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Re: [ebay] Änderung einer negativen Bewertung

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Harald Klotz

unread,
Jan 20, 2021, 8:37:14 PM1/20/21
to
Am 20.01.2021 um 22:08 schrieb Martin Τrautmann:

> Es schützt den falschen - hier ist es jemand, der wohl als
> Geschäftsmodell gefälschte SD-Karten vertickt.

Im Schutz von Betrügern ist Ebay ganz groß, besonders wenn es
Umsatzstarke Händler sind.
Eine Betrüger darfst du nicht Betrüger nennen, da löscht Ebay sehr
schnell eine Bewertung.
Du kannst solche Betrüger auch bei Ebay nicht melden. Die Option gibg es
im Meldeformular nicht.
Ich wollte einen Händler melden, der Neuware als Gebrauchtware vertickt,
keine Chance.
Und wenn du auf einen Betrüger reingefallen bist ist der Käuferschutz
nicht einen Cent wert.

Grüße
Harald

Andreas Portz

unread,
Jan 21, 2021, 1:24:57 AM1/21/21
to
On 21.01.2021 02:37, Harald Klotz wrote:

> Im Schutz von Betrügern ist Ebay ganz groß, besonders wenn es
> Umsatzstarke Händler sind.

Man kann sich von ebay sogar anrufen lassen, um einen 'etwas diffizieren
Fall' zu schildern, der nicht in das main stream Formular passt.


> Eine Betrüger darfst du nicht Betrüger nennen, da löscht Ebay sehr
> schnell eine Bewertung.

"Betrüger" ist - wenn kein passendes Gerichtsurteil vorliegt - erst
einmal eine strafrechtlich relevante Beleidigung. An einer solchen will
sich ebay verständlicherweise nicht mitschuldig machen und unterbindet
deshalb eine solche (oft aus Unverständnis oder vorschnell gefällte)
Käufer'einschätzung'.


> Du kannst solche Betrüger auch bei Ebay nicht melden. Die Option gibg es
> im Meldeformular nicht.

Stimmt, siehe einen Abschnitt weiter oben. Eine Sachverhaltsschilderung
(so weit das in einer Zeile mit wenigen Buchstaben möglich ist) kannst
du aber abgeben.


> Ich wollte einen Händler melden, der Neuware als Gebrauchtware vertickt,
> keine Chance.

Du scheinst auch etwas vorschnell zu urteilen/tippen, oder bist du
verwirrt oder meintest du etwa "Gebrauchtware als Neuware verkauft"?
Oder hattest du womöglich einen echten Renoir erworben, stattdessen aber
lediglich eine chinesische, druckfrische Kunstreplika erhalten?


> Und wenn du auf einen Betrüger reingefallen bist ist der Käuferschutz
> nicht einen Cent wert.
In Zeiten von painpal habe ich - in den gaaaanz wenigen echten
Problemfällen - mein Geld IMMER zurück bekommen. Genauso, wie ich
(damals noch zu den Zeiten normaler Bezahlweise) zusammen mit anderen
'Mitgeschädigten' nach 'Erstattung von einem satten Dutzend roten
Bewertungen' einen Verkäufer ganz schnell zum "nicht registriertes
Mitglied" machen konnte. Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass er von
ebay gekickt wurde und sich nicht nach Auffliegen seines
Geschäftsgebarens die Mühe machte, den Betrugsaccount - *ups* jetzt habe
ich es selbst geschrieben ;-) - auch noch abzumelden.


-Andreas

Werner Tann

unread,
Jan 21, 2021, 3:02:37 AM1/21/21
to
Martin ?rautmann <t-us...@gmx.net> schrieb:

>Es schützt den falschen - hier ist es jemand, der wohl als
>Geschäftsmodell gefälschte SD-Karten vertickt.

AFAIK gibt/gab es eine Ebay-Bestimmung, die in Bewertungen verboten
hat, sowas reinzuschreiben wie
"Anzeige erstattet" "Betrüger!" usw.

Vermutlich wurden solche Bewertungen gelöscht.

Wolfgang Ottenweller

unread,
Jan 21, 2021, 7:44:16 AM1/21/21
to
Martin Τrautmann schrieb:

> SD-Karte gefälscht - problemlose Rückerstattung

woher weisst Du, dass die Karte gefälscht ist?

Sie _könnte_ auch defekt oder durch eine technische Panne falsch
beschriftet sein.

"Aufdruck 128GB, gemessene Kapazität 2GB"

Mehr kann man nicht mit Sicherheit sagen.

Harald Klotz

unread,
Jan 23, 2021, 8:56:01 AM1/23/21
to
Am 21.01.2021 um 07:24 schrieb Andreas Portz:

> Man kann sich von ebay sogar anrufen lassen, um einen 'etwas diffizieren
> Fall' zu schildern, der nicht in das main stream Formular passt.

