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Ausländische Kennzeichen an Oldtimern?

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Frank Hucklenbroich

unread,
Aug 25, 2010, 9:03:39 AM8/25/10
to
Hallo,

mir ist schon öfters bei Oldtimertreffen u.ä. aufgefallen, daß da häufig
Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen am Start sind, die aber deutsche
Besitzer haben und wohl auch normalerweise in Deutschland ihren Standort
haben.
Gerade bei britischen Fahrzeugen (Jaguar, Cobra, Rolls Royce u.s.w.) sieht
man das sehr häufig. Gibt es da eine Ausnahmeregelung für historische
Fahrzeuge, daß die unter bestimmten Bedingungen ihr ausländisches
Kennzeichen behalten dürfen? Oder ist das eher eine Grauzone, d.H. es wird
einfach geduldet, und wenn jemand meckert zahlt man eben die Strafe, ehe
man den alten E-Type mit einem deutschen Kennzeichen verschandelt?
Steuerlich wird sich das ja nicht viel tun, denn hätten die Fahrzeuge ein
deutsches Kennzeichen, wäre es sicher ein "H-"Kennzeichen?!

Grüße,

Frank

Harald Hengel

unread,
Aug 25, 2010, 9:52:19 AM8/25/10
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Steuerlich wird sich das ja nicht
> viel tun, denn hätten die Fahrzeuge ein deutsches Kennzeichen, wäre
> es sicher ein "H-"Kennzeichen?!

Möglicherweise wird zum Treffen ein authentischer Zustand hergestellt,
gefahren wird mit deutschem Kennzeichen.
Allerdings sind die Fahrzeuge und deren Erhalt nicht ganz billig, also
Leute mit Geld, die könnten einen Sitz in GB haben.
Dann gibt es noch die Landlords, gabe es bei Ebay soweit ich erinnere
für 29 Euro, ein cm² Land und du darfst dich Lord of irgendwas nennen.
Lord bedeutet in dem Fall Landbesitzer und hat nicht mit Adel zu tun.
Möglicherweise kannst du auf so einen Flecken Land auch ein Auto
anmelden.
Oder die Besitzer der britischen Oldtimer sind tatsächlich Briten, evtl.
Strohleute.

Harald

Dirk Schneïder

unread,
Aug 25, 2010, 10:40:02 AM8/25/10
to

Eine rechtliche Regelung, die sowas explizit erlaubt, gibt es definitiv
nicht. Oft werden die ausländischen - oder auch alten deutschen
Schilder, z.B. Besatzerkennzeichen - nur auf den Treffen gezeigt und
während der Fahrt abgedeckt o.ä.
Man kann aber davon ausgehen, dass je mehr ein Schild als Dekoration
klar erkennbar ist, desto eher das von den Ordnungshütern toleriert
wird. Und auch je exotischer, un-europäischer ein Schilderformat ist.
Ich hatte mal ein französisches Schild in der Heckscheibe, das ich auf
Aufforderung eines Polizeibeamten entfernen musste. Auf meinen Einwand
hin, dass sehr viele deutsche Fahrzeuge US-Kennzeichen am Auto hätten
sagte er, dass das auch erkennbare Deko wäre und nicht zu Verwechslungen
mit dem amtlichen Kennzeichen führen würde wie z.B. das französische.

D.

Frank Hucklenbroich

unread,
Aug 26, 2010, 2:18:14 AM8/26/10
to
Am Wed, 25 Aug 2010 15:52:19 +0200 schrieb Harald Hengel:

> Frank Hucklenbroich schrieb:
>
>> Steuerlich wird sich das ja nicht
>> viel tun, denn hätten die Fahrzeuge ein deutsches Kennzeichen, wäre
>> es sicher ein "H-"Kennzeichen?!
>
> Möglicherweise wird zum Treffen ein authentischer Zustand hergestellt,
> gefahren wird mit deutschem Kennzeichen.

Nein, die sind mit diesen Kennzeichen auch angereist bzw. zu Rundfahrten
auf öffentlichen Straßen unterwegs.

