Gruß
Roland
Ich weiß zwar nicht was Risikoklasse F bedeutet, aber um
Optionsscheine kaufen zu können musst du nur ein (Form-)Blatt
unterschreiben, auf dem steht, dass du weißt was du tust (und du
brauchst das nicht zu beweisen, oder eine Prüfung ablegen, oder etc.)
Solltest du dann mit deinen gekauften Optionscheinen, Turbos, etc.
Miese machen, weil du eben doch nicht Bescheid weißt, so liegt das in
deiner alleinigen Verantwortung.
Bei richtigen Futures liegt die Sache wohl noch etwas anders(???)
Tschö,
Matthias
Die Börsentermingeschäftsfähigkeit.
Was man genau tun muß, um die zu bekommen, und welche zusätzlichen bedingungen
gestellt werden, hängt von der Bank ab.
> Solltest du dann mit deinen gekauften Optionscheinen, Turbos, etc. Miese
> machen, weil du eben doch nicht Bescheid weißt, so liegt das in deiner
> alleinigen Verantwortung.
> Bei richtigen Futures liegt die Sache wohl noch etwas anders(???)
Da es da nicht mit der Zahlung eines vorhersehbaren Kaufpreises getan ist,
muß es erheblich anders sein. Man braucht eine Mindesteinlage, um
hinterher den Verlust bezahlen zu können.
Michael Kauffmann
Wäre da nicht der richtige Adressat die Comdirect?
--
Bessere Zeiten
Rudolf Sponsel, Erlangen
http://www.sgipt.org/org/aktuell.htm
> Ich habe alle Formblätter ausgefüllt an Comdirect geschickt.Die
> Antwort lautete,daß ich die Voraussetzungen für die Freischaltung für
> Risikoklasse F zB. Optionsscheine,zurzeit nicht erfülle.
Ich vermute, daß die meisten ihre Angaben etwas "anpassen" müssen, um in
die Risikoklasse F eingestuft zu werden. Wenn Dich das kreative
Ausfüllen überfordert, solltest Du vielleicht lieber auf den Handel mit
Optionsscheinen verzichten.
--
bli
> Vielen Dank für die Antworten,doch ich muß mein Problem noch etwas
> ausführlicher beschreiben.
> Ich habe alle Formblätter ausgefüllt an Comdirect
> geschickt.Die Antwort lautete,daß ich die Voraussetzungen für die
> Freischaltung für Risikoklasse F
Was genau ist "Risikoklasse F"?
> zB. Optionsscheine,zurzeit nicht erfülle.
> Auf meine Nachfrage,wie diese Voraussetzungen aussehen,erhielt ich keine
> eindeutige Antwort.
> Darum würde ich gerne wissen welche Angaben im Formblatt "Änderung der
> Anlagestrategie" stehen müssen
> um die Freischaltung zu bekommen.
Ich kenne die Angaben nicht die du da machen mußt, ich habe
mein Depot bei der DAB, und die haben mir das förmlich
hinterhergeschmissen, als ich mal angefragt hatte warum ich
keine Index-Endloszertifikate handeln kann.
Bei den BTG-Formular der DAB gibt's auch so ein Feld
"Ergänzende Angaben", da ist ganz unten ein Punkt, da steht
"Ich möchte keine Angaben machen" das hatte ich damals als
einziges angekreuzt und sofort die BTG bekommen.
Frank
>Ich vermute, daß die meisten ihre Angaben etwas "anpassen" müssen, um in
>die Risikoklasse F eingestuft zu werden. Wenn Dich das kreative
>Ausfüllen überfordert, solltest Du vielleicht lieber auf den Handel mit
>Optionsscheinen verzichten.
Natürlich kann man das Formular "kreativ" ausfüllen. Aber wozu? Wieso
kann die/der Bank/Broker nicht einfach meine Entscheidung hinnehmen?
Das WPHG §31 schreibt nur vor, dass die Erfahrung abgefragt werden
muss - eine Bevormundung ist m.E. nicht gefordert. Besonders ärgerlich
ist es, dass die Abkehnungsgründe wie hier (und ich kenne das auch von
maxblue) nicht offengelegt werden und damit werden sie für den Kunden
(in der Regel ein erwachsener Mensch!) weder nachvollziehbar noch
sind irgendwelche sinnvollen Widersprüche möglich. Diese Willkür in
einem freien und rechtsstaatlichen Land hat mich schon - ich wills mal
positiv ausdrücken - erstaunt. Die Konsequenz liegt ja auf der Hand.
Gruß Ulrich
>Die Willkür kommt daher, weil in der Vergangenheit Leute für ihre
>eigene Dummheit die Bank verantwortlich machten und vor Gericht Recht
>bekamen.
Diese Begründung ist vermutlich richtig. Aber der eingeschlagene Weg
ist einfach unwürdig. Es muss andere Möglichkeiten geben um zu
vernünftigen Vereinbarungen zu kommen. Das Mindeste ist, dass die
Gründe die zur jeweiligen Einstufung geführt haben, mitgeteilt werden
(wenn ich das dann nutze um falsche Angaben zu machen, dann haben wir
doch genau das erreicht was ich will - ich kaufe die Wertpapiere die
ich will und bin alleine verantwortlich).
Außerdem machen die Banken diesen Aufstand mit Sicherheit nur bei
absoluten Kleinaktionären - diese minimalen Risiken finanzieren die
doch aus der Erdnusskasse ;-).
F = Handel mit Future Zertifikaten
Grüsse Jens P.
