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Auto auf Schrott: worauf achten ?

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Wolfgang Hoffmann

unread,
Jan 16, 2003, 6:39:41 PM1/16/03
to
Hallo !
Will mein altes Wägelchen von einem Schrottunternehmen (kostenlos laut
Kleinanzeiger) abholen lassen. Worauf muss ich achten ? Kriegt der den
Fahrzeugbrief, sollte/ muß ich mir die Abnahme bestätigen lassen ? Sonstige
Falltüren ?
Danke + Gruß,
Wolfgang


Dirk Salva

unread,
Jan 16, 2003, 6:11:00 PM1/16/03
to
wohof...@gmx.de (Wolfgang Hoffmann) schrieb am 17.01.03:


> Will mein altes Waegelchen von einem Schrottunternehmen (kostenlos laut


> Kleinanzeiger) abholen lassen. Worauf muss ich achten ? Kriegt der den

> Fahrzeugbrief, sollte/ muss ich mir die Abnahme bestaetigen lassen ? Sonstige
> Falltueren ?

Nun, ich denke, er kriegt den Fahrzeugbrief, wenn er eine Art Kaufvertrag
unterzeichnet. Sonst wohl eher nicht. Oder er muss Dir die Verschrottung
bestaetigen. Genaueres weiss ich aber nicht mehr, mein letzter
verschrotteter ist jetzt fast 10 Jahre her, da hat das Verfahren irgendwie
nicht so ganz interessiert...


ciao, Dirk

--
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Tobias Richter

unread,
Jan 16, 2003, 6:57:54 PM1/16/03
to
"Wolfgang Hoffmann" <wohof...@gmx.de> schrieb:

> Hallo !
> Will mein altes Wägelchen von einem Schrottunternehmen (kostenlos laut
> Kleinanzeiger) abholen lassen.

Ganz sicher das die Kiste Restwert=0 erreicht hat?

> Worauf muss ich achten? Kriegt der den


> Fahrzeugbrief, sollte/ muß ich mir die Abnahme bestätigen lassen?

Ja, ich habe mir damals Fahrernahme, Wagennummer und Uhrzeit notiert, da
die Kiste noch angemeldet war und die das für mich erledigt haben. Ging
aber problemlos. Nach ner Woche war die Abmeldebescheinigung im
Postkasten.

> Sonstige Falltüren?

Denke nicht.
--
CU Tobias

Ich muss weg.

Ralf Ballis

unread,
Jan 16, 2003, 7:10:00 PM1/16/03
to
Hallo Wolfgang!

Hatte vor ca. einem Jahr, einen 13 Jahre alten Opel Omega mit extrem
geringen Chancen auf neuen TÜV.
Was ich gemacht habe ist, das Fahrzeug für 50,- Euro unter
http://www.mobile.de/ inseriert.
In einer Stunde wahr das Fahrzeug weg. Es hat einer gekauft, der
eigentlich nur auf das Automatikgetriebe aus wahr.

Das ist auch noch eine Option den alten los zu werden.

Gruß

Ralf

Jörg Leppin

unread,
Jan 17, 2003, 7:15:59 AM1/17/03
to

Wolfgang Hoffmann schrieb in Nachricht ...

Moin,
wenn es nur ein Abholer ist, dann mach einen ganz normalen
Kaufvertrag mit ihm. Trag als Kaufpreis 1,-EUR oder ähnliches
ein. Als weiteres verfährst Du so, als ob der Wagen ganz
normal verkauft würde (Übergabe Brief, Abmeldung usw.)

Falls es sich um einen zertifizierten Entsorger handeln sollte,
bekommst Du einen Entsorgungsnachweis von ihm.

Den Kaufvertrag oder den Entsorgungsnachweis gut
aufbewahren. Nicht nur einige Wochen, sondern einige Jahre.
Sollte der Abholer irgendwelchen Schmu mit Deinem alten Wagen
machen (nicht ummelden, ausschlachten und an den Strassenrand
stellen), müsstest Du beweisen, dass der Wagen gar nicht mehr
in Deinem Besitz war.
Auch könnte das Ordnungsamt nach einem Jahr mal bei Dir anfragen,
wo denn Dein alter, abgemeldeter Wagen nun ist.
Wenn Du jetzt nicht beweisen könntest, dass der Wagen längst
entsorgt oder verkauft ist, bekommst Du Probleme.

