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Monitor ersteigert - unversicherter Versand - keine Lieferung

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Bjoern Mayer

unread,
May 14, 2006, 9:15:03 AM5/14/06
to
Hi,

Wie muß ein Verkäufer bei Ebay den Versand einer Ware belegen ?
In meinem Fall geht es um einen 17" TFT Bildschirm; mir ist kein
Versandunternehmen bekannt,
das ein großes Paket unversichert bzw. ohne Übernahmebeleg versendet.

Danke,
Gruß
Björn


aXel Gronen

unread,
May 14, 2006, 11:06:58 AM5/14/06
to
On Sun, 14 May 2006 15:15:03 +0200, "Bjoern Mayer"
<b_m...@hotmail.com> wrote:

>Wie muß ein Verkäufer bei Ebay den Versand einer Ware belegen ?

Im Normalfall gar nicht.
Und bei einem gewerblichen Versender ist so ein Versandnachweis völlig
uninteressant: Der muss notfalls nicht den Versand, sondern den
Empfang beweisen.

Viele Grüße aus Köln,
aXel
--
http://www.wortfilter.de
(Kurioses, Tipps, Tricks und Infos zu eBay, Hood & Co.)
https://www.vnr.de/shop/starte-897632.htm
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Jan-Christoph Langner

unread,
May 14, 2006, 2:11:28 PM5/14/06
to
aXel Gronen schrieb:

> On Sun, 14 May 2006 15:15:03 +0200, "Bjoern Mayer"
> <b_m...@hotmail.com> wrote:
>
>> Wie muß ein Verkäufer bei Ebay den Versand einer Ware belegen ?
>
> Im Normalfall gar nicht.

Natürlich muss er das.
Der Gefahrübergang findet mit Übergabe an den Zusteller statt bei
Privatverkäufen.
Diese Übergabe muss er im Ernstfall beweisen können. Sei es durch einen
Einlieferungsbeleg oder Zeugenaussagen oder sonstwie...

Message has been deleted

Stefan Schmid

unread,
May 14, 2006, 2:20:03 PM5/14/06
to

"Jan-Christoph Langner" <sp...@hardwareonlineshop.de> schrieb im Newsbeitrag
news:446772d6$0$11079$9b4e...@newsread4.arcor-online.net...

Wer sagt das
?
Ein Postpäckchen gibt man einfach ab, ohne Beleg. Soll ich da jetzt Zeugen
mitnehmen?


Christian Koch

unread,
May 14, 2006, 3:04:42 PM5/14/06
to
"Stefan Schmid" <sch...@web.de> schrieb:

>Wer sagt das

Der Gesetzgeber.

>?
>Ein Postpäckchen gibt man einfach ab, ohne Beleg. Soll ich da jetzt Zeugen
>mitnehmen?

Wenn der Empfänger einen Nachweis fordert, dass die Sendung (hier:)
der Post übergeben wurde? Ich wüsste soweiso nicht wie man das absolut
sicher beweisen könnte ohne einen unvertretbaren Aufwand.
Im Streitfall wird ein Richter die Glaubwürdigkeit Deiner Aussage
würdigen müssen.

Christian Koch

unread,
May 14, 2006, 3:05:35 PM5/14/06
to
Aurelio Otto <Aurelio...@gmx.de> schrieb:


>Rechtsgrundlage für diese falsche Behauptung?

Was genau ist denn daran Deiner Expertenmeinung nach falsch?

Jan-Christoph Langner

unread,
May 14, 2006, 3:11:23 PM5/14/06
to
Stefan Schmid schrieb:

> "Jan-Christoph Langner" <sp...@hardwareonlineshop.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:446772d6$0$11079$9b4e...@newsread4.arcor-online.net...
>> aXel Gronen schrieb:
>>> On Sun, 14 May 2006 15:15:03 +0200, "Bjoern Mayer"
>>> <b_m...@hotmail.com> wrote:
>>>
>>>> Wie muß ein Verkäufer bei Ebay den Versand einer Ware belegen ?
>>> Im Normalfall gar nicht.
>> Natürlich muss er das.
>> Der Gefahrübergang findet mit Übergabe an den Zusteller statt bei
>> Privatverkäufen.
>> Diese Übergabe muss er im Ernstfall beweisen können. Sei es durch einen
>> Einlieferungsbeleg oder Zeugenaussagen oder sonstwie...
>
> Wer sagt das
> ?

Die Rechtssprechung

Im Falle des Privatverkaufs:
§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte
Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr
auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

--> Übergabe muss im Ernstfall bewiesen werden!

Ich geh mal davon aus das Holger sich hier nochmal meldet und was dazu
schreibt :-)

> Ein Postpäckchen gibt man einfach ab, ohne Beleg. Soll ich da jetzt Zeugen
> mitnehmen?

