> Nun erzählte mir aber jemand, daß - wenn ich das Rad "zum Gebrauch
> überlasse" - die Haftpflichtversicherung des Ausleihers
> grundsätzlich nicht zahlt, wenn dieser das Rad bei einem
korrekt, schaeden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen dingen
sind in der normalen haftplicht ausgeschlossen. weshalb man beim
verleiher teurer ausruestung oft spezielle versicherungen
abschliessen kann, die entsprechend teuer sind. aendert natuerlich
nichts an Deinen anspruechen dem ausleihenden gegenueber...
> Andreas (was kostet ein Vorbau-Set fürs Birdy?) :-(
in der liste 3/2000 stand der 'comfort vorbau' mit 79dm...
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MfG/best regards, helmut springer
> Nun erzählte mir aber jemand, daß - wenn ich das Rad "zum Gebrauch
> überlasse" - die Haftpflichtversicherung des Ausleihers grundsätzlich
> nicht zahlt, wenn dieser das Rad bei einem Alleinunfall beschädigt.
> Stimmt das so?
Ja. Ich fürchte, daß er grundsätzlich damit recht hat.
> Andreas (was kostet ein Vorbau-Set fürs Birdy?) :-(
Wolfgang "Preisfrage-bei-<in...@friluft.de>-stellen" Paul
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Only My Personal Opinion