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Thomas Mayer

unread,
Sep 21, 2015, 8:13:58 AM9/21/15
to
Hallo,

ich will meinen Roller bei Mobile.de verkaufen und bekam heute diese Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich für Ihr Angebot.
Bitte kontaktieren Sie mich per Email.
Ich möchte den Roller als Hochzeitsgeschenk für ein junges Paar kaufen. Was
wäre die günstigste Zahlungsmethode? Ich könnte von USA über dem Internet
Paypal oder VISA Kreditkarte benützen. Die Jungen könnten den roller abholen
und nach Mannheim fahren. Wie würde das mit der Versicherung gehen?

Mit freundlichen Grüßen,
xxxxxxxxxxxxxx


Würdet Ihr dieser Mail Glauben schenken??

DANKE
TOM

PS: Klar, per Paypal bezahlen lassen sollte kein Problem sein



Harald Klotz

unread,
Sep 21, 2015, 10:31:47 AM9/21/15
to
Thomas Mayer schrieb:

> ich will meinen Roller bei Mobile.de verkaufen und bekam heute
> diese Mail:
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich interessiere mich für Ihr Angebot.
> Bitte kontaktieren Sie mich per Email.
> Ich möchte den Roller als Hochzeitsgeschenk für ein junges Paar
> kaufen. Was wäre die günstigste Zahlungsmethode? Ich könnte von USA
> über dem Internet Paypal oder VISA Kreditkarte benützen. Die Jungen
> könnten den roller abholen und nach Mannheim fahren. Wie würde das
> mit der Versicherung gehen?
> Mit freundlichen Grüßen,
> xxxxxxxxxxxxxx
>
>
> Würdet Ihr dieser Mail Glauben schenken??

Hmmm, auf den ersten Blick nicht.
Auf den 2., der wird hier abgeholt, du hast dein Geld auf dem Konto.

Ich erinnere eine Betrugsmasche in der Art.
Da wurde allerdings mit Schüttelscheck gezahlt, sogar überbezahlt und
die Differenz liess man sich bei Abholung auszahlen.

Ebay?
Ebay hat Käuferschutz, Ebay wird ggf. auf Reklamation zurückbuchen und
du hast den Ärger.
Die KK Bedingungen bezüglich Reklamation kenne ich nicht.
Du kannst per Paypalkonto, wenn ich das richtig verstehe, auch mit
Pseudo KK zahlen, was dann aber im Grunde eine Paypalzahlung ist.

Ausweiskontrolle bei Abholung wäre Pflicht.

Ich würde vorschlagen, er möge das Geld den Abholern überweisen und
die zahlen bar bei Übergabe.

Grüße Harald

Alfred Lönze

unread,
Sep 21, 2015, 11:40:55 AM9/21/15
to

Für mich gäbs nur zwei Möglichkeiten:

Vorabüberweisung auf mein Girokonto oder die jungen Leute bringen die
Kohle bar mit. Auf alles andere würde ich mich nicht einlassen.

--
Alles was Räder oder Titten hat, macht früher oder später Probleme ...

---
Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft.
https://www.avast.com/antivirus

Jürgen Exner

unread,
Sep 21, 2015, 12:57:46 PM9/21/15
to
On Mon, 21 Sep 2015 14:13:56 +0200, "Thomas Mayer" <Maye...@gmx.de>
wrote in de.etc.fahrzeug.auto:
>ich will meinen Roller bei Mobile.de verkaufen und bekam heute diese Mail:
>
>Sehr geehrte Damen und Herren,

Du bist also sowohl Dame als auch Herr und das auch noch gleich in
Mehrzahl.
Allein diese Anrede wuerde schon mal sehr stutzig werden lassen.

>ich interessiere mich für Ihr Angebot.
>Bitte kontaktieren Sie mich per Email.

Na ja, ok.

>Ich möchte den Roller als Hochzeitsgeschenk für ein junges Paar kaufen. Was
>wäre die günstigste Zahlungsmethode? Ich könnte von USA über dem Internet
>Paypal oder VISA Kreditkarte benützen. Die Jungen könnten den roller abholen
>und nach Mannheim fahren. Wie würde das mit der Versicherung gehen?