> Allerdings sind die Fahrzeuge und deren Erhalt nicht ganz billig, also
> Leute mit Geld, die könnten einen Sitz in GB haben.
> Dann gibt es noch die Landlords, gabe es bei Ebay soweit ich erinnere
> für 29 Euro, ein cm² Land und du darfst dich Lord of irgendwas nennen.
> Lord bedeutet in dem Fall Landbesitzer und hat nicht mit Adel zu tun.
> Möglicherweise kannst du auf so einen Flecken Land auch ein Auto
> anmelden.

Das geht bestimmt, nur habe ich sowas im Hinterkopf, daß es auf den
regelmäßigen Standort des Wagens ankommt, und nicht darauf, wo man ihn
angemeldet hat. Sonst ist man nämlich wegen Steuerhinterziehung
(KfZ-Steuer) dran. Der Wagen müßte dann schon >160 Tage/Jahr in England
stehen, im Zweifel müßte man das sogar nachweisen.

Sonst könnte man ja ganz einfach eine Wagen mit viel Hubraum in irgendeinem
Billigsteuerland anmelden (Briefkasten mieten), und damit in Deutschland
herumfahren und mächtig KfZ-Steuer sparen.

> Oder die Besitzer der britischen Oldtimer sind tatsächlich Briten, evtl.
> Strohleute.

Acuh das ist natürlich denkbar, aber auch dann müßte der Wagen
(strenggenommen) die meiste Zeit im Jahr im UK stehen.

Grüße,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Aug 26, 2010, 2:22:01 AM8/26/10
to
Am Wed, 25 Aug 2010 16:40:02 +0200 schrieb Dirk Schneïder:

> Frank Hucklenbroich schrieb am 25.08.2010 15:03:
>
>> mir ist schon öfters bei Oldtimertreffen u.ä. aufgefallen, daß da häufig
>> Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen am Start sind, die aber deutsche
>> Besitzer haben und wohl auch normalerweise in Deutschland ihren Standort
>> haben.
>> Gerade bei britischen Fahrzeugen (Jaguar, Cobra, Rolls Royce u.s.w.) sieht
>> man das sehr häufig. Gibt es da eine Ausnahmeregelung für historische
>> Fahrzeuge, daß die unter bestimmten Bedingungen ihr ausländisches
>> Kennzeichen behalten dürfen? Oder ist das eher eine Grauzone, d.H. es wird
>> einfach geduldet, und wenn jemand meckert zahlt man eben die Strafe, ehe
>> man den alten E-Type mit einem deutschen Kennzeichen verschandelt?
>> Steuerlich wird sich das ja nicht viel tun, denn hätten die Fahrzeuge ein
>> deutsches Kennzeichen, wäre es sicher ein "H-"Kennzeichen?!
>
> Eine rechtliche Regelung, die sowas explizit erlaubt, gibt es definitiv
> nicht. Oft werden die ausländischen - oder auch alten deutschen
> Schilder, z.B. Besatzerkennzeichen - nur auf den Treffen gezeigt und
> während der Fahrt abgedeckt o.ä.
> Man kann aber davon ausgehen, dass je mehr ein Schild als Dekoration
> klar erkennbar ist, desto eher das von den Ordnungshütern toleriert
> wird.

Das ist klar. Aber bei einem Jaguar E-Type oder einer Cobra mit vorne
aufgeklebtem britischen Nummernschild würde ich erst mal nicht von Deko
ausgehen, das sind ja durchaus alltagstaugliche Fahrzeuge.

> Und auch je exotischer, un-europäischer ein Schilderformat ist.
> Ich hatte mal ein französisches Schild in der Heckscheibe, das ich auf
> Aufforderung eines Polizeibeamten entfernen musste. Auf meinen Einwand
> hin, dass sehr viele deutsche Fahrzeuge US-Kennzeichen am Auto hätten
> sagte er, dass das auch erkennbare Deko wäre und nicht zu Verwechslungen
> mit dem amtlichen Kennzeichen führen würde wie z.B. das französische.

Eine Nachbarin von mir hatte jahrelang einen R4 mit Pariser Kennzeichen.
Der war auch in Frankreich angemeldet. Hätte sie mal fragen sollen, wie
sowas geht (gut, das Ding stand die meiste Zeit in der Garage, da ist es
wohl nicht so aufgefallen).

