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Rechtl. Absicherung bei Wohn.verkauf

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knut barnstorf

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Jan 13, 2002, 1:27:25 PM1/13/02
to
Hallo, kann man sich als Eigentumswohnungsverkäufer bei mehreren
potentiellen Käufern absichern, dass der Verkauf zustande kommt und
nicht beim Notar noch platzt, z.B. Absicherung durch einen Vorvertrag.

Kann man daraus aber tatsächlich Rechte ableiten, wenn z.B. der Käufer
nicht mehr li?uide ist? Musst der vertarg auch über einen Notar gemacht
werden.

Peter Edinger

unread,
Jan 13, 2002, 1:58:40 PM1/13/02
to
>>>>>>>>>>>>>>>>>> Ursprüngliche Nachricht <<<<<<<<<<<<<<<<<<

Am 13.01.2002, 19:27:25, schrieb knut.ba...@arcormail.de (knut
barnstorf) zum Thema Rechtl. Absicherung bei Wohn.verkauf:


> Hallo, kann man sich als Eigentumswohnungsverkäufer bei mehreren
> potentiellen Käufern absichern, dass der Verkauf zustande kommt und
> nicht beim Notar noch platzt, z.B. Absicherung durch einen Vorvertrag.

Verträge über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bedürfen der
notariellen Beurkundung. Ist auch nur ein Teil der
Leistungen/Gegenleistungen nicht beurkundet, ist der Vertrag, wie man so
schön sagt, schwebend unwirksam. Im Klartext: Ohne Notar im Zweifel
wertlos.

Grüße aus Bielefeld

Peter Edinger
pe...@edinger.org

im Vorstand des
Bundesverband Finanz-Planer e.V.
Verband der unabhängigen Finanz-Experten (BFP)
www.bundesverband-finanz-planer.de

Rainer Hey

unread,
Jan 13, 2002, 2:22:33 PM1/13/02
to
knut barnstorf schrieb:

So ganz verstehe ich Dein Problem nicht. Ich vermute, daß Du Dich für
den Fall absichern willst, daß der Käufer seinen vertraglichen
Pflichten, sprich Bezahlung, nicht termingerecht nachkommt.

Theoretisch ist es möglich, für diesen Fall einen weiteren Kandidaten in
Reserve zu halten. Diese müßte aber zu diesem Zweck ein notarielles
Kaufangebot abgeben. Dieses wird er aber, wenn er nicht mit dem
Klammerbeutel gepudert ist, nicht tun, weil

1. ein notarielles Kaufangebot Geld kostet und
2. es ihn einseitig bindet, ohne daß er von Dir eine Gegenleistung
bekommt.

Warum sollte er sich binden? Er ist ja nicht sicher, ob er Deine Wohnung
bekommt, kann aber andererseits nicht weitersuchen, weil er damit
rechnen muß, daß Du das Angebot nun doch annimmst.

Um welche Zeiträume (Übergabe/Zahlung) get es denn überhaupt?

Gruß

Rainer

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