Am 06.09.2023 um 17:30 schrieb Torsten Rüdiger Hansen:
> Hallo,
>
> wir haben ein Problem mit unserem (inzwischen nicht mehr) neuem Kfz: Es
> handelt sich um einen PKW mit Zusatz-Gasantrieb, der so "ab Werk"
> bestellt wurde (10/2020,
Bestelldatum ist wurscht. Übergabedatum an dich ist relevant.
> seitdem rund 23000km).
Das braucht es etwas konkreter:
* Du hast den Wagen so mit Gasantrieb (bivalent) als Neuwagen bestellt?
Es gab dann also keine weiteren Halter? Das ist wichtig, um da Dritte
als Verursacher ausschließen zu können.
* Wann konkret hast du den Wagen erhalten : Übergabe? Denn ab diesem
Datum läuft die Sachmängelhaftung auf das Fahrzeug an sich. Das sind 2
Jahre.
Die Garantie des Herstellers läuft hingegen in der Regel ab
Erstzulassungsdatum (das Datum eines Verwaltungsaktes). Das kann sich
mehrere Monate vom Übergabedatum unterscheiden.
* Wer ist ganz konkret dein Vertragspartner im Kaufvertrag? Der
Hersteller (z.B. mit seiner Niederlassung, die rechtlich wirklich zum
Hersteller gehört), ein Vertrags-Händler, ein freier Händler (z.B.
EU-Importeure und so Sachen), eine Finanzierungsbank, noch was anderes?
> Jeweils nach einigen
> Monaten fängt der Wagen an zu stottern, nimmt kaum noch Gas an,
> "zittert" im Leerlauf um +- 250U/min und die Service-Leuchte geht an,
> später dann auch die "Abgasentgiftungsanlagen-Warnlampe".
So heißt üblich keine Warnlampe. Versuch mal den Fachbegriff aus der
Bedienungsanleitung zu benutzen. Da muss auch jede Warnlampe konkret
benannt sein.
OK.
> Jeweils NUR im
> Gas-Betrieb, ein Umschalten auf Benzin und (bis auf die Service-Leuchte)
> alles ist wieder bestens. Auch kann ich mittlerweile sagen, das weder
> die Temperatur noch Feuchte (Laternenparker) irgendeinen Einfluß auf das
> Problem haben.
OK. Wobei du nur die Symptome und gern Umgebungsbedingungen nennen
solltest. Die Diagnose hingegen ist an sich Aufgabe der Gegenseite.
> Der Wagen geht dann beim Verkäufer in die Werkstatt, die Leute suchen
> sich einen Wolf, finden nichts, und tauschen (Angeblich! - kann ich
> nicht kontrollieren) die Einspritzdüsen (Gas) aus.
Du kannst Teile vorher fotografieren (z.B. Seriennummern, Barcodes, und
so) oder auch indirekt markieren. Gängig sind so farbige Striche über
zwei Bauteile.
> Das Ganze kostet uns
> dann 2-3 Tage Wartezeit plus Aufwand für Terminabsprache (jetzt hat es
> sogar 8 Wochen gedauert einen Termin zu bekommen). Außerdem haben wir
> Mehrkosten in geschätzt 2-stelliger Eurohöhe für den Treibstoff (1,009
> Euro Gas, um 1,80 Euro für Benzin).
>
> Der letzte Absatz hat sich inzwischen 4 mal wiederholt...
Oha. Dann kann man auf jeden Fall sagen, dass die Nachbesserungsversuche
des Herstellers aufgebraucht sind.
> Bezahlt hat es bisher der Autohersteller (Garantie? Gewährleistung?).
Bis 2 Jahre nach Übergabe => gesetzliche Gewährleistung =
Sachmängelhaftung.
Dann => auf die freiwillige Garantie des Fahrzeugherstelllers. Aber zu
deren Bedingungen.
> Jedenfalls weigert sich die Werkstatt MASSIV einen Beleg für gemachte
> Arbeiten auszustellen.
Das ist verständlich aus Rechtssicht. Aber zu verurteilen aus Kundensicht.
> Habe ich ein Recht auf einen Beleg, denn immerhin
>
> - wurde der Fehler seit über 2 Jahren nicht behoben,
>
> - und wenn der nochmal auftritt sind 3 Jahre rum und ich müßte wohl
> zahlen (bestätigt heute der Werkstattmann)
Du hast ganz andere Rechte. Und die solltest du mal wahrnehmen!
> Weiterhin kommt mir komisch vor, das die Werkstattmitarbeiter JEDESMAL
> behaupten, der Treibstoff (Gas / LPG) würde Verunreinigungen enthalten.
OK. Diese quasi Mitschuld von dir, das müssten sie dir aber dann
wirklich dir nachweisen.
> Wir haben deshalb schon die Tankstelle (HEM) gewechselt und tanken nun
> bei STAR. Keine Änderungen in der Problematik. Ich kann mir auch nicht
> vorstellen, das unser KFZ in eine 85000 Einwohner-Stadt das einzige
> Gas-Auto ist. Auch hier WEIGERT sich die Werkstatt, mir etwas
> schriftliches zu geben (Gas verunreinigt).
