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"Car Garantie" bei Gebrauchtwagenkauf, sinnvoll oder rausgeschmissenes Geld?

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Harald Beukel

unread,
Feb 24, 2017, 7:03:17 AM2/24/17
to
Hallo,

macht es beim Kauf eines Gebrauchten (vom Händler) Sinn, eine angebotene
Gebrauchtwagengarantie (für ein Jahr 150 Euro) abzuschließen, oder ist
das rausgeschmissenes Geld?

Die genauen Bedingungen: http://www.se-car.de/leistungen/garantie.htm

Hat da jemand persönliche Erfahrungen gemacht?

Grüße

ma...@invalid.invalid

unread,
Feb 24, 2017, 9:08:02 AM2/24/17
to
Das ist halt nicht eine Garantie, sondern eine Versicherung, mit den
angegebenen Leistungen. Versichern soll man Risiken, die man nicht selbst
decken kann.

Für den Händler macht es Sinn, weil er Deine Gewährleistungsansprüche
damit abwimmeln kann. Ich würde ihm anbieten, dass er die Garantie
selbst abschliessen kann. Wenn Du ein gewährleistungspflichtiges Problem
mit dem Auto hast, kann er die Garantie zu seiner Kostenerstattung
einsetzen. Er ist Dir für das Jahr sowieso verpflichtet.

cu
.\\arc

Sebastiaan Jeworowski

unread,
Feb 24, 2017, 10:57:43 AM2/24/17
to
Am 24.02.2017 um 13:03 schrieb Harald Beukel:
> Hallo,
>
> macht es beim Kauf eines Gebrauchten (vom Händler) Sinn, eine angebotene
> Gebrauchtwagengarantie (für ein Jahr 150 Euro) abzuschließen, oder ist
> das rausgeschmissenes Geld?

Die meisten Gebrauchtwagenhändler verkaufen garnicht ohne so eine
Gebrauchtwagengarantie.
Wir hatte Glück im Unglück bei einem jungen Gebrauchten vom VW Autohaus.
Nach knapp 3 Monaten Ausfall des DSG7.
Abgerechneter Schaden mit dem Versicherer um 2000€.
Ursache:Kurzschluss im Schaltblock(Unterhalb des Automatikwählhebels)
und ein abgerauchtes Steuergerät.

-bas-

--

Im Norden zuhause:54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
Bitte nur in die Newsgroup antworten.Die Mailadressen
sind gültig werden aber selten gelesen!

Matthias Frank

unread,
Feb 24, 2017, 11:21:45 AM2/24/17
to
Am 24.02.2017 um 13:03 schrieb Harald Beukel:
> Hallo,
>
> macht es beim Kauf eines Gebrauchten (vom Händler) Sinn, eine angebotene
> Gebrauchtwagengarantie (für ein Jahr 150 Euro) abzuschließen, oder ist
> das rausgeschmissenes Geld?
>


Na ja was ist das Problem bei einem Gebrauchten?

Du weißt nicht wie der Vorbesitzer damit umgegangen ist und bei
einer Probefahrt kann man auch nicht alles testen. Manch
Problem oder Schaden tritt erst nach einiger Zeit hervor.
Vielleicht hat der Vorbesitzer auch pfuschmässig das
Problem behoben und wie gesagt nach wenigen Wochen oder
Monaten tritt es wieder auf.

Dagegen hilft diese Garantie, zumindest bei den genannten
Teilen.

Letztlich auch was fürs eigene Gewissen.

Und kommt natürlich auch darauf an wie alt der Wagen nun ist,
2 Jahre oder 5 oder noch mehr und wie viele km er drauf hat.

Bei einem 2 Jahre alten Auto mit z.b. 40.000 km würde ich
davon ausgehen, dass die Produktionsfehler mittlerweile
raus, sind und das Teil eigentlich bis 100.000 km nichts mehr
haben sollte.
Will man das Risiko nicht eingehen, zahlt man 150 €

Frank Kemper

unread,
Feb 24, 2017, 11:55:03 AM2/24/17
to
In article <o8p7e4$v92$1...@news.albasani.net>, H.Be...@gmx.de says...
>
> Hallo,
>
> macht es beim Kauf eines Gebrauchten (vom Händler) Sinn, eine angebotene
> Gebrauchtwagengarantie (für ein Jahr 150 Euro) abzuschließen, oder ist
> das rausgeschmissenes Geld?

