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Abbuchung von fremdem Konto ohne Unterschrift

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Matthias Schneider

unread,
Sep 15, 1997, 3:00:00 AM9/15/97
to

Hallo,

ein Versicherungs-Vermittler hat vor kurzem versucht mir eine
Versicherung aufs Auge zu drücken. Durch einen miesen Trick hat er sich
meine Kontonummer und BLZ besorgt, und ein paar Tage später flatterte
ein Schreiben ins Haus in dem sich der Vermittler für den Abschluß der
Versicherung bedankte. Außerdem stand geschrieben, daß der
Versicherungsbeitrag monatlich von meinem Konto abgebucht wird.
Der Haken: ich habe niemals irgendetwas unterschrieben.
Deshalb meine Frage: kann die Versicherung den Beitrag von meinem Konto
abbuchen ohne daß ich etwas unterschrieben habe? Muß die Bank da nichts
kontrollieren oder kann das jede Bank machen wie sie will? Meiner
Meinung nach geht das, weshalb man ja auch immer seinen Konto-Auszug
genauestens kontrollieren sollte, aber vielleicht kennt sich jemand
besser aus und kann mir das mal genauer erklären.

Könnte _ich_ andererseits vom Konto der Versicherung Geld abbuchen? Ich
denke was die Versicherung kann und darf das sollte ich doch wohl auch
dürfen oder geht es in diese Richtung nicht?

Matthias

Erwin Denzler

unread,
Sep 15, 1997, 3:00:00 AM9/15/97
to

Matthias Schneider (m...@softpro.de) wrote:

: Der Haken: ich habe niemals irgendetwas unterschrieben.


: Deshalb meine Frage: kann die Versicherung den Beitrag von meinem Konto
: abbuchen ohne daß ich etwas unterschrieben habe? Muß die Bank da nichts
: kontrollieren oder kann das jede Bank machen wie sie will? Meiner
: Meinung nach geht das, weshalb man ja auch immer seinen Konto-Auszug
: genauestens kontrollieren sollte, aber vielleicht kennt sich jemand
: besser aus und kann mir das mal genauer erklären.

Ganz genau kann dir das natuerlich deine Bank erklaeren. Im allgemeinen
geht es so: deine Bank kontrolliert gar nichts, sondern erwartet eben,
dass du den Kontoauszug pruefst. Wenn dir die Abbuchung nicht passt,
kannst du innerhalb von 6 Wochen widersprechen und der Betrag wird
wieder zurueckgebucht. Die Versicherung wird dann allerdings das Geld
per Mahnung einfordern.

: Könnte _ich_ andererseits vom Konto der Versicherung Geld abbuchen? Ich


: denke was die Versicherung kann und darf das sollte ich doch wohl auch
: dürfen oder geht es in diese Richtung nicht?

Nicht so leicht. Bei der beschriebenen Rueckbuchung muss ja die andere
Bank - also die der Versicherung - das Geld wieder hergeben. Da dies
jederzeit passieren kann, wird sie solche Lastschriften nur fuer Kunden
durchfuehren, deren Bonitaet garantiert, dass das Geld dann auch wieder
vom End-Empfaenger zu holen ist. Fuer eine Versicherung trifft das
sicherlich zu. Ein Privatkunde wird wohl kaum seine Bank ueberzeugen
koennen, dass er Lastschriften einziehen muss. Und das ganze 'nur so' zu
tun um die Gegenseite auch mal zu aergern, riecht fast schon nach ver-
suchten Betrug - das gilt natuerlich nicht fuer die beschriebene
Rueckforderung, die erklaerst du ganz einfach ohne Angabe von Gruenden
deiner Bank gegenueber. Sollte die stornierte Zahlung aus irgendeinem
Grund aber doch berechtigt gewesen sein, ist mit Zusatzkosten zu rechnen.
Du kannst ja mal die Versicherung auffordern, eine Kopie des angeblich
von dir unterschriebenen Vertrags zu senden.

Erwin

: Matthias

Alfred Gesierich

unread,
Sep 15, 1997, 3:00:00 AM9/15/97
to

Matthias Schneider <m...@softpro.de> schrieb im Beitrag
<341CFD...@softpro.de>...


> Hallo,
>
> ein Versicherungs-Vermittler hat vor kurzem versucht mir eine
> Versicherung aufs Auge zu drücken. Durch einen miesen Trick hat er sich
> meine Kontonummer und BLZ besorgt, und ein paar Tage später flatterte
> ein Schreiben ins Haus in dem sich der Vermittler für den Abschluß der
> Versicherung bedankte. Außerdem stand geschrieben, daß der
> Versicherungsbeitrag monatlich von meinem Konto abgebucht wird.

> Der Haken: ich habe niemals irgendetwas unterschrieben.
> Deshalb meine Frage: kann die Versicherung den Beitrag von meinem Konto
> abbuchen ohne daß ich etwas unterschrieben habe? Muß die Bank da nichts
> kontrollieren oder kann das jede Bank machen wie sie will? Meiner
> Meinung nach geht das, weshalb man ja auch immer seinen Konto-Auszug
> genauestens kontrollieren sollte, aber vielleicht kennt sich jemand
> besser aus und kann mir das mal genauer erklären.
>

> Könnte _ich_ andererseits vom Konto der Versicherung Geld abbuchen? Ich
> denke was die Versicherung kann und darf das sollte ich doch wohl auch
> dürfen oder geht es in diese Richtung nicht?

Bei Abbuchungen bis 1.000,- DM wird von den Banken die Berechtigung des
Empfängers nicht geprüft. Das ginge bei den Zig-Millionen Lastschriften,
die jeden Tag unterwegs sind, auch gar nicht. Als Ausgleich für dieses
Risiko kann der Bankkunde die Lastschrift ohne Begründung und kostenlos
sechs Wochen (AFAIK) lang stornieren lassen.

Außerdem stellt das Abbuchen ohne Einzugsermächtigung strafrechtlich Betrug
dar. Ich würde daher an Deiner Stelle Anzeige erstatten.

Der Versuchung, Dich bei der Versicherung mit den gleichen kriminellen
Methoden zu rächen, solltest Du widerstehen.

Auch wenn's Tilo Traub und Konsorten nicht gerne hören, aber man kann's
nicht oft genug sagen:

Das Versicherungs(un)wesen - eine Branche jenseits von Recht und
Wettbewerb!

Gruß

Alfred

Peter Jaeger

unread,
Sep 17, 1997, 3:00:00 AM9/17/97
to

Das Magazin PLUSMINUS in der ARD hat die Moeglichkeiten untersucht, mit
falschen Ueberweisungsformularen (falsche Unterschriften: Dagobert Duck,
Roy Black) Geld von einem fremden Konto abzuheben.
Es hat funktioniert. Naeheres unter:

http://www.plusminus.de
Sendung vom 16.9.1997

Gruss
Peter

Message has been deleted

Michael Gunske

unread,
Sep 18, 1997, 3:00:00 AM9/18/97
to

Alfred Gesierich (Alfred.G...@t-online.de) schrieb am 15.09.97:

> Bei Abbuchungen bis 1.000,- DM wird von den Banken die Berechtigung des
> Empfängers nicht geprüft. Das ginge bei den Zig-Millionen Lastschriften,
> die jeden Tag unterwegs sind, auch gar nicht. Als Ausgleich für dieses
> Risiko kann der Bankkunde die Lastschrift ohne Begründung und kostenlos
> sechs Wochen (AFAIK) lang stornieren lassen.

Dies gilt auch für Lastschriften über DM 1.000,00 (es ist höchstens
möglich, daß einige Banken bei Beträgen ab DM 1.000,00 prüfen, ob die
Lastschrift berechtigt ist, was aber normal nur durch Rückfrage beim
Kunden möglich ist).

> Der Versuchung, Dich bei der Versicherung mit den gleichen kriminellen
> Methoden zu rächen, solltest Du widerstehen.

Einfach die Versicherung anschreiben. Solche Vermittler mögen die i.d.R.
auch nicht gerne.

MfG Michael

Alfred Gesierich

unread,
Sep 19, 1997, 3:00:00 AM9/19/97
to


Michael Gunske <M.GU...@DACG-BOX.gun.de> schrieb im Beitrag
<6e5mD...@mgunskep.dacg-box.gun.de>...


> Alfred Gesierich (Alfred.G...@t-online.de) schrieb am 15.09.97:
>
> > Bei Abbuchungen bis 1.000,- DM wird von den Banken die Berechtigung des
> > Empfängers nicht geprüft. Das ginge bei den Zig-Millionen
Lastschriften,
> > die jeden Tag unterwegs sind, auch gar nicht. Als Ausgleich für dieses
> > Risiko kann der Bankkunde die Lastschrift ohne Begründung und kostenlos
> > sechs Wochen (AFAIK) lang stornieren lassen.
>
> Dies gilt auch für Lastschriften über DM 1.000,00 (es ist höchstens
> möglich, daß einige Banken bei Beträgen ab DM 1.000,00 prüfen, ob die
> Lastschrift berechtigt ist, was aber normal nur durch Rückfrage beim
> Kunden möglich ist).

Bist Du Dir da sicher? Ich dachte, über 1000 DM sei nur noch der sog.
"Abbuchungsauftrag" möglich, bei dem die Bank die Berechtigung des
Empfängers prüft und dafür - wie bei der Überweisung - keine
Stornierungsmöglichkeit besteht.

CU
Alfred

Dietrich Wimmer

unread,
Sep 19, 1997, 3:00:00 AM9/19/97
to

Hallo, M.GUNSKE meinte am 18.09.97:

MG> Dies gilt auch für Lastschriften über DM 1.000,00 (es ist höchstens
MG> möglich, daß einige Banken bei Beträgen ab DM 1.000,00 prüfen, ob die
MG> Lastschrift berechtigt ist, was aber normal nur durch Rückfrage beim
MG> Kunden möglich ist). ^^^^^^^^^

Wieso gibt es da eigentlich keine Gegenkontrolle (in Form von Belegen
ueber erteilte Einzugsermaechtigungen)?

Wenn ich einen Lutscher fuer 30 Pf kaufe, bekomme ich einen Kassenzettel
mit Datum, Rueckgeld und MWSt ausgewiesen.
Aber wenn ich an zwanzig Unternehmen Einzugsermaechtigungen erteile,
weiss meine Bank nichts davon.
Und wenn ich nicht genau Buch fuehre, weiss ich in Kuerze selbst nicht
mehr, wer ohne weiteres von meinem Konto abbuchen kann.

