Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Gemeinmschaftskonto

0 views
Skip to first unread message

Matthias Opatz

unread,
Jan 20, 2024, 2:08:02 PM1/20/24
to
Reicht es bei einer Über wiesung an eine Gemeinschaftskonto von Eheleuten
(mit verschiedenen Nachnamen, falls das eine Rolle spielt), wenn der
Überweiser einen der beiden Namen als Kontoinhaber angibt?

Hintergrund: Für die Rücküberweisung eines Teilbetrags einer Versicherung
für ein vor Laufzeitende abgemeldetes Kfz wurde eine Formular geschickt,
in das die Bankverbindung eingetragen werden soll. Für den "Kontoinhaber"
gibt es zwei nicht sonderlich lange Felder "Vorname" und "Nachname", Und
am Ende steht noch der Satz

| Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das ausgefüllte Formular maschinell
| ausgewertet wird und daher ein zusätzliches Freitextfeld nicht
| berücksichtigt werden kann.

Matthias

Detlef Meißner

unread,
Jan 20, 2024, 2:16:14 PM1/20/24
to
Am 20.01.2024 um 20:08 schrieb Matthias Opatz:
> Reicht es bei einer Über wiesung an eine Gemeinschaftskonto von Eheleuten
> (mit verschiedenen Nachnamen, falls das eine Rolle spielt), wenn der
> Überweiser einen der beiden Namen als Kontoinhaber angibt?
>
Klar.

Sogar wenn als als Kontoinhaber ein völlig anderer Name steht, kommt das
Geld an.
Es werden primär nur die Kontonummer und der Betrag ausgewertet.

(Ich hatte vor Jahren mal kurzfristig über 50 Tsd. DM überwiesen
bekommen. War leider ein Zahlendreher.)

Detlef

--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)

Markus Schaaf

unread,
Jan 20, 2024, 2:52:08 PM1/20/24
to
Am 20.01.24 um 20:08 schrieb Matthias Opatz:
> Reicht es bei einer Über wiesung an eine Gemeinschaftskonto von Eheleuten
> (mit verschiedenen Nachnamen, falls das eine Rolle spielt), wenn der
> Überweiser einen der beiden Namen als Kontoinhaber angibt?

Ja. Überdies wird der Empfängername nicht (mehr) geprüft.

MfG

Stefan Schmitz

unread,
Jan 20, 2024, 6:56:37 PM1/20/24
to
Am 20.01.2024 um 20:16 schrieb Detlef Meißner:
> Am 20.01.2024 um 20:08 schrieb Matthias Opatz:
>> Reicht es bei einer Über wiesung an eine Gemeinschaftskonto von Eheleuten
>> (mit verschiedenen Nachnamen, falls das eine Rolle spielt), wenn der
>> Überweiser einen der beiden Namen als Kontoinhaber angibt?
>>
> Klar.
>
> Sogar wenn als als Kontoinhaber ein völlig anderer Name steht, kommt das
> Geld an.
> Es werden primär nur die Kontonummer und der Betrag ausgewertet.
>
> (Ich hatte vor Jahren mal kurzfristig über 50 Tsd. DM überwiesen
> bekommen. War leider ein Zahlendreher.)

Vor wie vielen Jahren und wie kurzfristig?
Wenn damals auf Namensübereinstimmung geprüft wurde, erstaunt eher, dass
das Geld überhaupt bei dir ankam. Wenn das nicht geschah, wie verschwand
es wieder?

Detlef Meißner

unread,
Jan 21, 2024, 4:23:59 AM1/21/24
to
Am 21.01.2024 um 00:56 schrieb Stefan Schmitz:
> Am 20.01.2024 um 20:16 schrieb Detlef Meißner:
>> Am 20.01.2024 um 20:08 schrieb Matthias Opatz:
>>> Reicht es bei einer Über wiesung an eine Gemeinschaftskonto von Eheleuten
>>> (mit verschiedenen Nachnamen, falls das eine Rolle spielt), wenn der
>>> Überweiser einen der beiden Namen als Kontoinhaber angibt?
>>>
>> Klar.
>>
>> Sogar wenn als als Kontoinhaber ein völlig anderer Name steht, kommt das
>> Geld an.
>> Es werden primär nur die Kontonummer und der Betrag ausgewertet.
>>
>> (Ich hatte vor Jahren mal kurzfristig über 50 Tsd. DM überwiesen
>> bekommen. War leider ein Zahlendreher.)
>
> Vor wie vielen Jahren

DM-Zeiten.

