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Jetson One

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Martin K.

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Nov 2, 2021, 4:48:35 AM11/2/21
to
Eine Alternative zum BEV:

"In den Vergangenen Jahren wurden von Startups weltweit eine Reihe
Elektrodrohnen für den Personentransport vorgestellt. Kaufen kann man
bislang kaum eine davon. Ein hingegen offiziell für knapp 80.000 Euro
bestell- und ab dem nächsten Jahr verfügbarer Mini-Flieger ist der
besonders leichte One der schwedischen Firma Jetson Aero. ...

Beim One sich um einen nach allen Seiten offenen Einsitzer, der dank
eines Alu-Chassis und vieler Carbonteile nur 86 Kilogramm wiegt.
Der von acht insgesamt 120 PS starken Motoren und vier Doppelrotoren angetriebene Senkrechtstarter kann einen maximal 95 Kilogramm
schweren Piloten bis zu 1500 Meter hoch und mit einer Geschwindigkeit
von 100 km/h durch die Lüfte transportieren.

Für eine Nutzung der Drohne muss man keine Fluglizenz erwerben, ...."

https://www.n-tv.de/auto/Mit-Quad-Copter-ueber-eigene-Laendereien-article22900152.html
https://www.youtube.com/watch?v=FzhREYOK0oo

Michael Landenberger

unread,
Nov 2, 2021, 5:22:07 AM11/2/21
to
"Martin K." schrieb am 02.11.2021 um 09:48:34:

> Für eine Nutzung der Drohne muss man keine Fluglizenz erwerben, ...."

... und darf auch nur übers eigene Grundstück fliegen.

Mal rechnen: das Ding ist 100 km/h schnell und kann 20 Minuten in der Luft
bleiben. Rechnet man für Hin- und Rückweg je 10 Minuten, kann man also bis zu
16 km weit fliegen. Angesichts der unzähligen Besitzer von entsprechend großen
Grundstücken und des Schnäppchenpreises von 80.000 Euro wird das Ding ganz
sicher zu einem Verkaufsschlager, der die Mobilität revolutionieren wird. Ganz
sicher.

Ganz abgesehen davon glaube ich, dass es zumindest in D auch auf dem eigenen
Grundstück nicht erlaubt ist, damit herumzufliegen. Aber ich habe jetzt keine
Lust, das in Erfahrung zu bringen. Lohnt sich bei so einem
Superreichenspielzeug auch nicht.

Gruß

Michael

Gernot Griese

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Nov 2, 2021, 5:41:56 AM11/2/21
to
Am 02.11.21 um 10:22 schrieb Michael Landenberger:
Das Ding zählt als Ultraleichtflugzeug, das erst mal zugelassen werden
müsste. Außerdem würde zum Betrieb selbstverständlich eine Lizenz
benötigt und der Start wäre nur von einem Flugplatz oder entsprechend
ausgewiesenen Luftsportgelände aus zulässig.

Gernot

--
Wie der wahre Gläubige den Klimawandel erklärt:
"Die zufällige Änderung einer zufälligen Grösse um einen zufälligen
Betrag führt zufälligerweise zu einer exakten Korrelation zwischen
dem CO2-Gehalt der Luft und der der globalen Temperatur."

Michael Landenberger

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Nov 2, 2021, 5:53:54 AM11/2/21
to
"Gernot Griese" schrieb am 02.11.2021 um 10:41:53:

> Das Ding zählt als Ultraleichtflugzeug, das erst mal zugelassen werden
> müsste. Außerdem würde zum Betrieb selbstverständlich eine Lizenz benötigt
> und der Start wäre nur von einem Flugplatz oder entsprechend ausgewiesenen
> Luftsportgelände aus zulässig.

Lt. n-tv-Artikel hat es der Hersteller gar nicht darauf angelegt, für das Teil
eine Zulassung zu bekommen. Er geht vielmehr davon aus, dass damit nur über
Privatgelände geflogen wird. Deswegen soll der Pilot auch keine Lizenz
brauchen.

Herauszufinden, in welchen Ländern ein solches Konstrukt legal ist, überlasse
ich aber anderen. Nach deiner Aussage darf aber zumindest in D nur von
Flugplätzen oder Luftsportgeländen gestartet werden. Wenn das stimmt (was ich
nicht anzweifle), ist es schon mal schwierig, das Gerät überhaupt legal in die
Luft zu bekommen, selbst dann, wenn man vom eigenen Grundstück abhebt. Und
wenn man gar nicht abheben darf, wird es selbst dann schwierig, damit
herumzufliegen, wenn die gesamte Gegend bis zum Horizont Eigentum des
Hobbypiloten ist.

Gruß

Michael

Martin K.

unread,
Nov 2, 2021, 5:55:33 AM11/2/21
to
Gernot Griese schrieb am Dienstag, 2. November 2021 um 10:41:56 UTC+1:
>
> Das Ding zählt als Ultraleichtflugzeug, das erst mal zugelassen werden
> müsste. ...

"Seit dem 18. Januar 2010 gibt es eine neue Ultraleicht-Klasse: ULs bis 120 kg
Leermasse (inkl. Gurtzeug und Rettung) sind von der Muster- und
Verkehrszulassungspflicht befreit. "

https://de.wikipedia.org/wiki/Ultraleichtflugzeug#Ultraleichtflugzeug-Typen

Frank Hucklenbroich

unread,
Nov 2, 2021, 6:36:05 AM11/2/21
to
Am Tue, 2 Nov 2021 10:22:00 +0100 schrieb Michael Landenberger:

> Ganz abgesehen davon glaube ich, dass es zumindest in D auch auf dem eigenen
> Grundstück nicht erlaubt ist, damit herumzufliegen.

Bei einer Flughöhe von bis zu 1500 Metern ganz sicher, denn da ist man im
öffentlichen Luftraum.

Grüße,

Frank

Gernot Griese

unread,
Nov 2, 2021, 6:43:13 AM11/2/21
to
Am 02.11.21 um 10:55 schrieb Martin K.:
Dafür ist eine Musterprüfung erforderlich. Eine Lizenz wird immer noch
benötigt, dazu ein Feuerwerkerschein für das vorgeschriebene
Rettungssystem (ist das überhaupt vorgesehen und in den 86kg enthalten?)
und die Flugplatzpflicht gilt ebenfalls.

Gernot Griese

unread,
Nov 2, 2021, 6:44:22 AM11/2/21
to
Am 02.11.21 um 10:53 schrieb Michael Landenberger:
> "Gernot Griese" schrieb am 02.11.2021 um 10:41:53:
>
>> Das Ding zählt als Ultraleichtflugzeug, das erst mal zugelassen werden
>> müsste. Außerdem würde zum Betrieb selbstverständlich eine Lizenz benötigt
>> und der Start wäre nur von einem Flugplatz oder entsprechend ausgewiesenen
>> Luftsportgelände aus zulässig.
>
> Lt. n-tv-Artikel hat es der Hersteller gar nicht darauf angelegt, für das Teil
> eine Zulassung zu bekommen.

Dann wird es in Deutschland wohl auch kaum durch die Musterprüfung kommen.

Ralf Koenig

unread,
Nov 2, 2021, 1:37:57 PM11/2/21
to
Ich finde das Thema hier bei den Autos etwas deplatziert und die
Diskussionen mäandern dann eher so herum.

Passt das nicht besser nach de.rec.luftfahrt ? Ich vermute mal, da gibt
es zu dem Thema mehr Expertise.

Im groben Vergleich zum BEV-Auto könnte das Teil so eine Art Twizy
werden. Ein erster achtbarer Anscheinsbeweis, dass eine BEV-Konstruktion
eines Leichtmobils brauchbar funktionieren kann und sich die Betrachtung
der weiteren Kommerzialisierung durchaus lohnt.

Wenn BMW etwas mutiger wäre, könnten sie ihre CFK-Produktion statt für
den i3/i8 (beide praktisch ausgelaufen) gut in diese Richtung nutzen.
Zumal sie eh schon den blauen Propeller im Markenlogo haben.

Viele Grüße,
Ralf

Ralf Koenig

unread,
Nov 2, 2021, 1:38:00 PM11/2/21
to
Am 02.11.2021 um 10:22 schrieb Michael Landenberger:
> "Martin K." schrieb am 02.11.2021 um 09:48:34:
>
>> Für eine Nutzung der Drohne muss man keine Fluglizenz erwerben, ...."
>
> ... und darf auch nur übers eigene Grundstück fliegen.
>
> Mal rechnen: das Ding ist 100 km/h schnell und kann 20 Minuten in der Luft
> bleiben.

