mit den Gebühren hat Dietmar ja schon beantwortet. Der bestätigende
>Klick des Käufers ist dafür Bedingung.
Warum sollte man diese Bestätigung abgeben, bevor der VK das Geld
erstattett hat?
> ich habe vor kurzem bei einem gewerblichen Verkäufer einen Artikel
> ersteigert und erhalten. Da dieser nicht der Beschreibung entsprach,
> habe ich den Kauf fristgerecht widerrufen und den Artikel
> zurückgeschickt. Der Verkäufer bittet mich nun, einem Abbruch der
> Transaktion zuzustimmen, konkrete Gründe wurden nicht angegeben. Ich
> hatte bis dahin noch nie von dieser Möglichkeit gehört und den Verkäufer
> gefragt, was es damit auf sich habe. Die Antwort lautet wie folgt:
Das ist der normale Vorgang. Und du bist in keiner Weise verpflichtet
dem zuzustimmen. Es dient nur dazu, dass der Verkäufer seine Provision
zurückbekommt.
> "Die Transaktion wird abgebrochen, weil Sie den Kauf widerrufen möchten.
Du hast den Kauf bereits widerrufen!
> Nach Ihrer Bestätigung bei ebay erstatten wir Ihnen umgehend Ihr Geld."
Das ist eine Erpressung!
Dein Kaufverhältnis samt Rückgabe/Widerrufsrecht hat absolut nichts
mit der Transaktion zu tun.
> Ich habe nun gelesen, dass der Verkäufer damit seine Gebühr erstattet
> bekommen kann. Soll
Ack
> er von mir aus gerne, mir ist das egal, aber ich
> fühle mich aufgrund der Antwort regelrecht erpresst.
Dafür bekäme er von mir eine Negative. Und keine Zustimmung!
> Seit wann muss ich
> denn eine Transaktion abbrechen, wenn ich von meinem Widerrufsrecht
> Gebrauch mache?
musst du nicht!
> Ich möchte den Verkäufer auf jeden Fall negativ bewerten und frage mich
> (und euch), ob ich das nach Abbruch der Transaktion überhaupt noch kann.
ja
> Würdet ihr dem Abbruch zustimmen oder ihn ablehnen?
In diersem Fall würde ich ablehnen und sofort(!) negativ bewerten.
Solche Verkäufer, die meinen das Recht interpretieren zu können wie
sie es wollen, haben bei Ebay nix zu suchen. Gibt es aber leider viel
zu viele. Und denen gehört eins auf Die Mütze!
Warum sollte der Verkäufer das Gerld zurückzahlen, bevor der Käufer
dem Abbruch der Transaktion zugestimmt hat?
--
Rolf
> Wolfgang Hauser wrote:
>> Warum sollte man diese Bestätigung abgeben, bevor der VK das Geld
>> erstattett hat?
>>
> Warum sollte der Verkäufer das Gerld zurückzahlen, bevor der Käufer
> dem Abbruch der Transaktion zugestimmt hat?
Da man eine Frage nicht mit einer Gegenfrage beantworten soll, mache ich
das mal:
Weil die Bestätigung nicht heißt "ich habe mein Geld zurückbekommen",
sondern "ich habe mich mit dem VK darauf geeinigt, den Handel nicht
abzuschließen, alle gegenseitigen Ansprüche sind nicht mehr gültig bzw.
bereits erfüllte Verpflichtungen (Ware, Geld, ...) werden rückabgewickelt".
> Das ist eine Erpressung!
> Dafür bekäme er von mir eine Negative. Und keine Zustimmung!
> In diersem Fall würde ich ablehnen und sofort(!) negativ bewerten.
> Solche Verkäufer, die meinen das Recht interpretieren zu können wie
> sie es wollen, haben bei Ebay nix zu suchen. Gibt es aber leider viel
> zu viele. Und denen gehört eins auf Die Mütze!
Peter, hör' nicht auf den Gerber, der ist als 'minimal' durchgeknallt
und mit einem Schandmaul gesegnet bekannt.
Wie bereits geschrieben, kann der VK seine Provision auch nach einer
Weile deiner Untätigkeit selbst zurückholen. Wenn du die Rückabwicklung
(so wie von Gerber vorgeschlagen) aber aktiv ablehnst, machst du damit
deutlich, dass du an dem Vertrag festhälst. Dann gibt es natürlich keine
Kohle zurück und du musst den Kaufpreis bezahlen bzw. die Ware behalten.
>Warum sollte der Verkäufer das Gerld zurückzahlen, bevor der Käufer
>dem Abbruch der Transaktion zugestimmt hat?
Weil das Rücktrittsrecht des Käufers an keinerlei Ebay-Bestimmung über
den Abbruch irgendwelcher Auktionen gebunden ist.
Also: Rücktritt verlangen. Nicht weiterdiskutieren. Nach Erhalt des
Geldes negativ bewerten, weil er Ware geschickt hat, die nicht der
Beschreibung entsprochen hat, und weil er bei der Rückabwicklung
anfing, unbegründete Bedingungen zu stellen.
> Solche Verkäufer, die meinen das Recht interpretieren zu können wie
> sie es wollen, haben bei Ebay nix zu suchen. Gibt es aber leider viel
> zu viele. Und denen gehört eins auf Die Mütze!
Dünnlaberer wie Du haben im Usenet nichts zu suchen.
Bye
Sven
Wer bei ebay handelt, unterwirft sich nicht nur geltendem deutschen
Recht sondern auch den ebay-Bedingungen. Ich würde als Verkäufer bei
ebay auch eine Bestätigung haben wollen, dass der Käufer mich von meinen
(ebay-)Pflichten entbindet.
Bye
Sven
> Wenn du die Rückabwicklung
> (so wie von Gerber vorgeschlagen) aber aktiv ablehnst, machst du damit
> deutlich, dass du an dem Vertrag festhälst. Dann gibt es natürlich keine
> Kohle zurück und du musst den Kaufpreis bezahlen bzw. die Ware behalten.
Lt. Ursprungsposting:
"habe ich den Kauf fristgerecht widerrufen und den Artikel
zurückgeschickt."
hat er als Käufer alles Notwendige erledigt und jetzt Anspruch auf
Rückzahlung des Kaufpreises.
Andreas
> Ich habe nun gelesen, dass der Verkäufer damit seine Gebühr erstattet
> bekommen kann. Soll er von mir aus gerne, mir ist das egal, aber ich
> fühle mich aufgrund der Antwort regelrecht erpresst.