Ich hatte in den 90er Jahren zweimal Autos vom Händler und habe jeweils
Gebrauchtwagengarantien abgeschlossen. Beim einen hat sie mir Tausende
gespart, beim anderen immerhin ein paar hundert Euro.

Das Wichtige bei den Dingern ist, dass es sich um eine Garantie und
nicht um eine Gewährleistung handelt. Laut Gesetzgeber ist ein Händler,
der einem Privatkunden eine Sache verkauft, verpflichtet, zwei Jahre
Gewährleistung auf die fehlerfreie Auslieferung zu geben. Diese zwei
Jahre können (und werden) bei gebrauchten Autos auf ein Jahr verkürzt.

Das bedeutet in der Praxis, dass bei einem Gebrauchtwagen, den du vom
Händler kaufst, bei jedem Defekt, der nicht eindeutig Verschleißteile
betrifft, davon ausgegangen wird, dass dieser Defekt bereits bei
Übergabe des Autos vorhanden war. Das Problem ist, dass es eine
Beweislast gibt, die sich umkehrt. Bei einem Jahr hat der Händler in den
ersten sechs Monaten die Pflicht zu beweisen, dass der Schaden noch
nicht da war, als du das Auto bekommen hast. Das kann er im Regelfall
nicht, weshalb er den Schaden beheben muss. Nach sechs Monaten kehrt
sich die geschichte um. Jetzt musst du beweisen, dass der Schaden
bereits da war, als du das Auto gekauft hast. Das kannst du nicht,
weshalb aus dem einen Jahr Gewährleistung in der Praxis sechs Monate
werden.

Diese Gewährleistung hat den Vorteil, dass sie dich nichts kostet und
dass sie nicht mit Pflichten verbunden ist. Du musst also nicht z.B.
bestimmte Service-Intervalle einhalten oder zu bestimmten Werkstätten
gehen. Ein Handicap bei der Gewährleistung ist, dass der Händler die
Freiheit hat den Schaden selbst zu beheben. Das kann zum Problem werden,
wenn der Händler nicht am Ort ist.

Eine Gebrauchtwagengarantie ist dagegen ein frei ausgehandelter Vertrag
mit Rechten und Pflichten für beide. Da ist es sehr sinnvoll, die
Vertragsbedingungen gut durchzulesen. Die Garantie funktioniert in der
Regel so, dass bestimmte Komponenten versichert sind. Wenn davon etwas
kaputt geht, dann übernimmt die Versicherung in der Regel die kompletten
Arbeitskosten für den Schaden, aber für die Ersatzteile übernimmt sie
nur einen bestimmten Prozentsatz. Bei mir war das so, dass bis 50.000 km
100% des Teils bezahlt wurde, bis 60.000 km 90%, bis 70.000 km 80% und
so weiter. Der Gedanke dahinter ist, dass ein Auto mit 80.000 km auf der
Uhr natürlich an Wert gewinnt, wenn zum Beispiel ein neuer Motor
eingebaut werden muss. In meinem Fall war das so, dass bei meinem Auto
bei 55.000 km das Automatikgetriebe kaputt ging und für über 7.000 Mark
ausgetauscht werden musste (da freut man sich, wenn man das Auto ein
Jahr zuvor für 17.000 Mark gekauft hat). Von dem Schaden habe ich dann
700 Mark Selbstbeteiligung bezahlt, den Rest hat die Versicherung
übernommen.

Dummerweise sind viele Sachen von der Garantie ausgenommen, zum Beispiel
typischerweise Dichtungen und elektrische Leitungen. Das kann doof sein,
wenn dir zum Beispiel bei deinem Gebrauchtwagen eine Achsmanschette
reißt. Die Manschette kostet 50 Euro - und der Einbau ein paar hundert
Euro. Oder denk an eine Zylinderkopfdichtung.

Man muss auch auf Klauseln achten, welche Wartung man selbst nachweisen
muss. Müssen alle Services bei einem Vertragshändler gemacht werden?
Also genau lesen. Dafür rechnet meist die Versicherung mit jeder
Fachwerkstatt ab, du musst also nicht zu dem Händler, von dem du das
Auto hast.

Ich finde, dass solche Versicherungen heute nicht mehr so wichtig sind
wie vor der Einführung der Gewährleistung. Man hat ja meistens die
Angst, dass einem bei einem Gebrauchtkauf der Händler irgendeine Zitrone
unterjubelt, und kaum ist man vom Hof, geht alles kaputt. Dagegen
schützt einen halbwegs die gesetzliche Gewährleistung. Und ein Getriebe,
das schon ein paar Jahre alt ist und dann ein halbes jahr lang
problemlos läuft, das wird dann wohl auch noch länger halten.

