Am 31.01.2014 00:58, schrieb Thomas Schreiber:
> Was ist denn der aktuelle Stand der Wucherungen bei der HU mit AU?
> Dekra will 96,50, davon 1,19 Euro für "Vorgaben nach Nr. 1 Anlage
> VIIIa StVZO". Laut Netz ist das eine "Gebühr für die Bereitstellung
> von Vorgaben nach Nr. 1 Anlage VIIIa StVZO". Ah ja. Notopfer für
> notleidende Prüforganisationen?
Nö.
Inkl. 1,19 € nach Anl. VIIIa Nr.1 zu §29 StVZO für die
Datenbereitstellung durch die FSD GmbH
Hintergrund:
http://mg.inf.tu-dresden.de/sites/mg.inf.tu-dresden.de/files/diplomarbeit_1.pdf
Seite 8
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Zunächst liefern die Fahrzeughersteller oder -importeure die vorhandenen
Systemdaten, Verbauinformationen, Systemversionen und ggf. Prüfverfahren
an die Fahrzeugsystemdaten GmbH (FSD GmbH), welche
durch die Prüfgesellschaften TÜV1, DEKRA2, GTÜ3, KÜS4 und andere im Jahr
2004 gegründet wurde.
Sie repräsentiert den in der Systemdaten-Richtlinie unter 4.2
beschriebenen AKE5-Beauftragten, welcher den Automobilherstellern als
Ansprechpartner in fachlichen und technischen Angelegenheiten bzgl. der
neuen StVZO dient. Da Hersteller jedoch in den seltensten Fällen
Prüfverfahren für ihre sicherheitsrelevanten, elektronischen Systeme zur
Verfügung stellen, ist es eine wesentliche Aufgabe der FSD GmbH,
diese anhand der vorliegenden Information zu generieren und mit den
Herstellern abzusprechen. Ziel ist die Pfl ege der Datensätze in einer
AKE-Systemdatenbank, die eine zentrale Bereitstellung der Informationen
in einer einheitlichen Struktur für technische Prüfstellen ermöglicht.
Somit sind Systeminformationen und Prüfverfahren für Sachverständige
und Prü ngenieure verfügbar, die diese im Rahmen der technischen
Durchsicht benötigen.
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> Sind die knapp 200 Mark jetzt der Standardpreis, oder ist da bereits
> heimlich dieser neue Zuschlag für die Fristüberschreitung
> (tatsächlich waren es 1 Monat und 29 Tage) eingerechnet?
Schau doch auf die Preisliste.
Ralf