Wie Du Dich fühlst ist dabei irrelevant. Der Gesetzgaber hat in § 253
festgelegt, was eine Erpressung ist und was nicht. Dies ist keine.
> Seit wann muss ich
> denn eine Transaktion abbrechen, wenn ich von meinem Widerrufsrecht
> Gebrauch mache?
Lies mal die beay-Bedingungen nach, denen Du Dich auch als Käufer
unterwirfst.
> Ich möchte den Verkäufer auf jeden Fall negativ bewerten
Warum? Weil er seine ebay-Gebühren wieder haben möchte? Er bleibt doch
schon auf den Porto-Kosten sitzen.
Dein Posting beweist eindrucksvoll, dass es auch unter den Käufern echte
Querulanten gibt, die in Verkäufer negative bewerten können sollte.
Bye
Sven
>
>> Seit wann muss ich
>> denn eine Transaktion abbrechen, wenn ich von meinem Widerrufsrecht
>> Gebrauch mache?
>
> Lies mal die beay-Bedingungen nach, denen Du Dich auch als Käufer
> unterwirfst.
Ebay kann in seinen AGBs das gesetzlioche Widerrufsrecht nicht aushebeln
oder an weitere Bededingungen knüpfen.
>> Ich möchte den Verkäufer auf jeden Fall negativ bewerten
>
> Warum? Weil er seine ebay-Gebühren wieder haben möchte?
Nein, vermutlich weil der Verkäufer einen Artikel geliefert hat, welcher
nicht der Beschreibung entsprach.
Andreas
Oder nur den Erwartungen nicht entsprach? Genau; *wir* wissen es nicht.
Bye
Sven
> hat er als Käufer alles Notwendige erledigt und jetzt Anspruch auf
> Rückzahlung des Kaufpreises.
Ein umsichtiger VK wird aber trotzdem so lange mit der Rückzahlung
'warten', bis er die Gebühren von ebay erstattet bekam:
entweder durch aktive Zustimmung des K oder mehrtägiges Warten während
dessen Untätigkeit, um dann selbst den Rückabwicklungsfall unter Erhalt
der Gebührenrückerstattung zu schließen.
Wenn so ein Cleverle wie Gerber aber aus Trotz und bösem Vorsatz auf
'keine Zustimmung zur Rückabwicklung' klickt, gibt's erst recht keine
Rückzahlung des Kaufpreises, denn offensichtlich hat der K ja seine
Willenserkärung 'Widerruf' erneut widerrufen und will die Ware jetzt
doch haben.
> R.R.Kopp <Ro...@gmx.com> schrieb:
>
> >Warum sollte der Verkäufer das Gerld zurückzahlen, bevor der Käufer
> >dem Abbruch der Transaktion zugestimmt hat?
>
> Weil das Rücktrittsrecht des Käufers an keinerlei Ebay-Bestimmung über
> den Abbruch irgendwelcher Auktionen gebunden ist.
Ack
> Also: Rücktritt verlangen.
Muss er nicht. Er hat bereist den Rücktritt/Widerruf ausgeführt. Er
muss nur noch die bedingungslose Rückzahlung verlangen. Ein
Mahnbescheid wäre der nächste Schritt.
> Nicht weiterdiskutieren.
Ack
> Nach Erhalt des
> Geldes negativ bewerten, weil er Ware geschickt hat, die nicht der
> Beschreibung entsprochen hat, und weil er bei der Rückabwicklung
> anfing, unbegründete Bedingungen zu stellen.
FACK!
Das ehrt mich dass du dich mit mir beschäftigst.
> Am 09.09.2010 10:57, schrieb Werner Tann:
> > R.R.Kopp<Ro...@gmx.com> schrieb:
> >
> >> Warum sollte der Verkäufer das Gerld zurückzahlen, bevor der Käufer
> >> dem Abbruch der Transaktion zugestimmt hat?
> >
> > Weil das Rücktrittsrecht des Käufers an keinerlei Ebay-Bestimmung über
> > den Abbruch irgendwelcher Auktionen gebunden ist.
>
> Wer bei ebay handelt, unterwirft sich nicht nur geltendem deutschen
> Recht sondern auch den ebay-Bedingungen.
In Bezug auf die Beziehung zu Ebay! Die rechtliche Seite zwischen K
und V ist davon unberührt.
> Ich würde als Verkäufer bei
> ebay auch eine Bestätigung haben wollen, dass der Käufer mich von meinen
> (ebay-)Pflichten entbindet.
Wollen kannst du viel. Einen Anspruch hast du in diesem Fall nicht!
Dass Ebay einem V gegenüber so kulant ist und dem die Provision
erstattet obwohl ein Kauf zustande kam ist Goodwill! Ebay hat ja seine
Aufgabe erledigt. D.h. Veröffentlichen des Angebotes und Abwicklung
der Kauftätigkeit. Was danach kommt geht Ebay eigentlich nix mehr an.
Ich habe den Begriff "merkwürdig" nicht verwendet.
Die Transaktion ist abgeschlossen, sie kam durchaus zustande. Wenn der
Verkäufer andere Artikel verschickt als beschrieben, sind die
Ebay-Gebühren sein Problem. Es handelte sich nicht um ein Versehen, der
Verkäufer ist der Meinung, dass die Beschreibung bzw. der Artikel so
korrekt ist. Das möchte ich hier allerdings nicht diskutieren.
>> Ich möchte den Verkäufer auf jeden Fall negativ bewerten
>
> Das IST merkwürdig. Was soll das?
Nein, ist es nicht. Der Artikel entsprach nicht der Beschreibung. Ich
widerrufe also im Grunde genommen nicht gemäß Fernabgabegesetz, weil
mich der Artikel etwa nicht gefiele, sondern weil ich diesen Artikel so
nicht ersteigert hatte. Der Verkäufer möchte dies nicht anerkennen und
ist der Meinung, mir nur den Kaufpreis, nicht aber die Kosten der
Rücksendung zu erstatten. Sollte sich dies nach der Erstattung
bestätigen, kann ich den Verkäufer nur negativ bewerten. "... auf jeden
Fall negativ bewerten ..." war falsch formuliert.
Der Artikel entsprach nicht der Beschreibung, also akzeptiere ich auch
keinerlei Rücksendekosten von 6,90 Euro. Der überflüssige Zeitaufwand
ist ärgerlich genug.
