Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Verrechnungsscheck

100 views
Skip to first unread message

Rainer Schulze

unread,
Jan 15, 1996, 3:00:00 AM1/15/96
to
Christophe Schaeffer (uo...@rz.uni-karlsruhe.de) wrote:

: Hallo,

: meine Bank behauptet, dasz man, wenn man einen Euro-Scheck
: zweimal durchstreicht oder ihn mit einem Stempel der Bank
: "nur zur Verrechnung" versieht, dieser als Verrechnungsscheck
: gilt.

: Stimmt das so ?


Jein, das Wesen des Euro-Schecks ist die garantierte Summe, egal ob es
ein V-Scheck oder Inhaberscheck ist.
Das Scheckformular kann man zur Ausstellung eines V-Schecks benutzen,
indem man w.o. verfaehrt, wobei streng genommen aber nur die Variante
"nur zur Verrechnung" garantiert, dass der Scheckbetrag nur einem Konto
gutgeschrieben werden darf.
--
Rainer Schulze PHONE: +49 30 / 89604-187
Konrad-Zuse-Zentrum fuer EMAIL: Sch...@ZIB-Berlin.DE
Informationstechnik Berlin (ZIB) FAX: +49 30 / 89604-125
Heilbronner Str. 10
D-10711 Berlin-Wilmersdorf

Christian Bartsch

unread,
Jan 15, 1996, 3:00:00 AM1/15/96
to
uo...@rz.uni-karlsruhe.de said on stardate 15.01.96 the following
about Verrechnungsscheck :

> meine Bank behauptet, dasz man, wenn man einen Euro-Scheck
> zweimal durchstreicht oder ihn mit einem Stempel der Bank

Durchstreichen waere ich vorsichtig mit, das geht schonmal durch (blauer
Kuli auf blauem Scheck).
Stempel braucht garnicht sein. Draufschreiben reicht voellig.

> "nur zur Verrechnung" versieht, dieser als Verrechnungsscheck
> gilt.
> Stimmt das so ?

Klar,wieso ????

Chris
---
http://www.wupper.de/sites/netsurfer/
ch...@netsurfer.wupper.de CI$ 100073,2044 PLEASE use PGP-mail for
FIDO: 2:2433/1401.16 Inet and CIS traffic

Klaus-Dieter Robben

unread,
Jan 15, 1996, 3:00:00 AM1/15/96
to
In article <4dda1e$b...@nz12.rz.uni-karlsruhe.de>,
uo...@rz.uni-karlsruhe.de (Christophe Schaeffer) wrote:
>
> Hallo,

>
> meine Bank behauptet, dasz man, wenn man einen Euro-Scheck
> zweimal durchstreicht oder ihn mit einem Stempel der Bank
> "nur zur Verrechnung" versieht, dieser als Verrechnungsscheck
> gilt.
>
> Stimmt das so ?


Hallo Christophe,

2 Striche reichen nicht, die Deutsche Bank hat vor ein paar jahren einen
Prozeß um diesen Punkt geführt und gewonnen. Es muß ganz klar auf dem
Scheck "Nur zur Verrechnung" stehen, damit er als Verrechnungsscheck gilt.
Insofern ist die zeite aussage korekt, die erste aber falsch.

Klaus

--
kl...@robben.prima.ruhr.de

Christophe Schaeffer

unread,
Jan 15, 1996, 3:00:00 AM1/15/96
to

Hallo,

meine Bank behauptet, dasz man, wenn man einen Euro-Scheck
zweimal durchstreicht oder ihn mit einem Stempel der Bank
"nur zur Verrechnung" versieht, dieser als Verrechnungsscheck
gilt.

Stimmt das so ?

Dank & Grusz,

-- _
/ \
\_
\
Christophe \_/

+---------------------------------------------------------+
| EMAIL: uo...@rz.uni-karlsruhe.de (PGP available) |
| WWW: http://www.uni-karlsruhe.de/~uoka/ |
+---------------------------------------------------------+


THOMAS_KAUFHOLD

unread,
Jan 16, 1996, 3:00:00 AM1/16/96
to
In <4dditt$r...@newsserv.zib-berlin.de> bzbschul@workm3 writes:
>
> : meine Bank behauptet, dasz man, wenn man einen Euro-Scheck

> : zweimal durchstreicht oder ihn mit einem Stempel der Bank
> : "nur zur Verrechnung" versieht, dieser als Verrechnungsscheck
> : gilt.
>
> : Stimmt das so ?
>
>
> Jein, das Wesen des Euro-Schecks ist die garantierte Summe, egal ob es
> ein V-Scheck oder Inhaberscheck ist.
> Das Scheckformular kann man zur Ausstellung eines V-Schecks benutzen,
> indem man w.o. verfaehrt, wobei streng genommen aber nur die Variante
> "nur zur Verrechnung" garantiert, dass der Scheckbetrag nur einem Konto
> gutgeschrieben werden darf.
> --

Der ec-Scheck kann auch dann nur zur Verrechnung eingereicht werden, wenn
die Kartennummer auf der Rueckseite fehlt.
Die Frage ist, ob der Gegenueber ihn so akzeptiert. Die Banken wohl ja.
Aber Verkaeufer u.a. haben sicher mal gelernt, das so ein Scheck ohne die
Nummer auf der Rueckseite nicht gueltig ist.

"Nur zur Verrechnung" kann man auch selbst aufs Formular schreiben.

Wie kommt man als Privatperson an "richtige V-Scheck-Formulare (d.h. ohne
die 400 DM-Garantie) ?

Beste Gruesse
Thomas

MA...@access.owl.de

unread,
Jan 16, 1996, 3:00:00 AM1/16/96
to
_Christophe_ formulierte am 15.01.96 folgendes in Sachen _Verrechnungsscheck_, wozu auch ich meinen Senf geben möchte:

u>meine Bank behauptet, dasz man, wenn man einen Euro-Scheck
u>zweimal durchstreicht oder ihn mit einem Stempel der Bank
u>"nur zur Verrechnung" versieht, dieser als Verrechnungsscheck
u>gilt.
Die zwei Striche haben sich wohl eingebürgert, sind aber nicht
amtlich. Ansonsten reicht es sogar schon, keine karten-Nummer
anzugeben, damit es ein V-Scheck wird.

Manni
--
*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*
Besser als durch ihre Reden lernt man die Menschen durch ihre
Ausreden kennen (Peter Tille)
*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*

Peter Tillmann

unread,
Jan 17, 1996, 3:00:00 AM1/17/96
to
THOMAS_KAUFHOLD (TO...@minet.uni-jena.de) thought and said:

:>Wie kommt man als Privatperson an "richtige V-Scheck-Formulare (d.h. ohne
:>die 400 DM-Garantie) ?

In dem man seiner Bank schreibt oder sagt, sie solle einem welche schicken
oder geben. Ich verwende sie z.B., um per Brief im Vorraus zu bezahlen.

Peter Tillmann, Goettingen


Daniel 'Handyman' Beer

unread,
Jan 17, 1996, 3:00:00 AM1/17/96
to
ein euroscheck ist nur genau dann ein euroscheck, wenn

1. das euroscheckformular benutzt wird
und
2. der betrag 400 DM oder den gegenwert nicht übersteigt
und
3. keine aufschrift "verrechnung" darauf ist
und
4. die kartennummer handschriftlich (!) durch den verfügungsberechtigten (!) auf der rückseite eingetragen ist
und
5. der scheck wird bei einer europäischen bank eingelöst.

trifft auch nur einer dieser punkte nicht zu, ist der scheck kein euroscheck mehr, sondern ein 'normaler'.
zwei striche in der ecke haben jedoch keine auswirkung, genausowenig ein strich quer über den gesamten scheck.
um ein formular zu entwerten, muß zusätzlich zum durchstreichen der text "ungültig" oder "not valid" auffällig vermerkt
sein.
ein euroscheck kann demzufolge auch nicht auf z.B 2000.- DM ausgestellt werden, was fälschlicherweise häufig angenommen
wird.

für rückfragen stehe ich gerne jederzeit bereit, daniel


Holger Surray

unread,
Jan 17, 1996, 3:00:00 AM1/17/96
to
In article <60u$kV$u1...@robben.prima.ruhr.de>,
kl...@robben.prima.ruhr.de (Klaus-Dieter Robben) writes:
|> 2 Striche reichen nicht, die Deutsche Bank hat vor ein paar jahren
|> einen
|> Prozeß um diesen Punkt geführt und gewonnen. Es muß ganz klar auf dem
|> |> Scheck "Nur zur Verrechnung" stehen, damit er als
|> Verrechnungsscheck gilt.
|> Insofern ist die zeite aussage korekt, die erste aber falsch.
|>

Und was schreibt man drauf, wenn man einen (Euro-)Check z. B. nach
England
verschicken will?