> und wie kurzfristig?

Mehrere Tage.

> Wenn damals auf Namensübereinstimmung geprüft wurde, erstaunt eher, dass
> das Geld überhaupt bei dir ankam.

Es wurde offensichtlich *nicht* auf Namensübereinstimmung geprüft.

> Wenn das nicht geschah, wie verschwand
> es wieder?

Bei der Überprüfung meiner Kontoauszüge habe ich das festgestellt und
gleich moniert.
Wie das dann genau weitergegangen ist, weiß ich nicht mehr.
Auf dem nächsten Kontoauszug war es dann leider nicht mehr drauf.

Marc Haber

unread,
Jan 21, 2024, 6:31:24 AM1/21/24
to
Soll sich das nicht nach einer (geplanten?) EU-Richtlinie bald wieder
ändern?

Grüße
Marc
--
----------------------------------------------------------------------------
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Rhein-Neckar, DE | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 6224 1600402

Detlef Meißner

unread,
Jan 21, 2024, 6:41:44 AM1/21/24
to
Am 21.01.2024 um 12:31 schrieb Marc Haber:
> Markus Schaaf <msc...@elaboris.de> wrote:
>> Am 20.01.24 um 20:08 schrieb Matthias Opatz:
>>> Reicht es bei einer Über wiesung an eine Gemeinschaftskonto von Eheleuten
>>> (mit verschiedenen Nachnamen, falls das eine Rolle spielt), wenn der
>>> Überweiser einen der beiden Namen als Kontoinhaber angibt?
>>
>> Ja. Überdies wird der Empfängername nicht (mehr) geprüft.
>
> Soll sich das nicht nach einer (geplanten?) EU-Richtlinie bald wieder
> ändern?

Kann sein, ist aber doch momentan irrelevant.

Stefan Schmitz

unread,
Jan 21, 2024, 8:46:48 AM1/21/24
to
Am 21.01.2024 um 10:23 schrieb Detlef Meißner:
> Am 21.01.2024 um 00:56 schrieb Stefan Schmitz:
>> Am 20.01.2024 um 20:16 schrieb Detlef Meißner:
>>> Am 20.01.2024 um 20:08 schrieb Matthias Opatz:
>>>> Reicht es bei einer Über wiesung an eine Gemeinschaftskonto von Eheleuten
>>>> (mit verschiedenen Nachnamen, falls das eine Rolle spielt), wenn der
>>>> Überweiser einen der beiden Namen als Kontoinhaber angibt?
>>>>
>>> Klar.
>>>
>>> Sogar wenn als als Kontoinhaber ein völlig anderer Name steht, kommt das
>>> Geld an.
>>> Es werden primär nur die Kontonummer und der Betrag ausgewertet.
>>>
>>> (Ich hatte vor Jahren mal kurzfristig über 50 Tsd. DM überwiesen
>>> bekommen. War leider ein Zahlendreher.)
>>
>> Vor wie vielen Jahren
>
> DM-Zeiten.
>
>> und wie kurzfristig?
>
> Mehrere Tage.
>
>> Wenn damals auf Namensübereinstimmung geprüft wurde, erstaunt eher, dass
>> das Geld überhaupt bei dir ankam.
>
> Es wurde offensichtlich *nicht* auf Namensübereinstimmung geprüft.

Das dürfte dann ein Fehler der Bank gewesen zu sein, wenn man sich diese
Aussage der Volksbanken ansieht:
"Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie für Bankgeschäfte sind
Finanzinstitute seit 2009 *nicht mehr* dazu verpflichtet, bei
Überweisungen den Namen des Zahlungsempfängers mit der Kundenkennung –
seit Februar 2016 ist dies die IBAN – abzugleichen."

>> Wenn das nicht geschah, wie verschwand
>> es wieder?
>
> Bei der Überprüfung meiner Kontoauszüge habe ich das festgestellt und
> gleich moniert.
> Wie das dann genau weitergegangen ist, weiß ich nicht mehr.
> Auf dem nächsten Kontoauszug war es dann leider nicht mehr drauf.

Wer sich über erhaltenes Geld beschwert, darf sich nicht wundern, wenn
man es ihm wieder wegnimmt.
Interessiert hätte mich, wie es ohne Zutun deinerseits abgelaufen wäre.

Detlef Meißner

unread,
Jan 21, 2024, 8:59:16 AM1/21/24
to
Mag sein.
Trotzdem haben sie es vorher nicht (immer) gemacht.