Und ich habe auch betont, dass sich der Verkäufer seine Gebühren gerne
erstatten lassen darf, mich stört das nicht. Ich wollte lediglich
wissen, ob ich danach noch bewerten kann.
Gruß Peter
Voll ACK. Du hast einem der schlimmsten Trolle und Störer geantwortet!
A.P. ist einer der wenigen Leute, die im höchsten Kill-Level bei mir
stehen. Nämlich "Delete". Ich weiss also gar nicht, was er wieder
alles für Müll geschrieben hat. Ich sehe nur den zitierten Rest.
Woraus ich auch ersehe, dass er wieder wilde Verleudmungen betreibt
indem er unbeteiligte Namen nennt.
Und was er zum rechtlichen Vorgang schreibt ist natürlich auch wieder
Müll. Der Typ ist einfach nur hohl!
Bis jetzt ist er allerdings nur in anderen NGs aufgefallen. Aber
scheinbar haben sie ihn dort vertrieben.
Einfach ignorieren diesen Typen!
Richtig, Sven. Ich konnte diesen Artikel allerdings auch nicht erwarten. ;)
Es handelt sich um falsch angegebene Maße, die für den Gebrauch wichtig
sind, wenigstens in meinem Fall. Diese Maße werden in allen seinen
Auktionen angegeben, und der Verkäufer sagt, er kann keine anderen Maße
liefern, die wären eben alle so. Es ist offensichtlich, dass sich der
Verkäufer damit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen möchte, da die
angegebenen Maße für den Artikel üblich sind und von anderen Anbietern
auch so geliefert werden. Es geht um ein Füllvolumen, und bei den
gelieferten Maßen kommt man nur auf 60 % des erwarteten Füllvolumens.
Wer soll das jetzt sein?
Gruß Peter
> Woraus ich auch ersehe, dass er wieder wilde Verleudmungen betreibt
> indem er unbeteiligte Namen nennt.
Keine Verleumdung, Wolfgang:
http://groups.google.com/group/de.rec.motorrad/msg/887ced40ac4791db?dmode=source
http://groups.google.com/group/de.rec.motorrad/msg/7072211235ec960a?dmode=source
Die verbalen Ausbrüche, wenn er mal wieder seine dämpfende Medizin nicht
genommen hat, kann man bei allen seinen schizophrenen Pseudonymen nachlesen:
Wolfgang Gerber
Jens Fittig
Paulchen Panther
Fritz Mueller
Ulkig F.Heidenarm
Ach sooo, und ich dachte wirklich, Erpressung ist, wenn ich das will.
Danke für den Hinweis. § 253 wo eigentlich? In den Ebay-AGB?
>> Seit wann muss ich
>> denn eine Transaktion abbrechen, wenn ich von meinem Widerrufsrecht
>> Gebrauch mache?
>
> Lies mal die beay-Bedingungen nach, denen Du Dich auch als Käufer
> unterwirfst.
Lies mal das BGB nach, dem sich Ebay in Deutschland unterwirft.
>> Ich möchte den Verkäufer auf jeden Fall negativ bewerten
>
> Warum? Weil er seine ebay-Gebühren wieder haben möchte? Er bleibt doch
> schon auf den Porto-Kosten sitzen.
Ist das mein Problem, wenn er falsche Artikel durch die Gegend schickt?
> Dein Posting beweist eindrucksvoll, dass es auch unter den Käufern echte
> Querulanten gibt, die in Verkäufer negative bewerten können sollte.
"... die in Verkäufer negative bewerten können sollte."
Hä?
Gruß Peter
> "... die in Verkäufer negative bewerten können sollte."
>
> Hä?
Ich spendiere Sven ein "e".
>>>> Ich möchte den Verkäufer auf jeden Fall negativ bewerten
>>> Warum? Weil er seine ebay-Gebühren wieder haben möchte?
>> Nein, vermutlich weil der Verkäufer einen Artikel geliefert hat, welcher
>> nicht der Beschreibung entsprach.
>Oder nur den Erwartungen nicht entsprach? Genau; *wir* wissen es nicht.
Imho gibt es noch keinen Grund, die Urteilsfähigkeit des OP
anzuzweifeln.
Wenn die Beschreibung zutreffend war, hätte der Verkäufer auf seinem
Recht bestehen sollen.
Wenn der Käufer von einem Rücktritts- oder sonstigen Recht Gebrauch
machen will, sollte sich der Verkäufer über unsere merkwürdige
Gesetzgebung beschweren.
In keinem Falle besteht imho für den Käufer die Notwendigkeit, die
Transaktion "abzubrechen", da das für ihn nur Nachteile bringen kann.
So wie der OP das schildert, hat das mit eBay überhaupt nix mehr zu
tun. Die Auktion/Transaktion ist gelaufen. Punkt.
Wenn die Beschreibung nicht zutreffend war, hat der Verkäufer - aus
welchem Grund auch immer - Mist gebaut. Wenn die Beschreibung
an eine Täuschung heranreicht, ist eine negative Bewertung ok.
Grüße,
H.
> Wenn die Beschreibung nicht zutreffend war, hat der Verkäufer - aus
> welchem Grund auch immer - Mist gebaut. Wenn die Beschreibung
> an eine Täuschung heranreicht, ist eine negative Bewertung ok.
Mensch macht Fehler weil nicht Gott und verdient deshalb eine negative
Bewertung? Mit Dir möchte ich keine Geschäfte machen.
Bye
Sven
> In keinem Falle besteht imho für den Käufer die Notwendigkeit, die
> Transaktion "abzubrechen", da das für ihn nur Nachteile bringen kann.
Es geht nicht um "abbrechen", sondern "den Handel nicht abschließen".
Zitat von der ebay Webseite.
> So wie der OP das schildert, hat das mit eBay überhaupt nix mehr zu
> tun. Die Auktion/Transaktion ist gelaufen. Punkt.
Die Transaktion ist keineswegs gelaufen. Es muss ja schließlich noch der
Kaufpreis zurück erstattet werden, oder? Das gehört zu der gesamten
Transaktion auch noch dazu, wenn die Handelspartner (nach Prüfung und
Reklamation der Ware) überein kamen, dass man den deal doch nicht
vollständig durchziehen will, sondern lieber rückabwickelt.
> Mensch macht Fehler weil nicht Gott und verdient deshalb eine negative
> Bewertung? Mit Dir möchte ich keine Geschäfte machen.
