Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

[Postbank] Kontobezeichnung/Vornamen

291 views
Skip to first unread message

Marcel Logen

unread,
Feb 4, 2021, 12:56:22 PM2/4/21
to
Hallo,

die Postbank behauptet mir gegenüber neuerdings, daß sie durch
neue gesetzliche Regelungen (gültig seit 2018) gezwungen sei,
in die Kontobezeichnung (ich bin Privatkunde bei der PBk) nur
den ersten im Ausweis eingetragenen Vornamen übernehmen zu kön-
ne und müssen.

Leider ist aber bei mir der zweite im Ausweis angegebene
Vorname (Marcel) mein "gebräuchlicher" (Bundesmeldegesetz,
BMG § 3 Abs. 1 Nr. 3) Vorname (ehemals Rufname).

Ich habe schon bei der Postbank und auch bei der BAFin
nachgefragt, welche gesetzlichen Regelungen hier greifen,
aber bisher noch keine Antworten bekommen.

So erscheint nun in meinen Überweisungen und Daueraufträgen
ein 'falscher' Absendername - und die Empfänger denken, daß
die Überweisung von einer anderen Person kommt. Die Postbank
ist auch nicht bereit, beide Vornamen in die Kontobezeichnung
zu übernehmen. Das macht so nur Probleme und führt zu Verwir-
rung.

Weiß hier jemand vielleicht, welche gesetzliche Regelung das
so vorschreibt, wie es die Postbank behauptet?

Als "Alternative" schlägt mir die PBk allen Ernstes vor, beim
(Geburtsorts(?)-)Standesamt die Reihenfolge der Vornamen än-
dern zu lassen. Ein aufwendiger und teurer Prozeß IMHO! Außer-
dem bin ich nicht gewillt, mich umbenennen zu lassen, nur um
den Gesetzes-Interpretationen eines Privatunternehmens gerecht
zu werden.

Für Hinweise bin ich dankbar.

Marcel
--
│ ╭───╮ ╭────╮ ╭───╮ ╭─────╮ ╭───╮ ╭──╮
╰─╯ ╰──╯ │ ╭─╯ ╰──╯ ╰─╮ ╭─╯ ╰─╯ │
╰──╯ ╰─╯ ╭───────╯ ╭──╮ ╭─╮ ╭─╮
╰───────────╯ ╰──────────╯ ╰─╯ │

Marcel Logen

unread,
Feb 4, 2021, 1:11:32 PM2/4/21
to
Hallo,

die Postbank behauptet mir gegenüber neuerdings, daß sie durch
neue gesetzliche Regelungen (gültig seit 2018) gezwungen sei,
in die Kontobezeichnung (ich bin Privatkunde bei der PBk) nur
den ersten im Ausweis eingetragenen Vornamen übernehmen zu kön-
nen und müssen.

Leider ist aber bei mir der zweite im Ausweis angegebene
Vorname (Marcel) mein "gebräuchlicher" (Bundesmeldegesetz,
BMG § 3 Abs. 1 Nr. 3) Vorname (ehemals Rufname).

Ich habe schon bei der Postbank und auch bei der BaFin
nachgefragt, welche gesetzlichen Regelungen hier greifen,
aber bisher noch keine Antworten bekommen. Auch eine Suche
per Google brachte mich nicht weiter.

So erscheint nun in meinen Überweisungen und Daueraufträgen
ein 'falscher' Absendername - und die Empfänger denken, daß
die Überweisung von einer anderen Person kommt. Die Postbank
ist auch nicht bereit, beide Vornamen in die Kontobezeichnung
zu übernehmen. Das macht so nur Probleme und führt zu Verwir-
rung.

Weiß hier jemand vielleicht, welche gesetzliche Regelung das
so vorschreibt, wie es die Postbank behauptet?

Als "Alternative" schlägt mir die PBk allen Ernstes vor, beim
(Geburtsorts(?)-)Standesamt die Reihenfolge der Vornamen än-
dern zu lassen. Ein aufwendiger und teurer Prozeß IMHO! Außer-
dem bin ich nicht gewillt, mich umbenennen zu lassen, nur um
den Gesetzes-Interpretationen eines Privatunternehmens gerecht
zu werden.

Für Hinweise bin ich dankbar.