Grüße,

Frank

Harald Hengel

unread,
Aug 26, 2010, 8:45:33 AM8/26/10
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Das ist klar. Aber bei einem Jaguar E-Type oder einer Cobra mit vorne
> aufgeklebtem britischen Nummernschild würde ich erst mal nicht von
> Deko ausgehen, das sind ja durchaus alltagstaugliche Fahrzeuge.

Im Alltag kommt das echte Kennzeichen per Magnetfolie drüber.

Harald

Harald Hengel

unread,
Aug 26, 2010, 8:42:29 AM8/26/10
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Das geht bestimmt, nur habe ich sowas im Hinterkopf, daß es auf den
> regelmäßigen Standort des Wagens ankommt, und nicht darauf, wo man ihn
> angemeldet hat.

Ich erinnere, dass früher die großen Autovermieter aus dem Grund ihre
Fahrzeuge verteilt in der Republik angemeldet hatten, heute sind sind
sie alle am Hauptsitz des Unternehmens angemeldet.
Ich erinnere den Begriff Zollverwendungsmissbrauch, allerdings hat die
EU eine Menge neue Regeln beschert und ich meine, dass du heute
praktisch jeder mit einem in der EU zugelassenem Fahrzeug fahren darf.
Genau weiss ich es allerdings nicht.

> Sonst ist man nämlich wegen Steuerhinterziehung
> (KfZ-Steuer) dran. Der Wagen müßte dann schon >160 Tage/Jahr in
> England stehen, im Zweifel müßte man das sogar nachweisen.

Ist es nicht so, dass die Behörde es nachweisen muss?
Die Regelung gilt für den Wohnsitz, gilt es auch für Fahrzeuge?
Ausserdem dürfte es schwer nachweisbar sein, wo der Wagen während der
überwiegenden Nichtnutzung herumsteht.

> Sonst könnte man ja ganz einfach eine Wagen mit viel Hubraum in
> irgendeinem Billigsteuerland anmelden (Briefkasten mieten), und damit
> in Deutschland herumfahren und mächtig KfZ-Steuer sparen.

Das könnte mit den jetztigen EU Regeln innerhalb der EU möglich sein.

>> Oder die Besitzer der britischen Oldtimer sind tatsächlich Briten,
>> evtl. Strohleute.
>

> Auch das ist natürlich denkbar, aber auch dann müßte der Wagen


> (strenggenommen) die meiste Zeit im Jahr im UK stehen.

Nur kann das keiner kontrollieren.
Vielleicht gibt es für solche Veranstaltungen auch Sonderregeln, dass im
Rahmen der Veranstaltung das historische Kennzeichen den Behörden, sowie
das echte gemeldet wird, so dass im Rahmen der Veranstaltung mit den
Kennzeichen gefahren werden darf.
Vielleicht aber auch, nimmt man ein paar hunderter Strafe in Kauf, für
Besitzer der Fahrzeuge ist das Wohl Kleingeld.

Harald

Dirk Schneïder

unread,
Aug 26, 2010, 5:32:28 PM8/26/10
to
Harald Hengel schrieb am 26.08.2010 14:45:

>> Das ist klar. Aber bei einem Jaguar E-Type oder einer Cobra mit vorne
>> aufgeklebtem britischen Nummernschild würde ich erst mal nicht von
>> Deko ausgehen, das sind ja durchaus alltagstaugliche Fahrzeuge.

> Im Alltag kommt das echte Kennzeichen per Magnetfolie drüber.

Die Magnetkennzeichen sind mir allerdings lediglich als rote
06er-Händlerschilder untergekommen, und selbst diese gibt es soweit ich
weiß heute nicht mehr oder nur äußerst selten. Reguläre
Kennzeichenschilder in Magnetausfertigung sind sicher nicht
zulassungsfähig. Genau wie Klebefolie auch schon extem selten ist. Eher
man die freiwillig zugeteilt bekommt, muss man das Auto so lange baulich
verändern, dass man es gleich verschrotten kann.

D.

Henning Koch

unread,
Aug 26, 2010, 7:17:55 PM8/26/10
to
On Thu, 26 Aug 2010 23:32:28 +0200, Dirk Schneïder wrote:

>Reguläre Kennzeichenschilder in Magnetausfertigung sind sicher nicht
>zulassungsfähig.

natürlich nicht, siehe §10 Absatz 5 FZV.

