Gruß
Thomas
Neuere Autos sind i.d.R. preiswerter... und das nicht unerheblich. - ein
Telefonat mit deiner Versicherung schafft aber Klarheit und
Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz hat er auch mit diesem "falschen" Vertrag. Ich
würde nichts machen und glücklich darüber sein ein paar Mark gespart
zu haben, die Sache regelt sich dann ja spätestens nächstes Jahr.
Gruß Reimar
--
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> Neuere Autos sind i.d.R. preiswerter... und das nicht unerheblich. - ein
> Telefonat mit deiner Versicherung schafft aber Klarheit und
> Versicherungsschutz.
In diesem konkreten Fall ist das sicher unkompliziert zu lösen und auch ohne
Konsequenzen, aber generell möchte ich noch ergänzen, daß man Versicherungen
generell immer mit kompletten und fehlerfreien Informationen bedienen
sollte. Das gilt nicht nur fürs Auto, sondern für alle Versicherungen. Denn
sonst kann sich daraus im Leistungsfall sehr schnell eine
existenzvernichtende Situation ergeben. Wer seine Versicherung (auch
unwissentlich) mit falschen Angaben versorgt, trägt unter Umständen
schlimmere Konsequenzen als wenn er sein Finanzamt bescheißt. Im Ernst!
Matthias
P.S.: Wobei man natürlich auch das FA nicht bescheissen soll, aber da gibt
es höchstens Buße oder Strafe...
> >Neuere Autos sind i.d.R. preiswerter... und das nicht unerheblich. - ein
> >Telefonat mit deiner Versicherung schafft aber Klarheit und
> >Versicherungsschutz.
>
> Versicherungsschutz hat er auch mit diesem "falschen" Vertrag.
In einem Schadensfall kann die Versicherung prozentual kürzen.
> Ich
> würde nichts machen und glücklich darüber sein ein paar Mark gespart
> zu haben, die Sache regelt sich dann ja spätestens nächstes Jahr.
Wieso? Muss man jährlich eine Fahrzeugscheinkopie senden? ;o)
Naja, das wage ich auch noch zu bezweifeln oder kennst du dich so gut
in Rechtssachen aus ?, Ich nehme eher an, daß er, wenn es wirklich
irgendwie auffällt, den zuwenig gezahlten versicherungsbetrag
nachzahlen muß.
>> Ich
>> würde nichts machen und glücklich darüber sein ein paar Mark gespart
>> zu haben, die Sache regelt sich dann ja spätestens nächstes Jahr.
>Wieso? Muss man jährlich eine Fahrzeugscheinkopie senden? ;o)
Klar, könnte ja sein, daß er klammheimlich einen 1000PS Motor
eingebaut und eingetragen hat ;-)
>>> Versicherungsschutz hat er auch mit diesem "falschen" Vertrag.
>> In einem Schadensfall kann die Versicherung prozentual kürzen.
>
> Naja, das wage ich auch noch zu bezweifeln oder kennst du dich so gut
> in Rechtssachen aus ?, Ich nehme eher an, daß er, wenn es wirklich
> irgendwie auffällt, den zuwenig gezahlten versicherungsbetrag
> nachzahlen muß.
Das stimmt. Die Versicherung kürzt in diesem Fall nicht die Leistung. Das
tut sie nur bei Vollkasko im Hinblick auf den eigenen Schaden und einem
möglichen Anteil der Mitverschuldung.
Aber es muß der Differenzbetrag nachentrichtet werden, und das ggf. auch für
mehrere Jahre. Größer sind die Probleme schon bei anderen Abweichungen, so
wie ich das hier vor kurzer Zeit im Bezug auf das Alleinfahrer-Problem
geschrieben habe.
Matthias
also ich würde dir raten, das richtige Fahrzeugalter anzugeben, da man sonst
bei Schäden oder ähnliches weniger bekommen kann.
Dies könnte, bei einer falschen Angabe von Erstzulassung und
Besitzübergang auf Dich, eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
sein. Dies könnte bedeuten, dass der Versicherer von der Leistung frei
sein könnte.
Außer Du hast die Versicherung nur gewechselt, und Du hast das Fahrzeug
somit tatsächlich weniger als 1 Jahre beim Kauf im Besitz.
Bei den anderen sogenannten weichen Rabatten wie Garage, KM usw. dürfte
der Versicherer wohl schwerlich eine Strafe erheben können. Was er kann,
ist, dass er für das laufende Vers.-Jahr den Beitrag nacherheben wird.
--
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>Hallo!
>Ich habe gerade die Bestätigung meines neuen Versicherungsvertrages
>bekommen, inkl. Zahlungsaufforderung. Dabei fiel mir auf, daß er mein Auto
>mit 'Alter weniger als 1 Jahr' markiert hat. Mein Auto ist fast drei Jahre
>alt. Soll ich reklamieren oder nicht, ich habe Haftpflicht und Vollkasko?
Hallo Thomas,
zunächst mal wäre es wichtig zu erfahren, ob Du einen Antrag
unterschrieben hast.
Wenn ja:
Was ist dort als Erstzulassungsdatum eingetragen?
Wenn das Baujahr auf dem Antrag richtig ist und Du zusammen mit dem
neuen Versicherungsschein keinen Hinweis auf eine Abweichung zwischen
Vertrag und Antrag bekommen hast, brauchst Du streng genommen nichts
zu unternehmen. Denn in diesem Fall gilt nach der sog.
Billigungsklausel der Inhalt des Antrags als vereinbart.
Und Deine vorvertragliche Anzeigepflicht hättest Du dann auch nicht
verletzt, weil ja im Antrag das korrekte Erstzulassungsdatum angegeben
war.
Wenn nein:
... solltest Du in der Tat bei Deiner Versicherung anrufen und auf das
falsch dokumentierte Fahrzeugalter hinweisen.
>Oder anders gefragt: sind neue Autos billiger oder teurer in der
>Versicherung?
Grundsätzlich: je neuer desto günstiger - erst bei ganz alten Autos (>
20 Jahre) geht's meist preislich wieder bergab.
Gruß,
Birgit
--
Je suis désolé, mais je n'ai pas le choix.
Je suis désolé, mais la vie me demande ca.
(Mark Knopfler)