modifiziert VW den Golf IV in irgendeiner Weise, wenn eine
Anhängevorrichtung ab Werk vorhanden ist? (außer Kupplung selbst und
E-Satz!)
Ich will mir einen Golf IV Variant (66 kW - TDI) kaufen. Ich fahre
vorwiegend Langstrecke, brauche aber für etwa 500 km/Jahr eine
Anhängervorrichtung (AHK). Dann geht's aber zu Sache: 1500 kg volle
Anhängelast und längere Steigungen um die 10% - quer durch den Spessart.
Meine Frage: Ist eine AHK ab Werk zu empfehlen, oder ist eine Nachrüstung
identisch. Ich bin etwas verunsichert, da ich von Händlern unterschiedliche
Aussagen erhalten habe. Ein Händler meinte: Kupplung ab Werk ist besser, da
VW eine verstärkte Kühlung (Wasser oder Öl - keine Ahnung?) einbaut. Zwei
andere Händler dementierten dies und sagt außer der Kupplung und dem E-Satz
ist das Fahrzeug identisch. Diese beiden Händler hatten allerdings den Hof
voll Fahrzeuge ohne AHK stehen, die sie mir verkaufen wollten.
Auf meine Anfrage bei VW (0800-volkswagen) wurde ich zur Technik durch
gestellt und hätte ich per E-Mail eine Unbedenklichkeitserklärung haben
können. Dauer: 10 Tage - solange kann ich nicht mehr warten. Ob das Fahrzeug
noch wo anders modifiziert wird, WOLLTE man mir nicht sagen.
Ich bin jedem Dankbar der mir hierzu zuverlässige Informationen geben kann.
Da ich zwischen der Wahl stehe mir ein Fahrzeug mit AHK ab Werk zu kaufen,
oder ein günstigeres ohne AHK, die ich nachrüsten würde.
Wenn VW den Golf IV - 66kw TDI bei AHK ab Werk irgendwo noch modifiziert,
dann wird das seine Gründe haben und ich werde mir ein Fahrzeug mit AHK ab
Werk zulegen, ansonsten werde ich sie selber nachrüsten.
Ciao und vielen Dank für die Antworten,
Christian Bönig
> modifiziert VW den Golf IV in irgendeiner Weise, wenn eine
> Anhängevorrichtung ab Werk vorhanden ist?
Das weiß ich leider nicht aber, ích denke nicht, daß
die da irgendwas großartig modifizieren.
Deine folgende Ausssage fand ich irgendwie "interessanter":
> Ich will mir einen Golf IV Variant (66 kW - TDI) kaufen.
> ... 1500 kg volle Anhängelast und längere Steigungen um
> die 10% ...
... soviel darf der ziehen? Wie hoch sind denn bei diesem
Modell bitte die Anhängelasten (ungebremst / gebremst)?
Interessiert mich nur mal so. ;o)
Stefan K.
> modifiziert VW den Golf IV in irgendeiner Weise, wenn eine
> Anhängevorrichtung ab Werk vorhanden ist? (außer Kupplung selbst
> und E-Satz!)
>
> Ich will mir einen Golf IV Variant (66 kW - TDI) kaufen.
Frag doch mal bei
www.michaelneuhaus.de oder www.gute-fahrt.de
Da findest du jede Menge Golf-Fahrer, die zu solchen speziellen Fragen
vielleicht mehr sagen können.
Willst du den Wagen eigentlich neu kaufen? Der 66kW TDI wird nämlich
nicht mehr gebaut. Oder einen Gebrauchten? Wie stellst du fest, ob die
AHK ab Werk dran war oder (eine "Originale") nachgerüstet ist?
Gruß
Oliver
Ich meine natürlich 15000 kg (1,5 to), die sind gebremst und dürfen von
dieser Maschine noch bis 8 oder 10 % Steigung gezogen werden.
Ich dachte an einen Jahreswagen, da denke ich sind die meisten ab Werk. Ich
werde die Verkäufer einfach fragen und auf ehrliche Antworten hoffen.
> > Modell bitte die Anhängelasten (ungebremst / gebremst)?
> > Interessiert mich nur mal so. ;o)
Der darf 600 ungebremst und 1300 bis 12 % und 1500 kg bis 8 % Steigung
gebremst ziehen.
> > > Ich will mir einen Golf IV Variant (66 kW - TDI) kaufen.
> > > ... 1500 kg volle Anhängelast und längere Steigungen um
> > > die 10% ...
> > ... soviel darf der ziehen? Wie hoch sind denn bei diesem
> > Modell bitte die Anhängelasten (ungebremst / gebremst)?
> > Interessiert mich nur mal so. ;o)
>
> Ich meine natürlich 15000 kg (1,5 to), die sind gebremst und
Ne, Du meinst bestimmt schon die zuerst genannten 1500 kg
und nicht 15000 kg. Aber selbst die 1500 kg kommen mir
bei einem Golf schon recht viel vor. *grübel*
Stefan K.
> > > die Anhängelasten (ungebremst / gebremst)?