Andererseits: Wenn der Gebrauchtwagen ein Luxusauto ist, mit
entsprechend teurer Technik, würde ich mir das schon überlegen, wenn die
Versicherung nicht so teuer ist.

Frank

--
Jetzt neu: Red Bullet - ein Roman von Frank Kemper:
http://www.amazon.de/dp/B00AXNQPZI

Ralf Koenig

unread,
Feb 24, 2017, 3:40:59 PM2/24/17
to
Am 24.02.2017 um 17:55 schrieb Frank Kemper:
> In article <o8p7e4$v92$1...@news.albasani.net>, H.Be...@gmx.de says...
>>
>> Hallo,
>>
>> macht es beim Kauf eines Gebrauchten (vom Händler) Sinn, eine angebotene
>> Gebrauchtwagengarantie (für ein Jahr 150 Euro) abzuschließen, oder ist
>> das rausgeschmissenes Geld?
>
> Ich hatte in den 90er Jahren zweimal Autos vom Händler und habe jeweils
> Gebrauchtwagengarantien abgeschlossen. Beim einen hat sie mir Tausende
> gespart, beim anderen immerhin ein paar hundert Euro.
>
> Das Wichtige bei den Dingern ist, dass es sich um eine Garantie und
> nicht um eine Gewährleistung handelt.

Ist es ja. Ich halte "Reparaturkostenversicherung auf die wichtigsten
Funktionsteile" für den passendsten Begriff. Das drückt den
Versicherungscharakter besser aus.

Auch die Car Garantie ist damit eine Reparaturkostenversicherung vom
freien Markt. Mit der Garantie des Herstellers (z.B. Audi oder Subaru)
hat sie nichts zu tun.

> Laut Gesetzgeber ist ein Händler,
> der einem Privatkunden eine Sache verkauft, verpflichtet, zwei Jahre
> Gewährleistung auf die fehlerfreie Auslieferung zu geben. Diese zwei
> Jahre können (und werden) bei gebrauchten Autos auf ein Jahr verkürzt.
>
> Das bedeutet in der Praxis, dass bei einem Gebrauchtwagen, den du vom
> Händler kaufst, bei jedem Defekt, der nicht eindeutig Verschleißteile
> betrifft,

Eher so:

... bei Defekten, die untypisch sind für Preis, Alter und Laufleistung
des Fahrzeugs, und die (zumindest in ihrer Anlage) bei Übergabe des
Fahrzeugs bereits vorlagen und die nicht im Kaufvertrag bereits genannt
wurden ...

Diese zählen als Sachmängel (M).
Sonst zählt es als normaler Verschleiß (V), der eingepreist ist in den
Fahrzeugpreis des Gebrauchtwagens.

ADAC-Datenbank zu Gerichtsurteilen (M/V), da wird das dann mal plastischer:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/2014-52-Mangel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

> davon ausgegangen wird, dass dieser Defekt bereits bei
> Übergabe des Autos vorhanden war. Das Problem ist, dass es eine
> Beweislast gibt, die sich umkehrt. Bei einem Jahr hat der Händler in den
> ersten sechs Monaten die Pflicht zu beweisen, dass der Schaden noch
> nicht da war, als du das Auto bekommen hast. Das kann er im Regelfall
> nicht, weshalb er den Schaden beheben muss.

Steht alles im BGB, Titel 1 - Kauf, Tausch (§§ 433 - 480).

Hier zusammengefasst:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Reparatur ist der häufigste Weg, aber man kann auch einen Preisnachlass
oder Lieferung eines Ersatzfahrzeugs aushandeln.

> Nach sechs Monaten kehrt
> sich die Geschichte um. Jetzt musst du beweisen, dass der Schaden
> bereits da war, als du das Auto gekauft hast. Das kannst du nicht,
> weshalb aus dem einen Jahr Gewährleistung in der Praxis sechs Monate
> werden.

Jepp.

> Diese Gewährleistung hat den Vorteil, dass sie dich nichts kostet

Eher: sie ist schon in den Fahrzeugpreis eingepreist. Und kostet Nerven,
die Durchsetzung zu erstreiten, falls sich der Händler unkooperativ zeigt.