Der Link dazu muss gut versteckt sein.

>> Eine Betrüger darfst du nicht Betrüger nennen, da löscht Ebay sehr
>> schnell eine Bewertung.
>
> "Betrüger" ist - wenn kein passendes Gerichtsurteil vorliegt - erst
> einmal eine strafrechtlich relevante Beleidigung.

Auch einen andere Formulierung dürfte Ebay löschen.
z.B. "Ich fühle mich betrogen".

Ich halte es für Problematisch, dass unser Rechtssystem vermehrt
vermehrt auf die Hilfe rechtlicher Laien setzt und von denen
Beurteilungen verlangt, Beurteilungen von Aussagen, wo sich unter
Umständen mehrere Gerichtsinstanzen mit unterschiedlichen Urteilen
beschäftigen.

> An einer solchen will
> sich ebay verständlicherweise nicht mitschuldig machen und unterbindet
> deshalb eine solche (oft aus Unverständnis oder vorschnell gefällte)
> Käufer'einschätzung'.

Ich halte die Rechtsauffassung, dass man die Plattformbetreiber als
mitschuldig ansieht, für sehr fragwürdig.
Ich sehe sogar einen Rechtsmissbrauch darin.
Aber die Bestrebungen der EU in dieser Richtung, zu weiteren
Verschärfungen sind recht eindeutig.

Wenn ich dich irgendwie öffentlich beleidige ist es eine Sache zwischen
uns, dritte haben sich rauszuhalten.

Nach meiner Rechtsuaffasung hast du ein Recht auf Gegendarstellung, mehr
nicht. Mehr sollte es nicht sein.
Aber es ist müßig das zu diskutieren.

Das Problem, welches ich bei Ebay sehe, dass Ebay sehr schnell mit
Löschungen negativer Bewertungen dabei ist.

Ein Verkäufer der mich betrogen hat, i.noris, schrieb mir auf meine
Reklamation, kackfrech, eine negative Bewertung würde er löschen lassen.

Er hat mir eine Festplatte mit über 20.000 Betiebsstunden nei 6
Einschaltungen verkauft, die er als neu sonstige deklariert hatte.

Eine Rücknahme wurde verweigert, der Ebay Käuferschutz hat sich
geweigert etwas zu unternehmen.
Den Händler i.noris finde ich bei Ebay nicht mehr, dafür die
tradeo-gmbh, welche i.norys Festplatten im Angebot hat und als neu
sonstige verkauft.
Professionelles Label, auf neu getrimmt. Die Sache hat nur einen Haken,
eine HD Hersteller i.norys gibt es nicht.
https://www.ebay.de/itm/i-norys-1TB-6G-7-2K-SAS-3-5-LFF-Festplatte-Hard-Disk-INO-IHDD1000A2-D1/153552838634?hash=item23c0765fea:g:JP4AAOSweOldA6dR

Die Deklaraition von Ebay:
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel,
ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht ...

Aus der Beschreibung des Vk. Zustand: *neu, bulk*
Rechtliche Informationen des Verkäufers
Tradeo GmbH
Sebastian Poll
Berg 24
84104 Rudelzhausen
Germany

>> Du kannst solche Betrüger auch bei Ebay nicht melden. Die Option gibg
>> es im Meldeformular nicht.
>
> Stimmt, siehe einen Abschnitt weiter oben. Eine Sachverhaltsschilderung
> (so weit das in einer Zeile mit wenigen Buchstaben möglich ist) kannst
> du aber abgeben.

Das habe ich nicht gesehen.

>> Ich wollte einen Händler melden, der Neuware als Gebrauchtware
>> vertickt, keine Chance.
>
> Du scheinst auch etwas vorschnell zu urteilen/tippen, oder bist du
> verwirrt oder meintest du etwa "Gebrauchtware als Neuware verkauft"?
> Oder hattest du womöglich einen echten Renoir erworben, stattdessen aber
> lediglich eine chinesische, druckfrische Kunstreplika erhalten?

Googel mal nach i.norys.

>> Und wenn du auf einen Betrüger reingefallen bist ist der Käuferschutz
>> nicht einen Cent wert.
> In Zeiten von painpal habe ich - in den gaaaanz wenigen echten
> Problemfällen - mein Geld IMMER zurück bekommen.

Ich nicht.
Paypal begründete, der Händler hätte nachweislich etwas geliefert, das
reiche nach dem Gesetz.
Dass der Händler die gesetzliche verbriefte Rücknahme verweigerte
interessierte Paypal. nicht.