MfG

Ray

Christian Bartsch

unread,
Jan 17, 1996, 3:00:00 AM1/17/96
to
r...@artemis.prodv-gmbh.de said on stardate 17.01.96 the following
about Re: Verrechnungsscheck :

> Und was schreibt man drauf, wenn man einen (Euro-)Check z. B. nach
> England verschicken will?

for account only

Chris

Christian Bartsch

unread,
Jan 17, 1996, 3:00:00 AM1/17/96
to
0228352...@btxgate.de said on stardate 17.01.96 the following
about Re: Verrechnungsscheck :

> ein euroscheck ist nur genau dann ein euroscheck, wenn
Neben ein paar unscharfen Formulierungen hast Du auch noch ein wesentliches
Merkmal vergessen: Die Vorlegefristen !!

Ausserdem ist ein euroscheck auch dann ein euroscheck,wenn die von Dir
genannten Kriterien nicht erfuellt sind (das das immer noch ec-Formular ist),
es ist dann lediglich nicht mehr garantiert !!!!

Rainer Zocholl

unread,
Jan 19, 1996, 3:00:00 AM1/19/96
to
pti...@gwdu19.gwdg.de(Peter Tillmann) 18.01.96 in /de/etc/finanz:

Peter
>Holger Surray (r...@artemis.prodv-gmbh.de) thought and said:
>
>:>Und was schreibt man drauf, wenn man einen (Euro-)Check z. B. nach
>:>England
>:>verschicken will?
>
>Man laesst einfach die Nummer auf der Rueckseite weg und schon wird
>aus dem Euroscheck ein einfacher Verrechnungsscheck.

Ohne Nummer wird ein nicht-garantierter, normaler *Barscheck*
daraus.

Nur durch den Vermerk "Nur zur Verrechnung" wird ein Verrechungsscheck
daraus.

Die Scheckkarten-Nummer-Eintragung hat einen anderen Zweck.
Sie bestätigt die Vorlage der Scheckkarte ("Beweis des ersten Anscheins")
und erlaubt somit das zustandekommen eines Garantievertrages zwischen
dem Schecknehmer und der Bank.
Der Austeller ist also nur eine Art Vermittler.
Legitimiert durch seine Unterschrift, die Scheckformulare
und die Scheckkarte.


>D.h. nicht jeder bekommt Bargeld fuer diesen Scheck.

Sehr wohl bekommt jeder auf einen Euro auch ohne Kartennummer Bares.

Nur:
Wenn das Konto keine Deckung hat, bekommt er nichts, selbst wenn der
Betrag unter dem Garantiebetrag (400DM) bleibt.
Auch läßt sich so ein Euro sofort sperren/widerrufen.

Mit Nummer aber:
Der Betrag ist dann von der Bank garantiert. Also auch wenn das Konto
völlig überzogen wäre, bekommt der Einreicher das Geld.
Innerhalb von 8 Tagen (20 Ausland) vorgelegt, MUSS die Bank zahlen,
sogar wenn die Unterschrift gefälscht ist oder sogar wenn ein Widerruf
des Ausstellers vorliegt.

Rainer

Christoph Jahn

unread,
Jan 20, 1996, 3:00:00 AM1/20/96
to
0228352...@btxgate.de meinte am 17.01.96
zum Thema "Re: Verrechnungsscheck":

_Schalte bitte Deine Umlaute ab !!_

>ein euroscheck ist nur genau dann ein euroscheck, wenn
>

>1. das euroscheckformular benutzt wird
>und

>2. der betrag 400 DM oder den gegenwert nicht nbersteigt


>und
>3. keine aufschrift "verrechnung" darauf ist

?? Seit beeintraechtigt ein Verrechungsvermerk die ec-Garantie? Nonsens!

>und
>4. die kartennummer handschriftlich (!) durch den verfngungsberechtigten
>(!) auf der rnckseite eingetragen ist und
>5. der scheck wird bei einer europSischen bank eingeloest.
^^^^^^^^^
Eingeloest wird er nur bei Deiner Bank. Es muss hier "eingereicht"
heissen.

>trifft auch nur einer dieser punkte nicht zu, ist der scheck kein
>euroscheck mehr, sondern ein 'normaler'. zwei striche in der ecke haben

>jedoch keine auswirkung, genausowenig ein strich quer nber den gesamten
>scheck.

>um ein formular zu entwerten, mu# zusStzlich zum durchstreichen
>der text "ungnltig" oder "not valid" auffSllig vermerkt sein.

Das waere mir neu.

>ein euroscheck kann demzufolge auch nicht auf z.B 2000.- DM ausgestellt

>werden, was fSlschlicherweise hSufig angenommen wird.

Korrekt: Der Scheck ist nur bis DM 400,-- garantiert. Ausgestellt werden
kann er ueber jede beliebige Summe.

Gruss

Christoph Jahn

Christoph Jahn

unread,
Jan 20, 1996, 3:00:00 AM1/20/96
to
pti...@gwdu19.gwdg.de meinte am 18.01.96
zum Thema "Re: Verrechnungsscheck":

>:>Und was schreibt man drauf, wenn man einen (Euro-)Check z. B. nach
>:>England
>:>verschicken will?

Man macht die 2 Striche, hat dann einen gekreuzten Scheck, wie er im
angloamerikanischen Raum ueblich ist.

>Man laesst einfach die Nummer auf der Rueckseite weg und schon wird aus

>dem Euroscheck ein einfacher Verrechnungsscheck. D.h. nicht jeder bekommt
>Bargeld fuer diesen Scheck.

Falsch: Du hast zwei Sachen. Erstens die ec-Garantie und zweitens den
Verrechnungsvermerk.

Wenn Du, wie von Dir vorgeschlagen, die Kartennummer weglaesst, entfaellt
die Scheck-Garantie, es handelt sich aber nachwievor um einen Barscheck,
der von Deiner Bank bei Kontodeckung bar eingeloest wird.

Erst durch den Vermerk "nur zur Verrechnung" wird der Scheck zum
Verrechnungsscheck, der nicht bar eingeloest werden darf.


Gruss

Christoph Jahn

Michael Kallweitt

unread,
Jan 20, 1996, 3:00:00 AM1/20/96
to
In article <60-Q7...@manni.access.owl.de>, MA...@ACCESS.owl.de writes:
>Die zwei Striche haben sich wohl eingebürgert, sind aber nicht
>amtlich. Ansonsten reicht es sogar schon, keine karten-Nummer
>anzugeben, damit es ein V-Scheck wird.

In dem Fall kann der Scheck immer noch als Kassenscheck eingeloest werden!

Gruss,
// Micha K.

--
Michael Kallweitt m...@mkist.ruhr.de M.KAL...@LINK-DO.donut.ruhr.com
PGP Key ID B32A1705 F'print 26 26 70 97 B4 0D C0 99 76 74 D0 65 CD 17 C8 5E

Ethan Arnold

unread,
Jan 20, 1996, 3:00:00 AM1/20/96
to
D.SCH...@forum.gun.de (Dietmar Scheffler) wrote:

>Nimm einfach ein Stück Papier und schreibe was drauf. Schecks sind nicht
>an ein bestimmtes Formular gebunden. Theoretisch könntes Du es auch auf
>einen Bierdeckel schreiben.
>Das Problem mit solchen Barschecks (auch wenn nur zur Verrechnung) ist,
>daß sie keine Deckungsgarantie haben. (Deshalb oft auch Schüttelschecks
>genannt, weil der Bänker beim Einlösungsversuch den Kopf schüttelt, da
>keine ausreichende Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers).

Woher soll der Bänker wissen, ob Deckung vorhanden ist? Der Betrag
wird doch gleich gutgeschrieben, und erst wieder zurückgebucht, wenn
festgestellt wird, daß der Scheck nicht gedeckt ist, oder?


