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Mietkautionskonto

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Tobias Schuster

unread,
Jun 12, 2021, 5:11:27 AM6/12/21
to
Hallo,
ich kam gerade in die Verlegenheit eine Mietkaution anzulegen.

Die bislang kostenfrei tätige Sparkasse möchte jetzt plötzlich durch
Beschluss des Vorstandes € 50,00 (fünfzig) für die Eröffnung eines
Kautionssparbuches.

Das Telefonieren durch der Warteschlangen der Filialbanken ergab: kein
Angebot (Deutsche), nur als Mietbürgschaft machbar (Hypo) oder dreist
nur mit weiterem Engagement (Commerz) durch Fonds, Kredit, etc.
Es sah so aus, als würde ich die Kaution nirgends unterbringen können.

Die neulichen DKB-Unwägbarkeiten hierzugroup hatte ich auch noch in
Erinnerung.

Bis mir die Genossenschaftsbanken einfielen und da ging es dann quick,
easy und kostenfrei mit verfügbarem Formular plus Ausweiskopie auf dem
Postweg und Bankeinzug.
Wann holen wohl die Knausereien auch diese Banken ein?

2

Markus Müller

unread,
Jun 12, 2021, 7:06:57 AM6/12/21
to
Am 12.06.21 um 11:11 schrieb Tobias Schuster:
> Hallo,
> ich kam gerade in die Verlegenheit eine Mietkaution anzulegen.
>
> Die bislang kostenfrei tätige Sparkasse möchte jetzt plötzlich durch
> Beschluss des Vorstandes € 50,00 (fünfzig) für die Eröffnung eines
> Kautionssparbuches.


Nachdem es ohnehin keine Zinsen mehr auf die Kaution gibt, wäre meine
Herangehensweise, das Geld in bar in einem Umschlag zu verwahren. Die
rechtliche Seite dieser Vorgehensweise mag ich nicht zu beurteilen, und
müsste ggf. schriftlich mit dem Mieter festgelegt werden.

Banken haben offensichtlich keine Lust mehr auf Kunden oder gar
Arbeit/Aufwand mit Kunden.

Tobias Schuster

unread,
Jun 12, 2021, 8:47:35 AM6/12/21
to
Am 12.06.2021 um 13:06 schrieb Markus Müller:
> Am 12.06.21 um 11:11 schrieb Tobias Schuster:
>> Hallo,
>> ich kam gerade in die Verlegenheit eine Mietkaution anzulegen.
>>
>> Die bislang kostenfrei tätige Sparkasse möchte jetzt plötzlich durch
>> Beschluss des Vorstandes € 50,00 (fünfzig) für die Eröffnung eines
>> Kautionssparbuches.
>
>
> Nachdem es ohnehin keine Zinsen mehr auf die Kaution gibt, wäre meine
> Herangehensweise, das Geld in bar in einem Umschlag zu verwahren.

"Getrennt vom eigenen Vermögen 'anlegen'(!)" ist die Maßgabe.

> Die rechtliche Seite dieser Vorgehensweise mag ich nicht zu beurteilen, und
> müsste ggf. schriftlich mit dem Mieter festgelegt werden.

Da muss ich mir künftig Gedanken machen; ggfls. Verpfändung, Bürgschaft etc.
Aber nun hatte ich die Summe in Händen und wollte meine Vereinbarung
ohne Irritation einhalten, was bislang auch schnell zu erledigen war.

> Banken haben offensichtlich keine Lust mehr auf Kunden oder gar
> Arbeit/Aufwand mit Kunden.

Insbesondere das Gespräch in einer Commerzbank-Filiale war von
gänzlicher Unlust geprägt und auch bei den sonstigen Großbanken war man
höflich aber bestimmt kurz.

Interessant war noch, dass zuvor über die Zentralnummer der Commerzbank
klar gesagt wurde, dass ein Kautionssparbuch kostenfrei angeboten wird.

Aber das wiederholt sich offenbar bei der Commerzbank. Früher wurde mir
das 0€-Vorteilkonto in der Filiale verweigert, aber per Hotline für die
Filiale dann doch eingerichtet.

