bei Ebay wird des öfteren eine AHK teils mit und auch ohne E-Satz
versteigert. Wenn da keine Papiere beiliegen, was muß ich beim TÜV
bezahlen und schickt der Hersteller eine ABE raus oder will der lieber
eine neue AHK verkaufen?
Gruß
Horst
Moin,
du mußt nicht mehr zum TÜV...
Sönke
> du mußt nicht mehr zum TÜV...
Seit wann denn das?
Gruss, Frank
mit "E-Satz" ist der Elektrosatz gemeint, der Kabelbaum (i.d.R.
fahrzeugspezifisch bei neuen Kupplungen, es gibt auch Universalsätze) zum
Anschluss der Anhänger-Steckdose.
Eine _ABE_ gibt es bei AHK nicht, hier heisst es _ABG_ von Allgemeiner
Bauartgenehmigung. AHK mit einer solchen ABG - erkennbar am Prüfzeichen,
besteht aus einem Buchstaben (M,N oder F) und einer 4stelligen Zahl. Steht
im Fz-Schein unter Ziffer 27, teilweise auch in Ziffer 33. Eine ABG bedeutet
"nationales Recht", eine AHK mit nationaler ABG ist _immer_
eintragungspflichtig.
Etwas anderes sind AHK mit einem EG-Prüfzeichen (z.B. e4 00-0123). Diese AHK
sind EG-weit zugelassen und (und das ist der Hammer!) sind _nicht_
eintragungspflichtig! Was in der Praxis bedeutet, dass jeder sich "seine"
AHK wo auch immer beschaffen kann, sie zu Hause auf der Decke liegend unters
Auto gekrochen montieren darf, um dann fröhlich lockere 1,6 Tonnen an seinen
Passat zu hängen und durch die Gegend zu ziehen. Die einzige Auflage besteht
darin, dass er die vollständige Anbaubeschreibung mit sich führt.
Zum Haareraufen ... EG-Recht!
Gruss - Kay
Wie jetzt? Steht da "Rechnung" drüber oder "wenn sie möchten würden wir
uns über eine kleine Spende in höhe von x Euro freuen"?
Bei ersterem kommt man um die Zahlung nicht drumrum, ansonsten würde ich
da nicht nur die Anleitung sondern eine komplette Anhängerkupplung
bestellen.
Grüße
Enrico
Na Klasse. Bei einer Fahrzeugkontrolle kann ein Polizist ja kaum prüfen
ob das Ding richtig angebaut ist weil er ja keine Lust hat da
drunterzukriechen. Da können wir uns ja in Zukunft noch auf die ein oder
andere Meldung "Achtung herrenloser Anhänger auf der Überholspur"
gefasst machen.
> Zum Haareraufen ... EG-Recht!
Aber ein Anhängerblinkerkontrollbirnchen braucht man immer noch? Das
einzubauen ist in manchen Autos fast so schwierig wie der ganze Rest. Da
könnte dann schnell mal jemand in Versuchung kommen sich eine Menge
Arbeit zu sparen.
Grüße
Enrico
Enrico Dörre schrieb:
> Aber ein Anhängerblinkerkontrollbirnchen braucht man immer noch?
Nicht direkt. Nur eine Kontrollmöglichkeit für den Anhängerblinker ist
vorgeschrieben. Das kann die erwähnte zweite Kontrolleuchte sein, es
gibt aber auch Elektrosätze mit einem akustischen Geber (Summer), der im
Heckbereich eingebaut werden kann und wenn man es ganz nobel machen
will, baut man ein Anhänger-Erkennungsgerät ein, das die Fehlermeldung
in die normale Blinkerkontrolle einspeist.