==============================================================
Ethan Arnold, Fachschaft Physik, Uni Mainz, Tel. 06131-39-3272
Generaloberst-Beck-Str.3/A.112, 55129 Mainz, Tel. 06131-574905


Jim

unread,
Jan 21, 1996, 3:00:00 AM1/21/96
to
ch...@netsurfer.wupper.de (Christian Bartsch) wrote:

>r...@artemis.prodv-gmbh.de said on stardate 17.01.96 the following
>about Re: Verrechnungsscheck :

>> Und was schreibt man drauf, wenn man einen (Euro-)Check z. B. nach
>> England verschicken will?

>for account only

In England they write:-

Account payee only

(I'm English)

Rainer Zocholl

unread,
Jan 22, 1996, 3:00:00 AM1/22/96
to
C.J...@LINK-R.de(Christoph Jahn) 20.01.96 in /de/etc/finanz:

Christoph
>pti...@gwdu19.gwdg.de meinte am 18.01.96
>zum Thema "Re: Verrechnungsscheck":


>
>>:>Und was schreibt man drauf, wenn man einen (Euro-)Check z. B. nach
>>:>England
>>:>verschicken will?
>

>Man macht die 2 Striche, hat dann einen gekreuzten Scheck, wie er im
>angloamerikanischen Raum ueblich ist.

Mal weiter gefragt:
Dort bedeutet "gekreuzt" aber (auch?), das er an eine bestimmte
Person ausgezahlt(!) werden soll, was wohl nicht mit "Verrechnung"
identisch ist, oder wie ist das?

Rainer

Mark Torben Rudolph

unread,
Jan 23, 1996, 3:00:00 AM1/23/96
to
Greetings,

> Wie kommt man als Privatperson an "richtige V-Scheck-Formulare (d.h. ohne
> die 400 DM-Garantie) ?

Du sprichst Deine Bank darauf an.

Aber weshalb willst Du nicht fuer Deinen Scheck geradestehen?

Best wishes,
Mark Torben Rudolph (m...@addix.swb.de)

-------------------------------------------------------------------[*ADDiX*]---
Der aktuelle Buch- und CDROM-Tip fuer die Ausfluege in den Cyberspace:
*VIRTUELLE WELTEN selbst erleben, erforschen, erschaffen* (ISBN 3-446-18390-6)

Christian Bartsch

unread,
Jan 26, 1996, 3:00:00 AM1/26/96
to
and...@procyon.ping.de said on stardate 26.01.96 the following
about Re: Verrechnungsscheck :

> was ist eigentlich mit einem Euroscheck ueber 500 DM. Sind 400 DM
> garantiert und die restlichen 100 nicht, oder ist der ganze Scheck nicht
> mehr garantiert?

Ersteres: 400,- werden bezahlt, der Rest nicht (wenn keine Deckung).

Mark Torben Rudolph

unread,
Jan 28, 1996, 3:00:00 AM1/28/96
to
Greetings,

> Ich habe seit Jahren keine EC mehr, da ich sie fuer zu unsicher halte.
> Mit meinen normalen Schecks hatte ich noch nie Probleme.

:-) Ich weiss noch genau, wie ich bei ESCOM bei Vorlage meines
normalen Schecks nur mit grossen Augen angesehen wurde.
Ich: "Ist was nicht in Ordnung?"
Verkaeufer: "Was soll das denn?"
Ich: "Sie sagten doch, ich koenne mit Scheck zahlen."
Verkaeufer: "Ja, mit Scheck, aber was ist das denn fuer ein Wisch?"

Irgendwie verstehen viele Leute nur Scheck=ec ...

Georg Schwarz

unread,
Jan 28, 1996, 3:00:00 AM1/28/96
to
Rainer Zocholl <z...@zocki.toppoint.de> wrote:

> Ich habe seit Jahren keine EC mehr, da ich sie für zu unsicher halte.
in welchen Punkten speziell?
(nein, ich möchte mit dieser Frage jetzt nicht behaupten, daß EC-Karten
absolut sicher wären...)
--
Georg Schwarz (sch...@physik.tu-berlin.de, ku...@cs.tu-berlin.de, PGP 2.6ui)
Institute for Theoretical Physics +49 30 314-24254 FAX -21130 IRC kuroi
Berlin University of Technology http://itp1.physik.tu-berlin.de/~schwarz

Georg Schwarz

unread,
Jan 28, 1996, 3:00:00 AM1/28/96
to
Christian Bartsch <ch...@netsurfer.wupper.de> wrote:

> 0228352...@btxgate.de said on stardate 17.01.96 the following
> about Re: Verrechnungsscheck :
>

> > ein euroscheck ist nur genau dann ein euroscheck, wenn

> Neben ein paar unscharfen Formulierungen hast Du auch noch ein wesentliches
> Merkmal vergessen: Die Vorlegefristen !!

was hat es damit auf sich? Wie lange nach Ausstellung kann ein
Eurocheque der Bank zur Auszahlung vorgelegt werden?
Muß der Aussteller nach Ablauf dieser Frist nicht mehr für den
Ausstellungsbetrag aufkommen, oder ist nur die Deckungspflicht der Bank
danach erloschen?

Rainer Zocholl

unread,
Jan 28, 1996, 3:00:00 AM1/28/96
to
gsch...@lyra.zrz.TU-Berlin.DE(Georg Schwarz) 28.01.96 in /de/etc/finanz:

Georg


>Rainer Zocholl <z...@zocki.toppoint.de> wrote:
>
>> Ich habe seit Jahren keine EC mehr, da ich sie für zu unsicher
>> halte.
>in welchen Punkten speziell?
>(nein, ich möchte mit dieser Frage jetzt nicht behaupten, daß
>EC-Karten absolut sicher wären...)

Es ist trivial:
Wenn ich mit 400DM in der Geldbörse herumlaufe und diese wird
mir geklaut, sind diese 400DM, und zwar nur genau die 400DM weg.
Kein Pfennig mehr.
Wenn mir Die Karte geklaut wird, liefere ich den Dieben auch
gleich eine Unterschriften Vorlage.
Die Scheck-Formulare sind wohl nicht so schwer zu fälschen, auch
scheint es inzwischen möglich zu sein die Geheim-Zahl zu ermitteln.

Leider haben die Banken die Haftung der Kunden bei der letzten
ABG Änderung so ausgeweitet, das es dem Kunden kaum noch möglich ist
die Versicherung der Bank in Anspruch zu nehmen, der Kunde also
defakto das ganze Risiko trägt.

Was soll es also jedes Jahr 10DM für eine Karte zu bezahlen
die man eh besser zu hause läßt?
(Achne, da könnte sie ja auch jmd. klauen... ;-) )

Rainer

Rainer Zocholl

unread,
Jan 29, 1996, 3:00:00 AM1/29/96
to
C.J...@LINK-R.de(Christoph Jahn) 22.01.96 in /de/etc/finanz:

Christoph
>z...@zocki.toppoint.de meinte am 20.01.96
>zum Thema "Re: Verrechnungsscheck":
>
>[..]
>>Ein Scheck ist ein streng(!) foermliches Wertpapier.
>>Es ist in SchG exact vorgeschrieben WAS darauf zustehen hat:
>>Die Bezeichung "Scheck", eine unbedingte Zahlungs-Anweisung,
>>die bezogene Bank, der Zahlungs-Ort und -Tag, und die Unterschrift.
>
>Eben, und damit ist ein Scheck auf einem Stueck Klopapier gueltig im
>Sinne des Scheckgesetzes.

Ja, stimmt. Es ist ein "Scheck".

>Deine Ausfuehrungen zu den Sonderbedingungen fuer den Scheckverkehr
>sind natuerlich richtig. Insofern ist das sowieso eine theoretische
>Diskussion.

Wenn der Chef von Zewa/Feldmühle zu seiner Bank sagte:
"Dieses Klopapier "ZewaWischUndWeg, lindgrün, 3 lagig" verwende ich
*künftig* als Scheckformular wg. Corporate Design" wird die Bank
wohl damit einverstanden sein (muessen)... :-)

Das ist ebend Vetragsfreiheit.


Rainer

Frank Kozuschnik

unread,
Jan 29, 1996, 3:00:00 AM1/29/96
to
** Wann ist ein Scheck ein Scheck?