Naja, so wie das Verhalten des VK ("ich kann die Werte nicht anders
angeben") auf Reklamation des K ("Wettbewerbvorteil gegenüber der
Konkurrenz durch 'optimierte' Abmessungen") klingt, ist das eher kein
Fehler, sondern bewusstes Täuschen.
Der Support ist übrigens wesentlich einfacher und schneller zu erreichen
als ich dachte. Nach den üblichen und wenigen Abfragen, die man per
Tastendruck beantwortet, wurde ich direkt verbunden.
Als Querulant wurde ich vom Support nicht beschimpft. Man hat meine
Fragen sehr freundlich beantwortet und auch keine Mutmaßungen zu meiner
Urteilsfähigkeit angestellt. Ich bedanke mich dennoch bei allen, die mir
geantwortet haben.
Liebe Grüße
Peter
>Wenn die Beschreibung nicht zutreffend war, hat der Verkäufer - aus
>welchem Grund auch immer - Mist gebaut. Wenn die Beschreibung
>an eine Täuschung heranreicht, ist eine negative Bewertung ok.
Und selbst wenn sie keine Täuschung war (woran erkennt man eigentlich
eine Täuschung im Beschreibungstext? Ist die Grenze zwischen
Schlamperei und Gaunerei immer so leicht zu ziehen?), ist eine
Negative zwar nicht freundlich, aber gerechtfertigt. Jeder macht
Fehler. Man hat dann ja noch die Möglichkeit, Fehler
wiedergutzumachen. Aber anstatt einer Wiedergutmachung sekkiert der VK
den KF mit dem Wunsch nach Transaktionsabbruch.
> Aber anstatt einer Wiedergutmachung sekkiert der VK
> den KF mit dem Wunsch nach Transaktionsabbruch.
[Gebetsmühle]
Das ist kein Abbruch!
[\Gebetsmühle]
Du weisst schon das du Österreicher bist^^ :-) Warum sollte man so auf
Konfrontation gehen? Keiner weiss hier um welche Ware es ging,
vielleicht würdest du die Ware als richtig beschrieben bezeichnen. Wo
ist dein Problem das ganze anzuklicken? MfG theo
Ein Kauf kam eben nicht zustande, der Käufer will rückabwickeln, also
wird er wohl die Bestätigung anklicken müssen, sonst muss er halt warten
bis die Fristen abgelaufen sind und er nicht mehr reagieren braucht, so
einfach ist das! MfG theo
> Die Transaktion ist abgeschlossen, sie kam durchaus zustande. Wenn der
> Verkäufer andere Artikel verschickt als beschrieben, sind die
> Ebay-Gebühren sein Problem. Es handelte sich nicht um ein Versehen, der
> Verkäufer ist der Meinung, dass die Beschreibung bzw. der Artikel so
> korrekt ist. Das möchte ich hier allerdings nicht diskutieren.
Du mußt dich schon entscheiden, ob du vom Verkäufer eine Nachbesserung
forderst (= Lieferung eines Artikels, der der Beschreibung entspricht)
oder von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst. Im zweiten Fall kommt
nämlich kein Vertrag zustande.
> Ich
> widerrufe also im Grunde genommen nicht gemäß Fernabgabegesetz, weil
> mich der Artikel etwa nicht gefiele, sondern weil ich diesen Artikel so
> nicht ersteigert hatte.
Hast du dem Verkäufer das so mitgeteilt, nachdem du selbst erkannt hast,
daß es zwei verschiedene Paar Schuhe sind (bei denen die Rücksendekosten
ebenfalls eine Rolle spielen können)?
Du kannst dir nicht aus Widerruf und Mängelrüge die Regeln rauspicken,
die dir gerade passen. Du mußt dich für eins entscheiden, und daraus
ergeben sich deine Rechte und Pflichten.
Tschüß
Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Nicht nur das, der Verkäufer kann auch zurückerstatten macht einen Fall
von nicht bezahltem Artikel auf und die Negative wird einkassiert. Alles
nur Sturm im Wasserglas. An den OP, wie ist der link zur Auktion um sich
mal ein Bild zu machen wer hier am abspinnen ist.
MfG theo
Ach, und das Wort 'vermutlich' wird jetzt zum Fakt erhoben? Deine
Kristallkugel ist echt toll... MfG theo
Der Verkäufer ist nicht bereit zu bestätigen, dass die
Rücksendungskosten erstattet werden (Kaufpreis unter 40 Euro), obwohl
falsche Maße in der Beschreibung angegeben wurden. Sollte sich nach der
Rückerstattung bestätigen, dass die Rücksendekosten nicht enthalten
sind, werde ich selbstverständlich negativ bewerten, da hilft dir weder
mein noch dein Dachschaden.
Liebe Grüße
Peter
Das ist doch Moppelkotze, denk doch mal nach, der OP behauptet das ein
Unterschied von -40% zum erwarteten Artikel besteht. Glaubst du das ein
gewerblicher Verkäufer bewusst so nachlässig ist? Ich nicht! Stell dir
vor, ein Litermass wo nur 0,6 Liter reinpassen, ein Koffer wo statt 100
Liter nur 60 reinpassen. Dann würde jeder Käufer reklamieren!
Also hilft hier nur der Link zur Auktion! MfG theo
Ich habe den Verkäufer gebeten, mir den Artikel mit den beschriebenen
Maßen zuzusenden. Das konnte er nicht und das habe ich bereits erwähnt.
Danach habe ich den Kauf widerrufen und um Erstattung des Kaufpreises
und der Rücksendekosten gebeten. Letzteres wollte er nicht bestätigen.
Ich werde wegen 6,90 Euro nicht auf die Barrikaden gehen, ich wollte nur
Gewissheit, dass ich ggf. nach einem Abbruch noch negativ bewerten kann.
Das ist alles. Darüberhinaus werde ich auch bei Amazon, wo derselbe
Verkäufer den gleichen Artikel mit denselben falschen Maßangaben
verkauft, eine entsprechende Rezension schreiben.
Gruß Peter
Epay unterwirft sich einen Scheiss den deutschen GEsetzen! Es gibt
einige Sachen in den Epay Regeln die gegen Gesetze verstossen/nicht
zusammenpassen und trotzdem geht da keiner gegen vor. Nur die Kunden
fallen des öfteren vor Gericht mit ihren angeblichen Ansprüchen auf die
Schnauze.
>
>>> Ich möchte den Verkäufer auf jeden Fall negativ bewerten
>>
>> Warum? Weil er seine ebay-Gebühren wieder haben möchte? Er bleibt doch
>> schon auf den Porto-Kosten sitzen.
