Hinten haben die elekt. Scheibenheber (links und rechts) starke Probleme
die Scheibe wieder flüssig hoch zu bekommen, habe schon Angst das der Motor
des Hebers schlapp macht, Scheiben gehen ganz langsam hoch und machen den
Anschein zu "hacken" beim zumachen...ist also kein flüsiges auf und zu ;)
Ein Scheinwerfer hat bei Regen das Glas von innen feucht, nicht viel aber
ich denke bei längerer Regenfahrt kann durchaus der Reflektor oxidieren
oder verschmutzen....
Welche Garantie muß der Händler geben, ich denke in Richtung Getriebe,
Lichtmaschine, Auspuffanlage...oder der oben geschilderten Angaben
Gruß
Heinz
> Hinten haben die elekt. Scheibenheber (links und rechts) starke Probleme
> die Scheibe wieder flüssig hoch zu bekommen, habe schon Angst das der Motor
> des Hebers schlapp macht, Scheiben gehen ganz langsam hoch und machen den
> Anschein zu "hacken" beim zumachen...ist also kein flüsiges auf und zu ;)
Wie alt ist das Auto? Wenn es noch rel. jung ist, dann könnte das ein
altersuntypischer Mangel sein.
> Ein Scheinwerfer hat bei Regen das Glas von innen feucht, nicht viel aber
> ich denke bei längerer Regenfahrt kann durchaus der Reflektor oxidieren
> oder verschmutzen....
Das ist ein Sicherheitsmangel. Der Scheinwerfer muss von innen immer
trocken sein, wegen der Streulichtgefahr. Wurde dieser Mangel
verschwiegen, dann kannst Du ihn rügen.
> Welche Garantie muß der Händler geben, ich denke in Richtung Getriebe,
> Lichtmaschine, Auspuffanlage...oder der oben geschilderten Angaben
Der Händler muss gar keine Garantie geben. Davon bleiben aber Deine
gesetzlichen Rechte als Käufer unberührt. Du hast lt. BGB Anspruch auf
Gewährleistung. Das bedeutet, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe
an Dich frei von Mängeln sein muss, außer sie sind kaufvertraglich erwähnt
oder alterstypisch. Du kannst also versteckte Mängel, die beim Kauf schon
vorhanden waren rügen. Dazu hast Du eine Verjährungsfrist gesetzlich von 2
Jahren. Der Händler kann diese Frist auf 12 Monate im Kaufvertrag
verkürzen, wenn Du Verbraucher bist und die ware gebraucht ist. Bist Du
Unternehmer, kann er die gewährleistung komplett ausschließen. das muss
wirksam im Kaufvertrag geregelt sein. Ist es das nicht, gelten die
gesetzlichen 2 Jahre Verjährungsfrist. Irgendwelche Umgehungskonstrukte
sind lt. BGB nichtig.
Welche Rechte (Nacherfüllung, Auflösung des Vertrages, Schadensersatz,
etc.) Du genau hast ergeben sich aus dem BGB und den wirksamen
Bestimmungen des Kaufvertrages.
Sorry, das ist nicht ganz trivial.
Bis die Tage, Jürgen
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> Tach Heinz,
TACH Jürgen,
danke für die Antwort...
>> Hinten haben die elekt. Scheibenheber (links und rechts) starke Probleme
>> die Scheibe wieder flüssig hoch zu bekommen, habe schon Angst das der Motor
>> des Hebers schlapp macht, Scheiben gehen ganz langsam hoch und machen den
>> Anschein zu "hacken" beim zumachen...ist also kein flüsiges auf und zu ;)
>
> Wie alt ist das Auto? Wenn es noch rel. jung ist, dann könnte das ein
> altersuntypischer Mangel sein.
Der Wagen ist von 1998, 63tkm, optisch m.E. guter Zustand
http://www.private-internethilfe.de/Daewoo01.jpg
http://www.private-internethilfe.de/Daewoo02.jpg
Mittlerweile denke ich die Scheiben hacken evtl weil sich Politur zwischen
Scheibe und Gummi befindet. Werde morgen das ganze mit Glasreiniger sauber
machen.
>> Ein Scheinwerfer hat bei Regen das Glas von innen feucht, nicht viel aber
>> ich denke bei längerer Regenfahrt kann durchaus der Reflektor oxidieren
>> oder verschmutzen....
>
> Das ist ein Sicherheitsmangel. Der Scheinwerfer muss von innen immer
> trocken sein, wegen der Streulichtgefahr. Wurde dieser Mangel
> verschwiegen, dann kannst Du ihn rügen.
Dieser Mangel wurde nicht verschwiegen, es ist nämlich ein nagelneuer
Scheinwerfer, der Scheinwerfer davor war defekt, dies fiel mit
bei der Probefahrt auf, heute jedoch, trotz leichtem Regem war es nicht
mehr so feucht wie vorgestern, seltsam :( ich beobachte dies einfach mal
die Tage. Wetter ist ja optimal dazu ;)
Gruß
Heinz
--
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