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Re: Buchung DKB Debit-Visa

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Stefan Schmitz

unread,
May 16, 2022, 5:54:15 PM5/16/22
to
Am 16.05.2022 um 23:24 schrieb Ludger Averborg:
> Ich hab jetzt paarmal mir der DebitVisa beim Discounter bezahlt und hab mir
> heute (mit HBCI+/Finanzmanager(Ex-Quicken) die Umsätze angesehen.
> Da finde ich eine Buchung mit Empfänger "DEUTSCHE KREDITBANK AG" und
> Verwendungszweck "2022-05-13T23:57 Debitk.3xxx99-xx Zahl.System VISA Debit"
> (die x sind von mir).

Da steckt eine Uhrzeit vom Ende des Tages drin.

> Ich habe also keine Möglichkeit nachzuprüfen, ob ich diesen Umsatz tatsächlich
> verursacht habe, wo ich mit der Karte eingekauft habe.
>
> Interessanterweise sieht der gleiche Umsatz direkt im online-Banking der DKB
> völlig anders aus:
> Da steht als Auftraggeber / Begünstigter
>
> "Fuenfte Lebensmittelm" (das ist die Kennzeichnung des hießigen EDEKA)
>
> und alsVerwendungszweck
>
> 2022-05-13 Debitk.37 VISA Debit (das Datum ist das Kaufdatum)

Von Uhrzeit nichts zu sehen. Die müsste auch die des Einkaufs sein.

> Also alle klar und verständlich.
>
> Warum bekomme ich via HBCI+ einene vollständig anderen Buchungstext ?

Ich vermute, mit HBCI kriegst du eine Sammelbuchung für sämtliche
Karteneinsätze des Tages, während du im Online-Banking jeden einzelnen
Einsatz siehst.

> Hat noch jemand ähnliches beobachtet?
>
> l.
>

Stefan Schmitz

unread,
May 17, 2022, 8:59:58 AM5/17/22
to
Am 17.05.2022 um 13:54 schrieb Ludger Averborg:
> On Mon, 16 May 2022 23:54:13 +0200, Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
>
>> Am 16.05.2022 um 23:24 schrieb Ludger Averborg:
>>> Ich hab jetzt paarmal mir der DebitVisa beim Discounter bezahlt und hab mir
>>> heute (mit HBCI+/Finanzmanager(Ex-Quicken) die Umsätze angesehen.
>>> Da finde ich eine Buchung mit Empfänger "DEUTSCHE KREDITBANK AG" und
>>> Verwendungszweck "2022-05-13T23:57 Debitk.3xxx99-xx Zahl.System VISA Debit"
>>> (die x sind von mir).
>>
>> Da steckt eine Uhrzeit vom Ende des Tages drin.
>>
> Diese "23:57" ist aber nicht Zeit des Einkaufs.

Eben.

Es ist dort also nicht der Einkauf verbucht, sondern eine spätere
Transaktion der Bank mit VISA.

So ähnlich strukturiert waren auch meine monatlichen
Kreditkartenbuchungen bei der comdirect.

>>> Ich habe also keine Möglichkeit nachzuprüfen, ob ich diesen Umsatz tatsächlich
>>> verursacht habe, wo ich mit der Karte eingekauft habe.
>>>
>>> Interessanterweise sieht der gleiche Umsatz direkt im online-Banking der DKB
>>> völlig anders aus:
>>> Da steht als Auftraggeber / Begünstigter
>>>
>>> "Fuenfte Lebensmittelm" (das ist die Kennzeichnung des hießigen EDEKA)
>>>
>>> und alsVerwendungszweck
>>>
>>> 2022-05-13 Debitk.37 VISA Debit (das Datum ist das Kaufdatum)
>>
>> Von Uhrzeit nichts zu sehen. Die müsste auch die des Einkaufs sein.
>>
>>> Also alle klar und verständlich.
>>>
>>> Warum bekomme ich via HBCI+ einene vollständig anderen Buchungstext ?
>>
>> Ich vermute, mit HBCI kriegst du eine Sammelbuchung für sämtliche
>> Karteneinsätze des Tages, während du im Online-Banking jeden einzelnen
>> Einsatz siehst.
>>
> Nein, das ist nicht der Fall. Ich hab wenige Minuten später noch bei Aldi
> eingekauft, und dafür gab es eine getrennte, weitgehend identische Buchung über
> HBCI+