>
>
> Ist das mein Problem, wenn er falsche Artikel durch die Gegend schickt?
>
>
>> Dein Posting beweist eindrucksvoll, dass es auch unter den Käufern echte
>> Querulanten gibt, die in Verkäufer negative bewerten können sollte.
>
> "... die in Verkäufer negative bewerten können sollte."
>
> Hä?
Was verstehst du daran nicht? Wo ist der Link zur Auktion?
MfG theo
Gut das du dir den Schuh selber anziehst, hatte dich garnicht gemeint,
wo ist der Link zur Auktion? MfG theo
Na, rate mal was der Verkäufer zu hören bekommt wenn er beim Support
anruft? Es ist vollkommen richtig das sie erst zurückerstatten wenn der
Käufer dem Abbruch zugestimmt hat.... ^^ :-)
MfG theo
Um welchen Artikel geht es? MfG theo
Der Link befindet sich an verschiedenen Orten auf meinem Rechner, danke
der Nachfrage. Mein Originalposting enthält keine Bitte um Klärung des
Sachverhalts, ich kann das sehr gut selbst beurteilen. Wenn ihr das hier
erörtern möchtet, ist das eure Sache, mir persönlich hilft es nicht.
Meine Frage habe ich mit dem Ebay-Support geklärt.
Gruß Peter
> Ich habe den Verkäufer gebeten, mir den Artikel mit den beschriebenen
> Maßen zuzusenden. Das konnte er nicht und das habe ich bereits erwähnt.
> Danach habe ich den Kauf widerrufen und um Erstattung des Kaufpreises
> und der Rücksendekosten gebeten. Letzteres wollte er nicht bestätigen.
> Ich werde wegen 6,90 Euro nicht auf die Barrikaden gehen,
Das würde ich aber! Habe das auch gerade erst durchgezogen. Mahnung
(online), Mahnbescheid (online), Klage per Anwalt (online).
Hat den VK ca. 100 EUR gekostet! Sowas ziehe ich auch notfalls bei
einem EUR durch. Wenn ich eindeutig im Recht bin. Manche V fahren
bewusst die betrügerische Tour in der Hoffnung, dass man sich wegen
Bagatellbeträgen nicht wehrt.
> ich wollte nur
> Gewissheit, dass ich ggf. nach einem Abbruch noch negativ bewerten kann.
> Das ist alles. Darüberhinaus werde ich auch bei Amazon, wo derselbe
> Verkäufer den gleichen Artikel mit denselben falschen Maßangaben
> verkauft, eine entsprechende Rezension schreiben.
Tue das - solche Verkäufer müssen weg. Das ist mein voller Ernst.
Ich habe auch gerade wieder so eine Dumpfbacke. Verkaufte Ware mit
nicht zutreffender Beschreibung. Also definitv falsche (überhöhte)
Leistungsangabe. Nur dumm, dass die echten Werte des Herstellers im
Gerät gespeichert sind. Da kann er sich nicht rausreden. Mal sehen wie
es ausgeht. Notfalls geht das auch bis zum Verbraucherschutz.
Warum sollte ich mir beim Verstehen eines verkorksten Satzes mehr Mühe
geben als der Absender beim Verfassen?
Gruß Peter
Nimms mir nicht übel, aber gerade hast du dich eher zum Querulanten als
zum Käufer gemacht. Was bitteschön kann 40% zu klein sein als angegeben
das der Verkäufer nicht massiv reklamationen hätte wenn er so wie du
hier propagierst handeln würde? Der hätte bei dem Artikel gegen 100 %
Reklamationen. Also um was geht es hier, bzw. warum hast du nicht gleich
bei einem anderen gekauft? MfG theo
Weil du kognitive Leistungsmängel beim lesen aufweist. Ein Grund bei
deinen Eltern zu reklamieren? ^^ :-) MfG theo
Der Verkäufer ist in der Tat so nachlässig, allerdings ist die Angabe
nicht ein Volumenmaß, sondern ein Durchmesser. Dieser ist gar nicht so
viel geringer, aber beim Volumen macht es sich dann eben bemerkbar. Und
das Volumen ist beim betreffenden Artikel letztendlich das Ausschlaggebende.
Gruß Peter
Haste'n Dildo gekauft oder was? Warum ist es so schwer einfach mal den
Link, muss ja nicht zu deiner Auktion, aber zum selben Artikel sein, zu
posten? MfG theo
<snip>
> Ihr habt alle einen Dachschaden,
ach ne? Und du?
> wenn der Verkäufer Probs machen würde
> könnte ich eure Haltung ja noch nachvollziehen, aber so, ihr wisst noch
> nicht einmal ob das im OP beschriebene überhaupt objektiv zutrifft!
Du weistt es auch nicht! Also halt die Klappe du Troll! Der OP hat es
doch genau geschrieben.
> Warum sollte man einen Verkäufer der ohne zu zögern rückabwickeln bereit
> ist so eine Scheisse reinsemmeln?
Wenn er schon mit solchen unhaltbaren Forderungen kommt, hat er nichts
anderes verdient!
> Habt ihr mal kurz eure MItgliedsnamen
> zur Hand, mit so einem Gesockse möchte ich als Verkäufer/Käufer nichts
> zu tun haben! theo
Hoffentlich gerätst du mal mit so einer Einstellung an mich. Dann wird
es teuer! Passiert zwar sehr selten weil ich eigentlich ein sehr
friedlicher Mensch bin. Und sogar, wie gerade eben mal wieder, bei
einer Fehllieferung schon oft eine Positive vergeben habe. Kommt immer
nur drauf an wie sich der VK verhält.
Aber bei den wenigen Abzockern und Betrügern bei Ebay schlage ich
gnadenlos zurück! Letztes Jahr ein Fall. Das hat den Patienten ca. 500
EUR gekostet. Bis zur Klage mit Anwalt auf beiden Seiten. Der Anwalt
des V war echt doof seinen Mandanten so weit reinreiten zu lassen. Der
Fall war klar. Aber so sind halt manche Anwälte. Der verdient ja laut
deutschem Recht egal wie es ausgeht.
Und dieses Jahr einer für ca. 100 EUR.
Beides mal ging es um Rückabwicklung/Widerruf/Versandkosten etc.
Doch, ich habe auf die Anfrage reagiert. Ich habe dem VK die Empfehlung
von Ebay mitgeteilt, dass ich vor Rückerstattung des Kaufpreises keinem
Abbruch zustimmen soll.
