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Optionen-Praxis

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rudi

unread,
Feb 25, 2002, 6:31:16 PM2/25/02
to
Bis dato habe ich mich nur mit Aktien beschäftigt , aber möchte nun auch
Optionen kaufen, wie sieht dies in der Praxis aus.
Ich bin bei direktanlage.at

1) erfolgt der Kauf wie bei einer Aktie
2) an welcher Börse (Frankfurt oder Xetra-möglich ?)
3) wie wird der Optionschein eingelöst bzw wie wieder verkauft

Danke im Vorraus


Jens Kubieziel

unread,
Feb 25, 2002, 7:21:28 PM2/25/02
to
rudi <lon...@whoss.com> wrote:
> Bis dato habe ich mich nur mit Aktien beschäftigt , aber möchte nun auch
> Optionen kaufen, wie sieht dies in der Praxis aus.

Optionen oder Optionsscheine?

> 1) erfolgt der Kauf wie bei einer Aktie

Ja. Du gehst zu Deiner Bank und gibst genau wie bei einer Aktie einen
Kauf- oder Verkaufsauftrag ab.

> 2) an welcher Börse (Frankfurt oder Xetra-möglich ?)

Das kommt darauf an...
Optionsscheine werden an verschiedenen deutschen Börsen gehandelt.
Wobei die Börsenplätze Stuttgart, Frankfurt und manchmal Düsseldorf am
liquidesten sind.

Wichtig bei dem Kauf von Optionsscheinen ist ein Limit. Aufträge ohne
Limit werden in der Regel zu Deinen Ungunsten abgerechnet.

> 3) wie wird der Optionschein eingelöst bzw wie wieder verkauft

Ca. 4 Wochen vor dem Ende (Fälligkeit) des OS bekommst Du eine
Mitteilung von der Bank. Wenn Du ihn nicht verkauft hast und er einen
inneren Wert besitzt, teilst Du der Bank mit, dass Du diesen ausüben
möchtest.
Falls er nichts wert ist, wird er kommentarlos aus dem Depot genommen.
--
Jens Kubieziel
Wahre Worte sind nicht angenehm, angenehme Worte sind nicht wahr.
Laotse

Sebastian Fiebiger (Tradingtalk.de)

unread,
Feb 25, 2002, 8:14:03 PM2/25/02
to
"rudi" <lon...@whoss.com> schrieb im Newsbeitrag
news:8Pze8.128478$V52.1...@news.chello.at...

> 1) erfolgt der Kauf wie bei einer Aktie
> 2) an welcher Börse (Frankfurt oder Xetra-möglich ?)
> 3) wie wird der Optionschein eingelöst bzw wie wieder verkauft

Zuerst mußt Du mal wissen, was Du traden willst, Optionen oder
Optionsscheine... danach richten sich dann auch die Antworten auf Deine
Frage.

Viele Grüße, Sebastian


--
\//
(o o)
----ooO-(_)-Ooo-------------------------------------------------------------
-------------------
www.Tradingtalk.de -> kostenlose Tradingausbildung + Chartanalysen +
Musterdepot + moderierte Foren


Michael Blunck

unread,
Feb 26, 2002, 4:48:45 AM2/26/02
to
"Jens Kubieziel" scripsit:

> > Bis dato habe ich mich nur mit Aktien beschäftigt , aber möchte
> > nun auch Optionen kaufen, wie sieht dies in der Praxis aus.

> Wichtig bei dem Kauf von Optionsscheinen ist ein Limit. Aufträge ohne


> Limit werden in der Regel zu Deinen Ungunsten abgerechnet.

Im Direkthandel kann man davon ausgehen, an der Euwax soll dies durch
verschiedene Mechanismen ausgeschlossen werden (Skontroführer,
Best-Size-Prinzip, virtuelle Händler, Verpflichtung der Emittenten auf
Handelszeiten, Spread, Volumen). www.euwax.de

Immerhin ein Ansatz.

> > 3) wie wird der Optionschein eingelöst bzw wie wieder verkauft
>
> Ca. 4 Wochen vor dem Ende (Fälligkeit) des OS bekommst Du eine
> Mitteilung von der Bank. Wenn Du ihn nicht verkauft hast und er einen
> inneren Wert besitzt, teilst Du der Bank mit, dass Du diesen ausüben
> möchtest.

Gerade dies wird man wohl ia nicht wollen :o)

Deine Bank teilt dir den Endfälligkeitstermin mit sowie den letzen börslichen
Handelstag, der ia 1 Woche vor der Endfälligkeit liegt. Nach dem letzten
Handelstag bzw vor der Endfälligkeit kann der OS noch direkt gehandelt
(verkauft) werden.

> Falls er nichts wert ist, wird er kommentarlos aus dem Depot genommen.

Kommentarlos nicht. Es heisst "wg. Wertlosigkeit ausgebucht", schrecklich, nicht
wahr? Aber auch auch bei Scheinen, die per Endfälligkeit einen Wert besitzen,
muss man selber den Verkauf initiieren. Da die meisten Scheine heute mit
"freiwilliger Ausübung" ausgestattet sind, wird weder der Emittent noch deine
Bank in dieser Sache tätig.