>Würdet Ihr dieser Mail Glauben schenken??

Bezahlung in bar bei Abholung.

US Postal Money Order werden in D nicht angekannt (und sind auch nicht
100% betrugssicher).

Cashiers Check(*) kannst du aus D zwar auch nicht ueberpruefen, waere
aber eine Moeglichkeit falls sich der Kaeufer darauf einlaesst:
Uebergabe des Rollers nicht gegen den Scheck sondern erst dann, wenn
deine Hausbank den Eingang der Gutschrift von der Bank in den USA
bestaetigt hat. Dies dauert ueblicherweise etwa 2 Wochen. Erst dann wird
der Roller uebergeben.
*: dies ist kein persoenlicher Scheck sondern von einer Bank ausgestellt
und er ist auch auf die Bank gezogen. Somit ist die Deckung kein
Problem, aber es gibt natuerlich Faelschungen.

Elektonische Ueberweisungen auf Konto. Kostet meistens so 40-50$, aber
ebenfalls zweifelhaft weil viele Betrueger ueberhaupt nur die Kontodaten
haben wollen, die du ihnen auf diesem Weg frei Haus lieferst.

Ganz andere Methode: Escrow Service. Ein Rechtsanwalt wird beauftragt.
Er verwaltet Roller/Papiere und Geld und uebergibt erstere erst wenn
letzteres unzweifelhaft bei ihm angekommen ist.

jue

Ralf Koenig

unread,
Sep 21, 2015, 1:22:31 PM9/21/15
to
Am 21.09.2015 um 14:13 schrieb Thomas Mayer:
> Hallo,
>
> ich will meinen Roller bei Mobile.de verkaufen und bekam heute diese Mail:
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich interessiere mich für Ihr Angebot.
> Bitte kontaktieren Sie mich per Email.
> Ich möchte den Roller als Hochzeitsgeschenk für ein junges Paar kaufen. Was
> wäre die günstigste Zahlungsmethode? Ich könnte von USA über dem Internet
> Paypal oder VISA Kreditkarte benützen. Die Jungen könnten den roller abholen
> und nach Mannheim fahren. Wie würde das mit der Versicherung gehen?
>
> Mit freundlichen Grüßen,
> xxxxxxxxxxxxxx
>
>
> Würdet Ihr dieser Mail Glauben schenken??

Jepp.

Anzahlung 20% via Paypal (das dann auf das echte Konto abbuchen), um die
Geschichte zu sichern. Rest bar bei Abholung. Und wenn du da skeptisch
bist bzgl. Falschgeld: zahl es gleich am Bankschalter ein.

Wenn Roller bis 45-km/h: Das Kennzeichen für ein Moped oder einen Roller
jeweils für ein Jahr bezahlt und ist an eine Fahrgestellnummer gebunden.
Also dem zuständigen Versicherungsvertreter vor Ort einfach Namen und
Anschrift des neuen Versicherungsnehmers mitteilen. Angabe im
Kaufvertrag: "bereits bezahltes Kennzeichen ABC-123 wurde mitverkauft.
Halter bei Versicherung geändert."

Wenn größerer Roller:
Versicherung und Zulassungsstelle über den Verkauf informieren. Am
besten zusammen ummelden, wenn du dir mal nen halben Tag freinehmen kannst.

Fahrerlaubnis zeigen lassen, wenn die Abholer vor Kauf eine Probefahrt
machen wollen.

Grüße,
Ralf

Thomas Mayer

unread,
Sep 21, 2015, 1:28:55 PM9/21/15
to

"Alfred Lönze" <spam...@web.de> schrieb
>
> Vorabüberweisung auf mein Girokonto oder die jungen Leute bringen die
> Kohle bar mit. Auf alles andere würde ich mich nicht einlassen.
>

PayPal wäre zu unsicher???


Georg Wieser

unread,
Sep 21, 2015, 1:34:20 PM9/21/15
to
Bei *DER* Konstellation eventuell ja.