Marcel

[supersedes]
--
│ ╭──────╮ ╭─╮ ╭──────╮ ╭───╮ ╭──╮ ╭───╯
╰─╮ ╰───╮ │ ╭─────╯ ╰─╯ ╰───╯ ╰───╯ ╰──╮ ╭───╮ ╰─╮
╰──╮ ╭────╯ ╰─╮ ╰──╮ ╭─────╯ │ ╰─╮ │
╰─╯ ╰──────╯ ╰─────────╯ ╰──╯

Jonas Klein

unread,
Feb 4, 2021, 2:54:22 PM2/4/21
to
Marcel Logen hat am 04.02.2021 um 19:11 geschrieben:
> So erscheint nun in meinen Überweisungen und Daueraufträgen
> ein 'falscher' Absendername - und die Empfänger denken, daß
> die Überweisung von einer anderen Person kommt. Die Postbank
> ist auch nicht bereit, beide Vornamen in die Kontobezeichnung
> zu übernehmen. Das macht so nur Probleme und führt zu Verwir-
> rung.

Bei mir keineswegs. Ich erwarte eine bestimmte Menge Geld von Herrn
Logen. Ob ich das Geld von Marcel Logen, Helmut Logen, Thorsten Logen
oder wen auch immer, ist mir völlig egal. Hauptsache, ich habe das Geld
erhalten.

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Unternehmen, egal wie groß,
identische Beträge von zwei oder mehr Logens gleichzeitig erwartet oder
erhält.

Marcel Logen

unread,
Feb 4, 2021, 4:36:40 PM2/4/21
to
Jonas Klein in de.etc.finanz.banken+broker:

>Marcel Logen hat am 04.02.2021 um 19:11 geschrieben:

>> So erscheint nun in meinen Überweisungen und Daueraufträgen
>> ein 'falscher' Absendername - und die Empfänger denken, daß
>> die Überweisung von einer anderen Person kommt. Die Postbank
>> ist auch nicht bereit, beide Vornamen in die Kontobezeichnung
>> zu übernehmen. Das macht so nur Probleme und führt zu Verwir-
>> rung.
>
>Bei mir keineswegs. Ich erwarte eine bestimmte Menge Geld von Herrn
>Logen. Ob ich das Geld von Marcel Logen, Helmut Logen, Thorsten Logen
>oder wen auch immer, ist mir völlig egal. Hauptsache, ich habe das Geld
>erhalten.

Es wird nicht immer Geld erwartet, bei Spenden beispiels-
weise (wenn eine Quittung ausgestellt werden soll, ist der
Absendername z. B. wichtig).

Außerdem wird wahrscheinlich von manchen (größeren) Unter-
nehmen die Überweisung automatisch ausgewertet, und dann
kann der Betrag vielleicht nicht richtig zugeordnet werden.

Marcel
--
╭──────╮ ╭──╮ ╭───╮ ╭───╮ ╭───╮
╰────╮ │ │ ╰─╯ ╰─╮ │ ╰──╯ ╰──╮
─╮ ╭─╯ │ ╭─────────╮ ╭─╯ ╭─╯ ╭─╮ │ ╰───╮ ╭──────
╰──╯ ╰─╯ ╰─╯ ╰─────╯ ╰─╯ ╰───╯

Matthias Hanft

unread,
Feb 5, 2021, 3:16:39 AM2/5/21
to
Marcel Logen schrieb:
>
> Außerdem wird wahrscheinlich von manchen (größeren) Unter-
> nehmen die Überweisung automatisch ausgewertet, und dann
> kann der Betrag vielleicht nicht richtig zugeordnet werden.

Den Namen schaut da aber i.d.R. keiner an (es kann ja auch
sein, dass deine Tante regelmäßig deine Rechnungen bezahlt).

Normalerweise wird im Verwendungszweck nach einer gültigen
Rechnungsnummer gesucht, und/oder die Absenderkontonummer
wird dahingehend analysiert, ob von dort schon mal eine
Überweisung gekommen ist (und die Kontonummer daher einem
bestimmten Kunden zugeordnet ist).

Der Name spielt da eher keine Rolle. Namen in Überweisungen
spielen eigentlich sowieso überhaupt keine Rolle. Zumindest
bei kleineren Beträgen (je nach Bank, z.B. <15k) schaut das
keiner an. Da kannst du "Micky Maus" als Absender oder Emp-
fänger reinschreiben, und es funktioniert trotzdem. (Grund:
Ein "Matching" des Namens wäre aufgrund verschiedener mög-
licher Schreibweisen für die Banken viel zu aufwendig. Es
kommt sie billiger, bei Pannen den dadurch verursachten
Schaden zu ersetzen.)

Gruß Matthias.

