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SEPA Rücküberweisung

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Stefan Schmitz

unread,
Mar 14, 2021, 5:23:46 AM3/14/21
to
Die Norisbank hat eine bei mir eingegangene Überweisung am selben Tag
unter der Bezeichnung aus dem Betreff zurück an den Zahler überwiesen.
Im Verwendungszweck steht "MS03 SEPA Sonstige Gründe"

Was berechtigt die Bank zu einer solchen Aktion? Könnt ihr etwas mit dem
zitierten Text anfangen?

Detlef Sax

unread,
Mar 14, 2021, 5:35:07 AM3/14/21
to
On Sun, 14 Mar 2021 10:23:44 +0100, Stefan Schmitz wrote:
> Die Norisbank hat eine bei mir eingegangene Überweisung am selben Tag
> unter der Bezeichnung aus dem Betreff zurück an den Zahler überwiesen.
> Im Verwendungszweck steht "MS03 SEPA Sonstige Gründe"

Ich war neugierig und habe mal geduckduckt:
https://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-reason-codes/

"Sonstige Gründe, Rückgabe durch Bank ohne Grund"

Geil. Einfach so. Keine Lust.

>
> Was berechtigt die Bank zu einer solchen Aktion? Könnt ihr etwas mit dem
> zitierten Text anfangen?

Würde mich jetzt auch interessieren.

Detlef
--
https://www.12schrittefrei.de/

Ingo

unread,
Mar 14, 2021, 6:00:54 AM3/14/21
to
Am 14.03.2021 um 10:35 schrieb Detlef Sax:
> On Sun, 14 Mar 2021 10:23:44 +0100, Stefan Schmitz wrote:
>> Die Norisbank hat eine bei mir eingegangene Überweisung am selben Tag
>> unter der Bezeichnung aus dem Betreff zurück an den Zahler überwiesen.
>> Im Verwendungszweck steht "MS03 SEPA Sonstige Gründe"
>
> Ich war neugierig und habe mal geduckduckt:
> https://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-reason-codes/
>
> "Sonstige Gründe, Rückgabe durch Bank ohne Grund"
>
> Geil. Einfach so. Keine Lust.

Es könnte sein, dass aus irgendwelchen Gründen auf das betroffene Konto
keine Überweisungen getätigt werden dürfen. Aber um den Kreditor zu
schützen oder bei bestimmten Eingriffen der Behörden darf der Grund
nicht in "Klarschrift" übermittelt werden. So etwas wird dann hinter
MS03 versteckt.

Gruß Ingo

Ingo

unread,
Mar 14, 2021, 6:04:09 AM3/14/21
to
Hier noch eine andere Stelle gefunden, die es besser erklärt:

>https://www.hypovereinsbank.de/content/dam/hypovereinsbank/unternehmen/pdf/Downloadcenter/SEPA-Geschaeftsvorfallcodes-Rueckgabecodes-de.pdf

<Seite 9>
MS03
Sonstige Gründe
Rückgabe durch die Bank, wobei hier auch anonymisierte Gründe
enthalten sind, u. a.
Rückgabe wegen rechtlicher Vorschriften (LEGL),
Kontosperre (AC06), mangels Deckung (AM04)
oder Konto inhaber verstorben (MD07).

Tobias Schuster

unread,
Mar 14, 2021, 6:12:25 AM3/14/21
to
Passiert, wenn der Kontoinhaber zu wohlhabend und das Konto bereits
überfüllt ist.

SCNR

Andreas Portz

unread,
Mar 14, 2021, 6:44:53 AM3/14/21
to
On 14.03.2021 11:12, Tobias Schuster wrote:

> Passiert, wenn der Kontoinhaber zu wohlhabend und das Konto bereits
> überfüllt ist.

So wie das Schild an dem einen Schaufenster in unserer Fußgängerzone:
"Wegen Reichtum geschlossen!"