Thomas Mayer

unread,
Sep 22, 2015, 1:35:23 AM9/22/15
to

"Ralf Koenig" <ralfk...@xmg.de> schrieb
>
> Jepp.
>
> Anzahlung 20% via Paypal (das dann auf das echte Konto abbuchen), um die
> Geschichte zu sichern. Rest bar bei Abholung. Und wenn du da skeptisch
> bist bzgl. Falschgeld: zahl es gleich am Bankschalter ein.
>

Wenn alles per Paypal kommt und der Roller dann erst abgeholt wird, könnte
doch klappen. Ich würde es direkt vom Paypal-Konto auf mein Konto buchen und
dann .........m oder nicht???
Darf PayPal von meinem Konto etwas zurück holen??

Die Übergabe des Rollers wäre mir dann fast egal - es gibt doch irgendeinen
Schrieb, mit dem ich meiner Zulassungsstelle mitteile, dass am xx.xx.2015 um
15:00 Uhr das Fahrzeug an "Otto Müller, Straße, PLZ Ort" übergeben worden
ist und die Zulassungsstelle dann eine Zwangsabmeldung durchführt!
Gobt es dieses Formular noch bzw. ist das noch gültig?

DANKE
TOM


HC Ahlmann

unread,
Sep 22, 2015, 5:48:48 AM9/22/15
to
Jürgen Exner <jurg...@hotmail.com> wrote:

> On Mon, 21 Sep 2015 14:13:56 +0200, "Thomas Mayer" <Maye...@gmx.de>
> wrote in de.etc.fahrzeug.auto:
> >ich will meinen Roller bei Mobile.de verkaufen und bekam heute diese Mail:
> >
> >Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> Du bist also sowohl Dame als auch Herr und das auch noch gleich in
> Mehrzahl.
> Allein diese Anrede wuerde schon mal sehr stutzig werden lassen.

Das ist ein Textbaustein aus dem Kontaktfeld. Darüber sollte man
hinwegsehen, denn es ist unwichtig.

> >ich interessiere mich für Ihr Angebot.
> >Bitte kontaktieren Sie mich per Email.

dto.

Interessant sind doch die Dinge, die der Anfrager selbst formuliert.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte

HC Ahlmann

unread,
Sep 22, 2015, 5:48:50 AM9/22/15
to
Thomas Mayer <Maye...@GMX.de> wrote:

> Wenn alles per Paypal kommt und der Roller dann erst abgeholt wird, könnte
> doch klappen. Ich würde es direkt vom Paypal-Konto auf mein Konto buchen und
> dann .........m oder nicht???
> Darf PayPal von meinem Konto etwas zurück holen??

Jain. Paypal kann eine Forderung an Dich stellen, die Du zu begleichen
hast, wenn sie berechtigt ist. In der Regel hat man Paypal für Zahlungen
eine Lastschrifterlaubnis erteilt, sodass eine Forderung nach
Ankündigung (SEPA) abgebucht wird. Es liegt an Dir, einer unberechtigten
Forderung zu widersprechen.

> Die Übergabe des Rollers wäre mir dann fast egal - es gibt doch irgendeinen
> Schrieb, mit dem ich meiner Zulassungsstelle mitteile, dass am xx.xx.2015 um
> 15:00 Uhr das Fahrzeug an "Otto Müller, Straße, PLZ Ort" übergeben worden
> ist und die Zulassungsstelle dann eine Zwangsabmeldung durchführt!
> Gobt es dieses Formular noch bzw. ist das noch gültig?

Der Verkauf eines amtlich zugelassenen Fahrzeugs muss der
Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Ein konkretes Formular ist nicht
vorgeschrieben, aber die Schriftform für die Mitteilung ergibt sich aus
den zu übermittelnden Informationen nach §13 Abs. 4 FZV, wenn nicht
beide gleichzeitig auf der Zulassunsgstelle auflaufen:
| Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und
| vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung
| enthalten, dass die Zulassungsbescheinigung und die
| Kennzeichenschilder übergeben wurden.

Interessant für Dich ist, ob die Brautleute in Deutschland ein Auto
zulassen können, weil sie hier einen Wohnsitz haben.

Thomas Mayer

unread,
Sep 22, 2015, 9:05:26 AM9/22/15
to

"Georg Wieser" <XYZichhoffe...@arcor.de> schrieb
>>
> Bei *DER* Konstellation eventuell ja.