Hans-Juergen Schneider

unread,
Feb 5, 2021, 4:12:21 AM2/5/21
to
Marcel Logen wrote:
>
> Leider ist aber bei mir der zweite im Ausweis angegebene
> Vorname (Marcel) mein "gebräuchlicher" (Bundesmeldegesetz,
> BMG § 3 Abs. 1 Nr. 3) Vorname (ehemals Rufname).

Früher wurde der Rufnahme untersrichen. Aber im Zuge der
Digitalisierung werden Unterstreichungen nicht mehr unterstützt.
Deshalb gibt es ja seit einiger Zeit die Tauschmöglichkeit.

> Als "Alternative" schlägt mir die PBk allen Ernstes vor, beim
> (Geburtsorts(?)-)Standesamt die Reihenfolge der Vornamen än-
> dern zu lassen. Ein aufwendiger und teurer Prozess IMHO!

Das sollte auch das Standesamt am jetzigen Wohnsitz hinkriegen.
Die Beurkundung kostet irgendwas in die 30 Euro.
Allerdings ist es damit nicht getan. Da wäre Ausweis, Reisepass,
Führerschein...

> Außer-
> dem bin ich nicht gewillt, mich umbenennen zu lassen, nur um
> den Gesetzes-Interpretationen eines Privatunternehmens gerecht
> zu werden.

Die Postbank steht damit leider nicht alleine da. Den größtrn
Zirkus gab es hier immer mit der Lufthansa.
Denen ist es einfach egal, wie die gerne gerufen werden möchtest
und richten sich nach dem, was als erstes da steht.

Zieh den Tausch durch, oder gewöhne Dich daran, dass bei
bestimmten Sachen Dein erster Name auftaucht.

MfG
hjs

Detlef Sax

unread,
Feb 5, 2021, 4:18:59 AM2/5/21
to
Das ist nicht ganz richtig.
Wenn man z.B. ein neues Konto eröffnet kann es sein das man dieses
Konto nur auffüllen kann wenn der der Name des Kontoinhabers der
Gleiche ist der das Konto aufzufüllen gedenkt.

Habe z.B.: eine Prepaid-Kreditkarte die nur Zahlungen von mir
akzeptiert. Ausnahme scheinen Erstattungen zu sein.

Ärger habe ich derzeit bei Coinbase. Konto eröffnet, mein
Name ist falsch geschrieben und ich kann kein Geld auf mein neues
Konto einzahlen, weil die Namen nicht übereinstimmen.
Der wurde von einem kaputten OCR-Programm von meinem Führerschein
abgelesen und eingepflegt. Selbst korigieren geht nicht.
Den Support habe ich schon bemüht und zig Dokumente hochgeladen.
Ändert sich nichts.

Da geht nichts ohne korrekten Namen.
Detlef
--
https://www.12schrittefrei.de/
http://www.noart.de/

Marcel Logen

unread,
Feb 5, 2021, 5:32:16 AM2/5/21
to
Mathias Fuhrmann in de.etc.finanz.banken+broker:

>Marcel Logen schrieb:

>> die Postbank behauptet mir gegenüber neuerdings, daß sie durch
>> neue gesetzliche Regelungen (gültig seit 2018) gezwungen sei,
>> in die Kontobezeichnung (ich bin Privatkunde bei der PBk) nur
>> den ersten im Ausweis eingetragenen Vornamen übernehmen zu kön-
>> nen und müssen.
>
>> Leider ist aber bei mir der zweite im Ausweis angegebene
>> Vorname (Marcel) mein "gebräuchlicher" (Bundesmeldegesetz,
>> BMG § 3 Abs. 1 Nr. 3) Vorname (ehemals Rufname).
>
>> Ich habe schon bei der Postbank und auch bei der BaFin
>> nachgefragt, welche gesetzlichen Regelungen hier greifen,
>> aber bisher noch keine Antworten bekommen. Auch eine Suche
>> per Google brachte mich nicht weiter.
>
>Hallo, dann teile bitte hier eine evtl. Antwort mit. Meine Postbank
>kennt bisher seit 60 Jahren gar nicht meinen Zweitnamen (steht an
>erster Stelle im _neuen_ Ausweis und im uralten Taufschein aus der Alten
>Heimat).

Genauso war das bei mir auch (seit 1988, als ich das Konto
eröffnet habe).

>Hast du dort ein neues Konto eröffnet oder warum/wie kommen die darauf?

Nein, das Konto ist nicht neu.