> und
> dass sie nicht mit Pflichten verbunden ist.

Naja, es ist eine Pflicht des Kunden, genau diesen Händler auch wieder
aufzusuchen und zu verständigen und dort die Behebung des vermeintlichen
Sachmangels. Wer bei Import-Export-Juri oder Yussuf eingekauft hat, hat
dann auch nur ihn als Ansprechpartner für die Reparatur.

> Du musst also nicht z.B.
> bestimmte Service-Intervalle einhalten oder zu bestimmten Werkstätten
> gehen. Ein Handicap bei der Gewährleistung ist, dass der Händler die
> Freiheit hat den Schaden selbst zu beheben. Das kann zum Problem werden,
> wenn der Händler nicht am Ort ist.

Jepp.

> Eine Gebrauchtwagengarantie ist dagegen ein frei ausgehandelter Vertrag
> mit Rechten und Pflichten für beide. Da ist es sehr sinnvoll, die
> Vertragsbedingungen gut durchzulesen. Die Garantie funktioniert in der
> Regel so, dass bestimmte Komponenten versichert sind.

Richtig, die abschließende (!!) Liste steht ja auch dort drin.
Also: alles, was da nicht drin steht ist auch nicht versichert. Egal ob
Luxusauto oder nicht.

> Wenn davon etwas
> kaputt geht, dann übernimmt die Versicherung in der Regel die kompletten
> Arbeitskosten für den Schaden,

Aber nur bis zur Höhe des Fahrzeugpreises.

> aber für die Ersatzteile übernimmt sie
> nur einen bestimmten Prozentsatz. Bei mir war das so, dass bis 50.000 km
> 100% des Teils bezahlt wurde, bis 60.000 km 90%, bis 70.000 km 80% und
> so weiter.

Ist dort auch so.
Bis 50.000 km - 100%
60.000 km - 90%
70.000 km - 80%
80.000 km - 70%
90.000 km - 60%
100.000 km - 50%
über 100.000 km - 40% // das übernehmen sie immer

> Der Gedanke dahinter ist, dass ein Auto mit 80.000 km auf der
> Uhr natürlich an Wert gewinnt, wenn zum Beispiel ein neuer Motor
> eingebaut werden muss.

Ich denke, der Gedanke ist eher: da Auto mit so vielen km war ja dann
auch bei Kauf schon billiger.

> In meinem Fall war das so, dass bei meinem Auto
> bei 55.000 km das Automatikgetriebe kaputt ging und für über 7.000 Mark
> ausgetauscht werden musste (da freut man sich, wenn man das Auto ein
> Jahr zuvor für 17.000 Mark gekauft hat). Von dem Schaden habe ich dann
> 700 Mark Selbstbeteiligung bezahlt, den Rest hat die Versicherung
> übernommen.
>
> Dummerweise sind viele Sachen von der Garantie ausgenommen, zum Beispiel
> typischerweise Dichtungen und elektrische Leitungen.

Jepp. Bei seiner Sache dort ist ja eine abschließende Inklusiv-Liste
genannt. Die Ausschlussliste ergibt sich dann indirekt.

> Das kann doof sein,
> wenn dir zum Beispiel bei deinem Gebrauchtwagen eine Achsmanschette
> reißt.

Die ist eh nicht drin in seiner Liste. :-)

> Die Manschette kostet 50 Euro - und der Einbau ein paar hundert
> Euro. Oder denk an eine Zylinderkopfdichtung.

Die ist genannt.

Aber z.B. Folgeschäden sind in der Regel nicht versichert. Dann wird
zwar z.B. die Wasserpumpe bezahlt, aber nicht der Motor, der wegen
Überhitzung einen Kolbenfresser erlitten hat.

Hintergrund hier: man will den Kunden in der Pflicht lassen, achtsam zu
bleiben und früh reparieren zu lassen.

> Man muss auch auf Klauseln achten, welche Wartung man selbst nachweisen
> muss. Müssen alle Services bei einem Vertragshändler gemacht werden?

"Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der der
Käufer/Garantienehmer:

an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder
empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim
Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten
Vertragswerkstatt durchführen zu lassen;"

Also: ja. Entweder beim Verkäufer/Garantiegeber oder in vom Hersteller
anerkannten Vertragswerkstätten.

> Also genau lesen. Dafür rechnet meist die Versicherung mit jeder
> Fachwerkstatt ab, du musst also nicht zu dem Händler, von dem du das
> Auto hast.