Gruß, Garfield
--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------
Kay-Uwe Pesch schrieb:
> Eine _ABE_ gibt es bei AHK nicht, hier heisst es _ABG_ von Allgemeiner
> Bauartgenehmigung. AHK mit einer solchen ABG - erkennbar am Prüfzeichen,
> besteht aus einem Buchstaben (M,N oder F) und einer 4stelligen Zahl. Steht
> im Fz-Schein unter Ziffer 27, teilweise auch in Ziffer 33. Eine ABG bedeutet
> "nationales Recht", eine AHK mit nationaler ABG ist _immer_
> eintragungspflichtig.
>
> Etwas anderes sind AHK mit einem EG-Prüfzeichen (z.B. e4 00-0123). Diese AHK
> sind EG-weit zugelassen und (und das ist der Hammer!) sind _nicht_
> eintragungspflichtig! Was in der Praxis bedeutet, dass jeder sich "seine"
> AHK wo auch immer beschaffen kann, sie zu Hause auf der Decke liegend unters
> Auto gekrochen montieren darf, um dann fröhlich lockere 1,6 Tonnen an seinen
> Passat zu hängen und durch die Gegend zu ziehen. Die einzige Auflage besteht
> darin, dass er die vollständige Anbaubeschreibung mit sich führt.
Da ich öfters mal AHKs montiere, habe ich mich gerade beim TÜV kundig
gemacht. Die Geschichte mit der abnahmefreien EG-Zulassung war ja
bereits letztes Jahr im Gespräch.
Nach Angaben des Prüfstellenleiters trifft Deine Beschreibung genau zu.
Für eine AHK mit nationaler Abnahme gilt weiterhin, daß sie vom TÜV
(oder anderem zugelassenem Gutachter) eingetragen werden muß.
"Eingetragen" heißt aber nicht unbedingt, daß die Eintragung auch im
Fahrzeugbrief /-schein stehen muß. Es reicht aus, wenn man das Gutachten
mitführt.
Eine AHK mit EG-Prüfzeichen muß nicht eingetragen werden, es reicht,
wenn man das Mustergutachten mitführt.
Für Horst heißt das, daß er in jedem Fall das Herstellergutachten
besorgen muß. Meiner Erfahrung nach besorgt das die Firma Rameder
(www.kupplung.de) aber recht problemlos, wenn man die Daten des
Typenschilds angibt. Dann heißt es nachsehen, ob die AHK eine nationale
oder EG-Zulassung hat, und daraus folt, ob man zum TÜV muß oder nicht.
> Zum Haareraufen ... EG-Recht!
Eingeschränkt ja. Ich traue es mir ohne Probleme zu, eine AHK auch ohne
spätere TÜV-Abnahme so zu montieren, daß das Fahrzeug nachher sicher
ist. Trotzdem werde ich weiterhin die Fahrzeughalter zum TÜV schicken.
Wenn die Leute entsprechend vertrauenswürdig sind, empfehle ich sowieso,
die AHK bei der Gelegenheit der nächsten Hauptuntersuchung eintragen zu
lassen.
Rechtlich gesehen bedeutet es, daß ohne TÜV-Abnahme derjenige voll
verantwortlich ist, der die AHK montiert hat. Sollte es zu einem Unfall
(bei dem eine AHK ursächlich war) kommen, wird die Versicherung mit
Sicherheit zuerst nachsehen, ob die AHK eingetragen ist. Sollte das
nicht der Fall sein, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
damit zu rechnen, daß die Versicherung versucht, sich an dem Einbauer
schadlos zu halten. Das kann für einen Privateinbauer darauf
hinauslaufen, daß er nachträglich einen teuren Gutachter bemühen muß, um
nachzuweisen, daß er die AHK fachgerecht montiert hat. Dieses Gutachten
ist dann auf jeden Fall aufwendiger und teurer als die Eintragung nach
Einbau der AHK. Wie es erst beim Einbau durch den "netten Kumpel von
nebenan" aussieht, kann sich wohl jeder vorstellen. Hier ist im
Schadensfall erst recht Ärger in alle Richtungen vorprogrammiert.
