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Steuererklärung: Zahl der Arbeitstage

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Dietmar Ruff

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Feb 6, 1997, 3:00:00 AM2/6/97
to

Meine Frage :
Gibt es für die Zahl der Arbeitstage einen festen Wert (bei normaler
5-Tage Woche), von dem man Urlaub- und Krankheitstage abziehen kann oder
muß man im Kalender jedes Jahr die geleisteten Arbeitstage nachzählen ?

--
Dietmar Ruff

eMail ru...@mailer.uni-marburg.de

Thomas Koehler

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Feb 6, 1997, 3:00:00 AM2/6/97
to

On Thu, 06 Feb 1997 09:18:55 +0100, Dietmar Ruff
<ru...@mailer.uni-marburg.de> wrote:

>Meine Frage :
>Gibt es für die Zahl der Arbeitstage einen festen Wert (bei normaler
>5-Tage Woche), von dem man Urlaub- und Krankheitstage abziehen kann oder
>muß man im Kalender jedes Jahr die geleisteten Arbeitstage nachzählen ?

Es liegt im Ermessen Deines Bearbeiters: ich habe bisher immer
pauschal 230 Tage eingetragen und nie ein Problem damit gehabt. Für
meine Frau habe ich sogar 257 (5,5 Tage-Woche) ohne Probleme
durchbekommen.

Tommy

Stefan Schuett

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Feb 6, 1997, 3:00:00 AM2/6/97
to

Dietmar Ruff wrote:
>
> Meine Frage :
> Gibt es für die Zahl der Arbeitstage einen festen Wert (bei normaler
> 5-Tage Woche), von dem man Urlaub- und Krankheitstage abziehen kann oder
> muß man im Kalender jedes Jahr die geleisteten Arbeitstage nachzählen ?

Ueblicherweise erkennen die Finanzbehoerden pauschal 225 (manchmal auch
230) Arbeitstage an (bei einer 5-Tage-Woche). Davon sind die Urlaubstage
bereits abgezogen, Krankheit muss gesondert abgezogen werden.

Gruss

Stefan

Dirk Rother

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Feb 6, 1997, 3:00:00 AM2/6/97
to

Dietmar Ruff wrote:
>
> Meine Frage :
> Gibt es für die Zahl der Arbeitstage einen festen Wert (bei normaler
> 5-Tage Woche), von dem man Urlaub- und Krankheitstage abziehen kann oder
> muß man im Kalender jedes Jahr die geleisteten Arbeitstage nachzählen ?

Laut Konz wird alles anerkannt bis 230 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche und
285 Tage bei 6-Tage-Woche. (Urlaub ist da schon abgezogen )

Dirk.

Axel ASieker

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Feb 6, 1997, 3:00:00 AM2/6/97
to ru...@mailer.uni-marburg.de

Dietmar Ruff wrote:
>
> Meine Frage :
> Gibt es für die Zahl der Arbeitstage einen festen Wert (bei normaler
> 5-Tage Woche), von dem man Urlaub- und Krankheitstage abziehen kann
> oder muß man im Kalender jedes Jahr die geleisteten Arbeitstage
> nachzählen ?
>
HI Dietmar.
;-) ON
Antwort a: Wie, Du fuehrst keine Strichliste?
Antwort b: Schon mal was von Feiertagen gehoert, gar von _beweglichen_
Feiertagen.
Die schuftende Bevoelkerung singt alljaehlich Lieder davon, dass solche
auf Wochenenden fallen. Die Zahl der Feiertage, die auf Arbeitstage
fallen, ist nicht konstant, da die Zahl der Tage im Jahr (halbwegs)
gleichbleibend ist, sollte die Differenz wohl variieren.
Btw: Die armen Norddeutschen haben zu allem Ueberfluss auch noch weniger
Feiertage als die Bayern z.B.!
;-) OFF

Zum Trost: Ein halbwegs vernuenftige Taschenkalender gibt fuer die
Monate auch die Zahl der Arbeitstage an. Da muss man nur noch auf
die nicht bundesweiten Feiertage achten und kann dann die zwoelf
Zahlen addieren. Und Steuererklaerungsprogramme haben das bestimmt
einprogrammiert.

Gruesse Axel.

Thorsten Wentingmann

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Feb 8, 1997, 3:00:00 AM2/8/97
to

Dietmar Ruff <ru...@mailer.uni-marburg.de> wrote:

>Meine Frage :
>Gibt es für die Zahl der Arbeitstage einen festen Wert (bei normaler
>5-Tage Woche), von dem man Urlaub- und Krankheitstage abziehen kann oder
>muß man im Kalender jedes Jahr die geleisteten Arbeitstage nachzählen ?

"Pauschal" gibt man 230 Arbeitstage an.