Erkläre mir das mal!
Der Käufer will per PayPal, aus der USA, bezahlen und der neue Besitzer
würde das Fahrzeug bei mir abholen! Ich müsste eigentlich doch nur mit der
Zulassungsstelle über die Zwangsabmeldung sprechen.


Thomas Mayer

unread,
Sep 22, 2015, 9:09:43 AM9/22/15
to

"HC Ahlmann" <hc.ah...@gmx.de> schrieb
>
> Interessant für Dich ist, ob die Brautleute in Deutschland ein Auto
> zulassen können, weil sie hier einen Wohnsitz haben.
> --

Die neueste Info ist, dass er aus den USA mit PayPal bezahlen möchte und der
neue Besitzer bei mir das Fahrzeug abholen würde. Somit ginge es doch nur um
die Zwangsabmeldung, oder??
Den Mobile.de Kaufvertrag würde ich vom Abholer unterschreiben lassen -
somit hätte ich einen Beleg für PayPal, falls der Käufer den Käuferschutz
geltend machen würde.

Würdet Ihr so einen Deal machen??


Thomas Mayer

unread,
Sep 22, 2015, 9:10:47 AM9/22/15
to

"Thomas Mayer" <Maye...@gmx.de> schrieb
>
> Würdet Ihr so einen Deal machen??
>

Achso: Die Brautleute würden in Mannheim wohnen!


Manfred Schulz

unread,
Sep 22, 2015, 9:40:56 AM9/22/15
to
Am 22.09.2015 um 15:09 schrieb Thomas Mayer:
> Würdet Ihr so einen Deal machen??

Nein. Niemals (mehr).
Paypal vertritt genau ein Interesse: das von Paypal. Alles andere ist
denen wumpe.
Dein Interesse ist aber sicher das Geld für Dein Fahrzeug zu bekommen.
Wenn es ein "Geschenk" sein soll, kann sich der Interessent aus der
Barzahlungsversion rauswinden (frag Dich mal ob genau das vielleicht der
Grund für die Story ist...), da bleibt nur noch Vorabüberweisung auf
Dein Konto (mit dem Risiko, daß Du damit einem Kriminellen Daten gibst,
die Du eigentlich nicht geben wolltest.) Die Mehrkosten dafür sind
ärgerlich, aber wo liegen die denn prozentual? 3% 5% vom Preis? Das muss
es dem Interessenten halt wert sein.

Ach, schöne Variante vielleicht, die Du dem Verkäufer vorschlagen könntest:
Er soll dem Brautpaar das Geld bar -gerne auch als Dollarnoten- in einem
versiegelten und blümchenbekränzten Briefumschlag an Dich adressiert
schicken. Und Du achtest nur noch darauf, daß die Übergabe wirklich zu
Banköffnungszeiten stattfinden muß, damit man Dir da nicht auch noch
Falschgeld unterschiebt. Dann öffnest Du das Kuvert, gibst dem
Bankmitarbeiter die Scheine und wenn die für sauber befunden und Dir
gutgeschrieben sind übergibst Du das Fahrzeug. Ach, und falls der
Bankmitarbeiter hinterher sagt, daß die Fälschungen so gut waren, daß
man sie in der Filiale einfach nicht erkennen konnte, hast Du natürlich
dennoch von den Überbringern die Kopien ihrer Ausweise im Schreibtisch.
Ach, wie romantisch, so ein Hochzeitsgeschenk....


Frank Hucklenbroich

unread,
Sep 22, 2015, 10:00:32 AM9/22/15
to
Am Tue, 22 Sep 2015 15:40:56 +0200 schrieb Manfred Schulz:

> Am 22.09.2015 um 15:09 schrieb Thomas Mayer:
>> Würdet Ihr so einen Deal machen??
>
> Nein. Niemals (mehr).
> Paypal vertritt genau ein Interesse: das von Paypal. Alles andere ist
> denen wumpe.
> Dein Interesse ist aber sicher das Geld für Dein Fahrzeug zu bekommen.
> Wenn es ein "Geschenk" sein soll, kann sich der Interessent aus der
> Barzahlungsversion rauswinden (frag Dich mal ob genau das vielleicht der
> Grund für die Story ist...), da bleibt nur noch Vorabüberweisung auf
> Dein Konto (mit dem Risiko, daß Du damit einem Kriminellen Daten gibst,
> die Du eigentlich nicht geben wolltest.) Die Mehrkosten dafür sind
> ärgerlich, aber wo liegen die denn prozentual? 3% 5% vom Preis? Das muss
> es dem Interessenten halt wert sein.

Normale Auslandsüberweisungen aus nicht EU-Ländern kosten oft nicht
prozentual, sondern erst mal pauschal. Da zahlst Du dann pauschal 30 oder
40 EUR. Erst bei größeren Beträgen rechnet man in Prozenten.

Western Union könnte noch eine Alternative sein, die sind gar nicht mehr so
teuer, wenn man keine Kleinstbeträge überweist. Ich habe da 10 EUR Gebühren
für bis zu 500 EUR Überweisung im Hinterkopf.

Grüße,

Frank

Thomas Mayer

unread,
Sep 22, 2015, 10:34:56 AM9/22/15
to

"Ralf Koenig" <ralfk...@xmg.de> schrieb

Oder doch per Visa Kredit Karte???
Sind aber 2 oder 3 % für mich weg - beoi Paypal auch - ich weiss!

Wäre das sicherer???

DANKE
TOM


Manfred Schulz

unread,
Sep 22, 2015, 11:44:15 AM9/22/15
to
Am 22.09.2015 um 16:00 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Normale Auslandsüberweisungen aus nicht EU-Ländern kosten oft nicht
> prozentual, sondern erst mal pauschal. Da zahlst Du dann pauschal 30 oder
> 40 EUR. Erst bei größeren Beträgen rechnet man in Prozenten.

Naja, genau das meinte ich schon, wir kennen den KP nicht. Wäre der
900.-€, dann wären die pauschalen 30.- € eben 3,3%, ist der KP
wesentlich höher, dann wird es noch weniger. Wenn man wirklich was
dringend will ist das doch im Rahmen, oder? warum soll ich mir da als
Verkäufer ein Risiko aufbinden lassen, das einfach nicht kalkulierbar
ist?

Ralf Koenig

unread,
Sep 22, 2015, 11:48:21 AM9/22/15
to
Am 22.09.2015 um 16:34 schrieb Thomas Mayer:

> Oder doch per Visa Kredit Karte???

Da brauchst du doch auch einen Zahlungsdienstleister. Ich wüsste nicht,
wie es die Visa Kredit Karte besser macht.

> Sind aber 2 oder 3 % für mich weg - bei Paypal auch - ich weiss!

Naja, die Überweisungsgebühren haust du dem Käufer oben drauf, ist doch
logo.

> Wäre das sicherer???

Egal. Paypal ist sicherererer.
Sorry, der Joke musste an der Stelle mal sein. :-)

Ralf

Harald Klotz

unread,
Sep 23, 2015, 12:22:05 PM9/23/15
to
Thomas Mayer schrieb:

>> Bei *DER* Konstellation eventuell ja.
>
> Erkläre mir das mal!
> Der Käufer will per PayPal, aus der USA, bezahlen und der neue
> Besitzer würde das Fahrzeug bei mir abholen! Ich müsste eigentlich
> doch nur mit der Zulassungsstelle über die Zwangsabmeldung sprechen.

Du hast keinen Kaufvertrag mit dem, dem du das Fahrzeug übergeben
hast.
Allein darin sehe ich ein Problem.

Grüße Harald

Harald Klotz

unread,
Sep 23, 2015, 12:22:06 PM9/23/15
to
Thomas Mayer schrieb:

> Wenn alles per Paypal kommt und der Roller dann erst abgeholt wird,
> könnte doch klappen. Ich würde es direkt vom Paypal-Konto auf mein
> Konto buchen und dann .........m oder nicht???
> Darf PayPal von meinem Konto etwas zurück holen??

Ja.

> Die Übergabe des Rollers wäre mir dann fast egal - es gibt doch
> irgendeinen Schrieb, mit dem ich meiner Zulassungsstelle mitteile,
> dass am xx.xx.2015 um 15:00 Uhr das Fahrzeug an "Otto Müller,
> Straße, PLZ Ort" übergeben worden ist und die Zulassungsstelle dann
> eine Zwangsabmeldung durchführt! Gobt es dieses Formular noch bzw.
> ist das noch gültig?