Jepp. Manche haben auch eine Liste von assoziierten Werkstätten (diese
dort aber nicht). Das ist in Mode gekommen, seitdem die Werkstätten ggü.
den Reparaturkostenversicherung auch schon mal sehr großzügig
abgerechnet haben.

> Ich finde, dass solche Versicherungen heute nicht mehr so wichtig sind
> wie vor der Einführung der Gewährleistung. Man hat ja meistens die
> Angst, dass einem bei einem Gebrauchtkauf der Händler irgendeine Zitrone
> unterjubelt, und kaum ist man vom Hof, geht alles kaputt. Dagegen
> schützt einen halbwegs die gesetzliche Gewährleistung. Und ein Getriebe,
> das schon ein paar Jahre alt ist und dann ein halbes jahr lang
> problemlos läuft, das wird dann wohl auch noch länger halten.

Prinzip Hoffnung. :-)

> Andererseits: Wenn der Gebrauchtwagen ein Luxusauto ist, mit
> entsprechend teurer Technik, würde ich mir das schon überlegen, wenn die
> Versicherung nicht so teuer ist.

Zurück zur Ausgangsfrage.

Erfahrung bei uns (gebrauchten Mazda bei einem VW-Autohaus gekauft, 4J,
40 TKM, 8000 EUR):
Klimakondensator mit Leck (vermutlich Steinschlag) => defekt im
Garantiezeitraum. Wurde sogar übernommen (um 500 EUR) von der
CarGarantie. Hätte ich nicht gedacht.

In einem anderen Fall bei uns (ohne CG gekauft, wurde auch nicht
angeboten): ein Marken-Autohaus (Mercedes-Autohaus mit vielen Filialen,
gebrauchten Toyota (6 Jahre, 28 TKM, 11.000 EUR) dort gekauft) hat auch
seine Gewährleistung ordentlich erfüllt. Waren aber nur Kleinigkeiten.

Also CG abschließen oder nicht? => Man kann sich nochmal die konkreten
Eckpunkte des Fahrzeugs anschauen:
* sein Alter
* seine Laufleistung
* seine Ausstattungsliste und Preisniveau (Lada ist anders als Lexus)
* die Verlässlichkeit des Händlers
* die Inspektionskosten bei den Vertragswerkstätten

Aber im Prinzip => Machen. :-) Für 150 EUR ist das doch wenig Kohle. Ein
bisschen mehr Sicherheit für 6 Monate mehr hat man so. Zum
überschaubaren Preis. Sonst bin ich kein Freund von Versicherungen, aber
150 EUR klingen ziemlich günstig.

Grüße,
Ralf

Harald Beukel

unread,
Feb 25, 2017, 4:07:42 AM2/25/17
to
Am 24.02.2017 um 21:40 schrieb Ralf Koenig:
> Am 24.02.2017 um 17:55 schrieb Frank Kemper:
>> In article <o8p7e4$v92$1...@news.albasani.net>, H.Be...@gmx.de says...

[snip]

> Zurück zur Ausgangsfrage.
>
> Erfahrung bei uns (gebrauchten Mazda bei einem VW-Autohaus gekauft, 4J,
> 40 TKM, 8000 EUR):
> Klimakondensator mit Leck (vermutlich Steinschlag) => defekt im
> Garantiezeitraum. Wurde sogar übernommen (um 500 EUR) von der
> CarGarantie. Hätte ich nicht gedacht.
>
> In einem anderen Fall bei uns (ohne CG gekauft, wurde auch nicht
> angeboten): ein Marken-Autohaus (Mercedes-Autohaus mit vielen Filialen,
> gebrauchten Toyota (6 Jahre, 28 TKM, 11.000 EUR) dort gekauft) hat auch
> seine Gewährleistung ordentlich erfüllt. Waren aber nur Kleinigkeiten.

Ist bei mir ähnlich, die eine Marke beim Händler einer anderen Marke
gekauft. Genauer: ein gebrauchter Mazda, bei einem alteingesessenen
Toyotahändler mit Werkstatt gekauft. Problem ist, dieser ist etwa 35 km
von meinem Wohnort entfernt. Die nächste Mazdaschrauberei ist ebenfalls
etwa 35 km entfernt, allerdings in einer anderen Richtung...

