Am 24.02.2017 um 17:55 schrieb Frank Kemper:
> In article <o8p7e4$v92$
1...@news.albasani.net>,
H.Be...@gmx.de says...
>>
>> Hallo,
>>
>> macht es beim Kauf eines Gebrauchten (vom Händler) Sinn, eine angebotene
>> Gebrauchtwagengarantie (für ein Jahr 150 Euro) abzuschließen, oder ist
>> das rausgeschmissenes Geld?
>
> Ich hatte in den 90er Jahren zweimal Autos vom Händler und habe jeweils
> Gebrauchtwagengarantien abgeschlossen. Beim einen hat sie mir Tausende
> gespart, beim anderen immerhin ein paar hundert Euro.
>
> Das Wichtige bei den Dingern ist, dass es sich um eine Garantie und
> nicht um eine Gewährleistung handelt.
Ist es ja. Ich halte "Reparaturkostenversicherung auf die wichtigsten
Funktionsteile" für den passendsten Begriff. Das drückt den
Versicherungscharakter besser aus.
Auch die Car Garantie ist damit eine Reparaturkostenversicherung vom
freien Markt. Mit der Garantie des Herstellers (z.B. Audi oder Subaru)
hat sie nichts zu tun.
> Laut Gesetzgeber ist ein Händler,
> der einem Privatkunden eine Sache verkauft, verpflichtet, zwei Jahre
> Gewährleistung auf die fehlerfreie Auslieferung zu geben. Diese zwei
> Jahre können (und werden) bei gebrauchten Autos auf ein Jahr verkürzt.
>
> Das bedeutet in der Praxis, dass bei einem Gebrauchtwagen, den du vom
> Händler kaufst, bei jedem Defekt, der nicht eindeutig Verschleißteile
> betrifft,
Eher so:
... bei Defekten, die untypisch sind für Preis, Alter und Laufleistung
des Fahrzeugs, und die (zumindest in ihrer Anlage) bei Übergabe des
Fahrzeugs bereits vorlagen und die nicht im Kaufvertrag bereits genannt
wurden ...
Diese zählen als Sachmängel (M).
Sonst zählt es als normaler Verschleiß (V), der eingepreist ist in den
Fahrzeugpreis des Gebrauchtwagens.
ADAC-Datenbank zu Gerichtsurteilen (M/V), da wird das dann mal plastischer:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/2014-52-Mangel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf
> davon ausgegangen wird, dass dieser Defekt bereits bei
> Übergabe des Autos vorhanden war. Das Problem ist, dass es eine
> Beweislast gibt, die sich umkehrt. Bei einem Jahr hat der Händler in den
> ersten sechs Monaten die Pflicht zu beweisen, dass der Schaden noch
> nicht da war, als du das Auto bekommen hast. Das kann er im Regelfall
> nicht, weshalb er den Schaden beheben muss.
Steht alles im BGB, Titel 1 - Kauf, Tausch (§§ 433 - 480).
Hier zusammengefasst:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Reparatur ist der häufigste Weg, aber man kann auch einen Preisnachlass
oder Lieferung eines Ersatzfahrzeugs aushandeln.
> Nach sechs Monaten kehrt
> sich die Geschichte um. Jetzt musst du beweisen, dass der Schaden
> bereits da war, als du das Auto gekauft hast. Das kannst du nicht,
> weshalb aus dem einen Jahr Gewährleistung in der Praxis sechs Monate
> werden.
Jepp.
> Diese Gewährleistung hat den Vorteil, dass sie dich nichts kostet
Eher: sie ist schon in den Fahrzeugpreis eingepreist. Und kostet Nerven,
die Durchsetzung zu erstreiten, falls sich der Händler unkooperativ zeigt.
> und
> dass sie nicht mit Pflichten verbunden ist.
Naja, es ist eine Pflicht des Kunden, genau diesen Händler auch wieder
aufzusuchen und zu verständigen und dort die Behebung des vermeintlichen
Sachmangels. Wer bei Import-Export-Juri oder Yussuf eingekauft hat, hat
dann auch nur ihn als Ansprechpartner für die Reparatur.
> Du musst also nicht z.B.
> bestimmte Service-Intervalle einhalten oder zu bestimmten Werkstätten
> gehen. Ein Handicap bei der Gewährleistung ist, dass der Händler die
> Freiheit hat den Schaden selbst zu beheben. Das kann zum Problem werden,
> wenn der Händler nicht am Ort ist.
Jepp.
> Eine Gebrauchtwagengarantie ist dagegen ein frei ausgehandelter Vertrag
> mit Rechten und Pflichten für beide. Da ist es sehr sinnvoll, die
> Vertragsbedingungen gut durchzulesen. Die Garantie funktioniert in der
> Regel so, dass bestimmte Komponenten versichert sind.
Richtig, die abschließende (!!) Liste steht ja auch dort drin.
Also: alles, was da nicht drin steht ist auch nicht versichert. Egal ob
Luxusauto oder nicht.
> Wenn davon etwas
> kaputt geht, dann übernimmt die Versicherung in der Regel die kompletten
> Arbeitskosten für den Schaden,
Aber nur bis zur Höhe des Fahrzeugpreises.
> aber für die Ersatzteile übernimmt sie
> nur einen bestimmten Prozentsatz. Bei mir war das so, dass bis 50.000 km
> 100% des Teils bezahlt wurde, bis 60.000 km 90%, bis 70.000 km 80% und
> so weiter.
Ist dort auch so.
Bis 50.000 km - 100%
60.000 km - 90%
70.000 km - 80%
80.000 km - 70%
90.000 km - 60%
100.000 km - 50%
über 100.000 km - 40% // das übernehmen sie immer
> Der Gedanke dahinter ist, dass ein Auto mit 80.000 km auf der
> Uhr natürlich an Wert gewinnt, wenn zum Beispiel ein neuer Motor
> eingebaut werden muss.
Ich denke, der Gedanke ist eher: da Auto mit so vielen km war ja dann
auch bei Kauf schon billiger.
> In meinem Fall war das so, dass bei meinem Auto
> bei 55.000 km das Automatikgetriebe kaputt ging und für über 7.000 Mark
> ausgetauscht werden musste (da freut man sich, wenn man das Auto ein
> Jahr zuvor für 17.000 Mark gekauft hat). Von dem Schaden habe ich dann
> 700 Mark Selbstbeteiligung bezahlt, den Rest hat die Versicherung
> übernommen.
>
> Dummerweise sind viele Sachen von der Garantie ausgenommen, zum Beispiel
> typischerweise Dichtungen und elektrische Leitungen.
Jepp. Bei seiner Sache dort ist ja eine abschließende Inklusiv-Liste
genannt. Die Ausschlussliste ergibt sich dann indirekt.
> Das kann doof sein,
> wenn dir zum Beispiel bei deinem Gebrauchtwagen eine Achsmanschette
> reißt.
Die ist eh nicht drin in seiner Liste. :-)
> Die Manschette kostet 50 Euro - und der Einbau ein paar hundert
> Euro. Oder denk an eine Zylinderkopfdichtung.
Die ist genannt.
Aber z.B. Folgeschäden sind in der Regel nicht versichert. Dann wird
zwar z.B. die Wasserpumpe bezahlt, aber nicht der Motor, der wegen
Überhitzung einen Kolbenfresser erlitten hat.
Hintergrund hier: man will den Kunden in der Pflicht lassen, achtsam zu
bleiben und früh reparieren zu lassen.
> Man muss auch auf Klauseln achten, welche Wartung man selbst nachweisen
> muss. Müssen alle Services bei einem Vertragshändler gemacht werden?
"Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der der
Käufer/Garantienehmer:
an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder
empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim
Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten
Vertragswerkstatt durchführen zu lassen;"
Also: ja. Entweder beim Verkäufer/Garantiegeber oder in vom Hersteller
anerkannten Vertragswerkstätten.
> Also genau lesen. Dafür rechnet meist die Versicherung mit jeder
> Fachwerkstatt ab, du musst also nicht zu dem Händler, von dem du das
> Auto hast.
Jepp. Manche haben auch eine Liste von assoziierten Werkstätten (diese
dort aber nicht). Das ist in Mode gekommen, seitdem die Werkstätten ggü.
den Reparaturkostenversicherung auch schon mal sehr großzügig
abgerechnet haben.
> Ich finde, dass solche Versicherungen heute nicht mehr so wichtig sind
> wie vor der Einführung der Gewährleistung. Man hat ja meistens die
> Angst, dass einem bei einem Gebrauchtkauf der Händler irgendeine Zitrone
> unterjubelt, und kaum ist man vom Hof, geht alles kaputt. Dagegen
> schützt einen halbwegs die gesetzliche Gewährleistung. Und ein Getriebe,
> das schon ein paar Jahre alt ist und dann ein halbes jahr lang
> problemlos läuft, das wird dann wohl auch noch länger halten.
Prinzip Hoffnung. :-)
> Andererseits: Wenn der Gebrauchtwagen ein Luxusauto ist, mit
> entsprechend teurer Technik, würde ich mir das schon überlegen, wenn die
> Versicherung nicht so teuer ist.
Zurück zur Ausgangsfrage.
Erfahrung bei uns (gebrauchten Mazda bei einem VW-Autohaus gekauft, 4J,
40 TKM, 8000 EUR):
Klimakondensator mit Leck (vermutlich Steinschlag) => defekt im
Garantiezeitraum. Wurde sogar übernommen (um 500 EUR) von der
CarGarantie. Hätte ich nicht gedacht.
In einem anderen Fall bei uns (ohne CG gekauft, wurde auch nicht
angeboten): ein Marken-Autohaus (Mercedes-Autohaus mit vielen Filialen,
gebrauchten Toyota (6 Jahre, 28 TKM, 11.000 EUR) dort gekauft) hat auch
seine Gewährleistung ordentlich erfüllt. Waren aber nur Kleinigkeiten.
Also CG abschließen oder nicht? => Man kann sich nochmal die konkreten
Eckpunkte des Fahrzeugs anschauen:
* sein Alter
* seine Laufleistung
* seine Ausstattungsliste und Preisniveau (Lada ist anders als Lexus)
* die Verlässlichkeit des Händlers
* die Inspektionskosten bei den Vertragswerkstätten
Aber im Prinzip => Machen. :-) Für 150 EUR ist das doch wenig Kohle. Ein
bisschen mehr Sicherheit für 6 Monate mehr hat man so. Zum
überschaubaren Preis. Sonst bin ich kein Freund von Versicherungen, aber
150 EUR klingen ziemlich günstig.
Grüße,
Ralf