in meinem Opel Astra Bj. 98 130000 gelaufen, hat die Werkstatt meines
(ehemaligen) geringsten Mißtrauens (Opel-Vertragswerkstatt) die
Glühkerze im 3 Zylinder abgebrochen.
Das ganze lief so ab: Freitag Fahrzeugannahme zur 120000 km
Inspektion, Samstag Anruf eine Glühkerze defekt (das war also die
Motor-Anzeige auf die ich hingewiesen hatte), man würde es einsprühen,
könne aber erst Montag weitermachen. Montag: Anruf soll die Kerze
herausgedreht werden? Meine Nachfrage bzw. Antwort, ja aber nur wenn
nichts passieren kann, also keine grobe Gewalt. Montagmittags: Anruf
Kerze abgebrochen.
Nachdem ich nun schon mit diversen Werkstätten und meinem Anwalt
gesprochen habe ergibt sich folgende Situation:
1.
Ich brauche ein Gutachten das Fahrlässigkeit nachweist, da es
unbeweisbar ist, das die Werkstatt nicht auf den möglichen hohen
Schaden hingewiesen hat.
2.
In jeder der von mir aufgesuchten Werkstätten sei so etwas schon
vorgekommen (Kulanzantrag an Opel?)
3.
Möglichkeit des Ausbohrens in Motorinstandsetzungsfirma sei auch bei
eingebautem Zylinderkopf gegeben, spart natürlich viel Geld aber gibt
es ein Risiko für den Motor, außer dem, das der Zylinderkopf ganz im
A. ist, was ja auch bei ausgebautem Zylinderkopf passieren kann?
4.
Inwieweit schadet es gar nichts zu machen also mit 3 Glühkerzen zu
fahren?
5. Wie sollte ich vorgehen um die anderen Kerzen risikolos zu
wechseln?
Schon mal vielen Dank
Guido
ich bin absolut dieselunerfahren, aber allein dieses
> Montag: Anruf soll die Kerze herausgedreht werden?
bei einer defekten Glühkerze.....
Das ist....mir vollkommen unverständlich. Wenn die Kerze im Eimer ist
muss sie gewechselt werden, und dafür fahr ich ja in die Werkstatt.
Grüße
Andre
Ja, ich vermute auch das sie schon am Samstag abgebrochen wurde, aber
wie beweisen...
Ich überlege mir gerade wo das Problem bei dieser Sache ist.
Die Werkstatt hat einen Fehler gemacht, also muss sie auch für den Fehler
haften. Du hast die Glühkerze ja schließlich nicht abgebrochen....
Gruss
Markus - von dieser Rechtssprechung ausgehend....
Naja so einfach denke ich ist das nicht.
Wenn die Kerze so festgerostet war dass man sie nicht
mehr ohne Schäden entfernen konnte ist dies sicherlich
auch nicht das Problem der Werkstatt.
cu Jan
> Inwieweit schadet es gar nichts zu machen also mit 3 Glühkerzen zu
> fahren?
ich denke, da kann nicht vie passieren. 3 funktionierende GK sollten
auch bei starkem Frost den Motor zum anspringen überreden können. Der 4.
Zylinder folgt dann idR einige Sekunden später. Evtl. hättetst Du beim
Starten etwas Blaurauch aus dem Auspuff.
Ein blödes Gefühl bleibt jedech bei der Sache (jedenfalls bei mir)...
Gruß, Thomas
...im Gegensatz zum autoFAHRENDEN Laien
sollte eine autoREPARIERENDE Werkstatt dieses
Risiko wohl abschätzen können und entsprechende
Vorsichtsmaßnahmen treffen (können).
Ich denke, dass einem "Meister" der Kfz-Technik da schon
was eingefallen wäre, weil nicht neu.
Vielleicht haben sie einen Azubi unbeaufsichtigt schrauben
lassen und nun ist das Problem da.
Ich würde mir eine einstweilige Anordnung auf kostenfreie
Reparatur - bis zur rechtlichen Klärung - besorgen.
Andere Möglichkeit: Kfz-Schiedsstelle, aber da sind meist
die großen Werkstätten / Händler eh am Drücker.
Gruß Uwe
Willst du den Besitzer eines Motors dafür verantwortlich machen, wie
fest die Glühkerzen sitzen?