Formal gilt ein Papier als Scheck, wenn es folgende Bestandteile
enthält (Art. 1, 2 ScheckG):
- die Bezeichnung als Scheck im Text,
- die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen,
- den Namen des Bezogenen (= der Bank, die zahlen soll),
- Ausstellungsdatum und Unterschrift.

Rechtlich gilt auch ein Bierdeckel mit diesen Bestandteilen als
Scheck. Allerdings dürfte man kaum eine Bank finden, die so einen
Scheck einlöst.
Der Schecknehmer hat jedoch gegen den Aussteller prinzipiell
dieselben Rechte, die er auch bei einem "ordentlichen" Scheck hätte,
wenn die Bank ihn nicht einlöst.


** Wann ist ein Scheck ein Verrechnungsscheck?

Indem man quer über die Vorderseite "nur zur Verrechnung" schreibt,
macht man aus dem Scheck einen Verrechnungsscheck. Dies hat zur
Folge, daß die Bank den Scheck nicht in bar, sondern nur durch
Gutschrift einlösen darf.
Jeder Inhaber - d.h. auch der Zahlungsempfänger - darf diesen
Vermerk anbringen. Man verhindert damit z.B., daß ein Unbekannter
den Scheck einlöst, falls er verloren geht.
Aber selbst wenn man weiß, wer den Scheck einlösen will, kann man
dem Scheckinhaber die Zahlung nur dann verweigern, wenn er den
Scheck in bösem Glauben erworben hat oder wenn ihm beim Erwerb grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt (Art. 21 ScheckG). Deshalb sollte man
auch mit Verrechnungsschecks sorgfältig umgehen.


** Was ist ein gekreuzter Scheck?

Zwei parallele Striche auf dem Scheck würden ihn eigentlich zu
einem "gekreuzten" Scheck machen. Das wäre dann etwas ähnliches
wie ein Verrechnungsscheck, aber die dafür vorgesehenen Gesetzes-
vorschriften (Art. 37, 38 ScheckG) sind nie in Kraft getreten.
Die meisten Banken behandeln einen so gekennzeichneten Scheck wie
einen Verrechnungsscheck, rechtlich dazu verpflichtet sind sie
allerdings nicht.


** Was ist das besondere an einem ec-Scheck?

Ein ec-Scheck ist von der Bank mit einer Zahlungsgarantie ausge-
stattet, d.h. der Schecknehmer erhält den Scheck auf jeden Fall
eingelöst, auch wenn er z.B. gesperrt oder nicht gedeckt ist.
Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Scheck wurde auf einem ec-Formular ausgestellt.
- Der Aussteller hat den Scheck in Gegenwart des Schecknehmers
unterschrieben und dabei eine gültige ec-Karte vorgelegt.
Davon wird ausgegangen, wenn die Unterschrift dem Anschein
nach dieselbe ist wie auf der ec-Karte und auf der Rückseite
des Schecks die Kartennummer vermerkt ist.
- Der Scheck wird rechtzeitig eingereicht (im Inland 8 Tage,
sonst 20 Tage nach Ausstellung).
Die Zahlungsgarantie gilt bis zu einem Höchstbetrag von derzeit
400 DM oder einem vergleichbaren Betrag in Fremdwährung, wenn
der Scheck in einer anderen Währung ausgestellt worden ist.

Wenn die genannten Bedingungen nicht alle erfüllt sind, fällt
lediglich die Zahlungsgarantie weg, sonst ändert sich nichts.
Insbesondere wird der Scheck dadurch nicht zum Verrechnungsscheck.

Andererseits kann man mit dem Hinweis "nur zur Verrechnung"
auch aus einem ec-Scheck einen Verrechnungsscheck machen, ohne
daß dies irgendeinen Einfluß auf die Zahlungsgarantie hätte.

Wenn man die Zahlungsgarantie nicht nutzen möchte, kann man dies
ganz einfach erreichen, indem man die Nummer der ec-Karte *nicht*
auf der Rückseite notiert (und die ec-Karte sicherheitshalber
auch dem Empfänger nicht zeigt).

Wenn man den Höchstbetrag von 400 DM überschreitet, ändert sich
grundsätzlich nichts. Lediglich die Zahlungsgarantie der Bank
gilt dann nur für die 400 DM.

Wegen der Zahlungsgarantie kann man einen ec-Scheck nicht ohne
weiteres sperren. Selbst wenn Scheck und ec-Karte gestohlen sind
und die Unterschrift gefälscht ist, muß ihn die Bank bis zum
Garantiehöchstbetrag einlösen - vorausgesetzt, der Zahlungs-
empfänger hat den Scheck "gutgläubig" angenommen. Inwieweit der
Kontoinhaber in diesem Fall haftet, ist von Bank zu Bank unter-
schiedlich.


** Was ist das besondere an einem Orderscheck?

Ein Orderscheck wird an eine bestimmte Person (Zahlungsempfänger)
ausgestellt und darf an niemanden sonst ausgezahlt werden.
Der Empfänger kann den Scheck nur durch ein Indossament an andere
übertragen. Üblicherweise unterschreibt er den Scheck dazu auf
der Rückseite.

Die in Deutschland üblichen Überbringerschecks können zwar an
einen bestimmten Empfänger ausgestellt werden, tragen aber den
(vorgedruckten) Zusatz "oder Überbringer" und gelten deshalb
rechtlich als Inhaberschecks. Inhaberschecks können von jedem
eingelöst werden, ohne daß die Bank dessen Berechtigung prüfen muß.

---

Die einschlägigen Rechtsvorschriften gelten so nur in Deutschland.

Ich arbeite *nicht* bei einer Bank und bin auch nicht unfehlbar.
Falls ich etwas falsches geschrieben habe, lasse ich mich gern
belehren.

---
Frank Kozuschnik e-mail: f.kozu...@msn.sub.org
Wenzelstrasse 11 fon: 0911 3189143 [+49 911 3189143]
D-90431 Nuernberg fax: 0911 3189144 [+49 911 3189144]


Frank Kozuschnik

unread,
Jan 29, 1996, 3:00:00 AM1/29/96
to
Daniel 'Handyman' Beer <0228352...@btxgate.de> schrieb am 17 Jan
1996 03:32:41 GMT zum Thema "Re: Verrechnungsscheck":

>ein euroscheck ist nur genau dann ein euroscheck, wenn

>1. das euroscheckformular benutzt wird

Richtig.

>und
>2. der betrag 400 DM oder den gegenwert nicht übersteigt

Falsch, die Zahlungsgarantie gilt dann immer noch für den Teilbetrag
von 400 DM.

>und
>3. keine aufschrift "verrechnung" darauf ist

Falsch, das hat mit der Zahlungsgarantie des ec-Schecks nichts zu tun.

>und


>4. die kartennummer handschriftlich (!) durch den verfügungsberechtigten (!)
> auf der rückseite eingetragen ist

Richtig.

>und
>5. der scheck wird bei einer europäischen bank eingelöst.

Richtig.

Kranner

unread,
Jan 30, 1996, 3:00:00 AM1/30/96
to
Im Artikel <4egcea$k...@brachio.zrz.TU-Berlin.DE>,
gsch...@lyra.zrz.TU-Berlin.DE (Georg Schwarz) schreibt:

>Muß der Aussteller nach Ablauf dieser Frist nicht mehr für den
>Ausstellungsbetrag aufkommen, oder ist nur die Deckungspflicht der Bank
>danach erloschen?

Leider ist nur die Einloesungspflicht erloschen. IKEA hat mal ein
Vierteljahr gebraucht, um meinen Eurocheck vorzulegen - "leider" war mein
Konto gedeckt ;-)

Ciao

Kranner

Hakuna Matata :)

Kranner

unread,
Jan 30, 1996, 3:00:00 AM1/30/96
to
Im Artikel <61aQf...@procyon.ping.de>, and...@procyon.ping.de (Andreas
Bormann) schreibt:

>was ist eigentlich mit einem Euroscheck ueber 500 DM. Sind 400 DM
>garantiert und die restlichen 100 nicht,

genauso isses


Kranner


Hakuna Matata :)

Rainer Zocholl

unread,
Jan 31, 1996, 3:00:00 AM1/31/96
to
Tho...@tl.ruhr.de(Thomas Langmann) 29.01.96 in /de/etc/finanz:

Thomas
>wieviele ec-Besitzer sind bisher durch gefälschte Schecks
>geschädigt worden?

