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Autoverkauf: Kratzer/kleine Beulen angeben?

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Matthias Wehner

unread,
Mar 2, 2002, 2:45:45 AM3/2/02
to
Hallo,

ich stehe direkt davor, meinen Passat BJ 97 zu verkaufen.
Muß man Kratzer im Lack und kleinere Beulen (hier ist erst einmal ein Dank
an alle Parkrempler und Unfallflüchter angesagt :-) ) im Kaufvertrag
angeben?

Im Kaufvertrag gibt es folgende Felder

... das das KFZ in der Zeit, in der es sein Eigentum war,
[ ] keinen Unfallschaden
[ ] keine sonstigen Beschädigungen erlitt (z.B. Hagelschäden)
[ ] lediglich folgende Beschädigungen oder Unfallschäden (Zahl, Art, Umfang)
erlitten hat:

Der Wagen hat 3-4 Stellen, wo ein Kratzer bzw. Beulen sind, die von der
Werkstatt jedes Mal per Lackstift überlackiert wurden, sowie eine
Schlüsselspur hinten am Kofferraum, bei der die weiße Grundierung zu sehen
ist.
Die Mängel sind also sichtbar und ich werde den entsprechenden Käufer beim
Gespräch natürlich darauf aufmerksam machen.
Ich sperre mich nur ein wenig davor, die Kratzer beschreiben zu müssen. Wie
schnell hat man sich da mal vertan und wird dann u.U. haftbar gemacht. Was
fülle ich also aus?

Die Kratzer&Beulen habe ich schon bei Kauf vom Vorgänger übernommen, sind
aber nicht im Kaufvertrag aufgeführt.

Technisch ist der Wagen in Ordnung, Inspektion wurde gemacht. Bremsen vorne
müßten neu gemacht werden für den TÜV. Aber das werde ich auf jeden Fall in
den Kaufvertrag schreiben.

Schonmal vielen Dank für Eure Antworten

Schönes Wochenende
Matthias


Torsten Mann

unread,
Mar 2, 2002, 5:01:03 AM3/2/02
to

"Matthias Wehner" schrieb

> Hallo,
>
> ich stehe direkt davor, meinen Passat BJ 97 zu verkaufen.
> Muß man Kratzer im Lack und kleinere Beulen (hier ist erst einmal ein
Dank
> an alle Parkrempler und Unfallflüchter angesagt :-) ) im Kaufvertrag
> angeben?

Also, ich persönlich würd's nicht angeben - warum auch. Der potentielle
Käufer wird sich das Fahrzeug doch sicherlich selbst ansehen und diese
auch bemerken.
Zumindest macht man das beim Kauf für gewöhnlich so. Mit arglistiger
Täuschung, wie bei zweifelhaften Überlackierungen, ist da meine Ansicht
nach nichts. Wenn er sich das Auto Nachts besichtigt - sein Pech.

>
> Im Kaufvertrag gibt es folgende Felder
>
> ... das das KFZ in der Zeit, in der es sein Eigentum war,
> [ ] keinen Unfallschaden
> [ ] keine sonstigen Beschädigungen erlitt (z.B. Hagelschäden)