-Andreas

Jonas Klein

unread,
Mar 14, 2021, 7:51:39 AM3/14/21
to
Stefan Schmitz hat am 14.03.2021 um 10:23 geschrieben:
Erstens: Erwartetest du diese Einzahlung?
Zweitens: Hast du ein Recht darauf, z.B. weil du etwas verkauft hast?
Dann würde ich den Zahler anrufen und fragen u.a., ob ER die
Rücküberweisung veranlasst hat und warum. Wenn ja, stehen dir eine
Mahnung und weitere Maßnahmen offen.
Drittens: Am Sonntag geht's wohl nicht, aber was hindert dich daran, am
nächsten Arbeitstag bei der Norisbank anzurufen und zu fragen, warum sie
das Geld rücküberwiesen hat? Wenn du mit der Antwort nicht zufrieden
bist, kann vielleicht ein zarter Hinweis hilfreich sein, dass es auch
andere Banken gibt und du dein Konto auch kündigen kannst.

Übrigens: Die Antwort der Norisbank und ihre Gründe würden uns auch
interessieren.

Stefan Schmitz

unread,
Mar 14, 2021, 9:14:22 AM3/14/21
to
Am 14.03.2021 um 12:51 schrieb Jonas Klein:
> Stefan Schmitz hat am 14.03.2021 um 10:23 geschrieben:
>> Die Norisbank hat eine bei mir eingegangene Überweisung am selben Tag
>> unter der Bezeichnung aus dem Betreff zurück an den Zahler überwiesen.
>> Im Verwendungszweck steht "MS03 SEPA Sonstige Gründe"
>>
>> Was berechtigt die Bank zu einer solchen Aktion? Könnt ihr etwas mit dem
>> zitierten Text anfangen?
>
>
> Erstens: Erwartetest du diese Einzahlung?

Ja. Aber das weiß die Bank ja nicht. Welche Rolle soll das also spielen?

> Zweitens: Hast du ein Recht darauf, z.B. weil du etwas verkauft hast?
> Dann würde ich den Zahler anrufen und fragen u.a., ob ER die
> Rücküberweisung veranlasst hat und warum. Wenn ja, stehen dir eine
> Mahnung und weitere Maßnahmen offen.

Wie kann ein Zahler veranlassen, dass seine Überweisung umgehend
zurückgeschickt wird? Und warum sollte er das tun, er kann ja die
Überweisung ja auch ganz unterlassen.

Ich hatte vor Kenntnisnahme von der Rücküberweisung bereits nach der
ausgebliebenen Zahlung gefragt und diese Antwort erhalten:
"Das Geld wurde von Ihrer Bank an uns zurück überwiesen. Leider können
wir Ihnen den genauen Grund dafür nicht nennen.
Wir bitten Sie daher die Ursache der abgewiesenen Zahlung bei Ihrer Bank
zu erfragen."

> Drittens: Am Sonntag geht's wohl nicht, aber was hindert dich daran, am
> nächsten Arbeitstag bei der Norisbank anzurufen und zu fragen, warum sie
> das Geld rücküberwiesen hat? Wenn du mit der Antwort nicht zufrieden
> bist, kann vielleicht ein zarter Hinweis hilfreich sein, dass es auch
> andere Banken gibt und du dein Konto auch kündigen kannst.

Bevor ich die Bank frage, wollte ich wissen, ob dieses Vorgehen bekannt
und erklärlich ist.

Jonas Klein

unread,
Mar 14, 2021, 5:20:02 PM3/14/21
to
Stefan Schmitz hat am 14.03.2021 um 14:14 geschrieben:
> Am 14.03.2021 um 12:51 schrieb Jonas Klein:
>> Stefan Schmitz hat am 14.03.2021 um 10:23 geschrieben:
>>> Die Norisbank hat eine bei mir eingegangene Überweisung am selben Tag
>>> unter der Bezeichnung aus dem Betreff zurück an den Zahler überwiesen.
>>> Im Verwendungszweck steht "MS03 SEPA Sonstige Gründe"
>>>
>>> Was berechtigt die Bank zu einer solchen Aktion? Könnt ihr etwas mit dem
>>> zitierten Text anfangen?
>>
>>
>> Erstens: Erwartetest du diese Einzahlung?
>
> Ja. Aber das weiß die Bank ja nicht. Welche Rolle soll das also spielen?

Ich wollte nur einen Irrläufer ausschließen.