Wenn man ehrlich ist, erfüllen aber die heute üblichen
Kennzeichenträger auch nicht alle die Anforderung "fest angebracht".
Bei vielen kann man das Kennzeichenschild mir zwei Handgriffen
entfernen und wieder einsetzen...

Harald Hengel

unread,
Aug 26, 2010, 6:17:52 PM8/26/10
to
Dirk Schneïder schrieb:

>> Im Alltag kommt das echte Kennzeichen per Magnetfolie drüber.
>
> Die Magnetkennzeichen sind mir allerdings lediglich als rote
> 06er-Händlerschilder untergekommen, und selbst diese gibt es soweit
> ich weiß heute nicht mehr oder nur äußerst selten.

Es gibt Magnetfolie und es gibt Klebekennzeichen.
Wo ist jetzt das Problem diese zusammenzuführen?

> Reguläre
> Kennzeichenschilder in Magnetausfertigung sind sicher nicht
> zulassungsfähig.

Früher musstest du deinen Wagen vorführen, da wurde noch ein Licht- und
Bremsentest gemacht und dann ein ganz wichtiger Beamter die Plaketten
auf die Kennzeichen am Fahrzeug geklebt.
Heute legst du die Kennzeichen auf den Tisch, bekommst deine Plaketten
geklebt, gehst nach hause und befestigt deine Kennzeichen.
Ob es in der Polizeikontrolle stört wenn die Magnetfolie befestigt sind?
Ob es beachtet wird?

> Genau wie Klebefolie auch schon extem selten ist.

Klebefolie selten?
Wenn ich mich 100 Meter durch Strassen bewege sehe stolpere ich über
etliche Quadratmeter.
Ok, sie sind nicht als Autokennzeichen bedruckt, nicht unbedingt
schwarz-weiss, aber du kannst draufdrucken lassen was du willst.

> Eher man die freiwillig zugeteilt bekommt, muss man das Auto so lange
> baulich verändern, dass man es gleich verschrotten kann.

Sicher?
Speziell bei Oldtimern, die seinerziet klassisch solche Kennzeichen
hatten, stelle ich mir das nicht als Problem vor.

Harald

Frank Hucklenbroich

unread,
Aug 27, 2010, 2:49:26 AM8/27/10
to
Am Thu, 26 Aug 2010 23:32:28 +0200 schrieb Dirk Schneïder:

> Genau wie Klebefolie auch schon extem selten ist. Eher
> man die freiwillig zugeteilt bekommt, muss man das Auto so lange baulich
> verändern, dass man es gleich verschrotten kann.

Wieso sind diese Klebekennzeichen eingentlich aus dem Straßenbild
verschwunden? Ich hatte 1991 einen Mazda MX-5, da wollte ich explizit kein
Klebekennzeichen, weil der Wagen keinerlei Stoßfänger hat und so wenigstens
das Kennzeichen vorne dran noch ein klein wenig schützt, wenn man vorne
etwas leicht touchiert.

Die meisten der ersten MX-5 hatten damals aber Klebekennzeichen, so war
mein Eindruck.

Heutzutage sieht man das in der Tat nur noch extrem selten.

Grüße,

Frank

Dirk Schneïder

unread,
Aug 27, 2010, 6:57:22 AM8/27/10
to
Harald Hengel schrieb am 27.08.2010 00:17:

>> Genau wie Klebefolie auch schon extem selten ist.

> Klebefolie selten?
> Wenn ich mich 100 Meter durch Strassen bewege sehe stolpere ich über
> etliche Quadratmeter.
> Ok, sie sind nicht als Autokennzeichen bedruckt, nicht unbedingt
> schwarz-weiss, aber du kannst draufdrucken lassen was du willst.

Hm? Natürlich meinte ich nicht normale Klebefolie sondern "amtliche
Kraftfahrzeugkennzeichenschilder in Klebefolienausführung". Klar kann
man die irgendwo im Sieb- oder Digitaldruck mit etwas bedrucken, das wie
ein Autokennzeichen aussieht, aber deswegen bekommst du noch lange kein
Zulassungssiegen am Amt dafür. Diese Folien an Sportwagen sind zumindest
sehr, sehr selten.

