habe für meinen Neuwagen ein Angebot, dass einen sehr hohen Rabatt
beinhaltet.
Allerdings wäre dies eine Händlerzulassung.
Ich bekomme den Neuwagen sofort, nur wäre der Wagen 6 Monate auf den Händler
zugelassen. Erst dann kann ich ihn auf mich ummelden.
Hat jemand Erfahrungen mit einem derartigen Konstrukt?
Welche Nachteile muss ich so in Kauf nehmen?
(Fahren werde ich den Wagen mind. 10 Jahre.)
Gruss,
Tim
Eventuell kein Neuwagenersatz bei Vollkasko. MfG theo
>Ich bekomme den Neuwagen sofort, nur wäre der Wagen 6 Monate auf den Händler
>zugelassen. Erst dann kann ich ihn auf mich ummelden.
>
>Hat jemand Erfahrungen mit einem derartigen Konstrukt?
>Welche Nachteile muss ich so in Kauf nehmen?
>(Fahren werde ich den Wagen mind. 10 Jahre.)
>
Dein Rabatt bei der Versicherung ist weg? Ich glaube, der wird bloß
für 6 Monate aufbewahrt.
--
Rolf
Müsste hier eh verhandeln, da ich davor lange Firmenwagen hatte.
Was mich umtreibt ist, wie es mit den Eingentumsverhältnissen aussieht,
wenn der Händler Konkurs geht und der Insolvenzverwalter am Ruder ist ...
Gruss,
Tim
Der Halter ist ja nicht unbedingt Eigentümer - so könntest Du das
Insolvenzthema umschiffen. Bei Leasingverträgen ist es gelegentlich genau
umgekehrt, der Kunde ist Halter, Eigentümer bleibt die Leasinggesellschaft.
Ich kenne zwei Gründe, es wie der Händler zu machen:
Speziell bei Mercedes kann der Händler den Neuwagen nur im Gebiet seiner
Niederlassung verkaufen, andernfalls bekommt er keine Provision. Mit der
Händlerzulassung umgeht er das Problem, verhält sich aber u. U. nicht
vertragstreu zu Mercedes.
Oder das Finanzamt wird am Wertverlust des Vorführwagens beteiligt.
Woran belege ich denn meine Eigentümerschaft? Im Brief ist
ja das Autohaus eingetragen?
Gruss,
Tim
> Dein Rabatt bei der Versicherung ist weg? Ich glaube, der wird bloß
> für 6 Monate aufbewahrt.
Nein, das ist falsch. Nicht Monate, sondern Jahre!
Ich hatte einige Jahre ein Firmenauto und bin dann passend kurz vor Ende
der Zeit wieder aufs eigene Auto umgestiegen -> alter SF Rabatt.
--
Und tschüß | Bitte nach Möglichkeit keine Rückfragen per Mail. Ich lese
Ingo | die Gruppen, in denen ich schreibe.
| Die E-Mail Adresse ist gültig, bitte nicht verstümmeln!
Hmmmm, vielleicht mit einem KV?^^ Trotzdem gibt das im IF regelmässig
Probs. Also Finger weg. MfG theo
>> Dein Rabatt bei der Versicherung ist weg? Ich glaube, der wird bloß
>> für 6 Monate aufbewahrt.
>
>Müsste hier eh verhandeln, da ich davor lange Firmenwagen hatte.
>
>Was mich umtreibt ist, wie es mit den Eingentumsverhältnissen aussieht,
>wenn der Händler Konkurs geht und der Insolvenzverwalter am Ruder ist ...
>
Keine Sorge, das Eigentum am Kfz ergibt sich keineswegs aus der
Eintragung im Kfz-Brief - diese dokumentiert lediglich, auf welche
Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. Sobald dir der
KFZ-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II?) übergeben wurde, und due
das Fahrzeug rechtmäßig erworben hast, besitzt du auch das
Eigentumsrecht an diesem Fahrzeug. Ohne allerdings im Besitz des
Dingsbums zu sein, müsstest du das Eigentumsrecht gegebenenfalls auf
andere Weise belegen, z.B. durch einen Kaufvertrag. Also auf alle
Fälle mit Übergabe des KFZ-Briefes kaufen, dann bist du auf der
sicheren Seite.
Siehe KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2007, Az. 12 U 51/07.
Besitzer, Halter, Eigentümer und Versicherungsnehmer eines KFZ können
verschiedenen Personen sein.
--
Rolf
>> Dein Rabatt bei der Versicherung ist weg? Ich glaube, der wird bloß
>> für 6 Monate aufbewahrt.
>
>Nein, das ist falsch. Nicht Monate, sondern Jahre!
>
Was ich glaube, kann überhaupt nicht falsch sein.
Aber du hast recht - wenigstens zum Teil. Die Dauer der "Aufbewahrung"
des SFR wird nach Gutsherrenart und unterschiedlich gehandhabt - es
ist nämlich kein Gesetz.
>Ich hatte einige Jahre ein Firmenauto und bin dann passend kurz vor Ende
>der Zeit wieder aufs eigene Auto umgestiegen -> alter SF Rabatt.