Dann eben keine Sammelbuchung, sondern separate Transaktionen mit VISA.
Im Online-Banking ist man dann so nett, den Buchungstext durch die Daten
der zugrundeliegenden Transaktion beim Händler zu ersetzen.
(Möglicherweise der Buchungstext, der von VISA für eine normale
Kreditkarte erstellt wird.)

Hinnerk Schönefeld

unread,
May 17, 2022, 11:17:17 AM5/17/22
to
Am 16.05.2022 um 23:24 schrieb Ludger Averborg:
> Ich hab jetzt paarmal mir der DebitVisa beim Discounter bezahlt und hab mir
> heute (mit HBCI+/Finanzmanager(Ex-Quicken) die Umsätze angesehen.
> Da finde ich eine Buchung mit Empfänger "DEUTSCHE KREDITBANK AG" und
> Verwendungszweck "2022-05-13T23:57 Debitk.3xxx99-xx Zahl.System VISA Debit"
> (die x sind von mir).
>
> Ich habe also keine Möglichkeit nachzuprüfen, ob ich diesen Umsatz tatsächlich
> verursacht habe, wo ich mit der Karte eingekauft habe.
>
> Interessanterweise sieht der gleiche Umsatz direkt im online-Banking der DKB
> völlig anders aus:
> Da steht als Auftraggeber / Begünstigter
>
> "Fuenfte Lebensmittelm" (das ist die Kennzeichnung des hießigen EDEKA)
>
> und alsVerwendungszweck
>
> 2022-05-13 Debitk.37 VISA Debit (das Datum ist das Kaufdatum)
>
> Also alle klar und verständlich.
>
> Warum bekomme ich via HBCI+ einene vollständig anderen Buchungstext ?
> Hat noch jemand ähnliches beobachtet?
>
> l.
>

Warum das so ist, musst du die DKB oder VISA fragen; tatsächlich ist es
meine Erfahrung, dass dies bei allen Debitkarten so auftritt.
Ich kann dazu nur einen Workaround empfehlen, wie er im Lexware-Forum
beschrieben ist: https://forum.lexware.de/threads/66673/


--
Hinnerk

Wendelin Uez

unread,
May 19, 2022, 9:58:18 AM5/19/22
to
> Warum bekomme ich via HBCI+ einene vollständig anderen Buchungstext ?
> Hat noch jemand ähnliches beobachtet?

Auch unser Verkehrsverbund verkauft elektronische Tickets und liefert dafür
kryptische Verwendungszwecke, aus denen sich das Datum der
Leistungserbringung nicht ermitteln läßt - wer seine Fahrten nicht penibel
protokollier kann nichts kontrollieren, insbesondere da manchmal die
Belastung rückwirkend vor dem Tag der Fahrt erfolgt.

Ich vermute, daß das ein zulässiger Grund zur Lastschriftstornierung wäre,
da wesentliche zur Kontrolle erforderlichen Angaben fehlen und seitens des
Belasteten eine Fehlbuchung nicht ausgeschlossen werden kann.

Marc Haber

unread,
May 19, 2022, 11:36:53 AM5/19/22
to
In der Praxis dürfte das relativ zügig zur Sperrung des betreffenden
Accounts für das e-Ticketing führen.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Wendelin Uez

unread,
May 24, 2022, 3:52:52 AM5/24/22
to
>>Ich vermute, daß das ein zulässiger Grund zur Lastschriftstornierung wäre,
>>da wesentliche zur Kontrolle erforderlichen Angaben fehlen und seitens des
>>Belasteten eine Fehlbuchung nicht ausgeschlossen werden kann.
>
> In der Praxis dürfte das relativ zügig zur Sperrung des betreffenden
> Accounts für das e-Ticketing führen.

