so ein Zufall. Genau vor 1 Jahr hatte ich hier nachgefragt, ob man im
PKW den Beifahrersitz ausbauen darf um stattdessen ein Liegebrett
einzubauen.
Nach dem Urlaub im letzten Jahr erkundigte ich mich beim hiesigen TÜV.
Dort sagte man mir, dass das natürlich möglich wäre, aber es nicht nur
beim Sitz bleiben dürfe. Die restlichen Sitze müssten auch noch
ausgebaut werden, samt der Sicherheitsgurte. Der Wagen müsste dann auf
alle Fälle als LKW zugelassen werden.
Also alles nur ausbauen und als PKW weiterhin nutzen, wäre nicht erlaubt.
Na gut, seit 2 Monaten habe ich einen neuen Wagen, in dem ich auch
wieder schlafen werde. Nach meinen ersten Eindrücken müsste es möglich
sein, mit kleinen Hilfsmitteln eine einigermaßen ebene Fläche auch ohne
Umbauten mit Brett hinzubekommen.
Auf meiner Seite gaaaanz unten sind 2 Bilder (aus Video) mit dem Brett
zu sehen.
Das war nur 2 x 0,5 m groß, mit Kunstrasen bezogen. Vorne, kaum zu
erkennen, 4 Kupferrohre, welche das Brett und die Sitzbefestigungen
verbanden. Hinten lag das Brett nur auf dem Heckboden.
Das war eine Supersache und auf das Zelt konnte ich ganz verzichten.
Gruß
Günther
--
O-Text "In aller Freundschaft". Vater zur Tochter: "Ich hab auch mal was
geklaut. Das macht man 1x, danach ist man klüger."
>Nach dem Urlaub im letzten Jahr erkundigte ich mich beim hiesigen TÜV.
>Dort sagte man mir, dass das natürlich möglich wäre, aber es nicht nur
>beim Sitz bleiben dürfe. Die restlichen Sitze müssten auch noch
>ausgebaut werden, samt der Sicherheitsgurte. Der Wagen müsste dann auf
>alle Fälle als LKW zugelassen werden.
Falls er das wirklich genau so gesagt hat, hat er Blödsinn geredet.
>Also alles nur ausbauen und als PKW weiterhin nutzen, wäre nicht erlaubt.
Hat er das irgendwie begründet? Ich kenne nämlich keine Vorschrift,
die vorschreibt, dass ein Pkw mehr als einen Sitzplatz haben muss.
In § 4 Abs. 4 PBefG steht lediglich, dass es maximal neun inklusive
Fahrer sein dürfen.
Wenn man allerdings auf den Buchstaben des Gesetzes herumreiten
wollte, dann müssten sie "eigentlich" jedes Mal ausgetragen werden.
Und wieder eingetragen, sobald man sie wieder reinbaut.[1]
Das heißt aber noch lange nicht, dass der Wagen dann zwingend als Lkw
zugelassen werden muss. Wenn man das will, kann er genau so gut Pkw
bleiben.
Wenn man es allerdings deswegen macht, um den Wagen anschließend als
Lkw zulassen zu wollen - wollen, wohlgemerkt. Also wenn man das aus
steuerlichen Gründen macht - dann bestehen die *Finanzämter* meistens
darauf, dass die Sitze *dauerhaft* entfernt werden. Also die Gurte
ebenfalls ausgebaut und die Gewinde zugeschweißt. (Neben anderen
Umbauten und Voraussetzungen.) (Allerdings muss die Steuer-Erparnis
heutzutage schon recht hoch ausfallen, wenn sie die dann höhere
Lkw-Versicherung mehr als ausgleichen soll.)
[1] Außer sie sind bauartbedingt (ohne Werkzeug) entnehmbar, wie bei
diesen ganzen Minivans.
--
Gruß
Radbert
> Wenn man allerdings auf den Buchstaben des Gesetzes herumreiten
> wollte, dann müssten sie "eigentlich" jedes Mal ausgetragen werden.
> Und wieder eingetragen, sobald man sie wieder reinbaut.[1]
Genau. Das sagte er auch noch.
> Das heißt aber noch lange nicht, dass der Wagen dann zwingend als Lkw
> zugelassen werden muss.
Auweia, ich habe das jetzt nach einem Jahr so kombiniert. Eigentlich
sollte ja nur der Sitz ausgebaut bleiben und die hintere Sitzbank
umgeklappt.
> Wenn man das will, kann er genau so gut Pkw bleiben.
Ich glaub, du hast recht. Entschuldigung. Scheint so, als hätte ich was
dazu gedichtet.
Ich hatte nur noch in Erinnerung, dass Sitzausbau nicht reichte, sondern
Sitzbank und alle Gurte auch noch raus sollten. Daraus hab ich wohl
heute geschlossen, dass das dann schon einem LKW gleichkäme, weil ja
kein anderer Mensch mehr mitfahren könnte und eine große Ladefläche
entstanden wäre. Nun kann ich nichtmal sagen, ob es steuerliche
Hintergründe hatte, die ich dachte zu sehen. Nichtmal das hab ich in
Erinnerung.
Ich glaub, der ganze Beitrag war überflüssig.:-(
Peinlich peinlich.