>
Bei manchen Versicherungsgesellschaften sind es 7 Jahre - manche
bieten sogar 10. So hart ist der Kampf um den Kunden geworden.
Wie du erkennst, ist es schon eine Weile her, dass sich mir diese
Frage mal stellte.
--
Rolf
> Ich hatte einige Jahre ein Firmenauto und bin dann passend kurz vor
> Ende der Zeit wieder aufs eigene Auto umgestiegen -> alter SF Rabatt.
Welche Versicherung war so großzügig, oder klappte es mit dem Nachweis,
dass du den Firmenwagen unfallfrei gefahren hast.
Üblich ist pro versicherungsfreiem Jahr 1SF Rückstufung, das müssen aber
nicht alle Versicherungen so handhaben.
Harald
> Woran belege ich denn meine Eigentümerschaft? Im Brief ist
> ja das Autohaus eingetragen?
Per schriftlichem Vertrag.
Harald
> Dein Rabatt bei der Versicherung ist weg? Ich glaube, der wird bloß
> für 6 Monate aufbewahrt.
Oh mann, Kopp wieder.
Der SF steigt pro unfallfreiem Jahr eine Stufe, dabei reicht ein
Versicherungszeitraum >6 Monate.
Hat er kein Fahrzeug angemeldet sinkt der SF pro Jahr um eine Stufe.
Meldet er jetzt ab gilt dieses Jahr voll, meldet er in 6 Monaten auf
seinen Namen kommt er im nächten auch über 6 Monate, also 0 Verlust.
Ausserdem kann er trotz Zulassung auf seinen Händler auf sich
versichern, die Versicherungen nehmen dafür allerings einen Aufschlag.
Harald
>> Dein Rabatt bei der Versicherung ist weg? Ich glaube, der wird bloß
>> für 6 Monate aufbewahrt.
>
>Oh mann, Kopp wieder.
Der Hengel / Klotz Störfaktor mischt sich mal wiedetr ungefragt in
fremde Gespräche ein.
--
Rolf
Völlig richtig, so war es im letzten Jahrtausend.
Michael
Und dazu verbreitet er noch Wahrheiten aus der letzten Dekade, was schreibe
ich, dem letzten Jahrhundert, nein, gar dem letzten Jahrtausend. Solch
antiquierte Infos sind natürlich heute nicht mehr vorzufinden. Vielmehr ist
es so, dass dem Kunden der SFR meist sieben Jahre erhalten bleibt. Ausnahmen
bestätigen diese Regel.
Michael
>> Der Hengel / Klotz Störfaktor mischt sich mal wiedetr ungefragt in
>> fremde Gespräche ein.
>
> Und dazu verbreitet er noch Wahrheiten aus der letzten Dekade, was
> schreibe ich, dem letzten Jahrhundert, nein, gar dem letzten
> Jahrtausend. Solch antiquierte Infos sind natürlich heute nicht mehr
> vorzufinden. Vielmehr ist es so, dass dem Kunden der SFR meist sieben
> Jahre erhalten bleibt. Ausnahmen bestätigen diese Regel.
Du solltest dich schlau machen und nicht Unwahrheiten verbreiten.
Tatsache ist wohl eine unterschiedliche Handhabung bei den
Versicherungen.
Und was Kopp hier losgelassen ist völliger Blödsinn.
Harald
> habe für meinen Neuwagen ein Angebot, dass einen sehr hohen Rabatt
> beinhaltet. Allerdings wäre dies eine Händlerzulassung.
> Ich bekomme den Neuwagen sofort, nur wäre der Wagen 6 Monate auf den
> Händler zugelassen. Erst dann kann ich ihn auf mich ummelden.
> Hat jemand Erfahrungen mit einem derartigen Konstrukt?
Aus meiner Sicht (IANAL!) sind vier Punkte interessant:
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Wer ist der Eigentümer des Wagens?
Auf wen ist es zugelassen?
Wer ist der Versicherungsnehmer der Kfz-Haftpflicht/Kasko des Wagens?
Wer ist der Halter des Wagens?
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Und dann stellt sich die Frage: Wer füllt diese 4 Rollen in den ersten 6
Monaten aus?
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Eigentümer: Dem gehört das Auto. Er hat es bezahlt.
-> Das solltest du sein (Nachweis durch Kaufvertrag und
Empfangsbestätigung des Händlers über den vollen Kaufbetrag).
Gleichzeitige Übergabe des Autos. Dann kann dir eine potenzielle Insolvenz
des Händlers egal sein. Denn es ist ja nicht mehr in seinem Besitz. Im
Kaufvertrag muss der Händler bestätigen, dass er wiederum das Auto
vollkommen bezahlt hat (gegenüber seinem Lieferanten), es also vorher in
seinem Besitz war.
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Zugelassen auf: Händler.
Als Bankverbindung für die Kfz-Steuern wird er wohl von dir wollen, dass
*du* das Formular für die Einzugsberechtigung mit deinen Kontodaten
ausfüllst. Damit kann dir eine Insolvenz des Händlers auch schnuppe sein.