Wenn's allerdings hart auf hart geht und ich befuerchte, dass eine Firma
nach einer Kuendigung noch von meinem Konto abbucht, informiere ich vorab
die Bank, dass die Einzugsermaechtigung erloschen ist und ich kuenftige
Abbuchungen reklamieren werde (bei der Bank).

Aehnlich muesste man auch zurecht kommen, wenn eine Firma voellig ohne
Vertrag einfach Geld abbucht.
(Kontoauszug reklamieren, Bank ueber die nicht erteilte
Einzugsermaechtigung informieren).

Oder?

Dietrich.

--
* Origin : THE_DOT: Nicht immer öfter, aber öfter Wimmer! :-)

// THE_DOT V2.23 Regist. //

Michael Gunske

unread,
Sep 23, 1997, 3:00:00 AM9/23/97
to

Hallo,

am 19.09.97 schrieb Dietrich Wimmer (D.WI...@DACG-BOX.gun.de)
in DE.ETC.FINANZ:

> Wieso gibt es da eigentlich keine Gegenkontrolle (in Form von Belegen
> ueber erteilte Einzugsermaechtigungen)?

Wer soll das kontrollieren. Wenn ich nur mal durchzähle, was bei einem
durchschnittlichen Haushalt an Einzugsermächtigungen existieren kann:
Strom, Wasser, Gas, Zeitungen/Zeitschriften, Versicherungen,
Vereinsbeiträge, Leasing-/Kreditraten, Sparverträge, etc.

Das sind locker zehn Abbuchungen pro Monat, eher mehr. Halbjahres- oder
Jahresabbuchungen (z.B. Kfz-Steuer) nicht berücksichtigt. Unmöglich, das
alles zu kontrollieren.

> Wenn ich einen Lutscher fuer 30 Pf kaufe, bekomme ich einen Kassenzettel
> mit Datum, Rueckgeld und MWSt ausgewiesen.
> Aber wenn ich an zwanzig Unternehmen Einzugsermaechtigungen erteile,
> weiss meine Bank nichts davon.

Das ist richtig. Allerdings hast Du die Möglichkeit, die Lastschriften
innerhalb von 6 Wochen nach Belastung zurückzugeben, ohne das das für Dich
größeren Aufwand bedeutet (jetzt bitte kein Geschrei: Ich weiß, daß es
auch nach dieser Frist noch möglich sein kann). Der Kaufmann wird Dich
auslachen, wenn Du dann noch ankommst.

> Und wenn ich nicht genau Buch fuehre, weiss ich in Kuerze selbst nicht
> mehr, wer ohne weiteres von meinem Konto abbuchen kann.

Es zwingt Dich keiner, Einzugsermächtigungen zu erteilen. Zahle dann doch
lieber per Rechnung (ist zwar für Banken mehr Aufwand, aber wenn es für
Dich übersichtlicher ist, würde ich es so machen). Wenn jemand von Deinem
Konto abbucht, obwohl er keine Einzugsermächtigung dafür hat, teile das
Deiner Bank mit - normal wird die Lastschrift dann storniert und mit einem
entsprechenden Vermerk an die Einreicherbank zurückgegeben. Solche Stornos
werden besondert beachtet und der Kunde darauf angesprochen. Wenn er es
nicht erklären kann oder sich so etwas häuft, kann es sein, daß die Bank
von ihm keine Lastschrifteinreichungen mehr annimmt.

> Wenn's allerdings hart auf hart geht und ich befuerchte, dass eine Firma
> nach einer Kuendigung noch von meinem Konto abbucht, informiere ich vorab
> die Bank, dass die Einzugsermaechtigung erloschen ist und ich kuenftige
> Abbuchungen reklamieren werde (bei der Bank).

Du brauchst die Bank nicht vorher informieren. Es reicht, wenn Du nach
Belastung widersprichst.

> Aehnlich muesste man auch zurecht kommen, wenn eine Firma voellig ohne
> Vertrag einfach Geld abbucht.
> (Kontoauszug reklamieren, Bank ueber die nicht erteilte
> Einzugsermaechtigung informieren).

s.o.

MfG Michael


Michael Gunske

unread,
Sep 23, 1997, 3:00:00 AM9/23/97
to

Hallo,

am 19.09.97 schrieb Alfred Gesierich (Alfred.G...@t-online.de)
in DE.ETC.FINANZ:

> Michael Gunske <M.GU...@DACG-BOX.gun.de> schrieb im Beitrag
> <6e5mD...@mgunskep.dacg-box.gun.de>...
> > Alfred Gesierich (Alfred.G...@t-online.de) schrieb am 15.09.97:
> > > Bei Abbuchungen bis 1.000,- DM wird von den Banken die Berechtigung
des
> > > Empfängers nicht geprüft. Das ginge bei den Zig-Millionen
> Lastschriften,
> > > die jeden Tag unterwegs sind, auch gar nicht. Als Ausgleich für dieses
> > > Risiko kann der Bankkunde die Lastschrift ohne Begründung und kostenlos
> > > sechs Wochen (AFAIK) lang stornieren lassen.

> > Dies gilt auch für Lastschriften über DM 1.000,00 (es ist höchstens

> > möglich, daß einige Banken bei Beträgen ab DM 1.000,00 prüfen, ob die

> > Lastschrift berechtigt ist, was aber normal nur durch Rückfrage beim

> > Kunden möglich ist).
> Bist Du Dir da sicher? Ich dachte, über 1000 DM sei nur noch der sog.
> "Abbuchungsauftrag" möglich, bei dem die Bank die Berechtigung des
> Empfängers prüft und dafür - wie bei der Überweisung - keine
> Stornierungsmöglichkeit besteht.

Ich bin mir sicher. Beispiele für Lastschriften nach
Einzugsermächtigungsverfahren: Versicherungsbeiträge (insbesondere
Jahresprämien), Einkäufe, die mit ec-Karte+Unterschrift (ohne PIN) bezahlt
werden.

MfG Michael

PS: Mußte leider soviel quoten, da ich den Zusammenhang beibehalten wollte
(auch für Neuleser).
>
> CU
> Alfred


Helge Rebhan

unread,
Sep 24, 1997, 3:00:00 AM9/24/97
to

Michael Gunske wrote:
> =

> Hallo,
> =

> am 19.09.97 schrieb Dietrich Wimmer (D.WI...@DACG-BOX.gun.de)
> in DE.ETC.FINANZ:

> =

> > Wieso gibt es da eigentlich keine Gegenkontrolle (in Form von Belegen=

> > ueber erteilte Einzugsermaechtigungen)?
> =

> Wer soll das kontrollieren. Wenn ich nur mal durchz=E4hle, was bei eine=
m
> durchschnittlichen Haushalt an Einzugserm=E4chtigungen existieren kann:=

> Strom, Wasser, Gas, Zeitungen/Zeitschriften, Versicherungen,

> Vereinsbeitr=E4ge, Leasing-/Kreditraten, Sparvertr=E4ge, etc.
> =


Eben das ist der Grund, warum bei mir nur fuer Telefonrechnung eine
Einzugsermaechtigung besteht. Die meisten anderen Sachen sind doch
konstante Betraege, fuer die man lieber einen Dauerauftrag schaltet und
ggf. zuruecknehmen kann. Firmen und Versicherungen, die eine Einzugser-
maechtigung vorschreiben wollen haben bei mir keine Chance.

Servus, Helge
-- =

--------------------------------------------
Vertrauen ist das Ende von allem : Deutsche Banken

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Volker Schmidt

unread,
Sep 24, 1997, 3:00:00 AM9/24/97
to

Peter Schmidt schrieb unter anderem:

>Einzugsermächtigungen sind (wieder IMHO) überflüssig.

Einzugserm. sind vor allem sehr bequem und erleichtern den
Zahlungsverkehr.
Sie ersparen Dir, der Bank und auch dem Empfänger die Bearbeitung
einzeln eintrudelnder Überweisungen. Diese Kostenersparnis wird auch
oft von der Bank an Dich weitergegeben.

>Zumidest sollte man sich diese als
>_ganz_besonderen_Vertrauensbeweis_ vorbehalten.

Ja, Du gibst die Kontoführung ein Stück aus Deiner Hand, z.B. kannst
Du nicht die Höhe und den Termin der Abbuchung bestimmen. Insofern
solltest Du Dich auf Deinen Geschäftspartner verlassen können. Du hast
aber das Recht, eine Belastung ohne Angabe von Gründen bei Deiner Bank
stornieren zu lassen. Daher bist Du doch in der besseren Position,
oder?
Einem Bücher-Versand, der IMHO mit meiner erteilten Einsugserm. bei
mir nicht richtig umgegangen ist, habe ich sie wieder entzogen.
Das kannst Du ausserdem auch jederzeit tun.

>Stell Dir vor der Telekomputer spinnt mal.
>Die buchen gnadenlos 20.000DM ab.
>Wer hat das schon auf den Giro-Konto?

Du nicht? ;-)
Dann wird die Bank die Lastschrift erst gar nicht einlösen und mit dem
Vermerk "vorgelegt am ... und nicht bezahlt" zurückgehen lassen.

Abgesehen davon: wenn es eine fehlerhafte, überhöhte, aber nicht
unrealistische Rechnung der Telekom ist, und Du den Fehler nicht
beweisen kannst, musst Du (AFAIK) bezahlen, auch wenn Du keine
Einzugserm. erteilt hast. ;-)

Schöne Grüsse
Volker
--
+++ ohne PGP ist email kein Brief, sondern nur eine Postkarte! +++
Kurze Info auf meiner Homepage. PGP-email(RSA-Key) willkommen!
PGP PublicKey auf http://home.t-online.de/home/V-Schmidt
oder jedem guten Keyserver, aber nicht bei OBI. Key-ID: 0xF57400D1

Michael Gunske

unread,
Sep 25, 1997, 3:00:00 AM9/25/97
to

Hallo,

am 24.09.97 schrieb Helge Rebhan (Helge....@NOSPAM.gmx.net)
in DE.ETC.FINANZ:

> Eben das ist der Grund, warum bei mir nur fuer Telefonrechnung eine
> Einzugsermaechtigung besteht. Die meisten anderen Sachen sind doch
> konstante Betraege, fuer die man lieber einen Dauerauftrag schaltet und
> ggf. zuruecknehmen kann. Firmen und Versicherungen, die eine Einzugser-
> maechtigung vorschreiben wollen haben bei mir keine Chance.