Ich schätze die Bedingung ist, deutscher Käufer mit deutschem
Wohnsitz....
Abholer ist hier ungleich Käufer.
Du musst dafür einen Kaufvertrag mit dem neuen nachweisen.

Grüße Harald

Harald Klotz

unread,
Sep 23, 2015, 12:22:06 PM9/23/15
to
Jürgen Exner schrieb:

> Ganz andere Methode: Escrow Service. Ein Rechtsanwalt wird
> beauftragt. Er verwaltet Roller/Papiere und Geld und uebergibt
> erstere erst wenn letzteres unzweifelhaft bei ihm angekommen ist.

Das erinnert mich an eine Betrugsmasche mit einer gefälschten Escrow
Seite.

Eine Anwalt, der den Roller übernimmt, einlagert und übergibt ist wohl
auch nur ein Phantasieprodukt von dir.

Der übliche Escrow Service läuft so ab, dass der Geldeingang bestätigt
wird, du die Ware übergibst und wenn der Empfänger den Erhalt
bestätigt bekommst du dein Geld.

Grüße Harald

Harald Klotz

unread,
Sep 23, 2015, 12:22:06 PM9/23/15
to
Ralf Koenig schrieb:

>> Würdet Ihr dieser Mail Glauben schenken??
>
> Jepp.
>
> Anzahlung 20% via Paypal (das dann auf das echte Konto abbuchen),

Welchen Sinn ergibt das?

> um die Geschichte zu sichern. Rest bar bei Abholung. Und wenn du da
> skeptisch bist bzgl. Falschgeld: zahl es gleich am Bankschalter ein.

Also 20% Risiko.

> Wenn Roller bis 45-km/h: Das Kennzeichen für ein Moped oder einen
> Roller jeweils für ein Jahr bezahlt und ist an eine
> Fahrgestellnummer gebunden. Also dem zuständigen
> Versicherungsvertreter vor Ort einfach Namen und Anschrift des
> neuen Versicherungsnehmers mitteilen. Angabe im Kaufvertrag:
> "bereits bezahltes Kennzeichen ABC-123 wurde
> mitverkauft. Halter bei Versicherung geändert."

Das ist so sicher ok.

> Wenn größerer Roller:
> Versicherung und Zulassungsstelle über den Verkauf informieren.

Bei einem ausserdeutschen Käufer?

> Am besten zusammen ummelden, wenn du dir mal nen halben Tag
> freinehmen
> kannst.

Das ist sicher.

> Fahrerlaubnis zeigen lassen, wenn die Abholer vor Kauf eine
> Probefahrt machen wollen.

Nein, Ausweis zeigen lassen, notwendige Daten notieren.
Den Führerschein würde ich mir immer zeigen lassen.
Auch wenn du nach dem Verkauf nicht mehr verantwortlich bist, wer
damit fährt, kann es ein Richter anders sehen, wenn du das Fahrzeug an
einen Führerscheinlosen direkt übergibst.

Grüße Harald

Harald Klotz

unread,
Sep 23, 2015, 12:22:07 PM9/23/15
to
Thomas Mayer schrieb:

> Die neueste Info ist, dass er aus den USA mit PayPal bezahlen
> möchte und der neue Besitzer bei mir das Fahrzeug abholen würde.
> Somit ginge es doch nur um die Zwangsabmeldung, oder??
> Den Mobile.de Kaufvertrag würde ich vom Abholer unterschreiben
> lassen - somit hätte ich einen Beleg für PayPal, falls der Käufer
> den Käuferschutz geltend machen würde.
>
> Würdet Ihr so einen Deal machen??

Nein.
Paypal erlaubt keine Deals über 3.
Paypal verlangt eine Auslieferung an den Käufer und den Nachweis
darüber.
Wobei ich Zweifel habe, dass sie anderes als Paketverfolgung
akzeptieren.

Eine Unterschrift, die Paypal nicht prüfen kann, ist wertlos.

Grüße Harald

Harald Klotz

unread,
Sep 23, 2015, 12:22:30 PM9/23/15
to
Thomas Mayer schrieb:
Mir ja, allerdings habe ich mich nicht wirklich mit den ganzen Paypal
Bedingungen auseinander gesetzt.