> Also CG abschließen oder nicht? => Man kann sich nochmal die konkreten
> Eckpunkte des Fahrzeugs anschauen:
> * sein Alter
> * seine Laufleistung
> * seine Ausstattungsliste und Preisniveau (Lada ist anders als Lexus)
> * die Verlässlichkeit des Händlers
> * die Inspektionskosten bei den Vertragswerkstätten

8 Jahre alt, 90.000 km, 5500 Euro, Preisniveau: Mazda

> Aber im Prinzip => Machen. :-) Für 150 EUR ist das doch wenig Kohle. Ein
> bisschen mehr Sicherheit für 6 Monate mehr hat man so. Zum
> überschaubaren Preis. Sonst bin ich kein Freund von Versicherungen, aber
> 150 EUR klingen ziemlich günstig.

Die Sache ist halt, das ich bei einem Defekt, der von der
Garantieversicherung eventuell abgedeckt sein könnte, erst mal entweder
35 km zum Verkäufer oder 35 km zur Mazdaschrauberei müsste, im
Extremfall sogar das nicht fahrbereite Auto auf eigene Kosten dort hin
schaffen lassen müsste...



Frank Kemper

unread,
Feb 25, 2017, 5:25:44 AM2/25/17
to
Harald Beukel <H.Be...@gmx.de> wrote:

> Die Sache ist halt, das ich bei einem Defekt, der von der
> Garantieversicherung eventuell abgedeckt sein könnte, erst mal entweder
> 35 km zum Verkäufer oder 35 km zur Mazdaschrauberei müsste, im
> Extremfall sogar das nicht fahrbereite Auto auf eigene Kosten dort hin
> schaffen lassen müsste...

Und was würdest du mit deinem 5.000-Euro-Mazda sonst machen, wenn es einen
Knall macht und das Getriebe ist hin?

Übrigens, der ADAC ist bei so was ganz praktisch.

Frank


--
Jetzt neu: Red Bullet - der Roman
http://www.amazon.de/Red-Bullet-ebook/dp/B00AXNQPZI

Harald Klotz

unread,
Feb 26, 2017, 12:03:04 AM2/26/17
to
Harald Beukel schrieb:

> Die genauen Bedingungen:
> http://www.se-car.de/leistungen/garantie.htm

Keine, weil ich es nicht abschließen würde.
Im Wesentlichen deckt es nur Schäden ab, welche von der gesetzlichen
Gewährleistung ohnehin gedeckt sind.

Grüße Harald

Ralf Koenig

unread,
Feb 26, 2017, 3:18:04 AM2/26/17
to
Am 25.02.2017 um 10:07 schrieb Harald Beukel:

> Ist bei mir ähnlich, die eine Marke beim Händler einer anderen Marke
> gekauft. Genauer: ein gebrauchter Mazda, bei einem alteingesessenen
> Toyotahändler mit Werkstatt gekauft. Problem ist, dieser ist etwa 35 km
> von meinem Wohnort entfernt. Die nächste Mazdaschrauberei ist ebenfalls
> etwa 35 km entfernt, allerdings in einer anderen Richtung...

Passiert - ist ja kein VW. <duck>

>> Also CG abschließen oder nicht? => Man kann sich nochmal die konkreten
>> Eckpunkte des Fahrzeugs anschauen:
>> * sein Alter
>> * seine Laufleistung
>> * seine Ausstattungsliste und Preisniveau (Lada ist anders als Lexus)
>> * die Verlässlichkeit des Händlers
>> * die Inspektionskosten bei den Vertragswerkstätten
>
> 8 Jahre alt, 90.000 km, 5500 Euro, Preisniveau: Mazda

Wenn der hier?
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/details.html?id=239584212

Also in dem Angebot ist "inkl. 12 Monate Garantieschutzbrief" schon im
Preis drin. :-)

>> Aber im Prinzip => Machen. :-) Für 150 EUR ist das doch wenig Kohle. Ein
>> bisschen mehr Sicherheit für 6 Monate mehr hat man so. Zum
>> überschaubaren Preis. Sonst bin ich kein Freund von Versicherungen, aber
>> 150 EUR klingen ziemlich günstig.
>
> Die Sache ist halt, das ich bei einem Defekt, der von der
> Garantieversicherung eventuell abgedeckt sein könnte, erst mal entweder
> 35 km zum Verkäufer oder 35 km zur Mazdaschrauberei müsste, im
> Extremfall sogar das nicht fahrbereite Auto auf eigene Kosten dort hin
> schaffen lassen müsste...

35 km sind doch überschaubar.

Ach komm, nun mach's nicht kompliziert.