>> Zweitens: Hast du ein Recht darauf, z.B. weil du etwas verkauft hast?
>> Dann würde ich den Zahler anrufen und fragen u.a., ob ER die
>> Rücküberweisung veranlasst hat und warum. Wenn ja, stehen dir eine
>> Mahnung und weitere Maßnahmen offen.
>
> Wie kann ein Zahler veranlassen, dass seine Überweisung umgehend
> zurückgeschickt wird? Und warum sollte er das tun, er kann ja die
> Überweisung ja auch ganz unterlassen.

Tippfehler und Zahlendreher sind dir völlig fremde Begriffe?



> Ich hatte vor Kenntnisnahme von der Rücküberweisung bereits nach der
> ausgebliebenen Zahlung gefragt und diese Antwort erhalten:
> "Das Geld wurde von Ihrer Bank an uns zurück überwiesen. Leider können
> wir Ihnen den genauen Grund dafür nicht nennen.
> Wir bitten Sie daher die Ursache der abgewiesenen Zahlung bei Ihrer Bank
> zu erfragen."

So hätte ich auch geantwortet, wenn ich der Zahler wäre. Wenn ich die
Zahlung wirklich leisten muss, hätte ich allerdings gleich gefragt, wie
ich sonst zahlen kann. Hast du keine andere Bankverbindung?



>> Drittens: Am Sonntag geht's wohl nicht, aber was hindert dich daran, am
>> nächsten Arbeitstag bei der Norisbank anzurufen und zu fragen, warum sie
>> das Geld rücküberwiesen hat? Wenn du mit der Antwort nicht zufrieden
>> bist, kann vielleicht ein zarter Hinweis hilfreich sein, dass es auch
>> andere Banken gibt und du dein Konto auch kündigen kannst.
>
> Bevor ich die Bank frage, wollte ich wissen, ob dieses Vorgehen bekannt
> und erklärlich ist.

Verständlich. Nein, dieses Vorgehen ist mir nicht bekannt und ich habe
keine Erklärung dafür.

Peter & Helga Meier

unread,
Mar 15, 2021, 1:21:41 AM3/15/21
to
Am 14.03.2021 um 22:19 schrieb Jonas Klein:

> Tippfehler und Zahlendreher sind dir völlig fremde Begriffe?

Tippfehler bei der IBAN? Dann sollte die Überweisung erst gar nicht von
der versendenden Bank bearbeitet werden.

Peter & Helga Meier

unread,
Mar 15, 2021, 1:24:39 AM3/15/21
to
Am 14.03.2021 um 11:04 schrieb Ingo:

>    Rückgabe  wegen  rechtlicher  Vorschriften  (LEGL),

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Warenausfuhr/Personen/Liste/liste_node.html

Florian Weimer

unread,
Mar 19, 2021, 8:25:47 AM3/19/21
to
* Jonas Klein:

> Stefan Schmitz hat am 14.03.2021 um 14:14 geschrieben:
>> Wie kann ein Zahler veranlassen, dass seine Überweisung umgehend
>> zurückgeschickt wird? Und warum sollte er das tun, er kann ja die
>> Überweisung ja auch ganz unterlassen.
>
> Tippfehler und Zahlendreher sind dir völlig fremde Begriffe?

Ermöglicht das wirklich, eine SEPA-Überweisung zurückzuziehen?

Markus Schaaf

unread,
Mar 19, 2021, 9:11:59 AM3/19/21
to
Am 14.03.21 um 10:23 schrieb Stefan Schmitz:

> Was berechtigt die Bank zu einer solchen Aktion? Könnt ihr etwas mit dem
> zitierten Text anfangen?

Kann technische Gründe haben. Vielleicht sogar sowas Blödes wie ein
"falsches" Zeichen im Verwendungszweck. Was hat die Norisbank denn
inzwischen geantwortet?

Stefan Schmitz

unread,
Mar 19, 2021, 11:08:11 AM3/19/21
to
Am 19.03.2021 um 14:11 schrieb Markus Schaaf:
> Am 14.03.21 um 10:23 schrieb Stefan Schmitz:
>
>> Was berechtigt die Bank zu einer solchen Aktion? Könnt ihr etwas mit
>> dem zitierten Text anfangen?
>
> Kann technische Gründe haben.