Außerdem gibt es IMHO genug Möglichkeiten, die trotzdem zu lösen
(Rostlöser, erwärmen etc)
> cu Jan
Florian
--
http://www.kt-forum.de/
Das Forum für Auto, PC und mehr!
Sehe ich auch so. Insbesondere deshalb, weil die Werkstatt eindeutig nur den
Auftrag hatte, die Kerze ohne riskante Gewaltanwendung zu entfernen. Also
nicht: "Soll ich mal die Brechstange?", "Ja, probier mal."
Ich denke doch, dass Werkstätten für solche Grenzfälle, wo ein Meister eine
riskante Reparaturmassnahme durchführt und diese in einer Vergrösserung des
Schadens endet ("Kunstfehler"), besonders versichert sind. Oder bin ich da
einem Irrtum aufgesessen?
Aber konkret gibt's eben doch immer das Problem, dass man zwar einen
Reparaturauftrag sicherheitshalber schriftlich bei der Werkstatt abgeben und
auch abzeichnen lassen kann, aber jeder telefonisch abgesprochene Nachtrag
entzieht sich im Zweifelsfall jedem rechtlich wirksamen Nachweis.
Was mich dabei mal grundsätzlich interessieren würde: Gelten bei solchen
telefonischen Absprachen Tonaufnahmen des Gesprächs als Nachweis, der im
Falle eines Rechtsstreits (weil der Meister im Nachhinein alles "etwas
anders verstanden" haben will) Gültigkeit hat?
Mit besten Grüssen
Andreas Donner
Uwe Bartosch schrieb:
> ...im Gegensatz zum autoFAHRENDEN Laien
> sollte eine autoREPARIERENDE Werkstatt dieses
> Risiko wohl abschätzen können und entsprechende
> Vorsichtsmaßnahmen treffen (können).
Stimmt: Da sowas auch dem vorsichtigsten und erfahrensten Monteur
passieren kann, bildet eine Werkstatt normalerweise Rücklagen, daß
solche Fälle dann auf Kosten der Werkstatt repariert werden können.
Dafür zahlt jeder Kunde, der irgendetwas reparieren läßt, einen kleinen
Anteil. Die Wahrscheinlichkeit für so einen Fall ist nicht besonders
hoch, so daß ein paar Cent pro Arbeitsstunde für die Rücklagen
ausreichen.
> Ich denke, dass einem "Meister" der Kfz-Technik da schon
> was eingefallen wäre, weil nicht neu.
Eine Glühkerze ist in den Kopf geschraubt wie eine normale Schraube.
Wenn man versucht, sie zu lösen, gibt es genau zwei Möglichkeiten: sie
geht auf oder sie reißt ab. Wer rechtzeitig bemerkt, daß zu viel Kraft
nötig ist, hört vorher auf und versucht es mit Wärme. Aber auch das geht
nicht immer. Oder die Glühkerze ist bereits angerissen und reißt beim
normalen Öffnungsversuch bereits ohne erhöhte Kraft ab. Beide Fälle
laufen auf dasselbe hinaus: Zylinderkopf abnehmen, die Glühkerze
notfalls ausbohren und ggfs. einen Helicoil-Einsatz anbringen.
Aber vielleicht kann ein echter "Meister" der Kfz-Technik das auch
einfacher lösen, denn: siehe Signatur.
Danach hat man wieder zwei Möglichkeiten: entweder man sagt dem Kunden
überhaupt nichts von der zusätzlichen Arbeit oder man versucht mit ihm
zu reden, daß er möglichst einen Teil der Kosten übernimmt (z.B. die
zusätzlichen Materialkosten). Bei einem Auto mit über 100 Mm würde ich
letzteres bevorzugen, weil hier die Wahrscheinlichkeit, daß in
absehbarer Zeit sowieso eine neue Kopfdichtung fällig gewesen wäre,
nicht ganz gering ist. Zeigt sich der Kunde uneinsichtig, zahlt man es
halt aus der eigenen Tasche und fertig. Zeigt sich der Kunde extrem
uneinsichtig und macht auch beim ersten Gesprächsversuch gleich einen
Riesenaufstand, kann es passieren, daß er bei zukünftigen Anfragen das
Pech hat, daß in nächster Zeit kein Termin mehr frei ist.
Gruß, Garfield
--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------
>Das ganze lief so ab: Freitag Fahrzeugannahme zur 120000 km
>Inspektion, Samstag Anruf eine Glühkerze defekt (das war also die
>Motor-Anzeige auf die ich hingewiesen hatte), man würde es einsprühen,
>könne aber erst Montag weitermachen. Montag: Anruf soll die Kerze
>herausgedreht werden?