>>> Diese Willkür in einem freien und rechtsstaatlichen Land hat mich
>>> schon - ich wills mal positiv ausdrücken - erstaunt.
Grundrecht auf Termingeschäfte?
> Es muss andere Möglichkeiten geben um zu
> vernünftigen Vereinbarungen zu kommen.
Es gibt Banken, bei denen man ankruzen kann "Ich will keine Angaben
machen." und dannn in die höchste Risikoklasse kommt. Es gibt welche, bei
denen man ankreuzen kann "Geschäfte, die meine Risikoklasse übersteigen,
sollen nach einer Zusatzbestätigung ausgeführt werden."
Reicht das nicht?
Michael Kauffmann
>Grundrecht auf Termingeschäfte?
Davon ist doch gar nicht die Rede. Ich fordere nur eine ordnungsgemäße
Betreuung. Wenn die Bank irgendwelche Voraussetzungen bei mir
vermisst, so soll sie diese nennen. Aber wie im geschilderten Falle
keine Erläuterung zu geben kommt mir wie eine Entmündigung vor.
>
>Es gibt Banken, bei denen man ankruzen kann "Ich will keine Angaben
>machen." und dannn in die höchste Risikoklasse kommt. Es gibt welche, bei
>denen man ankreuzen kann "Geschäfte, die meine Risikoklasse übersteigen,
>sollen nach einer Zusatzbestätigung ausgeführt werden."
>Reicht das nicht?
Selbstverständlich - das ist ja genau das was ich meinte. Das ist ja
auch die Konsequenz die ich meinte. Ich suche mir einfach eine andere
Bank. Deshalb bleibt das geschilderte Vorgehen trotzdem Kritikwürdig.
mfg Ulrich
> >Grundrecht auf Termingeschäfte?
> Davon ist doch gar nicht die Rede. Ich fordere nur eine ordnungsgemäße
> Betreuung. Wenn die Bank irgendwelche Voraussetzungen bei mir
> vermisst, so soll sie diese nennen. Aber wie im geschilderten Falle
> keine Erläuterung zu geben kommt mir wie eine Entmündigung vor.
Es geht doch hier um einen Onlinebroker, oder nicht?
Wenn jemand kommt und angibt das er keine Erfahrung
mit Termingeschäften hat gibt´s für den Broker zwei
Wege, der eine ist das abzulehnen, der andere den
Kunden persönlich zu beraten, Onlinebroker haben aber
nicht die Möglichkeit den Kunden persönlich zu beraten,
deshalb können sie das in dem Fall nur ablehnen, würden
sie es nicht ablehnen kann der Kunde den Onlinebroker
später für Verluste verantwortlich machen, da der Broker
die Termingeschäfte durchgeführt hat, obwohl der Kunde
dem Broker angegeben hat, das er nicht über das dafür
nötige Wissen verfügt.
> >Es gibt Banken, bei denen man ankruzen kann "Ich will keine Angaben
> >machen." und dannn in die höchste Risikoklasse kommt. Es gibt welche, bei
> >denen man ankreuzen kann "Geschäfte, die meine Risikoklasse übersteigen,
> >sollen nach einer Zusatzbestätigung ausgeführt werden."
> >Reicht das nicht?
> Selbstverständlich - das ist ja genau das was ich meinte. Das ist ja
> auch die Konsequenz die ich meinte. Ich suche mir einfach eine andere
> Bank. Deshalb bleibt das geschilderte Vorgehen trotzdem Kritikwürdig.
Die Broker sichern sich damit nur juristisch ab, mehr
ist das nicht.
Frank
>Es geht doch hier um einen Onlinebroker, oder nicht?
>Wenn jemand kommt und angibt das er keine Erfahrung
>mit Termingeschäften hat gibt´s für den Broker zwei
>Wege, der eine ist das abzulehnen, der andere den
>Kunden persönlich zu beraten, Onlinebroker haben aber
>nicht die Möglichkeit den Kunden persönlich zu beraten,
>deshalb können sie das in dem Fall nur ablehnen, würden
>sie es nicht ablehnen kann der Kunde den Onlinebroker
>später für Verluste verantwortlich machen, da der Broker
>die Termingeschäfte durchgeführt hat, obwohl der Kunde
>dem Broker angegeben hat, das er nicht über das dafür
>nötige Wissen verfügt.
>
Eigentlich will ich das Thema jetzt nicht mehr vertiefen. Im Prinzip
will ich doch nur sagen, dass wenn mich jemand ein Formular ausfüllen
lässt um eine Geschäftspartnerschaft zu begründen, dann erwarte ich,
dass er mir sagt welcher der angegebenen Punkte der gewünschten Form
entgegenstand. Außer dem Punkt "Erfahrung" gibt es auf dem Formular
noch mehrere Punkte (verfügbares Einkommen, liquide Mittel,
Risikobereitschaft, Neigung über Kreidt zu finanzieren etc). Dass
einer der potentiellen Partner natürlich das Recht hat die
Partnerschaft nicht einzugehen ist doch völlig klar - aber bitte in
vernünftiger Form. Und dazu gehört dass man den anderen nicht dumm
sterben lässt ;-)
mfg Ulrich
> Ich fordere nur eine ordnungsgemäße
> Betreuung. Wenn die Bank irgendwelche Voraussetzungen bei mir vermisst, so
> soll sie diese nennen. Aber wie im geschilderten Falle keine Erläuterung
> zu geben kommt mir wie eine Entmündigung vor.
Ist es üblich, bei der Ablehnung von Kreditanträgen eine Begründung zu
geben?
Michael Kauffmann