D.

Harald Hengel

unread,
Aug 27, 2010, 5:06:44 AM8/27/10
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Heutzutage sieht man das in der Tat nur noch extrem selten.

Mir ist lange kein Fahrzeug mehr untergekommen, welches keinen geigneten
Kennzeichenhalter hat. Und mit einem leeren Kennzeichenhalter und
Klebekennzeichen auf der Haube sieht das nicht schön aus.
Möglicherweise ist es in der STVZO zu suchen, wo die Anbringung, Winkel
etc. recht präzise vorgeschrieben sind und ein aktuelles Fahrzeug daher
mit geeigneten Haltern daherkommen muss um eine Zulassung zu bekommen.

Harald

Harald Hengel

unread,
Aug 27, 2010, 9:02:05 AM8/27/10
to
Dirk Schneīder schrieb:

> Diese Folien an Sportwagen
> sind zumindest sehr, sehr selten.

Stimmt, ich vermute es korreliert mit der Anzahl geeigneter Fahrzeuge.
;-)

Harald

Henning Koch

unread,
Aug 27, 2010, 3:06:34 PM8/27/10
to
On Fri, 27 Aug 2010 11:06:44 +0200, Harald Hengel wrote:

>Mir ist lange kein Fahrzeug mehr untergekommen, welches keinen geigneten
>Kennzeichenhalter hat. Und mit einem leeren Kennzeichenhalter und
>Klebekennzeichen auf der Haube sieht das nicht schön aus.
>Möglicherweise ist es in der STVZO zu suchen, wo die Anbringung, Winkel
>etc. recht präzise vorgeschrieben sind und ein aktuelles Fahrzeug daher
>mit geeigneten Haltern daherkommen muss um eine Zulassung zu bekommen.

knapp daneben, aber nicht ganz verkehrt:

Die FZV stellt Anforderungen an die Anbringung und Sichtwinkel des
Kennzeichens. Die sind mit Klebekennzeichen nicht immer so ganz leicht
zu erfüllen!

Ausserdem verlangen die EG-Richtlinien für die Typgenehmigungen einen
geeigneten Anbringungsort für ds Kennzeichen.

Michael Wang

unread,
Aug 27, 2010, 3:31:12 PM8/27/10
to
Henning Koch schrieb:

>
> Die FZV stellt Anforderungen an die Anbringung und Sichtwinkel des
> Kennzeichens. Die sind mit Klebekennzeichen nicht immer so ganz leicht
> zu erfüllen!
>
> Ausserdem verlangen die EG-Richtlinien für die Typgenehmigungen einen
> geeigneten Anbringungsort für ds Kennzeichen.
>

Noch anders:

Laut deutscher StVZO hat das Kennzeichen _geprägt_ zu sein... und das
geht bei Folie schlecht... WIMRE war das die schlagende Begründung
dafür, Klebekennzeichen nur in absoluten Ausnahmefällen zu genehmigen.

Gruß
Micha

Tom Schneider

unread,
Aug 27, 2010, 5:15:45 PM8/27/10
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Hallo,
>
> mir ist schon öfters bei Oldtimertreffen u.ä. aufgefallen, daß da häufig
> Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen am Start sind, die aber deutsche
> Besitzer haben und wohl auch normalerweise in Deutschland ihren Standort
> haben.

Ich kenne nur die 'klassische' Regelung: Ein Fahrzeug darf mit beliebiger
Zulassung in jedem Land von jeder Person bewegt werden. Einzige Ausnahme:
wenn die Person im Land ihres Wohnsitzes fährt, dann darf sie nur Fahrzeuge
mit dem Kennzeichen des eigenen Landes bewegen.

Es gibt da geringe Ausnahmen, wenn z.B. ein französischer Besucher mit
seinem in Frankreich zugeklassenen Auto in Deutschland ist, darf der
deutsche Gastgeber das Auto bewegen, wenn der französische Halter mitfährt,
weil man dann von einer Hilfestellung für den Franzosen ausgehen darf.