PSD, Raiffeisen, VR, etc. rulez!

2

Wendelin Uez

unread,
Jun 12, 2021, 1:44:33 PM6/12/21
to
> Wann holen wohl die Knausereien auch diese Banken ein?

Geiz soll ja geil sein, nur ist das nicht ein bißchen schizophren, von den
Mietern Geld für die Benutzung von Wohneigentum zu verlangen aber
gleichzetig keins für die Benutzung von Banksservices zahlen zu wollen?

Wird man denn gezwungen, Mitekautionen bankseitig zu lagern? Meines Wissens
nicht.

Tobias Schuster

unread,
Jun 12, 2021, 2:46:10 PM6/12/21
to
Am 12.06.2021 um 18:14 schrieb Wendelin Uez:
>> Wann holen wohl die Knausereien auch diese Banken ein?

> Geiz soll ja geil sein, nur ist das nicht ein bißchen schizophren, von
> den Mietern Geld für die Benutzung von Wohneigentum zu verlangen aber
> gleichzetig keins für die Benutzung von Banksservices zahlen zu wollen?

Genau, das ist so schizophren, dass man die Kosten der Bankservices dann
in der Miete berücksichtigen müsste. ;-) Man kann die
Kautions-Schizophrenie weiter treiben, dass Banken fürs Geldverleihen
Geld verlangen und möglichst für Einlagen auch Geld nehmen.

> Wird man denn gezwungen, Mitekautionen bankseitig zu lagern? Meines
> Wissens nicht.

Die Kaution muss getrennt vom eigenen Vermögen angelegt werden. Unterm
Kissen oder im Tresor scheidet da wohl aus.

2

Matthias Hanft

unread,
Jun 13, 2021, 4:32:30 AM6/13/21
to
Tobias Schuster schrieb:
>
> Die Kaution muss getrennt vom eigenen Vermögen angelegt werden. Unterm
> Kissen oder im Tresor scheidet da wohl aus.

Warum wäre so etwas denn *nicht* "getrennt vom eigenen Vermögen",
wenn die Kaution z.B. in einem separaten Umschlag im Tresor läge?

Gibt es Richtlinien, *wie* stark diese Trennung sein möge?

Gruß Matthias.

Frank Kozuschnik

unread,
Jun 13, 2021, 4:58:37 AM6/13/21
to
Matthias Hanft:

>> Die Kaution muss getrennt vom eigenen Vermögen angelegt werden. Unterm
>> Kissen oder im Tresor scheidet da wohl aus.
>
> Warum wäre so etwas denn *nicht* "getrennt vom eigenen Vermögen",
> wenn die Kaution z.B. in einem separaten Umschlag im Tresor läge?

Wenn der Umschlag eindeutig gekennzeichnet ist ("Mietkaution Huber"),
dann ist das wohl schon "getrennt vom eigenen Vermögen".

Zumindest müsste aber der Mieter dieser "Anlageform" zustimmen. Ohne
besondere Vereinbarung ist nur die Anlage bei einem Kreditinstitut
zulässig (§ 551 Abs. 3 BGB).

Stefan Schmitz

unread,
Jun 13, 2021, 5:05:17 AM6/13/21
to
Am 13.06.2021 um 10:32 schrieb Matthias Hanft:
> Tobias Schuster schrieb:
>>
>> Die Kaution muss getrennt vom eigenen Vermögen angelegt werden. Unterm
>> Kissen oder im Tresor scheidet da wohl aus.
>
> Warum wäre so etwas denn *nicht* "getrennt vom eigenen Vermögen",
> wenn die Kaution z.B. in einem separaten Umschlag im Tresor läge?

Weil es der eigene Tresor ist, auf den man jederzeit zugreifen kann.

> Gibt es Richtlinien, *wie* stark diese Trennung sein möge?

So stark, dass es für Gläubiger des Vermieters nicht pfändbar ist.