Sonst könnte ja auftreten, dass der Händler die Kfz-Steuern nicht zahlt.
Der Händler bekommt dann: (wenn der Fahrer nicht identifiziert werden
kann): Bußgeldsachen, Ordnungswidrigkeiten zugeschickt (wenn nicht der
Fahrer sofort greifbar ist) und wird aufgefordert, den Fahrer zu nennen.
Für den Zweck wird der machen:
* Erfassen deiner Identität
* Erfassen, dass du einen gültigen Führerschein hast
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Versicherungsnehmer:
-> Das solltest du sein. Erkundigen wegen Neuwagenrabatt und Erstattung
des Neupreises im Schadenfall.
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Halter:
"Halter eines Kraftfahrzeuges ist, wer ein Fahrzeug dauerhaft auf eigene
Rechnung gebraucht und darüber hinaus die Verfügungsgewalt über das
Fahrzeug ausübt."
-> Solltest du sein.
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Das ist also der Bestfall. Schwierig wird's wenn der Händler die 4 Rollen:
Eigentümer, Zulasser, Versicherungsnehmer, Halter ausübt.
> Welche Nachteile muss ich so in Kauf nehmen?
> (Fahren werde ich den Wagen mind. 10 Jahre.)
Du hast einen weiteren Eintrag im Fahrzeugbrief. (Bei 10 Jahre Haltedauer:
Geldmäßiger Nachteil vernachlässigbar.)
Du hast die einmaligen Umschreibekosten nach 6 Monaten. Üblicherweise auch
neue Kennzeichen.
Du hast irgendein komisches Schema unterstützt, bei dem der Händler einen
Trick ausnutzt, um den Wagen günstiger zu verkaufen.
Denn sonst könnte er sich den Heckmeck ja sparen. Irgendjemand will/soll
hier beschissen werden. Die Motivation des Händlers wäre interessant.
Du hast ein relativ seltenes rechtliches Konstrukt, bei dem du eher mal
rechtliche Hilfe brauchst, wenn es irgendwelche Komplikationen gibt.
Ralf
>> Welche Versicherung war so großzügig, oder klappte es mit dem Nachweis,
>> dass du den Firmenwagen unfallfrei gefahren hast.
>> Üblich ist pro versicherungsfreiem Jahr 1SF Rückstufung, das müssen aber
>> nicht alle Versicherungen so handhaben.
>
> Völlig richtig, so war es im letzten Jahrtausend.
Also ich würde in so einem Falle anmerken, dass ich mich möglicherweise
nach einer Versicherung umschauen könnte, die sich nicht so mädchenhaft
anstellt...
Andreas
>> Ich hatte einige Jahre ein Firmenauto und bin dann passend kurz vor
>> Ende der Zeit wieder aufs eigene Auto umgestiegen -> alter SF Rabatt.
>
> Welche Versicherung war so großzügig, oder klappte es mit dem Nachweis,
> dass du den Firmenwagen unfallfrei gefahren hast.
Nein, das mit dem Nachweis habe ich versucht, um den Rabatt weiter zu
drücken (in der Zeit etwa 550.000 km unfallfrei), aber das wurde halt nicht
anerkannt. Die alte Prämie verfiel aber nicht. War zu dem Zeitpunkt HDI.
> Üblich ist pro versicherungsfreiem Jahr 1SF Rückstufung, das müssen aber
> nicht alle Versicherungen so handhaben.
Üblich ist auch, dass man die Fresse hält, wenn man keine Ahnung hat.
Das müssen aber nicht alle Poster so handhaben.
Grüßle,
Axel
Sind mittlerweile 7 Jahre.
Es war früher mal so, daß nach 1 Jahr der Rabatt das Schwinden anfing.
Jens
Spannend könnte die erweiterte Garantie des Herstellers sein: Diese
wird bei einigen Herstellern nur dem Erstkäufer gewährt. Außerdem ein
ähnliches Problem mit Garantie-Erweiterungen. Auch da solltest du
prüfen, ob die dann noch möglich sind und zu welchem Preis.
Ralf
>
> Du hast ein relativ seltenes rechtliches Konstrukt, bei dem du eher mal
> rechtliche Hilfe brauchst, wenn es irgendwelche Komplikationen gibt.
Selten? Naja das ist Ansichtssache. Zumindest bei Mercedes eine häufig
angewandte Lösung. Wie das seit Beginn der Rabattschlachten vor 2
Jahren gehandhabt wird kann ich nicht sagen. Vorher musstest du ja für
4% Rabatt schon nen Kniefall vor dem Autohaus machen. Und 12% Rabatt
gabs eben nur über diese Lösung. Aber wer redet heute noch über 12% Rabatt.
--
Cheers / Gruesse
Robert
> Sind mittlerweile 7 Jahre.
Bei allen Gesellschaften?
> Es war früher mal so, daß nach 1 Jahr der Rabatt das Schwinden anfing.
1 Stufe pro Jahr.
Das konnte dann ein paar Jahrzehnte dauern.
Harald