Sind eigentlich Banken verpflichtet, die Unterschriften (bei
Überweisungen und Zahlung per Karte) zu prüfen?

>>> Wenn das nicht geschah, wie verschwand
>>> es wieder?
>>
>> Bei der Überprüfung meiner Kontoauszüge habe ich das festgestellt und
>> gleich moniert.
>> Wie das dann genau weitergegangen ist, weiß ich nicht mehr.
>> Auf dem nächsten Kontoauszug war es dann leider nicht mehr drauf.
>
> Wer sich über erhaltenes Geld beschwert, darf sich nicht wundern, wenn
> man es ihm wieder wegnimmt.

"Wegnehmen" dürfte der falsche Begriff sein.
Du glaubst doch selbst nicht, dass ich mir problemlos das Geld hätte
einverleiben können.

> Interessiert hätte mich, wie es ohne Zutun deinerseits abgelaufen wäre.
>
Nun, das war zu Zeiten, als die Überweisungen noch alle händisch
ausgefüllt wurden und man die Auszüge erst mehrere Tage später bekam.

Aber ich kann dir sagen, wie es abgelaufen wäre. So einen Fall hatte ich
nämlich vor etwa zwei Jahren. Da würde das Geld innerhalb kurzer Zeit
einfach wieder zurückgebucht.

Hans-Juergen Schneider

unread,
Jan 21, 2024, 9:45:39 AM1/21/24
to
Marc Haber wrote:
>
> Markus Schaaf <msc...@elaboris.de> wrote:
> >Am 20.01.24 um 20:08 schrieb Matthias Opatz:
> >> Reicht es bei einer Über wiesung an eine Gemeinschaftskonto von Eheleuten
> >> (mit verschiedenen Nachnamen, falls das eine Rolle spielt), wenn der
> >> Überweiser einen der beiden Namen als Kontoinhaber angibt?
> >
> >Ja. Überdies wird der Empfängername nicht (mehr) geprüft.
>
> Soll sich das nicht nach einer (geplanten?) EU-Richtlinie bald wieder
> ändern?

Und die Zeitumstellung soll ja auch abgeschafft werden.

MfG
hjs

Detlef Meißner

unread,
Jan 22, 2024, 1:56:05 AM1/22/24
to
Am 22.01.2024 um 01:05 schrieb Andreas Kohlbach:
> On Sun, 21 Jan 2024 14:46:45 +0100, Stefan Schmitz wrote:

>>>> Wenn das nicht geschah, wie verschwand
>>>> es wieder?
>>> Bei der Überprüfung meiner Kontoauszüge habe ich das festgestellt
>>> und
>>> gleich moniert.
>>> Wie das dann genau weitergegangen ist, weiß ich nicht mehr.
>>> Auf dem nächsten Kontoauszug war es dann leider nicht mehr drauf.
>
> Waren nur 50.000 DM. Kann man bei solch kleinen Beträgen schon mal
> vergessen, wie sich das damals abspielte. ;-)

Da es nicht *mein* Geld war, spielte es keine Rolle, ob es nun 5,- oder
5 Mio DM waren

Außerdem weiß ich doch nicht, was da im Hintergrund abgelaufen ist.
Ich habe es dem Bankangestellten, den ich gut kannte, mitgeteilt, der
hat sich bedankt und entschuldigt - und das war's dann.

Wenn der Ferrari vor meinem Haus geklaut wird, interessiert mich das
auch nicht. :-)

Matthias Hanft

unread,
Jan 22, 2024, 2:19:19 AM1/22/24
to
Marc Haber schrieb:
>
> Soll sich das nicht nach einer (geplanten?) EU-Richtlinie bald wieder
> ändern?

Ja. Echtzeitüberweisungen sollen künftig verpflichtend angeboten werden,
und das zum gleichen Preis wie eine Standardüberweisung. Im gleichen
Atemzug soll dem Überweiser angezeigt werden, wenn der von ihm angegebene
Empfängername nicht zum Empfängerkonto passt. Wobei bei "ähnlichen" Namen
angeblich der "echte" Empfängername angezeigt werden soll, sonst nicht.

Also wenn man an "Maier" überweist, und das Konto gehört "Meier", soll
angezeigt werden "obacht, das Konto gehört nicht Maier, sondern Meier -
trotzdem abschicken?"; aber wenn das Konto "Müller" gehört, soll ange-
zeigt werden "obacht, das Konto gehört keinem Maier, trotzdem über-
weisen?". Wenn man dann "ja" auswählt, und es war ein betrügerischer
Empfänger, soll die Bank aus der Haftung sein.

