Georg Schwarz in de.etc.finanz.banken+broker:
>Marcel Logen <
33320000...@ybtra.de> wrote:
>> Weiß hier jemand vielleicht, welche gesetzliche Regelung das
>> so vorschreibt, wie es die Postbank behauptet?
>>
>
>keine Ahnung, aber ich würde einfach ein Fax an die Postbank schicken
>mit der Bitte, einem die Rechtsgrundlage für die Behauptung zu nennen.
Ich zitiere mal aus der letzten Nachricht der PBk:
| Die rechtlichen Vorgaben sind im Geldwäschegesetz
| verankert. Nach dem § 12 Abs. 1 GWG müssen wir als
| Bank unsere Kunden anhand eines gültigen amtlichen
| Ausweises identifizieren.
Soweit klar.
| Die Führung der Konten richtet sich nach den Namens-
| angaben im Ausweisdokument. Von der Reihenfolge der
| Vornamen dürfen wir grundsätzlich nicht abweichen.
| Der erste Vorname aus dem Ausweis wird deshalb an die
| erste Stelle der Kontobezeichnung übernommen.
Das ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Wozu gibt
es denn im schon von mir erwähnten BMG den "gebräuchli-
chen" Vornamen?
Früher wurde IIRC auf der Rückseite des Personalauswei-
ses (unten) nur der "Rufname" angedruckt (aktuell sind
bei mir - nPA von 2014 - beide Vornamen dort sichtbar).
Warum der Gesetzgeber das geändert hat, ist mir ein
Rätsel.
>Vor einiger Zeit ging ein etwas anders gelagerter Fall durch die Presse:
[...]
>Vielleicht helfen die im Artikel gemachten Angaben ja auch hier.
Danke an alle, die sich am Thread beteiligt haben.
Aktuell sind, wie bereits geschrieben, beide Vornamen in
der Kontobezeichnung enthalten. Das ist erst mal OK für
mich, so daß die Angelegenheit als erledigt betrachtet
werden kann. Mir war wichtig, daß da irgendwo der "Mar-
cel" erscheint.
Marcel
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