Wendelin Uez schrieb:
>>> Und bei Monopolen wie z.B. einem Verkehrsverbund reicht eine
>>> strittige und nicht rechtskräftig gewordene Forderung nicht aus für
>>> die Verweigerung weiterer Leistungen.
>>
>> Wie kommst du auf die absurde Idee, ein Betrieb, mag es auch ein
>> Monopolbetrieb sein, sei verpflichtet, einem Kunden Leistungen auf
>> Darlehensbasis zu gewähren.
>
> was redest du, von Darlehensbasis war jetzt nirgends die Rede
Lies einfach mal nach, wovon hier die Rede ist. Wenn der eine
Vertragspartner dem anderen eine Leistung gewähren soll, für die er die
Gegenleistung vereinbarungsgemäß erst später erhält, so ist das nichts
anderes als ein Darlehen. Darlehen aber gewährt man gemeinhin nur
zuverlässigen, vertrauenswürdigen Schuldnern - es sei denn, man verfügte
über hinreichende Sicherheiten
>> Der säumige Zahler wird sich fürderhin seine Fahrkarten eben auf
>> anderen Wegen besorgen müssen, wenn er mit der elektronischen Lösung
>> zu wenig Übersicht zu haben glaubt und deshalb die Zahlung verweigert :->
>
> Du bist nicht ganz informiert, eine bestrittene Rechnung macht aus dem
> Empfänger noch keinen säumigen Zahler.
Selbstverständlich macht die nicht rechtzeitige Zahlung oder gar, wie
hier, die Zahlungsverweigerung den Rechnungsempfänger regelmäßig zum
"säumigen Zahler". Ausnahme wäre lediglich der Fall, dass die
übermittelte Rechnung einer etwa vereinbarten Form nicht entspräche oder
dass sie, sonst nicht prüffähig wäre. Geht es, wie hier, lediglich
darum, ob der Schuldner die ihm berechneten Leistungen tatsächlich in
Anspruch genommen hat, so wird das bloße Bestreiten nicht reichen. Der
Schuldner kann, so er dem Gläubiger nicht vertrauen mag, unproblematisch
selber Aufzeichnungen fertigen und damit jederzeit feststellen, wann er
welche Leistungen des Verkehrsbetriebs in Anspruch nimmt.
Es wäre ansonsten wirklich sehr schön für säumige Zahler, wenn es
genügen würde, eine Rechnung einfach nur zu bestreiten, um die
Fälligkeit zu beseitigen :->
MfG
Rupert