Und man kann sich als Fachmann kaum vorstellen, wie viele Fehler ein
Laie trotz ausführlicher Einbauanleitung machen kann. Hier sei besonders
die Verkabelung genannt, die oft nicht ausreichend gewürdigt wird.
Bereits das einfache Vertauschen zweier Kabel kann dazu führen, daß der
Anhänger z.B. rechts blinkt, wenn der Fahrer eigentlich den linken
Blinker einschaltet*. Dann braucht es nur noch einen ungeduldigen
Hintermann, der den scheinbaren Rechtsabbieger in dem Moment überholt,
in dem der Anhängerzug abbiegt. Schon hat man den schönsten Unfall mit
bösartigstem Rechtsstreit.
Deshalb kann ich nur empfehlen: wer sein Geld nicht in Anwalts- und
Gutachter-Gebühren stecken will, sollte eine neu eingebaute
Anhängerkupplung lieber heute als morgen beim TÜV oder einer ähnlichen
Organisation vorführen und sich dort den fachgemäßen Einbau bestätigen
lassen. Auch wenn es nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist.
*) Dieses Beispiel deshalb, weil ich so einen Fall vor kurzem -
glücklicherweise ohne Unfall - hatte: Ein Kollege hatte sich ein neues
Auto gekauft und das alte als Zweitwagen behalten. Ich habe ihm in das
neue Auto eine AHK ordnungsgemäß eingebaut. Eine Woche später die
Reklamation: Anhänger blinkt falsch. Durchgemessen - Steckdose in
Ordnung. Mit einem serienmäßigen Fremdanhänger ausprobiert - in Ordnung.
Altes Auto und Anhänger durchgemessen - /beide/ flasch verdrahtet!
Wundert mich nur, daß das über zehn Jahre nicht aufgefallen ist. Oder
der Fahrer hat einmal bei einer Fahrt durch den Wald (er ist Jäger und
reißt im Revier öfter mal irgendwelche Anbauteile des Autos ab) die
Steckverbindung abgerissen und selbst aus dem Stehgreif heraus wieder so
zusammengesteckt, daß es irgendwie gepaßt hat.
Ralf 'Garfield' Pysny schrieb:
> > Aber ein Anhängerblinkerkontrollbirnchen braucht man immer noch?
>
> Nicht direkt. Nur eine Kontrollmöglichkeit für den Anhängerblinker ist
> vorgeschrieben. Das kann die erwähnte zweite Kontrolleuchte sein, es
Wobei ich bezweifle das es aufallen würde, wenn die Kontrollleuchte
fehlt. In den 10 Jahren, in denen ich Autos mit AHK fahre, hat es den
TÜV oder die Dekra noch nie interessiert, ob das Ding drin ist und auch
funktioniert (letzteres ist zugegebenermaßen nämlich auch erst seit
meinem jetzigen Auto der Fall *g*).
Grüßle
Frank Klatte
--
*****************************************************
Reiten: das Zwiegespräch zweier Körper und zweier
Seelen, das dahin zielt, den vollkommenen Einklang
zwischen ihnen herzustellen.
(Waldemar Seunig)
*****************************************************
"Frank K." schrieb:
> Wobei ich bezweifle das es aufallen würde, wenn die Kontrollleuchte
> fehlt.
Es fällt auf. Hast Du noch nie bemerkt, daß der Prüfer einen Teil der
Lichter selbst noch einmal durchschaltet, bevor er auf den
Bremsenprüfstand fährt? Damit prüft er die Kontrolleuchten. Und bei
einer konventionellen Anhängerschaltung ist die zweite Kontrolleuchte so
geschaltet, daß sie mitblinkt, so bald mehr als zwei Blinkleuchten an
sind (Stromerkennung). Das heißt, beim Warnblinken muß sie aufleuchten.
Ralf 'Garfield' Pysny schrieb:
> > Wobei ich bezweifle das es aufallen würde, wenn die Kontrollleuchte
> > fehlt.