Machen sie, aber solange sie den Grund für die Lastschrift nicht nachweisen
und das Ganze nicht rechtskräftig entschieden ist dürfen sie das nicht. Man
muß ihnen das nur klar genug mitteilen :-)




Rupert Haselbeck

unread,
May 24, 2022, 4:55:26 AM5/24/22
to
Wendelin Uez schrieb:
Warum sollten sie das nicht dürfen?
Ist denn in dem zugrundeliegenden Vertrag tatsächlich geregelt, dass die
Lastschrift mit anderen Daten als du es für richtig halten magst,
eingereicht werden müsse? Und dass der Zahlungspflichtige berechtigt
wäre, die Zahlung zu verweigern, aber dennoch weiterhin Leistungen auf
Darlehensbasis in Anspruch zu nehmen, wenn der Vertragspartner ihm nicht
in rechtskräftigen Urteilen seine Zahlungspflicht belegen könne?

> Man muß ihnen das nur klar genug mitteilen :-)

Natürlich...

MfG
Rupert

Wendelin Uez

unread,
May 27, 2022, 7:05:21 AM5/27/22
to
>>>> Ich vermute, daß das ein zulässiger Grund zur Lastschriftstornierung
>>>> wäre,
>>>> da wesentliche zur Kontrolle erforderlichen Angaben fehlen und seitens
>>>> des
>>>> Belasteten eine Fehlbuchung nicht ausgeschlossen werden kann.
>>>
>>> In der Praxis dürfte das relativ zügig zur Sperrung des betreffenden
>>> Accounts für das e-Ticketing führen.
>>
>> Machen sie, aber solange sie den Grund für die Lastschrift nicht
>> nachweisen und das Ganze nicht rechtskräftig entschieden ist dürfen sie
>> das nicht.
>
> Warum sollten sie das nicht dürfen?

Der Lastschrifteinreicher muß seine Leistung belegen, sofern sie vom
Leistungsempfänger bestritten wird. Die bloße Behauptung, ein Leistung
erbracht zu haben, reicht nicht aus.

Bist du anderer Meinung, kannst du mir gerne deine Adresse geben, damit ich
dir eine Beratung in Rechnung stellen kann, die du dann meinst auch bezahlen
zu müssen.

Und bei Monopolen wie z.B. einem Verkehrsverbund reicht eine strittige und
nicht rechtskräftig gewordene Forderung nicht aus für die Verweigerung
weiterer Leistungen.




Stefan Schmitz

unread,
May 27, 2022, 7:57:43 AM5/27/22
to
Es werden ja nicht die Leistungen verweigert, sondern nur eine
problembehaftete Zahlungsmethode.

Rupert Haselbeck

unread,
May 27, 2022, 9:05:00 AM5/27/22
to
Wendelin Uez schrieb:
>>>>> Ich vermute, daß das ein zulässiger Grund zur
>>>>> Lastschriftstornierung wäre,
>>>>> da wesentliche zur Kontrolle erforderlichen Angaben fehlen und
>>>>> seitens des
>>>>> Belasteten eine Fehlbuchung nicht ausgeschlossen werden kann.
>>>>
>>>> In der Praxis dürfte das relativ zügig zur Sperrung des betreffenden
>>>> Accounts für das e-Ticketing führen.
>>>
>>> Machen sie, aber solange sie den Grund für die Lastschrift nicht
>>> nachweisen und das Ganze nicht rechtskräftig entschieden ist dürfen
>>> sie das nicht.
>>
>> Warum sollten sie das nicht dürfen?
>
> Der Lastschrifteinreicher muß seine Leistung belegen, sofern sie vom
> Leistungsempfänger bestritten wird. Die bloße Behauptung, ein Leistung
> erbracht zu haben, reicht nicht aus.

Wem gegenüber sollte er das denn belegen müssen?
Die Lastschrift wird auf Zuruf des Zahlungspflichtigen von dessen Bank
zurückgebucht und gut ist. Die Bank ist weder berechtigt noch in der
Lage, Belege zu fordern oder zu prüfen.
Der Zahlungsempfänger verlangt die Zahlung nebst angefallener Kosten für
die Rückbuchung per Rechnung vom Zahlungspflichtigen und verklagt ihn
ggfls., wenn er weiterhin nicht zahlt.
Erst der Richter prüft tatsächlich das Bestehen und die Fälligkeit der
Forderung

> Bist du anderer Meinung, kannst du mir gerne deine Adresse geben, damit
> ich dir eine Beratung in Rechnung stellen kann, die du dann meinst auch
> bezahlen zu müssen.

Sonst gehts dir aber gut? Du hast eine recht extravagante Art
auszudrücken, dass du mit den Argumenten am Ende bist

> Und bei Monopolen wie z.B. einem Verkehrsverbund reicht eine strittige
> und nicht rechtskräftig gewordene Forderung nicht aus für die
> Verweigerung weiterer Leistungen.

Wie kommst du auf die absurde Idee, ein Betrieb, mag es auch ein
Monopolbetrieb sein, sei verpflichtet, einem Kunden Leistungen auf
Darlehensbasis zu gewähren. Der säumige Zahler wird sich fürderhin seine
Fahrkarten eben auf anderen Wegen besorgen müssen, wenn er mit der
elektronischen Lösung zu wenig Übersicht zu haben glaubt und deshalb die
Zahlung verweigert :->

MfG
Rupert

Wendelin Uez

unread,
May 27, 2022, 3:02:28 PM5/27/22
to
>> Der Lastschrifteinreicher muß seine Leistung belegen, sofern sie vom
>> Leistungsempfänger bestritten wird. Die bloße Behauptung, ein Leistung
>> erbracht zu haben, reicht nicht aus.
>
> Wem gegenüber sollte er das denn belegen müssen?

dem Rechnungsempfänger natürlich



> Die Lastschrift wird auf Zuruf des Zahlungspflichtigen von dessen Bank
> zurückgebucht und gut ist. Die Bank ist weder berechtigt noch in der Lage,
> Belege zu fordern oder zu prüfen.
> Der Zahlungsempfänger verlangt die Zahlung nebst angefallener Kosten für
> die Rückbuchung per Rechnung vom Zahlungspflichtigen und verklagt ihn
> ggfls., wenn er weiterhin nicht zahlt.
> Erst der Richter prüft tatsächlich das Bestehen und die Fälligkeit der
> Forderung

So ist das, aber das hat jetzt auch niemand bestritten.



>> Und bei Monopolen wie z.B. einem Verkehrsverbund reicht eine strittige
>> und nicht rechtskräftig gewordene Forderung nicht aus für die
>> Verweigerung weiterer Leistungen.
>
> Wie kommst du auf die absurde Idee, ein Betrieb, mag es auch ein
> Monopolbetrieb sein, sei verpflichtet, einem Kunden Leistungen auf
> Darlehensbasis zu gewähren.

was redest du, von Darlehensbasis war jetzt nirgends die Rede


> Der säumige Zahler wird sich fürderhin seine Fahrkarten eben auf anderen
> Wegen besorgen müssen, wenn er mit der elektronischen Lösung zu wenig
> Übersicht zu haben glaubt und deshalb die Zahlung verweigert :->

Du bist nicht ganz informiert, eine bestrittene Rechnung macht aus dem
Empfänger noch keinen säumigen Zahler.