Bei Daueraufträgen bist Du im Prinzip aber auch gebunden, da die Zahlungen
zu einem festen Termin ausgeführt werden. Dies ist ähnlich wie bei
Lastschriften (die man noch nach sechs Wochen stornieren lassen kann).
Einfluß auch Deine Liquiditätsplanung hast Du nur durch Überweisungen /
Schecks.

MfG Michael


Dietrich Wimmer

unread,
Sep 25, 1997, 3:00:00 AM9/25/97
to

Hallo, P.SDT meinte am 24.09.97:

PS> >Eben das ist der Grund, warum bei mir nur fuer Telefonrechnung eine
PS> >Einzugsermaechtigung besteht.
PS>
PS> Das ist (IMHO) ein Fehler. :-)
PS> Die schreiben doch so wunderschöne Rechnungen!

Möönsch, die Rechnung kriegst Du doch auf jeden Fall. Meinst Du, dass
die vielleicht noch mal wertvoll werden? ;-)

PS> Nur bei der Telekom solltest Du mal nachdenken. ;-)
PS> Stell Dir vor der Telekomputer spinnt mal.
PS> Die buchen gnadenlos 20.000DM ab.
PS> Wer hat das schon auf den Giro-Konto?
PS> Mach das mal der SCHUFA klar...

Mach mir bloss keine Angst!

Aber im Ernst, vorstellbar ist das ja. Koennte man da seiner Bank nicht
vielleicht ein Limit fuer die Abbuchung vorgeben?
Ich hoffe, ich kann jetzt noch gut schlafen. :-/

Gruss, Dietrich.

Michael Gunske

unread,
Sep 25, 1997, 3:00:00 AM9/25/97
to

Hallo,

am 24.09.97 schrieb Peter Schmidt (P....@gmx.de)
in DE.ETC.FINANZ:

> Nur bei der Telekom solltest Du mal nachdenken. ;-)

> Stell Dir vor der Telekomputer spinnt mal.

> Die buchen gnadenlos 20.000DM ab.

> Wer hat das schon auf den Giro-Konto?

> Mach das mal der SCHUFA klar...

Was hat die Schufa damit zu tun? Laut Tabelle gibt es für nicht eingelöste
Lastschriften kein Meldekennzeichen - und mir wäre es neu, wenn die
gemeldet würden.

MfG Michael


Michael Gunske

unread,
Sep 25, 1997, 3:00:00 AM9/25/97
to

Hallo,

am 24.09.97 schrieb Dietrich Wimmer (D.WI...@DACG-BOX.gun.de)
in DE.ETC.FINANZ:

> Ich dachte zunaechst mal an die Standardisierung der Bestaetigung, dass
> der Bank die und die Einzugsermaechtigung fuer mein Konto

Ich weiß nicht genau, wie Du das meinst. Bestätigung in dem Sinne eines
Briefes oder eines Anrufes? Denn die Bank weiß nicht, wie die
Einzugsermächtigung aussieht - die hast Du dem Zahlungsempfänger erteilt.
Sie kann einmalig, für einen bestimmten Zeitraum oder bis auf weiteres
gültig sein. Die Folge wäre, daß bei jeder Lastschriftbelastung eine
Bestätigung ausgeführt werden müsste - und dies geschieht mehr oder
weniger direkt durch die Abbuchung.

MfG Michael


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Jan Weber

unread,
Sep 26, 1997, 3:00:00 AM9/26/97
to

On Mon, 15 Sep 1997 09:17:52 GMT, Matthias Schneider <m...@softpro.de>
wrote:

>Hallo,
>
>ein Versicherungs-Vermittler hat vor kurzem versucht mir eine
>Versicherung aufs Auge zu drücken. Durch einen miesen Trick hat er sich
>meine Kontonummer und BLZ besorgt, und ein paar Tage später flatterte
>ein Schreiben ins Haus in dem sich der Vermittler für den Abschluß der
>Versicherung bedankte. Außerdem stand geschrieben, daß der
>Versicherungsbeitrag monatlich von meinem Konto abgebucht wird.
>Der Haken: ich habe niemals irgendetwas unterschrieben.
>Deshalb meine Frage: kann die Versicherung den Beitrag von meinem Konto
>abbuchen ohne daß ich etwas unterschrieben habe? Muß die Bank da nichts
>kontrollieren oder kann das jede Bank machen wie sie will? Meiner
>Meinung nach geht das, weshalb man ja auch immer seinen Konto-Auszug
>genauestens kontrollieren sollte, aber vielleicht kennt sich jemand
>besser aus und kann mir das mal genauer erklären.
>

Hallo,

Du hast ja immer das Recht Lastschriften gem.
Einzugsermächtigungsverfahren innerhalb von 6 Wochen w/Widerspruchs
zurückzugeben. Das kostet Dich nix und die Versicherung ca. 15 DM
Gebühren. Und: die Versicherung darf die gleiche Lastschrift, die
schon mal w/Widerspruchs zurückgekommen ist, nicht ein zweites Mal
einreichen! -> vgl. Lastschriftabkommen.

Ich würde mir von der Versicherung erstmal den Vertrag in Kopie
zuschicken lassen, den Du ja unterschrieben haben müßtest, denn ohne
Vertrag - keine Versicherung...!

Außerdem würde ich gegen den Versicherungsmakler oder wer auch immer
es getan hat Anzeige erstatten. Das klingt von der Vorgehensweise u.U.
jetzt alles etwas krass, aber ich bin der Meinung, dass man da jetzt
nicht mehr zimperlich sein sollte - die haben's nicht anders verdient.

Gruss,
Jan.
--
---
Gruss,
Jan.

<ja...@t-online.de>

Volker Schmidt

unread,
Sep 26, 1997, 3:00:00 AM9/26/97
to

Peter Schmidt schrieb unter anderem:

>Hmm,
>wenn eine Lastschrift so unsicher für den Lieferanten ist,
>warum behandeln das dann viele wie Barzahlung?

Ich sehe fuer den Lieferanten/Haendler folgende Vorteile:

- es ist billig (keine Kreditkartenprovision, keine teureren -weil
sichereren - Kontostands-/Autorisierungsabfragen)
- der Kunde kann kaufen, auch ohne ausreichend Bargeld im Portemonnaie
zu haben, das steigert den Umsatz
- Wettbewersvorteil gegenueber anderen Haendlern
- weniger Kassenbestaende und den damit verbundenen Problemen

Die Verlockung auf mehr Umsatz/Gewinn ist wohl groesser als die Angst
vor dem Risiko, dass die Bank die Lastschrift nicht einloest. Oft
laesst sich der Haendler eine Erklaerung unterschreiben, in der Du
Deine Bank zu Auskuenften ermaechtigst. Damit bekommt er die Adresse
des kunden und kann gegen den saeumigen Zahler vorgehen.
Es scheint sich ja insgesamt zu rentieren.

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Dietrich Wimmer

unread,
Sep 27, 1997, 3:00:00 AM9/27/97
to

Hallo, V-SCHMIDT meinte am 24.09.97:

VS> Einem Bücher-Versand, der IMHO mit meiner erteilten Einsugserm. bei
VS> mir nicht richtig umgegangen ist, habe ich sie wieder entzogen.

Und hat der Versand sich dran gehalten?
Wenn nicht, wie geht man damit um?

Hier setzt meine Ueberlegung an, der Bank mitzuteilen, dass keine
Einzugsermaechtigung besteht und sie (die Bank) auch _vor_ Ausfuehrung
der Abbuchung in die Verantwortung zu nehmen.

Rainer Zocholl

unread,
Sep 28, 1997, 3:00:00 AM9/28/97
to

(Michael Gunske) 23.09.97 in /de/etc/finanz:

>Hallo,
>
>am 19.09.97 schrieb Dietrich Wimmer (D.WI...@DACG-BOX.gun.de)
>in DE.ETC.FINANZ:
>


>> Wieso gibt es da eigentlich keine Gegenkontrolle (in Form von

>> Belegen ueber erteilte Einzugsermaechtigungen)?


>
>Wer soll das kontrollieren. Wenn ich nur mal durchzähle, was bei einem
>durchschnittlichen Haushalt an Einzugsermächtigungen existieren kann:

>Strom, Wasser, Gas, Zeitungen/Zeitschriften, Versicherungen,

>Vereinsbeiträge, Leasing-/Kreditraten, Sparverträge, etc.
>
>Das sind locker zehn Abbuchungen pro Monat, eher mehr. Halbjahres-
>oder Jahresabbuchungen (z.B. Kfz-Steuer) nicht berücksichtigt.
>Unmöglich, das alles zu kontrollieren.

ALLES was Du oben erwähnst hast, geht auch per Dauerauftrag.
Und welche Daueraufträge Du laufen hast, sagt Dir die Bank mit
einem Tastendruck.

Und "einmal pro Jahr" KFZ-Steuer oder Versicherungsprämien
würde ich immer überweisen:
Es wird teuer, wenn die Abbuchung ins leere geht.

>Das ist richtig. Allerdings hast Du die Möglichkeit, die Lastschriften
>innerhalb von 6 Wochen nach Belastung zurückzugeben, ohne das das für
>Dich größeren Aufwand bedeutet (jetzt bitte kein Geschrei: Ich weiß,
>daß es auch nach dieser Frist noch möglich sein kann).

Sehr gut :-). Fast richtig!

>Der Kaufmann wird Dich auslachen, wenn Du dann noch ankommst.


Der Kaufmann wird es trotzdem tun MUSSEN!
Die 6 Wochen Frist ist eine rein bankinterne Sache, die
einige Bänker aufgrund ihrer miesen Ausbildung (kann ja mal passieren)
auf die Privat-Kunden übertragen haben. Es ist ja auch für die
Bank bequemer so und man kann zusätzlich für diesen Service
abzocken.


Und noch mal:
Es gibt keine 6 Wochenfrist!
Der Kunde muss UNVERZÜGLICH (d.h. SOFORT, ohne durch ihn zu
vertretenden Verzögerung) stornieren und er kann sich NICHT 6 Wochen
Zeit lassen! Hat er die Verzögerung nicht selbst zu vertreten
kann ein Einzug auch nach 2 Jahren storniert werden.