>
> Es fällt auf. Hast Du noch nie bemerkt, daß der Prüfer einen Teil der
> Lichter selbst noch einmal durchschaltet, bevor er auf den
> Bremsenprüfstand fährt? Damit prüft er die Kontrolleuchten. Und bei
Doch, das habe ich gemerkt. Nur bin ich gut 4 mal mit Fahrzeugen durch
den TÜV gekommen, wo diese Anhängerkontrolleuchte definitiv defekt war.
Und das wurde vom Prüfer weder kritisiert noch im Mängelbericht
aufgeführt. Auch wurde nie die Anhängersteckdose in irgendeiner Weise
geprüft. Die Prüfer haben die AHK völlig ignoriert - und nein, es war
keine abnehmbare.
Bei meinem jetzigen Wagen könnte ich's ja sogar verstehen, wenn der
Prüfer die AHK übersieht. Von der sieht man, wenn sie abgenommen ist,
wirklich gar nichts. Außer natürlich dann, sobald er sich den Wagen von
unten anschaut.
> "Eingetragen" heißt aber nicht unbedingt, daß die Eintragung auch im
> Fahrzeugbrief /-schein stehen muß.
Ich habe mich auf die landläufige Formulierung "Eintragung" beschränkt, weil
das schlichtweg Sprachgebrauch ist, aber (da hast Du vollkommen Recht) nicht
der Sache entspricht. Es hat sich halt so eingebürgert, genau wie das
typische "mein Auto muss zum TÜV". Was'n Quatsch ;-) Es mus zur
Hauptuntersuchung - nur sagt das kein Mensch, die Mehrzahl der Kunden kennt
den Begriff nicht einmal. Das "eintragen" stammt aus der Zeit, in der die
Änderungen am Fahrzeug direkt beim TÜV (sonst durfte das früher jaeiner) in
die Fahrzeugbriefe getippt = eingetragen wurden.
> Eine AHK mit EG-Prüfzeichen muß nicht eingetragen werden, es reicht,
> wenn man das Mustergutachten mitführt.
>
> Für Horst heißt das, daß er in jedem Fall das Herstellergutachten
> besorgen muß. Meiner Erfahrung nach besorgt das die Firma Rameder
> (www.kupplung.de) aber recht problemlos, wenn man die Daten des
> Typenschilds angibt.
Er kann genausogut zu einem GTÜ-Partner fahren. Jedes Büro ist in der Lage,
über die Zentrale der GTÜ fast jedes AHK-Gutachten zu besorgen - meist per
Fax, geht innerhalb kürzester Zeit.
> Ich traue es mir ohne Probleme zu, eine AHK auch ohne
> spätere TÜV-Abnahme
das heisst "Änderungsabnahme ;-)
> so zu montieren, daß das Fahrzeug nachher sicher ist.
Das ist nicht die Frage - problematisch finde ich, dass das _jeder_ darf -
auch jemand, der das berühmte "gefährliche Halbwissen" hat (oder glaubt zu
haben) und sich an alles rantraut, was mit Schrauben zu tun hat. Es
geschieht oft genug bei AHK, die in Werkstätten montiert werden, dass ich
dem Monteur erklären muss, warum der Unterbodenschutz an den Anlageflächen
entfernt werden muss - und der ist Facharbeiter! Was soll ich denn von einem
erwarten, der um die Zusammenhänge überhaupt nicht weiss? Das _kann_ doch
nur schiefgehen!
> Rechtlich gesehen bedeutet es, daß ohne TÜV-Abnahme
Änderungsabnahme...
> derjenige voll verantwortlich ist, der die AHK montiert hat.[...]
vollste Zustimmung, klasse erklärt ;-)
Gruss - Kay
"Frank K." schrieb:
> Auch wurde nie die Anhängersteckdose in irgendeiner Weise
> geprüft.
