Frage:
Sind die im Fahrzeugschein eingetragenen Reifendimensionen automatisch auch
als Winterreifen zulässig ?
Hintergrund:
In meinem Fahrzeugschein sind -zig verschiedene
Reifendimensionen/-kombinationen eingetragen. Davon allerdings kein einziger
Winterreifen (M+S). Das ist mir bisher noch nicht untergekommen ...
Wer weiß mehr ? TIA.
Bis dann, Horst
Grüsse
Roman
On Sun, 15 Oct 2000 20:05:35 +0200, "Horst Pieser"
<hor...@topmail.de> wrote:
>Sind die im Fahrzeugschein eingetragenen Reifendimensionen automatisch auch
>als Winterreifen zulässig ?
>
>Hintergrund:
>
>In meinem Fahrzeugschein sind -zig verschiedene
>Reifendimensionen/-kombinationen eingetragen. Davon allerdings kein einziger
>Winterreifen (M+S). Das ist mir bisher noch nicht untergekommen ...
>
>Wer weiß mehr ? TIA.
Falls du damit Eintragungen mit Angabe des Reifenherstellers und -typs
meinst, dann kannst du die Größen jetzt auch als Winterreifen fahren.
Die Marken- und Typbindung ist nämlich seit Frühjahr dieses Jahres
hinfällig. Die Angaben sind allerhöchstens noch als Empfehlung zu
sehen.
Sollten bei der jeweiligen Reifengröße allerdings auch die Felgen mit
angegeben sein, so musst du diese auch in Kombination mit den ge-
wünschten Reifen verwenden.
Solltest du also für z.B. eingetragen haben:
v+h: 215/40 R15 86H Michelin Pilot
kannst du jetzt jeden Reifen der Größe 215/40 R15 mit Tragfähigkeits-
index 86 und Geschwindigkeitsklasse H fahren, ohne Rücksicht auf den
Hersteller.
Sind allerdings unter Bemerkungen weitere Reifen unter Angabe
der Felgengröße (Hersteller, Typ, Breite, Durchmesser und
Einpresstiefe) angegeben, so muß mit der entsprechenden Reifengröße
auch die angegebene Felge verwendet werden.
Vorsicht bei Reifen der Geschwindigkeitsklasse Z (> 240 km/h)!
Laut TÜV-Informationsblatt (auch im Web zum Download) ist für
Reifen dieser Klasse ein Fahrzeugfreigabe vom Reifenhersteller
(oder so) notwendig.
CU,
Rolf
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Rolf Michael Schneider - E-Mail: rolf.sc...@bingo-ev.de
'Zu Hause ist dort, wo die Rechnungen ankommen.'