Bankgeheimnis.

>
> > scheint es inzwischen möglich zu sein die Geheim-Zahl zu ermitteln.
>

>Altbekanntes Gerücht Marke "Die Spinne in der Yuccapalme".

Emm, dann war das sicherlich auch ein gefälschter Fernsehbericht in
der ARD von dem Kunden, der jede beliebige Geheim-Zahl eingeben konnte?
(Die Bank wollte es nur dann bestätigen, wenn man ihr die Karte
"zur Prüfung" ausgehändigt hätte. Nachtigall...)

>Wieviele ec-Besitzer sind bisher durch geknackte
>Geheimzahlen geschädigt worden?

Ganz grosses Bankgeheimnis.


> > Leider haben die Banken die Haftung der Kunden bei der letzten
> > ABG Änderung so ausgeweitet, das es dem Kunden kaum noch möglich
> > ist die Versicherung der Bank in Anspruch zu nehmen, der Kunde also
> > defakto das ganze Risiko trägt.
>

>Du zahlst nur bei Vorsatz und grob fahrlässigem Verhalten.

Das war mal.

Schaue Dir mal die neuen(!) AGBs genau an!
Du hat das Problem neuerdings beweisen zu müssen, damit
sorgfältig umgegangen zu sein. Und schon allein, das die Karte
wegkommen konnte zeigt ja, das Du wohl nicht sorgfältig warst...


>In diesen Fällen zahlt der Kunde natürlich den gesamten von ihm
>verursachten Schaden.

Nach den neuen AGBs schon dann, wenn der Kunden nicht beweisen kann
das er schuldlos ist. Aber zu beweisen das "etwas nicht ist", ist sehr
schwer bis unmöglich.


>Ich verwende schon lange ec-Karte und Kreditkarten, u. a. um
>das Diebstahlsrisiko zu vermindern.

Naja, ich habe dann noch den Vorteil, nicht "versehentlich"
mehr Geld auszugeben als ich habe.

Aber ich schätzemal, das ist Geschmackssache, ob man sich einem
Konsumrausch ungebremst hingeben will oder nicht.
(Es soll so Leute geben..)

Rainer

Christian Bartsch

unread,
Feb 1, 1996, 3:00:00 AM2/1/96
to
Thorsten...@ms3.maus.westfalen.de said on stardate 31.01.96 the following
about Re: EC-Karte (war Re: Verrechnungsscheck) :

TL>> > scheint es inzwischen möglich zu sein die Geheim-Zahl zu ermitteln.
TL>> Altbekanntes Gerücht Marke "Die Spinne in der Yuccapalme".
Yepp, so sehe ich das auch.

> Dies ist aber wohl tatsächlich möglich, die entsprechenden Artikel (aus der
> c't?) müßte man einmal heraussuchen. Dort wurde beschrieben, wie ein
Dann such mal.

> Gutachter von mehreren ec-Karten die PIN-Nummern herausgefunden hat. Es langt
> IMO doch schon, daß dies überhaupt möglich ist, man kann ja wohl sicherlich
Dieser "Gutachter" hat 1988 in einem Prozess das Gutachten abgegeben (uebrigens
kann ich mich auch Gutachter nennen, da muss man nix nachweisen oder so)
und wurde daraufhin von der Kreditwirtschaft gebeten, seine Ergebnisse
vorzustellen, damit man ggf. Sicherungsmassnahmen einbauen koennte.
Er war NICHT in der Lage, die Ergebnisse zu reproduzieren.
Selbst die NJW (Neue Juristische Wochenschrift), die ueber das Urteil
berichtet hat, hat dieses Gutachten als nicht praxisrelevant abgehakt, da laut
Dr. Pauscher (so hiess er glaube ich) SELBER, das Ergebnis nicht
reproduzierbar ist.

IMHO also wirklich aus der rubrik alt.folklore.urban

> der ec-Karte für Barabhebungen ist. Diese Limit wird wohl teilweise von der
> Bank angehoben, ohne den Kunden diesbezüglich korrekt zu informieren.
Was ist denn in Deinen Augen eien unkorrekte Information des Kunden ??

Chris
---
http://home.pages.de/~cbartsch

Christian Bartsch

unread,
Feb 1, 1996, 3:00:00 AM2/1/96
to
Christoph....@iao.fhg.de said on stardate 01.02.96 the following

about Re: EC-Karte (war Re: Verrechnungsscheck) :

> z...@zocki.toppoint.de (Rainer Zocholl) wrote:
[auf den duerft ihr eh nicht so viel geben, der staenkert im Fido auch immer]

> >Emm, dann war das sicherlich auch ein gefälschter Fernsehbericht in
> >der ARD von dem Kunden, der jede beliebige Geheim-Zahl eingeben konnte?

> Das hatte aber nach meinem Verstaendnis nichts damit zu tun, dass jemand die
> Geheimzahl herausbekommen habe, sondern damit, dass die Karte anscheinend
> DEFEKT war und mit jeder X-beliebigen Zahl Geld abgehoben werden konnte.
> (ich beziehe mich jetzt auf einen WISO-Bericht von vor ein paar Monaten.)
Damals ging es um die CITIBANK, wobei nicht die Karten defekt waren, sondern
deren Automaten ne Macke hatten.

> Diese Tatsache ist zwar nicht zu beschoenigen, aber ob das bei der eigenen
> Karte funktioniert, kann ja jeder selbst ohne Probleme ausprobieren.
Klar, und dann zur bank anschleichen und den Zaehler wieder genullt haben
wollen ;-)

> Minikameras (es soll sogar immer noch Leute geben, die auf den Trick mit
> dem Anruf hereinfallen, und am Telefon ihre Geheimzahl einem angeblichen
> Bankmitarbeiter sagen...),
Gepruegelt gehoeren sie !! Spaetestens nach dieser ganzen sensationslüsternen
Medienschei*e sollte doch nun wirklich JEDER auf dieses Thema sensibel
reagieren, oder ?

Christoph Altenhofen

unread,
Feb 1, 1996, 3:00:00 AM2/1/96
to
z...@zocki.toppoint.de (Rainer Zocholl) wrote:
>Tho...@tl.ruhr.de(Thomas Langmann) 29.01.96 in /de/etc/finanz:
>
>Thomas
>>
>> > scheint es inzwischen möglich zu sein die Geheim-Zahl zu ermitteln.
>>
>>Altbekanntes Gerücht Marke "Die Spinne in der Yuccapalme".
>
>Emm, dann war das sicherlich auch ein gefälschter Fernsehbericht in
>der ARD von dem Kunden, der jede beliebige Geheim-Zahl eingeben konnte?
>(Die Bank wollte es nur dann bestätigen, wenn man ihr die Karte
>"zur Prüfung" ausgehändigt hätte. Nachtigall...)
Das hatte aber nach meinem Verstaendnis nichts damit zu tun, dass jemand die
Geheimzahl herausbekommen habe, sondern damit, dass die Karte anscheinend
DEFEKT war und mit jeder X-beliebigen Zahl Geld abgehoben werden konnte.
(ich beziehe mich jetzt auf einen WISO-Bericht von vor ein paar Monaten.)
Diese Tatsache ist zwar nicht zu beschoenigen, aber ob das bei der eigenen
Karte funktioniert, kann ja jeder selbst ohne Probleme ausprobieren.

Ich habe zu Hause einen Artikel, der das Knacken der Geheimzahl in das
Reich der Phantasie verweist. Auch der angebliche Experte habe seine
Behauptungen nie bewiesen, sondern sie nur immer wieder medienwirksam
wiederholt. Mit Knacken meine ich nun nicht das Ausspaehen der Geheimzahl,
beispielsweise durch geschickt ueber der Tastatur angebrachte Spiegel oder


Minikameras (es soll sogar immer noch Leute geben, die auf den Trick mit
dem Anruf hereinfallen, und am Telefon ihre Geheimzahl einem angeblichen

Bankmitarbeiter sagen...), sondern das Herausbekommen der Geheimzahl nur
anhand der Informationen auf der Karte.

Man sollte sich also nicht unnoetig verrueckt machen lassen. Wobei es mal
interessant waere, zu vergleichen, wieviel Geld im Jahr gestohlen wird und
wie hoch im selben Zeitraum der Schaden bei Kartenbetruegereien ist.
Weiss da vielleicht jemand genauere Zahlen???