Wendelin Uez

unread,
Jun 13, 2021, 6:15:44 AM6/13/21
to
>> Geiz soll ja geil sein, nur ist das nicht ein bißchen schizophren, von
>> den Mietern Geld für die Benutzung von Wohneigentum zu verlangen aber
>> gleichzetig keins für die Benutzung von Banksservices zahlen zu wollen?
>
> Genau, das ist so schizophren, dass man die Kosten der Bankservices dann
> in der Miete berücksichtigen müsste. ;-)

Deine Polemik geht an der Fragestellung pfeilgrad vorbei. Selbstverständlich
müssten Kosten von irgend jemandem getragen werden. Ob sie in die Miete
eingerechnet werden können oder separat ausgewiesen werden müssen oder dem
Mieter gar nicht in Rechnung gestellt werden müssen ist vollkommen
irrelevant, denn logischerweise können solche Kosten nur aus dem beglichen
werden, was der Mieter insgesamt begleicht.

Gut, man kann über das Wort schizophren diskutieren - aber es ist zumindest
unglaubwürdig, von anderen etwas zu verlangen, was man selbst nicht von
anderen verlangt haben möchte.

> Man kann die Kautions-Schizophrenie weiter treiben, dass Banken fürs
> Geldverleihen Geld verlangen und möglichst für Einlagen auch Geld nehmen.

Üblicherweise, bis vor einigen Jahren, zahlten die Banken bisher immer für
ihre Einlagen, und die jetzigen Negativzinsen haben ihre Begründung ja nicht
in einer neuen Marktmacht der Banken ("...weil sie es können"), sondern in
konkreten Kosten, die ihnen entstehen, wenn sie Geld teurer beim Anleger als
bei der EZB einkaufen. Warum also sollten sie?

.

Jonas Klein

unread,
Jun 13, 2021, 7:35:47 AM6/13/21
to
Ludger Averborg hat am 13.06.2021 um 11:32 geschrieben:
> On Sun, 13 Jun 2021 11:05:08 +0200, Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
>
>> Am 13.06.2021 um 10:32 schrieb Matthias Hanft:
>>> Tobias Schuster schrieb:
>>>>
>>>> Die Kaution muss getrennt vom eigenen Vermögen angelegt werden. Unterm
>>>> Kissen oder im Tresor scheidet da wohl aus.
>>>
>>> Warum wäre so etwas denn *nicht* "getrennt vom eigenen Vermögen",
>>> wenn die Kaution z.B. in einem separaten Umschlag im Tresor läge?
>>
>> Weil es der eigene Tresor ist, auf den man jederzeit zugreifen kann.
>>
> Ist genau das nicht der wesentliche Sinn der Mietkaution?

Nein. Die Mietkaution ist Geld der MIETER mit der Besonderheit, dass sie
dieses Geld nur mit Zustimmung des Vermieters abholen dürfen. Der
Vermieter wird erst dann zustimmen, wenn:
- das Mietverhältnis beendet wurde, und
- er sich vergewissert hat, dass keine Schäden an der Wohnung bestehen,
für die die Mieter verantwortlich sind.




>>> Gibt es Richtlinien, *wie* stark diese Trennung sein möge?
>>
>> So stark, dass es für Gläubiger des Vermieters nicht pfändbar ist.
>
> Wenn der verschlossene Umschlag entsprechend ("Mietkaution der Mieterin Erika
> Mustermann in Höhe von xyz €. Eigentum von Erika Mustermann") beschriftet ist,
> sollte er doch eigentlich nicht pfändbar sein.

Vielleicht stimmt es sogar, dass der Inhalt dieses Umschlags nicht
pfändbar ist, aber was hindert den Vermieter daran, sich das Geld von
Erika Mustermann aus seinem Tresor anzueignen?

Franklin Schiftan

unread,
Jun 13, 2021, 8:48:52 AM6/13/21
to
Oder als "Pfändungschutz" eine entsprechende Beschriftung seines
eigenen 'Schwarzgeldes' vorzunehmen?

--
..... und tschuess

Franklin

Matthias Hanft

unread,
Jun 13, 2021, 9:01:03 AM6/13/21
to
Jonas Klein schrieb:
>
> Vielleicht stimmt es sogar, dass der Inhalt dieses Umschlags nicht
> pfändbar ist, aber was hindert den Vermieter daran, sich das Geld von
> Erika Mustermann aus seinem Tresor anzueignen?

