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Spurverbreiterungen eintragen lassen

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Bernhard Lang

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Mar 30, 2004, 3:32:30 AM3/30/04
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Hallo NG,

habe mir vor kurzem ne Spurverbreiterung von Hamann für meinen Peugeot
zugelegt.
Die Distanzscheiben haben ABE. Muss ich die Dinger dennoch eintragen
lassen?
Oder reicht es evtl. auch, wie bei manch anderen Veränderungen die
Eintragung bei der nächsten HU und AU vornehmen zu lassen?

Danke schon mal für die Infos!

Gruß

Yogi-Baer

unread,
Mar 30, 2004, 8:21:34 AM3/30/04
to
Hallo Bernhard,

ABE mitführen -> keine Eintragung erforderlich.

Eintragung in die Papiere kostet Geld, ist aber nicht notwendig (Siehe oben)

Spurverbreiterungen werden meines Wissen auch erst eingetragen, wenn die
entsprechenden breiteren Felgen genutzt werden.

Auch hier gilt: ABE bei den mitgeführten Papieren -> keine Eintragung
erforderlich.


"Bernhard Lang" <bernha...@lew.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ac54781f.04033...@posting.google.com...

Markus Müller

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Mar 30, 2004, 12:13:43 PM3/30/04
to
Yogi-Baer wrote:

> Hallo Bernhard,
>
> ABE mitführen -> keine Eintragung erforderlich.

Woher nimmst Du diese Weisheit?

Gruß,
Markus

Bernhard Lang

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Mar 31, 2004, 1:03:10 AM3/31/04
to
Hey Super,

Danke für die Antwort.
Dann kann ich mir das Geld ja echt sparen.
Die Felgen hab ich bereits eintragen lassen, da muss ich also au nix mehr beachten!

Gruß

Christian Werker

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Mar 31, 2004, 2:57:29 AM3/31/04
to
Bernhard Lang schrieb:

> Dann kann ich mir das Geld ja echt sparen.

Hmm, ich stell mir grad Dein Gesicht vor, wenn Du von der Rennleitung mal
angehalten wirst und die Dir erklären, daß die doch eintragungspflichtig
sind ...

> Die Felgen hab ich bereits eintragen lassen, da muss ich also au nix mehr beachten!

Ist das eine Aussage oder eine Frage? Du solltest Deine Satzzeichen
vielleicht nochmal überdenken.

Warum guckst Du nicht in die ABE, da steht drin, ob und wann eintragungs-
pflichtig oder nicht. Verallgemeinern kann man sowas nicht, dafür gibt zu
viele unterschiedliche ABEs.

MfG

Christian

Kay-Uwe Pesch

unread,
Mar 31, 2004, 3:09:40 PM3/31/04
to
Bernhard Lang schrieb

> Danke für die Antwort.
> Dann kann ich mir das Geld ja echt sparen.
> Die Felgen hab ich bereits eintragen lassen, da muss ich also au nix mehr beachten!

Moment, wie soll ein Bär Ahnung von der StVZO haben? Langsam, ganz
langsam!

Also: Die Eintragung Deiner Räder ist in dem Moment hinfällig, sobald
Fahrwerksteile verändert werden, die Einfluss haben könnten auf die
Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination. Spurplatten mit ABE können
nur dann (und _NUR_ dann) eintragungsfrei sein, wenn sie in Verbindung
mit Serienrädern verwendet werden _UND_ die Eintragung im
Verwendungsbereich der ABE für nicht erforderlich erklärt wird.

Lies in Ruhe die Anlage zur ABE durch, schau, dass Du Dein Auto
findest und sieh nach, mit welchen Auflagen die Montage der
Spurplatten verbunden ist.

Oder fahr sofort mit den Spurplatten und den montierten Alus zur
Prüfstelle Deines geringsten Misstrauens, der Kollege dort schaut sich
das sicher gern mal an.

Gruß - Kay

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