> [...]


>>Ich verwende schon lange ec-Karte und Kreditkarten, u. a. um
>>das Diebstahlsrisiko zu vermindern.
>
>Naja, ich habe dann noch den Vorteil, nicht "versehentlich"
>mehr Geld auszugeben als ich habe.
>

Reine Selbstdisziplin. Aber das muss jeder fuer sich selbst entscheiden...

Viele Gruesse,

Christoph
--
Christoph Altenhofen Fraunhofer IAO
Email: Christoph....@iao.fhg.de University of Stuttgart IAT
Voice: +49 (0) 7 11/9 70-24 26 Nobelstr. 12c
Fax: +49 (0) 7 11/9 70-24 01 D-70569 Stuttgart, Germany
Office: Fraunhofer IAO, Holzgartenstr. 17, D-70174 Stuttgart, Germany

Thomas Kriegelstein

unread,
Feb 2, 1996, 3:00:00 AM2/2/96
to
Am 31.01.96 hat z...@zocki.toppoint.de (Rainer Zocholl) zum Thema Re: EC-Karte (war Re: Verrechnungsscheck) folgendes geschrieben

()>Ich verwende schon lange ec-Karte und Kreditkarten, u. a. um
()>das Diebstahlsrisiko zu vermindern.

()Naja, ich habe dann noch den Vorteil, nicht "versehentlich"
()mehr Geld auszugeben als ich habe.

Aus genau diesem Grund benutze ich fuer rund 90 Prozent aller Zahlungen
irgendwelche Kreditkarten. :-)
Frueher wenn ich etwas kaufen wollte, dann musste ich mir vorher Geld von
der Bank holen. Meist ist dies aber nach Bankschluss am Geldautomaten
geschehen. An unseren Geldautomaten kann man aber nur 50.- Mark weise
abheben. Also 50, 100, 150 und so weiter. Wenn ich jetzt z.b. tanken
wollte (ich tanke immer voll und nicht nur fuer einen bestimmten Betrag),
dann hat mich das z.b. 68,50 DM gekostet. Ich konnte vorher aber nur 100.-
vom Automaten abheben. Die restlichen 31,50 (richtig gerechnet?) litten
aber in meinem Geldbeutel unter akuter Schwindsucht. Frag mich nicht, fuer
was ich das Geld dann ausgegeben habe, aber nach kurzer Zeit war es weg.
(kann halt nicht mit *Bargeld* umgehen). Durch die Kreditkarte bezahle ich
jetzt aber genau meine 68,50 und habe kein Bargeld einstecken, welches ich
irgendwo unsinnig ausgeben kann. Seitdem ich mit Kreditkarten arbeite habe
ich im Monat rund 200-300 Mark mehr uebrig (einfach weil ich es nicht mit
dabei hatte und so ausgeben konnte fuer Dinge, die ich mir eigentlich gar
nicht kaufen wollte. z.B. Wuerstchenbude schnell mal eine tuete Pommes
oder so)
So kann ich halt nicht *versehentlich* mehr Geld ausgeben als ich will
(und habe).

So long
Socke
--
Was hindert uns eigentlich daran, das zu machen, was wir von anderen
erwarten?

## CrossPoint v3.1 ##

Rainer Zocholl

unread,
Feb 3, 1996, 3:00:00 AM2/3/96
to
M...@addix.swb.de(Mark Torben Rudolph) 23.01.96 in /de/etc/finanz:

Mark


>Greetings,
>
>> Wie kommt man als Privatperson an "richtige V-Scheck-Formulare (d.h.
>> ohne die 400 DM-Garantie) ?
>
>Du sprichst Deine Bank darauf an.
>
>Aber weshalb willst Du nicht fuer Deinen Scheck geradestehen?

Emm, für ec-Schecks steht die BANK gerade!
ec-Schecks gibt es daher nur in geringer Zahl, da jeder
für 400DM "gut" sein muss, weil er innerhalb der Vorlegungsfristen
eingelöst werden MUSS.

ec-Scheckformulare sind teurer.
VR-Schecks sind sicherer, da diese nur unbar eingelöst werden sollen.
(Die Bank darf sie - auf IHR Risiko hin- natürlich auch barauszahlen.)

Ein VR-Scheck ist nicht weniger wert, nicht weniger verpflichtend
als ein ec.

ec und VR schliessen sich nicht aus.
Auch ein VR kann, wenn es ein ec ist, "bankgarantiert" bis 400DM sein.


Rainer

Rainer Zocholl

unread,
Feb 3, 1996, 3:00:00 AM2/3/96
to
Tho...@tl.ruhr.de(Thomas Langmann) 29.01.96 in /de/etc/finanz:

Thomas
> > scheint es inzwischen möglich zu sein die Geheim-Zahl zu ermitteln.
>
>Altbekanntes Gerücht Marke "Die Spinne in der Yuccapalme".

Wie war das noch neulich bei Citi-Bank? (Ehm. KKB)
Dort konnten ALLE Kunden mit jeder x-beliebigen Geheim-Zahl
Geld abheben.

Ein Prof. Pausch(sic) hatte ein Gutachten erstellt in dem er schon 1987
nachweist, das die Codierung der Karte errechenbar ist.
Die Rechenzeit ist heutzutage erträglich kurz.
(Die Technik der ec-Karte ist VÖLLIG überholt, die Banken nur zu geizig
neue Hardware anzuschaffen. So ein Automat ist wirklich nicht billig.)

JEDER Informatik/Mathematik-Student kennt die nötigen Algorithmen
die Geheimzahl zu ermitteln.
Denn das Problem der Karte ist:
Die Geheimzahl wird aus den Daten der Karte selbst bestimmt.
Es gibt KEINE Online Überprüfung der Nummer (DAS wäre bei den Preise
der Telekom auch den Banken zu teuer und unwirtschaftlich, bei den paar
Missbrauchsfällen, die eh die Kunden zahlen)
D.h. die Nummer wird auch nicht im Automaten gespeichert.
(Du kannst eine Karte bekommen und sofort bei jedem Automaten in ganz Europa
abheben. Nur hinfahren muss Du noch...)

Achso: "Sperren"
Wer gestohlene Schecks hat sperren lassen, sollte die Sperre nach 5
Monaten erneuern. Denn normalerweise löschen die Banken schon
nach nur 6 Monaten den Sperrvermekr (ohne es Dir zu sagen, versteht sich).
DAS wissen auch die "Spitzbuben".


Rainer

Christoph Jahn

unread,
Feb 3, 1996, 3:00:00 AM2/3/96
to
z...@zocki.toppoint.de meinte am 31.01.96
zum Thema "Re: Verrechnungsscheck":

>>- Oft wird in Geschaeften verlangt, das unter der Kartennummer auf der
>> Rueckseite noch einmal unterschrieben wird
>
>Hmm, kenne ich nur als "Quittung" fuer einen bar-ausgezahlten Scheck.
>Soll das evtl. die "Eigenhaendigkeit" der Unterschrift belegen??

Es schmipft sich "Indossament" und ermaechtigt zum Einzug des Wertpapiers
(was der Scheck ist). Details sind zu umfangreich. Wer sich das wirklich
freiwillig antun will, lese im Grill.


Gruss

Christoph Jahn

Christoph Jahn

unread,
Feb 3, 1996, 3:00:00 AM2/3/96
to
m...@mkist.ruhr.de meinte am 20.01.96
zum Thema "Re: Verrechnungsscheck":

>In article <60-Q7...@manni.access.owl.de>, MA...@ACCESS.owl.de writes:
>>Die zwei Striche haben sich wohl eingebuergert, sind aber nicht


>>amtlich. Ansonsten reicht es sogar schon, keine karten-Nummer
>>anzugeben, damit es ein V-Scheck wird.
>
>In dem Fall kann der Scheck immer noch als Kassenscheck eingeloest
>werden!

Wer hier den groesseren Muell verzapft hat moechte ich jetzt nicht wissen.
Details sind im laufenden Thread bereits so oft gepostet worden, dass ich
mir die Tipperei hier spare.