Im Onlinebanking wurde mir vor Weihnachten angezeigt, daß
die "Profildaten" von mir bestätigt werden müßten. Da das
nicht funktionierte, weil dort der Geburtsort fehlte, mußte
ich mit meinem Ausweis in eine Postbank-Filiale gehen und
habe den PA vorgelegt.

Da wurde dann auch der erste Vorname (das ist nicht mein
Rufname) erfaßt, und einige Zeit später stand dann dieser
Vorname (allein, ohne den Rufnamen) in der Kontobezeichnung.

Ich hatte dann vorgeschlagen, einfach beide Vornamen in
die Kontenbezeichnung zu übernehmen. Dies wurde heute offen-
bar dann auch umgesetzt. Das ist zwar aus meiner Sicht nicht
optimal, aber damit kann ich erst mal leben.

Marcel
--
╭──────────╮ ╭─╮ ╭───╮ ╭─────────────╮ ╭──╮ ╭─╮ ╭───╮ ╭─
╰───────╮ ╰─╯ │ ╭─╯ ╰─╮ ╰───────╮ ╭──╯ ╭──╯ ╰──╯ ╰─╮ │ ╰──╯
╮ ╭──╮ ╰─╮ ╭─╯ │ ╭────╯ ╭─╮ ╭──╮ │ ╰──╮ │ │ ╰─╮
╰──╯ ╰────╯ ╰───╯ ╰──────╯ ╰─╯ ╰──╯ ╰──╯ ╰────╯

Matthias Hanft

unread,
Feb 5, 2021, 9:22:49 AM2/5/21
to
Michael Zink schrieb:
>
> Hat sich das nicht seit IBAN der schrecklichen sowieso geändert?
> Ich dachte, seitdem müßte der Name auch offiziell nicht mehr geprüft
> werden.

Ich muss gestehen, dass ich die genauen rechtlichen Verhältnisse
nicht zitieren kann - ich habe lediglich aus der täglichen Praxis
berichtet.

IIRC stimmt das aber mit "Name muss nicht übereinstimmen", aber
nur bei Online-Banking oder so. Oder unterhalb einer "Bagatell-
grenze".

Bei "einer Million Euro ins Ausland überweisen" würden sie aber
sicher auch den Namen anschauen. Hängt auch ein bisschen von der
jeweiligen Bank ab.

Aber so im täglichen "Standard-Geschäft" gilt tatsächlich: Name
is' wurscht.

Gruß Matthias.

Matthias Hanft

unread,
Feb 5, 2021, 9:25:05 AM2/5/21
to
Detlef Sax schrieb:
>
> Ärger habe ich derzeit bei Coinbase. Konto eröffnet, mein
> Name ist falsch geschrieben und ich kann kein Geld auf mein neues
> Konto einzahlen, weil die Namen nicht übereinstimmen.

Das ist aber eine Regelung, die die Bank auf eigene Faust
eingeführt hat. Genausogut könnte sie auch nur Überweisungen
akzeptieren, wo im Absendernamen "Schmidt" vorkommt.

Mit irgendwelchen Gesetzen, Verordnungen, Regulierungen etc.
hat das aber nichts zu tun.

Gruß Matthias.

Georg Schwarz

unread,
Feb 5, 2021, 4:40:49 PM2/5/21
to
Marcel Logen <33320000...@ybtra.de> wrote:

> Weiß hier jemand vielleicht, welche gesetzliche Regelung das
> so vorschreibt, wie es die Postbank behauptet?
>

keine Ahnung, aber ich würde einfach ein Fax an die Postbank schicken
mit der Bitte, einem die Rechtsgrundlage für die Behauptung zu nennen.

Vor einiger Zeit ging ein etwas anders gelagerter Fall durch die Presse:
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/queerspiegel/falscher-name-auf-der-kontokarte-wie-eine-trans-kundin-bei-einer-bank-um-ihr-recht-kaempft/26073816.html

Beim Lesen des Artikels frage ich mich allerdings, wieso die Kundin,
wenn ihr ihr Namenswechsel so wichtig ist, nicht ihren Perso oder/und
Pass hat ändern lassen und stattdessen mit einem nichtamtlichen
"Dokument" Bankgeschäfte macht.

Vielleicht helfen die im Artikel gemachten Angaben ja auch hier.

Matthias Hanft

unread,
Feb 6, 2021, 8:03:07 AM2/6/21
to
Frank Graf schrieb:
>
> Wenn der Kunde z.B. nicht per Post-Ident o. ä. Verfahren authentifiziert
> wurde, [...]
> Ich denke es geht um die Vorgabe: "Know your costumer".