Die Holländer machen sowas anscheinend schon seit mehreren Jahren, und
das anscheinend recht erfolgreich - der Prozentsatz der betrügerischen
Überweisungen ist angeblich drastisch gesunken. Wobei die IIRC auch
(oder anstatt?) noch anzeigen, ob das Empfängerkonto einer Privatperson
oder einem Unternehmen gehört, was ja auch schon mal ein erstes Alarm-
zeichen sein kann, wenn diese Info nicht der erwarteten entspricht.

Zeitplan? Weiß ich jetzt nicht auswendig, war aber Größenordnung "in
den nächsten (wenigen) Jahren".

Bin ja gespannt, wie sie das (technisch) hinbekommen. Ok, "Maier" und
"Meier" ist ja definitiv ähnlich, aber ob es z.B. XXXLutz-Kunden wirk-
lich schaffen, ihre Möbel mit Überweisungen an die "BDSK GmbH & Co. KG"
zu bezahlen? Oder wenn eine "Max Mustermann und Renate Musterfrau GbR"
(die nicht im Handelsregister steht und daher keinen Firmennamen hat)
auf ihren Rechnungen groß und fett einen Phantasienamen draufschreibt
(wo die Kunden dann hinüberweisen wollen)? Oder Marke-/Firma-Verwechs-
lung? Persil und DHL sind Marken, Henkel und die Deutsche Post AG die
zugehörigen Firmen.

Also ich bleibe da erst mal misstrauisch, bis ich eines Tages sehe,
dass das tatsächlich richtig funktioniert...

Gruß Matthias.

Stefan Schmitz

unread,
Jan 22, 2024, 6:37:25 AM1/22/24
to
Am 22.01.2024 um 08:19 schrieb Matthias Hanft:

> Bin ja gespannt, wie sie das (technisch) hinbekommen. Ok, "Maier" und
> "Meier" ist ja definitiv ähnlich, aber ob es z.B. XXXLutz-Kunden wirk-
> lich schaffen, ihre Möbel mit Überweisungen an die "BDSK GmbH & Co. KG"
> zu bezahlen? Oder wenn eine "Max Mustermann und Renate Musterfrau GbR"
> (die nicht im Handelsregister steht und daher keinen Firmennamen hat)
> auf ihren Rechnungen groß und fett einen Phantasienamen draufschreibt
> (wo die Kunden dann hinüberweisen wollen)? Oder Marke-/Firma-Verwechs-
> lung? Persil und DHL sind Marken, Henkel und die Deutsche Post AG die
> zugehörigen Firmen.

Wer Geld überwiesen haben will, wird halt zur Kontonummer zusätzlich die
genaue Bezeichnung des Kontoinhabers aufführen.
Die Zahler können sich dann überlegen, ob sie eine etwaige
Name-Falsch-Warnung ignorieren oder aber nachsehen, wie der Name
offiziell lautet. Meinst du, ein nennenswerter Anteil würde deswegen
nicht zahlen, weil er sich weigert, sein ausgefülltes
Überweisungsformular nach Beanstandung mit den Daten aus der Rechnung zu
vergleichen?

Matthias Hanft

unread,
Jan 22, 2024, 6:42:18 AM1/22/24
to
Stefan Schmitz schrieb:
>
> Meinst du, ein nennenswerter Anteil würde deswegen
> nicht zahlen, weil er sich weigert, sein ausgefülltes
> Überweisungsformular nach Beanstandung mit den Daten aus der Rechnung zu
> vergleichen?

Im Gegenteil: Ich glaube eher, dass die Leute diese Warnungen
im Lauf der Zeit ebenso gedankenlos wegklicken werden wie sie
aktuell auf den "Akzeptieren"-Button dieser (oft viele hundert
Zeilen langen) "Software-Verträge" klicken, die bei der Instal-
lation eines neuen Programms gewöhnlich angezeigt werden.

Die Bank ist bei Betrug dann zwar aus dem Schneider, aber so
richtig viel hilft das ganze dann ja auch nicht.

Aber schaunmermal, wie sich das langfristig einpendelt...

Gruß Matthias.

Detlef Meißner

unread,
Jan 22, 2024, 6:50:14 AM1/22/24
to
So einfach ist das nicht.
Oft liegt ja einer Rechnung ein Überweisungsträger bei. Da unterscheidet
sich der Empfänger doch manchmal von den Angaben auf der Rechnung. Die
sollten dann schon einheitlich sein.