Du bringst dein Auto zum reparieren in die Werkstatt und sie rufen die
nochmal extra an um zu fragen ob die Kerze rausgedreht werden soll?
Also ich weiss nicht, aber ich glaube da war sie schon kaputt als sie
dich angerufen haben.
Olaf
--
D.i.e.s.S. (K.)
> nicht ganz gering ist. Zeigt sich der Kunde uneinsichtig, zahlt man es
> halt aus der eigenen Tasche und fertig. Zeigt sich der Kunde extrem
> uneinsichtig und macht auch beim ersten Gespraechsversuch gleich einen
> Riesenaufstand, kann es passieren, dass er bei zukuenftigen Anfragen das
> Pech hat, dass in naechster Zeit kein Termin mehr frei ist.
Gute Idee, Werkstaetten gibt's ja auch nur wenige, Kunden dafuer wie Sand
am Meer, also kommt's auf einen mehr oder weniger auch nicht drauf an.
Passt nicht so ganz zum ueblichen "uns geht's ja ach so schlecht"-Gejammer
der Wirtschaft...
ciao, Dirk
--
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>
>Also ich weiss nicht, aber ich glaube da war sie schon kaputt als sie
>dich angerufen haben.
>
das glaube ich auch, siehe mein reply weiter oben.
> Beide Fälle
>laufen auf dasselbe hinaus: Zylinderkopf abnehmen, die Glühkerze
>notfalls ausbohren und ggfs. einen Helicoil-Einsatz anbringen.
>
Was ist ein Helicoil-Einsatz???
>
>Danach hat man wieder zwei Möglichkeiten: entweder man sagt dem Kunden
>überhaupt nichts von der zusätzlichen Arbeit oder man versucht mit ihm
>zu reden, daß er möglichst einen Teil der Kosten übernimmt (z.B. die
>zusätzlichen Materialkosten). Bei einem Auto mit über 100 Mm würde ich
>letzteres bevorzugen, weil hier die Wahrscheinlichkeit, daß in
>absehbarer Zeit sowieso eine neue Kopfdichtung fällig gewesen wäre,
>nicht ganz gering ist. Zeigt sich der Kunde uneinsichtig, zahlt man es
>halt aus der eigenen Tasche und fertig. Zeigt sich der Kunde extrem
>uneinsichtig und macht auch beim ersten Gesprächsversuch gleich einen
>Riesenaufstand, kann es passieren, daß er bei zukünftigen Anfragen das
>Pech hat, daß in nächster Zeit kein Termin mehr frei ist.
Ja, so etwas hab ich mir auch gedacht, meine erste Reaktion: "Oh dann
wird er wohl heute nicht mehr fertig" Antwort: ja aber das
eigentliche Problem sind die hohen Kosten die "Ihnen" bei einer
solchen Reperatur entstehen...
Gruß Guido
Sicherlich nicht, aber man kann imo auch nicht eine Werkstatt
für das verantwortlich machen was evtl. der Hersteller
verbockt hat.
cu Jan
Dirk Salva schrieb:
> Gute Idee, Werkstaetten gibt's ja auch nur wenige, Kunden dafuer wie Sand
> am Meer, also kommt's auf einen mehr oder weniger auch nicht drauf an.
> Passt nicht so ganz zum ueblichen "uns geht's ja ach so schlecht"-Gejammer
> der Wirtschaft...
Auch (oder gerade) bei schlechter Wirtschaftslage sollte man abwägen, ob
ein Kunde einem Gewinn oder wenigstens eine "schwarze Null" einbringt,
oder ob der ganze Ärger im Endeffekt auf einen satten Verlust
hinausläuft, wenn es mehrfach vorkommt. Bei solchen extremen Kunden
handelt es sich um absolute Einzelfälle (in meinen zehn VW-Jahren habe
ich genau drei solche Fälle erlebt), mit den meisten kommt man schon
irgendwie klar.