IMHO darf ihn da doch gar niemand dran hindern. Denn wenn Frau Muster-
mann ausgezogen und spurlos verschwunden ist und die Wohnung kaputt
gemacht hat, ist die Kaution ja gerade dafür da, die Wohnung wieder
zu reparieren. Warum sollte ein Vermieter daran gehindert werden?

Gruß Matthias.

Stefan Schmitz

unread,
Jun 13, 2021, 9:11:00 AM6/13/21
to
Am 13.06.2021 um 15:01 schrieb Matthias Hanft:
> Jonas Klein schrieb:
>>
>> Vielleicht stimmt es sogar, dass der Inhalt dieses Umschlags nicht
>> pfändbar ist, aber was hindert den Vermieter daran, sich das Geld von
>> Erika Mustermann aus seinem Tresor anzueignen?
>
> IMHO darf ihn da doch gar niemand dran hindern. Denn wenn Frau Muster-
> mann ausgezogen und spurlos verschwunden ist und die Wohnung kaputt
> gemacht hat, ist die Kaution ja gerade dafür da, die Wohnung wieder
> zu reparieren.

Aber nur dann.

> Warum sollte ein Vermieter daran gehindert werden?

Er soll daran gehindert werden, es sich vorher anzueignen. Dann steht
die arme Frau Mustermann nämlich dumm da, wenn sie die Wohnung
ordentlich zurückgibt, aber der Vermieter das Geld nicht zurückzahlen kann.

Tobias Schuster

unread,
Jun 13, 2021, 9:40:23 AM6/13/21
to
Am 13.06.2021 um 15:10 schrieb Stefan Schmitz:

>>> Vielleicht stimmt es sogar, dass der Inhalt dieses Umschlags nicht
>>> pfändbar ist, aber was hindert den Vermieter daran, sich das Geld von
>>> Erika Mustermann aus seinem Tresor anzueignen?
>>
>> IMHO darf ihn da doch gar niemand dran hindern. Denn wenn Frau Muster-
>> mann ausgezogen und spurlos verschwunden ist und die Wohnung kaputt
>> gemacht hat, ist die Kaution ja gerade dafür da, die Wohnung wieder
>> zu reparieren.
>
> Aber nur dann.

Nö, dann wird's richtig lustig.
Ist der Mieter plötzlich weg, kann ich die heile oder kaputte Wohnung
nicht so einfach wieder in Besitz nehmen.
Die Kündigung ist dann auch nicht zustellbar und es bleibt nur eine
Räumungsklage mit Öffnung durch den Gerichtsvollzieher. Dann kann ich
sehen, wie weit ich mit der Kaution komme.

>> Warum sollte ein Vermieter daran gehindert werden?
>
> Er soll daran gehindert werden, es sich vorher anzueignen. Dann steht
> die arme Frau Mustermann nämlich dumm da, wenn sie die Wohnung
> ordentlich zurückgibt, aber der Vermieter das Geld nicht zurückzahlen kann.

Es soll pleite gegangene Vermieter geben. Die Zinsen, egal wie hoch,
stehen dem Mieter zu und werden steuerlich nur ihm zugerechnet.

2

Matthias Hanft

unread,
Jun 13, 2021, 12:21:57 PM6/13/21
to
Stefan Schmitz schrieb:
>
> Er soll daran gehindert werden, es sich vorher anzueignen.

Ich glaube nicht, dass es Aufgabe der Bank ist, zu prüfen, ob der Fall,
dass der Vermieter Zugang zur Kaution haben darf, eingetreten ist.

Ich hab das ja im Real Life noch nie gemacht, aber was passiert denn,
wenn ein Vermieter mit dem verpfändeten Kautionssparbuch zur Bank
geht und sagt "Geld her"? Sagen die "ja", "nein", "ja aber"? IMHO
müssten die uneingeschränkt "ja" sagen, sonst wäre der Sinn einer
Sicherheit für den Vermieter doch komplett dahin.