OK.
> Dann noch die Frage: Erstmal Vz versuchen
Vz = Verzugsetzung? Ist Käse in dem Fall. Die Geschichte gärt ja schon
seit 2.5 Jahren und 4 Runden haben bisher keine Lösung gebracht.
> oder gleich Rechtsanwalt?
Jepp. Mit Rechtsanwalt.
> Denn
> es eilt etwas, der Kauf ist fast 3 Jahre her, die erste Reklamation
> mittlerweile 2,5 Jahre - und ich kann nichts nachweisen.
Bist du ganz allein? Oder hast du Zeugen um dich herum: Frau oder so. Du
selbst kannst dir locker ein Aussagenprotokoll machen. Also mit Datum,
Uhrzeit, Person, Aussage alles protokollieren. Ja, ist mühsam, aber hier
wohl nötig. Auch mit deinen Aufwendungen.
Und du kannst Zeugenaussagen von anderen dazu ziehen, z.B. von deiner
Frau oder Partnerin. Oben steht ein "wir", also scheinst du nicht allein
zu sein.
> Das es beim Händler Unterlagen für die "Besuche" gibt ergibt sich
> daraus, das ich nach jedem Besuch vom Hersteller eine Umfrage bekomme ob
> ich zufrieden bin.
Es gibt da natürlich Unterlagen: bei der ausführenden Werkstatt und beim
Hersteller (der die Garantieleistung oder Gewährleistungen bezahlt). Nur
halt erstmal nicht bei dir.
> Weiterhin lag beim heutigem Abholen in der
> Auftragsmappe mehr als 5 Seiten Papier, wo die vorherigen Versucher der
> Werkstatt dokumentiert sind. Leider weigert sich der Servicemann mir
> Kopien zu geben ("Das sind interne Unterlagen..."). S. o... :-((
Erstmal kann ich deinen Frust gut verstehen.
Und an sich ist es Zeit für kurzen Prozess, der die Sache zu einem Ende
führt:
* Rechtsanwalt (m/w/d) - nimm deine ganzen Papierchen da mit hin, die du
hast.
Dann geht der Spaß los: ist das ein geringfügiger oder ein erheblicher
Mangel? Wer hat ihn zu welchen Anteilen verursacht? Der Vorwurf der
Werkstatt, du hättest das mit deinem LPG-Tankverhalten verursacht, ist
zunächst "pfiffig" von der Werkstatt (irgendwie aus einem
Standard-Ausredenbuch), aber sie müssen es dir (oder einem Gericht) auch
beweisen. Also mit echten Nachweisen, Messprotokollen. Das können sie
üblich nicht.
* die Nachbesserungen sind an sich ausgereizt, das kann man mal so
festhalten. Du magst selbst keine Papiere bekommen haben. Aber dein
Anwalt kann das Zeug ggf. anfordern. Evt. kommt sonst ein Gutachten vom
Kfz-Gutachter dazu. Da welche für LPG ab Werk zu finden, ist aber nicht
so einfach. Und die andere Seite wird quasi ein Gegengutachten in Autrag
geben.
* Überlegung ob
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* Rücktritt vom Kaufvertrag, (Auto zurück an Verkäufer, dein Geld
zurück an dich, aber dabei ein Abzug für deine Nutzung, und du kannst
ggf. noch Aufwände für das Benzin statt LPG geltend machen). Hier
streitet man sich um den konkreten Betrag. Oder
* Lieferung einer einwandfreien Ersatzsache (ein Wagen gleicher Art,
gleichen Alters, der ok ist. Da müssen sich Händer und Hersteller ne
Platte machen, den zu organisieren, notfalls einen jüngeren oder
Neuwagen nehmen). Hier kann es sein, dass du dann glücklich wirst. Oder
es könnte sich theoretisch wiederholen.
* quasi ein Erlass des Kaufpreises für die mangelhafte Sache, aber
du behältst den Wagen (dann würden dir z.B. 500 oder 2.000 oder 3.000
oder 6.000 EUR ausgezahlt - einmalig - und die Sache ist gegessen. Den
Betrag wird jede Seite anders ausrechnen und ihr werdet darüber
streiten/verhandeln müssen mit dem hin und her, was das bringt.). Dann
würdest du z.B. das Auto danach nur noch auf Benzin nutzen und gut ist.
Oder du würdest danach das Auto zu einem echten LPG-Profi bringen, der
das wirklich ordentlich diagnostiziert und behoben bekommt. Aber dann
geht alles folgende auf dein Risiko. Wenn der LPG-Profi wieder Murks
machen sollte oder es nicht hinbekommt, geht das Spiel ggf. dort von
neuem los.
Diese Optionen kannst du dann mit der Anwältin besprechen. Hier geht es
also nicht mehr darum, ob die Werkstatt dir Papierkram aushändigt,
sondern hier wird konsequent die Sache (Kaufvertrag über eine Sache mit
Mängeln) zu einem "Ende" gebracht.
Vermutlich wird das auf eine außergerichtliche Einigung rauslaufen. Und
sonst zum Zivilprozess. Dann entscheidet ein Gericht darüber. Und so weiter.
Grüße, Ralf