>> Und wenn ich nicht genau Buch fuehre, weiss ich in Kuerze selbst
>> nicht mehr, wer ohne weiteres von meinem Konto abbuchen kann.
>
>Es zwingt Dich keiner, Einzugsermächtigungen zu erteilen. Zahle dann
>doch lieber per Rechnung (ist zwar für Banken mehr Aufwand, aber wenn
>es für Dich übersichtlicher ist, würde ich es so machen). Wenn jemand
>von Deinem Konto abbucht, obwohl er keine Einzugsermächtigung dafür
>hat, teile das Deiner Bank mit - normal wird die Lastschrift dann
>storniert und mit einem entsprechenden Vermerk an die Einreicherbank
>zurückgegeben. Solche Stornos werden besondert beachtet und der Kunde
>darauf angesprochen. Wenn er es nicht erklären kann oder sich so etwas
>häuft, kann es sein, daß die Bank von ihm keine
>Lastschrifteinreichungen mehr annimmt.

Hm, scheint von der Kundengrösse abzuhängen.
AOL aka Bertelsmann ist ja zu trauriger Berühmtheit durch seine
skrupellose Abbuchungs-Praxis gekommen. DAS läuft aber schon über Jahre
so und angeblich bekommt AOL sogar Rabatt bei den Stornos...


Rainer

Rainer Zocholl

unread,
Sep 28, 1997, 3:00:00 AM9/28/97
to

(Dietrich Wimmer) 19.09.97 in /de/etc/finanz:

>Hallo, M.GUNSKE meinte am 18.09.97:

MG>> Dies gilt auch für Lastschriften über DM 1.000,00 (es ist
MG>> höchstens möglich, daß einige Banken bei Beträgen ab DM 1.000,00
MG>> prüfen, ob die Lastschrift berechtigt ist, was aber normal nur
MG>> durch Rückfrage beim Kunden möglich ist).
MG>> ^^^^^^^^^

>Wieso gibt es da eigentlich keine Gegenkontrolle (in Form von Belegen
>ueber erteilte Einzugsermaechtigungen)?
>

>Wenn ich einen Lutscher fuer 30 Pf kaufe, bekomme ich einen
>Kassenzettel mit Datum, Rueckgeld und MWSt ausgewiesen.
>Aber wenn ich an zwanzig Unternehmen Einzugsermaechtigungen erteile,
>weiss meine Bank nichts davon.

Jepp. Und die Bank kann skrupellos 20 oder 30DM "Gebühren für
Deckungslosenauftrag" abzocken, falls Du einen dicken Posten vergessen hast.

Die Zeiten in denen auch der Bankkunde einen Vorteil vom
Einzugsermächtigungsverfahren hat sind lang vorbei.
Diese Mehrarbeit haben sich die Banken selbst und einige wenigen Grosskunden
zu zuchreiben, die meinten sich "bedienen" zu dürfen.

>Und wenn ich nicht genau Buch fuehre, weiss ich in Kuerze selbst nicht
>mehr, wer ohne weiteres von meinem Konto abbuchen kann.

Du brauchst kein Buch führen:
Erteile einfach keine Ermächtigungen.
Du wirst Dich wundern:
Du bekommst dann auch RECHNUNGEN von den Firmen, die
vorher ohne jede Vorwarnung abgebucht haben und die
Daten in den Auftrag reiggequetscht haben...

>Wenn's allerdings hart auf hart geht und ich befuerchte, dass eine
>Firma nach einer Kuendigung noch von meinem Konto abbucht, informiere
>ich vorab die Bank, dass die Einzugsermaechtigung erloschen ist und
>ich kuenftige Abbuchungen reklamieren werde (bei der Bank).

Die Bank KANN und DARF diesen vorsorglichen Widerspruch nicht
ausführen (Es sein denn, Du sperrst Dein Konto ganz gegen Lastschrifteinzug)!
Du musst jede einzelene Überweisung stornieren...

Wer heute noch eine Einzugsermächtigung erteilt, dem ist nicht
mehr zu helfen. Schade, aber...der Krug und der Brunnen....
Die Banken mögen sich bei Unternehmen wie Deutsche Telekom und AOL
bedanken, die das Einzugsverfahren missbraucht haben.


Rainer

Rainer Zocholl

unread,
Sep 28, 1997, 3:00:00 AM9/28/97
to

(Erwin Denzler) 15.09.97 in /de/etc/finanz:

>Matthias Schneider (m...@softpro.de) wrote:
>
>: Der Haken: ich habe niemals irgendetwas unterschrieben.


>: Deshalb meine Frage: kann die Versicherung den Beitrag von meinem
>Konto : abbuchen ohne daß ich etwas unterschrieben habe? Muß die Bank
>da nichts : kontrollieren oder kann das jede Bank machen wie sie will?
>

>Ganz genau kann dir das natuerlich deine Bank erklaeren. Im
>allgemeinen geht es so: deine Bank kontrolliert gar nichts, sondern
>erwartet eben, dass du den Kontoauszug pruefst.

>Wenn dir die Abbuchung
>nicht passt, kannst du innerhalb von 6 Wochen widersprechen

Er muss UNVERZÜGLICH widersprechen.
Eine 6 Wochenfrist für den Kunden gibt es allerdings nicht,
auch wenn die immer und immer wieder von Bänker behauptet wird.


Hm und ob ein "Nicht passen" der Abbuchung vor Regress des Abbuchers
schützt bezweifele ich mal.

Auch löhnst Du VOLL die willkürliche Strafgebühr der Banken für
deckungslosen Auftrag, wenn Dein Konto zufällig zum Abbuchungstermin
leer sein sollte.

>und der Betrag wird wieder zurueckgebucht.

"Wertstellungs neutral" und unter Erstattung einer evtl.
Postengebühr (dies allerdings aus "Billigkeitsgründen" nur auf Antrag :-()

Die "Zinsen" für diese unfreiwillige Darlehn bleiben allerdings
beim Abbucher resp. bei der abbuchenden Bank.
Warum darf sich z.B. AOL so ein zinsloses Darlehn in Millionen
höhe beschaffen?

>Die Versicherung wird dann
>allerdings das Geld per Mahnung einfordern.

Und die Stornokosten, falls die Abbuchung zu recht erfolgte.


>: Könnte _ich_ andererseits vom Konto der Versicherung Geld abbuchen?


>Ich : denke was die Versicherung kann und darf das sollte ich doch
>wohl auch : dürfen oder geht es in diese Richtung nicht?
>

>Nicht so leicht. Bei der beschriebenen Rueckbuchung muss ja die andere
>Bank - also die der Versicherung - das Geld wieder hergeben. Da dies
>jederzeit passieren kann, wird sie solche Lastschriften nur fuer
>Kunden durchfuehren, deren Bonitaet garantiert, dass das Geld dann
>auch wieder vom End-Empfaenger zu holen ist.

Schön wäre es...

>Fuer eine Versicherung
>trifft das sicherlich zu. Ein Privatkunde wird wohl kaum seine Bank
>ueberzeugen koennen, dass er Lastschriften einziehen muss.


Man gibt die Versicherungs-KontoNummer z.B. bei AOL ein und surft
dann auf deren kosten. AOL Abbuchungen werden wohl unbesehen
ausgeführt...Alles andere wäre wohl blöd. (Klar das beides natürlich
nicht legal ist.)


>Und das
>ganze 'nur so' zu tun um die Gegenseite auch mal zu aergern, riecht
>fast schon nach versuchten Betrug -

Es IST Betrug.

Rainer

Frank Kozuschnik

unread,
Sep 28, 1997, 3:00:00 AM9/28/97
to

gsdkjsadzewmasd...@zocki.toppoint.de (Rainer Zocholl)
schrieb am 28 Sep 1997 01:20:00 +0100 zum Thema "Re: Abbuchung von
fremdem Konto ohne Unterschrift":

> >Wenn's allerdings hart auf hart geht und ich befuerchte, dass eine
> >Firma nach einer Kuendigung noch von meinem Konto abbucht, informiere
> >ich vorab die Bank, dass die Einzugsermaechtigung erloschen ist und
> >ich kuenftige Abbuchungen reklamieren werde (bei der Bank).
>
> Die Bank KANN und DARF diesen vorsorglichen Widerspruch nicht
> ausführen (Es sein denn, Du sperrst Dein Konto ganz gegen Lastschrifteinzug)!
> Du musst jede einzelene Überweisung stornieren...

Wieso DARF sie das nicht? Ich kann meiner Bank doch im Voraus den
Auftrag erteilen, Lastschrifteinzüge, die ein bestimmter Zahlungs-
empfänger in Auftrag gibt, generell zurückzugeben. Dass die Bank das
technisch bzw. organisatorisch nicht ohne weiteres schafft, ist ein
anderes Problem.
--
Frank Kozuschnik e-mail: F.Kozu...@EuropeMail.com
Wenzelstrasse 11 http://home.t-online.de/home/F.Kozuschnik/
D-90431 Nuernberg fax: 0911 3189144 [+49 911 3189144]

Heinz Gieseke

unread,
Sep 28, 1997, 3:00:00 AM9/28/97
to

P....@gmx.de meinte am 27.09.97 zum Thema "Re: Abbuchung von fremdem Konto ohne Unterschrift"
im Brett /DE/ETC/FINANZ:

> Zu diesem Thema sehe ich gerade:
>
> Sonntag, 28.09.97
> 17.00 ARD (bis: 17.30)
> ARD-Ratgeber
> Lastschriftverfahren Bargeldlose Zahlung ohne Risiko?
>
> --
> Peter Schmidt - Gera/Thüringen

Hallo,

was lief denn inhaltlich???

Gruß
Max

## CrossPoint v3.11 R ##

Helge Rebhan

unread,
Sep 29, 1997, 3:00:00 AM9/29/97
to

Hi,

>
> >Wenn dir die Abbuchung
> >nicht passt, kannst du innerhalb von 6 Wochen widersprechen
>
> Er muss UNVERZÜGLICH widersprechen.
> Eine 6 Wochenfrist für den Kunden gibt es allerdings nicht,
> auch wenn die immer und immer wieder von Bänker behauptet wird.


Gibt es wirklich keine Fristen ? Was ist z.B. mit dem ueblichen
(halb)jaehrlichem Kontoabschluss ? Dem muss man doch auch innerhalb
einer gewissen Frist zustimmen und gilt dann als endgueltig(?)
akzeptiert ?