Gruß Matthias.

Markus Müller

unread,
Jun 13, 2021, 2:04:31 PM6/13/21
to
Am 13.06.21 um 19:20 schrieb Martin Gerdes:
>
> | (3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme
> | bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger
> | Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien
> | können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muß
> | die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen
> | die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit.
"Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren..."

könnte man, sofern sich die Vertragsparteien einig sind, die Anlage der
Kaution in Form von Wertpapieren, egal welcher Art (Aktien, Anleihen,
Fonds...) realisieren? Kann man bei einer Bank ein Depot für Dritte
realisieren, ähnlich Anderkonto bei Sichteinlagen?

Alexander Goetzenstein

unread,
Jun 13, 2021, 2:28:01 PM6/13/21
to
Hallo,

Am 13.06.21 um 19:20 schrieb Martin Gerdes:
> Im BGB steht übrigens auch, daß die Mietkaution in 3 gleichen Raten
> bezahlt werden darf. Darauf dürfte sich noch nie ein Vermieter
> eingelassen haben, und ein Mietinteressent, der auf § 551 Abs. 2 BGB
> abhebt, dürfte gerade in dem aktuellen Vermietermarkt seine Chancen
> nicht eben erhöhen.

Bei uns ist das kein Problem. Die meisten Mieter machen davon allerdings
keinen Gebrauch. Auch bei den Nachzahlungen anlässlich des Endes des
MietenWoG Bln hat nur ein einziger die von uns angebotene Ratenzahlung
in Anspruch genommen.


> | (2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der
> | Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt.
> | Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
> | Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar
> | folgenden Mietzahlungen fällig.
>
> Ich halte diesen Abschnitt ohnehin für Sozialromantik. Wer so wenig Geld
> hat, daß er die Mietkaution nicht zu Beginn des Mietverhältnisses auf
> den Tisch legen kann, der hat in den beiden Folgemonaten auch nicht das
> Geld, quasi doppelte Miete zu zahlen.

Ein Umzug bringt meist besondere finanzielle Belastungen mit sich.
Bislang hatten wir noch keine Probleme mit der Zahlungsfähigkeit bei
Mietern, die von der Ratenzahlung der Kaution Gebrauch gemacht haben.


Zum Thema selbst: bislang haben wir alle Kautionskonten bei der DKB,
kostenlos, mit aberwitzig geringen Zinsen (Null bis wenige Cent im
einstelligen Bereich). Allerdings ist die letzte Kontoeröffnung schon
mehr als ein Jahr her.


--
Gruß
Alex

Gödeke Michels

unread,
Apr 16, 2023, 7:17:59 AM4/16/23
to
Matthias Hanft <m...@hanft.de> wrote:

> Ich hab das ja im Real Life noch nie gemacht, aber was passiert denn,
> wenn ein Vermieter mit dem verpfändeten Kautionssparbuch zur Bank
> geht und sagt "Geld her"? Sagen die "ja", "nein", "ja aber"? IMHO
> müssten die uneingeschränkt "ja" sagen, sonst wäre der Sinn einer
> Sicherheit für den Vermieter doch komplett dahin.

Ich habe diese Gruppe eben erst entdeckt, daher die späte Antwort...

Durch eine Erbschaft bin ich jetzt in folgender Situation: Mieter ist
1987 eingezogen und hat rund 2000DM als Kaution hinterlegt. Das Geld
wurde von meinen Vater "ordnungsgemäß" als Sparbuch angelegt.

1990 wurde die Wohnung neu vermietet. Der neue Mieter ist der Schwager
des alten Mieters und der neue Mieter hat "seine" Kaution an den alten
Mieter gezahlt, das Sparbuch blieb unberührt. Im Sparbuch steht übrigens
der Name des Mieters (von der Bank eingetragen) drin.

2004 wurde dann 1000 Euro abgehoben, ein Restbetrag von ca. 80 Euro
(durch Zinsen erwirtschaftet) blieb auf dem Sparbuch. Da mein Vater sehr
sozial eingestellt war wurde Mietern schon mal ein Privatdarlehn auf
Vertrauensbasis gegeben.

