(An so eine hohe Barauszahlung würde ich mich erinnern - ich hätte ein
ziemlich mulmiges Gefühl mit so viel Bargeld rumzulaufen. Außerdem wäre mir
das aufgefallen: Tausend Mark Scheine sind ja recht groß und bei 40 Hundert
Mark Scheinen wäre mein Portemonnaie wohl aus allen Nähten geplatzt ...)
Meine EC-Karte ist auch nicht verlorengegangen und die habe ich auch nie
weggegeben.
"Zufällig" weist auch gerade diese Buchung eine Merkwürdigkeit auf: Bei
allen anderen Barabhebungen steht der Ort der Abhebung dabei (also meist
mein Wohnort oder der Ort meiner Arbeitsstätte) - nur bei dieser
beanstandeten Auszahlung nicht. Da steht nur PLZ Ort = 00000 KBS Postba
Die Nachforschungsstelle der Postbank schrieb mir lediglich, daß die
Auszahlung in der (einzigen) Postagentur an meinem Wohnort stattgefunden hat
und in der betreffenden Agentur keine Kassendifferenz vorliegt. Und Vorlage
eines Personalausweises sei erst ab 5.000 DM notwendig.
Na ja, die können ja viel behaupten. Gibt es irgendeine Schiedsstelle /
Ombudsmanns von dem man diese Aussagen überprüfen lassen kann ? Ich meine,
wenn der Computer der Postbank schon mal EINEN Fehler macht, nämlich falsche
PLZ und Ort einträgt, wieso kann er dann nicht auch einen weiteren Fehler
gemacht haben, z.B. falsches Konto für die Barabhebung ?
Vielleicht war es ja auch gar nicht der Computer sondern die Person, die
ihn bediente? Wenn ich Dich richtig verstanden habe, handelte es sich ja
nicht um eine Geldautomatenabhebung, sondern um eine Barauszahlung am
Schalter. In diesem Fall muß aber doch ein Papierbeleg mit Deiner
Unterschrift (oder der eines anderen Kontobevollmächtigten) vorhanden
sein. Und genau den würde ich mir jetzt mal zeigen lassen. Wenn die
Postbank das nicht kann, dann hast Du IMHO ein Recht auf Rückerstattung
des Betrags. Sollte sich der Filial-/Bereichsleiter da querstellen, dann
würde ich einen freundlichen, aber nichtsdestotrotz deutlichen Brief an
die Innenrevision der Postbank schreiben, den Sachverhalt darlegen und
um Aufklärung bitten. Sollte auch das nicht fruchten (was ich mir kaum
vorstellen kann), dann kannst Du ja immer noch einen Ombudsmann oder
Rechtsanwalt aufsuchen...
Grüße,
Michael
"I. Unawave" <in...@unawave.de> schrieb:
> Auf meinem Kontoauszug (Postbank) fand ich eine Barabhebung ("Auszahlung
> .... EC-Karte mit PIN") von 4.000 DM, die ich nicht getätigt habe.
"mit PIN"? Kann also bei Barabhebung nur an einem Automaten stattgefunden
haben. Hast Du ein so hohes Verfügungslimit für einmalige Abhebungen?
[...]
> Die Nachforschungsstelle der Postbank schrieb mir lediglich, daß die
> Auszahlung in der (einzigen) Postagentur an meinem Wohnort stattgefunden hat
> und in der betreffenden Agentur keine Kassendifferenz vorliegt. Und Vorlage
> eines Personalausweises sei erst ab 5.000 DM notwendig.
Wie ein GAA einen Personalausweis prüft, würde mich interessieren ;-)
O.g. sieht aber eher so aus, als wenn die Abhebung am Schalter (also nicht
mit PIN) erfolgte. Was genau soll denn nun passiert sein?
Ich würde der Belastung (wenn sie denn wirklich nicht von Dir getätigt wurde)
widersprechen und die ganze Sache mit "höherer Ebene" bei der Postbank
versuchen zu klären. Hilft das nichts - Anwalt.
gruß aus berlin
der stef
Gruß Martin
Nein, das läuft üblicherweise bei der Postbank anders. Man gibt seine
EC-Karte an den Schalterbeamten, der zieht sie durch ein Kartenlesegerät und
trägt den gewünschten Betrag über seine Tastatur ein. Anschließend bestätigt
der Kunde den Betrag über eine kleine Tastatur und gibt die PIN ein.
Es funktioniert also OHNE Papierbeleg und Unterschrift.
>Auf meinem Kontoauszug (Postbank) fand ich eine Barabhebung ("Auszahlung
>.... EC-Karte mit PIN") von 4.000 DM, die ich nicht getätigt habe.
>
>"Zufällig" weist auch gerade diese Buchung eine Merkwürdigkeit auf: Bei
>allen anderen Barabhebungen steht der Ort der Abhebung dabei (also meist
>mein Wohnort oder der Ort meiner Arbeitsstätte) - nur bei dieser
>beanstandeten Auszahlung nicht. Da steht nur PLZ Ort = 00000 KBS Postba
Sind im Buchungstext Nummer und Gültigkeitsdauer der Karte angegeben
(z.B. "KBS xxxxxxxx KARTE 1/12.01") und stimmen diese Angaben mit
deiner Karte (bei der Kartennummer die Ziffer hinter dem Bindestrich)
überein?
Falls nicht, wäre das schonmal ein Anhaltspunkt.
Gruß
E.S.
--
Noch 59 Tage bis zum Jahrtausendwechsel!
> On Tue, 31 Oct 2000 15:34:22 +0100, "I. Unawave" <in...@unawave.de>
> wrote:
>
> >Auf meinem Kontoauszug (Postbank) fand ich eine Barabhebung ("Auszahlung
> >.... EC-Karte mit PIN") von 4.000 DM, die ich nicht getätigt habe.
Sorry, daß ich nicht auf den ursprünglichen Poster antworte, aber als
langjähriger PB kunde fällt mir hier noch was auf:
1. Ein beliebiger PB-Geldautomat wollte mir noch nie mehr als DEM
1000,- ausspucken.
2. Im EC-Cash Verfahern mit PIN liegt nach einhelliger Auskunft aller
Händler, mit denen ich je zu tun hatte, das limit bei DEM 2000,-. Mehr
gibts pro Tag nicht, selbst wenn das Konto mehr als genug Deckung
hatte. (Und mal fühlt sich echt dumm, wenn man die Rechnung im Laden
nicht zahen kann...)
Gruß
Jürgen
--
Juergen Schatzl AS/400, single malts
sch...@attglobal.net
Weil mir das auch schon mal passiert ist, der Händler mir das Fernseh-
gerät aber trotzdem verkaufen wollte, hat er dann mit irgendwelchen
kryptischen Tastendrücken sein Telecash-Gerät mal eben schnell auf
POZ ohne PIN umprogrammiert. Wußte ich gar nicht, daß das so schnell
und einfach geht (die meisten Händler wissens wohl auch selber nicht).
Gruß Matthias.
"Matthias Hanft" <m...@hanft.de> schrieb:
[...]
> Weil mir das auch schon mal passiert ist, der Händler mir das Fernseh-
> gerät aber trotzdem verkaufen wollte, hat er dann mit irgendwelchen
> kryptischen Tastendrücken sein Telecash-Gerät mal eben schnell auf
> POZ ohne PIN umprogrammiert. Wußte ich gar nicht, daß das so schnell
> und einfach geht (die meisten Händler wissens wohl auch selber nicht).
"Gute" Geräte haben für so 'was je eine Taste, mit der man die einpro-
grammierte Standardeinstellung übergehen kann ;-)