In diesem Fall ist es ja keine unberechtigte Reklamation und ich kenne
nicht die ganze Vorgeschichte. Wenn der Werkstattmeister aber nur einmal
höflich nachfragt, ob man die zusätzlichen Kosten anteilig regeln
könnte, und der Kunde rennt ohne weiteres gleich zum Anwalt, sollte man
sich schon überlegen, ob man hier nicht bei folgenden Aufträgen auch
gleich die Gebühren für den eigenen Anwalt einplanen muß. Wenn der
Werkstattmeister dagegen von Anfang an meint, daß der Kunde die ganzen
zusätzlichen Kosten tragen sollte, und sich dabei auch gleich stur
anstellt, ist die Reaktion des Kunden verständlich.
Kathrin Pehlgrim schrieb:
> Was ist ein Helicoil-Einsatz???
Eine gebräuchliche Art, ein defektes Gewinde zu reparieren. Eigentlich,
wie "Flex" auch, eine Markenbezeichnung, die sich in der Branche für
alle ähnlichen Methoden durchgesetzt hat. Dabei wird das Gewindeloch auf
ein etwas größeres Maß aufgebohrt und dann eine Art Hülse eingesetzt,
die außen und innen ein Gewinde hat. Das innere Gewinde entspricht
wieder dem ursprünglichen. Dieses Verfahren wird angewendet, wenn das
alte Gewinde, wie in Deinem Fall, durch eine abgerissene Schraube oder
ähnliches so blockiert wird, daß es beim Ausbauen des defekten Teils mit
Sicherheit beschädigt wird. Oder wenn eine Schraube versehentlich
überdreht wird. Das Verfahren entspricht absolut dem Stand der Technik
und ist sehr zuverlässig. Ein auf diese Art repariertes Gewinde ist
keinesfalls eine Wertminderung des betreffenden Teils, sondern annähernd
genauso gut wie das ursprüngliche Gewinde. Bei Zylinderköpfen (vor allem
Glühkerzen- oder Zündkerzenbohrung) kommt es relativ häufig vor, weil
der Zylinderkopf aus Aluminium besteht und das Gewinde der Glüh- bzw.
Zündkerze aus Stahl. Beim Herausschrauben einer "festgebackenen" Kerze
gibt dann das weichere Material nach, als das Aluminium. Ergebnis ist
eine Bohrung, in der nur noch spärliche Reste eines Gewindes zu finden
sind.
Das Hauptproblem beim Einbau des Helicoil-Einsatzes ist das Aufbohren
auf ein größeres Gewinde. Dabei fallen immer Späne an, die im Brennraum
nichts zu suchen haben. Man kann es vorsichtig mit einem stark
eingefetteten Gewindebohrer versuchen, bei dem die Späne weitestgehend
am Fett hängenbleiben. Die sichere Methode heißt aber: Zylinderkopf
ausbauen. Nur dann ist sichergestellt, daß nachher keine Späne im
Brennraum zurückbleiben, außerdem ist es dann auch einfacher, den
richtigen Winkel des Gewindes sicher zu treffen.
> Ja, so etwas hab ich mir auch gedacht, meine erste Reaktion: "Oh dann
> wird er wohl heute nicht mehr fertig" Antwort: ja aber das
> eigentliche Problem sind die hohen Kosten die "Ihnen" bei einer
> solchen Reperatur entstehen...
Wenn mir beim Herausdrehen einer Glüh- oder Zündkerze das Gewinde
beschädigt wird (s.o.), kann ich eindeutig sagen: das ist kein
Arbeitsfehler, sondern ein Materialproblem. Hier würde ich auch
versuchen, die Kosten der zusätzlichen Arbeit dem Kunden klarzumachen
und zu berechnen.
In Deinem Fall sieht es aber eher so aus, daß die Glühkerze abgerissen
ist und noch ein Stumpf in der Bohrung steckt, der nicht herausgeht.
Hier kann man ohne genauere Untersuchungen nicht sagen, ob das ein
Fehler des Monteurs war oder ob die Glühkerze schon vorher einen Schuß
hatte. Vermutlich sieht es auch so aus, daß sich der Stumpf nicht mehr
ohne Ausbohren entfernen läßt. Wie oben beschrieben, eine Arbeit, bei
der Späne entstehen, die nicht im Brennraum landen sollten, weshalb ein
Ausbau des Zylinderkopfs sinnvoll ist.