Eben. Dass eine Bank überhaupt ein Konto eröffnet, ohne sich den
amtlichen Ausweis des Kunden zeigen zu lassen, ist IMHO ohnehin
unzulässig - jedenfalls hier in Deutschland. Also kommt dieser
Fall (hierzulande) eh nicht vor.

Möglicherweise sind die Bestimmungen im Ausland nicht so streng,
so dass man dort diese Krücke "Überweisungen nur vom eigenen
Konto" verwendet. Da kenne ich mich nicht aus (und habe mich
auch nie dafür interessiert).

Jetzt wollte ich mal nachschauen, in welchem Land das zitierte
"DEGIRO" sich denn so befindet, aber wenn dort auf der Seite
auf "Impressum" klickt, kommt man auf die Seite
https://www.degiro.de/ueber-degiro/nachrichten-and-presse
wo es gerade *kein* Impressum gibt.

Schon durchgefallen - mit so einer Firma will ich gar keine
Geschäftsbeziehung, wenn ich keine ladungsfähige Anschrift
kenne.

Gruß Matthias.

Stefan Krieg

unread,
Feb 6, 2021, 6:15:25 PM2/6/21
to
Michael Zink <mic...@swamp.franken.de> wrote:
> On Fri, 5 Feb 2021 09:16:36 +0100, Matthias Hanft wrote:
>> Da kannst du "Micky Maus" als Absender oder Emp-
>> fänger reinschreiben, und es funktioniert trotzdem. (Grund:
>> Ein "Matching" des Namens wäre aufgrund verschiedener mög-
>> licher Schreibweisen für die Banken viel zu aufwendig. Es
>> kommt sie billiger, bei Pannen den dadurch verursachten
>> Schaden zu ersetzen.)

> Hat sich das nicht seit IBAN der schrecklichen sowieso geändert?

Ja.

https://dejure.org/gesetze/BGB/675r.html


--
gruß aus berlin,
der stef

Marcel Logen

unread,
Feb 12, 2021, 10:39:39 AM2/12/21
to
Georg Schwarz in de.etc.finanz.banken+broker:

>Marcel Logen <33320000...@ybtra.de> wrote:

>> Weiß hier jemand vielleicht, welche gesetzliche Regelung das
>> so vorschreibt, wie es die Postbank behauptet?
>>
>
>keine Ahnung, aber ich würde einfach ein Fax an die Postbank schicken
>mit der Bitte, einem die Rechtsgrundlage für die Behauptung zu nennen.

Ich zitiere mal aus der letzten Nachricht der PBk:

| Die rechtlichen Vorgaben sind im Geldwäschegesetz
| verankert. Nach dem § 12 Abs. 1 GWG müssen wir als
| Bank unsere Kunden anhand eines gültigen amtlichen
| Ausweises identifizieren.

Soweit klar.

| Die Führung der Konten richtet sich nach den Namens-
| angaben im Ausweisdokument. Von der Reihenfolge der
| Vornamen dürfen wir grundsätzlich nicht abweichen.
| Der erste Vorname aus dem Ausweis wird deshalb an die
| erste Stelle der Kontobezeichnung übernommen.

Das ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Wozu gibt
es denn im schon von mir erwähnten BMG den "gebräuchli-
chen" Vornamen?

Früher wurde IIRC auf der Rückseite des Personalauswei-
ses (unten) nur der "Rufname" angedruckt (aktuell sind
bei mir - nPA von 2014 - beide Vornamen dort sichtbar).
Warum der Gesetzgeber das geändert hat, ist mir ein
Rätsel.

>Vor einiger Zeit ging ein etwas anders gelagerter Fall durch die Presse:
[...]
>Vielleicht helfen die im Artikel gemachten Angaben ja auch hier.

Danke an alle, die sich am Thread beteiligt haben.

Aktuell sind, wie bereits geschrieben, beide Vornamen in
der Kontobezeichnung enthalten. Das ist erst mal OK für
mich, so daß die Angelegenheit als erledigt betrachtet
werden kann. Mir war wichtig, daß da irgendwo der "Mar-
cel" erscheint.

Marcel
--
╭──╮ ╭────╮ ╭──────────╮ ╭─╮ ╭───
─────╮ ╭───╯ │ │ ╭─╯ ╰────╮ ╭─╯ │ │ ╭──╯
╭───╯ ╭─╮ ╰──╮ │ │ ╰───╮ ╭─╮ ╭─╮ ╭───────╯ │ ╭─╯ │ │
╰──────╯ ╰─────╯ ╰─────╯ ╰──╯ ╰─╯ ╰─╯ ╰─╯ ╰──╯

Marcel Logen

unread,
Mar 11, 2021, 7:45:10 AM3/11/21
to
Marcel Logen in de.etc.finanz.banken+broker:

[Postbank:]
>| Die Führung der Konten richtet sich nach den Namens-
>| angaben im Ausweisdokument. Von der Reihenfolge der
>| Vornamen dürfen wir grundsätzlich nicht abweichen.
>| Der erste Vorname aus dem Ausweis wird deshalb an die
>| erste Stelle der Kontobezeichnung übernommen.
>
>Das ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Wozu gibt
>es denn im schon von mir erwähnten BMG den "gebräuchli-
>chen" Vornamen?
>
>Früher wurde IIRC auf der Rückseite des Personalauswei-
>ses (unten) nur der "Rufname" angedruckt (aktuell sind
>bei mir - nPA von 2014 - beide Vornamen dort sichtbar).
>Warum der Gesetzgeber das geändert hat, ist mir ein
>Rätsel.

[...]

>Aktuell sind, wie bereits geschrieben, beide Vornamen in
>der Kontobezeichnung enthalten. Das ist erst mal OK für
>mich, so daß die Angelegenheit als erledigt betrachtet
>werden kann. Mir war wichtig, daß da irgendwo der "Mar-
>cel" erscheint.

Ca. einen Monat nach meiner Anfrage hat auch die BaFin
auf meine Mail geantwortet. Sie verweist auf

- § 154 AO
- das Geldwäschegesetz (vermutlich § 12)
- § 24c Kreditwesengesetz (KWG)

Zitat:

| Die o.g. gesetzlichen Vorgaben sehen allerdings nicht
| zwangsläufig vor, dass auch alle Namen bzw. nur der erste
| „amtliche“ Vorname im laufenden Geschäftsverkehr verwendet
| werden müssen.
|
| Im Ergebnis besteht meines Erachtens für die Postbank
| keine gesetzliche Verpflichtung, ausschließlich den ersten
| Vornamen im Geschäftsverkehr zu verwenden. Andererseits
| gibt es aber auch kein gesetzliches Verbot, dies zu tun,
| d.h. es gibt keine Verpflichtung des Kreditinstituts, den
| Namen nur auf die vom Kunden gewünschte Weise darzustellen.

Marcel
--
╰──────╮ ╭────╮ ╭─╮ ╭───────╮ ╭─╮
╭─────╯ ╭──╯ ╭─╯ │ │ ╰─────╮ │ │ ╰
╰─╮ │ ╭─╯ │ ╰─╮ ╭──╮ ╭───╮ ╭─╮ ╭─╮ ╭─╮ ╭─╮ ╭─╯ │ │
╰──────────╯ ╰───────╯ ╰───╯ ╰─╯ ╰─╯ ╰─╯ ╰──╯ ╰──╯ ╰─╯ ╰─╯

jaouad zarrabi

unread,
Sep 6, 2022, 2:15:25 PM9/6/22
to
Kaufen Sie Diamantuhren, Diamantschmuck für Damen und Herren in unserem NYCs Diamond Jewellery Store mit bis zu 80 % Rabatt!
ItsHot Diamond Jewellery Store NY bietet echte Diamantuhren und eine vollständige Linie von Diamantschmuck für Herren und Damen. Sehen Sie sich unseren Diamantschmuck online an oder besuchen Sie unseren New Yorker Juwelierladen in 48 West 48th St., Suite 302, New York, NY 10036.
Wir sind ein erstklassiges NYC-Schmuckunternehmen mit einer etablierten Ladenfront im Herzen des New Yorker Diamantschmuckviertels. Wir sind spezialisiert auf die Kreation und den Großhandel mit einer breiten Palette exquisiter Designs von Diamantuhren für Herren, Diamantuhren für Damen und Diamantschmuck, darunter Ringe, Ohrringe, Armbänder, Halsketten, Anhänger und mehr.
Wir streben nach dem höchsten Grad an Kundenzufriedenheit, indem wir hochwertige Waren, eine erstaunliche Auswahl, unglaubliche Preise und eine der führenden Kundendienstabteilungen der Branche anbieten, die rund um die Uhr Kundenbetreuung bietet.
https://www.itshot.com/?A=3114
0 new messages