Diesen Punkt sollte ich (oder wer Bock hat, mehrere Anfragen bringen
manchmal mehr) mal beim TÜV anregen. Seit der Einführung der
Nebelschlußleuchte bei Anhängern ist der Anschluß 2 (Klemme 54g) für die
Nebelschlußleuchte reserviert, d.h. bei älteren Zugfahrzeugen ohne
Nebelschlußleuchte darf nichts angeschlossen sein, bei Zugfahrzeugen mit
Nebelschlußleuchte darf nichts anderes als die Nebelschlußleuchte dort
angeschlossen sein. Vorher war dieser Anschluß nicht genau definiert,
konnte für diverse Belegungen verwendet werden und wurde gerne als
Dauerplus für Wohnwagen eingesetzt. Die Belegung als Dauerplus ist aber
heute ausdrücklich nicht mehr erlaubt. Trotzdem sieht man immer wieder
Gespanne aus einem alten Zugfahrzeug (ohne NSL) und einem neuen Anhänger
(mit NSL), bei denen am Anhänger die Nebelschlußleuchte ständig
leuchtet, unabhängig davon, ob am Zugfahrzeug das Licht eingeschaltet
ist oder nicht. Ganz klare Fälle von Dauerplus auf Klemme 2/54g in
Kombination mit merkbefreitem Fahrer. Da das wirklich nervt und nebenbei
ein klarer Verstoß gegen die StVO ist (es herrscht ja nicht ständig
Nebel mit Sichtweiten unter 50m), sollte das möglichst schnell
abgestellt werden. Die einfachste Möglichkeit dazu hätte der TÜV: Hier
könnte die Richtlinie herausgegeben werden, drei Jahre lang (damit sind
auch fast alle Überzieher erfaßt) alle siebenpoligen Anhängersteckdosen
bei der HU zu überprüfen und Dauerplus auf Klemme 2/54g als "erheblichen
Mangel" (keine Plakettenvergabe möglich) zu werten. Da sich das Problem
durch Ab- oder Umklemmen eines einzigen Kabels kostengünstig lösen läßt,
wäre die Sache danach endgültig vom Tisch.
Kay-Uwe Pesch schrieb:
> Er kann genausogut zu einem GTÜ-Partner fahren. Jedes Büro ist in der Lage,
> über die Zentrale der GTÜ fast jedes AHK-Gutachten zu besorgen - meist per
> Fax, geht innerhalb kürzester Zeit.
Kann es sein, daß Du mit dieser Organisation direkt etwas zu tun hast?
;-)
Ich bin aber auch nicht unbedingt auf den TÜV direkt fixiert, auch wenn
der Schwerpunkt zur Zeit beim TÜV liegt. Ich habe auch schon Autos zum
Dekra gebracht und lasse auch hin und wieder ein Gutachten von einem
GTÜ-Prüfer machen. Ein paar Mal war ich auch schon bei der KÜS/KÜWESA in
Saarbrücken, um der Rückdatierung einer HU/AU-Plakette zu entgehen (sehe
ich immer noch nicht im geringsten ein).
> Das ist nicht die Frage - problematisch finde ich, dass das _jeder_ darf -
> auch jemand, der das berühmte "gefährliche Halbwissen" hat (oder glaubt zu
> haben) und sich an alles rantraut, was mit Schrauben zu tun hat. Es
Diese Leute sind die schlimmsten überhaupt. Vor allem, weil sie denken,
sich auszukennen und weder den Rat eines Werkstattmeisters noch den
eines TÜV- (usw.) -Prüfers annehmen, ohne vorher stundenlang
herumzudiskutieren, weshalb ihre bisherige Meinung eben nicht dem Stand
der Technik entspricht.
> geschieht oft genug bei AHK, die in Werkstätten montiert werden, dass ich
> dem Monteur erklären muss, warum der Unterbodenschutz an den Anlageflächen
> entfernt werden muss - und der ist Facharbeiter!