2020 habe ich das Gebäude geerbt. Jetzt gibt da ein seit 1990
bestehendes Mietsverhältnis, ein (fast) leeres Sparbuch, und einen
Mieter, der (Stand letzter Woche) offenbar keinen Beleg hat über die
Kautionszahlung, die im Mietvertrag steht. Laut Mieterauskunft (letzte
Woche) hat der Mieter weder einen Kredit noch ein Rückzahlung erhalten.

(alles außer den Zahlen im Sparbuch und was im Mietvertrag steht hat
sich erst letzte Woche aus dem email-Verkehr mit dem neuem Mieter
ergeben. Im Sparbuch wurde handschriftlich irgendwann der Name des alten
Mieters durchgestrichen, der Name des neuen Mieters handschriftlich
ergänzt und auch wieder (soweit sichtbar mit gleichem Kuli)
durchgestrichen.)

Da der neue Mieter noch weiterhin dort wohnen wird ist das Problem erst
in Zukunft aktuell:

- Wenn der neue Mieter keinen Nachweis hat die Kaution an meinen Vater
gezahlt zu haben: Hat er formal nie eine Kaution gezahlt?

- Wenn der neue Mieter einen Nachweis hat, die Kaution an den alten
Mieter gezahlt zu haben, ist das für den Hauseigentümer relevant?

- Wie soll ich (Vermieter) einige Jahre nach dem Tod meines Vaters einen
Auszahlungsgrund von vor nahezu 20 Jahren nachvollziehen können? (Die
Unterlagen sind alle gesichtet und es findet sich nichts schriftliches
zu dem Vorgang ausser dem Auszahlungsbeleg, der die Unterschrift meines
Vaters trägt.)

Mir ist bekannt, das ich als Vermieter ggf. für die Kaution hafte. Da
die Kautionshöhe im Vergleich zur monatlichen (!) Mieteinnahme (13
Parteien-Haus) nur "Peanuts" ist sollen meine Überlegungen hier nur
informationshalber diskutiert werden.

--
MiniMac C2D - Nette kleine Kiste...

Gödeke Michels

unread,
Apr 16, 2023, 7:18:00 AM4/16/23
to
Tobias Schuster <7e0f...@gmx.de> wrote:

> Die bislang kostenfrei tätige Sparkasse möchte jetzt plötzlich durch
> Beschluss des Vorstandes € 50,00 (fünfzig) für die Eröffnung eines
> Kautionssparbuches.

Ich habe diese NG erst heute entdeckt...

50 Euro finde ich teuer. Ich habe gerade (März 2023) ein
Kautionssparbuch für einen Mieter angelegt, das hat 25 Euro gekostet -
VR-Bank. Und laut der Verwaltung, die das Objekt betreut sind das
Mietnebenkosten, die bei Auszug von der Kaution abgezogen werden.

Stefan Schmitz

unread,
Apr 16, 2023, 10:23:21 AM4/16/23
to
Fup dsrm

Am 16.04.2023 um 13:17 schrieb Gödeke Michels:
> Matthias Hanft <m...@hanft.de> wrote:
>
>> Ich hab das ja im Real Life noch nie gemacht, aber was passiert denn,
>> wenn ein Vermieter mit dem verpfändeten Kautionssparbuch zur Bank
>> geht und sagt "Geld her"? Sagen die "ja", "nein", "ja aber"? IMHO
>> müssten die uneingeschränkt "ja" sagen, sonst wäre der Sinn einer
>> Sicherheit für den Vermieter doch komplett dahin.
>
> Ich habe diese Gruppe eben erst entdeckt, daher die späte Antwort...

Du scheinst überhaupt das Usenet gerade erst entdeckt zu haben, denn es
gibt viel besser passende Gruppen. Dahin leite ich mal weiter.