Servus, Helge

Silvio Martin

unread,
Sep 29, 1997, 3:00:00 AM9/29/97
to

Aus dem WWW vom "Ratgeber Recht" (ARD)
http://www.sdr.de/tv/im-ersten/ratgeber-recht/last.html

"Widerspruchsfrist ist mindestens bis zum vierteljaehrlichen
Rechnungsabschluss."

Bleibt noch zu klaeren, was "mindestens" bedeutet. Ich nehme an, dass
man Lastschriften kurz vor dem Rechnungsabschluss auch danach wider-
sprechen kann. Aber wie lange nach dem Abschluss (bis zum naechsten ?)
und wieviel ist "kurz vorher" ?

Gruss, Silvio

--
Signature on request. Please send email to
Silvio Martin <mar...@math.uni-duisburg.de>

Message has been deleted

René Schwitalla

unread,
Sep 30, 1997, 3:00:00 AM9/30/97
to

Silvio Martin schrieb im Beitrag <60o2o8$oo0$1...@news-hrz.uni-duisburg.de>...


>In article <Helge.Rebhan-2...@vrmc10.jw.estec.esa.nl>,
Helge....@REMOVE-THIS.gmx.net (Helge Rebhan) wrote:
>>> >Wenn dir die Abbuchung
>>> >nicht passt, kannst du innerhalb von 6 Wochen widersprechen
>>>
>>> Er muss UNVERZÜGLICH widersprechen.
>>> Eine 6 Wochenfrist für den Kunden gibt es allerdings nicht,
>>> auch wenn die immer und immer wieder von Bänker behauptet wird.
>
>>Gibt es wirklich keine Fristen ? Was ist z.B. mit dem ueblichen
>>(halb)jaehrlichem Kontoabschluss ? Dem muss man doch auch innerhalb
>>einer gewissen Frist zustimmen und gilt dann als endgueltig(?)
>>akzeptiert ?
>

Laut dem Abkommen über den Lastschriftverkehr (Stand 1982) kann man unter
Abschnitt III Nr. 1 nachlesen: "Lastschriften, die als Einzugsermächtigungs-

Lastschrift gekenntzeichnet sind, kann die Zahlstelle auch zurückgeben und
deren Wiedervergütung verlangen, wenn der Zahlungspflichtige der Belastung
widerspricht. Die Zahlkstelle hat unverzüglich, nachdem sie von dem
Widerspruch Kenntnis erlangt hat, die Lastschrift mit dem Vermerk nach
Abschnitt I Nr. 7 Abs. 3 (Vermerk: Belastet am ... Zurück wegen
Widerspruchs etc.) zu versehen und zurückzugeben". Diese Regelung gilt für
alle Lastschriften, gleichgültig ob sie nun zu Recht oder zu Unrecht
erfolgten. Die Frist von sechs Wochen ergibt sich aus Abschnitt III Nr. 2:
"Die Rückgabe und Rückrechnung ist ausgeschlossen, wenn der Zahlungspflichti

ge nicht binnen sechs Wochen nach Belastung widerspricht. Schadensersatzansp

rüche ... bleiben hiervon unberührt." - im Umkehrschluß.

Tut mir leid, einer Legendenbildung, es gäbe keine sechs Wochenfrist, zu
widersprechen.

Salut René

Rainer Zocholl

unread,
Sep 30, 1997, 3:00:00 AM9/30/97
to

(Jan Weber) 26.09.97 in /de/etc/finanz:

>On Mon, 15 Sep 1997 09:17:52 GMT, Matthias Schneider <m...@softpro.de>
>wrote:
>
>>Hallo,
>>
>>ein Versicherungs-Vermittler hat vor kurzem versucht mir eine
>>Versicherung aufs Auge zu drücken. Durch einen miesen Trick hat er

>Du hast ja immer das Recht Lastschriften gem.


>Einzugsermächtigungsverfahren innerhalb von 6 Wochen w/Widerspruchs
>zurückzugeben.

Es gibt keine 6 Wochen frist beim Einzugsstorno für Bankkunden.
Das wurde und wird von vielen Bänker mit der intrabbanken
Frist verwechselt.
Der Kunde muss unverzueglich (wann immer das ist, kann auch nach mehr
als 6 Wochen sein)) widersprechen.


Rainer

Tim Landscheidt

unread,
Oct 1, 1997, 3:00:00 AM10/1/97
to

Alexander Hoernigk wrote:

> [...]
> Lach nicht, sowas =E4hnliches ist mir bei der Umstellung auf ISDN
> passiert.
> Erst wurde monatelang munter f=FCr den l=E4ngst mausetoten und gek=FCnd=
igten
> alten Analoganschlu=DF weiterkassiert, und dann kam 10 Monate lang nich=
t
> die kleinste Spur einer Rechnung, geschweige dann Abbuchung, f=FCr den
> ISDN-Anschlu=DF.
> ...und nach diesen 10 Monaten wollten sie mit einemmal alles, was in
> dieser Zeit an Telefongeb=FChren auflief, auf einen Schlag abbuchen...
> [...]

10 Monate Zinsvorteile aus Telefonrechnungen ... Ach ja, so-
was h=E4tte ich auch gern :-). Da w=E4re dann ja schon fast ein
neues ascom drin :-).

Tim

Rainer Zocholl

unread,
Oct 1, 1997, 3:00:00 AM10/1/97
to

(Michael Gunske) 25.09.97 in /de/etc/finanz:

Hm, aber überschreiten des Dispolimits ohne Rücksprache?

Rainer

Rainer Zocholl

unread,
Oct 1, 1997, 3:00:00 AM10/1/97
to

(Michael Gunske) 25.09.97 in /de/etc/finanz:

>Hallo,
>


>am 24.09.97 schrieb Helge Rebhan (Helge....@NOSPAM.gmx.net)
>in DE.ETC.FINANZ:
>

>> Eben das ist der Grund, warum bei mir nur fuer Telefonrechnung eine

>> Einzugsermaechtigung besteht.

>> Die meisten anderen Sachen sind doch
>> konstante Betraege,

Wenn ich mir meine Telefonrechnung ansehe, ist die rel.
konstant, mit monoton-steigender Tendenz.
Daher:
Kein Problem mit Dauerauftrag.
Die Differnzen werden ebend, nach der Mahnung, manuell
beglichen. Leider zahlt die Telekom die 6DM Bareinzahlungsgebühr
nicht mehr. BTW: Kann sie eigentlich auf "Bargeldloser Zahlung" bestehen
oder ist "Bargeld" nicht das erste Zahlungsmittel und kann, wenn der
Schuldner dies verwenden will nicht abgelehnt oder mit Zusatzgebühren
belegt werden??

>> fuer die man lieber einen Dauerauftrag schaltet
>> und ggf. zuruecknehmen kann. Firmen und Versicherungen, die eine

>> Einzugsermaechtigung vorschreiben wollen haben bei mir keine


>> Chance.
>
>Bei Daueraufträgen bist Du im Prinzip aber auch gebunden, da die
>Zahlungen zu einem festen Termin ausgeführt werden.

Em, DAS will ich doch!
Ich will nicht, das Telekom 6. der Vermieter am 25., die Stadtwerke
am 14. abbuchen und ich so nie ganz genau weis, was gerade auf
dem Konto ist.
Alle meine DA termieren auf den Monatsletzten, auch wenn das mal
14 Tage zu früh/spät sein sollte.


>Dies ist ähnlich
>wie bei Lastschriften (die man noch nach sechs Wochen stornieren
>lassen kann).

Du meinst eine "Lastschrift auf grund einer Einzugesermächtigung"?
Diese kann man stornieren, die anderen NICHT (so einfach). Die 6 Wochen
sind ein Ammenmärchen schlecht ausgebilderter Bänker.
Eien solche Lastschrift ist unverzügöich zu stornierne. Dsa kann
aber auch nach mehr als Wochen sein.


>Einfluß auch Deine Liquiditätsplanung hast Du nur durch
>Überweisungen / Schecks.

Jepp.
Ebend.
Dies wirkt sich auch günstig (aus Kundensicht) auf den
unverzinsten Bodensatz auf dem Konto aus....Bänker mögen aber
keine leeren Giro-Konten ;-)

Rainer

Rainer Zocholl

unread,
Oct 1, 1997, 3:00:00 AM10/1/97
to

(Dietrich Wimmer) 27.09.97 in /de/etc/finanz:

>Hier setzt meine Ueberlegung an, der Bank mitzuteilen, dass keine
>Einzugsermaechtigung besteht und sie (die Bank) auch _vor_ Ausfuehrung
>der Abbuchung in die Verantwortung zu nehmen.

Versuche es.
Frage bei Deiner Bank nach.
Sie wird sich nicht daraufeinlassen.

Bei EINER Sperre mag es ja noch gehen, aber wenn Du künftig
vorsorglich jeden unliebsamen Abbucher anmelden willst, muss die
bank "irgendwo" Speichermöglichkeiten vorsehen und JEDE Lastschrift
gegenprüfen.
Was ist wenn der Abbucher seine Bank wechselt oder ein anderes
Konto angibt?

Natürlich würde eine solche Möglichkeit die inzwischen mieserable
Akzeptanz des Einzugverfahrens wieder etwas erhöhen (AOL und Telekom
sei "Dank"). Aber auch den Arbeitsaufwand der Bank. Da die Bank Null,
nieente Vorteil davon hätte, warum sollte sie diesen Aufwand treiben?

Das meined Wissens einzig gangbare Verfahren ist, das Konto
generell gegen Einzug zu sperren.
Aber dabei wird es auch schwierig die Bank zu überzeugen.

"Du" hast ja keinen "Schaden" wird der Bänker behaupten.
Das Du Laufereien, Telefonkosten und Stress hast zählt für diese nicht.
Es ist ja nicht ihr Aufwand...


Rainer

Michael Gunske

unread,
Oct 1, 1997, 3:00:00 AM10/1/97
to

Hallo,

am 28.09.97 schrieb Rainer Zocholl (gsdkjsadzewmasd...@zocki.toppoint.de)
in DE.ETC.FINANZ:

> Es gibt keine 6 Wochenfrist!

Doch - allerdings gilt die nur unter Banken.

> Der Kunde muss UNVERZÜGLICH (d.h. SOFORT, ohne durch ihn zu
> vertretenden Verzögerung) stornieren und er kann sich NICHT 6 Wochen
> Zeit lassen! Hat er die Verzögerung nicht selbst zu vertreten
> kann ein Einzug auch nach 2 Jahren storniert werden.