>
> Der darf 600 ungebremst und 1300 bis 12 % und
> 1500 kg bis 8 % Steigung gebremst ziehen.
Nicht schlecht, das ist ja schon ein wenig was.
Stefan K.
Christian Bönig wrote:
Heißt das das man mit nem 1500 kg Hänger durchs Flachland fahren darf,
aber wenn man das Steigungsschild mit >8% sieht umkehren muß?
Und mit welchem Hängergewicht darf man dann beispielsweise 24%
Steigungen fahren?
Enrico
> > ...
> > Der darf 600 ungebremst und 1300 bis 12 % und
> 1500 kg bis 8 % Steigung gebremst ziehen.
>
>
> Heißt das das man mit nem 1500 kg Hänger durchs
> Flachland fahren darf, aber wenn man das Steigungsschild
> mit >8% sieht umkehren muß?
Naja, "müssen" wohl net. Möglicherweise kommst so gerade
eben bis oben (ggf. mit Materialverschleiß ohne Ende)
oder bleibst sogar hängen; genau _das_ könnte auf einer
Autobahn o.ä. zu einer "peinlichen Befragung" v. d.
Rennleitung führen.
> Und mit welchem Hängergewicht darf man dann
> beispielsweise 24% Steigungen fahren?
Vermutlich muß man dann das Verhältnis bestimmen?
Gute Frage. ;o) Wer hat die Antwort?
Stefan K.
Hmm, also ich kenne das jetzt nur von Mercedes.
Also bei einer M-Klasse sind bei einenm Fahrzeug mit Anhängerkupplung die
hinteren Träger/Rahmenteile durch eine Verstrebeung versteift Nur das bei
Fahrzeugen ab Werk diese Verstrebungen verschweisst sind und bei einer
Nachrüstung verschreubt werden, Kommt im enteffekt aufs selbe raus, geht
halt nur um Material und Aufwandskosten bei der Herstellung. Bei der
Anhängerkupplung dasselbe. Ab Werk geschwiesst und nachträglich wird sie
angeschraubt.
Und keine Sorgen bei nachträglichem Einbau werden die Schrauben schon groß
genug demensioniert das auch noch reserven vorhanden sind.
Bei einer E-KLasse dagegen wird bei Nachrüstung ein komplettes Rahmenteil
angeschraubt, welches bei ab Werk ausrüstung geschweist ist. Bei diesem
Fahrzeug würde ich dann eine ab Werk Ausrüstung bevorzugen.
Ich denke das das bei VW so ähnlich gehandhabt wird.Dementsprechend sollte
man ein Fahrzeug mit Nachrüstung an einer angeschraubten Anhängerkupplung
bzw Träger- oder Rahmenteilen erkenn können. (nur Vermutung)
Ich an deiner Stelle würde aber eher ein größeres Fahrzeug mit höherer
Anhängelast kaufen. Wenn es mal aus versehen dazu kommt das die Anhängelast
überschritten wird ok, dann macht man halt ein Auge zu, aber du
überschreitest das ganz bewusst, und wenn dann was passiert, dann hast du
kein recht auf tilgung durch die Versicherung, sprich (schreib) wenn die
dahinterkommen das dein Wagen für diese last im gefälle nicht freigegeben
ist dann kriegste Ärger. Und das ist genaz einfach per Wage möglich zu
machen.
Also überlegs dir besser noch mal
MfG
Sascha
Stefan Kraus wrote:
Und bei den technischen Daten sind mir weitere komische Sachen
aufgefallen (ungebremst/8%/12%)kg:
Golf V6 150KW, Allrad: 700/1500/1600
Golf 2.0 85KW : 600/1400/1500
Golf 2.0 85KW, Allrad: 650/1400/1600
Golf 1.8T 132KW : 600/1300/1500
Golf 74KW TDI : 600/1300/1500
Golf 74KW TDI,Allrad: 650/1500/1600
Golf 96KW TDI : 600/1400/1500
Golf 96KW TDI,Allrad: 700/1600/1600
Hat hier irgendjemand eine Begründung warum ein Allradfahrzeug mehr
ungebremst ziehen darf als ein Fronttriebler? Und wie werden die
Zuglasten überhaupt festgelegt? Testen die ab wann die Vorderräder
durchdrehen? Und warum darf ein 150KW V6 an 8% Steigung 100 kg weniger
anhängen als ein 96 KW TDI?
Fragen über Fragen...
Grüße
Enrico
> modifiziert VW den Golf IV in irgendeiner Weise, wenn eine
> Anhängevorrichtung ab Werk vorhanden ist? (außer Kupplung selbst und
> E-Satz!)
Das kann sein.
> Ich will mir einen Golf IV Variant (66 kW - TDI) kaufen. Ich fahre
> vorwiegend Langstrecke, brauche aber für etwa 500 km/Jahr eine
> Anhängervorrichtung (AHK). Dann geht's aber zu Sache: 1500 kg volle
> Anhängelast und längere Steigungen um die 10% - quer durch den
> Spessart.
