Am 12.12.2023 um 22:30 schrieb Rupert Haselbeck:
> Stefan Schmitz schrieb:
>> Ich habe neulich meine Kreditkarte vermisst und zunächst gedacht, dass
>> ich sie zu Hause verlegt habe.
>>
>> Später hat sich herausgestellt, dass ich sie schon einige Tage vorher
>> vor dem Haus verloren hatte. Jemand ist damit zur Polizei gegangen.
>> Die meinte, sie könne da nichts machen (*), und hat ihn an die
>> ausgebende Bank verwiesen. Dort hat er die Karte dann hingeschickt mit
>> Angaben zu Fundort und -zeit.
>
> Das ist ja auch richtig so. (Das Fundbüro hätte dem Finder dasselbe gesagt)
Das Fundamt hätte gesagt, dass es keine gefundenen Karten annimmt?
Wofür ist es denn da, wenn nicht zur Annahme von Fundsachen?
Zum Glück ist das hiesige Fundamt nicht so bürgerfeindlich wie du. In
denen Online-Verzeichnis sind große Mengen an Karten aufgeführt.
>> Was tun normale Banken, wenn ein Finder ihnen die Karte eines Kunden
>> übergibt? Ich hätte erwartet, dass der Kunde über den Fund informiert
>> wird und gefragt, ob er diese Karte zurückhaben will oder eine
>> Ersatzkarte wünscht.
>
> Warum denn das? Es ist der Job des Kunden, den Verlust zu melden
Den er nicht erledigen kann, wenn er davon nichts weiß.
Die Bank hat für dich also das Recht, dem Kunden zu verheimlichen, dass
er die Karte verloren hat?
Wahrscheinlich findest du auch, dass Banken den Kunden nicht über
ungewöhnliche Kontenbewegungen informieren sollten, weil es ja
schließlich dessen Pflicht ist, seine Kontoauszüge zu kontrollieren.
>> Hier hat die Bank lediglich die Karte gesperrt und mir nichts
>> verraten. Von dem Fund hätte ich gar nichts verraten, wenn ich nicht
^^^^^^^^
Da sollte "erfahren" stehen.
>> die Gebühr für eine Ersatz-PIN reklamiert hätte, die ich nicht
>> bestellt habe.
>
> Aha, ein Musterkunde. Wegen einer marginalen Ersparnis von 10 oder 20
> Euro das Missbrauchsrisiko in unbekannter Höhe in Kauf zu nehmen, zeugt
> von sorgfältiger Überlegung...
>
>> (*) IMHO hätte die Polizei das gleiche tun können, was das Fundbüro
>> laut telefonischer Auskunft gemacht hätte: Im Melderegister prüfen, ob
>> der Karteninhaber ortsansässig ist, und den dann anschreiben. War das
>> nur Bequemlichkeit des anwesenden Beamten, oder fällt so etwas nicht
>> in die Kompetenz der Polizei? Melderegisteranfragen sind ja ihr
>> täglich Brot.
>
> Wie sollte die Polizei das denn machen?
So wie das Fundbüro auch.
> Steht auf deiner Karte denn
> tatsächlich die Adresse drauf?
Da steht der Name. Die Adresse findet man im Melderegister.
Es ist nicht völlig abwegig, dass der Verlierer einer Karte in der Nähe
des Fundorts wohnt.
> Allein aufgrund des Namens wird bei einer Kreditkarte (oder einer
> anderen Karte) der Inhaber schwerlich zuverlässig zu ermitteln sein.
Es ist natürlich völlig unmöglich, den im Melderegister gefundenen
Einwohner zu fragen, ob er eine Karte von der xy-Bank hat, die
verschwunden ist.
> Übrigens ganz unabhängig von der Größe des jeweiligen Ortes, da es ja
> vorkommt, dass jemand seine Karte auch außer Haus mitnimmt oder gar
> damit verreist
In dem Fall würde man den Besitzer nicht vor Ort finden und könnte
stattdessen die Bank informieren.
> Und natürlich ist es nicht Aufgabe der Polizei, dem Fundamt Konkurrenz
> zu machen
Welcher Profit entginge denn dem armen Fundamt, wenn die Polizei nach
dem Eigentümer suchte?
Dieser Beitrag ist mal wieder ein typischer Haselbeck.
Bürger sind Untertanen, die Behörden und Unternehmen immer zu Diensten
sein müssen. Service ihnen gegenüber ist strengstens verboten, wenn sie
nicht kräftig dafür bezahlen.