Henning Koch

unread,
Aug 27, 2010, 7:44:55 PM8/27/10
to
On Fri, 27 Aug 2010 21:31:12 +0200, Michael Wang wrote:

>Noch anders:
>
>Laut deutscher StVZO hat das Kennzeichen _geprägt_ zu sein...

wo soll denn das in der StVZO stehen?

(und warum überhaupt dort?!)

Harald Hengel

unread,
Aug 28, 2010, 4:35:36 AM8/28/10
to
Tom Schneider schrieb:

> Ich kenne nur die 'klassische' Regelung: Ein Fahrzeug darf mit
> beliebiger Zulassung in jedem Land von jeder Person bewegt werden.

Diese Regelung kenne ich nicht.
Die Regelung sie ich kenne ist, dass nur ein in Deutschland zugelassenes
Fahrzeug von jemanden mit Wohnsitz in Deutschland gefahren werden darf.
Es gibt ein paar Ausnahmen, so darf z.B. im Rahmen einer Reparatur eine
Probefahrt mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug gemacht werden.

Im Grunde müsste auch ein ausländischer Urlauber sein Fahrzeug in
Deutschland zulassen, wollte er damit in Deutschland fahren, dafür gibt
es Ausnahmereglungen, die im das Fahren für einen begrenzten Zeitraum
erlauben.

> Einzige Ausnahme: wenn die Person im Land ihres Wohnsitzes fährt,
> dann darf sie nur Fahrzeuge mit dem Kennzeichen des eigenen Landes
> bewegen.

Naja, die Regel ist bei dir die Ausnahme?

> Es gibt da geringe Ausnahmen, wenn z.B. ein französischer Besucher mit
> seinem in Frankreich zugeklassenen Auto in Deutschland ist, darf der
> deutsche Gastgeber das Auto bewegen, wenn der französische Halter
> mitfährt, weil man dann von einer Hilfestellung für den Franzosen
> ausgehen darf.

Und die Werkstatt im Rahmen einer Probefahrt.
Der Deutsche darf auch eine Erledigung für den Franzosen ohne Begleitung
machen, so weit ich ich weiss.

Mir ist unklar, warum nach deiner Aussage ein Engländer mit einem
Fahrzeug französicher Zulassung in D fahren darf.

So weit ich weiss darf der Franzose im Rahmen des Gastrechts in einem
beschränkten Zeitraum sein Fahrzeug in D fahren.

Allerdings haben EU Regelungen wohl einiges verändert, ich bin mit
meinem Wissen nicht auf aktuellem Stand.

Harald

Harald Hengel

unread,
Aug 28, 2010, 3:53:45 AM8/28/10
to
Henning Koch schrieb:

Weil man es dort eigentlich vermuten würde.
Wie ich eben lese wird die STVZO aufgelöst.
Wir wären ja nicht in Deutschland wenn man nicht alles immer weiter
verkomplizieren würde.
Seit 2007 findest du es wohl in in der FZV und DIN 74069.

Harald


Michael Wang

unread,
Aug 28, 2010, 1:01:29 PM8/28/10
to
Tom Schneider schrieb:

> Ich kenne nur die 'klassische' Regelung: Ein Fahrzeug darf mit
> beliebiger Zulassung in jedem Land von jeder Person bewegt werden.
> Einzige Ausnahme: wenn die Person im Land ihres Wohnsitzes fährt, dann
> darf sie nur Fahrzeuge mit dem Kennzeichen des eigenen Landes bewegen.
>
> Es gibt da geringe Ausnahmen, wenn z.B. ein französischer Besucher mit
> seinem in Frankreich zugeklassenen Auto in Deutschland ist, darf der
> deutsche Gastgeber das Auto bewegen, wenn der französische Halter
> mitfährt, weil man dann von einer Hilfestellung für den Franzosen
> ausgehen darf.