> Durch eine Erbschaft bin ich jetzt in folgender Situation: Mieter ist
> 1987 eingezogen und hat rund 2000DM als Kaution hinterlegt. Das Geld
> wurde von meinen Vater "ordnungsgemäß" als Sparbuch angelegt.
>
> 1990 wurde die Wohnung neu vermietet. Der neue Mieter ist der Schwager
> des alten Mieters und der neue Mieter hat "seine" Kaution an den alten
> Mieter gezahlt, das Sparbuch blieb unberührt. Im Sparbuch steht übrigens
> der Name des Mieters (von der Bank eingetragen) drin.

Das ist ungünstig. Da das Geld dem neuen Mieter zusteht, sollte auch das
Sparbuch entsprechend umgeschrieben werden.

> 2004 wurde dann 1000 Euro abgehoben, ein Restbetrag von ca. 80 Euro
> (durch Zinsen erwirtschaftet) blieb auf dem Sparbuch. Da mein Vater sehr
> sozial eingestellt war wurde Mietern schon mal ein Privatdarlehn auf
> Vertrauensbasis gegeben.

Bei einem ordentlichen Kautionskonto wäre es überhaupt nicht möglich
gewesen, dass dein Vater davon Geld abhebt.
Für ein Privatdarlehen hätte er sich von seinem eigenen Konto bedienen
können.

> 2020 habe ich das Gebäude geerbt. Jetzt gibt da ein seit 1990
> bestehendes Mietsverhältnis, ein (fast) leeres Sparbuch, und einen
> Mieter, der (Stand letzter Woche) offenbar keinen Beleg hat über die
> Kautionszahlung, die im Mietvertrag steht. Laut Mieterauskunft (letzte
> Woche) hat der Mieter weder einen Kredit noch ein Rückzahlung erhalten.

Wäre es ein ordentliches Kautionskonto, liefe es auf den Namen des
ursprünglichen Mieters, der nach seinem Auszug die Auszahlung des Geldes
hätte verlangen können.

> (alles außer den Zahlen im Sparbuch und was im Mietvertrag steht hat
> sich erst letzte Woche aus dem email-Verkehr mit dem neuem Mieter
> ergeben. Im Sparbuch wurde handschriftlich irgendwann der Name des alten
> Mieters durchgestrichen, der Name des neuen Mieters handschriftlich
> ergänzt und auch wieder (soweit sichtbar mit gleichem Kuli)
> durchgestrichen.)

Erst ergänzt und wieder durchgestrichen? Dann scheint man gemerkt zu
haben, dass das Buch dem neuen Mieter keinen Anspruch gewährt.

> Da der neue Mieter noch weiterhin dort wohnen wird ist das Problem erst
> in Zukunft aktuell:
>
> - Wenn der neue Mieter keinen Nachweis hat die Kaution an meinen Vater
> gezahlt zu haben: Hat er formal nie eine Kaution gezahlt?

Laut deiner Schilderung hat er das ja tatsächlich nicht getan, sondern
lediglich eine Vereinbarung mit dem Vormieter getroffen.

> - Wenn der neue Mieter einen Nachweis hat, die Kaution an den alten
> Mieter gezahlt zu haben, ist das für den Hauseigentümer relevant?

Wenn das nur ein Zahlungsnachweis ist, hat das noch keine Bedeutung. Die
Zahlung könnte ja beliebige Gründe zwischen den beiden gehabt haben.
Wenn allerdings nachgewiesen werden kann, dass diese Zahlung so mit dem
Vermieter vereinbart wurde, um das Kautionsguthaben auf den Nachmieter
zu übertragen, wird es relevant.

> - Wie soll ich (Vermieter) einige Jahre nach dem Tod meines Vaters einen
> Auszahlungsgrund von vor nahezu 20 Jahren nachvollziehen können? (Die
> Unterlagen sind alle gesichtet und es findet sich nichts schriftliches
> zu dem Vorgang ausser dem Auszahlungsbeleg, der die Unterschrift meines
> Vaters trägt.)

Der Grund ist weniger wichtig als die Frage, was er mit dem Geld gemacht
hat.
Eine halbwegs vernünftige Erklärung für die Abhebung gerade von diesem
Konto wäre noch, dass dem ursprünglichen Mieter seine Kaution
zurückgezahlt wurde.
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