Rupert Haselbeck

unread,
May 27, 2022, 3:48:58 PM5/27/22
to
Wendelin Uez schrieb:

>>> Und bei Monopolen wie z.B. einem Verkehrsverbund reicht eine
>>> strittige und nicht rechtskräftig gewordene Forderung nicht aus für
>>> die Verweigerung weiterer Leistungen.
>>
>> Wie kommst du auf die absurde Idee, ein Betrieb, mag es auch ein
>> Monopolbetrieb sein, sei verpflichtet, einem Kunden Leistungen auf
>> Darlehensbasis zu gewähren.
>
> was redest du, von Darlehensbasis war jetzt nirgends die Rede

Lies einfach mal nach, wovon hier die Rede ist. Wenn der eine
Vertragspartner dem anderen eine Leistung gewähren soll, für die er die
Gegenleistung vereinbarungsgemäß erst später erhält, so ist das nichts
anderes als ein Darlehen. Darlehen aber gewährt man gemeinhin nur
zuverlässigen, vertrauenswürdigen Schuldnern - es sei denn, man verfügte
über hinreichende Sicherheiten

>> Der säumige Zahler wird sich fürderhin seine Fahrkarten eben auf
>> anderen Wegen besorgen müssen, wenn er mit der elektronischen Lösung
>> zu wenig Übersicht zu haben glaubt und deshalb die Zahlung verweigert :->
>
> Du bist nicht ganz informiert, eine bestrittene Rechnung macht aus dem
> Empfänger noch keinen säumigen Zahler.

Selbstverständlich macht die nicht rechtzeitige Zahlung oder gar, wie
hier, die Zahlungsverweigerung den Rechnungsempfänger regelmäßig zum
"säumigen Zahler". Ausnahme wäre lediglich der Fall, dass die
übermittelte Rechnung einer etwa vereinbarten Form nicht entspräche oder
dass sie, sonst nicht prüffähig wäre. Geht es, wie hier, lediglich
darum, ob der Schuldner die ihm berechneten Leistungen tatsächlich in
Anspruch genommen hat, so wird das bloße Bestreiten nicht reichen. Der
Schuldner kann, so er dem Gläubiger nicht vertrauen mag, unproblematisch
selber Aufzeichnungen fertigen und damit jederzeit feststellen, wann er
welche Leistungen des Verkehrsbetriebs in Anspruch nimmt.

Es wäre ansonsten wirklich sehr schön für säumige Zahler, wenn es
genügen würde, eine Rechnung einfach nur zu bestreiten, um die
Fälligkeit zu beseitigen :->

MfG
Rupert

Wendelin Uez

unread,
May 29, 2022, 12:35:34 PM5/29/22
to
> Es wäre ansonsten wirklich sehr schön für säumige Zahler, wenn es genügen
> würde, eine Rechnung einfach nur zu bestreiten, um die Fälligkeit zu
> beseitigen :->

Das wäre es, hat aber auch niemand behauptet.

Rupert Haselbeck

unread,
May 29, 2022, 1:20:09 PM5/29/22
to
Wendelin Uez schrieb:
Ja, jedenfalls außer dir...

MfG
Rupert

Wendelin Uez

unread,
May 30, 2022, 7:00:22 AM5/30/22
to
>>> Es wäre ansonsten wirklich sehr schön für säumige Zahler, wenn es
>>> genügen
>>> würde, eine Rechnung einfach nur zu bestreiten, um die Fälligkeit zu
>>> beseitigen :->
>>
>> Das wäre es, hat aber auch niemand behauptet.
>
> Ja, jedenfalls außer dir...

Wo denn?

Rupert Haselbeck

unread,
May 30, 2022, 10:42:34 AM5/30/22
to

Wendelin Uez schrieb:
<t6r783$lvg$2...@dont-email.me>

MfG
Rupert

Wendelin Uez

unread,
May 30, 2022, 2:46:55 PM5/30/22
to
Das ist keine sinnvolle Antwort auf meine Frage. Aber wenn du nicht sagen
willst oder besser, trotz großer Klappe nicht kannst, **was** ich da
fälschlicherweise behauptet haben soll, dann lassen wir's eben. Mit
Döspaddeln zu diskutieren bringt nix.

Over & end.

Rupert Haselbeck

unread,
May 30, 2022, 5:39:10 PM5/30/22
to
Wendelin Uez schrieb:
>>>>>> Es wäre ansonsten wirklich sehr schön für säumige Zahler, wenn es
>>>>>> genügen würde, eine Rechnung einfach nur zu bestreiten, um die Fälligkeit zu
>>>>>> beseitigen :->
>>>>>
>>>>> Das wäre es, hat aber auch niemand behauptet.
>>>>
>>>> Ja, jedenfalls außer dir...
>>>
>>> Wo denn?
>>
>> <t6r783$lvg$2...@dont-email.me>
>
> Das ist keine sinnvolle Antwort auf meine Frage.

Doch, das ist die Antwort auf deine Frage.
Du verstehst noch nicht einmal das?

> Mit Döspaddeln zu diskutieren bringt nix.

Kindskopf! Spiel allein weiter!

MfG
Rupert

Stefan Schmitz

unread,
May 30, 2022, 6:25:46 PM5/30/22
to
Am 30.05.2022 um 20:45 schrieb Wendelin Uez:
>>>>>> Es wäre ansonsten wirklich sehr schön für säumige Zahler, wenn es
>>>>>> genügen
>>>>>> würde, eine Rechnung einfach nur zu bestreiten, um die Fälligkeit zu
>>>>>> beseitigen :->
>>>>>
>>>>> Das wäre es, hat aber auch niemand behauptet.
>>>>
>>>> Ja, jedenfalls außer dir...
>>>
>>> Wo denn?
>>
>>
>> <t6r783$lvg$2...@dont-email.me>
>
> Das ist keine sinnvolle Antwort auf meine Frage.

Auf deine wo-Frage ist das die einzig sinnvolle Antwort.

> Aber wenn du nicht
> sagen willst oder besser, trotz großer Klappe nicht kannst, **was** ich
> da fälschlicherweise behauptet haben soll, dann lassen wir's eben.

Das *was* ist oben beschrieben. Wenn du es in dem Posting nicht findest,
lies noch mal genauer.

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Jun 5, 2022, 5:44:40 PM6/5/22
to
Am 16.05.2022 um 23:24 schrieb Ludger Averborg:
> Ich hab jetzt paarmal mir der DebitVisa beim Discounter bezahlt und hab mir
> heute (mit HBCI+/Finanzmanager(Ex-Quicken) die Umsätze angesehen.
> Da finde ich eine Buchung mit Empfänger "DEUTSCHE KREDITBANK AG" und
> Verwendungszweck "2022-05-13T23:57 Debitk.3xxx99-xx Zahl.System VISA Debit"
> (die x sind von mir).
>
> Ich habe also keine Möglichkeit nachzuprüfen, ob ich diesen Umsatz tatsächlich
> verursacht habe, wo ich mit der Karte eingekauft habe.
>
Natürlich hast du den wie du unten schreibst. Nur nicht mit deinem
Programm...

> Interessanterweise sieht der gleiche Umsatz direkt im online-Banking der DKB
> völlig anders aus:
> Da steht als Auftraggeber / Begünstigter
>
> "Fuenfte Lebensmittelm" (das ist die Kennzeichnung des hießigen EDEKA)
>
> und alsVerwendungszweck
>
> 2022-05-13 Debitk.37 VISA Debit (das Datum ist das Kaufdatum)
>
> Also alle klar und verständlich.
>
> Warum bekomme ich via HBCI+ einene vollständig anderen Buchungstext ?
> Hat noch jemand ähnliches beobachtet?
>
Frag doch mal bei Support deines Programmes. Vielleicht rufen die die
Daten nicht ab...

Hans-Jürgen
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