Das ist aber ganz unabhängig von der Kupplung eine Anforderung, die das
Fahrzeug an seine Grenzen bringt und die keineswegs als Dauerbelastung
vorgesehen ist.
> Meine Frage: Ist eine AHK ab Werk zu empfehlen, oder ist eine
> Nachrüstung identisch. Ich bin etwas verunsichert, da ich von Händlern
> unterschiedliche Aussagen erhalten habe.
Die Kupplung selbst ist in jeden Fall identisch. Unterschiede gibts in
event. notwendigen Versteifungen, die ab Werk gewöhlich eingeschweist sind
und im Nachrüstsatz verschraubt werden und damit etwas anders aussehen.
> Ein Händler meinte: Kupplung
> ab Werk ist besser, da VW eine verstärkte Kühlung (Wasser oder Öl -
> keine Ahnung?) einbaut.
Die verstärkte Kühlung beschränkt sich gewöhnlich auf einen stärkeren Motor
am E-Lüfter und event. Kühler fürs automatische Getriebe. Wenn es so etwas
als Ersatzteil für den Golf gibt, so ist dies #1 ein Hinweis und #2 in
jedem Fall empfehlenswert, auch wenn er nicht serienmäßig verwendet werden
sollte.
> Wenn VW den Golf IV - 66kw TDI bei AHK ab Werk irgendwo noch
> modifiziert, dann wird das seine Gründe haben und ich werde mir ein
> Fahrzeug mit AHK ab Werk zulegen, ansonsten werde ich sie selber
> nachrüsten.
NAK. Bei deinen Anforderungen (womöglich noch im Hochsommer) ist eine
zusätzliche Kühlung immer notwendig, wenn es sie überhaupt gibt. Ganz
gleich, ob sie das Werk immer verbaut.
Und wenn Du das erste Mal tatsächlich bei 8% anfahren mußt, wirst Du das
Auto ohne Automatik verwünschen.
Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
> Zuglasten überhaupt festgelegt? Testen die ab wann die Vorderräder
StVZO Paragraph 42
> durchdrehen? Und warum darf ein 150KW V6 an 8% Steigung 100 kg weniger
> anhängen als ein 96 KW TDI?
Gute Frage...
Generell ist das in der StVZO Paragraph 42 geregelt.
Man muss die Leegewichte und die zulaessigen Gesamtgewichte mit
beruecksichtigen, z. B.
> Golf 2.0 85KW : 600/1400/1500
Leergewicht je nach Ausfuehrung und Extras 1149 - 1324 kg.
Zulaessiges Gesamtgewicht 1730 kg.
Ergibt lt. VW ungebremst/8%/12% = 600/1400/1500 kg.
> Golf 2.0 85KW, Allrad: 650/1400/1600
Leergewicht je nach Ausfuehrung und Extras 1292 - 1452 kg.
Zulaessiges Gesamtgewicht 1860 kg.
Ergibt lt. VW ungebremst/8%/12% = 650/1400/1600 kg.
Ungebremst:
Ungebremster Anhaenger = Anhaenger ohne ausreichende eigene Bremse
StVZO Par. 42 sagt u.a.:
> Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse
> mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte
> des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs,
> aber nicht mehr als 750 kg betragen.
85 kw Vorderradantrieb (VW sagt 600 kg):
1149 kg als niedrigstem Wert plus 75 kg = 1224 kg geteilt durch
2 = 612 kg.
85 kw Vierradantrieb (VW sagt 650 kg):
1292 kg als niedrigstem Wert plus 75 kg = 1367 kg geteilt durch
2 = 683,5 kg.
Es wird jeweils abgerundet, warum auf die naechten vollen
50 kg weiss ich nicht, zumindest 5kg-Schritte waeren zulaessig.
Anhaengelast bei gebremsten Anhaengern:
85 kw Vorderradantrieb zulaessiges Gesamtgewicht = 1730 kg
85 kw Vierradantrieb zulaessiges Gesamtgewicht = 1860 kg
STVZO Par 42 sagt dazu:
> (1) Die gezogene Anhängelast darf bei
> 1. Personenkraftwagen... weder das zulässige Gesamtgewicht
> des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des
> ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig
> erklärten Wert übersteigen.
Das wuerde bedeuten, maximale Anhaegelast bei
85 kw Vorderradantrieb = 1730 kg
85 kw Vierradantrieb = 1860 kg
Es liegt aber im Ermessen des Herstellers, eine geringere maximale
Anhaengelast zuzulassen, das hat VW hier getan.
Welche weitergehende gesetzlichen Regelunge es gibt, weiss ich
nicht, aber IMHO gibt es welche.
> Hat hier irgendjemand eine Begründung warum ein Allradfahrzeug mehr
> ungebremst ziehen darf als ein Fronttriebler?
Weil das Leergewicht höher ist.
> Und warum darf ein 150KW V6 an 8% Steigung 100 kg weniger
> anhängen als ein 96 KW TDI?
Weil das Anfahrvermögen nichts mit der max. Motorleistung zu tun hat wie
jeder 12PS-Traktor anschaulich beweist.
Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx