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Blechschaden in der Probezeit - Führerschein weg ???

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Andreas Lademann

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Jul 23, 1999, 3:00:00 AM7/23/99
to
Hallo zusammen !

Ich bin mir nicht sicher, ob das die richtige Newsgroup dafür ist, wenn
nicht, dann sagt mir bitte
welche passt, ich hab jedenfalls nix gefunden.

Jetzt zu meinem Problem, meine Schwester (seit 2 Monaten einen
Führerschein) hat vor ein paar
Stunden einen Unfall gebaut, an dem sie schuld ist. Da uns und dem
Geschädigten nicht passiert ist (aber
wirklich überhaupt nicht) haben wir keine Polizei gerufen. Ihre größte
Sorge ist jetzt: Ist ihr
Führerschein (Probezeit !!) jetzt weg, informiert die Versicherung die
Polizei, oder ist ein Blechschaden
kein Grund den Führerschein abzunehmen ?

Ich bitte um schnelle Antwort, meine Schwester ist wirklich total
fertig.

Danke

Andi


Amando Knipfer

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Jul 23, 1999, 3:00:00 AM7/23/99
to

Andreas Lademann <a.lad...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
37989D93...@t-online.de...


Sie braucht keine Angst zu haben. Zur Nachschulung muß Sie nur wenn Sie
bestimmte OWis begangen hat, die meistens mindestens 1 Punkt in Flensburg
bringen. Bei einem verschuldeten Unfall ohne Personenschaden kann sie
schlimmstenfalls eine Verwarnung in Höhe von Dm 75,- bekommen (wenn die
Polizei kommt), und, wie der Name schon sagt, wird sowas nirgends
eingetragen und hat keine weiteren Folgen.

Gruß
Amando


Rainer Eggert

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Jul 23, 1999, 3:00:00 AM7/23/99
to

Andreas Lademann <a.lad...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
37989D93...@t-online.de...

> Jetzt zu meinem Problem, meine Schwester (seit 2 Monaten einen


> Führerschein) hat vor ein paar
> Stunden einen Unfall gebaut, an dem sie schuld ist. Da uns und dem
> Geschädigten nicht passiert ist (aber
> wirklich überhaupt nicht) haben wir keine Polizei gerufen.

Hallo Andreas

Keine Panik, die Polizei muss schon lange nicht mehr unbedingt dabei
sein. Falls Du mit dem Geschädigten einen anderen beteiligen KFZ
Besitzer meinst und Ihr Eure Versicherungsdaten ausgetauscht habt und
Deine Schwester die Schuld anerkannt habt, dann ist es in Ordnung so.

Dann habt Ihr ja nicht mal Unfallflucht begangen und die Polizei hat
Arbeit gespart. Ich hab gelesen, das man sie eigentlich nicht mehr bei
Bagatellschäden rufen soll.

gruss
Rainer

Joerg Kalisch

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Jul 23, 1999, 3:00:00 AM7/23/99
to
Amando Knipfer <dig...@topmail.de> schrieb hier :

>> Ich bitte um schnelle Antwort, meine Schwester ist wirklich total
>> fertig.

> Bei einem verschuldeten Unfall ohne Personenschaden kann sie


> schlimmstenfalls eine Verwarnung in Höhe von Dm 75,- bekommen

Kommt drauf an ob Du "einfach nur geträumt" hast oder einen schwerwiegenden
Verstoß begangen hast der zum Unfall führte (z.B. Mißachtung der Vorfahrt
oder überfahren einer roten Ampel).

In Anbetracht der Tatsache, daß es sich nur um einen Bagatellschaden handelt
hat sie allerdings in der Tat nix zu befürchten.


ciao, Jörg

--
www.ewetel.net/~joerg.kalisch/

May the source be with GNU !