Das ziehe ich in Zweifel: Bei Privatkunden wird i.d.R. vierteljährlich ein
Kontoabschluß erstellt. Bei uns - und meines Wissens auch bei anderen
Instituten - wird der Kunden aufgefordert, diesen Abschluß, in dem auch
die Buchungen der letzten drei Monate enthalten sind, umgehend zu prüfen.
Sollten Unstimmigkeiten bestehen, muß umgehend Widerspruch gegen den
Abschluß eingelegt werden - bei uns sind konkret allerdings vier Wochen
angegeben.

Selbst wenn man seinen Auszug nicht direkt nach dem Quartalsende bekommt,
ist eine Frist von 2 Jahren deutlich übertrieben. Ich denke - und hier
handelt es sich um meine Meinung, nicht um Rechtssprechung o.ä. -, eine
Kulanzzeit von ein bis zwei Monaten nach Quartalsende zzgl. der vier
Wochen sind angemessen. Ansonsten kann m.E. durchaus von Fahrlässigkeit
seitens des Kunden gesprochen werden.

> >darauf angesprochen. Wenn er es nicht erklären kann oder sich so etwas
> >häuft, kann es sein, daß die Bank von ihm keine
> >Lastschrifteinreichungen mehr annimmt.
> Hm, scheint von der Kundengrösse abzuhängen.
> AOL aka Bertelsmann ist ja zu trauriger Berühmtheit durch seine
> skrupellose Abbuchungs-Praxis gekommen. DAS läuft aber schon über Jahre
> so und angeblich bekommt AOL sogar Rabatt bei den Stornos...

Natürlich hängt es von der Größe ab - umsatzstarke Kunden will natürlich
niemand gerne verlieren. Allerdings muß man auch die Relationen sehen:
Hundert Lastschriften mögen bei einem Sportverein viel sein, bei AOL aber
vermutlich nur ein sehr geringer Anteil

MfG Michale


Wolfgang Kynast

unread,
Oct 1, 1997, 3:00:00 AM10/1/97
to

On Sun, 28 Sep 1997 19:18:00 +0100, M...@wds.nwnet.de (Heinz Gieseke)
wrote:


>was lief denn inhaltlich???

sollte auf http://www.br-online.de/geld/ard-ratgeber/index.html
zu finden sein.
(Ungeprüft, hoffe, der Link stimmt noch)

Gruß,
Wolfgang


--
reply address intentionally wrong (replace NOSPAM by DE)

Rund um's Geld: http://people.frankfurt.netsurf.de/Wolfgang.Kynast/

Tim Landscheidt

unread,
Oct 2, 1997, 3:00:00 AM10/2/97
to

Dietrich Wimmer wrote:

> VS> Einem B=FCcher-Versand, der IMHO mit meiner erteilten Einsugserm.


> bei
> VS> mir nicht richtig umgegangen ist, habe ich sie wieder entzogen.

> Und hat der Versand sich dran gehalten?
> Wenn nicht, wie geht man damit um?

> Hier setzt meine Ueberlegung an, der Bank mitzuteilen, dass keine


> Einzugsermaechtigung besteht und sie (die Bank) auch _vor_ Ausfuehrung
> der Abbuchung in die Verantwortung zu nehmen.

Welche Nachteile entstehen Dir denn durch die Abbuchung, die
sofort wertgerecht zur=FCckgebucht wird?

Tim

Wolfgang Rðckelein

unread,
Oct 2, 1997, 3:00:00 AM10/2/97
to

In <6f3Tp...@zocki.toppoint.de> Rainer Zocholl wrote:
> nicht mehr. BTW: Kann sie eigentlich auf "Bargeldloser Zahlung" bestehen
> oder ist "Bargeld" nicht das erste Zahlungsmittel und kann, wenn der
> Schuldner dies verwenden will nicht abgelehnt oder mit Zusatzgeböhren
> belegt werden??

Meiner Meinung nach nein, sie kann aber evt. drauf bestehen, daû Du das an
einem von ihr benannten Ort in DE (z.B. Firmensitz) tust..

Wolfgang
--
Dipl.-Wirtsch.Inf. Voice: +49 941 943 3205
Wolfgang Roeckelein Fax: +49 941 943 3211
Uni Regensburg E-Mail: Wolfgang....@wiwi.uni-regensburg.de
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GCM/B d-- s: a- C++ US+++$ UX+++ P+ L E? W++ N++ w-- O-(++) M+ !V PS++ PE Y+
PGP(++) t+ 5? X? R+ tv b++ DI D++ G e+++>++++ h+ r+ y? (Geek Code V3.x)


Rainer Zocholl

unread,
Oct 2, 1997, 3:00:00 AM10/2/97
to

(Michael Gunske) 01.10.97 in /de/etc/finanz:

>Hallo,
>
>am 28.09.97 schrieb Rainer Zocholl
>(gsdkjsadzewmasd...@zocki.toppoint.de) in DE.ETC.FINANZ:
>
>> Es gibt keine 6 Wochenfrist!
>
>Doch - allerdings gilt die nur unter Banken.

Jepp.. es gibt auch 4 Wochenfristen, 6 Monats Fristen etc ;-)


>Sollten Unstimmigkeiten bestehen, muß umgehend
>Widerspruch gegen den Abschluß eingelegt werden - bei uns sind konkret
>allerdings vier Wochen angegeben.


>Selbst wenn man seinen Auszug nicht direkt nach dem Quartalsende
>bekommt, ist eine Frist von 2 Jahren deutlich übertrieben.

Die 2a meinten keine "Frist", sondern nur ein Beispiel.
Es könne auch 5 Jahre sein... oder ein eines.


>Ich denke -
>und hier handelt es sich um meine Meinung, nicht um Rechtssprechung
>o.ä. -, eine Kulanzzeit von ein bis zwei Monaten nach Quartalsende
>zzgl. der vier Wochen sind angemessen.

Wieso "Kulanz", wieso ist es eine Ermessensfrage?
Entweder man KANN stornieren, oder man kann nicht.
Die Buchung ist eine Sache zwischen dem Kunden und dem Abbucher.
Der Abbucher war der Auftraggeber der Bank.
Warum sollte eine Bank sich in diesen gefährlichen Grad begeben?


>Ansonsten kann m.E. durchaus
>von Fahrlässigkeit seitens des Kunden gesprochen werden.

Emm, wenn ich eine Abbuchung sehe, die aussieht wie die
der GEZ, mir aber erst mach 2 Jahren, bei der nächsten, "echten"
GEZ Abbuchung auffällt das da etwas nicht stimmen kann, wieso
ist das "fahrlässig"? (Ob mir das nach 2a auffallen würde, lassne
wir mal offen ;-))


Anyway, das Argument mit dem "Quartalsabschluss" ist neu.
Mal sehen was die Verbrauchserschutzorganistionen DAZU sagen.


Jedenfalls macht man "Lastschrift per Einzugsermächtigung" nicht
attraktiver für den Ermächtigen, in dem man ihm zu enge
Grenze (oder extra Gebühren) aufdrängt.
das sollten sich die Banken mal überlegen. SIE profitieren vom
Einzugsverfahren ammeisten (vgl. den notwendigen "Bodensatz" resp.
die Soll zinsen durch unerwartete Einzüge)


Rainer

Volker Schmidt

unread,
Oct 2, 1997, 3:00:00 AM10/2/97
to

Dietrich Wimmer schrieb unter anderem:

>Hallo, V-SCHMIDT meinte am 24.09.97:
>

>VS> Einem Bücher-Versand, der IMHO mit meiner erteilten Einsugserm. bei


>VS> mir nicht richtig umgegangen ist, habe ich sie wieder entzogen.
>
>Und hat der Versand sich dran gehalten?

Er hat. Ich bekomme jetzt Zahlscheine.

>Wenn nicht, wie geht man damit um?

Die Lastschrift immer wieder zurueckgehen lassen, solange, bis sie's
kapieren. Es entstehen jedesmal fuer den Einreicher Ruecklastschrift-
gebuehren, das hilft dann vielleicht etwas auf die Spruenge. ;-)

>Hier setzt meine Ueberlegung an, der Bank mitzuteilen, dass keine
>Einzugsermaechtigung besteht und sie (die Bank) auch _vor_ Ausfuehrung
>der Abbuchung in die Verantwortung zu nehmen.

Eine Automatik, die bestimmte Lastschriften abblockt, ohne dass sie
auf Deinem Kontoauszug erscheint, ist AFAIK nicht moeglich.
Wahrscheinlich auch nicht gewollt, da die Bank sich nicht gerne dem
Vorwurf aussetzen moechte, es werde bei den Buchungen irgendetwas
gemauschelt, da Dein Konto nicht angesprochen wird und damit nichts
nachvollzogen werden kann.
Eine generelle Lastschriftsperre dagegen ist AFAIK moeglich, zieht
allerdings auch erst nach Belastung auf Deinem Konto und gilt (noch?)
nicht nur fuer bestimmte Lastschriften.

Schoene Gruesse
Volker
--
>Jemand, der Support leistet und nicht darüber steht sondern mit
>Disziplinierungsmaßnahmen reagiert, hat IMHO seinen Job verfehlt.
mit frndl. Genehmigung: Christof Awater in de.alt.provider.misc
im Thread "T-Online sperrt kritische Kunden"

Volker Schmidt

unread,
Oct 2, 1997, 3:00:00 AM10/2/97
to

Rainer Zocholl schrieb unter anderem:

>>> Mach das mal der SCHUFA klar...
>>

>Hm, aber überschreiten des Dispolimits ohne Rücksprache?

Dann kaemen wir vor lauter Meldungen schreiben zu Nichts mehr. ;-)
Es wird gemeldet, wenn Du *ernsthaft* in Zahlungsschwierigkeiten bist,
z.B. Kreditkuendigung, Mahnbescheid, eidesstattliche Versicherung..
Allerdings wird z.B. auch der beantragte (Dispo-)Kredit gemeldet,
damit eine eventuelle Ueberschuldung leichter erkennbar werden kann.

MA...@access.owl.de

unread,
Oct 2, 1997, 3:00:00 AM10/2/97
to

_Peter_ formulierte am 29.09.97 folgendes in Sachen _Re: Abbuchung von fremdem Konto ohne Unterschrift_, wozu auch ich meinen Senf geben möchte:

PS>(Was ist nur aus der Empörung über die Preissenkung 96
PS>geworden?)
Die leute haben gemerkt, daß sie jetzt billiger telefonieren, wenn sie
ein wenig auf die Zeit achten.