Gruß Peter
Ach Gerberleinchen, du bist doch nur ein Linkshänder, ein süsser kleiner
Linkshänder....^^ *sbg* und sowas von merkbefreit noch dazu.... theo
Na, dann rate mal was der Verkäufer zu hören bekommt und macht. Er wird
warten....^^ MfG theo
> Notfalls geht das auch bis zum Verbraucherschutz.
Gerber, Du solltest Lieber zum Psychater gehen....
>> Habt ihr mal kurz eure MItgliedsnamen
>> zur Hand, mit so einem Gesockse möchte ich als Verkäufer/Käufer nichts
>> zu tun haben! theo
>
>Hoffentlich gerätst du mal mit so einer Einstellung an mich. Dann wird
>es teuer! Passiert zwar sehr selten weil ich eigentlich ein sehr
>friedlicher Mensch bin.
GELÄCHTER!
Du solltest mal wieder Dein Lithium nehmen...
Ich kann nicht Querulant und Käufer zugleich sein? Schade, und jetzt
muss ich mich entscheiden?
> Was bitteschön kann 40% zu klein sein als angegeben
> das der Verkäufer nicht massiv reklamationen hätte wenn er so wie du
> hier propagierst handeln würde?
Ich habe es bereits erklärt. Angegeben war ein Durchmesser,
ausschlaggebend ist aber letztendlich das Volumen. Ich hatte bereits
einen Artikel, der den angegebenen Maßen entsprach und mir ist daher der
Größenunterschied aufgefallen. Anderen fällt er vielleicht nicht sofort auf.
Der hätte bei dem Artikel gegen 100 %
> Reklamationen. Also um was geht es hier, bzw. warum hast du nicht gleich
> bei einem anderen gekauft? MfG theo
Er hatte in der Artikelbeschreibung leider nicht angegeben, dass die
Maße in der Artikelbeschreibung falsch sind. Ich entschuldige mich
hiermit für meine Arglosigkeit.
Gruß Peter
>> Würdet ihr dem Abbruch zustimmen oder ihn ablehnen?
>
>In diersem Fall würde ich ablehnen und sofort(!) negativ bewerten.
Super Idee!
Wenn Du ablehnst, willst Du also nicht mehr widerrufen, sondern
offensichtlich die Ware doch behalten.
Es geht um den Artikel, den ich ersteigert hatte.
Gruß Peter
>Am 09.09.2010 10:19, schrieb Andreas Portz:
>> Jens Fittig wrote:
>>
>>> Das ist eine Erpressung!
>>
>>> Dafür bekäme er von mir eine Negative. Und keine Zustimmung!
>>
>>> In diersem Fall würde ich ablehnen und sofort(!) negativ bewerten.
>>
>>> Solche Verkäufer, die meinen das Recht interpretieren zu können wie
>>> sie es wollen, haben bei Ebay nix zu suchen. Gibt es aber leider viel
>>> zu viele. Und denen gehört eins auf Die Mütze!
>>
>> Peter, hör' nicht auf den Gerber [...]
>
>
>Wer soll das jetzt sein?
Jens Fitting
AKA Wolfgang Gerber
AKA Paulchen Panther
AKA Ulkig F.Heidenarm
Usenetbekannter Troll, der schon seit Jahren wild pöbelnd unter
verschiedensten Namen durch das Web wandert.
Relativ leicht zu erkennen, weil er immer recht schnell ausfällig wird
und Leute schon bei Lapalien persönlich beleidigt.
Bevor Du auf ihn hörst, solltest Du lieber "Ekel Alfred" (Ein Herz und
eine Seele) als Menschenfreund betrachten....
Auf meinen gerichtlichen Mahnbescheid? Muss er nicht lange.
Gruß Peter
>
>Doch, ich habe auf die Anfrage reagiert. Ich habe dem VK die Empfehlung
>von Ebay mitgeteilt, dass ich vor Rückerstattung des Kaufpreises keinem
>Abbruch zustimmen soll.
Also willst Du de Ware doch behalten?
>Am 09.09.2010 11:31, schrieb Sven Bötcher:
>
>>
>>> Seit wann muss ich
>>> denn eine Transaktion abbrechen, wenn ich von meinem Widerrufsrecht
>>> Gebrauch mache?
>>
>> Lies mal die beay-Bedingungen nach, denen Du Dich auch als Käufer
>> unterwirfst.
>
>Ebay kann in seinen AGBs das gesetzlioche Widerrufsrecht nicht aushebeln
>oder an weitere Bededingungen knüpfen.
K widerruft per Mail
VK bittet um Bestätigung über ebay
K gibt diese nicht, also hat er offensichtlich kein Interesse mehr am
Widerruf und will doch behalten.
Wäre eine logische Interpretation...
Nein, wieso?
Kann sein. Ich musste mich - offensichtlich im Gegensatz zu dir - noch
nicht zu Gummipuppen beraten lassen.
Gruß Peter
Falsch interpretiert. Ich habe den Abbruch ignoriert, nicht abgelehnt,
und den Verkäufer informiert, dass ich der Empfehlung von Ebay gefolgt
bin, auf die Erstattung des Geldes zu warten.
Gruß Peter
Wenn du partou den Artikel nicht bezeichnen willst, entspricht deine
Argumentation offenbar nicht der Tatsache. Ansonsten sollte es ja für
jeden nachvollziehbar sein was du als mangel ansiehst. Dem ist wohl
nicht so. Wie war dein Mitgliedsname nochmal? Nur für meine
Sperrliste.... theo
Lass ihn, das ist nur ein dummer Troll, der provozieren will. Hirn für
vernünftige Antworten hat der nicht.
> Am 09.09.2010 16:46, schrieb Theodor.Hellwald:
<Trollgelaber>
> Falsch interpretiert. Ich habe den Abbruch ignoriert, nicht abgelehnt,
> und den Verkäufer informiert, dass ich der Empfehlung von Ebay gefolgt
> bin, auf die Erstattung des Geldes zu warten.
Echt faszinierend, wie du dich hier von 2 bekannten Trollen
beschäftigen lässt.
Vielleicht ja, vielleicht nein. Aber der Sachverhalt, der hier von dir
erörtert werden will, war dein Problem, nicht meins. Mir ging es nur
darum, welche Konsequenzen ein Abbruch hat. Alles, was ich nicht in
meinem OP gefragt hatte, muss auch nicht diskutiert werden. Jedenfalls
nicht mit mir.
