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Freistellungsauftrag fuer Erbengemeinschaft

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Michael Meyer

unread,
Aug 1, 1996, 3:00:00 AM8/1/96
to

Hallo, Hallo

mit meiner Schwester bilde ich eine Erbengemeinschaft. Wir haben
ein Konto das auf diese Erbengemeinschaft laeuft.
Die Bank (Sparkasse) behauptet nun, wir koennen keinen
Freistellungsantrag fuer dieses Konto stellen.

Stimmt das, wenn ja warum ?
Was fuer Moeglichkeiten gibt es um einen solchen Antrag zu stellen,
die Bank wechseln ???

gruss
mm


Susanne Kaufmann

unread,
Aug 1, 1996, 3:00:00 AM8/1/96
to

In article <4tqibi$g...@gazette.omnilink.net>, Michae...@darmstadt.netsurf.de (Michael Meyer) writes:
|> Hallo, Hallo
|>
|> mit meiner Schwester bilde ich eine Erbengemeinschaft. Wir haben
|> ein Konto das auf diese Erbengemeinschaft laeuft.
|> Die Bank (Sparkasse) behauptet nun, wir koennen keinen
|> Freistellungsantrag fuer dieses Konto stellen.
|>
|> Stimmt das, wenn ja warum ?


Meines Wissens nach, ja.
Deine Schwester und Du seid nicht steuerlich
gemeinsam veranlagt, und deshalb koennt Ihr
keinen gemeinsamen Freistellungsantrag stellen.

Noch komplizierter ist es, gemeinsam ein Konto
zu eroeffnen. Meine Bank, die Badische Beamtenbank,
bietet generell keine "Oder"-Konten an, auch nicht
fuer Eheleute. Allerdings gibt es die Moeglichkeit,
Vollmachten ueber das eigene Konto zu erteilen
(die auch entzogen werden koennen). Auf diese Weise
kamen mein Mann und ich doch noch zu einem gemein-
samen Konto.

Viele Gruesse,
Susanne

Rainer Schulze

unread,
Aug 2, 1996, 3:00:00 AM8/2/96
to

Michael Meyer wrote:
>
> Hallo, Hallo
>
> mit meiner Schwester bilde ich eine Erbengemeinschaft. Wir haben
> ein Konto das auf diese Erbengemeinschaft laeuft.
> Die Bank (Sparkasse) behauptet nun, wir koennen keinen
> Freistellungsantrag fuer dieses Konto stellen.
>
> Stimmt das, wenn ja warum ?

Ja, nur eine sog. natuerliche Person, die alleiniger Eigentuemer
eines Kontos, Depots usw. ist kann einen Freistellungsauftrag stellen.
Alle andern (wie Eigentuemer von Gemeinschaftskonten) muessen sich
ihr Steuerguthaben per Einkommensteuererklaerung zurueckholen. Dafuer
bekommt die Erbengemeinschaft eine Steuerbescheinigung vom kontofueh-
renden Institut bzw. der Erblasser hat schon Steuerbescheinigungen
erhalten.

--
Rainer Schulze PHONE: +49 30 / 89604-187
Konrad-Zuse-Zentrum fuer EMAIL: Sch...@ZIB-Berlin.DE
Informationstechnik Berlin (ZIB) FAX: +49 30 / 89604-125
Heilbronner Str. 10
D-10711 Berlin-Wilmersdorf
<A HREF="http://elib.zib-berlin.de:88/~mail/finanz/German/hotlist">

Hannes Birnbacher

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Aug 2, 1996, 3:00:00 AM8/2/96
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Kommentar zur Nachricht vom 01.08.96 in /MAUS/de.etc.finanz
von Michae...@darmstadt.netsurf.de zu Freistellungsauftrag fuer
Erbengemeinschaft :

MM>ein Konto das auf diese Erbengemeinschaft laeuft.
MM>Die Bank (Sparkasse) behauptet nun, wir koennen keinen
MM>Freistellungsantrag fuer dieses Konto stellen.
MM>
MM>Stimmt das, wenn ja warum ?
MM>Was fuer Moeglichkeiten gibt es um einen solchen Antrag zu stellen,
MM>die Bank wechseln ???

Ich nehme mal an, die Erbengemeinschaft ist als GBR anzusehen. Den
Freibetrag kann aber nur eine natuerliche Person in Anspruch nehmen, daher
ist wohl der Bank die Moeglichkeit genommen, einen Freistellungsantrag
anzuerkennen.
Warum koennt Ihr nicht die Zinsabschlagsteuer zahlen und in der
Steuererklaerung wieder verrechnen, ist das nicht sowieso einfacher ?

Hannes Birnbacher, Kerpen

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