wenn ich als Privatmann einen Pkw (Kleinwagen) verkaufe, muss ich dem Käufer
dann den TÜV-Bericht der letzten HU mitgeben für die Ummeldung auf den neuen
Käufer?
Der Pkw ist noch zugelassen und hat ca. 1,5 Jahre TÜV, Baujahr. 1992.
Auf dem Fahrzeugschein steht ja der nächste Termin für die HU drauf.
Gruss,
Neban
> wenn ich als Privatmann einen Pkw (Kleinwagen) verkaufe, muss ich dem Käufer
> dann den TÜV-Bericht der letzten HU mitgeben für die Ummeldung auf den neuen
> Käufer?
Ja.
Andreas
--
Laut einer Studie der Bundesärzteschaft sterben in Deutschland immer
mehr Rentner vor dem Computer - sie drücken aus Versehen die
Tastenkombination Alt+Entfernen...
nein
cu
Thomas
>> Ja.
>
> nein
Gut, wenn man es genau nimmt, nicht, aber man erleichtert dem Käufer die
Ummeldung ganz gewaltig damit :-)
Möglicherweise wird das anderswo nicht so streng gehandhabt, aber hier
im Kreis habe ich ohne gültigen HU- und AU-Bericht keine Chance, ein
Auto an- oder umzumelden. Falls die Berichte verloren gegangen sind, hat
der Käufer nur die Chance, sich bei TÜV oder DEKRA einen Nachdruck zu
besorgen (BTDT). Wenn nicht, kriegt er die Karre nur umgemeldet, wenn er
vorher ne neue HU/AU macht.
Ich habe insofern recht als dass ich die Unterlagen weitergeben muss,
wenn ich dem Käufer keine unnötigen Scherereien bereiten will.
Du hast insofern recht, als dass ein Fehlen dieser Unterlagen nicht
bedeutet dass man den Wagen nicht verkaufen kann.
Diese Unterlagen sind doch eh' im Auto....?
Gruß,
Dennis
--
> Das gibt es oft, da hängen dann nur die Kabel aus der Wand, und es
> steht noch nicht mal Technik da, aber die Leut' haben Kopfweh :(
Da siehst Du mal, WIE schlimm diese Dinger sind!
-- Ralph Schmid und Martin Ebnoether in dasr über Elektrosmog
> Diese Unterlagen sind doch eh' im Auto....?
Nein. Weiß nicht mehr wo die sind.
Wie bei allen Fahrzeugscheinen steht die nächste HU-Untersuchung drin.
Gruss,
Neban
IIRC muß nur der Bericht der AU und Eintragungen (ABE) evtl. Umbauten
drin sein.
-lk-
Das hatten wir schon mal...
Schau einfach mal in die StZVO, was da zu AU-Bescheinigung und zu
Untersuchungsbericht geschrieben steht. Da steht 2x das gleiche. Kann also
nicht etwas unterschiedliches gelten. Und nein, da steht _nicht_, daß Du
beides mitführen musst (wenn es auch das Ganze im Falle einer Kontrolle
etwas erleichtert/beschleunigt).
Gruß,
Markus
> Nein. Weiß nicht mehr wo die sind.
>
> Wie bei allen Fahrzeugscheinen steht die nächste HU-Untersuchung drin.
Falls du HU/AU bei Tüv oder Dekra direkt gemacht hast, besteht die
Möglichkeit, Nachdrucke zu bekommen.
> Falls du HU/AU bei Tüv oder Dekra direkt gemacht hast, besteht die
> Möglichkeit, Nachdrucke zu bekommen.
Die Möglichkeit besteht immer. Schließlich muß irgendeine
Überwachungsorgansation da am Werk gewesen sein und die muß den Bericht
in der EDV haben.
Heiko
Ob der "Mitternachts-TÜV" schon eine EDV hat, geschweige denn überhaupt
eine Buchführung? :)
Gruß Ingo
> Die Möglichkeit besteht immer. Schließlich muß irgendeine
> Überwachungsorgansation da am Werk gewesen sein und die muß den Bericht
> in der EDV haben.
Das mag sein, aber nur für die Dekra kann ich aus eigener Erfahrung
sprechen :-)