Manni
--
*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*
Eine Tüte voll Einkäufe
ergibt zwei Tüten voll Verpackungsmüll...
*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*

Michael Gunske

unread,
Oct 3, 1997, 3:00:00 AM10/3/97
to

Hallo,

am 02.10.97 schrieb Rainer Zocholl (gsdkjsadzewmasd...@zocki.toppoint.de)
in DE.ETC.FINANZ:

> >Ich denke -


> >und hier handelt es sich um meine Meinung, nicht um Rechtssprechung
> >o.ä. -, eine Kulanzzeit von ein bis zwei Monaten nach Quartalsende
> >zzgl. der vier Wochen sind angemessen.
>
> Wieso "Kulanz", wieso ist es eine Ermessensfrage?

Es geht darum: Der Kunde hat den Rechnungsabschluß umgehend zu prüfen und
Beanstandungen der Bank sofort mitzuteilen, wobei ihm aber eine Frist von
vier Wochen gegeben wird.

Jetzt ist die Frage, wann ihm der Rechnungsabschluß tatsächlich zugegangen
ist. Davon ausgehend, daß die meisten Privatkunden inzwischen
Kontoauszugsdrucker benutzen und Kontoauszüge dann nicht mehr zugeschickt
werden, hat der Kunde weitgehend Einfluß darauf, wann ihm der
Rechnungsabschluß (in Form des (Eindrucks auf dem) Kontoauszug) zugeht.

Andererseits hat der Kunde die Bank unverzüglich zu benachrichtigen, wenn
ihm der Rechnungsabschluß nicht zugeht (Punkt 11.5 Banken-AGB).

Diese Kombination hat mich zu meiner o.g. Aussage mit den Begriffen
"Kulanzzeit" und "angemessen" veranlaßt. M.E. kann man von einem normalen
Privatkunden durchaus verlangen, daß er zumindest alle ein bis zwei Monate
seine Kontoauszüge entweder am KAD ausdruckt oder aber abholt/sich
zuschicken läßt. Dies sollte durchaus - insbesondere bei Gehaltskonten mit
entsprechenden Soll- und Haben-Umsätzen - im eigenen Interesse liegen.

> Entweder man KANN stornieren, oder man kann nicht.

Das KANN ist hier natürlich die Frage. Wenn der Kunde den Abschluß nicht
beanstandet hat, ist m.E. fraglich, ob er noch einen Anspruch *gegen die
Bank* auf Stornierung hat.

> Die Buchung ist eine Sache zwischen dem Kunden und dem Abbucher.
> Der Abbucher war der Auftraggeber der Bank.
> Warum sollte eine Bank sich in diesen gefährlichen Grad begeben?
>
>
> >Ansonsten kann m.E. durchaus
> >von Fahrlässigkeit seitens des Kunden gesprochen werden.
>
> Emm, wenn ich eine Abbuchung sehe, die aussieht wie die
> der GEZ, mir aber erst mach 2 Jahren, bei der nächsten, "echten"
> GEZ Abbuchung auffällt das da etwas nicht stimmen kann, wieso
> ist das "fahrlässig"? (Ob mir das nach 2a auffallen würde, lassne
> wir mal offen ;-))

Wenn diese Abbuchung aussieht wie die von der GEZ, müßten folgende
Voraussetzungen erfüllt sein:
Zahlungsempfänger: GEZ
Betrag: identisch mit dem der GEZ

Bei mir bucht die GEZ 1/4-jährlich ab, aber m.W. ist der längste Abstand 1
Jahr. Sollte dies gewählt sein, würde es bedeuten, daß innerhalb eines
Jahres zwei Abbuchungen stattfinden würden bzw. innerhalb von 13 Monaten
sogar drei Abbuchungen. Dies müßte m.E. durchaus auffallen. Einen Abstand
von 2 Jahren, den Du oben nennst, kann ich nicht nachvollziehen (es sei
denn, die GEZ bucht die Gebühren auch 2jährig ab).

> Anyway, das Argument mit dem "Quartalsabschluss" ist neu.
> Mal sehen was die Verbrauchserschutzorganistionen DAZU sagen.

Würde mich auch interessieren, da ich hierzu noch nichts aus der
Rechtssprechung gesehen habe.

> Jedenfalls macht man "Lastschrift per Einzugsermächtigung" nicht
> attraktiver für den Ermächtigen, in dem man ihm zu enge
> Grenze (oder extra Gebühren) aufdrängt.
> das sollten sich die Banken mal überlegen. SIE profitieren vom
> Einzugsverfahren ammeisten (vgl. den notwendigen "Bodensatz" resp.
> die Soll zinsen durch unerwartete Einzüge)

Bodensatz passt hier nicht zu, Sollzinsen schon eher, aber "unerwartete
Einzüge" sind immer relativ: Normalerweise weiß man, welche
Einzugsermächtigungen man erteilt hat - man denkt nur nicht mehr daran
(und da schließe ich mich nicht unbedingt aus).

MfG Michael


Josef Wolf

unread,
Oct 4, 1997, 3:00:00 AM10/4/97
to

>Du brauchst kein Buch führen:
>Erteile einfach keine Ermächtigungen.
>Du wirst Dich wundern:
>Du bekommst dann auch RECHNUNGEN von den Firmen, die
>vorher ohne jede Vorwarnung abgebucht haben und die
>Daten in den Auftrag reiggequetscht haben...

Dumm nur, dass manch ein Glaeubiger Mittel und Wege gefunden hat, durch
'sanften Druck' Einzugsermaechtigungen zu bekommen.

zB:
- immer mehr Behoerden gehen dazu ueber, bei regelmaessigen Zahlungen nur
eine Zahlungsaufforderung zu schicken mit dem Hinweis: 'Dieser Betrag ist
alle x Monate zu ueberweisen. Es ergeht keine Zahlungserinnerung mehr'.
Da macht man doch einen Dauerauftrag, denkt sich der brave Buerger.
Was habe ich Baukloetze gestaunt, als ich eine Mahnung wegen DM -.20
bekommen hatte. DM 6.- Mahn+Bearbeitungsgebuehr. Macht DM 6.20.
Da hat der Stadtrat doch tatsaechlich beschlossen, die Grundsteuer um
ganze DM0.20 zu erhoehen...
- Ueberweisungen an die ......T. dauern typischerweise so lange, dass ich
regelmaessig Mahnungen bekam, wenn ich nicht am gleichen Tag ueberwiesen
habe, an dem die Rechnung kam. Natuerlich ist nur die erste Mahnung
kostenfrei. Fuer jede weitere (auch wenn es eine ganz andere Rechnung
betrifft) wird huebsch zur Kasse gebeten (hat dieses Vorgehen eigentlich
seine Richtigkeit?)
- Andere wiederum sind so unverfroren und haben eine gesonderte Preisliste
mit angehobenen Preisen fure die Leute, die nicht per Einzug bezahlen
wollen.

--
-- Josef Wolf -- j...@raven.inka.de -- Germersheim, Germany --

Rainer Zocholl

unread,
Oct 5, 1997, 3:00:00 AM10/5/97
to

(Tim Landscheidt) 02.10.97 in /de/etc/finanz:

>Dietrich Wimmer wrote:
>
>> Hier setzt meine Ueberlegung an, der Bank mitzuteilen, dass keine
>> Einzugsermaechtigung besteht und sie (die Bank) auch _vor_
>> Ausfuehrung der Abbuchung in die Verantwortung zu nehmen.
>

>Welche Nachteile entstehen Dir denn durch die Abbuchung, die

>sofort wertgerecht zurückgebucht wird?

Man muss seinen Auszug prüfen (sowieso, so weit zumutbar):
Wenn Abbuchung vorliegt: - Rechnung raussuchen, stimmt der Betrag?
Wenn nicht oder keine Rechnung : -> Anruf während der kundenunfreundlcihen
Banköffnungszeiten, 12Pf (Eher 36Pf) oder
Schreiben eines Faxe: -> ca. 30min + 12Pf oder
Schreiben eines Briefes: -> ca. 30min + 110Pf Porto,
10Pf Umschlag + Papier.
ca. 10min Laufen zum Postkasten.


Zugesendet bekommen eines Formulars: 3DM Porto
Ausfüllen des Formulars: 30min.
Zurücksenden des Formulars: 3DM


Nennst Du das KEINEN Nachteil?
Ich kann mir effektiveres vorstellen, als Formualre auszufüllen, ;-)
weil ein Dritter, Vierter(!) den ich überhaupt nicht kenne, Mist baut.

Wer heute noch Einzugsermächtigungen erteilt, dem ist nicht mehr
zu helfen. Daran haben die Banken nicht unerheblich Schuld.
(Ich sehe durchaus, das Einzugsermächtigungen -im Prinzip- zum Vorteil
ALLER sein könnten, die Kosten für alle senken. Leider liegen aber
inzwischen die Nachteile nahezu AUSSCHLIESSLICH beim Kunden!)

Rainer---<=====>
//
//
<=====>--------------ocholl, Kiel, Germany ------------

Dietrich Wimmer

unread,
Oct 5, 1997, 3:00:00 AM10/5/97
to

Hallo, TIM.LANDSCHEIDT meinte am 1.10.97:

TL> > Hier setzt meine Ueberlegung an, der Bank mitzuteilen, dass keine
TL> > Einzugsermaechtigung besteht und sie (die Bank) auch _vor_ Ausfuehrung
TL> > der Abbuchung in die Verantwortung zu nehmen.
TL>
TL> Welche Nachteile entstehen Dir denn durch die Abbuchung, die
TL> sofort wertgerecht zurückgebucht wird?

Ich muss extra die Bank anrufen (bei mir Ferngespraech!) und reklamieren.
Und wenn die Bank die gleiche Arbeitszeit hat wie ich, kann das schwierig
werden.

Aber ich hoere Dich schon sagen: Die Meldung an die Bank, dass keine
Einzugsermaechtigung besteht, ist ja auch ein Aufwand.

Und ich gebe Dir recht. Ich bin anhand der hier abgelaufenen Diskussion
inzwischen ueberzeugt: Am einfachsten ist es, zu unrecht getaetigte
Abbuchungen stornieren zu lassen und ansonsten zu hoffen, dass das nicht
allzuoft der Fall sein wird.

Gruss, Dietrich.