Technische Gründe wären technische Fehlfunktionen. Bestenfalls könnte
ich mir vorstellen, dass die bei der Zahlerbank verhindern, dass die
Überweisung ausgeführt wird.

> Vielleicht sogar sowas Blödes wie ein
> "falsches" Zeichen im Verwendungszweck.

Bei ordentlicher Funktion würde das zu leerem Verwendungszweck oder
Weglassen dieses Zeichens führen, aber doch nicht zur Rücküberweisung.
Das muss so gewollt sein.
Wie wäre es mit falschem Empfängernamen?

> Was hat die Norisbank denn
> inzwischen geantwortet?

Dass mein Hinweis zur Überprüfung weitergeleitet wurde.

Markus Schaaf

unread,
Mar 19, 2021, 3:19:36 PM3/19/21
to
Am 19.03.21 um 16:08 schrieb Stefan Schmitz:

> Bei ordentlicher Funktion würde das zu leerem Verwendungszweck oder
> Weglassen dieses Zeichens führen, aber doch nicht zur Rücküberweisung.
> Das muss so gewollt sein.
> Wie wäre es mit falschem Empfängernamen?

Man weiß es nicht. Du musst Dich von der Vorstellung lösen, dass bei
Banken alles sauber und elegant abläuft. Kann z.B. sein, dass es einen
Datenbank-Hickup gab, und Zahlungen "replayed" werden mussten, und Deine
hinten runter fiel. Ich schreibe das bewusst so affig, weil ich nichts
Genaues weiß, aber ich kannte mal jemanden, der viel so Java-Geraffel
für Banken gemacht hat ... :-) Die leben davon, dass alles mehrfach
redundant und gesichert ist. Kommt eine Exception von irgendeinem Modul,
geht die Zahlung zurück. Vielleicht schaut sich das dann später jemand
an und behebt den Bug, vielleicht auch nicht ... erfahren wirst Du als
Kunde sowieso nichts Konkretes.

Erik Heinz

unread,
Mar 19, 2021, 6:11:13 PM3/19/21
to
* Ludger Averborg wrote:
> On Fri, 19 Mar 2021 16:08:11 +0100, Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
>
>>Wie wäre es mit falschem Empfängernamen?
>
> Soweit ich weiß, spielt der Empfängername bei Sepa keine Rolle mehr, nur noch
> die Iban. Der steht nur noch drin so wie der Verwendungszweck und wird nicht
> mehr überprüft.

Überprüft wird der Empfängername normalerweise nicht, so ist auch mein
Kenntnisstand, aber seine Angabe bei der SEPA-Überweisung ist zwingend
erforderlich. Irgendeine Bedeutung sollte der Name daher haben - wenn
keine technische dann zumindest eine juristische.

Welche genau, wüsste ich auch gerne. Ich vermute ja, dass hier das beliebte
Prinzip "im Zweifelsfall gegen den Kunden" gilt. D.h. wer einen falschen
Empfängernamen angibt, könnte im Streitfall Nachteile davon haben. Eine
korrekte Angabe des Empfängernamens wird andersrum dem Kunden im Streitfall
nicht helfen. Aber das ist reine Spekulation.

Viele Grüße,
Erik

Matthias Hanft

unread,
Mar 20, 2021, 4:37:22 AM3/20/21
to
Erik Heinz schrieb:
>
> Welche genau, wüsste ich auch gerne. Ich vermute ja, dass hier das beliebte
> Prinzip "im Zweifelsfall gegen den Kunden" gilt. D.h. wer einen falschen
> Empfängernamen angibt, könnte im Streitfall Nachteile davon haben. Eine
> korrekte Angabe des Empfängernamens wird andersrum dem Kunden im Streitfall
> nicht helfen. Aber das ist reine Spekulation.