Gruss

Christoph Jahn

Rainer Zocholl

unread,
Feb 4, 1996, 3:00:00 AM2/4/96
to
ch...@netsurfer.wupper.de(Christian Bartsch) 01.02.96 in /de/etc/finanz:

Christian


>Christoph....@iao.fhg.de said on stardate 01.02.96 the

>following about Re: EC-Karte (war Re: Verrechnungsscheck) :


>
>> z...@zocki.toppoint.de (Rainer Zocholl) wrote:
>[auf den duerft ihr eh nicht so viel geben, der staenkert im Fido auch
>immer]

Nun, wer Informationen mit für Bankern evtl. unbequemen
Konsequenzen, als "Stänkern" herunterspielen will,
"qualifiziert" sich wohl ausreichend...

[Oder willst jetzt hier auch Deinen
Fido-"Diskussion"-Stil mit Robot-Mail-Bombing auf
Postings einführen?]

>> >Emm, dann war das sicherlich auch ein gefälschter Fernsehbericht in
>> >der ARD von dem Kunden, der jede beliebige Geheim-Zahl eingeben
>> >konnte?

>> Das hatte aber nach meinem Verstaendnis nichts damit zu tun, dass
>> jemand die Geheimzahl herausbekommen habe, sondern damit, dass die
>> Karte anscheinend DEFEKT war und mit jeder X-beliebigen Zahl Geld
>> abgehoben werden konnte. (ich beziehe mich jetzt auf einen
>> WISO-Bericht von vor ein paar Monaten.)

^Nur der Teil des Textes der durch ">> >" eingeleitet
wird, stammte von mir. Der mit ">>" von Christoph
Altenhofen.


>Damals ging es um die CITIBANK,

Jein, nicht nur. Das waren zwei getrennte Fälle.

>wobei nicht die Karten defekt waren,
>sondern deren Automaten ne Macke hatten.

Ja. Sagte ich bereits. Nennt sich Software-Bug. Und
kann sich jederzeit wiederholen. Keine hinreichend
komplexe Software ist fehlerfrei, auch Bankensoftware
nicht.

...und die Kunden hatten das Problem dies zu beweisen...

Zum Glück hat der Kunde (er war nicht bei der
Citi-KKB-Bank) das *einzig* Richtige gemacht:

Er hat sich an die Presse gewandt und nicht etwa die
Karte aus der Hand an die Bank gegeben.

Banken haben jetzt eine wesentlich schwereren Stand vor
Gericht, hies es, nach dem diese Schlappe(n) öffentlich
zugegeben werden musste. (Natürlich wird jede Bank, wie
immer in solchen Fällen, zunächst sagen: "Für uns ist das
nicht relevant, was das Gesetz oder ein Richter zu einer
anderen Bank sagte." Da heist nur immer wieder: Nicht
bluffen lassen.)

WENN das PIN-Verfahren sooooo sicher ist, warum wird dann
soviel mit Geheimhaltung gearbeitet?

Poste doch mal einevollständige Beschreibung des genauen
Algorithmus' z.B. in de.org.ccc.


Vgl. dazu den Flop in der Netscape encryption. Ohne
Offentlichkeit der Kodierverfahren wäre der Fehler nie
behoben worden.

Rainer

Thorsten Kistler

unread,
Feb 4, 1996, 3:00:00 AM2/4/96
to
Moin moin Christian,

CB> berichtet hat, hat dieses Gutachten als nicht praxisrelevant abgehakt, da
laut
CB> Dr. Pauscher (so hiess er glaube ich) SELBER, das Ergebnis nicht
CB> reproduzierbar ist.

am gleichen Tag kam noch ein anderer Fernsehbericht, da war der Typ auch wieder
da. Er hat wieder erwähnt, daß das herausbekommen der PIN-Nummer von einer
EC-Karte möglich sei. Dazu seien die Fähigkeit eines Mathematikstudenten
ausreichend, allerdings hat er es nicht wiederholt demonstriert. Auf Deinen
Einwand, daß die Kreditunternehmen sich bei ihm diesbezüglich erkundigt hätten,
wurde leider nicht eingeganen.

CB> IMHO also wirklich aus der rubrik alt.folklore.urban

Worüber wir uns einig doch einig sind, ist doch wohl, daß es schon einmal
funktioniert hat oder soll es bloß Zufall gewesen sein? Sicherlich versuchen
die Diebe (vorerst) über andere Wege an die PIN-Nummer zu kommen, aber auch da
möchte ich mich an ein Argument des Verbraucherschützers anschließen: Die Fälle
treten vermehrt auf und warum kann man nicht, wie bei Kreditkarten üblich, eine
Versicherung von der Bankenseite aus abschließen. Schließlich sind die
Kreditkartenherausgeber auch noch nicht bankrott gegangen, obwohl da IMO die
Betrugs/Verlustrate wohl deutlich höher liegt.

CB> Was ist denn in Deinen Augen eien unkorrekte Information des Kunden ??

In diesem Fall wurde nur ein normaler Brief mit der Information losgeschickt -
die Kundin behauptet aber, solch einen Brief niemals bekommen zu haben, da sie
sich ansonsten auch nicht damit einverstanden erklärt hätte. Nunja, ein Brief
per Einschreiben oder in der Art: "Wir bitten sie um die schriftliche
Zustimmung der Änderung, ansonsten bleibt alles beim alten"; wäre sicherlich
angebracht.

Bis dann,
Thorsten

Thomas Langmann

unread,
Feb 4, 1996, 3:00:00 AM2/4/96
to
z...@zocki.toppoint.de schrieb am 03.02.96

> > > scheint es inzwischen möglich zu sein die Geheim-Zahl zu ermitteln.
> >
> >Altbekanntes Gerücht Marke "Die Spinne in der Yuccapalme".
>
> Wie war das noch neulich bei Citi-Bank? (Ehm. KKB)
> Dort konnten ALLE Kunden mit jeder x-beliebigen Geheim-Zahl
> Geld abheben.

Ein Softwarefehler des Geldautomaten.

> Ein Prof. Pausch(sic) hatte ein Gutachten erstellt in dem er schon 1987
> nachweist, das die Codierung der Karte errechenbar ist.

Dazu haben andere schon genug gesagt.

> Die Rechenzeit ist heutzutage erträglich kurz.
> (Die Technik der ec-Karte ist VÖLLIG überholt, die Banken nur zu geizig
> neue Hardware anzuschaffen. So ein Automat ist wirklich nicht billig.)
>
> JEDER Informatik/Mathematik-Student kennt die nötigen Algorithmen
> die Geheimzahl zu ermitteln.

ROTFL!

> Denn das Problem der Karte ist:
> Die Geheimzahl wird aus den Daten der Karte selbst bestimmt.

Hast Du Dich schon mal mit Codierung beschäftigt?

> Es gibt KEINE Online Überprüfung der Nummer (DAS wäre bei den Preise

Ebenso Unsinn.


bye Thomas @ tl.ruhr.de

Stefan Reiss

unread,
Feb 5, 1996, 3:00:00 AM2/5/96
to
Hallo Rainer,

In article <62ArM...@zocki.toppoint.de> verunsicherte
ehrliche Kartenbenutzer mit

| Die Geheimzahl wird aus den Daten der Karte selbst bestimmt.

| Es gibt KEINE Online Überprüfung der Nummer (DAS wäre bei den Preise

Aeh,.. und warum erzaehlt einem so ein Automat manchmal (im Ausland)
"Keine Verbindung zur Zentrale?" Und spuckt dann KEIN Geld aus?

Warum konnte ich mit meiner Kreditkarte neulich nicht beim Italiener
um die Ecke (OHNE Nummer, einfach so per Unterschrift) bezahlen?
Der Kartenleser (der haengt an einer Strippe) konnte meine Karte nicht
ueberpruefen.... mit einer aehnlichen Fehlermeldung.

[...]

fragend Stefan


Kranner

unread,
Feb 5, 1996, 3:00:00 AM2/5/96
to
Im Artikel <61lqG...@tl.ruhr.de>, Tho...@tl.ruhr.de (Thomas Langmann)
schreibt:

>Wieviele ec-Besitzer sind bisher durch geknackte
>Geheimzahlen geschädigt worden?
>
>

Aktueller Fall in Aachen: Auslesen der Kartendaten aus der Datenleitung,
danach anfertigen von Kopien der Karten und Einsatz in Holland. An
dortigen Cash-Automaten werden keine Pruefungen der Echtheitsmerkmale von
EC-Karten durchgefuehrt. Soviel ich weiss, wurde den Geschaedigten aber
das Geld durch die Versicherung erstattet. Muesste dazu aber noch mal
nachfragen. Leider (oder zum Glueck?;-) ) habe ich meine Info aber auch
nur aus zweiter Hand.