Garfield

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Jul 24, 1999, 3:00:00 AM7/24/99
to
Ohne Polizei und Punket in Flensburg braucht sie sich keinerlei Sorgen machen.
Es gibt einen genauen Katalog der Ordnungswidrigkeiten und deren Folgen (in zwei
Stufen eingeteilt - A und B). Diesen Katalog müsste jede Fahrschule haben.
Übrigens schau mal auf der unter P.S. genannten Homepage herein, speziell im
Diskussionsforum wird dort u.a. auch das Thema "Probezeit" behandelt. Leider
findest Du diesen Katalog dort nicht.

Gruß,

Garfield

--

>>> P.S.: Auch schon mal geblitzt worden ?
http://www.radarfalle.de <<<

Thomas Gabriel

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Jul 24, 1999, 3:00:00 AM7/24/99
to
Amando Knipfer schrieb:

>Sie braucht keine Angst zu haben. Zur Nachschulung muß Sie nur wenn Sie
>bestimmte OWis begangen hat, die meistens mindestens 1 Punkt in Flensburg
>bringen.

Yep.

>Bei einem verschuldeten Unfall ohne Personenschaden kann sie

>schlimmstenfalls eine Verwarnung in Höhe von Dm 75,- bekommen (wenn die
>Polizei kommt)

Das ist falsch! Eine Vorfahrtsverletzung mit Blechschaden zum Beispiel
gibt eine Anzeige und Punkte!

Tom
--
http://www.wieslauterbahn.de/

Thomas Gabriel

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Jul 24, 1999, 3:00:00 AM7/24/99
to
Rainer Eggert schrieb:

>Keine Panik, die Polizei muss schon lange nicht mehr unbedingt dabei
>sein. Falls Du mit dem Geschädigten einen anderen beteiligen KFZ
>Besitzer meinst und Ihr Eure Versicherungsdaten ausgetauscht habt und
>Deine Schwester die Schuld anerkannt habt, dann ist es in Ordnung so.

Bei Blechschäden wird die Polizei sowieso nur für die Versicherungen
tätig! Die Polizei tauscht lediglich die Personalien der Beteiligten
aus (Name und Adresse des Fahrers und Halters, Führerschein- und
Fahrzeugdaten), das müßten die Beteiligten normalerweise auch ohne
Polizei hinbekommen.

Ein Schuldanerkenntnis ist übrigens nicht notwendig. Die Beteiligten
(auch der Unfallverursacher) müssen lediglich untereinander ihre Daten
(s. o.) austauschen und den Schaden der Versicherung melden. Anhand
der Sachverhaltsschilderung klären die Versicherungen die Schuldfrage,
notfalls muß das vor Gericht geklärt werden. Auf keinen Fall sollte
man direkt vor Ort schriftlich seine Schuld anerkennen, die
Versicherung könnte sonst Probleme machen.

Trotzdem sollte man im Zweifelsfall lieber einmal zuviel die Polizei
rufen als einmal zuwenig! Dies ist immer dann ratsam, wenn die
Schuldfrage unklar ist, bei Verletzten, wenn der Unfallgegner keinen
Führerschein oder Fahrzeugschein dabei hat, ... oder man einfach ein
"komisches" Gefühl hat.

Tom
--
http://www.wieslauterbahn.de/

Garfield

unread,
Jul 24, 1999, 3:00:00 AM7/24/99
to
> Können die Anzeige und die Punkte auch noch nachträglich vergeben werden,
> auch wenn die Polizei
> nicht am Unfallort anwesend war ?

Von der Versicherung normalerweise nicht. Wenn es keine Verhandlung gibt, wird
die Polizei von alleine nicht darauf aufmerksam. Man kann höchstens noch vom
Unfallgegner oder einem Zeugen angezeigt werden. Und warum sollten die das tun,
außer wenn ganz klar der Eindruck entstanden ist, daß der Unfallverursacher auch
in Zukunft eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen würde. Für
beide wäre eine Polizeiermittlung nur unnötiger Ärger, den die meisten von sich
aus gerne vermeiden.