Beim Ebay Käuferschutz bucht Paypal rigoros zurück, wenn der Käufer
behauptet nichts bekommen zu haben und du die Lieferung nicht
nachweisen kannst.

Anerkannte Liefernachweise sind die Sendungsverfolgungen.
Wie Paypal mit anderen Liefernachweisen umgeht ist mir nicht bekannt.

Angenommen du läßt dir vom Abholer den Ausweis zeigen und den Empfang
bestätigen, hast du immer noch das Problem Paypal klar zu machen, dass
das der vom Käufer gewünschte Empänger ist.
Dunkel aus der Einnerung verlangt Paypal, dass nur Lieferungen an den
Käufer direkt zulässig sind.

Du kannst nicht nachweisen den Käufer beliefert zu haben, das wars.
Paypal wird zurückbuchen und Anfragen mit sinnfreien Textbausteinen
beantworten.

Grüße Harald

Jan Heinz

unread,
Sep 24, 2015, 4:15:51 AM9/24/15
to
Am 23.09.2015 um 17:57 schrieb Harald Klotz:
> Ralf Koenig schrieb:

>
>> Fahrerlaubnis zeigen lassen, wenn die Abholer vor Kauf eine
>> Probefahrt machen wollen.
>
> Nein, Ausweis zeigen lassen, notwendige Daten notieren.
> Den Führerschein würde ich mir immer zeigen lassen.

Wie jetzt? Nein, und dann den Führerschein doch zeigen lassen? Ralph hat
natürlich recht, man muss sich als Verkäufer vor einer Probefahrt davon
überzeugen, dass der Probefahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis für das
betreffende Fahrzeug ist.

Für mich käme hier auch nur Barzahlung bei Übergabe in Frage. Meine
Bankverbindung würde ich auch nur ungern jemandem im Ausland überlassen
wollen, die Kombination aus Name, Bankverbindung und Adresse ermöglicht
schon so manchen Schindluder.

Grüße

Jan

Otto A d a m

unread,
Sep 24, 2015, 5:48:50 AM9/24/15
to
Am 23.09.15 um 18:03 schrieb Harald Klotz:
> Thomas Mayer schrieb:
>
>> Die neueste Info ist, dass er aus den USA mit PayPal bezahlen
>> möchte und der neue Besitzer bei mir das Fahrzeug abholen würde.
>> Somit ginge es doch nur um die Zwangsabmeldung, oder??
>> Den Mobile.de Kaufvertrag würde ich vom Abholer unterschreiben
>> lassen - somit hätte ich einen Beleg für PayPal, falls der Käufer
>> den Käuferschutz geltend machen würde.
>>
>> Würdet Ihr so einen Deal machen??
>
> Nein.
> Paypal erlaubt keine Deals über 3.
> Paypal verlangt eine Auslieferung an den Käufer und den Nachweis darüber.
> Wobei ich Zweifel habe, dass sie anderes als Paketverfolgung akzeptieren.


Ich kann doch per PayPal grundlos Geld an jeden anderen
PayPal-Teilnehmer "ueberweisen" oder hat sich das geaendert?

Der Kaeufer hat dann halt keinen Schutz, aber das ist ja hier nicht das
Problem.

lg
o

Harald Klotz

unread,
Sep 24, 2015, 8:49:09 AM9/24/15
to
Otto A d a m schrieb:

> Ich kann doch per PayPal grundlos Geld an jeden anderen
> PayPal-Teilnehmer "ueberweisen" oder hat sich das geaendert?

Nein.

> Der Kaeufer hat dann halt keinen Schutz, aber das ist ja hier nicht
> das Problem.

Wenn es so wäre, ja.

Ich habe mich nicht schlau gemacht, ob es bei Mobile den Käuferschutz
gibt, wenn ja, und das vermute ich, ist es ein großes Risiko für den
OP.
Gehört Mobile nicht zu Ebay?