Tja, Materialkunde und Grundlagen der Mechanik sollten halt verstärkt
gelehrt werden. Aber wenn man sich ansieht, wie die Lehrlinge in den
Berufsschulen herumhängen, braucht sich über nichts mehr zu wundern.
> Was soll ich denn von einem
> erwarten, der um die Zusammenhänge überhaupt nicht weiss? Das _kann_ doch
> nur schiefgehen!
Leider ist das zu erwarten.
Für mich wäre der goldene Mittelweg dieser: der ordnungsgemäße Einbau
einer AHK wird entweder durch eine Prüforganisation (TÜV, GTÜ,...)
bestätigt oder durch eine Einbaubestätigung einer zugelassenen
Meisterwerkstatt, wie es z.B. bei den Kat-Nachrüstungen üblich war. Dann
kann sich der Werkstattmeister immer noch überlegen, ob er die
Verantwortung mit den Folgen eines möglichen Versicherungsstreits
eingehen kann, oder ob er den Kunden doch lieber noch zur Prüfstelle
schickt. Aber vermutlich würden bei einer solchen Regelung selbst die
Versicherungen schnell einsehen, daß die meisten Werkstätten (zumindest
wenn die Zulassung mit einem kleinen Zusatzlehrgang verbunden wäre) doch
sauber genug arbeiten, daß hier kaum ein Risikopotential zu sehen ist.
> Diesen Punkt sollte ich (oder wer Bock hat, mehrere Anfragen bringen
> manchmal mehr) mal beim TÜV anregen.
Ach nöö, nicht noch eine Überwachung..
> Trotzdem sieht man immer wieder
> Gespanne aus einem alten Zugfahrzeug (ohne NSL) und einem neuen Anhänger
> (mit NSL), bei denen am Anhänger die Nebelschlußleuchte ständig
> leuchtet, unabhängig davon, ob am Zugfahrzeug das Licht eingeschaltet
> ist oder nicht.
Ist mir schon länger keiner mehr aufgefallen und auch in den schlimmsten
Zeiten war die Rate kleiner als die üblichen Dauerleuchter durch Anschalten
der NSL nach Belieben.
> Ganz klare Fälle von Dauerplus auf Klemme 2/54g in
> Kombination mit merkbefreitem Fahrer. Da das wirklich nervt und nebenbei
> ein klarer Verstoß gegen die StVO ist (es herrscht ja nicht ständig
> Nebel mit Sichtweiten unter 50m), sollte das möglichst schnell
> abgestellt werden.
Das ist höchstens noch der Anteil von Miet/Leihanhängern, weil beim eigenen
Gerät die Tendenz zum Passendmachen (siehe Story über vertauschte Blinker)
neben dem zwangsläufigen stattgefundenen Generationenwechsel der Zugwagen
greift.
> Da sich das Problem
> durch Ab- oder Umklemmen eines einzigen Kabels kostengünstig lösen läßt,
> wäre die Sache danach endgültig vom Tisch.
Und wer aus irgendwelchen Gründen auch heute noch meint, eine alte Dose mit
Dauerplus zu brauchen, wird natürlich nie auf die Idee kommen, das zu
dieser Untersuchungsaktion passend zu machen. Es gibt ja auch kein Zubehör,
was der TÜV nicht sehen darf.
Weil aber obiger dicker Nebel in weiten Gebieten ein ausgesprochen seltener
Zustand, die richtige Bedienung auch 36 Jahre nach Einführung der NSL mehr
denn je Glücksache und der ursprünglich hochgelobte praktische Nutzen sehr
zweifelhaft ist, bin ich anstatt Kontrolle eher für ein komplettes Verbot
dieser überflüssigsten aller Leuchten.
Dann hätte sich auch das obige Randproblem mit den Anhängern auf einen
Schlag erledigt. Und man könnte neue überflüssige Sachen verordnen,
hochgesetzte Bremsleuchten an Anhängern zum Beispiel.
Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx