Ist jetzt Tempo 50 an dem Kraftfahrstrassenschild beendet
oder erst an dem Ortsschild ?
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mailto:Gerald...@topmail.de
>
> Ist jetzt Tempo 50 an dem Kraftfahrstrassenschild beendet
> oder erst an dem Ortsschild ?
Das Kraftfahrtstrassen-Schild sagt gar nichts über die erlaubte
Geschwindigkeit aus, es gilt in diesem Fall bis zum Ortsende-Schild
Tempo 50.
Erklärung des Schildes "Kraftfahrtstraße":
Mit diesem Schild beschilderte Straße dürfen nur von Kraftfahrzeugen
befahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 Km/h ist. In
Kraftfahrtstraßen darf man nur an Kreuzungen und Einmündungen einfahren
und sie auch wieder verlassen, nur dort und an besonders
gekennzeichneten Überwegen dürfen Fußgänger Kraftfahrtstraßen betreten.
($18 STVO).
Grüsse
Roman
>"Tempo 50" (es folgt eine Einmuendung)
>nach ca. 100m "Kraftfahrstrasse"
>nach weiteren ca. 150m "Ortsschild (Ende)"
>
>Ist jetzt Tempo 50 an dem Kraftfahrstrassenschild beendet
>oder erst an dem Ortsschild ?
Es darf erst ab dem Ortsschild schneller gefahren werden. Das ergibt
sich aus § 18 (5) StVO:
"Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als
50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener
Ortschaften auf Kraftfahrstraßen ... beträgt die zulässige
Höchstgeschwindigkeit ..."
Thomas
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Informationen für Usenet-Neulingen unter
http://home.wtal.de/usenet/
Gerald Oppen wrote:
> An einer Bundesstrasse, die aus einer geschlossenen Ortschaft
> mit baulich getrennten Fahrspuren herausfuehrt, tritt folgende
> Schildkombination auf:
> "Tempo 50" (es folgt eine Einmuendung)
> nach ca. 100m "Kraftfahrstrasse"
> nach weiteren ca. 150m "Ortsschild (Ende)"
>
> Ist jetzt Tempo 50 an dem Kraftfahrstrassenschild beendet
> oder erst an dem Ortsschild ?
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt generell 50, außer es ist
etwas anderes ausgeschildert. Also ich würde erst am Ortsschild
Gas geben. ;-)
Grüße.
Guido
Thomas Gabriel schrieb:
> "Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als
Gibt es sowas ueberhaupt ?
Steht da nicht vorher immer ein Ortsende-Schild an der Auffahrt, auch
wenn man sich geographisch noch mitten im Ort befindet ?
>> "Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller
>> als
>Gibt es sowas ueberhaupt ?
>Steht da nicht vorher immer ein Ortsende-Schild an der Auffahrt,
>auch wenn man sich geographisch noch mitten im Ort befindet ?
Ich habe das auch noch nicht gesehen, wenn ich aber § 18 (5) StVO
lese, scheint sowas möglich zu sein.
Das gab es eine Zeit lang in Wiesbaden, dort waren 100km/h nach dem
Ortsschild moeglich...
Mit freundlichen Gruessen
Kai Roennburg Member of
roen...@rz.uni-frankfurt.de *Networking Staff
Phone: +49 69 798-28506 *ISDN Connectivity Group
Johann Wolfgang Goethe Universitaet, D-60054 Frankfurt, Germany
>Thomas Gabriel schrieb:
>> "Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als
>Gibt es sowas ueberhaupt ?
>Steht da nicht vorher immer ein Ortsende-Schild an der Auffahrt, auch
>wenn man sich geographisch noch mitten im Ort befindet ?
Zumindest in Berlin auf den Stadtautobahnen gibt es reichlich Ein- und
Ausfahrten mit Autobahn(-ende)-Schildern aber ohne Ortsschild.
Gruß,
Matthias
Matthias Schneider wrote:
Gibt es da Abschnitte ohne Tempolimit und steht an den Ausfahrten ein
Tempo-50-Schild?
Grüße.
Guido
Guido Wojaczek schrieb:
> Gibt es da Abschnitte ohne Tempolimit und steht an den Ausfahrten ein
> Tempo-50-Schild?
Autobahnende-Schild muesste dann doch eigentlich genuegen ?
> Thomas Gabriel schrieb:
> > "Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als
> Gibt es sowas ueberhaupt ?
Eigentlich sieht man in vielen groesseren Staedten Autobahneinfahrten,
tw. bis mitten in die Innenstadt - in Berlin sogar einmal komplett
durch. Und zumindest in Berlin und im Ruhrgebiet habe ich schon viele
Ortseingangsschilder auf der Autobahn gesehen.
> Steht da nicht vorher immer ein Ortsende-Schild an der Auffahrt, auch
> wenn man sich geographisch noch mitten im Ort befindet ?
Nein.
Andreas
P> > Ist jetzt Tempo 50 an dem Kraftfahrstrassenschild beendet
P> > oder erst an dem Ortsschild ?
P>
P> Das Kraftfahrtstrassen-Schild sagt gar nichts ueber die erlaubte
P> Geschwindigkeit aus, es gilt in diesem Fall bis zum Ortsende-Schild
P> Tempo 50.
Und was ist mit einem Autobahnschild innerhalb einer Ortschaft????
Tschuess
Harald
>Und was ist mit einem Autobahnschild innerhalb einer Ortschaft????
Siehe <131299.195...@thomas-gabriel.de>
BTW: Deine ?-Taste ist defekt.
Thomas
--
FAQ zu de.etc.fahrzeug.auto unter
http://home.wtal.de/usenet/defa-faq.html
> Matthias Schneider wrote:
>
> > Gerald Oppen schrieb:
> >
> > >Thomas Gabriel schrieb:
> > >> "Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als
> > >Gibt es sowas ueberhaupt ?
> > >Steht da nicht vorher immer ein Ortsende-Schild an der Auffahrt, auch
> > >wenn man sich geographisch noch mitten im Ort befindet ?
> >
> > Zumindest in Berlin auf den Stadtautobahnen gibt es reichlich Ein- und
> > Ausfahrten mit Autobahn(-ende)-Schildern aber ohne Ortsschild.
>
> Gibt es da Abschnitte ohne Tempolimit und steht an den Ausfahrten ein
Es gibt Beschraenkungen von 80-100 km/h.
> Tempo-50-Schild?
Ein Autobahn-Ende-Schild reicht ja schon. Ansonsten geht es an einigen
Ausfahrten noch mit mehr als 50 km/h weiter. Dann stehen dort
entsprechende Schilder.
Andreas
Gibt es. Zum Beispiel in Duisburg. Da führt die A59 mitten durch die
City. Allerdings ist da eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 Km/H.
Gruß... Horst