> Ansonsten sollte es ja für
> jeden nachvollziehbar sein was du als mangel ansiehst. Dem ist wohl
> nicht so. Wie war dein Mitgliedsname nochmal? Nur für meine
> Sperrliste.... theo
Tja, jetzt musst du dich wohl bei Ebay abmelden, wenn du ganz sicher
nicht an mich geraten willst.
Und deine gruppenkasper-fups kannst du dir gerne mit Käse überbacken. EOD
Na weil Du die Transaktion ja offensichtlich nicht abbrechen willst...
Ich hab die Ware längst zurückgeschickt und möchte nicht alles, was ich
bereits geschrieben habe, wiederholen.
Gruß Peter
Hallo Martin, vielen Dank für deine hilfreiche Antwort. Ich hatte dem VK
den Sachverhalt beschrieben und um einen Lösungsvorschlag gebeten.
Daraufhin hat er mir mitgeteilt, dass er keinen anderen Artikel habe,
also Nachbessern oder den Mangel beseitigen konnte er nicht. Daraufhin
habe ich den Kauf widerrufen und in meiner Mail deutlich gemacht, dass
ich das nicht etwa laut FAG tue, sondern weil ein falscher Artikel
geliefert wurde. Ich bat um eine Bestätigung, dass alle Kosten erstattet
werden, und das wollte der Verkäufer nicht. Wenn er es nicht tut, ist es
eben so, damit kann ich leben. Ich wollte mir eben nur die Möglichkeit
erhalten, nach ettl. Abbruch eine negative Bewertung abgeben zu können,
darauf zielte meine Frage. Danke für deine Antwort, das wird mir in
Zukunft vielleicht weiterhelfen.
Liebe Grüße
Peter
> [...] weil ich eigentlich ein sehr friedlicher Mensch bin. [...]
Genau! Frei nach Udo Lindenberg: eigentlich bist Du ganz friedlich, Du
kommst nur viel zu selten dazu? ;)
SCNR
-Uwe-
Nochmal vielen herzlichen Dank für deine hilfreichen Antworten! :)
Peter
> Auf meinen gerichtlichen Mahnbescheid? Muss er nicht lange.
Ohne angemessene Fristsetzung? Ein weiteres Eigentor! Der VK hat für die
Rückzahlung so viel Zeit, dass er bis dahin die Zustimmung zur
Rückabwicklung getrost eigenhändig durchführen kann.
-Andreas
--
Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
exit X Q ^C ^c ^? :quitbye CtrlAltDel ~~q :~q logout save/quit :!QUIT
^[zz ^[ZZZZZZ ^H man vi ^@ ^L ^[c ^# ^E ^X ^I ^T ? help helpquit ^D ^d
man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
Meine Frage ist keine Gegenfrage - es ist die Antwort.
Unter ordentlichen Menschen gibt es Regeln. Und bei ausgeübtem
Widerruf ist es nun mal Brauch, dass der Widerrufende den Anderen aus
seinen Verpflichtungen entlässt. Zug um Zug - und sei es nur der
Entlass aus der Provisonszahlung an eBay.
>Weil die Bestätigung nicht heißt "ich habe mein Geld zurückbekommen",
>sondern "ich habe mich mit dem VK darauf geeinigt, den Handel nicht
>abzuschließen, alle gegenseitigen Ansprüche sind nicht mehr gültig bzw.
>bereits erfüllte Verpflichtungen (Ware, Geld, ...) werden rückabgewickelt".
>
Wie immer auch deine Einlassung zu verstehen ist: Ebend.
--
Rolf
Sven Bötcher schrieb:
> Mensch macht Fehler weil nicht Gott und verdient deshalb eine negative
> Bewertung?
na klar. Wer viele Fehler macht hat viele Negative und wer wenig Fehler
macht hat wenig Negative. Genau so war das Bewertungssystem gedacht.
Gruß, Wolfgang
Der Verkäufer hat einen nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel
geliefert, nach eigener Aussage ist ihm die Nacherfüllung nicht
möglich, also: Rücktritt unter vollständiger Erstattung des
Kaufpreises zuzüglich der Hin- und Rücksendekosten.
>Ich bat um eine Bestätigung, dass alle Kosten erstattet
>werden...
>
...nicht bei Widerruf bei Kaufpreis unter 40 Euro...
>
>... und das wollte der Verkäufer nicht. Wenn er es nicht tut, ist es
>eben so, damit kann ich leben. Ich wollte mir eben nur die Möglichkeit
>erhalten, nach ettl. Abbruch eine negative Bewertung abgeben zu können,
>darauf zielte meine Frage.
>
Klär das einfach nochmal mit dem VK eindeutig: Nicht Widerruf, sondern
Rücktritt wegen Falschlieferung und Unmöglichkeit der Nacherfüllung.
Sollte er dir dann immer noch den vollen Kostenersatz versagen, kannst
du (und solltest du auch) ihm eine reinwürgen.
--
Rolf
>Wolfgang Hauser wrote:
>
>>>
>>>> "Die Transaktion wird abgebrochen, weil Sie den Kauf widerrufen möchten.
>>>> Nach Ihrer Bestätigung bei ebay erstatten wir Ihnen umgehend Ihr Geld."
[..]
>>Warum sollte man diese Bestätigung abgeben, bevor der VK das Geld
>>erstattett hat?
>>
>Warum sollte der Verkäufer das Gerld zurückzahlen, bevor der Käufer
>dem Abbruch der Transaktion zugestimmt hat?
Nenn mir einfach mal die Rechtsgrundlage, nach der er Deiner Meinung
nach an die Erstattung von irgendwelchen zusätzlichen Bedingungen
abhängig machen darf.
>Du weisst schon das du Österreicher bist^^ :-) Warum sollte man so auf
>Konfrontation gehen? Keiner weiss hier um welche Ware es ging,
>vielleicht würdest du die Ware als richtig beschrieben bezeichnen. Wo
Wie gehen hier grundsätzlich von der Annahme aus, daß Poster die
Wahrheit sagen und geben ihnen entsprechende Ratschläge. Sie werden
selber wissen, daß diese Ratschläge ihnen nur helfen, wenn sie uns
nicht belogen haben. Warum sollten sie das also tun?
>ist dein Problem das ganze anzuklicken? MfG theo
Er brauchts nichts "anzuklicken", um von seinem Rücktrittsrecht
Gebrauch zu machen. Und der Verkäufer braucht keinen Klick des Kunden,
um dem Rücktritt zuzustimmen.