> Genauso, wie ich
> (damals noch zu den Zeiten normaler Bezahlweise) zusammen mit anderen
> 'Mitgeschädigten' nach 'Erstattung von einem satten Dutzend roten
> Bewertungen' einen Verkäufer ganz schnell zum "nicht registriertes
> Mitglied" machen konnte. Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass er von
> ebay gekickt wurde und sich nicht nach Auffliegen seines
> Geschäftsgebarens die Mühe machte, den Betrugsaccount - *ups* jetzt habe
> ich es selbst geschrieben ;-) - auch noch abzumelden.

i.noris findet man nicht mehr, das war damals mein Verkäufer. Auch
i.norys nicht als Verkäufer.

Ein weiterer Punkt wie Ebay Betrüger schont. Der Anteil negativer
Bewertungen wird nur 1 Jahr rückwirkend berücksichtigt. Ein Verkäufer
der sich 1 Jahr keine negative mehr eingefangen hat, ist 100% positiv.

Grüße
Harald

Andreas Portz

unread,
Jan 23, 2021, 10:26:24 AM1/23/21
to
On 23.01.2021 14:55, Harald Klotz wrote:

> Der Link dazu muss gut versteckt sein.

Der ist (mittlerweile) so offensichtlich, dass man ihn gar nicht sieht!

- -> ebay.de
- -> Hilfe (entweder oben in der Kopfzeile, oder ganz weit unten rechts
bei den vielen Themen)
- ganz weit unten auf der Seite -> "Benötigen Sie weitere Hilfe? Mich
anrufen"
- -> auf zwei folgenden Seiten das Problem aus diversen Vorgaben grob
auswählen und die eigene Telefonnummer angeben.

Ich 'finde' das Angebot, eine 0800 support Nummer von ebay anzurufen
auch gelegentlich dann, wenn ich mich in die x-te Stufe der online Hilfe
hinab gearbeitet habe.
Quasi dort, wo der Webdesigner keine Idee oder Lust mehr hatte, noch
tiefer liegende Hierarchien zu erfinden und mit unlogischem Zeug zu
füllen, bieten sie einem den Freischuss.


> Ich halte die Rechtsauffassung, dass man die Plattformbetreiber als
> mitschuldig ansieht, für sehr fragwürdig.

Das ist doch schon auf so ziemlich allen Kontinenten ausgeurteilt, dass
ein Anbieter dafür sorgen muss (entweder durch Filter, ständige
Prüfungen oder sehr schnelles Entfernen bei Meldung), dass der auf
seinen Seiten von Kunden an die Welt gerichtete Text 'sauber' ist.
Oder eben in die (Mit)Haftung treten.


> Wenn ich dich irgendwie öffentlich beleidige ist es eine Sache zwischen
> uns, dritte haben sich rauszuhalten.

Nein, derjenige, der die Plattform für deine Beleidigungen bietet, ist
Mittäter. Sei es die Natur, weil deren Luft deine Stimme trägt ;-), oder
jemand der ein elektronisches schwarzes Brett weltweit einsehbar betreibt.


> Er hat mir eine Festplatte mit über 20.000 Betiebsstunden nei 6
> Einschaltungen verkauft, die er als neu sonstige deklariert hatte.

Hattest du dich vor dem Kauf nach der (SEHR VERDÄCHTIGEN!) Formulierung
"sonstige" erkundigt, wenn es nicht irgendwo erläutert wurde?
Oft sind das Rückläufer aus Fernabsatzrückgaben. Ausgepackt, nicht
gefallen, zurück. Oder einmal eingeschaltet, aber das Videospiel ist
doch uninteressant.
Aber 20.000 BETRIEBSSTUNDEN?!???


> Die Deklaraition von Ebay:
> Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel,
> ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht ...

Da hast du doch die korrekte Hilfe von ebay "siehe Artikelbeschreibung".
Wenn man dort keine zufriedenstellende Erläuterung dieses "so ähnlich
wie gut" findet, stellt man dem Anbieter genau diese Frage.
Oder kauft etwas mit ZWEIEINHALB JAHREN Betriebsdauer. *kopfschüttel*


>>> Ich wollte einen Händler melden, der Neuware als Gebrauchtware
>>> vertickt, keine Chance.
>>
>> Du scheinst auch etwas vorschnell zu urteilen/tippen, oder bist du
>> verwirrt oder meintest du etwa "Gebrauchtware als Neuware verkauft"?
>> Oder hattest du womöglich einen echten Renoir erworben, stattdessen
>> aber lediglich eine chinesische, druckfrische Kunstreplika erhalten?
>
> Googel mal nach i.norys.

