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Welchen Spielregeln unterliegt ein Fonds-Manager?

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Richard Grabher

unread,
Apr 19, 2000, 3:00:00 AM4/19/00
to
Kann der einfach kaufen und verkaufen, wie es ihm beliebt, oder gibt
es da gesetzliche Beschränkungen?
Dürfen die auch leerverkaufen, oder müssen die immer einen fixen
Posten im Bestand haben?
Und wie sieht es damit bei Optionsschein-Fonds aus?

Gibt es sonstige Regularien?


Uwe Tetzlaff

unread,
Apr 20, 2000, 3:00:00 AM4/20/00
to
<rgra...@yahoo.de>:

> Kann der einfach kaufen und verkaufen, wie es ihm beliebt, oder gibt
> es da gesetzliche Beschränkungen?

Natürlich gibt es durch das KAGG (Gesetz über die
Kapitalanlagegesellschaften) Regelungen.

Hauptsächlich ist sein Aktionsradius aber durch die Festlegungen im
Fondsprospekt begrenzt. Also wenn z.B. drin steht, daß das Fondsvermögen
zu höchstens 10% in Cash gehalten werden darf, dann darf er auch nur
10% Cash haben, der Rest muß nach den weiteren Vorgaben des Prospekts
investiert sein - auch wenn dies gerade ungünstig ist (wie derzeit bei
NM- oder Nasdaq-Fonds).

> Und wie sieht es damit bei Optionsschein-Fonds aus?

Auch dort gibt es entsprechende Festlegungen.

> Gibt es sonstige Regularien?

§ 264a StGB (Kapitalanlagebetrug)


-ut
--
Wie funktioniert Eindeutschung in der Praxis?
Vorher: boot error when booting from drive A:
Nachher: Stiefelungsfehler beim Stiefeln von Schicht-Fahrt A:

Jens Knigge

unread,
Apr 20, 2000, 3:00:00 AM4/20/00
to
Richard Grabher schrieb in Nachricht ...

>Kann der einfach kaufen und verkaufen, wie es ihm beliebt, oder gibt
>es da gesetzliche Beschränkungen?
>Dürfen die auch leerverkaufen, oder müssen die immer einen fixen
>Posten im Bestand haben?
>Und wie sieht es damit bei Optionsschein-Fonds aus?
>
>Gibt es sonstige Regularien?


In D z.B. dürfen Fonds nicht mehr als 5% ihres Kapitals in eine einzige
Anlage investieren. Außerdem dürfen sie nicht mehr als 10% des
Stammkapitals einer AG im Depot haben. Daraus folgt, das ein deutscher
Fond mind. 20 verschiedene Werte im Depot hat. Ansonsten gibt es noch
die jeweilige Fondsatzung. Bei ausländischen Fonds gilt die jeweilige
gesetzl. Regelung des anderen Landes.

Jens Knigge
jens....@gmx.de
www.jensknigge.de
PGP-Key 0x4C76FBAA

Galois

unread,
Apr 21, 2000, 3:00:00 AM4/21/00
to
Für ausländische Investmentgesellschaften (z.B. in Luxemburg), die
ihre Produkte in D anbieten, gilt das Auslandsinvestmentgesetz
(AuslInvestmG).
Kontrolliert wird die Einhaltung des KAGG und AuslInvestmG durch das
Bundesaufsichtsamt für Kreditanlagen (BAK).
Lesenwert dazu ist der Leitfaden von Thomas Drillich, zu finden auf
den Seiten von Wolfgang Kynast: http://www.wolfgang-kynast.de

eg

zwi...@bigfoot.com (Uwe Tetzlaff) (20 Apr 2000 10:43:47 GMT):

><rgra...@yahoo.de>:


>> Kann der einfach kaufen und verkaufen, wie es ihm beliebt, oder gibt
>> es da gesetzliche Beschränkungen?
>

>Natürlich gibt es durch das KAGG (Gesetz über die
>Kapitalanlagegesellschaften) Regelungen.
>
>Hauptsächlich ist sein Aktionsradius aber durch die Festlegungen im
>Fondsprospekt begrenzt. Also wenn z.B. drin steht, daß das Fondsvermögen
>zu höchstens 10% in Cash gehalten werden darf, dann darf er auch nur
>10% Cash haben, der Rest muß nach den weiteren Vorgaben des Prospekts
>investiert sein - auch wenn dies gerade ungünstig ist (wie derzeit bei
>NM- oder Nasdaq-Fonds).
>

>> Und wie sieht es damit bei Optionsschein-Fonds aus?
>

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