--
* Origin : THE_DOT: Nicht immer öfter, aber öfter Wimmer! :-)

// THE_DOT V2.23 Regist. //

Carl H. Scheuermann

unread,
Oct 8, 1997, 3:00:00 AM10/8/97
to

> Dumm nur, dass manch ein Glaeubiger Mittel und Wege gefunden hat, durch=

> 'sanften Druck' Einzugsermaechtigungen zu bekommen.
> zB:

> - immer mehr Behoerden gehen dazu ueber, bei regelmaessigen Zahlungen n=
ur
> eine Zahlungsaufforderung zu schicken mit dem Hinweis: 'Dieser Betrag=
ist
> alle x Monate zu ueberweisen. Es ergeht keine Zahlungserinnerung mehr=


'.
> Da macht man doch einen Dauerauftrag, denkt sich der brave Buerger.
> Was habe ich Baukloetze gestaunt, als ich eine Mahnung wegen DM -.20
> bekommen hatte. DM 6.- Mahn+Bearbeitungsgebuehr. Macht DM 6.20.

> Da hat der Stadtrat doch tatsaechlich beschlossen, die Grundsteuer um=

> ganze DM0.20 zu erhoehen...

Ist dass denn rechtens einfach die Geb=FChren ohne Mitteilung zu erh=F6he=
n?
Kann ich mir einfach nicht vorstellen. Zumindest geht es gegen mein
Anstandsgefuehl (allerdings hat das bei Behoerden wohl nichts verloren
;-( =


> - Ueberweisungen an die ......T. dauern typischerweise so lange, dass i=
ch
> regelmaessig Mahnungen bekam, wenn ich nicht am gleichen Tag ueberwie=


sen
> habe, an dem die Rechnung kam. Natuerlich ist nur die erste Mahnung

> kostenfrei. Fuer jede weitere (auch wenn es eine ganz andere Rechnung=

> betrifft) wird huebsch zur Kasse gebeten (hat dieses Vorgehen eigentl=
ich
> seine Richtigkeit?)

Da hatte ich bisher wohl etwas mehr Glueck. Ich ueberweise meine =

mangenta-T-Rechnungen auch "per Hand" - schon allein deswegen, weil ich
meine Geldtransaktionen "im Griff" haben moechte - Aufwand hin und
Aufwand her. Gelegentlich bleibt da auch mal eine T.-Rechnung ein paar
Tage liegen. Bisher iss da nie etwas passiert (oder die gelbe-P. hat
die Mahnung verbummelt ;-)

> - Andere wiederum sind so unverfroren und haben eine gesonderte Preisli=
ste
> mit angehobenen Preisen fure die Leute, die nicht per Einzug bezahlen=

> wollen.
Tia. Da sollte man sich dann wohl ueberlegen, wie sehr einem daran
gelegen ist dort Kunde zu sein. Wenn das ein Monopolist ist (z. B. =

Stadtwerke oder so), dann gilt es mal wieder die rechtliche Lage zu
pruefen. Darf das sein?

cu
Carl

-- =

Dipl.-Ing. Carl H. Scheuermann =

LS f. Rechnerarchitektur, Friedrich-Schiller-Univ. Jena
Carl.Sch...@uni-jena.de, C.H.Sch...@ieee.org
PGP-Public-key: http://www2.informatik.uni-jena.de/~carls/pubkey.asc

Rainer Zocholl

unread,
Oct 9, 1997, 3:00:00 AM10/9/97
to

(Carl H. Scheuermann) 08.10.97 in /de/etc/finanz:

>> Dumm nur, dass manch ein Glaeubiger Mittel und Wege gefunden hat,
>> durch
>

>> 'sanften Druck' Einzugsermaechtigungen zu bekommen.
>> zB:

>> - immer mehr Behoerden gehen dazu ueber, bei regelmaessigen Zahlungen nur


>> eine Zahlungsaufforderung zu schicken mit dem Hinweis: 'Dieser

>> Betrag ist alle x Monate zu ueberweisen. Es ergeht keine
>> Zahlungserinnerung mehr.


>> Da macht man doch einen Dauerauftrag, denkt sich der brave
>> Buerger. Was habe ich Baukloetze gestaunt, als ich eine Mahnung
>> wegen DM -.20 bekommen hatte. DM 6.- Mahn+Bearbeitungsgebuehr.
>> Macht DM 6.20. Da hat der Stadtrat doch tatsaechlich beschlossen,
>> die Grundsteuer um
>

>> ganze DM0.20 zu erhoehen...
>
>Ist dass denn rechtens einfach die Gebühren ohne Mitteilung zu
>erhöhen? Kann ich mir einfach nicht vorstellen. Zumindest geht es


>gegen mein Anstandsgefuehl (allerdings hat das bei Behoerden wohl
>nichts verloren ;-(

Leider. Wahrscheinlich steht in der Satzung auch:
"Die Preise werden durch Aushang bekannt gemacht".

Aber gab es nicht eine Regel, das erst für die 2. Mahnung
Gebühren berechnet werden dürfen und deren Höhe belegt werden muessen?

Allerdings:
Öffentliche Einrichtungen haben angeblich das Recht SOFORT
den Gerichtsvollzieher zuschicken, schon nach der ersten Mahnung.


Rainer

Rainer Zocholl

unread,
Oct 9, 1997, 3:00:00 AM10/9/97
to

(Michael Gunske) 06.10.97 in /de/etc/finanz:

>am 05.10.97 schrieb Rainer Zocholl


>
>> Man muss seinen Auszug prüfen (sowieso, so weit zumutbar):
>> Wenn Abbuchung vorliegt: - Rechnung raussuchen, stimmt der Betrag?

...


>>
>> Zugesendet bekommen eines Formulars: 3DM Porto
>> Ausfüllen des Formulars: 30min.
>> Zurücksenden des Formulars: 3DM
>

>Ich weiß nicht, was für Formulare Du meinst. Eine Lastschrift wegen
>Widerspruchs zurückgeben ist bei uns auch telefonisch möglich.

Manche Banken wollen aber angeblich ein Formular ausgefüllt haben.

Zum einen: Es könnte ja "jeder" anrufen...(Naja.. ich weis nicht,
aber "könnte" ja sein.)
zum anderen wird der Kunde ganz unverfroren gefragt, warum
er storniere....
Das diese Angabe freiwillig ist, dürften den wenigsten klar
sein: Die Bank geht es nun mal nix an, warum man storniert.


Rainer

Josef Wolf

unread,
Oct 9, 1997, 3:00:00 AM10/9/97
to

In <343B3A72...@informatik.uni-jena.de> "Carl H. Scheuermann" <Carl.Sch...@informatik.uni-jena.de> writes:
>> Dumm nur, dass manch ein Glaeubiger Mittel und Wege gefunden hat, durch=

>> 'sanften Druck' Einzugsermaechtigungen zu bekommen.
[ ... ]

>> Da macht man doch einen Dauerauftrag, denkt sich der brave Buerger.
>> Was habe ich Baukloetze gestaunt, als ich eine Mahnung wegen DM -.20
>> bekommen hatte. DM 6.- Mahn+Bearbeitungsgebuehr. Macht DM 6.20.
>> Da hat der Stadtrat doch tatsaechlich beschlossen, die Grundsteuer um=
>> ganze DM0.20 zu erhoehen...

>Ist dass denn rechtens einfach die Geb=FChren ohne Mitteilung zu erh=F6he=
>n?

Das mit Sicherheit nicht. Aber stell Dir vor, Du bekommst ein Schreiben
mit folgendem Wortlaut:
'Die Gebuehr betraegt ab dem x.x.xxx DM 192.40. Es erfolgt keine weitere
Zahlungsaufforderung. Bitte ueberweisen Sie....'

Ein Jahr spaeter kommt erneut ein Schreiben:
'Die Gebuehr betraegt ab dem x.x.xxx DM 192.60. Es erfolgt keine weitere
Zahlungsaufforderung. Bitte ueberweisen Sie....'

Und einige Monate spaeter eine Mahnung ueber DM 0.20 :-/

Wenn beide Betraege nebeneinander stehen, faellt Dir der Unterschied auf.
Aber wenn da ein Jahr dazwischen ist, ist es schon wieder was anderes.

Wenn man dann anruft um sich zu beschweren, dann heisst es auch noch:
'Tut mir Leid, aber so ist die Gebuehrenordnung. Wenn Sie uns eine
Einzugsermaechtigung erteilen, wird immer der richtige Betrag abgebucht'
:-/

Freilich kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass man die Betraege
haette vergleichen muessen. Aber das ist nicht der Punkt um den es mir
geht. Vielmehr wollte ich einige Methoden aufzeigen, mit denen selbst
Behoerden(!) versuchen, sich Einzugsermaechtigungen zu verrschaffen.

>Da hatte ich bisher wohl etwas mehr Glueck. Ich ueberweise meine =
>mangenta-T-Rechnungen auch "per Hand" - schon allein deswegen, weil ich
>meine Geldtransaktionen "im Griff" haben moechte - Aufwand hin und
>Aufwand her. Gelegentlich bleibt da auch mal eine T.-Rechnung ein paar
>Tage liegen. Bisher iss da nie etwas passiert

Ich habe mich damals natuerlich auch bei der grauen Post (so hiess
die ...T. damals noch) nach den Ursachen erkundigt, warum meine
Ueberweisungen ca. 2 Wochen benoetigen, bis sie auf meinem Fernmelde-
Konto gutgeschrieben sind. Geistreiche Antwort:
Ich soll zur Postbank gehen, das waere die einzige Bank, bei der es
schneller geht. Oder eben eine Einzugsermaechtigung erteilen.

Da waere mir fast der Kragen geplatzt.

>(oder die gelbe-P. hat die Mahnung verbummelt ;-)

Das haettest Du gemerkt.

>> - Andere wiederum sind so unverfroren und haben eine gesonderte

>> Preisliste mit angehobenen Preisen fure die Leute, die nicht per
>> Einzug bezahlen wollen.

>Tia. Da sollte man sich dann wohl ueberlegen, wie sehr einem daran
>gelegen ist dort Kunde zu sein. Wenn das ein Monopolist ist (z. B.

>Stadtwerke oder so), dann gilt es mal wieder die rechtliche Lage zu
>pruefen. Darf das sein?

Wie waere es zB mit dem einzigen ISP, der in Deinem Nahbereich liegt.
(also in keinster Weise Lebensnotwendig und auch kein Monopolist ;-)

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