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Geschenktes Auto ummelden

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Martin B.

unread,
May 4, 2009, 3:21:19 PM5/4/09
to
Guten Abend,

zunᅵchst einmal, fᅵr viele mag das Thema trivial erscheinen, fᅵr mich
ist es das nicht, da ich sowas zum ersten Mal mache und nach Mᅵglichkeit
nicht mehrmals Zeit in der Zulassungsstelle verbringen will (hab gehᅵrt,
da sitzt man oft ziemlich lange). Also bitte nicht gleich meckern ;-)

Mein Opa hat mir sein Auto geschenkt (und seinen SF-Rabatt, aber das
Thema ist geklᅵrt (-; ), und ich mᅵchte das gute Stᅵck nun nach 2 Jahren
endlich auf meinen Namen ummelden. Es handelt sich dabei um einen
Landkreis-Wechsel, also neue Schilder etc. Soweit ist es mir klar. Mit
folgenden Dokumenten will ich zur Zulassungsstelle:
- Personalausweis
- elektronischer Versicherungsnachweis (auf meinen Namen, falls das eine
Rolle spielt)
- Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief
- TᅵV-Bericht + ASU-Bescheinigung
- Ausdruck der Wunschkennzeichen-Reservierung (spielt keine Rolle, nur
der Vollstᅵndigkeit halber)

Jetzt habe ich gelesen, dass der Vorbesitzer (also mein Opa) seiner
Zulassungsstelle mitteilen muss (?), dass das Fahrzeug den Besitzer
gewechselt hat und umgemeldet wird. Dies soll durch eine Kopie des
Kaufvertrags geschehen.

Meine Frage: Muss dies vor meiner Ummeldung geschehen? Und in welcher
Form, schlieᅵlich habe ich nach einer Schenkung keinen Vertrag in der
Hand ;)

Das Ganze soll fᅵr meinen Opa so unkompliziert wie mᅵglich verlaufen,
ich will ihm nach Mᅵglichkeit den ganzen Papierkram vom Hals halten.
Leider liegen zwischen seinem und meinem Landkreis knapp 300km, und den
Weg will ich mir sparen.

Danke schonmal im Voraus
Martin

Jens Fittig

unread,
May 4, 2009, 3:29:44 PM5/4/09
to

Martin B. schrieb:


> Jetzt habe ich gelesen,

wo

> dass der Vorbesitzer (also mein Opa) seiner
> Zulassungsstelle mitteilen muss (?), dass das Fahrzeug den Besitzer
> gewechselt hat und umgemeldet wird. Dies soll durch eine Kopie des
> Kaufvertrags geschehen.

So eine Regelung ist mir neu. Er _kann_ das machen um im Falle eines
Problemes aus dem Schneider zu sein.

Z.B. Fahrzeug wird noch angemeldet verkauft und der neue Besitzer
f�hrt damit weg, meldest es aber nicht um. Eventuelle Strafen oder
sonstige "Sachen" wie Steuerforderungen werden dann dem Altbesitzer
angelastet.


> Meine Frage: Muss dies vor meiner Ummeldung geschehen?

AFAIK _muss_ man das nicht

> Und in welcher
> Form, schlie�lich habe ich nach einer Schenkung keinen Vertrag in der
> Hand ;)

Wie gesagt - so was w�re mir neu. Ich kenne das nur, da� der neue
Besitzer das Auto entsprechend mit den n�tigen Papieren, die du ja
bereits aufgez�hlt hast, anmeldet. Dann geht automatetisch eine
Meldung an die alte Zulassungsstelle.

Henning Koch

unread,
May 4, 2009, 4:47:12 PM5/4/09
to
On Mon, 04 May 2009 21:29:44 +0200, Jens Fittig wrote:

>> Jetzt habe ich gelesen,
>
>wo

k�nnte �13(4) FZV sein:

"Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige
Halter oder Eigent�mer dies unverz�glich der Zulassungsbeh�rde zum
Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister mitzuteilen. Die
Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und
vollst�ndige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Best�tigung
enthalten, dass die Zulassungsbescheinigung und die
Kennzeichenschilder �bergeben wurden."

>> dass der Vorbesitzer (also mein Opa) seiner
>> Zulassungsstelle mitteilen muss (?), dass das Fahrzeug den Besitzer
>> gewechselt hat und umgemeldet wird. Dies soll durch eine Kopie des
>> Kaufvertrags geschehen.
>
>So eine Regelung ist mir neu.

ja, die ist relativ neu.

G�ltig ab dem 01.03.2007.

fr�her stand in �27 StVZO folgendes:
"(3) Wird ein Fahrzeug ver�u�ert, so hat der Ver�u�erer unverz�glich
der Zulassungsbeh�rde, die dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen
zugeteilt hat, Namen und Anschrift des Erwerbers anzuzeigen; er hat
dem Erwerber zur Weiterbenutzung des Fahrzeugs Fahrzeugschein und
-brief, bei zulassungsfreien Fahrzeugen, f�r die ein amtliches
Kennzeichen zugeteilt ist, den Nachweis �ber die Zuteilung des
Kennzeichens oder den Fahrzeugschein (� 18 Abs. 5) und den
Untersuchungsbericht �ber die letzte Hauptuntersuchung (� 29) und bei
pr�fbuchpflichtigen Fahrzeugen das Pr�fbuch auszuh�ndigen und die
Empfangsbest�tigung seiner Anzeige beizuf�gen."

(wobei ja durchaus eine gewisse �nderung eingetreten ist...)

Jens Fittig

unread,
May 4, 2009, 4:54:17 PM5/4/09
to

Henning Koch schrieb:

<Wissensstandaufbesserung>

Danke

Ralf Koenig

unread,
May 4, 2009, 5:24:44 PM5/4/09
to
Martin B. schrieb:

> Guten Abend,
>
> zunᅵchst einmal, fᅵr viele mag das Thema trivial erscheinen, fᅵr mich
> ist es das nicht, da ich sowas zum ersten Mal mache und nach Mᅵglichkeit
> nicht mehrmals Zeit in der Zulassungsstelle verbringen will (hab gehᅵrt,
> da sitzt man oft ziemlich lange).

Habe ich gerade erst im Mᅵrz gemacht, auch Ummeldung mit Wechsel des
Zulassungsbezirkes. Auch wenn ich das Auto in der Familie gekauft habe,
aber das ist kein Unterschied.

> Also bitte nicht gleich meckern ;-)

Wieso?

> Mein Opa hat mir sein Auto geschenkt (und seinen SF-Rabatt, aber das
> Thema ist geklᅵrt (-; ), und ich mᅵchte das gute Stᅵck nun nach 2 Jahren
> endlich auf meinen Namen ummelden. Es handelt sich dabei um einen
> Landkreis-Wechsel, also neue Schilder etc. Soweit ist es mir klar. Mit
> folgenden Dokumenten will ich zur Zulassungsstelle:

> - Personalausweis
> - elektronischer Versicherungsnachweis (auf meinen Namen, falls das eine
> Rolle spielt)
> - Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief
> - TᅵV-Bericht + ASU-Bescheinigung
> - Ausdruck der Wunschkennzeichen-Reservierung (spielt keine Rolle, nur
> der Vollstᅵndigkeit halber)

Das sieht schon mal komplett aus! Dazu kommt nur noch die
Einzugsermᅵchtigung, denn die wollen deine Bankverbidnung, damit sie die
Kfz-Steuern gleich abbuchen kᅵnnen. Kannst du aber dort ausfᅵllen. Oder
vorher bei der Zulassungsstelle runterladen.

Und die alten Kennzeichen (als die Nummernschilder) brauchst du noch.

Kurzer Double-Check:

* Perso noch gᅵltig? HU/AU noch gᅵltig? eVB noch gᅵltig?
Wunschkennzeichen-Reservierung noch gᅵltig?

* Geld dabei? (Ummeldung kostet was, kann man mit ec-Karte bezahlen), in
Mᅵnchen waren es ca. 35 EUR. Dazu kommen etwa 25 EUR fᅵr zwei neue
Schilder beim Schildermacher.

* Mach dir von den alten Sachen (insb. Brief und Schein) Kopien! Da
stehen manchmal Angaben drin, die man spᅵter noch braucht. Den alten
Brief bekommt man zwar ungᅵltig gestempelt zurᅵck. Den alten Schein aber
nicht. Und da stand z.B. Sonderausstattung, Reifenmaᅵe etc.

Ach so: Nimm auf der Zulassungsstelle gleich fᅵr 5 EUR diese
Feinstaubplakette fᅵr dein Auto mit, dann hast du nicht spᅵter die Rennerei.

* Kaufnachweis/Schenkungsurkunde oder so braucht man nicht.

* Wirklich wichtig! Fᅵr die Dokumente empfielt sich eine sicher
schlieᅵende Dokumentenmappe, die alles zusammenhᅵlt. Wenn du da im Chaos
was verlierst, z.B. den Schein, weil der so klein ist, dann ist er weg.

* Wenn du mit dem Auto zur Zulassungsstelle fᅵhrst: Stell dein Auto auf
den Parkplatz/in die Tiefgarage der Zulassungssstelle, dort sind Autos
ohne Kennzeichen erlaubt. Dann mach deine alten Schilder ab (vorher
schon mal schauen, wie das geht, evt. Werkzeug mitnehmen) und nimm sie
zusᅵtzlich mit rein! (kleine Tᅵte macht sich dafᅵr gut, die sind
saudreckig hinten). Die alten Schilder brauchen die unbedingt!

Dann ist der Ablauf an sich einfach (ich schildere mal den Ablauf in
Mᅵnchen): Mit dem ganzen Kram dahin. Zuerst zum Eingangs-Check, davor
kann sich mal eine Schlange bilden, da habe ich eine Stunde gestanden.
Da prᅵfen dann nette Damen, ob deine Dokumente komplett sind. Dann in
die Fachabteilung fᅵr Ummeldungen, soviele sitzen da nicht mehr. Dort
Nummer ziehen, eine weitere halbe Stunde warten, bis die Nummer kommt.
Rein ins Bᅵro, der Typ macht den neuen Brief und den neuen Schein,
weitgehend wortlos. Das neue Kennzeichen ist ja auch klar bei dir. Hier
gleich die Feinstaubplakette verlangen, du wirst wahrscheinlich auch
gefragt.

Dann entwertet er die Siegel der alten Schilder. Die alten Schilder
kannst du dann entweder behalten oder gleich in so eine Recycling-Tonne
hauen.

Dann gehst du mit dem neuen Brief, dem neuen Schein, und einem
Bezahlzettel zur Kasse. Dort bezahlst du die ca. 35 EUR Ummeldegebᅵhr,
z.B. per ec-Karte. Und auch die 5 EUR Feinstaubplakette.

Dann bekommst du wieder einen Schein. Mit dem verlᅵsst du das Gebᅵude,
gehst zu einem der vielen Schildermacher und lᅵsst dir 2 neue
Kennzeichen machen. Die ganz nahen sind teilweise teurer als die, die
weiter weg sind. Kann sich lohnen mal so grob zu vergleichen. Schilder
machen dauert ca. 1 min. Wenn du Sonderwᅵnsche hast (Schmalschrift,
besondere Maᅵe, etc.) ᅵberleg's dir vorher. Und miss es aus.

Dann tippelst du mit den neuen Kennzeichen wieder in die
Zulassungsstelle, aber direkt ohne Anstellen an den Schalter, wo die die
Marken draufkleben. Da gibst du wiederum den Schilderzettel ab und deine
nagelneuen Schilder. Die machen dann die Landessiegel drauf und die
HU/AU-Plaketten und du bekommst die Schilder wieder.

Dann kannst du freudig zu deinem Auto zurᅵck, die neuen Schilder
dranmachen, vorne das mit der die AU-Plakette (8-eckig), hinten das mit
der HU-Plakette (rund)!

Bei der Gelegenheit mit einem Kratzer/Schaber evt. alte Vignetten etc.
gleich mit abmachen. Oder eine alte Feinstaubplakette, das Kennzeichen
hat sich ja geᅵndert. Dafᅵr ggf. Spiritus/Verdᅵnnung und ein Tuch
mitnehmen, um Kleberᅵckstᅵnde leichter wegzubekommen.

Dann die Feinstaubplakette von innen (!) an die gesᅵuberte
Windschutzscheibe kleben. Achtung, man muss da das richtige auf dem
Aufkleber abmachen, ist ein bisschen unintuitiv.

Und dann: Los geht die wilde Fahrt!

Ach so: Nimm dir was zu lesen mit. Und nimm dir etwas Zeit. 2 Stunden
sind nicht ᅵbertrieben, auf dem Land ist es vielleicht auch schneller
gemacht.

> Jetzt habe ich gelesen, dass der Vorbesitzer (also mein Opa) seiner
> Zulassungsstelle mitteilen muss (?), dass das Fahrzeug den Besitzer
> gewechselt hat und umgemeldet wird. Dies soll durch eine Kopie des
> Kaufvertrags geschehen.

Nein, muss nicht. Ich lese das auch immer wieder, aber meine Eltern
haben das auch nicht gemacht. Ist nur eine Sache zur Sicherheit. Wenn
der alte Besitzer dem neuen vertraut, passiert der Rest (z.B. Abmeldung)
automatisch.

> Meine Frage: Muss dies vor meiner Ummeldung geschehen?

Nein.

> Und in welcher
> Form, schlieᅵlich habe ich nach einer Schenkung keinen Vertrag in der
> Hand ;)

Hinfᅵllig.

> Das Ganze soll fᅵr meinen Opa so unkompliziert wie mᅵglich verlaufen,
> ich will ihm nach Mᅵglichkeit den ganzen Papierkram vom Hals halten.

Der muss gar nix machen, auᅵer dir den Kfz-Brief und den Kfz-Schein,
sowie HU/AU-Bericht auszuhᅵndigen. Und das Auto mit den alten Schildern,
klar.

Irgendwann (ca. 2-4 Wochen nach Ummeldung) bekommt er einen Brief vom
Finanzamt: "Ihr Auto wurde umgemeldet auf einen anderen Halter. Sie
bekommen folgende Kfz-Steuern zurᅵck."

Dann kommt noch ein Brief von seiner Versicherung: "Ihr ehemaliges Auto
wurde umgemeldet. Wir erstatten den ᅵberfᅵllig gezahlten Betrag x."

Beide Stellen ᅵberweisen das, wenn sie die Bankverbindung haben.

Das war's fᅵr ihn.

Und du bekommst genau so Post:
"Hallo, hier ist das Finanzamt. Sie bezahlen ab jetzt so viel Kfz-Steuer
pro Jahr. Die Summe fᅵr's erste Jahr werden wir am soundsovielten von
ihrem Konto <bla> einziehen. Bitte prᅵfen Sie die Bankverbindung und
teilen Sie uns evt. Fehler mit."

Den gleichen Spaᅵ von der Versicherung.

> Leider liegen zwischen seinem und meinem Landkreis knapp 300km, und den
> Weg will ich mir sparen.

Bei mir waren es 450 km dazwischen. Am Heimatort war weder ich, noch
meine Eltern auf der Zulassungsstelle, da hat auch keiner von uns was
hingeschickt. Lief alles von selbst. Ich war nur in dem neuen
Zulassungsbezirk auf der Zulassungsstelle.

Ralf

Martin B.

unread,
May 4, 2009, 5:24:34 PM5/4/09
to
Henning Koch (04.05.2009 22:47):

> On Mon, 04 May 2009 21:29:44 +0200, Jens Fittig wrote:
>
>>> Jetzt habe ich gelesen,
>> wo
>
> k�nnte �13(4) FZV sein:
>
> "Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige
> Halter oder Eigent�mer dies unverz�glich der Zulassungsbeh�rde zum
> Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister mitzuteilen. Die
> Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und
> vollst�ndige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Best�tigung
> enthalten, dass die Zulassungsbescheinigung und die
> Kennzeichenschilder �bergeben wurden."
>
>>> dass der Vorbesitzer (also mein Opa) seiner
>>> Zulassungsstelle mitteilen muss (?), dass das Fahrzeug den Besitzer
>>> gewechselt hat und umgemeldet wird. Dies soll durch eine Kopie des
>>> Kaufvertrags geschehen.
>> So eine Regelung ist mir neu.
>
> ja, die ist relativ neu.
>
> G�ltig ab dem 01.03.2007.

[...]

Genau diesen Gesetzestext meinte ich.
Also setzte ich wohl am einfachsten ein formloses Schreiben mit eben
diesem Inhalt f�r die Zuassungsstelle meines Opas auf und faxe es
(unterschrieben) dahin.
Einw�nde, Vorschl�ge, Erg�nzungen?

Ralf Koenig

unread,
May 4, 2009, 5:36:43 PM5/4/09
to
Martin B. schrieb:

Wenn du das unbedingt willst: Hier h�ngt hinten so ein kleines Formular
dran, einmal f�r die Zulassungsstelle, einmal f�r die Versicherung:

"ADAC-Kaufvertrag f�r den privaten Verkauf eines privaten Kraftfahrzeugs"
http://www.msn.de/img/de/de-de/autoverkauf/Kaufvertrag_Privat_Privat.pdf

Ralf

Henning Koch

unread,
May 4, 2009, 5:51:32 PM5/4/09
to
On Mon, 04 May 2009 23:24:34 +0200, Martin B. wrote:

>Also setzte ich wohl am einfachsten ein formloses Schreiben mit eben
>diesem Inhalt f�r die Zuassungsstelle meines Opas auf und faxe es
>(unterschrieben) dahin.
>Einw�nde, Vorschl�ge, Erg�nzungen?

f�r die Praxis:
erstmal telefonisch nachfragen, ob die das �berhaupt gleichzeitig mit
der Ummeldung noch haben wollen...

Martin B.

unread,
May 4, 2009, 6:03:48 PM5/4/09
to
Ralf Koenig (04.05.2009 23:24):

> Martin B. schrieb:
>> Guten Abend,
>>
>> zunᅵchst einmal, fᅵr viele mag das Thema trivial erscheinen, fᅵr mich
>> ist es das nicht, da ich sowas zum ersten Mal mache und nach
>> Mᅵglichkeit nicht mehrmals Zeit in der Zulassungsstelle verbringen
>> will (hab gehᅵrt, da sitzt man oft ziemlich lange).
>
> Habe ich gerade erst im Mᅵrz gemacht, auch Ummeldung mit Wechsel des
> Zulassungsbezirkes. Auch wenn ich das Auto in der Familie gekauft habe,
> aber das ist kein Unterschied.
>
>> Also bitte nicht gleich meckern ;-)
>
> Wieso?