Ein Pannenschutzbrief in der Autoversicherung (lässt sich typisch für
bis 10 Jahre junge Autos abschließen) kostet doch nur um 8 EUR im Jahr.
Der übernimmt das, wer keine ADAC Mitgliedschaft hat.

In der Gewährleistung wären übrigens Transportkosten mit drin.

BGB § 439 Nacherfüllung
"(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten zu tragen."

Daher hat mancher Händler keinen Bock, an weit entfernt wohnende Kunden
zu verkaufen.


Die CG-Versicherung verlangt, dass deine Services/Inspektionen in dem
Reparaturkosten-versicherten Jahr bei den Filialen des verkaufenden
Händlers oder einer Mazda-Werkstatt gemacht worden sind, und dann die
die Reparatur auch beim verkaufenden Händler oder in einer
Mazda-Werkstatt erfolgen muss. (§6, (1), "Reparaturberechtigte Betriebe")

Wer richtig Bock hat auf die Verkürzung von Wegen, schaut nochmal, ob
der gleiche verkaufende Händler (z.B. die Brüggemann AZ GmbH für den
oben) noch weitere, nähere Filialen hat. Dann kann man sich an jede
Filiale wenden, wenn es rechtlich gesehen der gleiche Händler ist.

Wer also bei Automobile Schnetzelhuber in Dortmund (frei erfunden)
kauft, kann sich mit Gewährleistungsansprüchen oder Inspektionen (für
die CG) dann auch an
* Automobile Schnetzelhuber in Bottrop
* Automobile Schnetzelhuber in Essen
* Automobile Schnetzelhuber in Köln
* Automobile Schnetzelhuber in München

wenden, wenn der Schnetzelhuber da Filialen hat.

In der CarGarantie steht zu dem Punkt Abschleppkosten:

§1
--------------------------------------------------------------------
(3) Die Garantie umfasst NICHT die Übernahme von Kosten für [...]
mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden (z.B. Abschleppkosten,
Abstellgebühren, Frachtkosten, Mietwagenkosten, Entsorgungskosten,
Entschädigung für entgangene Nutzung, Folgeschäden an nicht garantierten
Bauteilen). Ziffer 4 bleibt unberührt.

(4) Soweit in der Garantievereinbarung gesondert vereinbart, werden
Aufwendungen zur Erreichung der Mobilität (z.B. Abschlepp-, Bahnfahrt-,
Mietwagen-, Übernachtungs- und Telefonkosten) erstattet.
--------------------------------------------------------------------

Es müsste also gesondert vereinbart werden. Auch darüber kann man da
*vor* dem Unterschreiben des Kaufvertrags mit dem Händler sprechen, wer
wirklich weder ADAC von Pannenschutzbrief hat.

Grüße,
Ralf

Matthias Frank

unread,
Feb 27, 2017, 5:25:01 AM2/27/17
to
Aber nur 6 Monate, danach muss der Käufer beweisen, dass der
Mangel schon vorher bestand, was schwierig ist.
Also sind die 150 € für die 2. 6 Monate im ersten Jahr.


Harald Klotz

unread,
Feb 28, 2017, 3:09:17 AM2/28/17
to
Matthias Frank schrieb:
Sorry, ein immer falsch interpreteierter Gesetzestext.
Du musst nicht bereits bei der Reklamation irgendwelche Beweise
vorlegen.

Vor der Schuldrechtreform musstes du es sogar vom ersten Tag an.

Prinzipiell hat der Verkäufer die Pflicht eine kostenlose
Prüfungspflicht im Falle einer Reklamation.
Lehnt er ab wird er ex begründen mussen.
Klagst du, dann bist du derjenige, der ggf. Beweise erbringen muss,
was bedeutet, wenn der Richter ein Gutachten sehen will, musst du
zunächst dafür zahlen, am Ende Zahlt der Verlierer.

Grüße Harald

Matthias Frank

unread,
Feb 28, 2017, 4:15:31 AM2/28/17
to
Am 27.02.2017 um 12:54 schrieb Harald Klotz:
> Matthias Frank schrieb:
>> Am 26.02.2017 um 05:32 schrieb Harald Klotz:

>>
>> Aber nur 6 Monate, danach muss der Käufer beweisen, dass der
>> Mangel schon vorher bestand, was schwierig ist.
>> Also sind die 150 € für die 2. 6 Monate im ersten Jahr.
>
> Sorry, ein immer falsch interpreteierter Gesetzestext.
....
> Klagst du, dann bist du derjenige, der ggf. Beweise erbringen muss, was
> bedeutet, wenn der Richter ein Gutachten sehen will, musst du zunächst
> dafür zahlen, am Ende Zahlt der Verlierer.
>


Das mag ja sein, nur wird keine Firma, ausser bei offensichtlichen
Umständen, nach 6 Monaten zahlen, auch wenn sie den Gesetzestext
falsch interpretiert.