Die Kilometerleistung des Fahrzeugs zeigt, daß es nicht mehr ganz neu
ist, auch wenn es seine mögliche Lebensdauer noch lange nicht erreicht
hat. Eine defekte Kopfdichtung wäre bei über 100 Mm nie ganz
auszuschließen, so daß die Reparatur den Gesamtzustand im Endeffekt
verbessert. Deshalb schlage ich vor, daß Du der Werkstatt anbietest,
einen Teil (max. 50%) der zusätzlichen Reparaturkosten zu übernehmen.
> Gruß Guido
Guido oder Kathrin?
> in meinem Opel
Höhö, Opel, "Die" Spezialisten... (Sorry für mein Grinsen...)
...wir hatten den Corsa 1,4i meiner Frau zum Wechsel der Kopfdichtung zu
Opel gebracht. Abholtermin war Freitagnachmittag. Wir waren pünktlich
dort und wurden schon sehr seltsam empfangen. "Wollen Sie nicht mal
hinsetzen und einen Kaffee usw usw...?" Hey, der Corsa war 10 Jahre
alt... und son Aufstand??? "Tja, Ähm, wie soll ich sagen... Stammel...
wollen Sie nicht ein paar Tage einen schönen neuen Corsa probefahren?
Ähm, auf unsere Kosten?" "Wissen Sie, uns ist da ein kleines Maleur
passiert. Unser Azubi hat versucht den Kernlochdeckel herauszubohren und
ist dabei abgerutscht und hat die Zylinderlauffläche Bla Blabla,
angebohrt..." Und jetzt? " Ja, ähm, wissen Sie, wir werden Ihnen einen
neuen Rumpfmotor einbauen müssen...! Wären Sie denn damit
einverstanden?" Hätte ich etwa Nein sagen sollen?
Wir haben dann am Mittwoch danach den Corsa mit 495km mehr auf dem Tacho
wieder zurückgebracht. Nett, sehr Nett, die Leute bei Opel...
Gruß Uwe
--
Bitte drucken Sie dieses Schreiben aus und beachten bitte
unsere auf der Rückseite aufgeführten AGBs. Vielen Dank!
E-mail: (ROT13) h...@ubrymre-csbemurvz.qr
Gesprächsmitschnitte müssen *vorher* angekündigt werden.
"Aufzeichnen eines Telefongesprächs
Damit nach § 201 StGB die Vertraulichkeit des Wortes unverletzt
bleibt, dürfen in Deutschland Telefonat keinesfalls ohne
unmittelbare, vorherige Ankündigung mitgeschnitten werden. Ein
Vergehen wird in Deutschland mit Freiheitsstrafe mit bis zu drei
Jahren bestraft."
--
Grüße, Thomas; t h . h u e b n e r ( a t ) g m x . d e
>>Die PDS soll im Bundestag endlich einen Schreibtisch bekommen<<
> Vergehen wird in Deutschland mit Freiheitsstrafe mit bis zu drei
> Jahren bestraft."
>
Eiei. Dann haben sich Knalliger, Karl Dall und was weiss ich noch wer,
alle schon maechtig strafbar gemacht.
Alexander
> Damit nach § 201 StGB die Vertraulichkeit des Wortes unverletzt
> bleibt, dürfen in Deutschland Telefonat keinesfalls ohne
> unmittelbare, vorherige Ankündigung mitgeschnitten werden. Ein
> Vergehen wird in Deutschland mit Freiheitsstrafe mit bis zu drei
> Jahren bestraft."
Außer nach G10-Gesetz.
Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
>
>> Gruß Guido
>
>Guido oder Kathrin?
Tja, mein Agent war noch auf meinen alten Provider eingestellt, da
das Auto eh Kathrin gehört habe ich dann über ihren geschrieben. Jetzt
läuft beides über 1&1 aber der Thread liegt in ihrem Agent und ein
Wechsel des Autors wer ja auch komisch.
Sorry ich bin
Guido Schroeder
und in "meinem" Agent hab ich das natürlichj auch al Realname.
PS: Vielen Dank für die informativen Antworten
Tschüß Guido und Gruß von Kathrin
[...]
> Tschüß Guido und Gruß von Kathrin
>
Lass die Kathrin ruhig hier. Die Frauenquote ist hier [tm] eh mehr als
-aeh- gering :-)
SCNR
Alexander
> Kläre mich auf.
Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
(Artikel 10-Gesetz-G10) vom 26. Juni 2001
Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
Ach. Behörden als unliebsame Mithörer.
Die beiden privaten Gesprächsteilnehmer schließt G10 aus, für die
gilt weiterhin § 201 StGB.