>Doch, ich habe auf die Anfrage reagiert. Ich habe dem VK die Empfehlung
>von Ebay mitgeteilt, dass ich vor Rückerstattung des Kaufpreises keinem
>Abbruch zustimmen soll.
Könnt Ihr 2 Helden, Du und Theo, Euch vielleicht ein sinnvolles
Quoting aneignen, sprich, den ganzen Müll weglöschen, auf den Ihr
nicht *direkt* antwortet? Danke.
>Gleiches scheint z.B. bei der beliebten Verwechslung von Garantie und
>Gewährleistung zu gelten: Manche Leute mit Halbwissen geilen sich gerne
>daran auf, beides streng von einander abzugrenzen. Dabei taucht im
>heutigen BGB der Begriff der Gewährleistung so überhaupt nicht mehr auf.
Im österr. ABGB schon:
http://tinyurl.com/2whcp5h
(http://www.ris.bka.gv.at)
Und soweit ich weiß, gilt hier in der EU jeweils das Recht des Landes
des Kunden.
>AFAIK urteilten Gerichte da aber schon so, dass der Laie zwar Garantie
>sagte, eigentlich aber das richtige meinte und ihm daraus dann kein
>Strick gedreht werden konnte.
Das wohl ja.
R.R.Kopp schrieb:
> Unter ordentlichen Menschen gibt es Regeln. Und bei ausgeübtem
> Widerruf ist es nun mal Brauch, dass der Widerrufende den Anderen aus
> seinen Verpflichtungen entlässt. Zug um Zug
K hat gezogen, er hat die Ware zurückgeschickt, jetzt ist VK mit dem
angemessenen Zug dran und erstattet den Kaufpreis. Danach kann K wieder
ziehen und z.B. bei der Gebührenerstattung behilflich sein.
Zug um Zug bedeutet nicht, daß erst einer alle seine Züge zu erledigen
hat und dann der andere anfängt auch mal was zu tun.
Gruß, Wolfgang
Die Aufhebung aller Vertragsverpflichtungen des Verkäufers durch den
Käufer ist Bestandteil des Widerrufs/der Rücksendung. Bei eBay könnte
er andernfalls im Nachhinein noch einen Streitfall wegen eines nicht
erhaltenen Artikels lostreten. Oder er könnte dem Verkäufer durch
Nichtzustimmung die Gebührenerstattung verwehren. Der Käufer ist also
noch am Zug
--
Rolf
>> Mensch macht Fehler weil nicht Gott und verdient deshalb eine negative
>> Bewertung?
>na klar. Wer viele Fehler macht hat viele Negative und wer wenig Fehler
>macht hat wenig Negative. Genau so war das Bewertungssystem gedacht.
Soooo schwer ist es wohl auch nicht, zwischen Fehler und Täuschung zu
unterscheiden.
Derzeit scheint es Usus zu werden, Beschwerden wegen bewußter
Täuschung mit der Behauptung "Will nachverhandeln" abzuschmettern :-).
Grüße,
H.
>> Zug um Zug bedeutet nicht, daß erst einer alle seine Züge zu erledigen
>> hat und dann der andere anfängt auch mal was zu tun.
>>
> Die Aufhebung aller Vertragsverpflichtungen des Verkäufers durch den
> Käufer ist Bestandteil des Widerrufs/der Rücksendung.
Das widerspricht den Aussagen des Ebay-Supports, und auch der
Widerrufsbelehrung des Verkäufers. Kannst du mit einer Quelle belegen,
dass ein Transaktionsabbruch Bestandteil des Widerrufs/der Rücksendung ist?
> Bei eBay könnte
> er andernfalls im Nachhinein noch einen Streitfall wegen eines nicht
> erhaltenen Artikels lostreten.
Das würde mir in Anbetracht des mit dem Verkäufer geführten
E-Mail-Verkehrs doch sehr schwerfallen, glaubwürdig darzulegen, dass ich
den Artikel nicht erhalten habe. Wie kommst du darauf?
Ich halte mich jetzt an die Empfehlung des Ebay-Supports, und das habe
ich dem VK mitgeteilt.
> Oder er könnte dem Verkäufer durch
> Nichtzustimmung die Gebührenerstattung verwehren. Der Käufer ist also
> noch am Zug
Ich kann dem Verkäufer keine Gebührenerstattung verwehren, das kann nur
Ebay. Ich würde nach der Erstattung des Geldes aber sehr gerne einem
Transaktionsabbruch zustimmen.
Gruß Peter
>> In keinem Falle besteht imho für den Käufer die Notwendigkeit, die
>> Transaktion "abzubrechen", da das für ihn nur Nachteile bringen kann.
>Es geht nicht um "abbrechen", sondern "den Handel nicht abschließen".
>Zitat von der ebay Webseite.
Ich bezog mich auf das Wording des OP, "Abbruch".
>> So wie der OP das schildert, hat das mit eBay überhaupt nix mehr zu
>> tun. Die Auktion/Transaktion ist gelaufen. Punkt.
>Die Transaktion ist keineswegs gelaufen.
Was die Mitwirkung von eBay als Auktions-Plattform angeht, sehr wohl.
Daß eBay sich mit verschiedenen Aktivitäten in die Folge-Abwicklung
hereindrängt, ist unerheblich. Nach Zustandenkommen des Vertrages
sehe ich nur noch Verpflichtungen zwischen Käufer und Verkäufer, die
normalerweise als erwachsen und zurechnungsfähig anzusehen sind.
>Es muss ja schließlich noch der
>Kaufpreis zurück erstattet werden, oder? Das gehört zu der gesamten
>Transaktion auch noch dazu, wenn die Handelspartner (nach Prüfung und
>Reklamation der Ware) überein kamen, dass man den deal doch nicht
>vollständig durchziehen will, sondern lieber rückabwickelt.
Imho ist der Deal abgeschlossen. Daß eine Partei sich zurückziehen
will, betrifft nun die Rest-Abwicklung, die NACH Auktionsabschluß
erfolgt.
Es gibt imho überhaupt keinen Grund, nun so zu tun, als hätte vorher
keine Auktion/Kauf stattgefunden. Schon garnicht kann es ein Grund
sein, daß der VK eventuell Gebühren gegen eBay einspart.
Aber das ist nur meine persönliche Ansicht, die ich niemandem
aufdrängen will.
Grüße,
H.