Gruß
Michael


Jens Kubieziel

unread,
Feb 26, 2002, 5:53:04 AM2/26/02
to
Michael Blunck <michael...@ewetel.net> wrote:
> "Jens Kubieziel" scripsit:

>> Ca. 4 Wochen vor dem Ende (Fälligkeit) des OS bekommst Du eine
>> Mitteilung von der Bank. Wenn Du ihn nicht verkauft hast und er einen
>> inneren Wert besitzt, teilst Du der Bank mit, dass Du diesen ausüben
>> möchtest.
>
> Gerade dies wird man wohl ia nicht wollen :o)

Warum?
Sicher werden die meisten den Schein an den letzten Handelstagen
verkaufen. Aber es gibt durchaus Leute, die gern mal ausüben wollen...

>> Falls er nichts wert ist, wird er kommentarlos aus dem Depot genommen.
> Kommentarlos nicht. Es heisst "wg. Wertlosigkeit ausgebucht",

Bei mir wurden die immer ohne jeglichen Kommentar ausgebucht. Ich bekam
obiges Schreiben. Meist war aber der Schein zu dem Zeitpunkt eh nur
noch Pfennige wert. Ein paar Wochen nach Endfälligkeit hatte ich dann
eine Position weniger im Depot...

Michael Blunck

unread,
Feb 26, 2002, 9:26:31 AM2/26/02
to
"Jens Kubieziel" scripsit:

[Fälligkeit OS]

> >> Wenn Du ihn nicht verkauft hast und er einen
> >> inneren Wert besitzt, teilst Du der Bank mit, dass Du diesen ausüben
> >> möchtest.
> >
> > Gerade dies wird man wohl ia nicht wollen :o)
>
> Warum?
> Sicher werden die meisten den Schein an den letzten Handelstagen
> verkaufen. Aber es gibt durchaus Leute, die gern mal ausüben wollen...

Warum?
Es ist ia immer besser die Optionsscheine zu verkaufen als sie auszuüben. Auch
dann gib es nämlich fast immer Barwert und nicht Basiswert. Wenn ich mich recht
erinnere werden zB bei der Citybank *alle* OS als Cash Settlement abgewickelt.

Sollte bei Covered Warrants tatsächlich die Möglichkeit zur Auslieferung des
Basiswertes bestehen, müsste man natürlich über die dazu notwendige Liquidität
verfügen, dass dürfte für die übliche OS-Strategie nicht sinnvoll sein. Wer hat
schon mal eben 30T Euro für T-Aktien "übrig"?

Gruß
Michael


Hans Peter Otto

unread,
Feb 26, 2002, 9:27:59 PM2/26/02
to

"Michael Blunck" <michael...@ewetel.net> schrieb im Newsbeitrag news:a5g5r1$e39$1...@news1.ewetel.de...

> "Jens Kubieziel" scripsit:
>
> [Fälligkeit OS]
>
> Es ist ia immer besser die Optionsscheine zu verkaufen als sie auszuüben. Auch
> dann gib es nämlich fast immer Barwert und nicht Basiswert. Wenn ich mich recht
> erinnere werden zB bei der Citybank *alle* OS als Cash Settlement abgewickelt.

Wenn ich aber auf eine positive Nachricht kurz vor Fälligkeit spekuliere, kann es
sinnvoll sein den Schein auszuüben. Bei einem Schein mit automatischer Ausübung
(gibt es bei Citibank (fast) nie, bei vielen anderen aber sehr oft)
kann ich nach einer unerwarteten Nachricht sogar noch an einem Schein verdienen,
den ich schon längst als Totalverlust eingestuft, und nicht mehr beachtet habe.

In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass bei wertlosem
Verfall keine Verluste im steuerlichen Sinn entstehen. Der Verlust kann also
nicht gegen Gewinne verrechnet werden.

>
> Sollte bei Covered Warrants tatsächlich die Möglichkeit zur Auslieferung des
> Basiswertes bestehen, müsste man natürlich über die dazu notwendige Liquidität
> verfügen, dass dürfte für die übliche OS-Strategie nicht sinnvoll sein. Wer hat
> schon mal eben 30T Euro für T-Aktien "übrig"?

Ich habe aber 1 Mio in T-Aktien und bin jetzt froh meinen altmodischen Put ausüben
zu können. ;-)

Grüße
Ha Pe Oo


Gaby und Michael Mayer

unread,
Feb 27, 2002, 6:11:29 AM2/27/02
to

Hans Peter Otto wrote:
>

> In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass bei wertlosem
> Verfall keine Verluste im steuerlichen Sinn entstehen. Der Verlust kann also
> nicht gegen Gewinne verrechnet werden.

Das ist richtig, zur Anrechnung mußt Du den Verlust (durch Verkauf)
realisiert haben bzw. alles versucht haben, den Schein zu verkaufen
(ergo: Unlimitierte Verkaufsorder)

Gruß Michael
>Don`t believe da hype<


Hans Peter Otto

unread,
Feb 27, 2002, 6:44:31 AM2/27/02
to

"Gaby und Michael Mayer" <snea...@s.netic.de> schrieb im Newsbeitrag news:3C7CBEE1...@s.netic.de...

Das Finanzamt erkennt also bei Unverkäuflichkeit den Totalverlust steuerlich an,
obwohl kein Verkaufkurs existiert?

Grüße
Ha Pe Oo

Gaby und Michael Mayer

unread,
Feb 27, 2002, 11:09:11 AM2/27/02
to

Ein generelles Jein.
Hängt vom Finanzbeamten ab, ich habe aber schon von verschiedenen
Leuten gehört, wo es geklappt hat. Der Verkäufer hat ja nachweislich
ALLES versucht, den Verlust zu realisieren (unlimitierte Order).

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