Jupp, so habe ich das auch gefunden.

> Rechnet man für Hin- und Rückweg je 10 Minuten, kann man also bis zu
> 16 km weit fliegen.

Ich würde das schreiben als: 2x16 km. So kann man gleich ausdrücken,
dass die 16 km eben one-way gemeint sind und man auch zurück kommt.

Und ich bin mir nicht sicher, ob das passt. Die 20 Minuten werden eine
Bis-Zu-Angabe sein, die 100 km/h auch, und es bleibt offen, ob man sich
beides auch kombiniert vorstellen darf. WLTP-Reichweite und
Höchstgeschwindigkeit am Auto darf man sich ja auch nicht kombiniert
vorstellen: beides für sich erreichbar, aber nicht in Kombination.

Und mit 1 Sitz ist es halt für Flugtaxi-Dienste nicht recht geeignet.

> Angesichts der unzähligen Besitzer von entsprechend großen
> Grundstücken und des Schnäppchenpreises von 80.000 Euro wird das Ding ganz
> sicher zu einem Verkaufsschlager, der die Mobilität revolutionieren wird. Ganz
> sicher.

Mal schauen.

Hier steht übrigens ein Konkurrenzprodukt zur Jetson One, die Air One:
https://dronedj.com/2021/10/26/after-jetson-air-one-enters-personal-evtol-vehicle-market/

"Flying car startup Air has rolled out its dual-person eVTOL for
pre-orders, ahead of expected deliveries in 2024. Now in the
demonstration prototype phase, the Air One is described as having a
maximum 110-mile range – or one hour aloft – on a single charge,
reaching top speeds of 255 mph. Rejuicing a flat battery to full
capacity is said to take an hour, with a 20% to 80% jolt requiring 30
minutes."

2 Personen
110 Meilen Reichweite = 177 km oder 2x88 km
1 Stunde Flugzeit
top speed 255 mph = 410 km/h

Hier gibt es dann prinzipiell die Flugtaxi-Eignung. Eine/r steuert, ein
Fluggast fliegt mit.

Grüße,
Ralf

Gerald Oppen

unread,
Nov 2, 2021, 5:42:27 PM11/2/21
to
Am 02.11.21 um 18:37 schrieb Ralf Koenig:
> Am 02.11.2021 um 10:22 schrieb Michael Landenberger:
>> "Martin K." schrieb am 02.11.2021 um 09:48:34:
>>
>>> Für eine Nutzung der Drohne muss man keine Fluglizenz erwerben, ...."
>>
>> ... und darf auch nur übers eigene Grundstück fliegen.
>>
>> Mal rechnen: das Ding ist 100 km/h schnell und kann 20 Minuten in der
>> Luft
>> bleiben.
>
> Jupp, so habe ich das auch gefunden.
>
>> Rechnet man für Hin- und Rückweg je 10 Minuten, kann man also bis zu
>> 16 km weit fliegen.
>
> Ich würde das schreiben als: 2x16 km. So kann man gleich ausdrücken,
> dass die 16 km eben one-way gemeint sind und man auch zurück kommt.
>
> Und ich bin mir nicht sicher, ob das passt. Die 20 Minuten werden eine
> Bis-Zu-Angabe sein, die 100 km/h auch, und es bleibt offen, ob man sich
> beides auch kombiniert vorstellen darf. WLTP-Reichweite und
> Höchstgeschwindigkeit am Auto darf man sich ja auch nicht kombiniert
> vorstellen: beides für sich erreichbar, aber nicht in Kombination.

Ist nicht ganz vergleichbar. Beim Fliegen wirkt sich die schnellere
Vorwärtsbewegung bis zu einem gewissen Grad positiv auf den Wirkungsgrad
aus während beim Auto nur der Luftwiderstand ansteigt und damit der
Wirkungsgrad sinkt (ich meinen damit nicht den drehzahlabhängigen
Wirkungsgrad vom Antrieb).

Gerald

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