Man stᅵᅵt durchaus (und nicht nur in Foren) auf wenig Gegenliebe, wenn
fᅵr manche Leute triviale Fragen ab und an wieder auftauchen ;) Daher
diese Floskel ;)

>> Mein Opa hat mir sein Auto geschenkt (und seinen SF-Rabatt, aber das
>> Thema ist geklᅵrt (-; ), und ich mᅵchte das gute Stᅵck nun nach 2
>> Jahren endlich auf meinen Namen ummelden. Es handelt sich dabei um
>> einen Landkreis-Wechsel, also neue Schilder etc. Soweit ist es mir
>> klar. Mit folgenden Dokumenten will ich zur Zulassungsstelle:
>
>> - Personalausweis
>> - elektronischer Versicherungsnachweis (auf meinen Namen, falls das
>> eine Rolle spielt)
>> - Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief
>> - TᅵV-Bericht + ASU-Bescheinigung
>> - Ausdruck der Wunschkennzeichen-Reservierung (spielt keine Rolle, nur
>> der Vollstᅵndigkeit halber)
>
> Das sieht schon mal komplett aus! Dazu kommt nur noch die
> Einzugsermᅵchtigung, denn die wollen deine Bankverbidnung, damit sie die
> Kfz-Steuern gleich abbuchen kᅵnnen. Kannst du aber dort ausfᅵllen. Oder
> vorher bei der Zulassungsstelle runterladen.

Muss ich mal suchen, spart mir sicher etwas Zeit.

> Und die alten Kennzeichen (als die Nummernschilder) brauchst du noch.

Sind ja am Auto dran, Schraubendreher hab ich immer dabei ;)

>
> [...]


>
> * Mach dir von den alten Sachen (insb. Brief und Schein) Kopien! Da
> stehen manchmal Angaben drin, die man spᅵter noch braucht. Den alten
> Brief bekommt man zwar ungᅵltig gestempelt zurᅵck. Den alten Schein aber
> nicht. Und da stand z.B. Sonderausstattung, Reifenmaᅵe etc.

Danke fᅵr den Tipp!!

> Ach so: Nimm auf der Zulassungsstelle gleich fᅵr 5 EUR diese
> Feinstaubplakette fᅵr dein Auto mit, dann hast du nicht spᅵter die
> Rennerei.

Eigentlich wollte ich diesen unnᅵtigen Quatsch boykottieren...aber es
kommt sicher der Zeitpunkt, wo ich mal vor einer Umweltzone stehe, und
mich dann schwarz ᅵrgere. Also was solls.

> [...]


>
> Dann bekommst du wieder einen Schein. Mit dem verlᅵsst du das Gebᅵude,
> gehst zu einem der vielen Schildermacher und lᅵsst dir 2 neue
> Kennzeichen machen. Die ganz nahen sind teilweise teurer als die, die
> weiter weg sind. Kann sich lohnen mal so grob zu vergleichen. Schilder
> machen dauert ca. 1 min. Wenn du Sonderwᅵnsche hast (Schmalschrift,
> besondere Maᅵe, etc.) ᅵberleg's dir vorher. Und miss es aus.

Ausmessen? Die geben sich doch hoffentlich mit der Aussage "so klein wie
mᅵglich" zufrieden ;)
Das ist das Schᅵne hier auf dem Lande, ich hab ohne Probleme ein
5-stelliges Wunsch-Kennzeichen bekommen.

>
> [...]
>
>
> Ralf

Danke fᅵr diese sehr umfangreiche und informative Zusammenfassung! :)

Martin

Henning Koch

unread,
May 4, 2009, 6:04:36 PM5/4/09
to
On Mon, 04 May 2009 23:24:44 +0200, Ralf Koenig wrote:

>* Mach dir von den alten Sachen (insb. Brief und Schein) Kopien! Da

>stehen manchmal Angaben drin, die man sp�ter noch braucht. Den alten
>Brief bekommt man zwar ung�ltig gestempelt zur�ck. Den alten Schein aber
>nicht. Und da stand z.B. Sonderausstattung, Reifenma�e etc.

Im alten Brief sollte doch auch alles drinstehen, was im alten Schein
steht?!

Bei neuen Papieren bekommt man (aus genau diesem Grund...) bei der
Abmeldung den Schein mit entsprechender Stempelung zur�ck.

Kritisch ist vor allem der Wechsel von alten auf neue Papiere. Ganz
besonders bei Fahrzeugen mit Einzelbetriebserlaubnis ist peinlich
genau auf die �bertragung _aller_ Angaben (auch _aller_ zul�ssigen
Reifendimensionen!!) zu achten.

>Ach so: Nimm auf der Zulassungsstelle gleich f�r 5 EUR diese
>Feinstaubplakette f�r dein Auto mit, dann hast du nicht sp�ter die Rennerei.

Ack.

>Dann ist der Ablauf an sich einfach (ich schildere mal den Ablauf in

>M�nchen):

es kann auch anders gehen:

Erst die Schilder machen lassen (Wunschkennzeichen-Reservierung liegt
ja vor...), dann zum Amt. Sch�n im n�chstgelegenen Vorort zu einer
Zeit, wo da nicht jeder hinrennt.

Dort dann kurz auf den Wegweiser geschaut, welche der beiden
Arbeitsgruppen zust�ndig ist. Dort dann 'ne Nummer ziehen.
ca. 5-10 Minuten warten, nach Aufruf zum Sachbearbeiter.
Unterlagen vorlegen usw., auf Aufforderung die alten Kennzeichen
selbst entsiegeln, w�hrend der Vorgang gleichzeitig vom Sachbearbeiter
bearbeitet wird. Direkt am Tisch alles bezahlen und fertig!

>Dann kannst du freudig zu deinem Auto zur�ck, die neuen Schilder

>dranmachen, vorne das mit der die AU-Plakette (8-eckig), hinten das mit
>der HU-Plakette (rund)!

man glaubt garnicht, wie oft das falsch gemacht wird...

>Ach so: Nimm dir was zu lesen mit. Und nimm dir etwas Zeit. 2 Stunden

>sind nicht �bertrieben, auf dem Land ist es vielleicht auch schneller
>gemacht.

wie gesagt:
Wenn man die richtige Zeit und die richtige Reihenfolge w�hlt, braucht
mah hier vielleicht 20 Minuten. Das nicht etwa auf dem Dorf, sondern
in der siebtgr��ten Stadt Deutschlands (Stand 2007).


Henning Koch

unread,
May 4, 2009, 6:20:51 PM5/4/09
to
On Tue, 05 May 2009 00:03:48 +0200, Martin B. wrote:

>> Und die alten Kennzeichen (als die Nummernschilder) brauchst du noch.
>
>Sind ja am Auto dran, Schraubendreher hab ich immer dabei ;)

Schau dir trotzdem vorher mal die genaue Art der Befestigung an.

Schlimmstenfalls brauchst du einen Akku-Bohrer, nicht un�blich w�re
der Bedarf von neuem Befestigungsmaterial f�r die neuen Kennzeichen.

ahja: wenn die Kennzeichen gelocht sind, entweder die neuen
Kennzeichen beim Schilderdienst auch gleich (passend und gerade)
lochen lassen oder dort zwei Halter erwerben und auf das Lochen der
Kennzeichen verzichten. Selbstgelochte Kennzeichen sind meistens
schief....

>> Dann bekommst du wieder einen Schein. Mit dem verl�sst du das Geb�ude,
>> gehst zu einem der vielen Schildermacher und l�sst dir 2 neue

>> Kennzeichen machen. Die ganz nahen sind teilweise teurer als die, die
>> weiter weg sind. Kann sich lohnen mal so grob zu vergleichen. Schilder

>> machen dauert ca. 1 min. Wenn du Sonderw�nsche hast (Schmalschrift,
>> besondere Ma�e, etc.) �berleg's dir vorher. Und miss es aus.


>
>Ausmessen? Die geben sich doch hoffentlich mit der Aussage "so klein wie

>m�glich" zufrieden ;)

Irgendwie solltest du noch den Wunsch unterbringen, dass alles im
Rahmen der Vorschriften liegt. Nicht, dass die Zulassungsstelle
hinterher noch das Siegeln der neuen Kennzeichen verweigert ;-)

und: ein k�rzeres Kennzeichen sieht nicht unbedingt h�bsch aus, wenn
der Platz (oder der Halter) f�r ein normal langes Kennzeichen
vorgesehen ist!

Ralf Koenig

unread,
May 4, 2009, 6:35:59 PM5/4/09
to
Martin B. schrieb:

> Ralf Koenig (04.05.2009 23:24):

>> Und die alten Kennzeichen (als die Nummernschilder) brauchst du noch.


>
> Sind ja am Auto dran, Schraubendreher hab ich immer dabei ;)

Dann prᅵfe, ob du die Schilder damit abbekommst. Die Mᅵglichkeiten der
Befestigung sind da vielfᅵltig.

>> Ach so: Nimm auf der Zulassungsstelle gleich fᅵr 5 EUR diese
>> Feinstaubplakette fᅵr dein Auto mit, dann hast du nicht spᅵter die
>> Rennerei.
>
> Eigentlich wollte ich diesen unnᅵtigen Quatsch boykottieren...aber es
> kommt sicher der Zeitpunkt, wo ich mal vor einer Umweltzone stehe, und
> mich dann schwarz ᅵrgere.

Gᅵᅵnnau, der wird kommen. Wenn dich am an der Zufahrt zu einer
Umweltzone die Polizei in eine Extra-Schlange bittet, statt einfach
durchzuwinken.

> Also was solls.

Sehe ich auch so. Boykott lohnt sich da nicht.

>> [...]
>>
>> Dann bekommst du wieder einen Schein. Mit dem verlᅵsst du das Gebᅵude,
>> gehst zu einem der vielen Schildermacher und lᅵsst dir 2 neue
>> Kennzeichen machen. Die ganz nahen sind teilweise teurer als die, die
>> weiter weg sind. Kann sich lohnen mal so grob zu vergleichen. Schilder
>> machen dauert ca. 1 min. Wenn du Sonderwᅵnsche hast (Schmalschrift,
>> besondere Maᅵe, etc.) ᅵberleg's dir vorher. Und miss es aus.
>
> Ausmessen? Die geben sich doch hoffentlich mit der Aussage "so klein wie
> mᅵglich" zufrieden ;)

Keine Ahnung. Ich hab die Standard-Normalo-Teile genommen. Fᅵr ganz
krasse Typen gibt's jetzt diese selbstleuchtenden Kennzeichen,
vielleicht sind die was fᅵr dich.

> Das ist das Schᅵne hier auf dem Lande, ich hab ohne Probleme ein
> 5-stelliges Wunsch-Kennzeichen bekommen.

Woran ich nun so gar nichts erstrebenswertes erkennen kann. Ich kam
dahin, die haben gewᅵrfelt, mir eine Nummer gegeben, das war's. War
sogar ganz einprᅵgsam.

5 EUR fᅵr die Plakette sparen wollen, aber denen 12 EUR (Mᅵnchner Preis)
fᅵr's Wunschkennzeichen in den Rachen schmeiᅵen?

>>
>> [...]
>>
>>
>> Ralf
>
> Danke fᅵr diese sehr umfangreiche und informative Zusammenfassung! :)

Ach so: Eine Sache noch. Wenn deine neue Adresse noch nicht im
Personalausweise steht, macht es sich gut, das Formular
("Meldebescheinigung") mitzunehmen, das du bei der Anmeldung im neuen
Einwohnermeldeamt bekommen hast. Der Typ hat das Ding zwar kaum
beachtet, aber ich fᅵhlte mich besser vorbereitet. ;-)

Ralf

Martin B.

unread,
May 4, 2009, 6:38:01 PM5/4/09
to
Henning Koch (05.05.2009 00:20):

Keine Sorge, ich schraub die nicht zum ersten Mal ab ;) Die
Kennzeichenhalter habe ich schon vor langer Zeit entfernt, weil mich das
Geklapper genervt hat. An der Heckklappe hat der Plastehalter immer
gegen den Lack geschlagen und dort einen Rostfleck verursacht. Da fiel
der Entschluss die Schilder direkt ranzuschrauben, nur mit
Schaumstoffpolser dahinter. Und ich hab die L�cher absolut gerade
hinbekommen. Ausmessen und Anzeichnen ist der Trick ;) Aber wenn die
Schilderdrucker nen kostenlosten Lochservice anbieten, werde ich den
nat�rlich nicht ausschlagen :)

Den Rahmen der Legalit�t wird der Schilderdrucker doch hoffentlich von
alleine einhalten, sonst hau ich ihm die Dinger wieder auf den Tisch ;)

Meiner Meinung nach sieht ein kurzes Kennzeichen immer besser aus als
das ber�hmte Kuchenblech, aber �ber Geschmack l�sst sich ja vortrefflich
streiten :) Es darf nat�rlich nicht in einem zu gro�en Plastehalter
stecken, auch klar.

Martin B.

unread,
May 4, 2009, 6:47:43 PM5/4/09
to
Ralf Koenig (05.05.2009 00:35):

> Martin B. schrieb:
>> Ralf Koenig (04.05.2009 23:24):
>
>>> Und die alten Kennzeichen (als die Nummernschilder) brauchst du noch.
>>
>> Sind ja am Auto dran, Schraubendreher hab ich immer dabei ;)
>

Siehe meine andere Antwort von 00:38. Handwerklich hab ich schon etwas
Erfahrung damit, nur eben von den bᅵrokratischen Vorgᅵngen nicht. Aber
dank deiner detaillierten Beschreibung werde ich gleich meinen
Behᅵrdengang trᅵumen ;-)

>
>> Das ist das Schᅵne hier auf dem Lande, ich hab ohne Probleme ein
>> 5-stelliges Wunsch-Kennzeichen bekommen.
>
> Woran ich nun so gar nichts erstrebenswertes erkennen kann. Ich kam
> dahin, die haben gewᅵrfelt, mir eine Nummer gegeben, das war's. War
> sogar ganz einprᅵgsam.
>
> 5 EUR fᅵr die Plakette sparen wollen, aber denen 12 EUR (Mᅵnchner Preis)
> fᅵr's Wunschkennzeichen in den Rachen schmeiᅵen?

Naja 5 EUR fᅵr sinnlos vs 10 EUR (bei uns) fᅵr imo sinnvoll ;)
Und was Wunschkennzeichen betrifft, da treffen einfach unterschiedliche
Ansichten aufeinander ;) Erkennungsmerkmal vs Anonymitᅵt. Jeder wie er mag.

>
> Ach so: Eine Sache noch. Wenn deine neue Adresse noch nicht im
> Personalausweise steht, macht es sich gut, das Formular
> ("Meldebescheinigung") mitzunehmen, das du bei der Anmeldung im neuen
> Einwohnermeldeamt bekommen hast. Der Typ hat das Ding zwar kaum
> beachtet, aber ich fᅵhlte mich besser vorbereitet. ;-)

Ok, aber die steht ja drinnen. Das Auto ist ja sozusagen umgezogen,
nicht ich.

Ralf Koenig

unread,
May 4, 2009, 6:56:19 PM5/4/09
to
Henning Koch schrieb:

> On Mon, 04 May 2009 23:24:44 +0200, Ralf Koenig wrote:
>
>> * Mach dir von den alten Sachen (insb. Brief und Schein) Kopien! Da
>> stehen manchmal Angaben drin, die man sp�ter noch braucht. Den alten
>> Brief bekommt man zwar ung�ltig gestempelt zur�ck. Den alten Schein aber
>> nicht. Und da stand z.B. Sonderausstattung, Reifenma�e etc.
>
> Im alten Brief sollte doch auch alles drinstehen, was im alten Schein
> steht?!

Habe nochmal geschaut. Stimmt fast. Die HU-Stempel aus dem alten Schein
stehen nicht drin. ;-)

> Bei neuen Papieren bekommt man (aus genau diesem Grund...) bei der
> Abmeldung den Schein mit entsprechender Stempelung zur�ck.

Aha.

> Kritisch ist vor allem der Wechsel von alten auf neue Papiere.

Das habe ich ja gemacht. Die alten Papiere waren von 1998, jetzt habe
ich welche von 2009 bekommen.

>> Dann ist der Ablauf an sich einfach (ich schildere mal den Ablauf in
>> M�nchen):
>
> es kann auch anders gehen:
>
> Erst die Schilder machen lassen (Wunschkennzeichen-Reservierung liegt
> ja vor...), dann zum Amt.

Das ist interessant, dass das sorum geht. Aber die 12 EUR w�re es mir
trotzdem nicht wert. F�r nix. Und daran h�ngt die Zeit dann echt nicht mehr.

> Sch�n im n�chstgelegenen Vorort zu einer
> Zeit, wo da nicht jeder hinrennt.

Wenn man das w�sste, wann das ist. Ich war am 3.3. da, das war die
Bl�tezeit der Abwrackpr�mie, so kam es mir vor. Naja, schlechtes Timing.

> Dort dann kurz auf den Wegweiser geschaut, welche der beiden
> Arbeitsgruppen zust�ndig ist. Dort dann 'ne Nummer ziehen.
> ca. 5-10 Minuten warten, nach Aufruf zum Sachbearbeiter.
> Unterlagen vorlegen usw., auf Aufforderung die alten Kennzeichen
> selbst entsiegeln, w�hrend der Vorgang gleichzeitig vom Sachbearbeiter
> bearbeitet wird. Direkt am Tisch alles bezahlen und fertig!

Pah, viel zu einfach. ;-)

>> Dann kannst du freudig zu deinem Auto zur�ck, die neuen Schilder
>> dranmachen, vorne das mit der die AU-Plakette (8-eckig), hinten das mit
>> der HU-Plakette (rund)!
>
> man glaubt garnicht, wie oft das falsch gemacht wird...

Ich habe einfach bei drei anderen Autos geschaut. ;-)

>> Ach so: Nimm dir was zu lesen mit. Und nimm dir etwas Zeit. 2 Stunden
>> sind nicht �bertrieben, auf dem Land ist es vielleicht auch schneller
>> gemacht.
>
> wie gesagt:
> Wenn man die richtige Zeit und die richtige Reihenfolge w�hlt, braucht
> mah hier vielleicht 20 Minuten. Das nicht etwa auf dem Dorf, sondern
> in der siebtgr��ten Stadt Deutschlands (Stand 2007).

Tja, dann seid ihr flinker als wir hier in der drittgr��ten Stadt
Deutschlands. Oder ich habe einen schlechten Zeitpunkt erwischt.
Insgesamt war ich aber letztlich nicht unzufrieden, da hat man schon
andere Horror-Stories geh�rt. Andere beauftragen f�r den Kram ja
Zulassungsdienste.

Ralf

Harald Hengel

unread,
May 4, 2009, 8:47:49 PM5/4/09
to
Martin B. schrieb:

> Jetzt habe ich gelesen, dass der Vorbesitzer (also mein Opa) seiner
> Zulassungsstelle mitteilen muss (?), dass das Fahrzeug den Besitzer
> gewechselt hat und umgemeldet wird. Dies soll durch eine Kopie des
> Kaufvertrags geschehen.

Der Besitz des Briefes reicht ᅵblicherweise.
Da bei Autoverkauf keine Vertragsform vorgeschrieben ist wᅵsste ich
nicht woher die Zulassungstelle einen Vertrag verlangen kᅵnnte.

Ein anderes Problem wird dein Schadenfreiheitsrabatt sein.
Du bekommst nur so viel Rabatt wie du Fᅵhrerscheinjahre nachweisen
kannst, du bekommst den Rabatt deines Opas nur, wenn du ihn
theoretisch auch selbst hᅵttest erfahren kᅵnnen.
Hat dein Opa eine SF Klasse die 20 Jahre unfallfrei bedingt, musst du
selbst 20 Jahre den passenden Fᅵhrerschein haben. Hast du erst 2 Jahre
einen Fᅵhrerschein werden dir vom Rabatt deines Opas auch nur 2 Jahre
angerechnet.

Das solltest du bedenken, bevor du zur Ummeldung schreitest.

Harald

Mathias Danke

unread,
May 4, 2009, 9:11:53 PM5/4/09
to
Martin B. schrieb:

> [...]
>
> Genau diesen Gesetzestext meinte ich.
> Also setzte ich wohl am einfachsten ein formloses Schreiben mit eben
> diesem Inhalt f�r die Zuassungsstelle meines Opas auf und faxe es
> (unterschrieben) dahin.
> Einw�nde, Vorschl�ge, Erg�nzungen?

Ja. Weil du Dir diesen ganzen Krampf mit der Mitteilungspflicht an die
alte Zulassungsstelle sparen kannst. Melde das Auto auf Deinem StVA um.
Ende der Veranstaltung.

Grund: Sofern ich das richtig erfasst habe, faehrst das Auto seit 2
Jahren, angemeldet auf Deinen Opa. Du bist also kein neuer *Erwerber*
des Kfz, sondern es kommt lediglich zu einer "Aktualisierung" der
administrativen Daten (Versicherungsnehmer; Kfz-Halterwechsel von
ausserhalb Deines Landkreises).

Im Uebrigen wird es Deinem Opa nach 2 Jahren IMHO so ziemlich egal sein,
ob Du das Auto nun innert 7 Tagen oder "sonstwann" ummeldest. Der oben
im Thread genannte Passus ist eher bei einer Veraeusserung an
Dritte/Fremde massgebend, um die Verauesserung eines Kfz "von Amts
wegen" anzuzeigen.

Der Halterwechsel vollzieht sich sozusagen unmittelbar auf Deinem StVA
und kommst somit auch gleichzeitig der Mitteilungspflicht nach. Nichts
anderes wie eine Aenderungsmitteilungspflicht bsp.weise auf dem
Einwohnermeldeamt bei einem Wohnsitzwechsel.


Gruss

Mathias Danke

unread,
May 4, 2009, 9:22:23 PM5/4/09
to
Harald Hengel schrieb:

> Ein anderes Problem wird dein Schadenfreiheitsrabatt sein.

IIRC gaebe es in diesem Fall noch diese Konstellation:

Martin B. = neuer Fahrzeughalter
Opa = bleibt Versicherungsnehmer

Zumindest war das vor gut 10 Jahren kein Thema. Weder
versicherungstechnisch (im Versicherungsvertrag hiess das IIRC "vom VN
abweichender Fz-Halter") und schon gar nicht zulassungstechnisch.

Harald Hengel

unread,
May 4, 2009, 10:20:43 PM5/4/09
to
Mathias Danke schrieb:

> Harald Hengel schrieb:
>
>> Ein anderes Problem wird dein Schadenfreiheitsrabatt sein.
>
> IIRC gaebe es in diesem Fall noch diese Konstellation:
>
> Martin B. = neuer Fahrzeughalter
> Opa = bleibt Versicherungsnehmer

Ja, das dᅵfte auch noch mᅵglich sein.
Allerdings verlangen Versicherungen dafᅵr einen nicht unerheblichen
Aufschlag.
Ich erinnere mich an ca. 20-30%
Meine Erkundigung ist aber etliche Jahre her, HUK, andere
Versicherungen handhaben es mᅵglicherweise anders.

Ich weiss ja nicht wie alt der OP ist, nicht dass er sich nachher
wundert wenn aus dem SF 30 ein SF 2 geworden ist.

Harald

Martin B.

unread,
May 5, 2009, 12:17:52 AM5/5/09
to
Harald Hengel (05.05.2009 04:20):

Der Zusammenhang ist mir schon bewusst ;) Ich bekomme von seinen 35
Jahren (weiᅵ nicht genau) das maximal mᅵgliche fᅵr mich, 6 Jahre, also
SF5 ᅵbertragen. Damit bin ich zufrieden.

Thomas Karl

unread,
May 5, 2009, 2:12:36 AM5/5/09
to

"Martin B." <mbenke...@googlemail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:gtnf78$fpv$1...@news.motzarella.org...

> Jetzt habe ich gelesen, dass der Vorbesitzer (also mein Opa) seiner
> Zulassungsstelle mitteilen muss (?), dass das Fahrzeug den Besitzer
> gewechselt hat und umgemeldet wird. Dies soll durch eine Kopie des
> Kaufvertrags geschehen.
>
> Meine Frage: Muss dies vor meiner Ummeldung geschehen? Und in welcher
> Form, schlieᅵlich habe ich nach einer Schenkung keinen Vertrag in der Hand
> ;)

Es ist zwar vorgeschrieben, kann in diesem Fall (alter und neuer Eigentᅵmer
gut bekannt) aber gelassen werden. Also ab zur Zulassungsstelle, Schein,
Brief, Doppelkarte (oder so ein neumodisches Ersatzding), TᅵV, AU, Perso,
einen 100er und viel Zeit mitbringen. Deine Bankverbindung solltest Du auch
kennen, da die meisten (alle?) Zulassungsstellen eine Einzugsermᅵchtigung
fᅵr die Steuern fordern.

Gruᅵ, Thomas

Wolfgang May

unread,
May 5, 2009, 2:56:49 AM5/5/09
to
Harald Hengel <raldo-...@freenet.de> wrote:
> Martin B. schrieb:
>
> > Jetzt habe ich gelesen, dass der Vorbesitzer (also mein Opa) seiner
> > Zulassungsstelle mitteilen muss (?), dass das Fahrzeug den Besitzer
> > gewechselt hat und umgemeldet wird. Dies soll durch eine Kopie des
> > Kaufvertrags geschehen.
>
> Der Besitz des Briefes reicht �blicherweise.
> Da bei Autoverkauf keine Vertragsform vorgeschrieben ist w�sste ich
> nicht woher die Zulassungstelle einen Vertrag verlangen k�nnte.

>
> Ein anderes Problem wird dein Schadenfreiheitsrabatt sein.
> Du bekommst nur so viel Rabatt wie du F�hrerscheinjahre nachweisen

> kannst, du bekommst den Rabatt deines Opas nur, wenn du ihn
> theoretisch auch selbst h�ttest erfahren k�nnen.

> Hat dein Opa eine SF Klasse die 20 Jahre unfallfrei bedingt, musst du
> selbst 20 Jahre den passenden F�hrerschein haben. Hast du erst 2 Jahre
> einen F�hrerschein werden dir vom Rabatt deines Opas auch nur 2 Jahre
> angerechnet.