>>Nach dem Urlaub im letzten Jahr erkundigte ich mich beim hiesigen TÜV.
>>Dort sagte man mir, dass das natürlich möglich wäre, aber es nicht nur
>>beim Sitz bleiben dürfe. Die restlichen Sitze müssten auch noch
>>ausgebaut werden, samt der Sicherheitsgurte. Der Wagen müsste dann auf
>>alle Fälle als LKW zugelassen werden.
>
>Falls er das wirklich genau so gesagt hat, hat er Blödsinn geredet.
das will ich erstmal nicht abstreiten.
>>Also alles nur ausbauen und als PKW weiterhin nutzen, wäre nicht erlaubt.
>
>Hat er das irgendwie begründet? Ich kenne nämlich keine Vorschrift,
>die vorschreibt, dass ein Pkw mehr als einen Sitzplatz haben muss.
Leider ist das im Verkehrsrecht kein Argument. Gerade bei den
Bauvorschriften gibt es einen solchen Wust an nationalen und
internationalen Vorschriften, dass man immer damit rechnen muss, noch
eine relevante Vorschrift übersehen zu haben bzw. nicht zu kennen :-(
>In § 4 Abs. 4 PBefG steht lediglich, dass es maximal neun inklusive
>Fahrer sein dürfen.
Ausgerechnet das PBefG ist hier nun wirklich völlig verkehrt.
Eher hilfreich könnte die Anlage XXIX der StVZO sein.
Dann spielt aber auch noch die Richtlinie 2001/116EG eine Rolle, durch
die die Richtlinie 70/156EG letztmalig (?) geändert wurde. Dort werden
im Anhang II diese Fahrzeugklassen definiert (die Anlage XXIX ist die
Umsetzung in nationales Recht).
Auch dort finde ich aber keine Widerspruch zum PKW mit wenig
Fahrgastplätzen...
>Wenn man allerdings auf den Buchstaben des Gesetzes herumreiten
>wollte, dann müssten sie "eigentlich" jedes Mal ausgetragen werden.
>Und wieder eingetragen, sobald man sie wieder reinbaut.[1]
Laut der o.g. EG-RiLi gilt ein Sitzplatz als vorhanden, wenn
zugängliche Sitzverankerungen vorhanden sind.
Wenn also der Sitz nur aus der Sitzschiene herausgenommen wird, gilt
der Sitzplatz weiterhin als vorhanden.
So würde ich argumentieren ;-)
(und selbst wenn nicht, müsste die Anzahl der Sitzplätze erst bei der
nächsten Befassung in den Papieren geändert werden, siehe §13(1) FZV)
>[1] Außer sie sind bauartbedingt (ohne Werkzeug) entnehmbar, wie bei
>diesen ganzen Minivans.
da steht dann gerne mal "S.1: max. Anzahl" oder "WW. 1,3, ..." oder
ähnliches im Feld 22.
|>Wenn also der Sitz nur aus der Sitzschiene herausgenommen wird, gilt
|>der Sitzplatz weiterhin als vorhanden.
Ich sehe keinen Unterschied, ob
- der Rücksitz in meinem aktuellen Kombi umgelegt oder
- der Sitz in einem Sharan/Galaxy/Alhambra mit einem Griff
herausgenommen oder
- in einem anderen Fahrzeug mal eben abgeschraubt und ausgebaut wird.
In allen drei Fällen ist das Ergebnis das gleiche: niemand kann (darf)
da sitzen. Die Jungs, die in ihrem Tiefbreitlaufhartböse die Rückbank
zur Utzutzutzmaschine umrüsten, lassen auch nicht auf 2-Sitzer
umtragen (und ich würde das bei einer HU auch nicht bemängeln).
Einzig bei Sitzen mit integrierten Airbags sieht die Geschichte völlig
anders aus.
Gruß - Kay
>|>Wenn also der Sitz nur aus der Sitzschiene herausgenommen wird, gilt
>|>der Sitzplatz weiterhin als vorhanden.
>
>Ich sehe keinen Unterschied, ob
>- der Rücksitz in meinem aktuellen Kombi umgelegt oder
>- der Sitz in einem Sharan/Galaxy/Alhambra mit einem Griff
>herausgenommen oder
>- in einem anderen Fahrzeug mal eben abgeschraubt und ausgebaut wird.
>In allen drei Fällen ist das Ergebnis das gleiche: niemand kann (darf)
>da sitzen.
und du kannst (ohne spezielleres Werkzeug) den Sitz wieder einbauen.
So ähnlich steht es ja auch in der von mir genannten RiLi.
Wenn du aber z.B. eine Liegefläche über die Sitzschienen geschweisst
hast, sieht es halt anders aus.
>Die Jungs, die in ihrem Tiefbreitlaufhartböse die Rückbank
>zur Utzutzutzmaschine umrüsten, lassen auch nicht auf 2-Sitzer
>umtragen
sondern nur die mit den Hosenträgergurten, ja...
>(und ich würde das bei einer HU auch nicht bemängeln).
So lange du das dann bei der UN auch nicht bemängelst ;-)
Allerdings fallen dann auch gleich mal ein paar Prüfpunkte bei der HU
flach...
(aber das geht auch in anderen Bereichen, wenn man weiss wie)