Stefan Schmitz

unread,
Jan 22, 2024, 7:47:30 AM1/22/24
to
Am 22.01.2024 um 12:42 schrieb Matthias Hanft:
> Stefan Schmitz schrieb:
>>
>> Meinst du, ein nennenswerter Anteil würde deswegen
>> nicht zahlen, weil er sich weigert, sein ausgefülltes
>> Überweisungsformular nach Beanstandung mit den Daten aus der Rechnung zu
>> vergleichen?
>
> Im Gegenteil: Ich glaube eher, dass die Leute diese Warnungen
> im Lauf der Zeit ebenso gedankenlos wegklicken werden wie sie
> aktuell auf den "Akzeptieren"-Button dieser (oft viele hundert
> Zeilen langen) "Software-Verträge" klicken, die bei der Instal-
> lation eines neuen Programms gewöhnlich angezeigt werden.
>
> Die Bank ist bei Betrug dann zwar aus dem Schneider, aber so
> richtig viel hilft das ganze dann ja auch nicht.

Dieses Argument zieht aber nur dann, wenn wirklich bei jeder Überweisung
dieser Abgleich durchgeführt wird.

Wenn, wie ich annehme, die Prüfung eine kostenpflichtige Zusatzleistung
ist, wird sie gezielt nur in solchen Fällen angestoßen, wo man Betrug
befürchtet und es nicht um Kleingeld geht. Dann ist das eine sehr
sinnvolle Regelung.

Andreas Karrer

unread,
Jan 22, 2024, 9:32:03 AM1/22/24
to
* Matthias Hanft <m...@hanft.de>:
> Marc Haber schrieb:
>>
>> Soll sich das nicht nach einer (geplanten?) EU-Richtlinie bald wieder
>> ändern?
>
> Ja. Echtzeitüberweisungen sollen künftig verpflichtend angeboten werden,
> und das zum gleichen Preis wie eine Standardüberweisung. Im gleichen
> Atemzug soll dem Überweiser angezeigt werden, wenn der von ihm angegebene
> Empfängername nicht zum Empfängerkonto passt. Wobei bei "ähnlichen" Namen
> angeblich der "echte" Empfängername angezeigt werden soll, sonst nicht.
>
> Also wenn man an "Maier" überweist, und das Konto gehört "Meier", soll
> angezeigt werden "obacht, das Konto gehört nicht Maier, sondern Meier -
> trotzdem abschicken?"; aber wenn das Konto "Müller" gehört, soll ange-
> zeigt werden "obacht, das Konto gehört keinem Maier, trotzdem über-
> weisen?". Wenn man dann "ja" auswählt, und es war ein betrügerischer
> Empfänger, soll die Bank aus der Haftung sein.

Was genau ist die Begründung, dass im zweiten Fall der korrekte Name
des Empfängerkontoinhabers nicht angezeigt werden soll?

Natüüüürlich, Datenschutz. Wird ja immer gern vorgebracht, wenn
ein Programm offensichtliche Designfehler hat.

Ich sehe mehrere Szenarien, in denen es überaus sinnvoll wäre, den
Empfängernamen anzuzeigen:

- Versehen: Der Überweiser hat die IBAN aus einer Tabelle abgelesen,
sich aber um eine Zeile vertan. Wenn ihm statt "Autohaus Huber"
"Auto Erkan Kfz Meisterbetrieb" angezeigt wird, wird er den Fehler
bemerken. Wenn das E-Banking nur sagt "stimmt nicht überein", hat
er keinen Anhaltspunkt, was da falsch gelaufen sein könnte.

- Betrug: Betrüger schickt eine Rechnung auf Papier, die aussieht wie
die vom Autohaus Huber, aber das Konto gehört "Eroscenter
Aphrodisia". Wenn das so angezeigt wird, wird der Überweiser sicher
stutzen. Wenn das Banking bloss "stimmt nicht überein" meldet,
wird er vielleicht den Brief nochmal genau lesen, aber nichts
Verdächtiges finden (gut gemachtes Fake), und bezahlt.

> Die Holländer machen sowas anscheinend schon seit mehreren Jahren, und
> das anscheinend recht erfolgreich - der Prozentsatz der betrügerischen
> Überweisungen ist angeblich drastisch gesunken. Wobei die IIRC auch
> (oder anstatt?) noch anzeigen, ob das Empfängerkonto einer Privatperson
> oder einem Unternehmen gehört, was ja auch schon mal ein erstes Alarm-
> zeichen sein kann, wenn diese Info nicht der erwarteten entspricht.