Man sollte evtl auch noch mit einbeziehen, dass Martin dann "Zweitbesitzer"
des Fahrzeuges ist, was ueblicherweise auch einen hoeheren Versicherungstarif
mitbringt, als "erste Hand".

Wolfgang

Bernd Laengerich

unread,
May 5, 2009, 4:25:13 AM5/5/09
to
Harald Hengel schrieb:

> Der Besitz des Briefes reicht ᅵblicherweise.
> Da bei Autoverkauf keine Vertragsform vorgeschrieben ist wᅵsste ich
> nicht woher die Zulassungstelle einen Vertrag verlangen kᅵnnte.

Habe ich vor vielen Jahren mit einem Freund so schon gemacht: Wir haben
kurzerhand mal die Fahrzeuge getauscht, Probefahrt, nach einem km kurz
angehalten, Scheibe runter, gesprochen: "Geht klar!" und dann sind wir
beide zu verschiedenen Zulassungsstellen zum Ummelden gefahren.

Bernd

Robert Gruener

unread,
May 5, 2009, 5:45:13 AM5/5/09
to
Henning Koch schrieb:

> On Mon, 04 May 2009 23:24:34 +0200, Martin B. wrote:
>
>> Also setzte ich wohl am einfachsten ein formloses Schreiben mit eben
>> diesem Inhalt f�r die Zuassungsstelle meines Opas auf und faxe es
>> (unterschrieben) dahin.
>> Einw�nde, Vorschl�ge, Erg�nzungen?
>
> f�r die Praxis:
> erstmal telefonisch nachfragen, ob die das �berhaupt gleichzeitig mit

> der Ummeldung noch haben wollen...
>
Inzwischen d�rften fast alle Zulassungsstellen im Internet vertreten
sein. Dort findet sich jeweils auch eine Aufstellung der erfoderlichen
Unterlagen/Daten. Ausserdem auch noch der Link, unter dem man sich schon
mal vorab ein Wunschkennzeichen reservieren kann (kostet 10�). Geht dann
bei der Zulassung auch schneller.


--


Gruss / Cheers

Robert

Robert Gruener

unread,
May 5, 2009, 5:47:59 AM5/5/09
to
Ralf Koenig schrieb:

> Ach so: Nimm dir was zu lesen mit. Und nimm dir etwas Zeit. 2 Stunden
> sind nicht ᅵbertrieben, auf dem Land ist es vielleicht auch schneller
> gemacht.

2 Stunden? Ist ja Wahnsinn. Auf dem Land geht es in der Tat schneller.
Inkl. neuer Schilder hat es bei mir ca. 25 Minuten gedauert (vor ca. 8
Wochen). Und da musste ich noch 10Min warten, weil der Schilderladen
noch nicht geᅵffnet war.

Harald Hengel

unread,
May 5, 2009, 7:37:30 AM5/5/09
to
Wolfgang May schrieb:

> Man sollte evtl auch noch mit einbeziehen, dass Martin dann
> "Zweitbesitzer" des Fahrzeuges ist, was ueblicherweise auch einen
> hoeheren Versicherungstarif mitbringt, als "erste Hand".

Welche Versicherungen machen das?
Dar�ber bin ich noch nicht gestolpert.
Hast du eine grobe Einsch�tzung wie viel das ausmacht.

Harald

Harald Hengel

unread,
May 5, 2009, 7:35:48 AM5/5/09
to
Martin B. schrieb:

> Der Zusammenhang ist mir schon bewusst ;)

Ok, manchen ist das nicht so klar.

> Ich bekomme von seinen 35
> Jahren (weiᅵ nicht genau) das maximal mᅵgliche fᅵr mich, 6 Jahre,
> also SF5 ᅵbertragen. Damit bin ich zufrieden.

Ich schaue jetzt nicht nach, aber die Versicherungsprᅵmie dᅵrfte sich
mindestens verdoppeln.
Du solltest noch einmal ᅵber das Konstrukt mit dem anderen
Versicherungsnehmer nachdenken, ᅵbernehmen kannst du die Versicherung
immer noch.

Harald

Wolfgang May

unread,
May 5, 2009, 9:58:47 AM5/5/09
to
Harald Hengel <raldo-...@freenet.de> wrote:
> Wolfgang May schrieb:
>
> > Man sollte evtl auch noch mit einbeziehen, dass Martin dann
> > "Zweitbesitzer" des Fahrzeuges ist, was ueblicherweise auch einen
> > hoeheren Versicherungstarif mitbringt, als "erste Hand".
>
> Welche Versicherungen machen das?

AFAIK alle, seit vor ein paar Jahren von PS-Klassen auf detailliertere Nutzerprofile
umgestellt wurde.

> Dar�ber bin ich noch nicht gestolpert.
> Hast du eine grobe Einsch�tzung wie viel das ausmacht.

Vor einiger Zeit kam ich dabei mal auf ca. 10%.
Eben kurz bei der HUK24-Webseite getestet, passt immer noch.

Wolfgang

Michael Wang

unread,
May 7, 2009, 5:21:59 AM5/7/09
to
Na ja, seine kontonummer muss man nicht kennen... man kann auch einfach
irgendwas angeben, nur die BLZ sollte mit irgendeiner Bank
ᅵbereinstimmen. Dann bekommt man halt nach einiger Zeit Post dass das
mit dem Einzug nicht geklappt hat und zahlt dann die Steuer wie "anno
dunnemals" per Rechnung. Solang man das dann macht, kommt keiner und
kratzt einem die Plakette wieder ab wegen der fehlenden
Einzugsermᅵchtigung...

Gruᅵ
Micha

Jens Fittig

unread,
May 7, 2009, 6:04:59 AM5/7/09
to

Thomas Karl schrieb:

> Es ist zwar vorgeschrieben, kann in diesem Fall (alter und neuer Eigent�mer

> gut bekannt) aber gelassen werden. Also ab zur Zulassungsstelle, Schein,

> Brief, Doppelkarte (oder so ein neumodisches Ersatzding), T�V, AU, Perso,

> einen 100er und viel Zeit mitbringen. Deine Bankverbindung solltest Du auch

> kennen, da die meisten (alle?) Zulassungsstellen eine Einzugserm�chtigung
> f�r die Steuern fordern.

Und wo ist das Problem? Einen Tag nach Zulassung Widerruf der
Einzugserm��igung per FAX. Fertig!

Dann kommt die �bliche "Rechnung".


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