Du hast meinen Hinweis wohl (so, wie manche Verkäufer Angaben) nicht
korrekt gelesen/verstanden. Dein ursprünglicher Satz hatte die
wesentlichen Begriffe in der falschen Reihenfolge aufgeführt.


-Andreas

Harald Klotz

unread,
Jan 26, 2021, 7:15:06 AM1/26/21
to
Am 23.01.2021 um 16:26 schrieb Andreas Portz:

> Nein, derjenige, der die Plattform für deine Beleidigungen bietet, ist
> Mittäter. Sei es die Natur, weil deren Luft deine Stimme trägt ;-), oder
> jemand der ein elektronisches schwarzes Brett weltweit einsehbar betreibt.

Nennt sich Outsourcing.
Outsourcing der Gerichtbarkeit ist jedoch äußerst fragwürdig.
Hier soll jetzt ein Dienstleister innerhalb kürzester Zeit entscheiden,
wofür Gerichte mehrere Instanzen benötigen.

>> Er hat mir eine Festplatte mit über 20.000 Betiebsstunden nei 6
>> Einschaltungen verkauft, die er als neu sonstige deklariert hatte.
>
> Hattest du dich vor dem Kauf nach der (SEHR VERDÄCHTIGEN!) Formulierung
> "sonstige" erkundigt,

Ebay macht das klare Aussagen.
Zitat Ebay:
Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung
ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2.
Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere
Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im
Angebot des Verkäufers.

> wenn es nicht irgendwo erläutert wurde?
> Oft sind das Rückläufer aus Fernabsatzrückgaben. Ausgepackt, nicht
> gefallen, zurück. Oder einmal eingeschaltet, aber das Videospiel ist
> doch uninteressant.
> Aber 20.000 BETRIEBSSTUNDEN?!???

Bei 6 Einschaltungen, also als Serverplatte gelaufen.
Mein Browser zeigte mir einen Text aus dem Angebot nicht an.
Eine spätere Kontrolle mit einem anderen Browser zeigte mir eine Text,
sinngemäß Festplatte mit Betriebsstunden.

> Da hast du doch die korrekte Hilfe von ebay "siehe Artikelbeschreibung".
> Wenn man dort keine zufriedenstellende Erläuterung dieses "so ähnlich
> wie gut" findet, stellt man dem Anbieter genau diese Frage.
> Oder kauft etwas mit ZWEIEINHALB JAHREN Betriebsdauer. *kopfschüttel*

Die Platte war professionell verpackt, wie neu.

Nach Einbau, dann die Überraschung.

>> Googel mal nach i.norys.
>
> Du hast meinen Hinweis wohl (so, wie manche Verkäufer Angaben) nicht
> korrekt gelesen/verstanden. Dein ursprünglicher Satz hatte die
> wesentlichen Begriffe in der falschen Reihenfolge aufgeführt.

Inzwischen ist dieser Betrüger professioneller geworden. Da werden
runtergerittene Festplatten zurückgesetzt, mit dem Herstellerlabel
i.norys versehen und als NEU verkauft.

Dieser Betrug läuft seit Jahren.

Grüße
Harald

Harald Klotz

unread,
Jan 26, 2021, 7:17:33 AM1/26/21
to
Am 21.01.2021 um 09:02 schrieb Werner Tann:
> Martin Trautmann <t-us...@gmx.net> schrieb:
So wird es sein. Ebay unterstützt Betrüger massiv.
Ebay ist auch nicht an Klärung interessiert.

Grüße
Harald

Harald Klotz

unread,
Jan 26, 2021, 7:18:58 AM1/26/21
to
Am 21.01.2021 um 09:09 schrieb Martin Τrautmann:

> Ich weiß definitiv was in meiner Bewertung drin stand:
>
> SD-Karte gefälscht - problemlose Rückerstattung
>
> Ist der Hinweis auf eine Fälschung schon ausreichend, um eine Bewertung
> ohne Rücksprache mit dem Bewerter auf Wunsch des Fälschers zu löschen,
> und das offensichtlich reihenweise?
>
> Statt dessen hat er viele "--"-Bewertungen.

Mein reden, Ebay unterstützt Betrüger.

Grüße
Harald

Harald Klotz

unread,
Jan 26, 2021, 7:22:26 AM1/26/21
to
Am 21.01.2021 um 13:44 schrieb Wolfgang Ottenweller:

> woher weisst Du, dass die Karte gefälscht ist?
>
> Sie _könnte_ auch defekt oder durch eine technische Panne falsch
> beschriftet sein.

Das kommt dann bei einem Händler massenweise vor?
Meist reicht eine einfache Google Recherche und man findet dort
Beschrieben wie man Fälschungen von Original unterscheiden kann.

Grüße
Harald
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