Immerhin.

> Also ich bleibe da erst mal misstrauisch, bis ich eines Tages sehe,
> dass das tatsächlich richtig funktioniert...

+1

- Andi

Matthias Hanft

unread,
Jan 22, 2024, 11:07:46 AM1/22/24
to
Stefan Schmitz schrieb:
>
> Dieses Argument zieht aber nur dann, wenn wirklich bei jeder Überweisung
> dieser Abgleich durchgeführt wird.

Das soll nach meinen Informationen so sein, und...

> Wenn, wie ich annehme, die Prüfung eine kostenpflichtige Zusatzleistung
> ist, wird sie gezielt nur in solchen Fällen angestoßen, wo man Betrug
> befürchtet und es nicht um Kleingeld geht. Dann ist das eine sehr
> sinnvolle Regelung.

...außerdem steht in der EU-Verordnung "kostenlos".

Vermutlich kosten dann künftig einfach *alle* Überweisungen einen Euro :-(
(denn es heißt ja nur, dass weder für Echtzeitüberweisungen noch für den
Namensabgleich extra was verlangt werden darf - eine Überweisung, die
diese beiden neuen Funktionen verwendet, darf einfach nicht teurer sein
als eine "normale" Überweisung. Also was bleibt den Banken? "Normale"
Überweisungen teurer machen).

Gruß Matthias.

Jonas Klein

unread,
Jan 22, 2024, 11:22:19 AM1/22/24
to
Matthias Hanft hat am 22.01.2024 um 17:07 geschrieben:
> Stefan Schmitz schrieb:
>>
>> Dieses Argument zieht aber nur dann, wenn wirklich bei jeder Überweisung
>> dieser Abgleich durchgeführt wird.
>
> Das soll nach meinen Informationen so sein, und...
>
>> Wenn, wie ich annehme, die Prüfung eine kostenpflichtige Zusatzleistung
>> ist, wird sie gezielt nur in solchen Fällen angestoßen, wo man Betrug
>> befürchtet und es nicht um Kleingeld geht. Dann ist das eine sehr
>> sinnvolle Regelung.
>
> ...außerdem steht in der EU-Verordnung "kostenlos".
>
> Vermutlich kosten dann künftig einfach *alle* Überweisungen einen Euro :-(

Bestimmt wird mindestens eine Bank weniger verlangen und sich über den
riesigen Kundenzuwachs freuen.

Diedrich Ehlerding

unread,
Jan 22, 2024, 3:31:34 PM1/22/24
to
Michael Zink meinte:

> Das glaube ich eigentlich nicht. Als ich damals mein erstes Girokonto
> eröffnete, war es ja noch normal, daß jede Buchung extra gekostet hat

Jungspund!

In den 1970er Jahren haben die Banken jedem ein Girokonto aufgedrückt -
in den 60ern war es noch normal, dass Gehälter in Bar per Lohntüte
gezahlt wurden; ich habe die letzten Zuckungen dieses systems selber
noch 1972 im Ferienjob nach dem Abi erlöebt; da wurden nicht nur mir,
sondern auch vielen anderen die Kröten real übergeben; kurz danach
brauchte ich dann aber auch ein Konto für den Hilfskraft-Job im Studium.

Damals wollten die Banken dieses Geld gern bei sich behalten - wenn
Gehälter unbar gezahlt werden und aufs Konto gehen, bleibt das alles im
System irgendeiner Bank, hübscht die Bilanzsumme auf - letztlich sind
das dann Einlagen, mit denen sie arbeiten können. Letztlich im Mittel
eine zinslose Einlage von einem halben Monatsgehalt; in Summe über alle
Gehaltskonten bei dieser Bank ist das schon eine Hausnummer. Und wenn
dann die Miete nicht in Bar an den Hauseigentümer geht, bleibt das Geld
wieder im Bankensystem. Und noch dazu spart man die ganzen
Handlingkosten des Bargelds. Und selbstverständlich waren diese Konten
gebührenfrei, es gab weder Monatspreise noch Preise pro Buchung.

Dass Überweisungen kostenpflichtig wurden, kam erst auf, als jeder ein
Konto hatte und keiner mehr ohne Konto zurechtkam. Da fingen die Banken
an zu weinen über die Kosten des Giroverkehrs. Was sie vorher dadurch
eingesackt hatten, darüber haben sie fein still geschwiegen.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.

0 new messages