Hallo NG!
Ich schreib's jetzt einfach mal hier, der Thread bekommt ja sonst ewig
viele Verästelungen (falls man die Baumansicht im Newsreader aktiviert
hat). Wird etwas länger.
Wer mich (nicht ganz unverständlicherweise) für einen Troll gehalten
hat, wird vielleicht jetzt auch überzeugt, dass ich keiner bin. ;-)
Der Felgenhersteller hat mir zugesagt, er bekommt die Räder auf jeden
Fall bei "seinem" Prüfer eingetragen. Das wäre von dem BMW-Händler, bei
dem ich Federn und Auspuff/Leistungssteigerung machen lassen würde, ca.
1,5h entfernt, ginge zur Not. Er meint, sein Prüfer schaue auf die
Freigängigkeit, bei der Radabdeckung könne er zur Not ein Auge
zudrücken. Und mit der Traglast der Reifen könne er auch einen Weg
finden (Ablasten o.ä.). Nun gut.
Aber zum einen sehe ich irgendwie nicht ein, dass es nun nur einen
Prüfer in Deutschland geben soll, der das freiwillig einträgt (kenne ja
deren Verhältnis nicht...), zum anderen würde ich es erst nach Ende der
Widerrufsfrist dorthin schaffen.
Also bin ich heute noch einmal zum TÜV gefahren.
Dieses Mal "bewaffnet" mit fahrzeugspezifischer Reifenfreigabe von
DUNLOP, Festigkeitsgutachten der Felgen, COC-Wisch, Briefkopie,
Fahrzeugschein.
Wie erhofft, war dort dieses Mal ein anderer Kollege als letztes Mal.
Ich dachte mir, probieren wir doch mal unser Glück.
Auf gut Deutsch kann man wohl nur sagen, ein solches faules Ar******h
habe ich selten erlebt.
Der Kollege letzte Woche sagte ja schon, dass ich eine Räderfreigabe von
BMW bräuchte, da in seinem System zum 440i noch keine Daten sind, da der
Motor noch so neu ist. Dieser Prüfer schoss aber den Vogel ab:
"Zu dem Fahrzeug habe ich keine Daten im Computer, da kann ich GAR
NICHTS machen."
"Was interessiert mich Ihr Festigkeitsgutachten?! Ich brauche eine
Freigabe für genau dieses Fahrzeug, da kann ja sonst was an der
Fahrzeugelektronik abweichen!"
"Mir doch egal, ob das schon mal jemand eingetragen hat, wir müssen hier
ja nicht alle Fehler nachmachen! Wer das einträgt, der kann hellsehen!
Wenn ich das könnte, dann würde ich in Las Vegas arbeiten!"
"Ablasten kann man da gar nichts! Wenn es nicht reicht, dann reicht das
nicht! Gibt es keine Abnahme dafür!"
Ich glaube, es hat ihn überrascht, dass ich so gut gelaunt und ruhig
blieb, denn ich wusste ja schon, dass es schon mit der Traglast eh nicht
hinhauen würde. Ich wollte aber wenigstens noch einmal die
Freigängigkeit prüfen lassen, das hatte der Prüfer letzte Woche gar
nicht angeschaut, da ja der Rest schon nicht hinhaute.
Erstaunlicherweise bemängelte dieser Prüfer die Radabdeckung nicht: "Ja,
steht halt bisschen über. Aber das tut es wahrscheinlich mit der
Serienbereifung auch. Was soll man machen."
Ich fragte dann, ob er denn bitte schon einmal die Freigängigkeit prüfen
könne, damit wenigstens das passt, wenn ich die anderen Dinge zusammen
habe. Nachdem er kurz halb protestierte, dass ich eh nichts tun könne,
da ja in seinem System nichts stünde und es damit völlig UNMÖGLICH war,
sagte er, ich könne das selbst probieren (!).
Völlig irre, aber er schickte mich tatsächlich quer durch die große
Prüfhalle und ließ mich zwei Metallböcke anschleppen (je Stück ca. 20
Kilo) und auf die hochgelassene Hebebühne legen, auf die dann das
Fahrzeug abgelassen wurde. Irre. Im Nachhinein wünsche ich mir, ich
hätte mir den Namen geben lassen und mal beim TÜV nachgefragt, ob das
den TÜV-Vorstellungen von Arbeitsschutz entspricht.
Wer hätte den Schaden an mir, am Fahrzeug oder an deren Geräten gezahlt,
wenn dabei etwas schiefgegangen wäre? Ich bin auch nicht gerade ein
Tier, war eher schmächtiger als der Prüfer. Kann das immer noch nicht
fassen.
Die Freigängigkeit war aber OK und der Prüfer ließ mich dann
gnädigerweise nur einen Metallblock zurückschleppen, den anderen würde
er "ausnahmsweise" selbst zurücktragen, eigentlich sei er dafür "zu alt"
(er war vielleicht Mitte 40, ich bin Ende 20).
Hier Bilder, wie es abgelassen aussah:
VA:
https://abload.de/img/tveingefedertvas9kij.jpg
HA:
https://abload.de/img/tveingefedertham6k0n.jpg
Die Radabdeckung fand der TÜV-Mensch, wie gesagt, ausreichend:
HA:
https://abload.de/img/tvradabdeckunghavtk1h.jpg
Nach diesem Erlebnis fuhr ich dann zur DEKRA. Dort durfte man gar nicht
direkt zur Werkstatt, sondern musste erst die Papiere abgeben und dann
warten. Das dauerte. Lange. Irgendwann kam dann aber ein sehr
freundlicher Prüfer und sah sich das Auto an. Gründlich. Er prüfte sogar
die Länge der Schrauben, mit denen die Räder befestigt waren, ob die mit
dem Gutachten übereinstimmten (und fluchte über die Werkstatt, die die
Räder angeblich zu fest angezogen hatte).
Die Freigängigkeit prüfte er auch mit Lenkeinschlag etc.
Ich hatte das Gefühl, dass er es mir wirklich ermöglichen wollte, ohne
ein Risiko einzugehen.
Sein Ergebnis:
Traglast kein Problem, das könne man per Anmerkung (!) in der Eintragung
regeln, Ablasten sei gar nicht nötig. So könne ich mit Winterreifen z.B.
immer noch die volle Achslast fahren. So einfach kann es sein!
Freigängigkeit statisch in Ordnung, ABER! Er hatte nach langem Suchen
(deshalb die lange Wartezeit...) ein vergleichbares Felgengutachten von
BBS gefunden (so etwas hatte der TÜV ja nicht gefunden). BBS sagt bei
gleicher Reifengröße, dass die Freigängigkeit nicht ausreicht, es wären
Karosseriearbeiten nötig. Auch wenn statisch alles passt, "BBS wird das
nicht zum Spaß schreiben". Er meint, man könnte natürlich jetzt noch die
schnelle Fahrt über eine Bodenwelle simulieren, um das zu prüfen. Würde
aber Geld kosten und wenn dabei etwas kaputtgeht, hätte ich halt Pech.
Würde er also nicht machen.
Und: Er bemängelte die Radabdeckung, und zwar vorne und hinten.
Er meint, da mein Auto ja EG-konform zugelassen ist (und nicht wie
früher nur deutsch) müsse das ganze Rad abgedeckt sein, nicht nur die
Lauffläche. Deshalb sei auch vorne die Radabdeckung nicht ausreichend.
Na ja.
So sah es bei der DEKRA aus:
HA:
https://abload.de/img/dekraeingefederthar0kir.jpg
VA innen:
https://abload.de/img/dekraeingefedertvainn0mj21.jpg
VA außen:
https://abload.de/img/dekraeingefedertvaaue7ikd4.jpg
Der DEKRA-Mensch hatte wohl sogar noch die Echtheit des Felgengutachtens
geprüft, da er von dem Gutachterbüro noch nie etwas gehört hatte. War
aber alles in Ordnung.
Ehrlich gesagt, ich tendiere dazu, das Experiment an dieser Stelle zu
beenden, das ganze Geraffel zurückzuschicken und BMW-Kompletträder in 20
Zoll aufziehen zu lassen. Ich hätte es auch vorher wissen können, in den
Foren hieß es schon, das werde nicht passen, aber na ja, mehrere Leute
fahren die Kombination ja ohne Karosseriearbeiten, ich dachte, da muss
es doch gehen.
Ich weiß nicht. Der Felgenhersteller fährt die Kombination selbst,
mehrere andere Leute auch. Bei denen ist es bisher auch gutgegangen.
Soll ich das Risiko eingehen und es mir vom Lieblingsprüfer des
Felgenherstellers eintragen lassen? Wenn etwas passiert, kann ich den
haftbar machen? (Vermutlich nicht?)
Ich will ja außerdem eigentlich die Tieferlegung verbauen lassen, das
geht aber erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Und ob es dann noch passt...?
Das blöde ist nur, jetzt bin ich halt 20 Km oder so mit den Reifen
gefahren. Und montiert war das jetzt ja alles logischerweise auch. Wie
viel wird der Felgenhersteller wohl dafür in Abzug bringen können?
In der Auftragsbestätigung (die ich vorher nicht gelesen hatte), steht
natürlich, dass sie bei Felgen, für die nur ein Festigkeitsgutachten
vorliegt, keinerlei Garantie geben, dass es wirklich passt.
Schriftlich habe ich nur die Aussage, dass sie die Kombination selbst
auf ihrem Dienstwagen (435i Coupé) fahren und da alles ohne Probleme
eingetragen wurde.
Seufz.
Liebe Grüße,
Andreas