Und um zu gewinnen, muss das Gutachten feststellen, dass der
Schaden schon vorher bestand.

Den ganzen Kalderadatsch spart man sich mit den 150 €.

Harald Klotz

unread,
Feb 28, 2017, 10:43:53 AM2/28/17
to
Matthias Frank schrieb:

>> Klagst du, dann bist du derjenige, der ggf. Beweise erbringen
>> muss, was bedeutet, wenn der Richter ein Gutachten sehen will,
>> musst du zunächst dafür zahlen, am Ende Zahlt der Verlierer.
>>
>
>
> Das mag ja sein, nur wird keine Firma, ausser bei offensichtlichen
> Umständen, nach 6 Monaten zahlen, auch wenn sie den Gesetzestext
> falsch interpretiert.

Seltsam, dass deine Auffassung kaum geteilt wird.
Ich lese sehr selten von Gewährleistungsproblmene nach >6 Mon. -24
Mon.
Auch früher, als du von der ersten Sekunde beweispflichtig warst, gab
es keine Probleme.

> Und um zu gewinnen, muss das Gutachten feststellen, dass der
> Schaden schon vorher bestand.

Keineswegs.
Ein Gutachten ist für einen Beweis nicht unbedingt erforderlich.

> Den ganzen Kalderadatsch spart man sich mit den 150 €.

Ja, der Händler hat es leichter dich abzuwimmeln.

Versichert sind ohnehin nur Schäden, mit denen kaum zu rechnen ist.

Grüße Harald

Martin Hofgesang

unread,
Mar 2, 2017, 2:19:19 AM3/2/17
to
Frank Kemper beschrieb am 24.02.2017 :

[...]

> Ich finde, dass solche Versicherungen heute nicht mehr so wichtig
> sind wie vor der Einführung der Gewährleistung. Man hat ja meistens
> die Angst, dass einem bei einem Gebrauchtkauf der Händler irgendeine
> Zitrone unterjubelt, und kaum ist man vom Hof, geht alles kaputt.
> Dagegen schützt einen halbwegs die gesetzliche Gewährleistung. Und
> ein Getriebe, das schon ein paar Jahre alt ist und dann ein halbes
> jahr lang problemlos läuft, das wird dann wohl auch noch länger
> halten.

Eine IMHO sehr gute Zusammenfassung, die alles auf den Punkt bringt.

> Andererseits: Wenn der Gebrauchtwagen ein Luxusauto ist, mit
> entsprechend teurer Technik, würde ich mir das schon überlegen, wenn
> die Versicherung nicht so teuer ist.

Auch beim Luxusauto bringts nicht viel, da die teuren Komponenten meist
ausgeschloßen sind, z.B. Standheizung, Motoren der elektrischen
Sitzverstellung und solche Sachen.

Da es jedoch unterschiedliche Versicherungen und damit auch
Versicherungsbedingungen gibt, lohnt es sich das Kleingedruckte zu
lesen und zu schauen was wirklich versichert ist, bzw. beim Verkäufer
mal nachzufragen ob es nicht neben der Standard-Versicherung auch
eine erweiterte Variante gibt, die gegen geringen Aufpreis mehr
Komponenten versichert und damit sinnvoller ist.

Es gibt auch Reparaturkostenversicherungen die unabhängig vom Kauf
abgeschloßen werden können, wenn man so etwas unbedingt haben will.

Ich persönlich bin der Meinung, dass die ersten 6 Monate der
Gewährleistungsphase reichen sollten um zu überprüfen ob das Auto
noch Mängel hat oder nicht, wenn es keine hat, brauche ich auch
keine Versicherung.

Gruß


Martin

--
17% aller Autounfälle werden von betrunkenen Autofahrern verursacht.
Das bedeutet, dass 83% aller Unfälle von nicht betrunkenen Autofahrern
verursacht werden. Warum können sich diese nüchternen Idioten dann
nicht von der Strasse fernhalten? (Otto Waalkes)
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