trifft vorm Wortlaut nix auf dein Problem zu

> [ ] lediglich folgende Beschädigungen oder Unfallschäden (Zahl, Art,
Umfang)

~~~~~~~~~~~
> erlitten hat:

Hmm, da könnte man es u.U. angeben. Zumal hier aber Beschädigungen und
Unfallschäden in einem Atemzug genannt wurden.
Deine Kratzer und Dellen würde ich eher in die Kategorie
"Gebrauchsspuren" einordnen - bei 5 Jahren Alter normal.

> Der Wagen hat 3-4 Stellen, wo ein Kratzer bzw. Beulen sind, die von
der
> Werkstatt jedes Mal per Lackstift überlackiert wurden, sowie eine
> Schlüsselspur hinten am Kofferraum, bei der die weiße Grundierung zu
sehen
> ist.

Hmm, bei mir im Kofferaum ist auch ein kleiner Teil der PVC-Verkleidung
eingerissen und an der hinteren Stoßstange gibt's eine mittlere
Abschürfung - alles vom Erstbesitzer. Das Nissan-Autohaus hatte dazu
nichts explizit gesagt - ich hatte mir ja auch alles bei Tag angesehen.
Das linker Kotflügel und Fahrertür bei späterer Betrachtung
Farbabweichungen zeigten machte mich zuerst stutzig. Unfall? Aber im
Kaufvertrag war er als unfallfrei deklariert - denk' mal, daß die bei
Inzahlungnahme gecheckt hätten. Der Vorbesitzer war in einer
KFZ-Werkstatt tätig. Hat vielciht aus irgendwelchen Gründen mal das
ganze neu lackiert.

> Die Mängel sind also sichtbar und ich werde den entsprechenden Käufer
beim
> Gespräch natürlich darauf aufmerksam machen.

So würd' ich's auch machen - wenn dann noch ein Zeuge mit dabei ist,
sollte es keine Probleme geben

> Ich sperre mich nur ein wenig davor, die Kratzer beschreiben zu
müssen. Wie
> schnell hat man sich da mal vertan und wird dann u.U. haftbar gemacht.
Was
> fülle ich also aus?
>
> Die Kratzer&Beulen habe ich schon bei Kauf vom Vorgänger übernommen,
sind
> aber nicht im Kaufvertrag aufgeführt.
>
> Technisch ist der Wagen in Ordnung, Inspektion wurde gemacht. Bremsen
vorne
> müßten neu gemacht werden für den TÜV. Aber das werde ich auf jeden
Fall in
> den Kaufvertrag schreiben.

Klingt ja vernünftig. Bei mir stand mit im letzten TÜV-Bericht:
"Hinterachskörper: Lagerelemente der Zugstreben erheblich porös" Das
wurde dann (vom Autohaus?) natürlich repariert. Es gab auch niewieder
irgendwelche Probleme - war scheckhaftgepfelgt und ich hab's im Rahmen
der Gebrauchtwagengarantie aller 6 Monate durchchekcen lassen (meißt nur
Öl und Bremsflüssigkeit gewechselt, sonst alles i.O.).

> Schonmal vielen Dank für Eure Antworten

Hoffe mal, daß noch mehr auf dein Posting antworten.

> Schönes Wochenende
> Matthias

Dir auch,
Grüße, Torsten

Michael Ohnesorg

unread,
Mar 2, 2002, 5:05:14 AM3/2/02
to
Hi!

> Hallo,
>
> ich stehe direkt davor, meinen Passat BJ 97 zu verkaufen.
> Muß man Kratzer im Lack und kleinere Beulen (hier ist erst einmal ein Dank
> an alle Parkrempler und Unfallflüchter angesagt :-) ) im Kaufvertrag
> angeben?
>
[böse Beulen]
>
Schreib in den Kaufvertrag "gekauft wie gesehen und unter Ausschluss
jeglicher
Gewährleistung". Dann bist Du nach altem Recht aus dem Schneider. Ich weiss
aber nicht, wie es konkret nach der Schuldrechtsreform aussieht.
Gruss,
Michael


Friedhelm Hamhuis

unread,
Mar 2, 2002, 5:47:35 AM3/2/02
to

"Matthias Wehner" <spa...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:a5pvtr$77934$1...@ID-7301.news.dfncis.de...

> Hallo,
>
> ich stehe direkt davor, meinen Passat BJ 97 zu verkaufen.
> Muß man Kratzer im Lack und kleinere Beulen (hier ist erst einmal ein Dank
> an alle Parkrempler und Unfallflüchter angesagt :-) ) im Kaufvertrag
> angeben?
>

Tja, das ist eine gute Frage. Vor dieser Reform hätte ich gesagt nein
brauchst du nicht. Aber jetzt bin ich mir da nicht mehr so sicher. Als
Privatmann hat sich IMO da nichts geändert solange du nicht selbstständig
bist. Als selbstständiger wirst du rechtlich wie ein Fachmann behandelt und
haftest wie eben ein solcher. So wurde mir das erklärt, aber alles ohne
Gewähr. Ein Bekannter der mit PKW handelt läßt jetzt jedesmal vorm
Ausliefern ein Gutachten vom TÜV / Dekra erstellen das er dem Kunden
aushändigt. Somit kann der Kunde nicht behaupten das der Mangel schon vor
dem Kauf da war da im Gutachten alle Mängel aufgezählt werden bzw. das alles
in Ordnung ist. Vielleicht wäre das ja eine Maßnahme um allen Problemen aus
dem Weg zu gehen ......

Gruß

Friedhelm


Matthias Wehner

unread,
Mar 2, 2002, 6:12:50 AM3/2/02
to
Hallo,

ein Dank an alle, die mir geantwortet haben. Ich denke, daß ich die Kratzer
und Beulchen nicht extra angeben werde.
Als Privatmann kann ich die Gewährleistung ausschließen und auf daß, was man
nicht sofort sieht (Bremsen) werde ich im Kaufvertrag schriftlich
festhalten. Jetzt fühle ich mich schon besser.

Jetzt muß sich nur noch jemand für das Auto interessieren...

Schönes Wochenende
Matthias


"Friedhelm Hamhuis" <friedhel...@nwn.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3c80abd8$0$221$7a4f...@news.nwn.de...

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