Grüße Harald



Harald Klotz

unread,
Sep 24, 2015, 8:49:09 AM9/24/15
to
Jan Heinz schrieb:
> Am 23.09.2015 um 17:57 schrieb Harald Klotz:
>> Ralf Koenig schrieb:
>
>>
>>> Fahrerlaubnis zeigen lassen, wenn die Abholer vor Kauf eine
>>> Probefahrt machen wollen.
>>
>> Nein, Ausweis zeigen lassen, notwendige Daten notieren.
>> Den Führerschein würde ich mir immer zeigen lassen.
>
> Wie jetzt? Nein, und dann den Führerschein doch zeigen lassen?

Nein meinte ich in Bezug auf Ralfs Aussage, den Führerschein nur
zeigen lassen wenn vor dem Verkauf eine Probefahrt gemacht werden
soll.

> Ralph hat natürlich recht, man muss sich als Verkäufer vor einer
> Probefahrt davon überzeugen, dass der Probefahrer im Besitz einer
> Fahrerlaubnis für das betreffende Fahrzeug ist.

Das bestreitet niemand.
Ich würde mir immer den Führerschein zeigen lassen, wenn ich ein
Fahrzeug übergebe.

> Für mich käme hier auch nur Barzahlung bei Übergabe in Frage. Meine
> Bankverbindung würde ich auch nur ungern jemandem im Ausland
> überlassen wollen, die Kombination aus Name, Bankverbindung und
> Adresse ermöglicht schon so manchen Schindluder.

Welchen?

Grüße Harald

Friedhelm Neyer

unread,
Sep 25, 2015, 6:43:11 AM9/25/15
to
Am 21.09.2015 um 14:13 schrieb Thomas Mayer:
> Hallo,
>
> ich will meinen Roller bei Mobile.de verkaufen und bekam heute diese Mail:
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich interessiere mich für Ihr Angebot.
> Bitte kontaktieren Sie mich per Email.
> Ich möchte den Roller als Hochzeitsgeschenk für ein junges Paar kaufen. Was
> wäre die günstigste Zahlungsmethode? Ich könnte von USA über dem Internet
> Paypal oder VISA Kreditkarte benützen. Die Jungen könnten den roller abholen
> und nach Mannheim fahren. Wie würde das mit der Versicherung gehen?
>
> Mit freundlichen Grüßen,
> xxxxxxxxxxxxxx
>
>
> Würdet Ihr dieser Mail Glauben schenken??
Nein, der Interessent soll die Kohle "den Jungen" überweisen und die das
Geld in bar mitbringen. Kaufvertrag ebenso bei Abholung unterschreiben
lassen, Fahrerluabnis prüfen und Abmeldung mit diesem durchführen -
Ausweis kontrollieren / kopieren und Scheine auf der Bank auf Echtheit
prüfen lassen.

Heinz Saathoff

unread,
Sep 25, 2015, 10:13:17 AM9/25/15
to
Friedhelm Neyer schrieb:

>> [snip]
>> Würdet Ihr dieser Mail Glauben schenken??
>Nein, der Interessent soll die Kohle "den Jungen" überweisen und die das
>Geld in bar mitbringen. Kaufvertrag ebenso bei Abholung unterschreiben
>lassen, Fahrerluabnis prüfen und Abmeldung mit diesem durchführen -
>Ausweis kontrollieren / kopieren und Scheine auf der Bank auf Echtheit
>prüfen lassen.

Das mit dem Prüfen der Banknoten durch eine Bank halte ich doch für
ein bischen übertrieben, vor allem dann, wenn der Käufer ein Deutscher
ist und sich mit deutschem Personalausweis ausweist.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der Käufer mit (sehr gut gemachtem)
Falschgeld bezahlt, dürfte doch gering sein. Und wenn, weißt du, von
wem es gekommen ist und im Falle eines Deutschen mit von Dir
verifiziertem Ausweis hätte der arge Probleme.
Bei einem Ausländer aus dem Ostblock mit ausländischem Ausweis
(Vorurteil!) sähe das vielleicht anders aus.


- Heinz

Harald Klotz

unread,
Sep 25, 2015, 5:27:52 PM9/25/15
to
Heinz Saathoff schrieb:

> Bei einem Ausländer aus dem Ostblock mit ausländischem Ausweis
> (Vorurteil!) sähe das vielleicht anders aus.

Oder bei Südländern, auch mit deutschem Ausweis. ;-)

Grüße Harald

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