Das ist so nicht richtig. Richtig ist, dass ich als Deutscher auch in
Deutschland beliebig Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung fahren darf,
sogar welche, die auf mich angemeldet sind. Hierzulande ist nämlich nur
entscheidend, wo der regelmäßige Standort des Fahrzeugs ist (übersetzt:
Wo sich das Fahrzeug mehr als WIMRE 6 Monate pro Jahr aufhält). Ist das
Auto mehr als 6 Monate pro Jahr in D, muss es eine deutsche Zulassung
haben, auch wenn es einem Ausländer gehört (z.B. wenn der Ausländer in
D. einen Nebenwohnsitz hat und das Auto vor allem dort genutzt wird).
Habe ich hingegen als Deutscher einen Nebenwohnsitz im Ausland und ein
Fahrzeug dort zugelassen, darf ich selbstverständlich auch hier damit
fahren, solange dies nur kurzzeitig der Fall ist und der Wagen hinterher
wieder an den hauptsächlichen Standort im Ausland zurückkehrt. Muß halt
im Fall des Falles nachgewiesen werden, wobei ich grad nicht genau weiß
wer in der Beweispflicht wäre...

Gruß
Micha


Henning Koch

unread,
Aug 28, 2010, 3:06:21 PM8/28/10
to
On Sat, 28 Aug 2010 09:53:45 +0200, Harald Hengel wrote:

>>> Noch anders:
>>>
>>> Laut deutscher StVZO hat das Kennzeichen _geprägt_ zu sein...
>>
>> wo soll denn das in der StVZO stehen?
>>
>> (und warum überhaupt dort?!)
>
>Weil man es dort eigentlich vermuten würde.

ja, wenn man sich in den letzten drei bis vier Jahren nicht mit der
Zulassungs-Thematik beschäftigt hat...

>Seit 2007 findest du es wohl in in der FZV und DIN 74069.

*seufz*

und wo dort?

(Ich habe in beiden nachgelesen und die von dir behauptete Forderung
nicht gefunden...)

Harald Hengel

unread,
Aug 28, 2010, 5:03:40 PM8/28/10
to
Henning Koch schrieb:

>> Weil man es dort eigentlich vermuten würde.
>
> ja, wenn man sich in den letzten drei bis vier Jahren nicht mit der
> Zulassungs-Thematik beschäftigt hat...
>
>> Seit 2007 findest du es wohl in in der FZV und DIN 74069.
>
> *seufz*
>
> und wo dort?

Da musst du suchen, zumindest laut Wikipedia soll es dort stehen.

> (Ich habe in beiden nachgelesen und die von dir behauptete Forderung
> nicht gefunden...)

Die Forderung habe ich nicht behauptet.

Harald

Sebastian Suchanek

unread,
Sep 2, 2010, 2:49:17 AM9/2/10
to
Am 26.08.2010 08:18, schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Wed, 25 Aug 2010 15:52:19 +0200 schrieb Harald Hengel:
>
>> [...]

>> Allerdings sind die Fahrzeuge und deren Erhalt nicht ganz billig, also
>> Leute mit Geld, die könnten einen Sitz in GB haben.
>> Dann gibt es noch die Landlords, gabe es bei Ebay soweit ich erinnere
>> für 29 Euro, ein cm² Land und du darfst dich Lord of irgendwas nennen.
>> Lord bedeutet in dem Fall Landbesitzer und hat nicht mit Adel zu tun.
>> Möglicherweise kannst du auf so einen Flecken Land auch ein Auto
>> anmelden.
>
> Das geht bestimmt, nur habe ich sowas im Hinterkopf, daß es auf den
> regelmäßigen Standort des Wagens ankommt, und nicht darauf, wo man ihn
> angemeldet hat. Sonst ist man nämlich wegen Steuerhinterziehung
> (KfZ-Steuer) dran. Der Wagen müßte dann schon>160 Tage/Jahr in England
> stehen, im Zweifel müßte man das sogar nachweisen.
>
> Sonst könnte man ja ganz einfach eine Wagen mit viel Hubraum in irgendeinem
> Billigsteuerland anmelden (Briefkasten mieten), und damit in Deutschland
> herumfahren und mächtig KfZ-Steuer sparen.
>[...]

Hmm, letzteres könnte evtl. ein Grund dafür sein, warum ich kürzlich im
Rhein-Main-Gebiet ein 08/15-SUV (also nix besonders teures) mit
irgendwelchen arabischen(!) Kennzeichen gesehen habe. (CD/CC-Zeichen
waren auch keine zu sehen.)
Will sagen: Vielleicht hat der Besitzer genau das probiert...


Tschüs,

Sebastian

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