IIRC hängt das vom Betrag ab, ob der Name angeschaut wird oder nicht.
Die genaue Grenze weiß ich jetzt nicht mehr, aber es könnten die gleichen
15k sein, ab denen bei Bareinzahlungen eine Meldung an... wen eigentlich?
gemacht wird. Könnten aber auch 150k sein :-)

Also jedenfalls nicht bei den "täglichen" Feld-, Wald- und Wiesenüber-
weisungen - das wäre viel zu viel Aufwand, und es kommt billiger, einen
möglicherweise entstandenen Schaden einfach stillschweigend zu ersetzen
als mit irgendwelchen Algorithmen zu prüfen, ob "Meier" wirklich "Mayer"
ist oder "Karoline Schmidt" in Wirklichkeit die "Schmidt GmbH" etc.

Gruß Matthias.

Florian Weimer

unread,
Mar 20, 2021, 3:14:11 PM3/20/21
to
* Matthias Hanft:

> Also jedenfalls nicht bei den "täglichen" Feld-, Wald- und Wiesenüber-
> weisungen - das wäre viel zu viel Aufwand, und es kommt billiger, einen
> möglicherweise entstandenen Schaden einfach stillschweigend zu ersetzen
> als mit irgendwelchen Algorithmen zu prüfen, ob "Meier" wirklich "Mayer"
> ist oder "Karoline Schmidt" in Wirklichkeit die "Schmidt GmbH" etc.

Dank § 675r BGB dürfte es inzwischen gar kein Risiko für die
Zahlungsdienstleister geben. Die falsch angegebene Kundenkennung ist
nunmehr das Problem des Zahlers.

Stefan Schmitz

unread,
Apr 23, 2021, 4:52:37 AM4/23/21
to
Am 29.03.2021 um 15:55 schrieb Christian @Soemtron:

> gibt's eigentlich noch ein Happy End?

Auf meine Mail vom erhielt ich bislang drei Briefe. Im ersten stand,
dass der Fall ans Qualitätsmanagement gegangen ist und man um bis zu
drei Wochen Geduld bittet. Nach diesen drei Wochen hieß es, dass noch
noch nicht alle Informationen vorliegen und es noch bis zu vier Wochen
dauern könne.
Jetzt schrieb man mir, dass es sich um einen internen Fehler gehandelt
habe, der mittlerweile behoben sei. Der Zahler wird aber nicht erneut
überweisen, da es sich um eine Werbeaktion handelte, wo nur ein
Überweisungsversuch gemacht wird. Mal schauen, ob die Bank mir den von
ihr verursachten Schaden ersetzt.

Stefan Schmitz

unread,
May 5, 2021, 1:49:00 PM5/5/21
to
Am 26.04.2021 um 00:19 schrieb Martin Gerdes:
> Stefan "Schmitz" <ss...@gmx.de> schrieb:
>
>>> gibt's eigentlich noch ein Happy End?
>
>> Auf meine Mail vom erhielt ich bislang drei Briefe. Im ersten stand,
>> dass der Fall ans Qualitätsmanagement gegangen ist und man um bis zu
>> drei Wochen Geduld bittet. Nach diesen drei Wochen hieß es, dass noch
>> noch nicht alle Informationen vorliegen und es noch bis zu vier Wochen
>> dauern könne.
>
>> Jetzt schrieb man mir, dass es sich um einen internen Fehler gehandelt
>> habe, der mittlerweile behoben sei.
>
> Schön für die Bank, Du hast davon aber nichts.
>
>> Der Zahler wird aber nicht erneut überweisen, da es sich um eine
>> Werbeaktion handelte, wo nur ein Überweisungsversuch gemacht wird.
>> Mal schauen, ob die Bank mir den von ihr verursachten Schaden ersetzt.
>
> Du könntest ja erwägen, die Bank mit Fristsetzung dazu aufzufordern, Dir
> den Schaden zu ersetzen, und bei fruchtlosem Fristablauf an den
> Ombudsmann schreiben.

Ohne Fristsetzung, allein mit einer Antwort auf das Schreiben, habe ich
den Schaden ersetzt bekommen.

Aber deren Beschwerdemanagement ist unter aller Sau. Nicht direkt zu
erreichen, außer per Brief. Eingaben laufen über den normalen
Kundenservice, der die weiterleitet. Und dann schreiben sie immer erst
einen Brief, dass die Bearbeitung drei Wochen dauern könne.
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