Nu ja deine Sache.
Prinzipiell musst du den Versand beweisen wenn das Päckchen nicht ankommt.

aber IANAL

aXel Gronen

unread,
May 14, 2006, 3:14:40 PM5/14/06
to
On Sun, 14 May 2006 20:11:28 +0200, Jan-Christoph Langner
<sp...@hardwareonlineshop.de> wrote:

>>> Wie muß ein Verkäufer bei Ebay den Versand einer Ware belegen ?
>>
>> Im Normalfall gar nicht.
>
>Natürlich muss er das.
>Der Gefahrübergang findet mit Übergabe an den Zusteller statt bei
>Privatverkäufen.
>Diese Übergabe muss er im Ernstfall beweisen können. Sei es durch einen
>Einlieferungsbeleg oder Zeugenaussagen oder sonstwie...

Ich schrieb "Normalfall", Du "Ernstfall".

Jan-Christoph Langner

unread,
May 14, 2006, 3:14:51 PM5/14/06
to
Christian Koch schrieb:

> Aurelio Otto <Aurelio...@gmx.de> schrieb:
>
>
>> Rechtsgrundlage für diese falsche Behauptung?
>
> Was genau ist denn daran Deiner Expertenmeinung nach falsch?

Zumindestens diese Behauptung:


"> Wie muß ein Verkäufer bei Ebay den Versand einer Ware belegen ?

Im Normalfall gar nicht."

Das ist falsch, siehe mein anderes Posting.

_Vor_ Der Übergabe ist nämlich immer noch der Verkäufer verantwortlich,
deswegen muss er erstmal beweisen das er das Paket überhaupt abgeschickt
hat.

aXel Gronen

unread,
May 14, 2006, 3:18:34 PM5/14/06
to
On Sun, 14 May 2006 20:19:45 +0200, Aurelio Otto
<Aurelio...@gmx.de> wrote:

>>>Wie muß ein Verkäufer bei Ebay den Versand einer Ware belegen ?
>>
>> Im Normalfall gar nicht.
>> Und bei einem gewerblichen Versender ist so ein Versandnachweis völlig
>> uninteressant: Der muss notfalls nicht den Versand, sondern den
>> Empfang beweisen.
>

>Rechtsgrundlage für diese falsche Behauptung?

Was an meiner Behauptung ist falsch?

In dem Zusammenhang lesenswert: §§ 474 und 447 BGB.

Christian Koch

unread,
May 14, 2006, 3:23:26 PM5/14/06
to
aXel Gronen <use...@wortfilter.de> schrieb:


>Ich schrieb "Normalfall", Du "Ernstfall".

Bei eBay und ganz speziell auch hier, ist der Normalfall stets der
ernsteste vorstellbare Ernstfall.

Christian Koch

unread,
May 14, 2006, 3:24:56 PM5/14/06
to
Jan-Christoph Langner <sp...@hardwareonlineshop.de> schrieb:


>_Vor_ Der Übergabe ist nämlich immer noch der Verkäufer verantwortlich,
>deswegen muss er erstmal beweisen das er das Paket überhaupt abgeschickt
>hat.

Ja gut, ich habe die Aussage wohl vorschnell ausschliesslich auf den
darauf folgenden absatz bezogen. Der ist unzweifelhaft richtig.

Jan-Christoph Langner

unread,
May 14, 2006, 3:43:34 PM5/14/06
to
aXel Gronen schrieb:

> On Sun, 14 May 2006 20:11:28 +0200, Jan-Christoph Langner
> <sp...@hardwareonlineshop.de> wrote:
>
>>>> Wie muß ein Verkäufer bei Ebay den Versand einer Ware belegen ?
>>> Im Normalfall gar nicht.
>> Natürlich muss er das.
>> Der Gefahrübergang findet mit Übergabe an den Zusteller statt bei
>> Privatverkäufen.
>> Diese Übergabe muss er im Ernstfall beweisen können. Sei es durch einen
>> Einlieferungsbeleg oder Zeugenaussagen oder sonstwie...
>
> Ich schrieb "Normalfall", Du "Ernstfall".

Da der Bildschirm aber nicht eingetroffen ist ist hier wohl der
Ernstfall eingetreten.
Damit ist deine Antwort halt zum Thema unpassend, suchs dir aus...

Message has been deleted

Holger Pollmann

unread,
May 15, 2006, 9:14:38 AM5/15/06
to
Verena Schmidtke <vschm...@outgun.com> schrieb:

>> (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte
>> Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die
>> Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem
>> Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
>> Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
>

> Mit Erfüllungsort ist hier wohl der Wohnsitz des Verkäufers gemeint.

Ja.

> Wenn jetzt aber der Käufer in derselben Stadt wohnt wie der
> Verkäufer und dieser versendet, findet dann kein Gefahrübergang
> statt?

Wohn- bzw. Geschäftssitz ist nicht die Stadt, in der man wohnt, sondern
die konkrete Stelle, an der sich das Gebäude befindet, un in dem Gebäude
die entsprechenden Räume.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

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