Jörg


Tobias Richter

unread,
Jan 17, 2003, 7:30:40 AM1/17/03
to
"Jörg Leppin" <joerg-...@foni.net> schrieb:

>> Hallo !
>> Will mein altes Wägelchen von einem Schrottunternehmen (kostenlos laut
>> Kleinanzeiger) abholen lassen. Worauf muss ich achten ? Kriegt der den
>> Fahrzeugbrief, sollte/ muß ich mir die Abnahme bestätigen lassen ? Sonstige
>> Falltüren ?
>
> Moin,
> wenn es nur ein Abholer ist, dann mach einen ganz normalen
> Kaufvertrag mit ihm. Trag als Kaufpreis 1,-EUR oder ähnliches
> ein. Als weiteres verfährst Du so, als ob der Wagen ganz
> normal verkauft würde (Übergabe Brief, Abmeldung usw.)

Eine Möglichkeit.

> Falls es sich um einen zertifizierten Entsorger handeln sollte,
> bekommst Du einen Entsorgungsnachweis von ihm.

Den aber nicht sofort, daher Brief etc nicht ohne Beleg übergeben und
Fahrer, Wagennummer etc notieren.

Thomas Henkel

unread,
Jan 17, 2003, 8:47:31 AM1/17/03
to
Jörg Leppin schrieb:

> Auch könnte das Ordnungsamt nach einem Jahr mal bei Dir anfragen,
> wo denn Dein alter, abgemeldeter Wagen nun ist.
> Wenn Du jetzt nicht beweisen könntest, dass der Wagen längst
> entsorgt oder verkauft ist, bekommst Du Probleme.

Das klingt eher nach einer ABM-Maßnahme des Ordnungsamtes, falls so etwas
tatsächlich vorkommt. Nach dem Motto: "Bitte erbringen sie uns bis ... den
Nachweis, daß sie in den letzten zwei Jahren kein Altöl in den Gully
gekippt haben..."

Ich bezweifle doch, daß ich dem Ordnungsamt auf solche lustigen Anfragen
hin irgendwelche Nachweise schuldig bin, ob ich mit dem alten Fz. alles
*richtig* gemacht habe. Wenn das Ordnungsamt ein Problem hat, soll es mir
nachweisen, daß ich etwas *nicht richtig* gemacht habe, aber doch nicht
umgekehrt.

Tom

Ulf M. Mueller

unread,
Jan 17, 2003, 9:34:29 AM1/17/03
to
Thomas Henkel <ie...@gmx.de> wrote:

> Das klingt eher nach einer ABM-Maßnahme des Ordnungsamtes, falls so etwas
> tatsächlich vorkommt.

Es kommt vor. Könnte ja sein, daß ein Old-/Youngtimer-Fan das Gerät als
Organspender in die Scheune stellt und die Neuwagen-Mafia um ihren wohl-
verdienten Reibach bringt.

cu u'wer ironie findet, der darf sie behalten'lf

--
http://defa-wfw.de.vu - Wer fährt was in de.etc.fahrzeug.auto

Jörg Leppin

unread,
Jan 17, 2003, 10:00:03 AM1/17/03
to

Thomas Henkel schrieb in Nachricht ...

>> Auch könnte das Ordnungsamt nach einem Jahr mal bei Dir anfragen,
>> wo denn Dein alter, abgemeldeter Wagen nun ist.
>> Wenn Du jetzt nicht beweisen könntest, dass der Wagen längst
>> entsorgt oder verkauft ist, bekommst Du Probleme.
>
>Das klingt eher nach einer ABM-Maßnahme des Ordnungsamtes, falls so etwas
>tatsächlich vorkommt. Nach dem Motto: "Bitte erbringen sie uns bis ... den
>Nachweis, daß sie in den letzten zwei Jahren kein Altöl in den Gully
>gekippt haben..."

Diese Möglichkeit wurde den Ordnungsämtern vor etlichen
Jahren, AFAIK mit Eintritt der Altautoverordnung, eingeräumt.
Wie dieses in der Praxis gehandhabt wird, kann ich nicht sagen.
Es geht dabei um die Lagerung eines Altautos, nicht um ablassen
von Öl in den Gully.
AFAIK können sich Bastler eine Ausnahmegenehmigung ausstellen
lassen, wenn sie eine ordnungsgemässe Lagerung (z.B. undurchlässige
Betonwanne) nachweisen können.

>Ich bezweifle doch, daß ich dem Ordnungsamt auf solche lustigen Anfragen
>hin irgendwelche Nachweise schuldig bin, ob ich mit dem alten Fz. alles
>*richtig* gemacht habe. Wenn das Ordnungsamt ein Problem hat, soll es mir
>nachweisen, daß ich etwas *nicht richtig* gemacht habe, aber doch nicht
>umgekehrt.