Jochen Felzmann

unread,
Jul 24, 1999, 3:00:00 AM7/24/99
to
>Trotzdem sollte man im Zweifelsfall lieber einmal zuviel die Polizei
>rufen als einmal zuwenig!

In Hessen kommen die Jungs in gruen bei Bagatellschaeden soweit ich weiss
garnicht mehr.


Tschuess,

Jochen

Thomas Gabriel

unread,
Jul 24, 1999, 3:00:00 AM7/24/99
to
Andreas Lademann schrieb:

>Können die Anzeige und die Punkte auch noch nachträglich vergeben werden,
>auch wenn die Polizei
>nicht am Unfallort anwesend war ?

Bei einem simplen Blechschaden normalerweise nicht; es sei denn, der
Unfallgegner nimmt die Mühe auf sich, und geht damit zur Polizei ;-)

Tom
--
http://www.wieslauterbahn.de/

Andreas Lademann

unread,
Jul 25, 1999, 3:00:00 AM7/25/99
to
> Und warum sollten die das tun,
> außer wenn ganz klar der Eindruck entstanden ist, daß der Unfallverursacher auch
> in Zukunft eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen würde.

Dieser Eindruck ist mit Sicherheit nicht entstanden. Ihr wurde die Sicht nach
rechts von einem
Bus, der an der Haltestelle gehalten hat verdeckt, sie ist also langsam noch vorne
gefahren und hat
immer brav geschaut ob ein Auto kommt, als sie keins mehr gesehen hat (der andere
war zu dieser Zeit
im toten Winkel des Busses) ist sie drübergefahren. Zum Glück konnte der andere
noch etwas
abbremsen. Und dann ist er in meine Beifahrertür gefahren und die ganze
Glassplitter sind auf mich
gefallen. :-(
Naja, hab´s überlebt. Danke für die Hilfsbereitschaft übrigens.

Andi


Claus Gallus

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Jul 25, 1999, 3:00:00 AM7/25/99
to
Rainer Eggert schrieb am Fri, 23 Jul 1999 19:44:56 +0200 :

>Keine Panik, die Polizei muss schon lange nicht mehr unbedingt dabei
>sein. Falls Du mit dem Geschädigten einen anderen beteiligen KFZ
>Besitzer meinst und Ihr Eure Versicherungsdaten ausgetauscht habt und
>Deine Schwester die Schuld anerkannt habt, dann ist es in Ordnung so.

^^^^^^^^^^^^^^^^

Da wird sich die Versicherung aber freuen!
"Bei Haftpflichtschäden ist der VN nicht berechtigt, ohne vorherige
Zustimmung des VR einen Anspruch ganz oder zum Teil anzuerkennen..."

>Dann habt Ihr ja nicht mal Unfallflucht begangen und die Polizei hat
>Arbeit gespart. Ich hab gelesen, das man sie eigentlich nicht mehr bei
>Bagatellschäden rufen soll.

Bringt eh nichts. Die machen nicht mal mehr ein Protokoll.
Bei meinem Unfall vor 4 Jahren (ca. 50000 DM Sachschaden, meiner war
Totalschaden), machte die Polizei folgendes:

* Nachfrage ob Verletzte (nein)
* Personalien aufnehmen
* Abschleppwagen rufen
* Mir einen Strafzettel ausstellen (75,-)
* Das war's

Die haben noch nicht mal die Autobahn gesichert, obwohl mein Auto halb
auf der rechten Spur stand!
CU
Claus

Konstantinos Gountoglou

unread,
Jul 28, 1999, 3:00:00 AM7/28/99
to
In article <240799.090...@thomas-gabriel.de>,

--
Hi leuts...

Ja...ich musste damals ne Nachschulung machen, obwohl nur Blechschaden (ca 5.000 DM), Punkt und Geldstrafe...Der Eumel wollte nach dem Unfall unbedingt die Polizei holen obwohl ihm nix passiert ist...

Bai KOSTA
ch
--
Konstantinos Gountoglou
kogo...@fht-esslingen.de

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