Kranner

Hakuna Matata :)

Thomas Langmann

unread,
Feb 17, 1996, 3:00:00 AM2/17/96
to
be...@sledge.phiger.com schrieb am 14.02.96

> >Solange ich meine Karte habe, hafte ich nicht - wofuer auch?
>
> Darf ich lachen oder soll ich weinen?
>
> "Was, sie wollen das Geld nicht selbst abgehoben haben? Beweisen Sie
> das doch mal bitte. Ach, sie lagen die ganze Woche krank im Bett? Na
> und? Sie koennen die Karte auch derweilen einem Freund gegeben haben."
>
> *So* wird dann von Seiten der Bank argumentiert. Und das ist nicht
> hypothetisch und bei weitem kein Einzelfall, soweit ich das mitbe-
> kommen habe.

Vom Geldautomaten kann nur mit PIN Geld abheben. Wo hat der
Dieb bzw. Fälscher die PIN her?

Es gibt viele Gerüchte, aber niemand wird konkret. Wenn der
Kunde zu beharrlich das Geld zurückfordert, gibt es einen
Prozeß und dann zeigt die Bank einen kurzen Videoclip...

bye Thomas @ tl.ruhr.de

Kranner

unread,
Feb 21, 1996, 3:00:00 AM2/21/96
to
zum Thema gefaelschte EC-Karten:

es hat in den letzten Monaten gehaeuft Faelle gegeben, bei denen
Geldautomaten so manipuliert wurden, dass die Kartendaten ermittelt und
auf Duplikate uebertragen wurden. Hauptsaechlich ging das so vor sich,
dass Zusaetze an die Automaten angebaut wurden, die dann die
Magnetstreifen ausgelesen haben. Die Geheimzahl wurde ueber einen Aufsatz
auf der Tastatur gleich mit ausgelesen. Motto: Freitag Nacht anbauen,
Sonntag Nacht wieder abbauen, Karten herstellen und Geld abheben. Die
Bauteile sind dem Design der Automaten so angepasst gewesen, dass ein
Unterschied fuer Otto Normalverbraucher und teilweise auch Bankangestellte
nicht erkennbar war. Da aber in diesen Faellen gehaeft Beschwerden zu
bestimmten Automaten auftraten, war dort die Staatsanwaltschaft schnell
dabei und die Versicherung easy zu ueberzeugen, dass nun gezahlt werden
muesse.

Betrug (damit er sich lohnen soll) muss schon gross angelegt sein. Aber
damit ist immer auch eine gewisse statistische Haeufung und damit auch
Auffaelligkeit verbunden. Damit wird wohl das Restrisiko von techn.
Sicherheitsluecken stark eingeschraenkt. Gestohlenes Bargeld duerfte
i.m.h.o. haeufiger vorkommen, als missbrauchte EC-Karten...

Frank Kozuschnik

unread,
Feb 22, 1996, 3:00:00 AM2/22/96
to
z...@zocki.toppoint.de (Rainer Zocholl) schrieb am 14 Feb 1996 19:01:00
+0100 zum Thema "Re: Verrechnungsscheck":

>>>Warum besteht die Kassiererin auf der Unterschrift auch auf der
>>>Rückseite eines (euro-)Schecks?
>>
>>Für ec-Schecks übernimmt die Bank eine Einlösegarantie bis zu
>>400 DM. Voraussetzung dafür ist unter anderem, daß der Scheck
>>in Gegenwart des Schecknehmers unterschrieben wird.

>Ist das neu?

> aus den Sonderbedingungen für den ec-Service:
>"
>Zustandekommen der Garantie:
>[...]
>Betrag 400DM[..] sofern
>- der Name des Kreditinstituts
>- Konto- und Karten-Nummer sowie
>- die Unterschrift auf eurocheque und ec-Karte übereinstimmen
>- In der BRD ausgestellte [...] für 8 Tage, im Ausland f. 20Tage
>[garantiert].
>"

>Von "in Anwesenheit unterschreiben" steht da nichts, nur "übereinstimmen".

>(Aber der Text ist von 93)

Neu ist das nicht, aber ich gebe zu, daß "in Gegenwart des
Schecknehmers unterschrieben" nicht unmittelbar aus dem Wortlaut
der zitierten Bedingungen hervorgeht, sondern eine sehr enge
Interpretation darstellt.

Man sollte aber auch bedenken, daß diese Bedingungen zwischen Bank
und Karteninhaber gelten. Der Schecknehmer kann sich nicht ohne
weiteres darauf berufen.

>>Wenn der Kunde an der Ladenkasse einen bereits unterschriebenen
>>ec-Scheck vorlegt, kann die Kassiererin nicht sicher sein, daß
>>die Unterschrift tatsächlich von der Person stammt, die den
>>Scheck vorlegt.

>Ja, richtig. Das ist aber m.W. nicht wichtig für die Garantie.
>Ich kann ja auch einen Bekannten mit meiner Scheckkarte und einem
>bereits ausgefüllten Scheck losgeschickt haben, weil ich mit Grippe
>im Bett liegen muss.

Erstens:
Ob das noch 100% in Ordnung ist, wage ich zu bezweifeln.
Die Scheckkarte wird auf den Namen einer bestimmten Person
ausgestellt. Allein aus dieser Tatsache kann man meiner Meinung
nach folgern, daß kein Dritter die Karte benutzen darf.

Zweitens:
Die Empfehlung, den Kunden bei einem bereits unterschriebenen
ec-Scheck auf der Rückseite nochmal unterschreiben zu lassen,
las ich jedenfalls in einem Merkblatt der Kreditinstitute, das
sich in erster Linie an Einzelhändler richtete.
Daß es zwingende Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit der
Scheckgarantie ist, will ich nicht (mehr) behaupten.

>Gilt nun die ec-Garantie nicht mehr?

Das hängt vielleicht auch von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wenn man einem Händler nachweisen kann, daß er nicht mit "ange-
messener" Sorgfalt vorgegangen ist, kann die Zahlung u.U. ver-
weigert werden.

>>Es handelt sich also um eine reine Sicherheitsmaßnahme.

>Warum sollte sie nötig sein?
>Wenn Unterschrift auf der Karte akzeptabel mit der auf der
>Karte übereinstimmt MUSS die Bank zahlen.

Nicht bedingungslos, siehe oben.

>>>Welchen Vorteile hat sie, resp. Ihr Chef davon?
>>
>>Sie kann im Ernstfall guten Gewissens zur Bank sagen, daß der
>>Scheck in ihrer Gegenwart unterschrieben wurde.

>Braucht sie nicht.
>Oder hat sich da etwas geändert?

>Warum sollte sich ein Kaufmann sorgen machen, das jmd.
>sich hat Karte und Schecks klauen lassen?
>Das KANN nicht sein Problem sein.

Es muß ja nicht gerade sein Hauptproblem sein. Aber deswegen muß
es ihm ja nicht gleich völlig egal sein, ob gestohlene Schecks
bei ihm eingelöst werden.

>Wenn die Bank diesen Nachweis verlangen könnte, dann wäre die
>"ec-Garantie" ein Hohn. Ich kann doch als Kaufmann nicht alle meine
>Kunden schikanieren und diskrimminieren, nur weil unter tausenden
>von ec's mal ein falscher sein könnte? Durch dieses Verfahren würde
>er keineswegs auffallen müssen. Der Einlöser wird sicherlich die
>Unterschrift gut geübt habe.

Wenn ein Kaufmann seinen Kunden bittet, auf der Rückseite des
Schecks noch einmal zu unterschreiben, sehe ich darin weder eine
Schikane und schon gar keine Diskriminierung.

Natürlich hält diese Maßnahme keinen wirklich professionellen
Scheckbetrüger ab, aber immerhin steigt die Hemmschwelle etwas,
wenn ein Gelegenheitsganove mit solchen Maßnahmen rechnen muß.

---
Frank Kozuschnik e-mail: F.Kozu...@T-Online.de,
Wenzelstrasse 11 f.kozu...@msn.sub.org
D-90431 Nuernberg fon: 0911 3189143 [+49 911 3189143]
Germany fax: 0911 3189144 [+49 911 3189144]


0 new messages