Ohne Kaufvertrag oder Entsorgungsnachweis wirst Du unter
Umständen noch als letzter Halter geführt.
Dann versuch mal den Behörden klar zu machen, dass Du das
Auto verkaufst hast und nicht irgendwo in der Wallapampa
"entsorgt" hast.

Jörg


Harald H. Hengel

unread,
Jan 17, 2003, 8:08:00 PM1/17/03
to
wh483620 # p508e82c9.dip0.t-ipconnect.de meinte am 17.01.03
zum Thema "Auto auf Schrott: worauf achten ?":

WH> Will mein altes Waegelchen von einem Schrottunternehmen (kostenlos
WH> laut Kleinanzeiger) abholen lassen. Worauf muss ich achten ?
WH> Kriegt der den Fahrzeugbrief,

Brief muss er haben.

WH> sollte/ muss ich mir die Abnahme
WH> bestaetigen lassen ?

Auf jeden Fall, mach einen Kaufvertrag, Kaufsumme 0, lass dir Papiere,
Ausweis oder Fuehrerschein zeigen, notiere dir Namen und Adresse der
Kaeufers, was ohnehin im Kaufvertrag stehen sollte, notiere dir das Kfz
Kennzeichen des Abholers.

WH> Sonstige Falltueren ?

Wenn der Wagen, bzw. die geschlachteten Teile irgendwo in der Pampa
auftauchen wird man sich an den letzten eingetragenen Halter wenden, da
ist es gut wenn man etwas in der Hand hat.
Solltest du das Fahrzeug in zugelassenem Zustand uebergeben lege im
Vertrag fest bis wann der neue Eigentuemer abmelden muss und teile das der
Zulassungsstelle mit.

Tschuess
Harald

Thomas Henkel

unread,
Jan 18, 2003, 8:22:59 AM1/18/03
to
Jörg Leppin schrieb:

> Ohne Kaufvertrag oder Entsorgungsnachweis wirst Du unter
> Umständen noch als letzter Halter geführt.
> Dann versuch mal den Behörden klar zu machen, dass Du das
> Auto verkaufst hast und nicht irgendwo in der Wallapampa
> "entsorgt" hast.

Ich habe ja prinzipiell nichts dagegen, für den Fall der Fälle einen
Entsorgungsnachweis aufzubewahren. Ich frage mich halt nur, wie ich dazu
komme, dem Ordnungsamt ohne triftigen Grund nachweisen zu müssen, was mit
meinen Altautos geschehen ist? Wenn irgendwo im Wald ein Auto gefunden
wird, bei dem auch nur der auch nur der geringste Verdacht gerechtfertigt
erscheint, daß es sich um eins von mir handeln könnte, sehe ich das ein
und bemühe mich gerne um kooperative Zusammenarbeit.

Aber wenn mir jemand nach dem Motto kommt "Weisen sie uns doch bitte mal
bis dann und dann nach, daß sie das Fz. xyz ordnungsgemäß entsorgt haben",
würde ich erstmal eine triftige Begründung für diese Anfrage einfordern.
Und wenn dann sowas kommt, wie "Naja, sie sind der letzte Halter gewesen,
wir haben den Zulassungsschein gerade irgendwo unter dem Schrank
vorgekramt und haben eigentlich auch sonst gerade nichts aufregenderes zu
tun", würde ich den Entsorgungsnachweis wohl erst bei einer
Gerichtsverhandlung vorlegen. Das wäre für mich dann eine Frage des
Prinzips.

Tom

Jörg Leppin

unread,
Jan 19, 2003, 8:48:23 AM1/19/03
to

Thomas Henkel schrieb in Nachricht ...

>Ich habe ja prinzipiell nichts dagegen, für den Fall der Fälle einen


>Entsorgungsnachweis aufzubewahren. Ich frage mich halt nur, wie ich dazu
>komme, dem Ordnungsamt ohne triftigen Grund nachweisen zu müssen, was mit
>meinen Altautos geschehen ist?

Moin,
siehe hier mal rein:
noch mehr Links findest Du, wenn Du "Altautoverordnung"
bei Google eingibst.

http://www.umwelt.nuernberg.de/altautoverordnung.htm
http://home.t-online.de/home/caar-d/altauto.htm
http://www.landkreis-deggendorf.de/wirtschaft/verkehrswesen/kfzzulassungsste
lle/altautoverordnung.html

Jörg


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