Guido Otremba

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Feb 8, 1997, 3:00:00 AM2/8/97
to

Dirk Rother <rot...@lmf.ruhr-uni-bochum.de> wrote:

>Laut Konz wird alles anerkannt bis 230 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche und
>285 Tage bei 6-Tage-Woche. (Urlaub ist da schon abgezogen )

du solltest das buch richtig lesen: dort steht laut EB-FAGO-Tabelle
sollen fa - muessen aber nicht.... ohne belege anerkennen.

by
guido

http://home.t-online.de/home/GOtremba


Werner Grimm

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Feb 12, 1997, 3:00:00 AM2/12/97
to

Schon probiert, nicht anerkannt. Ist Ermessenssache des Sachbearbeiters.
Momentan bin ich bei 225, das geht klar.
Werner

>
> Laut Konz wird alles anerkannt bis 230 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche und
> 285 Tage bei 6-Tage-Woche. (Urlaub ist da schon abgezogen )
>

> Dirk.

Siggi Schoenicke

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Feb 13, 1997, 3:00:00 AM2/13/97
to

Hallo Dietmar!

DR> Gibt es fnr die Zahl der Arbeitstage einen festen Wert (bei normaler
DR> 5-Tage Woche), von dem man Urlaub- und Krankheitstage abziehen kann
DR> oder mu# man im Kalender jedes Jahr die geleisteten Arbeitstage
DR> nachzEhlen ?

Den Job lass ich immer den machen, der es am besten kann - meinen
Arbeitgeber. Anfang des Jahres bitte ich immer um eine entsprechende
Bescheinigung fuer das FA und bekomme diese auch immer anstandslos :-)

Tschuess
Siggi

(s...@thing-in.berlin.de)

K. Kretschel

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Feb 14, 1997, 3:00:00 AM2/14/97
to

Die ersten 5 Jahre habe ich immer brav die Tage gezaehlt. Dann wurde es mir
zu dumm und ich habe jedes Jahr dieselbe Zahl eingesetzt (220). Hat sich
nie jemand beschwert oder einen Nachweis verlangt (bei 2 verschiedenen
Finanzaemtern und Dutzenden von Sachbearbeitern).

Klaus
--
E-Mail: k.kre...@dlr.de

uo...@aol.com

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Feb 16, 1997, 3:00:00 AM2/16/97
to

Da zu diesem Thema soviel Falsches geschrieben wurde, hier ein klaerendes Wort:

>Schon probiert, nicht anerkannt. Ist Ermessenssache des Sachbearbeiters.

Nein. Es ist NICHT Ermessenssache des SB. In den Finanzaemtern werden Arbeitsblaetter erstellt, auf denen jaehrlich die normalen Arbeitstage bei 5-Tagen und bei 6-Tagen sowie bei Lehrern aufgefuehrt sind. Niedrigere Angaben werden akzeptiert, hoehere werden evt. nachgefragt (warum, Beleg).

>> Laut Konz wird alles anerkannt bis 230 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche und
>> 285 Tage bei 6-Tage-Woche. (Urlaub ist da schon abgezogen )

Es ist menschlich, wenn ein Finanzbeamter in der Steuererklaerung erkennt, dass jemand nach "Konz" arbeitet und er dann sehr sehr gruendlich wird, denn dieser Herr schreibt fuer Steuerlaien ziemlichen Scheiss.

UOhm


Gerrit Teistler

unread,
Feb 17, 1997, 3:00:00 AM2/17/97
to

Wolfgang Meier wrote:

> Es gibt so einen Erlass, dass die Finanzaemter bei Angaben <= 230 Tage
> auf naehere Untersuchung verzichten duerfen, was sie wohl wegen
> Ueberlastung und Schwierigkeit der Ueberpruefbarkeit auch meistens tun.

Hi,

im Bereich der OFD Ffm werden bei 5 Tage Woche 240 Tage anerkannt, bei 6
Tage Woche 280 Tage.

Ausnahme: (meist) Azubis die viel Zeit haben und genau nachrechnen ;-(

CIAO GERRIT

Guido Otremba

unread,
Feb 17, 1997, 3:00:00 AM2/17/97
to

uo...@aol.com wrote:


>Es ist menschlich, wenn ein Finanzbeamter in der Steuererklaerung erkennt,
>dass jemand nach "Konz" arbeitet und er dann sehr sehr gruendlich wird,
>denn dieser Herr schreibt fuer Steuerlaien ziemlichen Scheiss.

1. gebe bitte in deinem mailprogramm an, dass nur 70 zeichen pro zeile
dargestellt werden, das hin- und herscrollen ist nicht so schoen.

2. wenn du dieses buch nicht verstehst tust du mir leid, ich
jedenfalls habe mein steuerwissen nur aus dem konz

by
guido

http://home.t-online.de/home/GOtremba


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